Rede von
Dr.
Helmut
Bertram
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Wir haben ferner beantragt, im § 11 neben dem Bundeswohnungsbauminister den Bundeswirtschaftsminister zu nennen'. Wir sind der Ansicht, daß es sich bei diesem Gesetz ja nur dem äußeren Anschein nach um ein Wohnungsbaugesetz handelt. Materiell handelt es sich ja um ein produktionspolitisches Gesetz. Es soll die Förderung des wichtigsten Grundstoffes, den wir haben, nämlich der Kohle, verstärkt werden. Aber die Entscheidung, wo es erforderlich sein wird, die Förderung von Kohle zu intensivieren, ist in erster Linie in die Zuständigkeit des Bundeswirtschaftsministeriums zu legen. Nicht der Bundeswohnungsbauminister und auch nicht die örtlichen Stellen können entscheiden, wo der Schwerpunkt der künftigen Förderung zu liegen hat, weder ländermäßig noch regional. Deshalb ist "es unbedingt erforderlich, daß in diesem produktionspolitischen Gesetz dem Bundeswirtschaftsminister ein Mitspracherecht eingeräumt wird. Das ist der Sinn unseres Antrags zu § 11 Abs. 1. Wir finden ferner, daß es sich hier doch um Mittel des Bundes handelt. Es handelt sich um eine Steuer des Bundes, und der Bund gibt die Mittel her. Deshalb wäre es erforderlich, ganz allgemein dem Bundesminister für den Wohnungsbau im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsminister die allgemeine Lenkung der Mittel anzuvertrauen. Diese Stellen müssen über die Verwendung der Mittel entscheiden. Der Paragraph würde sddann heißen: „Über die Verwendung der Mittel, insbesondere . . ..", und dann die Aufzählung der Mittel nach a, b und c.
Vergessen worden ist unserer Ansicht nach, daß ja früher oder später dieses Sondervermögen einmal wieder zurückfließt. Es wird getilgt, es wird verzinst. Wo werden früher oder später diese Rückflüsse nach Abwicklung des ganzen Wohnungsbauprogramms bleiben?
— Ich weiß es! Es müßte aber in diesen § 11 eine Bestimmung aufgenommen werden, wonach die beteiligten Ministerien insbesondere auch über die Rückflüsse und über die Zinserträge zu bestimmen haben.
Zu § 13 haben wir bezüglich der Besetzung der Bezirksausschüsse vorgeschlagen, zwei Vertreter der Bundesregierung in die Bezirksausschüsse mit hineinzunehmen. Es ist doch so, daß die Mittelverteilung praktisch in den Bezirksausschüssen erfolgt; und in den Bezirksausschüssen sitzt kein einziger Vertreter des Geldgebers, nämlich des Bundes. Ich kann mir nicht vorstellen, daß wir als Bundesparlament einen Bezirksausschuß konstruieren sollen, in dem kein einziger Vertreter vorhanden ist, der die Bundesinteressen als solche wahrnimmt. Deshalb halte ich es für erforderlich, daß Vertreter der Bundesregierung in den Bezirksausschüssen mitwirken, ohne daß etwa der Bund dabei notwendigerweise die Mehrheit hätte; aber die Mitwirkung von Bundesvertretern in den entscheidenden Stellen ist unseres Erachtens unerläßlich.
Zu § 17 Abs. 2, wo es sich um das Treuhandvermögen handelt, haben wir ebenso beantragt, die Worte einzufügen „sowie etwaige Rückflüsse und Zinserträge", um sicherzustellen, daß zu dem Treuhandvermögen nicht nur die ersten Mittel, nicht nur die Erstausstattung gehören, die der Bundeswohnungsminister mit dem Bundeswirtschaftsminister den Treuhandstellen zur Verfügung stellt, sondern daß dazu auch dasjenige gehört, was an Tilgung und Zinsen hereinkommt.
— Früher oder später, Herr Preusker, müssen die Mittel dem Haushalt des Bundes ja zugeführt werden; sie werden haushaltsmäßig auch abgerechnet werden müssen, wie es bei den ERP-Mitteln der Fall ist. Um eine eindeutige Rechtsgrundlage dafür zu schaffen und nicht die Gefahr zu laufen, daß
diese Rückflüsse und Zinserträge für irgendwelche Sonderinteressen einkassiert werden, wie es geschehen könnte, wenn nichts darüber gesagt ist, halten wir diese Bestimmung für erforderlich.