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    Deutscher Bundestag — 160. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Juli 1951 6405 160. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 11. Juli 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 6408B, 6438A, 6463A Änderungen der Tagesordnung . . 6408B, 6430A Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Abtransport der ausländischen, nach dem Gesetz Nr. 53 der Militärregierung abgelieferten Devisenwerte aus deutschem Besitz (Nr. 2332 der Drucksachen) 6408D Dr. Wellhausen (FDP), Interpellant 6408D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 6410B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Auswanderung (Nr. 2394 der Drucksachen) 6411B Ausschußüberweisung 6411C Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1951/52 und des von den Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn), Fassbender, Tobaben, Fürst zu Oettingen-Wallerstein, Dr. Glasmeyer, Donhauser u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zahlung von Frühdruschprämien (Nrn. 2328, 2340 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2426 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 280, 285, 286 [neu]) 6411C, 64'76A Fassbender (FDP) 6411C, 6415D Kriedemann (SPD) . . . 6412A, 6413C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 6412C Dr. Horlacher (CSU) . 6412D, 6415B, 6416B Margulies (FDP): zur Sache 6414D persönliche Erklärung 6476A Niebergall (KPD) 6415B Abstimmungen . . . 6411D, 6413C, 6416A, B Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, BP, Landesgruppe CSU, Gruppe WAV und der Abg. Dr. Wellhausen u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Sitz der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2479 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des von den Abg. Schröter, Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz), Walter, Frau Wessel u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Sitz der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2481 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des von den Abg. Euler, Fassbender u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gem. § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2482 der Drucksachen) . . 6408B, 6416B, 6420D, 6423D Euler (FDP) 6416C Dr. Weber (Koblenz) (CDU) . . . 6416D Matthes (DP) (zur Geschäftsordnung) 6417D Sabel (CDU) 6418A Dr. Wellhausen (FDP) 6418B Junglas (CDU) 6424C zur Geschäftsordnung (Frage der Zulässigkeit der Abstimmung in drei Lesungen bei der Wahl von Orten als Sitz von Bundesbehörden) 6424C Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 6424D Ritzel (SPD) 6425A, 6427A Mellies (SPD) 6425B Dr. Weber (Koblenz) (CDU) . . . 6425C Dr. Wuermeling (CDU) . . . 6425C, 6426C Vizepräsident Dr. Schäfer . . . 6426A, C, 6427A, D, 6428D Euler (FDP) 6426B Dr. von Campe (DP) 6427B zur Abstimmung: Dr. von Merkatz (DP) 6428A Ritzel (SPD) 6428C, 6429C Dr. Wuermeling (CDU) 6429C Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 6429D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 6429D Abstimmungen 6418D, 6420D, 6424A, 6428A, 6429A, 6430A Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreidegesetz) (Nr. 2480 der Drucksachen) 6408D, 6419A Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6419A Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 6419C Beschlußfassung 6419D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Amnestie für den Besitz von Sport- und Jagdwaffen (Nrn. 2370, 2021 der Drucksachen) 6420A Fürst Fugger von Glött (CSU), Berichterstatter 6420A Beschlußfassung 6420D Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des von den Abg. Strauß, Kemmer u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Liffentlichkeit (Nrn. 180, 1430 [neu] der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge (33. Ausschuß) ((Nr. 2389 der Drucksachen) - 6421A Priebe (SPD), Berichterstatter . . 6421B Frau Thiele (KPD) 6422B Gaul (FDP) 6423C Abstimmungen 6423B, D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Protokoll von Torquay vom 21. April 1951 und den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen vom 30. Oktober 1947 (Nr. 2400 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2425 der Drucksachen) 6430A Dr. Serres (CDU), Berichterstatter 6430B Kalbitzer (SPD) 6431A, 6436B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6432C Paul (Düsseldorf) (KPD) . . 6433B, 6437A Freudenberg (FDP-Hosp.) 6434A Schill (CDU) 6435C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 6437C Abstimmungen 6436A, 6437D Frage des Termins der Beratung der Gesetzentwürfe betr. Investitionshilfe der deutschen gewerblichen Wirtschaft (Nr. 2450 der Drucksachen) und Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Nr. 2388 der Drucksachen) 6430A, 6438A, 6474C zur Geschäftsordnung: Dr. Krone (CDU) 6474C, 6475B Ollenhauer (SPD) 6474D Mellies (SPD) 6475B Abstimmung 6475D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von GroßBerlin (West) (Nr. 2451 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2461 der Drucksachen) 6438B Seuffert (SPD), Berichterstatter . 6438C Bucerius (CDU) 6439A Brandt (SPD) 6439D Abtimmungen 6439A, 6440B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Zulagen in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Rentenzulagegesetz - RZG -) (Nr. 2390 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 2462 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 289, 290, 291, 292, 296) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die einstweilige Gewährung einer Teuerungszulage zur Abgeltung von Preiserhöhungen bei Grundnahrungsmitteln (Teuerungszulagengesetz) (Nr. 2463 der Drucksachen), ferner in Verbindung mit der Ersten, zweiten und dritten Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, Z und der Gruppe BHE/DG betr. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Soforthilfegesetzes (Nr. 2475 der Drucksachen), ferner in Verbindung mit der Ersten, zweiten und dritten Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Entwurf eines Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) vom 20. Dezember 1950 (Nr. 2485 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Abg. Frau Dr. Probst u. Gen. betr. Nichtanrechnung von Teuerungszulagen bei den Einkommensteuerfreigrenzen des Bundesversorgungsgesetzes (Nr. 2464 der Drucksachen) . . . 6408C, 6419D, 6440C, D, 6470A, 6471D, 6474A Horn (CDU), Berichterstatter 6441A, 6446D Renner (KPD) 6445A, 6447B, 6453D, 6456D, 6461C, 6464C, 6469C, 6470D, 6471C Meyer (Hagen) (SPD) - 6448A Storch, Bundesminister für Arbeit 6449D, 6453C Richter (Frankfurt) (SPD) 6450A, 6467D Arndgen (CDU) 6450A, 6454D, 6460A, 6469B, 6473A Willenberg (Z) 6450C Frau Kalinke (DP) . . . . 6451A, 6460C Wartner (BP) 6451D Frau Korspeter (SPD) 6452B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6455C, 6472D Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . . 6458A Dannebom (SPD) 6462C Dr. Preller (SPD) 6463A, 6468D Dr. Hammer (FDP) 6465C Degener (CDU) 6466B Dr. Krone (CDU) 6467B Dr. Kather (CDU), Antragsteller . 6470A Frau Krahnstöver (SPD), Antragstellerin 6470D Bazille (SPD), Antragsteller . 6471D, 6473B Müller (Frankfurt) (KPD) 6473C Freidhof (SPD) 6474B Abstimmungen 6447A, 6456A, 6457D, 6462C, D, 6467C, 6468B, 6469D, 6471C, 6474A Ausschußüberweisungen . . . 6469D, 6474A, B Dritte Beratung des Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes (Nrn. 563, 1307, 2414 der Drucksachen; Umdrucke Nrn 293, 294, 295, 297) 6476C Dr. Laforet (CSU), Berichterstatter 6476D Fisch (KPD) 6477A, 6485A Clausen (SSW) 6478C Kiesinger (CDU) 6478D Dr. Arndt (SPD): zur Sache 6479C, 6485B zur Geschäftsordnung 6485D Ewers (DP) 6480D Dr. Reismann (Z) 6481D - Dr. Schneider (FDP) 6482B Dr. Wahl (CDU) 6483D Neumayer (FDP) 6484C Abstimmungen 6483B, 6485C, D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Notlage des Althausbesitzes (Nr. 2418 der Drucksachen) 6486A Ausschußüberweisung 6486B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Anweisung auf Herausgabe der Brückenbaupläne im Bereich der Bundesstraßen und der Bundesbahn an die US-Armee zum Zweck des Einbaues von Sprengkammern (Nrn. 2372, 2085 der Drucksachen) 6486B Eichler (SPD), Berichterstatter . . 6486B Frau Strohbach (KPD) 6487B Beschlußfassung 6487D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Rische (Nr. 2404 der Drucksachen) 6488A Kahn (CDU), Berichterstatter 6488A, 6490B Renner (KPD) 6488D Beschlußfassung 6490C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Ermächtigung des Bundestags zur Strafverfolgung gegen Hannes Kaiser und Johann Guth (Nr. 2253 [neu] der Drucksachen) . . . . 6490C Dr. Mende (FDP), Berichterstatter . 6490C Gengler (CDU) 6491C Beschlußfassung 6491D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Freiherrn von Fürstenberg (Nr. 2005 [neu] der Drucksachen) 6491D • Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 6492A Beschlußfassung 6492B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Strauß (Nr. 2398 der Drucksachen) 6492B Ewers (DP), Berichterstatter . . . 6492B Beschlußfassung 6493A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Richter (Niedersachsen) (Nr. 2405 der Drucksachen) . 6493A Ewers (DP), Berichterstatter . . . 6493A Beschlußfassung 6493C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Ausführung eines Vorführungsbefehls gegen den Abg. Dr. Richter (Niedersachsen) gemäß Schreiben des Bundes- ministers der Justiz vom 10. Juli 1951 (Nr. 2478 der Drucksachen) . . . 6408C, 6493C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 6493D Dr. Richter (Niedersachsen) 6494C Beschlußfassung 6494C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Donhauser (Nr 1936 [neu] der Drucksachen) 6494C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 6494C Beschlußfassung 6494E Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Reismann (Nr. 2472 der Drucksachen) 6495A Gengler (CDU) (zur Geschäftsordnung) 6495A Ausschußrückverweisung . 6495A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Aumer (Nr. 2473 der Drucksachen) 6495B Müller (Hessen) (SPD), Berichterstatter 6495B Beschlußfassung 6495D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität der Abg. Frau Kalinke (Nr. 2474 der Drucksachen) 6495D Gengler (CDU), Berichterstatter . 6495D Beschlußfassung 6496C Beratung der Obersichten Nr. 34 und Nr. 35 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 238, 264) 6496C Beschlußfassung 6496C Nächste Sitzung 6496C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Peter Horn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf das Haus zunächst-auf eine kleine Unkorrektheit in der Drucksache Nr. 2462 hinweisen, die bisher leider schriftlich nicht berichtigt worden ist, obschon das Sekretariat des sozialpolitischen Ausschusses die Berichtigung schon gestern in den Geschäftsgang gegeben hat. Nach den Beschlüssen des sozialpolitischen Ausschusses ist auch die Überschrift zu berichtigen.
    Wenn Sie der Vorlage folgen wollen, müssen Sie zu der Drucksache Nr. 2462 auch die ursprüngliche Drucksache Nr. 2390 hinzunehmen, weil der gedruckte Mündliche Bericht des Ausschusses die Paragraphen des Gesetzentwurfs, die keine Änderung erfahren haben, leider nicht mit aufführt.
    Der sozialpolitische Ausschuß hat die ihm überwiesene Gesetzesvorlage in zwei Sitzungen beraten. Zu den Beratungen waren hinzugezogen als Sachverständige bzw. als an der Gesetzesmaterie beteiligt der Vorsitzende des Verbandes der Rentenversicherungsträger in der Bundesrepublik und zum zweiten Vertreter des Senats von Berlin und der Versicherungsanstalt Berlin im Auftrage des Senats. Die Punkte des- ,Entwurfs sind jeweils unter Beteiligung der genannten Vertreter erörtert worden.
    Die Gesetzesvorlage geht auf den vom Hohen Hause am 1. März dieses Jahres behandelten Antrag, Drucksache Nr. 1971, zurück. Der Beschluß gliedert sich in zwei Teile: in das Ersuchen an die Regierung, alsbald einen Gesetzentwurf über die Sanierung und Reform der Rentenversicherung vorzulegen, und zum zweiten, dem Hause eine Vorlage über die Erhöhung der derzeitigen Renten zu unterbreiten. Die Regierung hat zunächst dem Ersuchen unter Ziffer 2, nämlich dem nach einer Vorlage über die Erhöhung der Renten stattgegeben und die diesbezügliche Vorlage eingebracht.
    In der Begründung des Gesetzentwurfs ist ausgeführt, daß die Vorlage über die Sanierung und Reform der Rentenversicherungen aus uns allen verständlichen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt eingebracht werden kann. Ich darf die Ziffer 2 des damaligen Beschlusses in Ihr Gedächtnis zurückrufen. Sie lautet folgendermaßen:
    Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherungen sollen im Durchschnitt um 25 vom
    Hundert erhöht werden, gleichzeitig soll die
    Rentenhöhe stärker als bisher von der Anzahl
    und der Höhe der entrichteten Beiträge ab-
    hängig gemacht werden.
    Ich darf zum Verständnis dazu noch folgendes sagen: Wir wissen aus den wiederholten Debatten in diesem Hause, daß das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz, das im Juni 1949 der Wirtschaftsrat in Frankfurt beschlossen hat, Teuerungszulagen vorsah und daß der Wirtschaftsrat damals in Abweichung vom eigentlichen Versicherungsgedanken Mindestrenten festgesetzt hat. Die Teuerungszulagen betrugen bei den Invalidenrenten und Ruhegeldern 15 DM, die Mindestrenten aber 50 DM, bei den Witwen- und Witwerrenten 12 DM, Mindestrenten 40 DM, bei den Waisenrenten 6 DM, Mindestrenten 30 DM. Das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz brachte auch eine Erhöhung der Kinderzuschläge um 5 DM. Diese Lösung müssen wir uns vor Augen halten, wenn wir den Gang der Verhandlungen im sozialpolitischen Ausschuß verstehen wollen, bzw. wenn wir die zitierte Ziffer 2 unseres Beschlusses vom 1. März dieses Jahres in der Weise würdigen wollen, wie es damals vorgesehen war.
    In seinen Beratungen hat der sozialpolitische Ausschuß zunächst den wesentlichsten Punkt erörtert, und zwar die zu gewährende Rentenzulage. Neben der Regelung im Lande Berlin ist das der kritische und neuralgische Punkt der Gesetzesvorlage. So kurz sie im ganzen auch sein mag, so ist sie doch sowohl wegen ihres materiellen Inhalts als auch wegen ihrer politischen Bedeutung von außerordentlicher Wichtigkeit.
    Bei den Erörterungen über den § 2 der Vorlage wiesen vor allen Dingen sozialdemokratische Mitglieder des Ausschusses mit allem Nachdruck darauf hin, daß es für sie unmöglich sei, die Regelung, die die Regierungsvorlage vorsehe, zu akzeptieren. Man vertrat den Standpunkt, es handle sich hier um eine Teuerungszulage, um eine Zulage, die eben aus der Preisentwicklung, den Teuerungsverhältnissen, notwendig geworden sei, und man könne daher die jetzige Entscheidung nicht an irgendwelche versicherungsmathematischen . oder versicherungsrechtlichen Überlegungen binden. Bei der Regelung, wie sie der Abs. 5 des § 2 der Regierungsvorlage vorsieht, sollen nämlich die Zuschläge nur insoweit gewährt werden, als sie die damaligen Aufstockungsbeträge übersteigen.
    Ich darf Ihnen das an folgendem Beispiel klarmachen: Wenn bisher jemand eine Rente in der Höhe von 30 DM bezogen hat, so bekam er nach dem Sozialversicherungs - Anpassungsgesetz zunächst den Teuerungszuschlag von 15 DM, also 45 DM, und zur Aufrundung auf die Mindestrente von 50 DM noch einen zusätzlichen Betrag von 5 DM. Die jetzige Regelung soll praktisch folgendermaßen gehandhabt werden: Die Beträge nach dem Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz, also auch die Mindestrente von 50 DM, gelten als die diesem Gesetz zugrunde zu legenden Rentenbezüge. Bei der Bemessung des jetzigen Rentenzuschlages ist also von der Mindestrente, also dem Betrag von 50 DM, auszugehen. Der Betreffende würde also zunächst, wovon Sie sich in der Vorlage überzeugen wollen, einen Zuschlag von 12,50 DM bekommen, so daß sich seine bisherige Mindestrente danach auf 62,50 DM erhöhen würde. Nach dem § 2 Abs. 5 der Vorlage aber soll der von mir eben konstruierte Aufrundungsbetrag von 5 DM an diesen 12,50 DM abgesetzt werden, so daß dieser Rentenbezieher nicht 62,50 DM, sondern nach der jetzigen Vorlage 57,50 DM zu beanspruchen hätte. Sie können sich, meine Damen und Herren, diese Beispiele selber noch beliebig vermehren. Ich darf mich wegen der Kürze der Zeit auf die Erwähnung dieses einen Beispiels beschränken.
    Zweifellos wird bei dieser Regelung ein Teil der Rentenbezieher nur eine geringere Erhöhung als die eigentlichen Zuschlagsbeträge erhalten, und ein Teil der jetzigen Mindestrentenempfänger muß dabei wohl leer ausgehen.

    (Zuruf von der SPD: Leider!)

    Aber sowohl von den Sprechern der Regierung als auch von den Vertretern der Regierungsparteien und vom Vorsitzenden des Verbandes der Rentenversicherungsträger ist bei den Beratungen hervorgehoben worden, daß die damalige Regelung durch das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz in verschiedener Beziehung Ergebnisse gezeitigt hat, die im Blickfeld einer wirklich sozialversicherungsmäßigen Betrachtung der Dinge auf die Dauer nicht bestehen bleiben können. Es haben sich, wie auch von den Sachverständigen bestätigt wird, in der Folgezeit eine sehr große Zahl von Fällen ergeben, in denen . Mitglieder , der Rentenversicherungen


    (Horn)

    durch die Erleichterungen, die ihnen das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz gebracht hat, in den Genuß von Renten gekommen sind, deren Höhe einen Vergleich mit den tatsächlich gezahlten Beiträgen bei weitem nicht aushält. Im Ausschuß ist bei der Erörterung dieser Dinge auch nachdrücklich betont worden, daß wir es hier mit Versicherungen zu tun haben und daß daraus schließlich nur die Leistungen erwartet werden können, die im Verhältnis zu den gezahlten Beiträgen stehen. Darauf beruht wiederum der damalige Beschluß, bei der Regelung die Zahl und die Höhe der geleisteten Beiträge besser zu berücksichtigen.
    Die Vertreter der sozialdemokratischen Fraktion haben dann im Ausschuß folgenden Antrag gestellt: „(1) Die Zulagen betragen monatlich
    7,50 DM bei den Mindestwaisenrenten
    von 30,— DM
    und bei Waisenrenten bis 35,— DM
    10,— DM bei den Mindest-Witwen- und Witwerrenten von 40,— DM
    und bei Witwen- und Witwerrenten bis 45,— DM
    12,50 DM bei den Mindesttenten von' 50,— DM
    und bei Renten bis 55,— DM
    Die Zulagen steigen bei allen Renten um 2,50 DM monatlich für jede weitere der in Stufen von 10,—. DM monatlich fortschreitenden Rentengruppen."
    Bei der Erörterung dieses Vorschlags haben die Vertreter des Finanzministeriums und des Arbeitsministeriums mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß die Deckungsvorlage für das uns heute beschäftigende Gesetz nur nach sehr mühsamen und schwierigen Überlegungen und Verhandlungen zustandekommen konnte. Der Vertreter des Finanzministeriums mußte im Auftrage des Ministers erklären, daß jede Änderung an der Deckungsvorlage zu einer' Verzögerung der Verabschiedung des Gesetzes führen müsse, weil eben weitere Deckungsmöglichkeiten nicht vorhanden seien; der Minister müsse nach den Bestimmungen des Grundgesetzes Einspruch gegen das Gesetz einlegen und so lange aufrechterhalten, bis Deckungsmöglichkeiten gefunden seien. Die Vertreter der Regierungsparteien haben auf die gleichen Schwierigkeiten hingewiesen. Sie haben im Interesse einer schnellen Verabschiedung des Gesetzes und unter Hinweis darauf, daß es gegenüber den Menschen, die draußen seit geraumer Zeit auf dieses Gesetz warteten, nicht vertreten werden könne, daß die Vorlage noch weiter hinausgeschoben werde, dafür plädiert, es bei der jetzigen Vorlage zu belassen und über die Aufwendungen, die das Gesetz jetzt erfordert, nicht hinauszugehen. Im Hin und Her des Meinungsaustausches haben die Antragsteller erneut darauf hingewiesen, daß eine Verabschiedung im Sinne der Regierungsvorlage im Interesse der betroffenen Menschen nicht vertreten werden könne. , In der Abstimmung über den Ihnen vorgetragenen Antrag der sozialdemokratischen Mitglieder des Ausschusses wurde der Antrag mit 11 gegen 8 Stimmen abgelehnt. Der Abs. 2 des § 2 hat keine Änderung erfahren.
    Bei der Erörterung der Abs. 3 und 4 von § 2 der Regierungsvorlage kam es zwangsläufig zu einer Aussprache darüber, ob und inwieweit die Anrechnung anderer sozialer Leistungen auf die Rentenzulagen zulässig sein sollte. Der Abs. 3 bezieht sich auf die §§ 1273, 1274, 1275 und 1279 der Reichsversicherungsordnung. Der Ausschuß war sich darüber einig, daß der § 1273, der beinhaltet, daß eine Witwen- oder Witwerrente niemals höher 1 sein kann als die Rente, die der Verstorbene bezogen haben würde, wenn er zu Lebzeiten in den Genuß der Rente gekommen wäre, unter allen Umständen aufrechterhalten werden müsse. Die §§ 1274 ff. sind länger erörtert worden. Auch unter Ziffer 3 des Beschlusses vom 1. März dieses Jahres ist verlangt, daß die Vorschriften über das Ruhen von Renten der Rentenversicherungen neben Renten der Unfallversicherungen wieder auf den Stand der Gesetzgebung des Jahres 1911 gebracht werden. Die Regierungsvorlage ist diesem Verlangen des Bundestags nicht gefolgt. Zur Begründung ist ausgeführt worden, daß dieses Verlangen angesichts der Notwendigkeit der Deckung einfach nicht erfüllbar sei. Die Vertreter der Regierungsparteien im Ausschuß haben die Nichterfüllung des Verlangens dieses Beschlusses mit Bedauern registriert. Sie haben sich ebenso wie die Vertreter der Opposition hinsichtlich der Unfallversicherung darauf bezogen, daß der Herr Bundesarbeitsminister bei der ersten Lesung der Vorlage im Plenum bereits eine Erklärung dahin abgegeben hat, daß die Gesetzesvorlage über die Erhöhung der Unfallrenten im Ministerium bereits fertiggestellt sei und daß das Haus in der Lage sein werde, unmittelbar nach den Ferien über die Vorlage zu beraten und abzustimmen. Der Ausschuß hat sich bezüglich dieses Punktes auf eine Entschließung geeinigt, die Ihnen im Druck nicht vorliegt, die ich Ihnen aber vortragen und dann dem Herrn Präsidenten überreichen darf. Sie lautet:
    Der Sozialpolitische Ausschuß schlägt dem Plenum vor, zu beschließen:
    Der Herr Bundesarbeitsminister hat bei der ersten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Zulagen in den gesetzlichen Rentenversicherungen mitgeteilt, daß ein Gesetzentwurf über die Gewährung von Teuerungszulagen in der Unfallversicherung im Bundesarbeitsministerium fertiggestellt ist. Die Bundesregierung wird ersucht, eine derartige Vorlage beschleunigt den gesetzgebenden Instanzen zugehen zu lassen.
    Ich darf dem Herrn Präsidenten diese Entschließung überreichen.
    Die Erörterungen über die Abs. 3 und 4 von § 2 führten, wie ich schon andeutete, zwangsläufig auch zu einer Diskussion über die Frage, welche Anrechnung bei den sonstigen sozialen Leistungen erfolgen darf. Es wurde ein Verlangen der Vertreter der Heimatvertriebenen vorgetragen, es wurden sonstige Wünsche in dieser Frage geäußert. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Ausschusses haben dem Ausschuß einen Antrag unterbreitet, der Ihnen heute unter Umdruck Nr. 289 vorliegt. Ich brauche ihn deshalb hier im Wortlaut nicht vorzutragen. Ich bin aber verpflichtet hinzuzufügen, daß bei der ausgiebigen Erörterung des Antrages von den Regierungsvertretern und auch von den Vertretern der Regierungsparteien immer wieder auf die dadurch zur Auslösung kommenden erneuten Schwierigkeiten in der Deckung hingewiesen werden mußte. Des weiteren wurde der Meinung Ausdruck gegeben, daß, wenn in dieser Beziehung im Sinne dieses Antrags liegende Lösungen gefunden werden sollten, sie dann nicht in dieses Sozialversicherungsgesetz hineingehörten, sondern daß sie dann jeweils bei den einzelnen Gesetzesvorlagen zu erörtern und zu beschließen seien, also etwa beim Bundesversorgungsgesetz oder beim Soforthilfegesetz, oder wo es sonst sein mag. Unter Hinweis


    (Horn)

    auf diese Begründungen ist dann auch dieser Antrag von der Mehrheit des Ausschusses abgelehnt worden. Man bedauerte, ihm aus den genannten Gründen nicht zustimmen zu können.
    Meine Damen und Herren, es ist dann des weiteren von dem Herrn Abgeordneten Dr. Preller — ich hätte das eigentlich eben schon sagen müssen, ich trage es hier nach — im Ausschuß der Antrag gestellt worden, auch die Erhöhungen der Renten in der Unfallversicherung in das Gesetz einzubeziehen. Aus den dargelegten Gründen konnte der Ausschuß dem in seiner Mehrheit ebenfalls nicht folgen. Der Grund für die eben überreichte Ent-. schließung liegt zum Teil auch in der Erörterung dieses Antrages.
    Ich muß hier noch folgenden Antrag erwähnen, der von den Vertretern der sozialdemokratischen Fraktion gestellt wurde, und der aus den gleichen Gründen der Ablehnung verfiel. Es ist ein Antrag, der verlangte, daß beim Zusammentreffen von Renten der Rentenversicherungen mit Renten der Unfallversicherung dem Berechtigten von der Rente einschließlich der Zulage aus der Rentenversicherung mindestens so viel verbleiben müsse, daß er aus der Rentenversicherung und der Unfallversicherung zusammen ebensoviel erhalte, wie er ohne Anwendung der §§ 1274 und 1275 der Reichsversicherungsordnung allein aus der Rentenversicherung an Rente und Zulage erhalten haben würde. Auch diesem Antrag konnte die Mehrheit nicht folgen, weil er in seinen Auswirkungen nicht übersehbar war und wiederum an die Frage der erforderlichen Deckung rührte. Er wurde von der Mehrheit des Ausschusses deshalb nicht akzeptiert.
    Wenn Sie mir gestatten, daß ich Ihnen in diesem Zusammenhang ein generelles Wort zur Deckungsvorlage sage, dann darf ich Sie auf die dem Regierungsentwurf beigegebene Begründung verweisen und hier wiederholen, daß der Vertreter des Finanzministeriums im Ausschuß darauf hinwies, die Vorlage erfordere für den Rest des Etatjahrs bzw. vom Zeitpunkt des Inkrafttretens, also vom 1. Juni ab, insgesamt 655 Millionen DM plus 44 Millionen DM, wenn das Land Berlin in das Gesetz mit einbezogen werde. Die Deckung ist so zustande gekommen, daß 80 % für das laufende Etatjahr vom Bund getragen werden und die restlichen 20°/o von den Trägern der beiden Rentenversicherungen aufzubringen sind. In Summen ausgedrückt sind 250 Millionen DM bei der Arbeitslosenfürsorge in Absatz gekommen, weil man hofft, diese Beträge durch Schaffung zusätzlicher Arbeitsmöglichkeiten ersparen zu können. Eine weitere Einsparungsmöglichkeit hat die Regierung darin gesehen, daß man bei den übrigen Unterstützungs-und Leistungsarten durch die vorgeschriebenen Anrechnungen etwa 100 Millionen DM ersparen könne. Des weiteren ist ein Globalabstrich am Haushalt in Höhe von 250 Millionen DM gemacht worden. Damit ist nach den Erklärungen der Regierungssprecher das Letztmögliche getan worden. Aus diesen Gründen ist es also unmöglich, in dieser Vorlage über den vorgesehenen Rahmen hinauszugehen.

    (Zuruf von der SPD: Das ist kein Beweis!)

    Meine Damen und Herren, die §§ 3 und 4 haben im Ausschuß keine Änderung erfahren. -Deshalb -kann ich mir darüber auch hier besondere Auslassungen ersparen. Ich möchte Sie aber gerade auch bezüglich des § 4 auf die Begründung des Gesetzentwurfes hinweisen, weil er die Einbeziehung der Rentnerkrankenversicherung in die Gemeinschaftslast der Rentenversicherungen vorsieht.
    Der § 2 hat also, wenn ich das nachtragen darf, nach diesen sehr eingehenden Erörterungen und der Entscheidung über die eingebrachten Änderungsanträge durch Mehrheitsbeschluß die Zustimmung gefunden im Sinne der Regierungsvoclage.
    Wenn ich nun zu § 5 übergehe, der die Einbeziehung des Landes Berlin in das Gesetz vorsieht, so darf ich dazu in Kürze folgendes ausführen: § 5 der Vorlage macht zur Voraussetzung für die Einbeziehung des Landes Berlin einmal, daß das Land, so wie es bei jeder Einbeziehung in ein Gesetz notwendig ist, nach Art. 87 Abs. 2 seiner Verfassung die Anwendung dieses Gesetzes beschließt, und zum andern, daß Berlin durch Gesetz bestimmt, die Rentenversicherung der Arbeiter und die Rentenversicherung der Angestellten grundsätzlich nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften durchzuführen. In diesem Gesetz des Landes Berlin ist, so will es die Regierungsvorlage, das Nähere zur Überleitung des Bundesrechts auf das Land Berlin zu bestimmen. Im Einvernehmen mit der Bundesregierung soll dabei vom Bundesrecht insbesondere insoweit abgewichen werden, als es sich um die verschiedenen, in der Vorlage aufgeführten Punkte handelt.
    Ich muß darauf verweisen, daß der Bundesrat speziell zu diesem Punkte einen grundsätzlichen Änderungsvorschlag gemacht hat. Der Bundesrat hatte beantragt — Sie finden das ebenfalls in der Drucksache —, in § 5 Abs. 1, dritte Zeile hinter dem Wort „beschließt" einen Punkt zu setzen und den weiteren Wortlaut des Abs. 1 zu streichen. In der Begründung dazu wurde gesagt, der Bundesrat habe grundsätzlich Bedenken gegen die in der Regierungsvorlage eingeschlagene Methode der Verwaltungsangleichung und überdies gesetzessystematische Bedenken, da nach der Fassung des § 1 dieses Gesetzes mit einer Neuregelung der gesetzlichen Rentenversicherungen im Bundesgebiet zu rechnen sei. Der Bundesrat vertritt die Meinung, daß man mit diesem Gesetz nicht eine mehr oder weniger organisatorische Angelegenheit verkoppeln könne; vielmehr müsse diese bis zur wirklichen und endgültigen Reform der Rentenversicherung zurückgestellt bleiben.
    Die Bundesregierung hat in ihrer Erwiderung zum Ausdruck gebracht, daß sie diesem Verlangen des Bundesrates nicht zustimmen könne, und darauf verwiesen, daß es ein Irrtum sei, anzunehmen,' es handele sich hier lediglich um eine mehr oder weniger verwaltungsmäßige oder organisatorische Angelegenheit.
    Nach den weiteren Absätzen des § 5, insbesondere nach Abs. 3, soll ja-- wovon Sie sich in der Vorlage überzeugen wollen — das Land Berlin ab 1. Juni 1951 in das Gemeinlastverfahren der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten, einbezogen werden. Außerdem soll der Bund nach Abs. 4 bis zum 1. Oktober zu jeder in Berlin zu zahlenden Rente eine Zubuße von monatlich. 20 DM leisten, und ab 1. Oktober 1951 sollen sich diese Bezuschussungen nach den Vorschriften des Bundesrechts richten. Mit anderen Worten, meine Damen und Herren, mit dieser Einbeziehung des Landes Berlin ist auch eine sehr erhebliche finanzielle Zubuße verbunden, einmal aus den Beitragsmitteln der Rentenversicherungen im Bundesgebiet und zum andern schließlich auch durch den Bund selbst. Aus diesem Grunde hat die Regierung ihrerseits daran festgehalten, daß diese Regelung so,


    (Horn)

    wie sie in § 5 Abs. 1 der Regierungsvorlage verankert ist, getroffen werde.
    Die Vertreter der Regierungsparteien im Ausschuß haben sich dieser Meinung angeschlossen, und zwar nach sehr eingehender Diskussion, bei der die Vertreter Berlins Gelegenheit hatten, ihre schwierige Lage darzulegen, womit sie auch im Ausschuß auf allen Seiten volles Verständnis f an-den. Bei dieser Gelegenheit sind auch die sehr bedeutsamen Gesichtspunkte ins Feld geführt worden, wie sie vom Blickfeld des Bundes aus gesehen werden müssen. Auf Vorschlag des Herrn Bundesarbeitsministers sind die Beratungen dann unterbrochen worden. Am Montag vormittag haben die Vertreter Berlins und der Vertreter des Verbandes der Rentenversicherungsträger eingehende Besprechungen _im Bundesarbeitsministerium gepflogen. Man ist sich, was die technische Seite der Angelegenheit angeht, auf die ich im einzelnen hier nicht einzugehen brauche, wohl erheblich näher gekommen. Was dagegen die politische Seite anlangt, waren die an der Besprechung beteiligten Vertreter Berlins nicht in der Lage, Erklärungen abzugeben. Als dann am Montag abend der sozialpolitische Ausschuß erneut in die Beratung dieser Frage eintrat, erstattete der Vertreter des Bundesarbeitsministeriums Bericht über die Besprechungen und brachte dabei zum Ausdruck, daß der Herr Bundesarbeitsminister den Vertretern Berlins vorgeschlagen habe, als endgültigen Termin für die Angleichung der Berliner Sozialversicherung an das Bundesrecht den 1. April 1952 vorzusehen.
    Ober diesen Vorschlag hat der Ausschuß eingehend debattiert. Die Vertreter der Regierungsparteien haben diese Anregung des Bundesarbeitsministers aufgegriffen. Demgemäß finden Sie jetzt, meine Damen und Herren, unter den Beschlüssen des 21. Ausschusses eine Einfügung. Es heißt dort jetzt: ,,... durch Gesetz bestimmt, daß die Rentenversicherung der Arbeiter und die Rentenversicherung der Angestellten spätestens vom 1. April 1952 an grundsätzlich nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften durchgeführt werden sollen". Bei den Möglichkeiten, die dem Lande Berlin 'im Einvernehmen mit der Bundesregierung belassen sind, vom Bundesrecht zunächst noch abzuweichen, ist dann die in der Ausschußvorlage unter dem Buchstaben c angeführte weitere Möglichkeit hinzugekommen. .Auch das War eine Zusage, die der Herr Bundesarbeitsminister den Vertretern Berlins gegeben hatte, weil in Berlin die Gewährung von Renten an Frauen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und nicht mehr erwerbstätig sind, heute praktisch ist und weil man eingesehen hat, daß es nicht angängig ist, nun mit einem Schlage ad hoc zu einer anderen Regelung, nämlich der, die im Bund Geltung hat, überzugehen. Deshalb hat der Ausschuß diesen Buchstaben c auf Antrag der Regierungsparteien einmütig noch mit in die Gesetzesvorlage einbezogen.
    Meine Damen und Herren! Wir müssen uns darüber klar sein, daß die Situation der Versicherungsanstalt in Berlin sicherlich nicht einfach und nicht leicht ist. Die VAB befindet sich zur Zeit auf Grund eines Anpassungsgesetzes, das zu Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist, mit den Renten in einem Umstellungsprozeß. Diese Umstellung ist noch im Gange, wie ich sagte, und es ergeben sich dabei natürlich gewisse Schwierigkeiten bezüglich des Zeitpunktes des Überschaltens auf das Bundesrecht. Die Mehrheit des Ausschusses glaubte aber, man komme dem Lande Berlin in durchaus angemessener Weise entgegen, wenn man als diesen Zeitpunkt den 1. April 1952 verankere, nicht zuletzt auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß wir uns hier im Bundesgebiet in diesen Dingen ja auch in einer äußerst schwierigen Lage befinden. Soviel zum Thema Berlin.
    Lassen Sie mich noch folgendes sagen. Der § 1 des Gesetzes, über den im Ausschuß erst später beraten wurde, hat, wie Sie aus der Ausschußvorlage ersehen, eine Ergänzung gefunden, die dem Antrag des Bundesrates entspricht. Dieser lautet:
    Die Zulagen sind unbeschadet der Vorschriften
    des § 2 Absatz 3 und 4 Bestandteile der Renten.
    Ein Antrag der Vertreter der sozialdemokratischen Fraktion im Ausschuß, das Inkrafttreten dieses Gesetzes rückwirkend auf den 1. April festzusetzen, konnte von der Mehrheit des Ausschusses — wiederum aus Deckungsgründen — nicht akzeptiert werden. Die Mehrheit hat sich der Regierungsvorlage auch in diesem Punkte angeschlossen und schlägt Ihnen vor, die Rentenzuschläge rückwirkend ab 1. Juni dieses Jahres zu bewilligen.
    Die Überschrift des Gesetzes hat, wiederum dem Antrag des Bundesrates folgend, eine Änderung insofern erfahren, als sie nicht lauten soll: „über die Gewährung von Zulagen in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Rentenzulagengesetz — RZG —)", sondern ergänzt werden soll durch die Worte: „und über Änderungen des Gemeinlastverfahrens". Der Ausschuß hat diesen Zusatz akzeptiert, weil ja das Gemeinlastverfahren in der Tat durch die Einbeziehung der Krankenversicherung für Rentner geändert wird.
    Lassen Sie mich abschließend, meine Damen und Herren, noch darauf hinweisen, daß der Haushaltsausschuß bereits in der vergangenen Woche, nachdem der Bundesfinanzminister auf Anregung des Ausschusses eine dahingehende Vorlage eingebracht hatte, eine Vorwegbewilligung in Höhe der erforderlichen Beträge für die beschleunigte Auszahlung der Rentenzuschläge beschlossen hat. Die Vorlage des Finanzministeriums konnte selbstverständlich nur auf dem Inhalt der Regierungsvorlage fußen, und darauf sind auch diese Vorwegbewilligungsbeträge fundiert worden. Die Mehrheit des Ausschusses hat im sozialpolitischen Ausschuß auch zum Ausdruck gebracht, daß der Vorwegbewilligungsbeschluß des Haushaltsausschusses in seinem Fundament erschüttert werden müsse, wenn an der Regierungsvorlage hinsichtlich der Deckung noch etwas geändert werden würde.
    Darauf will ich mich bei meiner Berichterstattung beschränken. Es ist, wie gesagt, eine Vorlage, die Ihnen der Ausschuß unterbreitet, die, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, in ihren beiden Kernstücken, also in der Bemessung der Rentenzuschläge und in der Frage Berlin auf Mehrheitsbeschlüssen beruht. Ich habe Sie namens des Ausschusses zu bitten, der Vorlage nach der Zusammenstellung unter Berücksichtigung der aus der Drucksache ersichtlichen Änderungen Ihre Zustimmung zu geben. Ich tue das hiermit und beende damit meine Berichterstattung.

    (Bravo! in der Mitte.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wir treten ein in die Einzelberatung zweiter Lesung. Ich rufe auf § 1 und erteile das Wort zur Begründung des Antrags Umdruck Nr. 292 Ziffer 1 dem Abgeordneten Renner.


(Vizepräsident Dr. Schmid)

Meine Damen und Herren, der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die Gesamtredezeit auf 60 Minuten zu begrenzen. -

(Zuruf rechts: Viel zu lang!)

Aber das wird ja erst bei der dritten Beratung von Bedeutung werden.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Renner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Bei der dritten Beratung! Wir sind jetzt bei der zweiten. Sonst hätte ich widersprechen müssen.
    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf der Regierung stellt im ersten Satz der Begründung wie auch in § 1 fest, daß die vorliegende Regelung eine Übergangsregelung sein soll. Es heißt hier ausdrücklich: „Vorbehaltlich der Neuregelung der gesetzlichen Rentenversicherungen". Der Herr Berichterstatter hat an diesen Satz die Bemerkung geknüpft: ,,vorbehaltlich aus uns allen verständlichen Gründen". Ich bin der Meinung, daß die Gründe keineswegs allen verständlich sein müssen. Uns sind sie verständlich., weil wir klar erkennen, warum dieses Problem der Sanierung der Sozialversicherungsgesetzgebung so lange hinausgezögert worden ist. Ich darf darauf hinweisen, daß die kommunistische Bundestagsfraktion

    (Zuruf rechts: Wie stark ist sie?)

    — nicht so dumm wie Ihre, wenigstens was die Zwischenrufer angeht, auf mehr lasse ich mich im Augenblick nicht ein, sonst kriege ich noch einen Ordnungsruf —