Rede von
Dr.
Helmut
Bertram
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Die Auffassung, die der Herr Kollege Lücke soeben vertreten hat, daß eine Rangordnung bereits im Gesetz vorhanden sei, ist nicht zutreffend. Wenn in einem Gesetz eine Aufzählung mit a), b) und c) vorhanden ist, rangieren a), b) und c) völlig gleichwertig nebeneinander.
— Nein, das steht da nicht. Es steht da, daß bevorzugt zu berücksichtigen sind a), b), c). Das heißt, alle Gruppen unter a), b) und c) rangieren völlig gleichberechtigt nebeneinander. Wollen wir den Rang, den auch Sie wollen, Herr Kollege Lücke, müssen wir ihn in das Gesetz hineinschreiben.
Nun kommt der zweite Gesichtspunkt. Herr Kollege Lücke sagt: Wir brauchen auch die Bauträger. Selbstverständlich! Aber in Buchstabe a) steht ausdrücklich drin: versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die Eigenheime usw. selbst oder durch einen Bauträger schaffen. Die Möglichkeit des Baues durch einen Bauträger ist also in Buchstabe a) vorgesehen. Somit ist auch dieses Bedenken sachlich nicht stichhaltig.
Wenn der Herr Wohnungsbauminister meint, er könne im Wege der Auflagen eingreifen, so glaube ich, daß er dazu sein Ministerium doch wesentlich ausdehnen müßte. Er kennt ja die einzelnen Bauvorhaben gar nicht. Wie will er eingreifen, wenn die Mittel verteilt sind?
— Gestatten Sie, wenn er eine Auflage machen
wollte, müßte er jedes einzelne Baugesuch kennen.
— Ich sage ja nur, der Weg der Auflage ist hier nicht gangbar. Der Weg der Auflage ist der Weg einer Einzelverfügung, und der Weg einer Einzelverfügung ist nicht gangbar.
Ich bitte Sie deshalb nochmals, unserem Antrag zuzustimmen.