Rede von
Paul
Harig
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(KPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)
Meine Damen und Herren! Soeben wurden durch die Annahme des § 1 die Lasten auf die breiten Massen der arbeitenden Menschen abgewälzt. Nun soll durch § 4 dem arbeitenden Menschen auch noch ein Teil seiner Freiheit, die ihm im Grundgesetz gewährleistet ist, genommen werden. Wir lesen in § 4 Abs. 1 Buchstabe b) die Worte: „die nach mindestens fünfjähriger Beschäftigung ohne ihr Verschulden gegen ihren Willen ausgeschieden sind". Was heißt das? Das heißt, diejenigen, die noch keine fünf Jahre im Bergbau beschäftigt sind und vorher aufhören, fliegen aus der Wohnung. Es handelt sich hier in erster Linie um Neubergleute, um diejenigen, die wir dahin bekommen wollen, daß sie Kohlen abhacken. Diese sollen jetzt ihrer demokratischen Rechte zum Teil beraubt werden. Wenn man dann nämlich nicht mehr alles tut, was von einem verlangt wird, wenn man nicht mehr pariert, fliegt man gleichzeitig aus der Wohnung heraus.
Aus diesem Grunde können wir diesem Paragraphen unsere Zustimmung nicht geben.
Wenn jemand aus irgendwelchen Gründen seinen Arbeitsplatz wechseln will, fliegt er gleichzeitig mit seiner ganzen Familie, mit seinen Kindern auf die Straße.
Wenn jemand mit dem Lohn, den man ihm gibt, nicht einverstanden ist und aus dem Grunde seinen Arbeitsplatz wechseln möchte, fliegt er auf die Straße. Sehen Sie, deshalb können wir dem Paragraphen in dieser Form nicht zustimmen. Daran ändert 'auch die Tatsache nichts, daß man in Ziffer 2 desselben Paragraphen die Landesregierungen ermächtigt, irgendwelche Rechtsverordnungen zu erlassen. Wir wissen nämlich, wie diese Rechtsverordnungen aussehen, insbesondere in Zeiten wie denen, in welchen wir jetzt leben.
Ich darf ganz bescheiden daran erinnern, daß wir ähnliches schon einmal gehabt haben; und zwar wurde 1916 das Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst erlassen. Auf Grund dieses Gesetzes durfte auch niemand ohne Genehmigung seinen Arbeitsplatz wechseln. Dieser Paragraph bringt für die Menschen, die jetzt neu in den Bergbau hineinkommen sollen, etwas Ähnliches.
Deswegen, weil man hier die demokratischen Rechte beschneidet, haben wir folgenden Abänderungsantrag formuliert:
In § 4 Abs. 1 Buchstabe b werden die Worte „die nach mindestens fünfjähriger Beschäftigung" gestrichen.
Ich darf mir erlauben, den Antrag heraufzureichen.