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ID0116306400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 163. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. September 1951 6593 163. Sitzung Bonn, Dienstag, den 18. September 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 6594B, D, 6639C Eintritt des Abg. Funcke in den Bundestag 6594B Änderungen der Tagesordnung 6594C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betreffend Behandlung Nordhessens als Notstandsgebiet (Nr. 2434 der Drucksachen) 6594C, 6605D Freidhof (SPD), Interpellant . . . 6594D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 6596B, 6602A Dr. Leuchtgens (DP) 6597D Sabel (CDU) 6598B Dr. Arndt (SPD) 6599C Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 6601A Weickert (BHE-DG) 6605D Ausschußüberweisung 6605D Teilnahme von Mitgliedern des Britischen Parlaments als Gäste an der Sitzung . . . 6602A Präsident Dr. Ehlers 6602A, 6605C Mr. Woodburn, Leiter der britischen Delegation 6603A Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Bewahrungsgesetzes (Nr. 2366 der Drucksachen) 6605D Frau Wessel (Z), Antragstellerin 6606A, 6613B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 6608B Ewers (DP) 6608D Frau Korspeter (SPD) 6609C Frau Niggemeyer (CDU) 6611B Frau Thiele (KPD) 6612A Dr. Hammer (FDP) 6612D Ausschußüberweisung 6613C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betreffend Sicherung des Kohlenbedarfs der Bevölkerung und der deutschen Friedensindustrie (Nr. 2540 der Drucksachen) 6594C, 6613C Renner (KPD), Antragsteller 6613D, 6621A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 6615A Imig (SPD) 6617C Etzel (Duisburg) (CDU) 6619B Dr. Preusker (FDP) 6622B Dr. Bertram (Z) 6623B Ausschußüberweisung 6623D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Nr. 2494 der Drucksachen) 6623D Frau Kipp-Kaule (SPD), Antragstellerin 6623D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6624C Becker (Pirmasens) (CDU) 6624D von Thadden (DRP) 6625B Ausschußüberweisung 6625C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiete der Sozialversicherung (Nr. 2513 der Drucksachen) 6625C Arndgen (CDU) (zur Geschäftsordnung) 6625D Ausschußüberweisung 6625D Erste Beratung des vom Bundesrat eingegebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr 2471 der Drucksachen) 6625D Ausschußüberweisung 6625D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung (Nr. 2526 der Drucksachen) 6625D Ausschußüberweisung 6626A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ernährung und Landwirtschaft (Nr. 2532 der Drucksachen) 6626A Ausschußüberweisung 6626A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker (Zuckergesetz) (Nr. 2431 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr 2559 der Drucksachen) 6626A Schill (CDU), Berichterstatter . . 6626B Frau Keilhack (SPD) 6627B, D Niebergall (KPD) 6629B Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 6629D Dannemann (FDP) 6631B Loritz: zur Sache 6631C persönliche Bemerkung 6638D Schuster (WAV) 6632A Abstimmungen 6632A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes (Nrn. 2396, 2543 der Drucksachen; Umdruck Nr. 305) 6632C Sabel (CDU) 6632C Ausschußrücküberweisung 6632C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums betreffend Manöverschäden (Nr. 2560 der Drucksachen) 6632C Matthes (DP), Antragsteller . . . 6632D Nowack (Harburg) (SPD) 6633D Niebergall (KPD) 6635A Brese (CDU) 6635B Stegner (FDP) 6635C Beschlußfassung 6635D Beratung des Antrags der Abg. Goetzendorff u. Gen. betreffend Anklage gegen Kroupa (Nr. 2496 der Drucksachen) . . . 6636A zur Geschäftsordnung: Tichi (BHE-DG) 6636A Dr. Richter (Niedersachsen) (WAV) 6636A Goetzendorff (DRP-Hosp.) . . . . 6636B Von der Tagesordnung abgesetzt . . . 6636C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betreffend einmalige Winterbeihilfe (Nr. 2539 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der KPD betreffend einmalige Winterbeihilfen (Nrn. 2469, 1470 der Drucksachen) 6594C, 6636C Kohl (Stuttgart), Antragsteller 6636D, 6637B Schüttler (CDU): als Berichterstatter 6636D zur Geschäftsordnung 6638C Abstimmung 6638C Nächste Sitzung 6639C Die Sitzung wird um 13 Uhr 35 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ist das Haus einverstanden, daß dieser Entwurf ohne Begründung und ohne Durchberatung in erster Lesung an den genannten Ausschuß überwiesen wird?—(Zustimmung.)

    — Das Haus ist einverstanden; es ist so beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 8 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 2471 der Drucksachen).
    Hier schlägt Ihnen der Ältestenrat vor, auf eine Begründung durch den Bundesrat zu verzichten, ebenso auf eine Aussprache zu verzichten und den Entwurf unmittelbar an den Ausschuß für Beamtenrecht zu überweisen. Ist das Haus einverstanden? — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.


    (Vizepräsident Dr. Schmid)

    Ich rufe auf Punkt 9 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung (Nr. 2526 der Drucksachen).
    Auch hier schlägt Ihnen der Ältestenrat vor, auf
    die Begründung durch die Regierung zu verzichten
    — die Regierung hat selbst erklärt, daß sie auf die Begründung verzichtet —, auf die Aussprache zu verzichten und den Entwurf unmittelbar an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten -- als federführenden Ausschuß — und an den Ausschuß für Geld und Kredit zu überweisen. Ist das Haus einverstanden? —

    (Zustimmung.)

    --- Dann ist so beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 10 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ernährung und Landwirtschaft (Nr. 2532 der Drucksachen).
    Die Regierung verzichtet auf Begründung. Der Ältestenrat schlägt dem Hause vor, ebenfalls auf eine Aussprache zu verzichten und den Entwurf an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen. Ist das Haus einverstanden? —

    (Zustimmung.)

    — Dann ist so beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 11 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker (Zuckergesetz) (Nr. 2431 der Drucksachen);
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2559 der Drucksachen). (Erste Beratung: 158. Sitzung).
    Ich erteile das Wort dem' Abgeordneten Schill als Berichterstatter.


Rede von Lambert Schill
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich lenke Ihre Aufmerksamkeit auf Drucksache Nr. 2559, Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker (Zuckergesetz). Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker eingehend beraten. Bei der Erörterung diente das bereits vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln — Getreidegesetz — vom 5. August 1951 als Grundlage.
Über die allgemeine Aussprache im Ausschuß möchte ich dem Hohen Hause folgende Grundsätze herausstellen. Die Anbaufläche für Zuckerrüben ist in diesem Wirtschaftsjahr wiederum um 26 000 Hektar gestiegen. Auf Grund der gesteigerten Anbaufläche schätzt man einen Ertrag an Weißzucker von etwa 960 000 Tonnen gegenüber einem Ertrag von 915 000 Tonnen im vergangenen Wirtschaftsjahr. Der Zuckerverbrauch ist steigend. Wir werden in diesem Wirtschaftsjahr einen Verbrauch an Zucker von zirka 1,6 Millionen Tonnen haben. Wenn man die Eigenerzeugung auf 900 000 Tonnen Weißzucker berechnet, so ergibt sich hieraus eine Versorgung von 1,5 kg pro Kopf und Monat. Es ist selbstverständlich, daß man mit dieser Menge nicht auskommt, so daß eine Einfuhrnotwendigkeit von mindestens 600 000 Tonnen besteht. Es muß dabei bemerkt werden, daß der Zucker im Ausland teurer ist als im Inland. Von seiten des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde die Meinung vertreten, daß man einen genauen Versorgungsplan aufstellen müsse, daß aber dann auch die Devisen bereitgestellt werden müßten, um — was bisher nicht der Fall war — im Ausland günstig einzukaufen.
Im Ausschuß haben verschiedene Abgeordnete vorgeschlagen, man solle bei Zucker einen gespaltenen Markt einführen, eventuell sogar wieder die Kartenwirtschaft, und zwar mit folgender Begründung. Es kommt für uns in der Hauptsache darauf an, daß die Hausfrau mit Mundzucker billig versorgt wird. Man will die Inlandernte an Zucker als Mundzucker billig herausgeben; der Auslandszucker, also der teure Zucker, soll dann an die zuckerverarbeitenden Betriebe gehen. Diese Vorschläge bezüglich eines gespaltenen Marktes wurden von der Mehrheit des Ausschusses abgelehnt. Die Vertreter des Ministeriums und auch Abgeordnete haben davon gesprochen, daß es nicht mehr vorkommen dürfe, daß man, wenn die Zuckerversorgung nicht funktioniere, immer nur wie bisher das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dafür verantwortlich mache. Das Ministerium kann auch nur d i e Mengen Zucker im Ausland kaufen, für die es Geld zur Verfügung hat.
Das Gesetz, über das wir beraten, berührt nicht den Zuckerrübenbau und auch nicht die Zuckerrübenverarbeitung, sondern lediglich den Verbraucher, also den Preis, und steht in enger Beziehung mit dem Preis für Auslandszucker, mit der Zuckersteuer und mit dem Zuckerzoll. Das Gesetz wird vom Ernährungsausschuß als dringlich bezeichnet. Die Zuckerrübenfabriken müssen zu Beginn der Kampagne wissen, welche Preise sie für den Weißzucker bekommen und was sie an die Landwirte auszahlen können.
Das Gesetz sieht ursprünglich vor, daß es am Tage nach seiner Verkündung in Kraft tritt. Es wäre vielleicht erwägenswert, als Termin für das Inkrafttreten schon den 1. Oktober festzusetzen.
Wie bei Getreide und Futtermitteln im Getreidegesetz, so hat sich auch bei Zucker seit dem Inkrafttreten des Zuckergesetzes vom 5. August 1951 aus der Praxis heraus die Notwendigkeit der Abänderung des Gesetzes ergeben. In erster Linie dreht es sich um die Preisregelung. Das bisher in § 6 des Zuckergesetzes vorgesehene Verfahren, wonach für die Preisfestsetzung bei Zucker jedesmal die Bundesregierung tätig sein mußte, hat sich insbesondere bei der Festsetzung der Übernahme-und Abgabepreise für Auslandszucker als zu schwerfällig und als in der Praxis nicht durchführbar erwiesen. Deshalb sollen die Übernahme- und Abgabepreise für den von der Einfuhrstelle zu übernehmenden Zucker von der Einfuhr- und Vorratsstelle festgesetzt werden und der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft generelle Bestimmungen über diese Preisfestsetzung treffen. Der Ernährungsausschuß hat die im Gesetzentwurf auch vorgesehene Beteiligung des Bundesministers der Finanzen für nicht erforderlich gehalten und im Gesetz in § 6 Abs. 2 und 4 eine entsprechende Streichung vorgenommen. Entsprechend der Regelung im Ergänzungs- und Abänderungsgesetz zum Getreide-


(Schill)

gesetz muß auch hier in § 9 Abs. 4 die Bestimmung über die Beteiligung des Bundesministers der Finanzen gestrichen werden. Der Ernährungsausschuß hat bei der Beratung des Gesetzentwurfes seine Auffassung dahin bekanntgegeben, daß auch hier wie beim Ergänzungs- und Abänderungsgesetz zum Getreidegesetz die Beteiligung des Bundesministers der Finanzen nicht erforderlich sei. Ich bitte den Herrn Präsidenten, bei der Abstimmung über § 9 Abs. 4 hierauf zu achten.
Hervorzuheben ist, daß nach § 6 Abs. 4 zur Erzielung eines einheitlichen Verbraucherpreises Ausgleichsabgaben erhoben werden können. Die Ausgleichsabgaben sollen einerseits zur Durchführung eines Frachtausgleichs für Zuckerrüben aus frachtungünstig gelegenen Anbaugebieten verwendet werden; andererseits sollen sie einen Preisausgleich zwischen inländischem Zucker und aus dem Ausland eingeführtem Zucker ermöglichen. Bei der Ihnen bekannten Versorgungs- und Finanzlage sind diese beiden Maßnahmen als durchaus notwendig und zweckentsprechend anzusehen und vom Ernährungsausschuß auch anerkannt worden.
Schließlich darf ich auf die in § 13 erfolgte Erweiterung der Meldepflicht hinweisen.
Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt dem Hohen Hause die Annahme des Gesetzes in der von diesem Ausschuß vorgeschlagenen Fassung. Hierbei sind alle Änderungsvorschläge des Bundesrats in der Ihnen vorliegenden Drucksache Nr. 2559 berücksichtigt worden.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
    Wir treten in die
    zweite Beratung
    des Gesetzentwurfes ein. Ich rufe die Vorlage nach den Beschlüssen des Ausschusses artikel- und ziffernweise auf und weise darauf hin, daß die allgemeine Aussprache erst in der dritten Beratung stattfinden kann.
    Art. 1 Ziffer 1. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Wer für die Annahme dieser Ziffer ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! —
    Gegen einige Stimmen angenommen.
    Ziffer 2, — Ziffer 3, — Ziffer 4 mit der vom Herrn Berichterstatter angekündigten Änderung, daß die drei Worte „und der Finanzen" zu streichen sind.

    (Zuruf der Abgeordneten Frau Keilhack.)

    — Dann lasse ich zunächst nur über die Ziffern 2 und 3 abstimmen. Wer für die Annahme dieser Ziffern ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! -- Angenommen.
    Ich rufe Ziffer 4 auf.
    Zu Ziffer 4 hat das Wort Frau Abgeordnete Keilhack.