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ID0116400300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 164. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. September 1951 6641 164. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. September 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 6642D, 6643C, 6649B, 6668A, 6694D Niederlegung des Abgeordnetenmandats des Abg. Dr. Seelos 6643A Änderungen der Tagesordnung 6643B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die Anwendung des Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft in Berlin 6643B Dritten Gesetz zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes 6643B Gesetz zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker 6643B Anfrage Nr. 201 der Fraktion der SPD betr Vertriebenen-Bank A.G. (Nrn. 2437 und 2579 der Drucksachen) 6643C Bericht des Bundeskanzlers über die getroffenen Regelungen für einen einheitlichen Beginn des Schuljahres (Nr. 2582 der Drucksachen) 6643C Bericht des Bundeskanzlers über die finanziellen Möglichkeiten der Wiederherstellung des Pleiner Viaduktes (Nr. 2599 der Drucksachen) 6643C Vorlage der Verordnungen zur Sicherung der Durchführung dringender Ausfuhrgeschäfte (VO Ausfuhr I/51) und über Herstellung, Lieferung und Bezug von Eisen- und Stahlerzeugnissen (VO Eisen II/51) 6643C Beratung der Interpellation' der Fraktion der FDP betr. Verbilligung von Dieselkraftstoff (Nr. 2466 der Drucksachen) . 6643D Rademacher (FDP), Interpellant 6643D, 6648D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6644C Sander (SPD) 6646D Lampl (BP) 6647D Dr. Frey (CDU) 6648B Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Geschwindigkeitskontrollen durch amerikanische Militärpolizei (Nr. 2467 der Drucksachen) 6649B Dr. Mende (FDP), Interpellant . . . 6649B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 6649C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes (Nr. 2392 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Apothekenwesen (Nr. 2428 der Drucksachen) sowie mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Deutsche Arzneibuch (Nr 2529 der Drucksachen) 6649D Ausschußüberweisung 6650A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Paßwesen (Nr. 2509 der Drucksachen) 6650A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 6650A Kohl (Stuttgart) (KPD) 6651A Ausschußüberweisung 6651C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsdienststrafordnung (Nr. 2516 der Drucksachen) . . . . 6651C Dr. Miessner (FDP) 6651C Jacobi (SPD) 6652B Dr. Wuermeling (CDU) 6653D Farke (DP) 6654B Ausschußüberweisung 6654B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesdienststrafgerichten (Nr. 1754 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2430 [neu] der Drucksachen; Umdrucke Nm. 309, 310) 6654B Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 6654C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 6655C Brookmann (CDU) 6656A Dr. Arndt (SPD) 6656B Dr. Reif (FDP) 6656C Abstimmungen 6655B, 6657A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Nr. 2388 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) (Nr. 2590 der Drucksachen; Anträge Umdruck Nr. 312) 6657C Winkelheide (CDU), Berichterstatter 665'7D Dr. Bertram (Z) . . . 6659B, 6660C, 6661D, 6662A, B, 6665B, 6667B Lücke (CDU) 6660A, 6665A Jacobi (SPD) 6660B Harig (KPD) 6660D, 6666A Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 6661A, 6664D, 6665C, 6666D Dr. Preusker (FDP) 6661C Wirths (FDP) 6663A, 6664C Dr. Reismann (Z) 6663C Albers (CDU) 6664B Abstimmungen 6661D, 6665D, 6666C, D, 6667C, 6668A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betreffend Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Goetzendorff gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 13. Juli 1951 (Nr. 2564 der Drucksachen) 6668B Ewers (DP), Berichterstatter . . . 6668B Beschlußfassung 6669A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Durchführung der Strafverfahren gegen den Abg. Volkholz gemäß Schreiben des Abg. Strauß vom 8. August 1951, der Christlich-Sozialen Union in Bayern vom 8. August 1951 und des Bundesministers der Justiz vom 20. September 1951 (Nr. 2591 der Drucksachen) 6669A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 6669A Beschlußfassung 6670B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) zur Antwort der Regierung in der 123. Sitzung des Deutschen Bundestages auf die Interpellation der Fraktion der FDP betr. Uraltkonten in West-Berlin, deren Berechtigte im Gebiet der Bundesrepublik wohnen (Nrn. 2465, 1786 der Drucksachen) 6670B Seuffert (SPD), Berichterstatter . . 6670C Beschlußfassung 6671B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Bundesforstgesetzes (Nr. 2374 der Drucksachen) 6671B Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD), Antragsteller 6671B, 6674A Schulze-Pellengahr (CDU) . . . . 66'72B Dr. Laforet (CSU) 6673A Fürst zu Oettingen-Wallerstein (BP) 6673B von Thadden (Fraktionslos) 6673D Ausschußüberweisung 6674B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Gundelach und Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen den Abg. Gundelach sowie gegen den verantwortlichen Drucker der Firma „Rhein-Main-Druck" in Frankfurt a. M. wegen Beleidigung des Bundestages gemäß Schreiben des hessischen Ministers der Justiz vom 17. April 1951 (Nr. 2565 der Drucksachen) 6674B Ewers (DP), Berichterstatter 6674C, 6677D Renner (KPD) 6676B, 6678D Dr. Mende (FDP) 6679C Beschlußfassung 6679C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Heimkehrergesetz) vom 19. Juni 1950 (Nr. 2387 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) (Nr. 2581 der Drucksachen) 6679D Massoth (CDU), Berichterstatter . 6679D Renner (KPD) 6684A Beschlußfassung 6684C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Post- und Telegraphenverkehr mit dem Saargebiet (Nr. 2440 der Drucksachen) 6684D Dr. Mommer (SPD), Antragsteller 6685A Leonhard (CDU) 6686A Dr. Richter (Niedersachsen) (WAV) 6686C Kohl (Heilbronn) (FDP) 6686D Ausschußüberweisung 6687A Beratung des Antrags der Abg. Dr. von Brentano u. Gen. betr. Bau einer Autobahnauffahrt bei Viernheim (Hessen) (Nr. 2528 der Drucksachen) 668'7A Gengler (CDU), Antragsteller (zur Geschäftsordnung) 668'7A Ausschußüberweisung 6687A Beratung des Antrags der Abg. Goetzendorff u. Gen. betr. Anklage gegen Kroupa (Nr. 2496 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Ott, Tichi, Weickert u. Gen. betr. Auslieferung des Franz Kroupa an deutsche Gerichte (Nr. 2580 der Drucksachen) 6687B Goetzendorff (Fraktionslos), Antragsteller 6687B Dr. Ott (BHE-DG) 6688B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 6690A Kuntscher (CDU) 6691A Matzner (SPD) 6692A Dr. Richter (Niedersachsen) (WAV) 6693A von Thadden (Fraktionslos) . . . 6693D Mellies (SPD) 6694B Beschlußfassung 6694D Beratung der Übersicht Nr. 37 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 303) 6694D Beschlußfassung 6694D Nächste Sitzung 6694D Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, ich darf annehmen, daß die über eine Woche hinausgehenden Urlaubsgesuche vom Hause genehmigt sind. — Das ist der Fall.
    Ich habe von Herrn Abgeordneten Dr. Seelos folgendes Schreiben erhalten:
    Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, daß ich mein Mandat zum 25. September niederlege. (Hört! Hört! links.)

    Wie ich schon vor Jahresfrist öffentlich angekündigt habe, beabsichtige ich, mich aus dem aktiven politischen Leben zurückzuziehen. Ich konnte aber meinen Entschluß erst nach dem Abschluß gewisser Entwicklungen durchführen. Sie dürfen überzeugt sein, daß ich meinen Schritt nach gewissenhafter Prüfung meiner mit dem Abgeordnetenmandat verbundenen Verpflichtungen gefaßt habe.
    Ich habe Herrn Abgeordneten Dr. Seelos für seine sachliche und einsatzbereite Mitarbeit in diesem Hause gedankt.

    (Beifall. — Abg. Renner: Jetzt kann er ja ins Auswärtige Amt gehen!)

    Zur heutigen Tagesordnung darf ich darauf hinweisen, daß die Bayernpartei gebeten hat

    (erneute Zurufe des Abg. Renner)

    — ich bin bei dem Antrag der Bayernpartei, Herr Kollege Renner —, die Punkte 4, betreffend Bundesgrenzschutz — Drucksache Nr. 2443 —, und 13, betreffend Verhandlungen über Abschaffung des Besatzungsstatuts — Drucksache Nr. 2548 —, von der Tagesordnung abzusetzen. Ich nehme an, daß das Haus mit dieser Veränderung der Tagesordnung auf Antrag der Bayernpartei einverstanden ist.
    Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat mich gebeten, einen Mündlichen Bericht betreffend Immunität des Abgeordneten Volkholz auf die Tagesordnung zu setzen. Ich habe das getan und schlage Ihnen vor, diesen Punkt im Zusammenhang mit den anderen Immunitätssachen nach Punkt 11 der Tagesordnung zu behandeln.
    Die weiteren amtlichen Mitteilungen werden
    ohne Verlesung ins Protokoll aufgenommen:
    Der Deutsche Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. September beschlossen, den nachfolgenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen:
    Gesetz über die Anwendung des Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft in Berlin;
    Drittes Gesetz zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes;
    Gesetz zur Ergänzung und Abänderung des
    Gesetzes über den Verkehr mit Zucker.
    Der Herr Bundesminister für Vertriebene hat am 15. September 1951 die Anfrage Nr. 201 der Fraktion der SPD betreffend VertriebenenBank A. G. (Drucksache Nr. 2437) beantwortet. Die Antwort wird als Drucksache Nr. 2579 verteilt werden.
    Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 18. September 1951 über die getroffenen Regelungen für einen einheitlichen Beginn des Schuljahrs (Beschluß der 78. Plenarsitzung) berichtet. Sein Schreiben wird als Drucksache Nr. 2582 vervielfältigt.
    Der Herr Bundeskanzler hat am 24. September 1951 in Anlehnung an den diesbezüglichen Beschluß des Bundestages in seiner 154. Sitzung über die finanziellen Möglichkeiten der Wiederherstellung des Pleiner Viaduktes berichtet. Sein Schreiben wird als Drucksache Nr. 2599 verteilt.
    Die nachstehenden Verordnungen der Regierung sind dem Deutschen Bundestag zur Kenntnisnahme zugestellt worden und liegen im Archiv zur Einsichtnahme auf:
    Verordnung zur Sicherung der Durchführung dringlicher Ausfuhrgeschäfte (VO Ausfuhr I/51);
    Verordnung über Herstellung, Lieferung und Bezug von Eisen- und Stahlerzeugnissen (VO Eisen II/51).
    Zwischendurch darf ich noch darauf hinweisen, daß die für heute 10 Uhr angesetzte Sitzung des Ausschusses für Verkehrswesen spätestens nach Beendigung des Punktes 1 der Tagesordnung in Zimmer 108, Südflügel, stattfindet.
    Ich rufe auf Punkt 1 der Tagesordnung: Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betreffend Verbilligung von Dieselkraftstoff (Nr. 2466 der Drucksachen).
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, daß eine Begründungszeit von 10 Minuten und, falls eine Aussprache stattfindet, eine Aussprachezeit von 40 Minuten vorgesehen wird. — Das Haus ist damit einverstanden. Wer wird begründen? — Herr Abgeordneter Rademacher wird die Interpellation begründen. Bitte, Herr Abgeordneter!
    Rademacher (FDP), Interpellant: Meine Damen! Meine Herren! Als wir seinerzeit in den verschiedenen Ausschüssen das Gesetz zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft berieten, waren wir uns darüber klar, daß die Regierung in einem besonderen Paragraphen ausdrücklich verpflichtet werden sollte, die bisher bestehenden Privilegien aufrechtzuerhalten. Andererseits sind diese Privilegien an gewisse wirtschaftliche Voraussetzungen gebunden. Für den Fall, daß diese wirtschaftlichen Voraussetzungen den damaligen Vorschriften über die Gewährung von Privilegien nicht mehr entsprechen sollten, sollte die Regierung in der Lage sein, eine entsprechende Änderung bzw. Ermäßigung der Privilegien vorzunehmen. Das war die schwierige Situation, die in dem Gesetz nicht so einfach ihren Niederschlag finden konnte.
    In § 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft haben wir ausdrücklich eine Verpflichtung ausgesprochen. Wir haben nämlich das „soll durch Rechtsverordnung" in ein ausdrückliches „hat durch Rechtsverordnung" umgewandelt, und das ist auch von diesem Hohen Hause angenom-


    (Rademacher)

    men worden. Damit bestand also für die Regierung eine klare Verpflichtung, die Privilegien zu gewähren. Um nun trotz der immer noch gegebenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei den einzelnen Verkehrsträgern gleichmäßige Voraussetzungen beizubehalten, hat der Bundestag gleichzeitig den Ausweg gewählt, die Entschließung anzunehmen, die in der Interpellation auf Drucksache Nr. 2466 ausdrücklich wiederholt wird. Es heißt dort wörtlich:
    Die Bundesregierung wird ersucht, in Ausführung des § 2 Abs. 2 Ziffer 1 mit Wirkung vom 1. April 1951 Verbilligungen zu gewähren, die dem Stand vom 31. März 1951 entsprechen, solange sich nicht die zu diesem Zeitpunkt bestehenden wirtschaftlichen Verhältnisse und die Wettbewerbsbedingungen wesentlich verändern.
    Nun wird hinsichtlich der angezogenen Begünstigten, die von der Regierung nicht berücksichtigt worden sind, kaum behauptet werden können, daß sich ihre wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben. Ich darf das an einigen Beispielen erläutern.
    Die deutsche Binnenschiffahrt, die bisher 28,50 DM per Doppelzentner Verbilligung erhielt, kämpft nach wie vor gegen die Verbilligung der Treibstoffe der ausländischen Schiffahrt. Der Preis dieser Treibstoffe beträgt für den deutschen Verkehr per 100 kg 27 DM, während er für die ausländische Schiffahrt zwischen 12 und 16 DM liegt. Das sind einwandfreie Zahlen. Trotzdem hat die Regierung sich auf eine Verbilligung von 22 DM per Doppelzentner gegenüber bis dahin 28,50 DM beschränkt.
    Zweitens aber, meine Damen und Herren.— und das war der eigentliche Ausgangspunkt dieser Interpellation —, hat man im Gegensatz zu der Regelung vor dem April 1951 die gesamte deutsche Fahrgastschiffahrt aus der Verbilligung herausgenommen. Ich darf Ihnen sagen, daß mir in meinem Ausschuß für Verkehrswesen ein Strom von Interpellanten aus den Kreisen der Fahrgastschiffahrt und der Fährbetriebe hier auf dem Rhein ihre verzweifelte Lage schilderten, die allein darauf zurückzuführen ist, daß — nach unserer Auffassung gegen die Bestimmungen des Gesetzes — die gesamte Fahrgastschiffahrt von dieser Verbilligung ausgenommen wurde. Außerdem kommt hinzu, daß die Fahrgastschiffahrt gerade in den großen Häfen, insbesondere in den Nordseehäfen, eine entscheidende Rolle spielt. Ich kann das am besten an den Verhältnissen meiner Heimatstadt Hamburg demonstrieren. Wir haben dort die Hamburger HafendampfschiffahrtsAG, die jährlich rund 16 Millionen Arbeiter zur Arbeit an die Kais und an die Schiffe befördert. Dieser Betrieb arbeitet heute schon mit einem Unterschuß von jährlich rund 4 Millionen DM. Der Ausfall der Begünstigung würde zudem für die Fahrgastschiffahrt eine zusätzliche Belastung von jährlich 600 000 DM bedeuten. In Bremen, Emden und Lübeck dürften die Verhältnisse ähnlich liegen. Auf die besonders schwierige Situation der Fahrgastschiffahrt auf dem Rhein habe ich bereits hingewiesen.
    Meine Damen und Herren, selbstverständlich haben wir auch die Landwirtschaft in den Katalog einbeziehen müssen. Da unsere Interpellation aber vom 9. Juli stammt, muß ich pflichtgemäß darauf hinweisen, daß das Bundesfinanzministerium unter dem 28. Juli eine Verordnung herausgegeben hat, wonach unter sehr präzisen Auflagen eine Menge von 166 000 t bezuschußt wird, allerdings nur mit einem Satz von 12 DM per Doppelzentner, während die Bezuschussung früher etwa der der Binnenschiffahrt entsprach.
    Das, meine Damen und Herren, ist die Situation. Wir sind sehr gespannt, was die Regierung auf diese beiden präzis gestellten Fragen antworten wird, erstens auf die Frage, warum das Gesetz nicht dem Buchstaben nach, wie es bei einem Gesetz ja wohl sein soll, befolgt worden ist, indem man nämlich ganze Gruppen herausgelassen hat, zweitens auf die Frage, warum man sich über eine in diesem Hause einstimmig angenommene Entschließung einfach hinweggesetzt hat.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Zur Beantwortung der Interpellation hat das Wort der Herr Bundesminister der Finanzen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Vorwurf, den der Herr Interpellant hier erhoben hat, die Bundesregierung sei von dem Gesetz und .von der Entschließung abgewichen, ist sehr weitgehend. Ich darf in aller Ruhe auf die Sachlage eingehen.
    Zunächst zur Binnenschiffahrt. In Durchführung des § 2 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über die Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft vom 31. Mai 1951 hat die Bundesregierung mit der Verordnung über Verbilligung von Dieselkraftstoff für die See-, Küsten- und Binnenschiffahrt vom 6. Juni 1951 (DKVO-Schiff) und der Verordnung über die Ermäßigung von Eingangsabgaben für Mineralöl in der Rheinschiffahrt vom 2. August 1951 Maßnahmen getroffen, die gewährleisten, daß für die Binnenschiffahrt dieselben Wettbewerbsbedingungen gegenüber dem Ausland bestehen wie bis zum 31. März 1951. Die DKVO-Schiff gewährt nämlich der Binnenschiffahrt eine Betriebsbeihilfe von 22 DM je 100 Kilogramm Dieselkraftstoff Eigengewicht. Die Verordnung über die Ermäßigung von Eingangsabgaben für Mineralöl in der Rheinschiffahrt setzt die Eingangsabgaben — Zoll, Mineralöl- und Umsatzausgleichssteuer — für die ausländische Schiffahrt mit 10 DM je 100 Kilogramm Dieselkraftstoff Eigengewicht fest, während diese Eingangsabgaben bis zum 1. September 1951 nicht erhoben worden waren. Durch die Festsetzung der Eingangsabgaben für ausländischen Dieselkraftstoff auf 10 DM je 100 Kilogramm Eigengewicht wird der von der ausländischen Schiffahrt für Dieseltreibstoff zu zahlende Preis auf denselben Betrag gebracht, den die deutsche Binnenschiffahrt unter Berücksichtigung der Betriebsbeihilfe zu zahlen hat.
    Die Zahlung der Betriebsbeihilfe und die Festsetzung von Eingangsabgaben für von der ausländischen Schiffahrt verwendeten Dieselkraftstoff müssen als eine Einheit angesehen werden. Beide Verordnungen zusammen stellen hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Binnenschiffahrt gegenüber dem Ausland die gleichen Bedingungen wieder her, die zum 31. März 1951 bestanden haben.
    Auf Grund des Art. 4 der revidierten Mannheimer Rheinschiffahrtsakte vom Jahre 1868 ist die Bundesregierung verpflichtet, die zur Rheinschiffahrt gehörigen Schiffe der anderen beteiligten Staaten in jeder Hinsicht ebenso zu behandeln wie die eigene Schiffahrt. Dies ist auf Grund der erwähnten Verordnung über die Ermäßigung von


    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    Eingangsabgaben geschehen. Eine weitere Erhöhung der Betriebsbeihilfen kann die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Binnenschiffahrt gegenüber dem Ausland nicht erhöhen, weil im gleichen Augenblick die Bundesregierung verpflichtet wäre, die Eingangsabgaben für die konkurrierende ausländische Schiffahrt entsprechend zu senken und das ursprüngliche Gleichgewichtsverhältnis der Treibstoffpreise wiederherzustellen. Eine weitere Erhöhung der Betriebsbeihilfe verbessert somit nicht die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Binnenschiffahrt gegenüber dem Ausland; sie bringt lediglich eine doppelte Belastung für den Bundeshaushalt, nämlich auf der einen Seite die Erhöhung der Ausgaben für die deutsche Binnenschiffahrt und auf der anderen Seite die Minderung der Einnahmen durch entsprechende Senkung der Eingangsabgaben für die ausländische Schiffahrt.
    In diesem Zusammenhang muß gesagt werden, daß bereits von ausländischer Regierungsseite — von Holland — unter Hinweis- auf die der deutschen Binnenschiffahrt gewährten Betriebsbeihilfen und die Höhe der erwähnten Eingangsabgaben Proteste wegen angeblicher Schlechterbehandlung der ausländischen Schiffahrt erhoben worden sind. Wenn auch, wie zuvor dargelegt, nach Überzeugung der Bundesregierung ein solcher Vorwurf nicht begründet ist, da die Höhe der Eingangsabgaben nach der Treibstoffpreisdifferenz bemessen wurde, um welche die ausländische Schiffahrt bis dahin besser lag, so zeigt, er doch zumindest, daß die Bundesregierung bei ihren Hilfsmaßnahmen zugunsten der deutschen Binnenschiffahrt schon mit Rücksicht auf mögliche Rückwirkungen gegenüber dem Ausland nicht weitergehen kann, als geschehen ist, nämlich die deutsche Schiffahrt der auslän- dischen Schiffahrt hinsichtlich der Treibstoffpreise gleichzustellen.
    Hinsichtlich der Wettbewerbsverhältnisse der deutschen Binnenschiffahrt zur Bundesbahn ist zu bemerken, daß ja in Kürze die Massengütertarife der Bundesbahn angehoben werden müssen, wodurch die Wettbewerbslage der Binnenschiffahrt günstig beeinflußt wird.
    Bezüglich der Wirtschaftslage der Binnenschifffahrt selbst darf ich feststellen, daß sich ihr Beschäftigungsstand im gesamten laufenden Jahr ständig erhöht hat. Diese Entwicklung hat sich auch im Monat Juli fortgesetzt. Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes hat die Binnenschiffahrt nunmehr mit einer Beförderungsleistung von rund 8,3 Millionen Tonnen und 2 Milliarden Tonnenkilometern d'as bisher größte Nachkriegsergebnis erreicht.
    Fahrgastschiffahrt und Fähren: Bis zum 31. März dieses Jahres wurden die für die Durchführung von Treibstoffverbilligungsmaßnahmen zugunsten der sogenannten privilegierten Verbraucher erforderlichen Mittel aus Abschöpfungserlösen aufgebracht, die beim Zentralbüro für Mineralöl durch Belastung der übrigen Treibstoffverbraucher anfielen. Die Treibstoffverbilligungen der sogenannten privilegierten Verbraucher zahlten somit die übrigen Treibstoffverbraucher. Da seit dem 1. April dieses Jahres eine Rechtsgrundlage für die Durchführung solcher Abschöpfungsmaßnahmen nicht mehr besteht, gehen alle Treibstoffverbilligungsmaßnahmen in voller Höhe als zusätzliche Belastung zu Lasten des Bundeshaushaltes, also des allgemeinen Steuerzahlers. Ihre Auswirkung für den Bundeshaushalt ist im Endergebnis dabei dieselbe, ob sie in Form eines Zoll- und Steuerverzichts oder in Form einer echten Subvention durchgeführt werden.
    Die Fahrgastschiffahrt dient nun zum überwiegenden Teil, teilweise sogar ausschließlich, dem Ausflugsverkehr. Angesichts der derzeitigen Kassen- und Haushaltslage des Bundes kann es nicht verantwortet werden, den Ausflugsverkehr aus öffentlichen Mitteln — also aus Mitteln des Steuerzahlers — zu subventionieren. Bei der unvermeidbaren Beschränkung des Bezieherkreises von Subventionen muß es vielmehr den diesen Ausflugsverkehr betreibenden Reedereien zugemutet werden, so zu wirtschaften, daß sie Subventionen aus dem öffentlichen Haushalt nicht benötigen.
    Was die Frage der Fähren anlangt und die Frage der sogenannten Fahrgastschiffahrt, die nicht dem Ausflugsverkehr, sondern allenfalls dem Massenverkehr dient, so ist zu sagen, daß die Stadt Hamburg ja in der Zwischenzeit im Bundesrat einen Antrag auf Ergänzung der Verordnung über die Subventionierung der Fahrgastschiffahrt und Fähren gestellt hat. Dieser Antrag ist vom Finanzausschuß des Bundesrats mit allen gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt worden, und zwar mit der einfachen Begründung, daß der Antrag Hamburgs davon ausgehe, daß Hamburg heute seine Hafenschiffahrt, Fahrgastschiffahrt und Fähren aus Mitteln von Stadt und Land Hamburg subventioniere. Die Absicht des Antrags von Hamburg sei natürlich gewesen, durch eine Subventionierung des Bundes einzuspringen, wo Stadt und Land Hamburg ihrer bisherigen Tradition nach die Pflicht der Hilfe gehabt hätten. — Das war der erste Grund.
    Der zweite Grund ist der gewesen, daß der Treibstoffverbrauch und der Treibstoffpreis gemessen am einzelnen Fahrgast oder einzelnen Tarif, einen so minimalen Betrag ausmacht, daß hier von einer Rückwirkung vom Standpunkt des Arbeiterverkehrs aus nicht gesprochen werden kann. In dieser Überlegung hat der Finanzausschuß des Bundesrats diese Anregung einstimmig abgelehnt.
    Hochseeschiffahrt: Seit Ausbruch der Koreakrise ist die Hochseeschiffahrt der ganzen Welt von einem ungewöhnlichen Boom erfaßt, an dem auch die deutsche Hochseeschiffahrt ihren vollen Anteil hat. In Auswirkung hiervon haben sich die Frachtraten seitdem vervielfacht, im Durchschnitt etwa verdreifacht. Man kann daher ohne Übertreibung sagen, daß die deutsche Hochseeschiffahrt hinsichtlich der Ertragslage derzeit an der Spitze aller deutschen Wirtschaftszweige steht. Darüber hinaus sei an die Vergünstigungen erinnert, welche die Hochseeschiffahrt auf steuerlichem Gebiet — § 7 d Einkommensteuergesetz — und durch das Gesetz über Darlehen zum Bau und Erwerb von Handelsschiffen erfahren hat und noch weiter erfährt. Angesichts dieser Sachlage erscheint eine weitere Erhöhung der Treibstoffvergünstigungen zugunsten der Hochseeschiffahrt nicht vertretbar.
    Fischerei: Was die kleine Hochsee-, Küsten- und Binnenfischerei betrifft, so betrug bei ihr der Verbilligungsbetrag bei Treibstoff bis zum 31. März dieses Jahres nicht für jede Verbrauchergruppe 33 DM je 100 kg Dieselkraftstoff Eigengewicht. Zum Beispiel betrug der der Küsten- und Binnenfischerei gewährte Verbilligungsbetrag nur 24,50 DM je 100 kg Dieselkraftstoff Eigengewicht.
    Auf der andern Seite wird heute der Binnen-, Küsten- und der kleinen Hochseefischerei ein Zu-


    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    schuß gewährt, der einem Gesamtverbilligungsbetrag von 32 DM je 100 kg Dieselkraftstoff Eigengewicht gleichkommt. Die Küsten- und Binnenfischerei steht somit nach der nunmehr vorgenommenen Regelung beim „Bezug von 100 kg Dieselkraftstoff Eigengewicht um 6,50 DM besser als vor dem 31. März 1951. Es muß auch festgestellt werden, daß der deutsche Fischereiverband der Verordnung über Verbilligung von Dieselkraftstoff vom 6. Juni 1951 ausdrücklich zugestimmt hat.
    Große Hochseefischerei: Die große Hochseefischerei kommt durch die Maßnahmen der Bundesregierung in den Genuß einer Betriebsbeihilfe, die der Höhe von Mineralölzoll und -steuer entspricht. Sie wird also durch Zoll- und Steuerbelastungen in ihrer Konkurrenzfähigkeit nicht behindert. Kann sie darüber hinaus die Bedürftigkeit nachweisen, erhält sie außerdem einen weiteren Verbilligungsbetrag von 7 DM für 100 kg Dieselkraftstoff Eigengewicht. Eine schematische Gleichstellung mit der kleinen Hochsee-, Küsten- und Binnenfischerei konnte nicht verantwortet werden, weil die wirtschaftliche Lage der großen Hochseefischerei eine andere ist als die der kleinen Hochsee-, Küsten-und Binnenfischerei.
    Meine Damen und Herren, hier darf man nicht von den Berechnungen ausgehen, die von den Verbänden zur Erzielung einer Subvention vorgelegt werden, sondern hier ist besser von den Geschäftsberichten auszugehen, die die Gesellschaften selbst der Öffentlichkeit gegenüber abgeben. Ich lese nur einen Geschäftsbericht, und zwar einen Geschäftsbericht der größten Hochseefischerei vor, der folgende Sätze enthält:
    Für das laufende Geschäftsjahr rechnet die Gesellschaft ebenfalls mit zufriedenstellenden Resultaten. Während im vergangenen Jahre drei Schiffsneubauten in Fahrt gesetzt worden sind, waren es im zweiten Halbjahr 1950 sieben Schiffe. Auch das Umlaufvermögen erfuhr eine bemerkenswerte Ausdehnung. Die Liquiditätslage ist bemerkenswert gut.

    (Hört! Hört!)

    Auch der Ertrag ist relativ stark gestiegen.

    (Hört! Hört!)

    Nach Abzug aller Aufwendungen verbleibt ein beträchtlich erhöhter Reingewinn;

    (erneute lebhafte Rufe: Hört! Hört!)

    4 % Dividende für Vorzugsaktien, 6 % Dividende für die übrigen.
    Ich glaube, daß unter diesen Umständen eine Subvention aus öffentlichen Mitteln, die der kleine Mann bei uns bezahlt, nicht mehr dringend erscheint.

    (Lebhafte Zustimmung.)

    Landwirtschaft: Die Verordnung über die Verbilligung von Dieselkraftstoff für die Landwirtschaft ist am 3. August dieses Jahres im Bundesgesetzblatt erschienen. Dieser Verordnung hat auch der Bundesrat zugestimmt. Ich bemerke, daß diese Verordnung, die mit den einzelnen interessierten Kreisen und mit den Ländern abgestimmt werden mußte, selbstverständlich eine gewisse Zeit der Vorbereitung benötigte. Die Landwirtschaft hat erst mit Ausbruch des Krieges — also als kriegswirtschaftliche Maßnahme — echte Treibstoffsubventionen erhalten, während ihr bis zum Jahre 1939 nur der Zoll, und auch der nur teilweise, erlassen wurde. Der Zoll betrug damals 21 RM je Doppelzentner Zollgewicht; er wurde um 13 RM auf 8 RM für die Landwirtschaft ermäßigt. Die nunmehr durchgeführte Regelung weist gegenüber früher insofern eine Verbesserung auf, als derzeit der Zoll 14 DM je Doppelzentner Zollgewicht, das sind 16,80 DM je Doppelzentner des Eigengewichts, beträgt und dieser durch den Verbilligungsbetrag von 12 DM für die Landwirtschaft auf 4,80 DM des Eigengewichts ermäßigt wird.
    Wenn ich also nunmehr zur Beantwortung der Fragen übergehe, darf ich feststellen:
    1. Die Bundesregierung ist vom Gesetz und von der Entschließung nicht abgewichen.
    2. Die Bundesregierung kann in der von ihr vorgenommenen Regelung keine Schädigung der Binnenschiffahrt erblicken. Sie ist vielmehr der Auffassung, bei ihren Maßnahmen den Interessen der Binnenschiffahrt voll gerecht geworden zu sein.
    3. Der Erlaß einer ergänzenden Verordnung erscheint nicht notwendig, da die bislang fehlende Verordnung über Verbilligung von Dieselkraftstoff für die Landwirtschaft am 28. Juli 1951 erlassen worden ist.