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ID0116204600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. September 1951 6561 162. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 13. September 1951. Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abg. Dr. Hamacher 6564A Eintritt des Abg. Hoffmann (Lindlar) in den Bundestag 6564B Geschäftliche Mitteilungen . . . . 6564B, 6591D Niederlegung des Mandats durch den Abg. Dr. Dr. Höpker-Aschoff aus Anlaß seiner Wahl zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts 6564C Austritt des Abg. Bahlburg aus der Fraktion der DP 6564C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Kündigungsschutzgesetz 6564C Strafrechtsänderungsgesetz 6564C Gesetz über die Gewährung von Zulagen in den gesetzlichen Rentenversicherungen 6564C Gesetz über den Sitz der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 6564C Zweiten Gesetz zur Änderung des Soforthilfegesetzes 6564C Gesetz über die Verteilung des erzielten Reingewinns der Bank deutscher Länder in den Geschäftsjahren 1950 und 1951 6564D Übergangsgesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder 6564D Gesetz über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein . . 6564D Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Ermöglichung der Kapitalkreditbeschaffung für landwirtschaftliche Pächter 6564D Zweiten Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund 6564D Gesetz zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 1951 6564D Zweiten Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes 6564D Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes 6564D Gesetz über die einstweilige Gewährung einer Teuerungszulage zur Abgeltung von Preiserhöhungen bei Grundnahrungsmitteln 6564D Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Viehzählungen vom 31. Oktober 1938 6564D Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Sicherung der Düngemittel- und Saatgutversorgung 6564D Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes 6564D Gesetz über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1951/52 und über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft 6564D Gesetz zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln 6565A Gesetz über das Protokoll von Torquay vom 21. April 1951 und den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen vom 30. Oktober 1947 6565A Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von GroßBerlin (West) 6565A Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit 6565A Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 6565A Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau 6565A Gesetz über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1951 6565A Bundesbahngesetz 6565A Gesetz zur Änderung des Gewerbesteuerrechts 6565A Gesetz zur Durchführung des Art. 108 Abs. 2 des Grundgesetzes 6565A Gesetz zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes 6565A Anfrage Nr. 174 der Abg. Dr. Wuermeling u. Gen. betr. Existenzsicherung der Familien der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes (Nrn. 2072, 2512 der Drucksachen) 6565B Anfrage Nr. 193 der Fraktion der SPD betr. Soforthilfegesetz in der französischen Besatzungszone (Nrn. 2306, 2535 der Drucksachen) 6565B Anfrage Nr. 194 der Fraktion der SPD betr. Ausbildung Schwerbeschädigter (Nrn. 2307, 2515 der Drucksachen) 6565B Anfrage Nr. 200 der Fraktion der SPD betr. Verkehrsunfälle an Bahnübergängen (Nrn. 2436, 2514 der Drucksachen) 6565B Anfrage Nr. 202 der Fraktion der FDP betr. Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes (Nrn. 2505, 2527 der Drucksachen) 6565B Bericht des Herrn Bundesministers für Verkehr betr. Untersuchungen zur Bundesstraße 51 (Nr. 2507 der Drucksachen) . . . 6565C Bericht des Bundeskanzlers über das Programm für die Betreuung der deutschen Jugend (Nr. 2525 der Drucksachen) . . . . 6565C Bericht des Bundeskanzlers betr. Erfüllung der Wünsche des Bundestags hinsichtlich 11 der Verwendung von Naturwerksteinen für Bauvorhaben (Nr. 2030 der Drucksachen) 6565C Bericht des Bundesministers für Arbeit betr. Verhandlungen über die Freigabe der Vermögen der in Berlin stillgelegten Sozialversicherungsträger (Nr. 2547 der Drucksachen) 6565C Vorlage von Verordnungen der Bundesregierung betr. Verwendungsbeschränkungen von Kobalt und Kobaltverbindungen (VO NEM V/51) 6565C Verwendungsbeschränkungen von Nickel und Nickellegierungen (VO NEM IV/51) 6565C Verwendungsbeschränkungen für Baumaterial (VO Bau I/51) 6565D Preise für Zucker 6565D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 2504 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Erhöhung der Pensionen (Nr. 2511 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Anpassungsmaßnahmen für Altpensionäre und Althinterbliebene (Nr. 2445 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. § 52 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 2439 der Drucksachen) sowie in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Erhöhung der Bezüge für Pensionäre und den unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personenkreis (Nr. 2470 der Drucksachen): zur Tagesordnung: Scharnberg (CDU) 6565D Mellies (SPD) 6565D Renner (KPD) 6566A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6566B Absetzung von der Tagesordnung . . . 6567A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Sicherung des Kohlenbedarfs der Bevölkerung und der deutschen Friedensproduktion (Nr. 2540 der Drucksachen): zur Tagesordnung: Scharnberg (CDU) 6565D Mellies (SPD) 6565D Renner (KPD) 6566A Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 6567A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzierung eines Sofortprogramms zur Arbeitsbeschaffung im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2533 der Drucksachen) 6567A zur Tagesordnung: Dr. Wellhausen (FDP) 6567B, C Mellies (SPD) 6567B Renner (KPD) 6567D Sabel (CDU) 6568A Ausschußüberweisung 6568B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Handelsabkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Königlich Ägyptischen Regierung (Nr. 2410 der Drucksachen) . . 6568C Ausschußüberweisung 6568C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Handelsvertrag vom 2. Februar 1951 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Chile (Nr. 2534 der Drucksachen) 6568D Ausschußüberweisung 6568D Erste, zweite und dritte Beratung des vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anwendung des Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft in Berlin (Nr. 2429 der Drucksachen) 6568D Beschlußfassung 6569A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Schornsteinfegerwesens (Nr. 2520 der Drucksachen) 6569A Ausschußüberweisung 6569B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über internationale Vereinbarungen auf dem Gebiete des Zollwesens (Nr. 2519 der Drucksachen) 6569B Ausschußüberweisung 6569B Beratung des Entwurfs einer Verordnung über Zolländerungen (Nr. 2544 der Drucksachen) 6569B Dr. Wellhausen (FDP) (zur Geschäftsordnung) 6569C Ausschußüberweisung 6569B, C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Prämien zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbau-Prämiengesetz) (Nr. 2488 der Drucksachen) 6569B Ausschußüberweisung 6569C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einrichtung von Familienausgleichskassen (Nr. 2427 der Drucksachen) 6569D Winkelheide (CDU), Antragsteller . 6569D Richter (Frankfurt) (SPD) 6571C Naegel (CDU) 6573C Willenberg (Z) 6575B Dr. Hammer (FDP) 6575C Renner (KPD) 6576B Frau Kalinke (DP) 6577B Arndgen (CDU) 6578D Ausschußüberweisung 6579A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes (Nr. 2396 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2543 der Drucksachen, Änderungsantrag Umdruck Nr. 300) 6579A Karpf (CSU), Berichterstatter . . 6579B Degener (CDU) 6580A Ludwig (SPD) 6580C, D Sabel (CDU) 6580C Frau Kalinke (DP) 6580D Mellies (SPD) 6581C Abstimmungen 6581A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes (Nr. 2164 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz (16. Ausschuß) (Nr. 2508 der Drucksachen) . . . . 6581C Dr. Schatz (CSU), Berichterstatter . 6581C Beschlußfassung 6583B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betreffend Bundesbaugesetz (Nr. 2442 der Drucksachen) . . 6583D Albers (CDU), Antragsteller . . . . 6583D Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 6584D, 6587A Fürst zu Oettingen-Wallerstein (BP) 6585A Erler (SPD) 6585B Wirths (FDP) 6586C Beschlußfassung 6587C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Verkehrsbauten (Nr. 2493 der Drucksachen) 6587C Meyer (Bremen) (SPD), Antragsteller 658'7D Rademacher (FDP) 6588C Ausschußüberweisung 6588C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betreffend Freilassung der an Frankreich ausgelieferten deutschen Staatsangehörigen — Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Überprüfung der Begleitumstände dieser Auslieferung und Schließung der Werbebüros für die Fremdenlegion usw. (Nr. 2541 der Drucksachen) 6588D Renner (KPD), Antragsteller . . . . 6588D Dr. Krone (CDU) 6591A Ausschußüberweisung 6591A Beratung der Übersicht Nr. 36 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 298) 6591C Beschlußfassung 6591C Beratung des interfraktionellen Antrags betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 301) . . . . 6591C Beschlußfassung 6591C Nächste Sitzung 6591D Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Hugo Karpf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf wurde vom Bundestag in seiner 159. Sitzung dem Ausschuß für Arbeit überwiesen. Der Ausschuß lur Arbeit hat am 8. September 1951 den Regierungsentwurf behandelt und bei zwei Stimmenthaltungen die unveränderte Annahme des Regierungsentwurfs beschlossen. In einer Aussprache über die Regierungsvorlage wurde im Ausschuß die dem Entwurf beigefügte Begründung bemängelt, soweit sie sich auf die Organisationsverhältnisse in der Landwirtschaft und auf das Nichtbestehen von Arbeitgeberverbänden in einzelnen Bezirken erstreckt.
    Das Gesetz, so wurde im Ausschuß betont, ist keineswegs die Ablösung oder Ersetzung eines notwendigen Gesetzes über Mindestlöhne. Die derzeit gültige Fassung des § 5 des Tarifvertragsgesetzes war seinerzeit im Wirtschaftsrat für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet Gegenstand sehr schwieriger und langwieriger Verhandlungen mit den beiden Militärregierungen. In dem zuerst vom Wirtschaftsrat verabschiedeten Gesetz war vorgesehen, daß eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung erfolgen kann, wenn der Tarifvertrag für diesen Wirtschaftszweig von überwiegender Bedeutung ist. Der Militärregierung war dieser Begriff zu unbestimmt. Sie forderte eine genaue Festlegung dahingehend, daß die tarifgebundenen Arbeitgeber nicht weniger als 50 % der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen. Daraufhin wurde vom Wirtschaftsrat eine Neufassung beschlossen, die folgenden Wortlaut hatte:
    1. wenn die tarifgebundenen Arbeitgeber nicht weniger als 50 v. H. der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen oder die soziale Ordnung in seinem Geltungsbereich es erfordert und
    2. die Allgemeinverbindlichkeit im öffentlichen Interesse geboten erscheint.
    Der Militärregierung sagte aber auch diese Fassung nicht zu. Sie beanstandete sie und verlangte, daß bei den Worten: „oder die soziale Ordnung in seinem Geltungsbereich es erfordert" entweder das Wort „oder" durch „und" ersetzt oder die ganze Bezeichnung „soziale Ordnung" fallengelassen wird. Der Wirtschaftsrat entschloß sich, die Worte: „oder die soziale Ordnung in seinem Geltungsbereich es erfordert" zu streichen. Daraufhin fand das Gesetz bei der Militärregierung seine Annahme.
    Diese einengende Vorschrift des § 5 Abs. 1 des Tarifvertragsgesetzes hat sich inzwischen bei der zunehmenden Bedeutung, die der Allgemeinverbindlichkeitserklärung zukommt, als unerträglich erwiesen. Es hat sich gezeigt, daß die Allgemeinverbindlichkeitserklärung gerade in den Wirtschaftszweigen, in denen sie von besonderer Wichtigkeit wäre, häufig infolge dieser einengenden Vorschrift undurchführbar ist, da die vorgeschriebene Zahl von 50 v. H. der in diesem Wirtschaftszweig bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigten Arbeitnehmer nicht vorhanden ist. Es traten häufig Fälle ein, daß Arbeitgeber ihre Organisation verließen, um dadurch die Möglichkeit einer Allgemeinverbindlichkeit zu unterbinden. Von den Voraussetzungen der Ziffern 1 und 3 abgesehen, kann die Allgemeinverbindlichkeit jetzt nach dem vom Ausschuß verabschiedeten Gesetzentwurf zur Behebung eines sozialen Notstandes erklärt werden. Vom Ausschuß ist jedoch der Vorschlag des Bundesrats, zu bestimmen, daß im Falle des § 5 Abs. 1 Satz 2 die Allgemeinverbindlichkeitserklärung auch wieder aufgehoben werden kann, wenn sie zur Behebung eines sozialen Notstandes nicht mehr erforderlich erscheint, einmütig abgelehnt worden. Der Ausschuß betrachtet diesen Vorschlag des Bundesrats als eine Einengung und hält ihn für systemwidrig. Er entspricht auch nach Auffassung des Ausschusses keineswegs einem praktischen Bedürfnis. Der § 5 des Tarifvertragsgesetzes verwendet den Begriff des öffentlichen Interesses zweimal, aber jedesmal in einem anderen Sinn. In § 5 Abs. 1 wird verlangt, daß die Allgemeinverbindlichkeit im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Wenn das öffentliche Interesse später entfällt, so ist das allein noch kein Grund für die Aufhebung der Allgemeinverbindlichkeit. Gemäß § 5 Abs. 5 kann vielmehr die Allgemeinverbindlichkeitserklärung nur aufgehoben werden, wenn die Aufhebung als solche im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Es kann nicht entscheidend sein, ob nach Ausspruch der Allgemeinverbindlichkeitserklärung der soziale Notstand entfällt. Maßgebend kann nur sein, ob nachträglich eine Lage entsteht, in der das öffentliche Interesse es verlangt, daß die ausgesprochene Allgemeinverbindlichkeitserklärung wieder aufgehoben wird.
    Aus den dargelegten Gründen kam der Ausschuß zu dem angeführten Beschluß, dem Gesetzentwurf in der Vorlage des Regierungsentwurfs seine Zustimmung zu geben und den Abänderungsvorschlag des Bundesrates abzulehnen. Namens des Ausschusses für Arbeit darf ich das Hohe Haus bitten,


    (Karpf)

    dem Gesetzentwurf in der vom Ausschuß gebilligten Fassung seine Zustimmung zu geben.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die Einzelbesprechung der zweiten Beratung.
Zu § 1 liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Degener, Horn und Genossen vor. — Herr Abgeordneter Degener zur Begründung!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Johannes Degener


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In § 2 des Tarifvertragsgesetzes wird der Begriff Spitzenorganisation gebraucht und bestimmt, unter welchen Voraussetzungen eine Spitzenorganisation als Tarifvertragspartner auftreten kann. Nun gibt es in Deutschland bei den Arbeitnehmern gegenwärtig im Grunde genommen nur eine einzige Spitzenorganisation. Unter Spitzenorganisation versteht man die Dachorganisation einzelner in sich selbständiger Berufs- oder Fachverbände. In der deutschen Angestelltenbewegung aber kennt man seit vielen Jahrzehnten einen anderen Begriff, den der sogenannten Einheitsorganisation. Nehmen wir als Beispiel einmal die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft. Sie vereinigt in sich auf der Basis einer anderen Organisationsform kaufmännische Angestellte, technische Angestellte und Werkmeister. Die beruflichen und fachlichen Interessen dieser einzelnen Angestelltengruppen werden im Rahmen der Organisation durch Berufsgruppen- und Fachgruppenzusammenkünfte wahrgenommen; aber die Organisation ist nur eine einzige, die Verbandsmitgliedschaft ist die gleiche, und der Verbandsbeitrag ist der gleiche. Die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft im Rah-1 men der Einheitsorganisation könnte den Anforderungen des § 2 des Tarifvertragsgesetzes nur dadurch gerecht werden, daß sie plötzlich sagt: Ich mache je einen selbständigen Verband für die kaufmännischen Angestellten, für die technischen Angestellten, für die Werkmeister, und dann schließe ich mit diesen einen Vertrag und bilde die Dachorganisation; dann werde auch ich im Sinne des § 2 des Tarifvertragsgesetzes Spitzenorganisation und habe keine Schwierigkeiten, wenn es sich bei Gesetzentwürfen arbeitsrechtlicher oder sozialversicherungsmäßiger Art um diesen Begriff handelt.
    Nun bin ich der Meinung, daß es niemals Aufgabe des Gesetzgebers sein kann, den Arbeitnehmern oder auch den Arbeitgebern vorschreiben zu wollen, in welcher Organisationsform und -art sie sich zusammenfinden wollen. Um diesen Mangel im Tarifvertragsgesetz auszugleichen, haben meine Freunde und ich den Antrag eingebracht, der Ihnen auf Umdruck Nr. 300 vorliegt. Es handelt sich also nur darum, zum Ausdruck zu bringen, daß als Spitzenorganisation zukünftig auch Gewerkschaften gelten, die nach ihrer Satzung — in Klammern: als Einheitsorganisation, wie ich sie schilderte — Angehörige verschiedener Berufsgruppen umfassen. Damit sind solche Einheitsorganisationen, die keine selbständigen Unterverbände haben, den Spitzenorganisationen gleichgestellt. Ich hoffe, daß es in diesem Hohen Hause nur eine Meinung dahin gibt, daß es nach dem Grundsatz der Gerechtigkeit notwendig ist, die von uns beantragte Änderung des Tarifvertragsgesetzes vorzunehmen, und bitte um Ihre Zustimmung.