Meine Damen und Herren, ich darf annehmen, daß die über eine Woche hinausgehenden Urlaubsgesuche vom Hause genehmigt sind. — Das ist der Fall.
Ich habe von Herrn Abgeordneten Dr. Seelos folgendes Schreiben erhalten:
Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, daß ich mein Mandat zum 25. September niederlege.
Wie ich schon vor Jahresfrist öffentlich angekündigt habe, beabsichtige ich, mich aus dem aktiven politischen Leben zurückzuziehen. Ich konnte aber meinen Entschluß erst nach dem Abschluß gewisser Entwicklungen durchführen. Sie dürfen überzeugt sein, daß ich meinen Schritt nach gewissenhafter Prüfung meiner mit dem Abgeordnetenmandat verbundenen Verpflichtungen gefaßt habe.
Ich habe Herrn Abgeordneten Dr. Seelos für seine sachliche und einsatzbereite Mitarbeit in diesem Hause gedankt.
Zur heutigen Tagesordnung darf ich darauf hinweisen, daß die Bayernpartei gebeten hat
— ich bin bei dem Antrag der Bayernpartei, Herr Kollege Renner —, die Punkte 4, betreffend Bundesgrenzschutz — Drucksache Nr. 2443 —, und 13, betreffend Verhandlungen über Abschaffung des Besatzungsstatuts — Drucksache Nr. 2548 —, von der Tagesordnung abzusetzen. Ich nehme an, daß das Haus mit dieser Veränderung der Tagesordnung auf Antrag der Bayernpartei einverstanden ist.
Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat mich gebeten, einen Mündlichen Bericht betreffend Immunität des Abgeordneten Volkholz auf die Tagesordnung zu setzen. Ich habe das getan und schlage Ihnen vor, diesen Punkt im Zusammenhang mit den anderen Immunitätssachen nach Punkt 11 der Tagesordnung zu behandeln.
Die weiteren amtlichen Mitteilungen werden
ohne Verlesung ins Protokoll aufgenommen:
Der Deutsche Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. September beschlossen, den nachfolgenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen:
Gesetz über die Anwendung des Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft in Berlin;
Drittes Gesetz zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes;
Gesetz zur Ergänzung und Abänderung des
Gesetzes über den Verkehr mit Zucker.
Der Herr Bundesminister für Vertriebene hat am 15. September 1951 die Anfrage Nr. 201 der Fraktion der SPD betreffend VertriebenenBank A. G. beantwortet. Die Antwort wird als Drucksache Nr. 2579 verteilt werden.
Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 18. September 1951 über die getroffenen Regelungen für einen einheitlichen Beginn des Schuljahrs berichtet. Sein Schreiben wird als Drucksache Nr. 2582 vervielfältigt.
Der Herr Bundeskanzler hat am 24. September 1951 in Anlehnung an den diesbezüglichen Beschluß des Bundestages in seiner 154. Sitzung über die finanziellen Möglichkeiten der Wiederherstellung des Pleiner Viaduktes berichtet. Sein Schreiben wird als Drucksache Nr. 2599 verteilt.
Die nachstehenden Verordnungen der Regierung sind dem Deutschen Bundestag zur Kenntnisnahme zugestellt worden und liegen im Archiv zur Einsichtnahme auf:
Verordnung zur Sicherung der Durchführung dringlicher Ausfuhrgeschäfte ;
Verordnung über Herstellung, Lieferung und Bezug von Eisen- und Stahlerzeugnissen .
Zwischendurch darf ich noch darauf hinweisen, daß die für heute 10 Uhr angesetzte Sitzung des Ausschusses für Verkehrswesen spätestens nach Beendigung des Punktes 1 der Tagesordnung in Zimmer 108, Südflügel, stattfindet.
Ich rufe auf Punkt 1 der Tagesordnung: Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betreffend Verbilligung von Dieselkraftstoff .
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, daß eine Begründungszeit von 10 Minuten und, falls eine Aussprache stattfindet, eine Aussprachezeit von 40 Minuten vorgesehen wird. — Das Haus ist damit einverstanden. Wer wird begründen? — Herr Abgeordneter Rademacher wird die Interpellation begründen. Bitte, Herr Abgeordneter!
Rademacher , Interpellant: Meine Damen! Meine Herren! Als wir seinerzeit in den verschiedenen Ausschüssen das Gesetz zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft berieten, waren wir uns darüber klar, daß die Regierung in einem besonderen Paragraphen ausdrücklich verpflichtet werden sollte, die bisher bestehenden Privilegien aufrechtzuerhalten. Andererseits sind diese Privilegien an gewisse wirtschaftliche Voraussetzungen gebunden. Für den Fall, daß diese wirtschaftlichen Voraussetzungen den damaligen Vorschriften über die Gewährung von Privilegien nicht mehr entsprechen sollten, sollte die Regierung in der Lage sein, eine entsprechende Änderung bzw. Ermäßigung der Privilegien vorzunehmen. Das war die schwierige Situation, die in dem Gesetz nicht so einfach ihren Niederschlag finden konnte.
In § 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft haben wir ausdrücklich eine Verpflichtung ausgesprochen. Wir haben nämlich das „soll durch Rechtsverordnung" in ein ausdrückliches „hat durch Rechtsverordnung" umgewandelt, und das ist auch von diesem Hohen Hause angenom-
men worden. Damit bestand also für die Regierung eine klare Verpflichtung, die Privilegien zu gewähren. Um nun trotz der immer noch gegebenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei den einzelnen Verkehrsträgern gleichmäßige Voraussetzungen beizubehalten, hat der Bundestag gleichzeitig den Ausweg gewählt, die Entschließung anzunehmen, die in der Interpellation auf Drucksache Nr. 2466 ausdrücklich wiederholt wird. Es heißt dort wörtlich:
Die Bundesregierung wird ersucht, in Ausführung des § 2 Abs. 2 Ziffer 1 mit Wirkung vom 1. April 1951 Verbilligungen zu gewähren, die dem Stand vom 31. März 1951 entsprechen, solange sich nicht die zu diesem Zeitpunkt bestehenden wirtschaftlichen Verhältnisse und die Wettbewerbsbedingungen wesentlich verändern.
Nun wird hinsichtlich der angezogenen Begünstigten, die von der Regierung nicht berücksichtigt worden sind, kaum behauptet werden können, daß sich ihre wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben. Ich darf das an einigen Beispielen erläutern.
Die deutsche Binnenschiffahrt, die bisher 28,50 DM per Doppelzentner Verbilligung erhielt, kämpft nach wie vor gegen die Verbilligung der Treibstoffe der ausländischen Schiffahrt. Der Preis dieser Treibstoffe beträgt für den deutschen Verkehr per 100 kg 27 DM, während er für die ausländische Schiffahrt zwischen 12 und 16 DM liegt. Das sind einwandfreie Zahlen. Trotzdem hat die Regierung sich auf eine Verbilligung von 22 DM per Doppelzentner gegenüber bis dahin 28,50 DM beschränkt.
Zweitens aber, meine Damen und Herren.— und das war der eigentliche Ausgangspunkt dieser Interpellation —, hat man im Gegensatz zu der Regelung vor dem April 1951 die gesamte deutsche Fahrgastschiffahrt aus der Verbilligung herausgenommen. Ich darf Ihnen sagen, daß mir in meinem Ausschuß für Verkehrswesen ein Strom von Interpellanten aus den Kreisen der Fahrgastschiffahrt und der Fährbetriebe hier auf dem Rhein ihre verzweifelte Lage schilderten, die allein darauf zurückzuführen ist, daß — nach unserer Auffassung gegen die Bestimmungen des Gesetzes — die gesamte Fahrgastschiffahrt von dieser Verbilligung ausgenommen wurde. Außerdem kommt hinzu, daß die Fahrgastschiffahrt gerade in den großen Häfen, insbesondere in den Nordseehäfen, eine entscheidende Rolle spielt. Ich kann das am besten an den Verhältnissen meiner Heimatstadt Hamburg demonstrieren. Wir haben dort die Hamburger HafendampfschiffahrtsAG, die jährlich rund 16 Millionen Arbeiter zur Arbeit an die Kais und an die Schiffe befördert. Dieser Betrieb arbeitet heute schon mit einem Unterschuß von jährlich rund 4 Millionen DM. Der Ausfall der Begünstigung würde zudem für die Fahrgastschiffahrt eine zusätzliche Belastung von jährlich 600 000 DM bedeuten. In Bremen, Emden und Lübeck dürften die Verhältnisse ähnlich liegen. Auf die besonders schwierige Situation der Fahrgastschiffahrt auf dem Rhein habe ich bereits hingewiesen.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich haben wir auch die Landwirtschaft in den Katalog einbeziehen müssen. Da unsere Interpellation aber vom 9. Juli stammt, muß ich pflichtgemäß darauf hinweisen, daß das Bundesfinanzministerium unter dem 28. Juli eine Verordnung herausgegeben hat, wonach unter sehr präzisen Auflagen eine Menge von 166 000 t bezuschußt wird, allerdings nur mit einem Satz von 12 DM per Doppelzentner, während die Bezuschussung früher etwa der der Binnenschiffahrt entsprach.
Das, meine Damen und Herren, ist die Situation. Wir sind sehr gespannt, was die Regierung auf diese beiden präzis gestellten Fragen antworten wird, erstens auf die Frage, warum das Gesetz nicht dem Buchstaben nach, wie es bei einem Gesetz ja wohl sein soll, befolgt worden ist, indem man nämlich ganze Gruppen herausgelassen hat, zweitens auf die Frage, warum man sich über eine in diesem Hause einstimmig angenommene Entschließung einfach hinweggesetzt hat.