Rede von
Dr.
Hans
Reif
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir scheint, die Ausführungen des Herrn Bundesinnenministers tragen einen gewissen logischen Mangel. All die Argumente, die für Frankfurt vorgebracht sind, kann man vorbringen, wenn man damit sagen will, daß der Dienststrafhof endgültig und für alle Zeiten nach Frankfurt kommen soll. Nachdem aber die Bundesregierung erfreulicherweise nicht nur einmal, sondern mehrmals erklärt hat, daß das Bundesverwaltungsgericht seinen Sitz in Berlin haben wird, und nachdem man zugibt, daß der Dienststrafhof ein Teil des Bundesverwaltungsgerichts ist, handelt es sich doch nur um die Frage, die kurze Zeit zu überbrücken, bis die Bundesregierung das Bundesverwaltungsgericht errichtet; eine hoffentlich kurze Zeit. Aber für diese Zeit nun die Anstrengungen einer Sondereinrichtung zu machen, das, meine Damen und Herren, scheint doch etwas überflüssig zu sein; denn dieser Dienststrafhof kann morgen in Berlin seine Tätigkeit beginnen. Erlauben Sie mir, eine Parallele zu erwähnen.
Wir haben das Bundesverfassungsgericht — es ist in diesem Hause darum gekämpft worden, ob es nicht politisch sinnvoll wäre, gerade das Bundesverfassungsgericht nach Berlin zu legen — nach Karlsruhe gelegt. Nun, meine Damen und Herren, Sie wissen alle, daß die Senate de Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe nicht arbeiten können, weil es trotz aller Wünsche und trotz aller Versprechungen bisher noch nicht möglich war, den Herren in Karlsruhe eine Unterkunft zu verschaffen. Ich habe mir erlaubt, dem Herrn Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts den Vorschlag zu machen, er solle doch erwägen, mit seinen Richtern zunächst einmal zu beschließen, vorläufig in Berlin zu tagen, bis die zuständigen Instanzen in der Lage gewesen sind, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe unterzubringen.
Wir bringen die Herren schon unter.
Und nun ein weiteres, meine Damen und Herren. Die Argumente für Frankfurt im Falle des Bundesdienststrafhofes sind mir deshalb so unangenehm, weil ich befürchte, man könnte daraus irgendwelche Folgerungen ziehen, ähnliche Folgerungen, wie sie — und darauf muß ich leider das Haus aufmerksam machen — sich offenbar schon in der Frage der Verlegung des Versicherungsaufsichtsamtes nach Berlin ergeben haben.
Ich halte es als Berliner für meine Pflicht, das Haus darauf aufmerksam zu machen, daß aus Kreisen der 'Ministerien und der Versicherungswirtschaft jetzt mit allen Mitteln versucht wird, zu verhindern, daß noch in diesem Jahr das Aufsichtsamt nach Berlin kommt.
Das Haus sollte sich darum kümmern, ob Beschlüsse dieses Hauses durchgeführt werden oder nicht.