Rede:
ID0116015300

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Meyer: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Juli 1951 6405 160. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 11. Juli 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 6408B, 6438A, 6463A Änderungen der Tagesordnung . . 6408B, 6430A Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Abtransport der ausländischen, nach dem Gesetz Nr. 53 der Militärregierung abgelieferten Devisenwerte aus deutschem Besitz (Nr. 2332 der Drucksachen) 6408D Dr. Wellhausen (FDP), Interpellant 6408D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 6410B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Auswanderung (Nr. 2394 der Drucksachen) 6411B Ausschußüberweisung 6411C Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1951/52 und des von den Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn), Fassbender, Tobaben, Fürst zu Oettingen-Wallerstein, Dr. Glasmeyer, Donhauser u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zahlung von Frühdruschprämien (Nrn. 2328, 2340 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2426 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 280, 285, 286 [neu]) 6411C, 64'76A Fassbender (FDP) 6411C, 6415D Kriedemann (SPD) . . . 6412A, 6413C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 6412C Dr. Horlacher (CSU) . 6412D, 6415B, 6416B Margulies (FDP): zur Sache 6414D persönliche Erklärung 6476A Niebergall (KPD) 6415B Abstimmungen . . . 6411D, 6413C, 6416A, B Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, BP, Landesgruppe CSU, Gruppe WAV und der Abg. Dr. Wellhausen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Sitz der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2479 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des von den Abg. Schröter, Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz), Walter, Frau Wessel u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Sitz der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2481 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des von den Abg. Euler, Fassbender u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gem. § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2482 der Drucksachen) . . 6408B, 6416B, 6420D, 6423D Euler (FDP) 6416C Dr. Weber (Koblenz) (CDU) . . . 6416D Matthes (DP) (zur Geschäftsordnung) 6417D Sabel (CDU) 6418A Dr. Wellhausen (FDP) 6418B Junglas (CDU) 6424C zur Geschäftsordnung (Frage der Zulässigkeit der Abstimmung in drei Lesungen bei der Wahl von Orten als Sitz von Bundesbehörden) 6424C Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 6424D Ritzel (SPD) 6425A, 6427A Mellies (SPD) 6425B Dr. Weber (Koblenz) (CDU) . . . 6425C Dr. Wuermeling (CDU) . . . 6425C, 6426C Vizepräsident Dr. Schäfer . . . 6426A, C, 6427A, D, 6428D Euler (FDP) 6426B Dr. von Campe (DP) 6427B zur Abstimmung: Dr. von Merkatz (DP) 6428A Ritzel (SPD) 6428C, 6429C Dr. Wuermeling (CDU) 6429C Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 6429D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6429D Abstimmungen 6418D, 6420D, 6424A, 6428A, 6429A, 6430A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreidegesetz) (Nr. 2480 der Drucksachen) 6408D, 6419A Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6419A Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 6419C Beschlußfassung 6419D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Amnestie für den Besitz von Sport- und Jagdwaffen (Nrn. 2370, 2021 der Drucksachen) 6420A Fürst Fugger von Glött (CSU), Berichterstatter 6420A Beschlußfassung 6420D Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des von den Abg. Strauß, Kemmer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Liffentlichkeit (Nrn. 180, 1430 [neu] der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge (33. Ausschuß) ((Nr. 2389 der Drucksachen) - 6421A Priebe (SPD), Berichterstatter . . 6421B Frau Thiele (KPD) 6422B Gaul (FDP) 6423C Abstimmungen 6423B, D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Protokoll von Torquay vom 21. April 1951 und den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen vom 30. Oktober 1947 (Nr. 2400 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2425 der Drucksachen) 6430A Dr. Serres (CDU), Berichterstatter 6430B Kalbitzer (SPD) 6431A, 6436B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6432C Paul (Düsseldorf) (KPD) . . 6433B, 6437A Freudenberg (FDP-Hosp.) 6434A Schill (CDU) 6435C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 6437C Abstimmungen 6436A, 6437D Frage des Termins der Beratung der Gesetzentwürfe betr. Investitionshilfe der deutschen gewerblichen Wirtschaft (Nr. 2450 der Drucksachen) und Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Nr. 2388 der Drucksachen) 6430A, 6438A, 6474C zur Geschäftsordnung: Dr. Krone (CDU) 6474C, 6475B Ollenhauer (SPD) 6474D Mellies (SPD) 6475B Abstimmung 6475D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von GroßBerlin (West) (Nr. 2451 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2461 der Drucksachen) 6438B Seuffert (SPD), Berichterstatter . 6438C Bucerius (CDU) 6439A Brandt (SPD) 6439D Abtimmungen 6439A, 6440B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Zulagen in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Rentenzulagegesetz - RZG -) (Nr. 2390 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 2462 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 289, 290, 291, 292, 296) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die einstweilige Gewährung einer Teuerungszulage zur Abgeltung von Preiserhöhungen bei Grundnahrungsmitteln (Teuerungszulagengesetz) (Nr. 2463 der Drucksachen), ferner in Verbindung mit der Ersten, zweiten und dritten Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, Z und der Gruppe BHE/DG betr. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Soforthilfegesetzes (Nr. 2475 der Drucksachen), ferner in Verbindung mit der Ersten, zweiten und dritten Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Entwurf eines Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) vom 20. Dezember 1950 (Nr. 2485 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Abg. Frau Dr. Probst u. Gen. betr. Nichtanrechnung von Teuerungszulagen bei den Einkommensteuerfreigrenzen des Bundesversorgungsgesetzes (Nr. 2464 der Drucksachen) . . . 6408C, 6419D, 6440C, D, 6470A, 6471D, 6474A Horn (CDU), Berichterstatter 6441A, 6446D Renner (KPD) 6445A, 6447B, 6453D, 6456D, 6461C, 6464C, 6469C, 6470D, 6471C Meyer (Hagen) (SPD) - 6448A Storch, Bundesminister für Arbeit 6449D, 6453C Richter (Frankfurt) (SPD) 6450A, 6467D Arndgen (CDU) 6450A, 6454D, 6460A, 6469B, 6473A Willenberg (Z) 6450C Frau Kalinke (DP) . . . . 6451A, 6460C Wartner (BP) 6451D Frau Korspeter (SPD) 6452B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6455C, 6472D Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . . 6458A Dannebom (SPD) 6462C Dr. Preller (SPD) 6463A, 6468D Dr. Hammer (FDP) 6465C Degener (CDU) 6466B Dr. Krone (CDU) 6467B Dr. Kather (CDU), Antragsteller . 6470A Frau Krahnstöver (SPD), Antragstellerin 6470D Bazille (SPD), Antragsteller . 6471D, 6473B Müller (Frankfurt) (KPD) 6473C Freidhof (SPD) 6474B Abstimmungen 6447A, 6456A, 6457D, 6462C, D, 6467C, 6468B, 6469D, 6471C, 6474A Ausschußüberweisungen . . . 6469D, 6474A, B Dritte Beratung des Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes (Nrn. 563, 1307, 2414 der Drucksachen; Umdrucke Nrn 293, 294, 295, 297) 6476C Dr. Laforet (CSU), Berichterstatter 6476D Fisch (KPD) 6477A, 6485A Clausen (SSW) 6478C Kiesinger (CDU) 6478D Dr. Arndt (SPD): zur Sache 6479C, 6485B zur Geschäftsordnung 6485D Ewers (DP) 6480D Dr. Reismann (Z) 6481D - Dr. Schneider (FDP) 6482B Dr. Wahl (CDU) 6483D Neumayer (FDP) 6484C Abstimmungen 6483B, 6485C, D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Notlage des Althausbesitzes (Nr. 2418 der Drucksachen) 6486A Ausschußüberweisung 6486B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Anweisung auf Herausgabe der Brückenbaupläne im Bereich der Bundesstraßen und der Bundesbahn an die US-Armee zum Zweck des Einbaues von Sprengkammern (Nrn. 2372, 2085 der Drucksachen) 6486B Eichler (SPD), Berichterstatter . . 6486B Frau Strohbach (KPD) 6487B Beschlußfassung 6487D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Rische (Nr. 2404 der Drucksachen) 6488A Kahn (CDU), Berichterstatter 6488A, 6490B Renner (KPD) 6488D Beschlußfassung 6490C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Ermächtigung des Bundestags zur Strafverfolgung gegen Hannes Kaiser und Johann Guth (Nr. 2253 [neu] der Drucksachen) . . . . 6490C Dr. Mende (FDP), Berichterstatter . 6490C Gengler (CDU) 6491C Beschlußfassung 6491D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Freiherrn von Fürstenberg (Nr. 2005 [neu] der Drucksachen) 6491D • Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 6492A Beschlußfassung 6492B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Strauß (Nr. 2398 der Drucksachen) 6492B Ewers (DP), Berichterstatter . . . 6492B Beschlußfassung 6493A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Richter (Niedersachsen) (Nr. 2405 der Drucksachen) . 6493A Ewers (DP), Berichterstatter . . . 6493A Beschlußfassung 6493C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Ausführung eines Vorführungsbefehls gegen den Abg. Dr. Richter (Niedersachsen) gemäß Schreiben des Bundes- ministers der Justiz vom 10. Juli 1951 (Nr. 2478 der Drucksachen) . . . 6408C, 6493C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 6493D Dr. Richter (Niedersachsen) 6494C Beschlußfassung 6494C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Donhauser (Nr 1936 [neu] der Drucksachen) 6494C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 6494C Beschlußfassung 6494E Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Reismann (Nr. 2472 der Drucksachen) 6495A Gengler (CDU) (zur Geschäftsordnung) 6495A Ausschußrückverweisung . 6495A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Aumer (Nr. 2473 der Drucksachen) 6495B Müller (Hessen) (SPD), Berichterstatter 6495B Beschlußfassung 6495D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität der Abg. Frau Kalinke (Nr. 2474 der Drucksachen) 6495D Gengler (CDU), Berichterstatter . 6495D Beschlußfassung 6496C Beratung der Obersichten Nr. 34 und Nr. 35 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 238, 264) 6496C Beschlußfassung 6496C Nächste Sitzung 6496C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Renner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Der § 2 besagt in seinem Abs. 1 folgendes. Der Herr Berichterstatter hat das an einem Beispiel klargemacht. Er besagt — ich bringe ein anderes Beispiel —, daß folgendes eintritt. Nehmen wir als Beispiel einen Rentenberechtigten an — ich gebrauche einmal bewußt dieses Wort, obwohl es nicht ganz richtig ist —, der eine Grundrente von 25 DM auf Grund der Beitragsleistung hat. Der Mann hat daneben bekanntlich noch die 15 DM aus dem Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz. Das macht zusammen 40 DM. Wie der Herr Berichterstatter gesagt hat, sollen ihm auch noch die 10 DM Auffüllungsbetrag von den 40 DM bis zur Mindestrente von 50 DM, wie es nun einmal durch das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz festgelegt worden ist, verbleiben. In dem Beispiel, das ich angeführt habe, beträgt nun die Zulage, die nach § 2 Abs. 1 gewährt werden soll, nicht mehr 12,50 DM, sondern 12,50 weniger 10 DM, also 2,50 DM pro Monat.
    Es ist nun von entscheidender Bedeutung, wie groß der Personenkreis — wohlgemerkt! — der Kleinstrentenbezieher ist. Ich behaupte, daß etwa rund eine Million Rentenbezieher Kleinstrentenbezieher sind, also zu den Personen gehören, bei denen zur Grundrente und zu den 15 DM aus dem
    Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz auch noch ein Aufüllungsbetrag gezahlt werden muß, was zur Konsequenz hat, daß an den 12,50 DM dieser Auffüllungsbetrag jedesmal in Abzug gebracht wird.
    Es kam uns doch am 1. Februar darauf an — das hat die Diskussion doch ganz eindeutig bewiesen —, vor allem einmal dem Kreis der Personen zu Hilfe zu kommen, deren Rente als absolute Hungerrenten angesprochen werden müssen. Der Bundestag hatte eine Durchschnittsrentenerhöhung von 25 % beschlossen. Dieser Personenkreis, den ich erwähnt habe, bekommt nur einen Bruchteil von 25 %.
    Es ist noch etwas anderes zu berücksichtigen, nämlich die Tatsache, daß ein Großteil dieser Kleinstrentenbezieher gezwungen ist, kommunale Wohlfahrtsunterstützung in Anspruch zu nehmen, was bekanntlich zur Folge hat, daß das, was Bonn jetzt zulegt, in der Gemeinde wieder in Abzug gebracht wird, so daß die Bezüge des Rentners, der kommunale Wohlfahrtsunterstützung zusätzlich erhält, nach diesem Gesetz tatsächlich keine Erhöhung erfahren. Diese Dinge wirken sich auch auf die Witwenrenten und Kinderzuschüsse aus.
    Eine Feststellung im Zusammenhang mit dieser Frage. In der Diskussion ist es so dargestellt worden, als ob die 15 DM, die das SozialversicherungsAnpassungsgesetz gebracht hat, ein reiner Zuschuß, sozusagen ein Geschenk seien. Darf ich auf die Tatsache aufmerksam machen, daß im Zuge der Durchführung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes ja auch die Beiträge der Angestellten und Arbeiter auf 10 % heraufgesetzt worden sind. Es ist also kein Geschenk gewesen, was der Wirtschaftsrat in Frankfurt gegeben hat, sondern das war etwas, was die. im Produktionsprozeß stehen-. den Angestellten und Arbeiter durch ihre höheren Beiträge, zu deren Leistung sie verpflichtet wurden, finanziert haben. Kommen Sie uns also nicht mit der Darstellung, als seien diese 15 DM ein Geschenk, das man jetzt irgendwie anrechnen müsse, nachdem doch keiner bestreiten kann, daß eine zwingende Notwendigkeit besteht, die Rentenbezüge für diesen Personenkreis zu erhöhen. — Das zu dieser Seite der Geschichte.
    Ich komme nun auf Abs. 3 des § 2 zu sprechen, auf das Problem des Ruhens der Rente beim Doppelbezug von Invaliden- und Unfaliversicherungsrente. Auch da haben wir gesagt bekommen, daß der Herr Bundesarbeitsminister Storch dabei sei, diese Frage im neuen Unfallversicherungsgesetz irgendwie anders zu regeln. Ich muß aber der Erinnerung des Herrn Berichterstatters etwas nachhelfen. Diese Bestimmung über das Ruhen der Renten aus der Invalidenversicherung beim Doppelbezug von Renten ist jüngeren Datums, und zwar stammt sie aus der Notverordnungsperiode des Herrn seinerzeitigen Reichskanzlers Brüning, der, wenn er heute noch sichtbar politisch aktiv wäre, zur CDU gehören würde.

    (Zurufe von der Mitte.)

    So liegen die Dinge. Es handelt sich um eine Verschlechterung der Rechte der Unfallgeschädigten und der Invaliden, die seinerzeit, in dieser Aera der Notverordnungspolitik, in dieser Periode Deutschlands vorgenommen worden ist, in der das Reich an den Faschismus ausgeliefert wurde.

    (Zuruf von der Mitte: Dazu habt Ihr beigetragen!— Weitere Zurufe von der Mitte.)



    (Renner)

    Nach Ihrer Meinung gilt es also, diese Verordnung
    zu konservieren. Wir wiederholen abér den An-
    trag, diese Vorschriften bereits jetzt zu beseitigen.
    Noch ein Wort dazu — nun, das habe ich ja schon zum größten Teil klargestellt —,

    (Zurufe und Heiterkeit)

    daß bei der Berechnung der Rentenzulage der Betrag aus dem Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz und der sogenannte Auffüllbetrag in Anrechnung gebracht werden sollen. Angesichts dieser Situation ist meine Fraktion zu der Überzeugung gekommen, daß es notwendig ist, den § 2 in seiner Gesamtheit zu streichen und das Problem der Erhöhung der derzeit laufenden Renten so zu regeln, wie es unser Vorschlag zu § 1 besagt, nämlich eine allgemeine Erhöhung der Rentenbezüge aller Sozialberechtigten — der Kriegsopfer und Arbeitsinvaliden — um 30 % im Verhältnis zu den derzeitigen Bezügen durchzuführen.

    (Beifall bei der KPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Meyer (Hagen).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erich Meyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Der § 2 dieses von Millionen sehnsüchtig erwarteten Gesetzes ist gewissermaßen das Kernstück des Gesetzes. Wir haben in den Ausschußberatungen Bedenken gegen die Zulagenskala zum Ausdruck gebracht und unsern Antrag, der durchaus loyal und in objektiver Weise von dem Herrn Berichterstatter mitgeteilt wurde, zur Debatte gestellt. Wir schlagen vor:
    1. § 2 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut:

    (1) Die Zulagen betragen monatlich

    7,50 DM bei den Mindest-Waisenrenten von 30,— DM
    und bei Waisenrenten bis 35,— DM 10,— DM bei den Mindest-Witwen-
    und -Witwerrenten von 40,— DM
    und bei Witwen- und
    Witwerrenten bis 45,— DM
    12,50 DM bei den Mindestrenten von 50,— DM und bei Renten bis 55,— DM
    Die Zulagen steigen bei allen Renten um 2,50 DM monatlich für jede weitere der in Stufen von 10,— DM monatlich fortschreitenden Rentengruppen.
    Abs. 5 wird gestrichen.
    Den Abs. 1, der also diese Skala enthält, und den Abs. 5 dieses Gesetzes muß man zusammenlesen und verstehen. Diese beiden Abschnitte bilden die Grundlage für die neue Berechnung oder, besser gesagt, für die Ausschaltung von weit über einer Million Kleinrentner, die sich in den letzten Monaten und Wochen eingebildet haben, daß sie eine Zulage in Höhe von 25 % ihrer Rente bekommen würden. Und nun werden sie leer ausgehen.
    Wir sehen in dieser Skala und dem Beschluß des Ausschusses in dieser Formulierung des Gesetzes eine Mißachtung von zwei Beschlüssen des Hauses. Wenn auch gesagt wurde — das haben wir im Ausschuß gehört —, daß man am 1. März eine durchschnittliche Erhöhung der Renten von 25 % beschlossen habe, dann kann man aber doch bei dieser Skala und bei dieser Inansatzbringung von Abs. 5 des § 2 nicht von einer „durchschnittlich 25 %igen Rentenerhöhung" sprechen, sondern es ist doch eine Rentenerhöhung von 0 bis 25 %!
    Wenn wir uns einmal einige Zahlen über die Mindestrenten anschauen — ich habe hier nur die Zahlen des Landes Berlin —, dann stellen wir fest, daß von den dortigen 348 062 Rentnern 114 200 Bezieher von Mindestrenten sind.

    (Abg. Richter [Frankfurt]: Hört! Hört!)

    Darunter befinden sich nur 6000 Männer. Alle übrigen Empfänger von Mindestrenten, die also bei der Annahme dieses Gesetzes leer ausgehen würden, sind Frauen und Waisen. Ihre Zahl beträgt 107 000. Es werden also in diesem Lande Berlin nur die Frauen, die Witwen und Waisen davon betroffen, daß sie leer ausgehen.
    Wenn das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz vom Juli 1949 angezogen wird, so darf ich daran erinnern, daß der Kollege Horn bei der Annahme dieses Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes mitgewirkt hat, das den Begriff von Mindestrenten auf einer gesetzlichen Grundlage formuliert hat. In diesem Gesetz heißt es in der Präambel:
    Als erste und vorläufige Maßnahme zur Anpassung von Leistungen der Sozialversicherung
    an das veränderte Preis- und Lohngefüge ... .
    Und in einem bekannten Kommentar heißt es:
    .... die Renten der Sozialversicherung allgemein zu erhöhen, um dem Empfänger ein Existenzminimum zu gewähren und ihn dadurch unabhängig von der öffentlichen Fürsorge zu machen.
    Wenn wir also Sozialpolitik auf der Grundlage der Abschaffung dieser klaren Bestimmungen des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes treiben wollen, wenn wir also die damals eingeführten Mindestrenten jetzt durch ein neues Gesetz gewissermaßen gesetzlich wieder aus der Welt schaffen wollen, dann glauben wir, daß man damit nicht den Weg einer fortschrittlichen Sozialpolitik und einer fortschrittlichen Sozialversicherung geht. Wenn man immer wieder davon redet, daß wir mitten in der Arbeit stehen, ein solches neues Sozialversicherungsgesetzgebungswerk langsam durchzubringen, so muß ich Ihnen sagen, daß wir, wenn wir den vorliegenden Gesetzentwurf in dieser Form verabschieden würden, eine sehr schlechte Vorarbeit für neue Sozialversicherungsbestimmungen leisten.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Diejenigen, die sich also auf diese neue gesetzliche Grundlage der Abschaffung eines bestehenden Rechtes und Gesetzes stützen, müßten uns heute den Nachweis erbringen, daß die Voraussetzungen andere geworden sind, daß sich also das Lohn- und Preisgefüge zugunsten der Rentner verschoben hätte. Wenn diese Verschiebung stattgefunden hätte, wenn also die Preise ganz wesentlich gefallen wären, dann wäre eine echte Voraussetzung dafür geschaffen, um Sozialversicherung und Sozialpolitik in diesem Sinne zu praktizieren. Ich glaube aber, es wird niemand aus dem Lager der Regierungsparteien in der Lage sein, nachzuweisen, daß die Berechtigung dieser klaren gesetzlichen Bestimmungen des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes in Frage gestellt ist. Gerade wir Sozialdemokraten haben bekanntlich seit Juli des vergangenen Jahres einen Ausgleich zwischen der Höhe der Renten und der immer stärker werdenden Teuerungswelle gefordert.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Also genau das Gegenteil einer Verschiebung im
    Lohn- und Preisgefüge zugunsten der Rentner ist
    eingetreten. Die Voraussetzungen sind also gerade


    (Meyer [Hagen])

    umgekehrt. Sie gehen von Voraussetzungen aus, die nicht da sind. Sie wollen die Politik, die Sie als Regierungsparteien schon bei der allgemeinen Steuerpolitik usw. in diesem Hause verfolgt haben, fortsetzen, d. h. Sie wollen alle Lasten auf die Schultern der breiten Massen abwälzen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Sie sind nicht bereit, diesen Menschen, den verzweifelten Witwen und Waisen, jetzt eine Teuerungszulage zu gewähren. Sie ziehen sich dabei auf das sogenannte Versicherungsprinzip zurück.

    (Abg. Richter [Frankfurt]: Das gar keines ist!) Es ist nicht meine Aufgabe, mich in der zweiten Lesung mit dieser Frage zu beschäftigen. Ich glaube, dazu wird sich in der dritten Lesung die Moglichkeit oder Notwendigkeit ergeben, sich mit diesem Schlagwort des Versicherungsprinzips — so möchte ich es noch einmal nennen —, das praktisch in der ganzen Geschichte der Sozialversicherung überhaupt nicht bestanden hat, auseinanderzusetzen. Darauf will ich verzichten.

    Wir haben also vorgeschlagen, daß eine Skala aufgebaut wird, nach der auch den im Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz anerkannten Mindestrentnern eine Zulage zu gewähren ist. Ich darf dem Hause weiter bekanntgeben, daß der Präsident der Rentenversicherungsanstalt- Herr Ostermeyer, bei der Behandlung dieser Frage ausdrücklich feststellte, daß man bei dieser Skala für eine Renten-zutage, die, wie ich nachgewiesen habe, für die kleinen Renten keine ist, für eine Million Umrechnungen vornehmen müsse.

    (Zuruf rechts: Das hat er aber nicht gesagt!) Dieses Wort von den Umrechnungen, das wir jetzt monatelang beim Bundesversorgungsgesetz draußen in kritischer Form gegen Bonn immer wieder gehört haben, sollte eigentlich schrecken.


    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Ich muß an den Herrn Bundesarbeitsminister die Frage richten, welche Vorsorge getroffen ist, die Umrechnungen für diese eine Million vorzubereiten, damit nicht so wie beim Bundesversorgungsgesetz diese bedauernswerten Opfer der Teuerung nun noch einige Monate länger auf eine karge und knappe Erhohung, die dabei herauskommt, warten müssen. Diejenigen Kleinrentner, die also früher 22 oder 25 DM bekommen haben, werden bei diesen Zulagen vollkommen leer ausgehen. Ich stelle fest, daß eine Million keine Erhöhung nach deisem Rentenzulagengesetz zu erwarten hat.
    Die gleiche Frage der Umrechnung — ich kann dieses Problem hier nur am Rande behandeln — ist auch in den Absätzen 3 und 4 Voraussetzung für eine Erhöhung. In dieser Frage der sogenannten Ruhensbestimmungen der Sozialversicherung stört man sich allerdings nicht an dem Versicherungsprinzip, sondern diese Menschen sind jahrelang betrogen worden. Versicherungsbeträge, die ihnen zustanden, sind durch sehr beträchtliche Kürzungen einfach vermindert worden. Obwohl ein Beschluß des Hauses vorliegt, diese Ruhensbestimmungen auf das Jahr 1911 zurückzuführen, sind sie in dieses Gesetz wieder eingebaut worden. Das kommt also, wie ich an Hand meiner Unterlagen ungefähr schätze, für 2 Millionen Rentner in Betracht. Ich habe hier die Zahlen von Hessen, danach müssen es im Verhältnis noch viel mehr sein. Danach sind auf Grund der §§ 1274, 1275 im Januar 1951 folgende Rentenbeträge zum Ruhen gebracht worden: in der Invalidenversicherung:
    Invalidenrenten 121 936,99
    Witwenrenten 49 245,65
    Waisenrenten 86 541,25 257 723,89 DM
    48. in der Angestelltenversicherung:
    Ruhegeld 24 545,14
    Witwenrenten 13 502,69
    Waisenrenten 19 590,20 57 638,03 „
    315 361,92 DM
    Da die Zulage ja nur auf die Hälfte der Invalidenrente gewährt wird, ist bei diesen 2 Millionen eine Neuberechnung notwendig. Wenn also jemand eine Invalidenrente von 66 DM, zusammenfallend mit einer Unfallrente von 33 DM hat, ruht bekanntlich die Hälfte der Invalidenrente und die andere Hälfte in der Höhe der Unfallrente. Er bekommt also von seinen 66 DM der ihm nach dem Versicherungsprinzip zustehenden Rente nur 33 DM. Nur auf diese 33 DM wird ihm nach diesem Gesetz die Zulage gewährt. Auch das ist unserer Auffassung nach unerträglich. Er wird doppelt bestraft und verliert noch einmal 10 DM. Wir müssen unsere Stellungnahme zum Gesamtgesetz davon abhängig machen,

    (Zuruf von der Mitte: Ihr lehnt es ja doch ab!)

    wieweit das Haus auf unsere Forderungen eingeht, ob es sie ablehnt oder ob Sie uns in dieser Frage der Zulagenskala entgegenkommen.
    Wenn wir heute so oft das Wort vom Wohlfahrtsstaat hören — damit möchte ich schließen —, das vor 1933 zu der beliebten Agitationswalze der NSDAP gehörte, dann möchte ich sagen: Wir Sozialdemokraten streben nicht einen Wohlfahrtsstaat der Millionäre an, sondern wir streben einen Wohlfahrtsstaat der Millionen Menschen unseres Volkes an.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD. — Widerspruch in der Mitte. — Zuruf von der Mitte: Überhaupt keinen Wohlfahrtsstaat!)