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ID0115607900

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    Deutscher Bundestag — 156. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juli 1951 6179 156. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Juli 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 6180D, 6185D, 6239B Beschlußfassung des Bundesrats zu den Gesetzen zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes 6181A betr. die Industriebank Aktiengesellschaft 6181A zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen 6181A über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen 6181A betr. Weitergeltung der Getreidepreise 6181A zum Schutz der persönlichen Freiheit . 6181B zur Ergänzung des Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet 6181B zur Änderung des Tabaksteuergesetzes . 6181B über die Verlängerung der Dauer bestimmter Patente 6181B über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft . 6181B über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 6181B über die Verlängerung der Zuckerungsfrist bei Wein 6181B über den vorläufigen Handels- und Schifffahrtsvertrag vom 19. Dezember 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und der Republik Island . . . . 6181B betr. den Zolltarif 6181B Vorlage von Verordnungen über Preise für Margarine, Kunstspeisefette sowie feste Speisefette, über die Aufarbeitung von Steinkohlenrohteer sowie über Verwendungsbeschränkungen für Knochen . 61818 Anfrage Nr. 197 der Fraktion der SPD betr. Bundesgesundheitsrat (Nrn. 2310, 2316 der Drucksachen) 6181C Bericht des Bundesministers für Verkehr betr. Grenzübergang Emmerich—Zevenaar (Nr. 2315 der Drucksachen) . . . 6181C Änderungen der Tagesordnung 6181C Kohl (Stuttgart) (KPD) 6181D Meyer (Bremen) (SPD) 6182A Beschluß des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Nichtbeteiligung unmittelbar betroffener Abgeordneter bei der Beratung von Anträgen auf Aufhebung der Immunität . 6181C Mündliche Berichte des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Nr. 2411 der Drucksachen), dem Gesetz über eine Bundesbürgschaft zur Abwicklung von Saatenkrediten für die Ernten bis zum Jahre 1949 (Nr. 2413 der Drucksachen) 6186A dem Zolltarifgesetz (Nrn. 2412, 1294, 2250, 2380 der Drucksachen) 6182C Dr. Ringelmann, Staatsekretär im bayerischen Finanzministerium, Berichterstatter 6182C Schoettle (SPD), Berichterstatter . 6186A Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter 6220D Beschlußfassung 6185D; 6186C; 62211C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Deutsche Dienstkommandos bei den Besatzungsmächten (Nr. 2327 der Drucksachen) 6186C Gleisner (SPD), Interpellant . . . 6186C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6188C Frau Strohbach (KPD) 6189C Dr. Mende (FDP) 6190B Erler (SPD) 6191C Dr. Seelos (BP) 6193C von Thadden (DRP) 6193D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Anrechnung von Besatzungskohle auf die Exportquote (Nrn. 2371, 2170 der Drucksachen) 6194A Dr. Henle (CDU), Berichterstatter 6194A Beschlußfassung 6195D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Protokoll von Torquay vom 21. April 1951 und den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen vom 30. Oktober 1947 (Nr. 2400 der Drucksachen) 6195D Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . . . 6195D Ausschußüberweisung 6197A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Viehzählungen vom 31. Oktober 1938 (Nr. 2186 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr 2338 der Drucksachen) 6197A Happe (SPD), Berichterstatter . . . 6197B Beschlußfassung 6197C Zweite Beratung des Entwurfs eines Bundesbahngesetzes und dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Bundesbahn (Bundesbahngesetz) (Nrn. 1341, 1275 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 2399 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 247, 239, 240, 241) 6197C Rademacher (FDP), Berichterstatter 6197D Meyer (Bremen) (SPD) . . 6201D, 6203A, 6207A, 6208C Vesper (KPD) 6202B, 6206B, C, 6207C, D, 6208B Dr. Bleiß (SPD) 6203C, 6205D Dr.-Ing. Decker (BP) . . 6204B, 6209C, D Abstimmungen . . 6201D, 6202D, 6203C, 6204D, 6205C, 6206B, D, 6207B, C, 6208B, C, 6210A Zweite Beratung des Entwurfs eines Kilndigungsschutzgesetzes (KSchG) (Nr. 2090 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2384 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 251, 249, 243) 6181D, 6210A Kohl (Stuttgart) (KPD): zur Tagesordnung 6181D zur Sache 6220B Dr. Preller (SPD), Berichterstatter 6210B Günther (CDU) 6213A Sabel (CDU) 6214A Frau Kalinke (DP) 6214D Ludwig (SPD) 6215A, 6219B, C Dr. Atzenroth (FDP): zur Sache 6216A zur Geschäftsordnung 6220D Dr. Reismann (Z) 6216C Müller (Frankfurt) (KPD) 6218A Abstimmungen . . 6217D, 6219A, B, D, 6220C Anteilnahme des Bundestags an dem Schiffsunglück im Berliner Osten . . . 6220C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesdesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2131 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2385 der Drucksachen, Umdruck Nr. 246) 6221C Dr. Wellhausen (FDP): als Berichterstatter 6221C als Abgeordneter 6238D Dr. Preller (SPD) . . 6226B, 6227C, 6236B Euler (FDP) 6221C Sassnick (SPD) 6227D Kuntscher (CDU) 6228C Dr. Mühlenfeld (DP) (zur Geschäftsordnung) 6229C Dr. Seelos (BP) 6229D Müller (Frankfurt) (KPD) 6230C Freidhof (SPD) . . . 6231A, 6237C, 6238B Sabel (CDU) 6231B, 6234B Frau Döhring (SPD) . . 6231C, 6232B, C Dr. Dresbach (CDU) 6231D Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 6232D Frau Korspeter (SPD) . 6235B, C, 6236A Kohl (Stuttgart) (KPD) 6237D Dr. Jaeger (CSU) 6238D Abstimmungen 6226C, 6230A, D, 6231 B, 6232A, C, D, 6235A, C, D, 6236B, 6237B, 6238A, 6239A Beratung des Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Frommhold u. Gen. betr. Autobahnreklame (Nrn. 2350, 1688 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Freiherr von Fürstenberg, Dr. Solleder u. Gen. betr. Verkehrsgesetz (Nr. 2386 der Drucksachen) 6239B Dr.-Ing. Decker (BP), Antragsteller 6239B Müller (Hessen) (SPD) 6240B Beschlußfassung 6240C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Parzinger gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 28. Februar 1951 (Nr. 2352 der Drucksachen) 6240D Sassnick (SPD), Berichterstatter . 6240D Beschlußfassung 6241 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Bahlburg gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 3. Juli 1951 (Nr. 2406 der Drucksachen) 6241A Gengler (CDU), Berichterstatter . 6241A Beschlußfassung 6241C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Wehner gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 19. März 1951 (Nr. 2354 der Drucksachen) 6241C Ewers (DP), Berichterstatter . . . 6241C Beschlußfassung 6242A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 235) 6242A Beschlußfassung 6242A Beratung der Übersichten Nr. 32 und Nr. 33 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nrn. 234, 236) 6242C Beschlußfassung 6242C Nächste Sitzung 6242C Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Karl Atzenroth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Ich habe zwar auf die Begründung meines Antrages verzichtet, aber die Ausführungen der Vorredner zwingen ja nun doch zu einigen Erwiderungen. Die Vorredner gehen immer wieder zurück auf die sogenannte Vereinbarung der Sozialpartner. Meine Damen und Herren, das sind doch Vereinbarungen gewesen, die unter ganz anderen Aspekten zustande gekommen sind als etwa unsere Maßnahmen, die wir hier als Vertreter des Volkes zu treffen haben.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Sie könnten sich viel besser auf die Vereinbarungen berufen, die der Wirtschaftsrat seinerzeit getroffen hat.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Das war ein Gremium, das dem unseren ungefähr gleich war. Damals waren in dem Gesetzentwurf die Zahl von 12 Monaten und die Zahl von 10 Arbeitnehmern enthalten. Das wäre ein viel besserer Vergleich.
    Meine Damen und Herren, die Vorredner haben sich ferner darauf berufen, daß einzelne Arbeitnehmer eines besonderen Kündigungsschutzes bedürfen. Man konnte den Eindruck haben, daß sie schutzlos seien, wenn sie nicht unter dieses Gesetz fielen. Das ist aber doch nicht richtig, sondern jeder Arbeitnehmer hat doch einen ausreichenden, an und für sich schon weitgehenden Kündigungsschutz durch die Gesetze, von denen wir das Betriebsverfassungsgesetz in nächster Zeit ja wohl auch hier verabschieden werden.

    (Widerspruch bei der SPD.)

    Hier handelt es sich um einen Schutz gegen sozial ungerechtfertigte Entlassungen. Wenn ich als Arbeitnehmer einen so weitgehenden Schutz in Anspruch nehme, dann muß ich eine gewisse Vorleistung dafür erbringen. Ich muß mich bewähren. Diese Forderung kann man doch zweifellos an den Arbeitnehmer stellen. Eine Bewährungsfrist von drei Monaten — das wird jeder zugeben — ist zu kurz. Eine Bewährungfrist von einem Jahr ist für ein Leben wirklich keine allzugroße Forderung.
    Noch ein Wort zur Befristung des Alters! Das Gesetz selber ist die beste Begründung für unseren Antrag, den Kündigungsschutz auf Arbeitnehmer von mehr als 25 Jahren zu beschränken. Das Gesetz soll eine Sicherung gegen sozial ungerechtfertigte Kündigungen darstellen, und eine sozial ungerechtfertigte Kündigung eines jungen Menschen ist eigentlich in diesem Zusammenhange nicht denkbar.

    (Hört! Hört! und lebhafte Zurufe links.)

    Es handelt sich doch in den seltensten Fällen um verheiratete Menschen, sondern um Arbeitnehmer, bei denen das Wandern von der einen Arbeiststelle zur andern üblich und notwendig ist. Darüber hinaus liegt kein Bedürfnis für einen besonderen Schutz vor; denn in unserer Volkswirtschaft suchen wir doch händeringend nach jungen Facharbeitern. Ein junger Facharbeiter, der etwas versteht und kann, bedarf doch keines besonderen Schutzes gegen Entlassungen!

    (Lebhafte Zurufe und Hört! Hört! links.)

    Im Gegenteil, diese Beschränkung fördert eigentlich den Charakter des Gesetzes gegen sozial ungerechtfertigte Entlassungen.
    Ich möchte nun noch — was nicht zur Begründung dieses Antrages gehört — einem Befremden Ausdruck geben. Ich würde, wünschen, daß wir zu der alten Übung zurückkehren, daß sich der Berichterstatter auf die sächliche Berichterstattung beschränkt und keine eigenen Werturteile abgibt.

    (Sehr richtig! und lebhafter Beifall rechts.)

    Andernfalls würden wir wahrscheinlich zu zahlreichen Komplikationen in diesem Hause kommen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Reismann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Bernhard Reismann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte davor warnen, in diesem Gesetz alles in einen Topf zu werfen. Es ist von den Hattenheimer Beschlüssen die Rede gewesen. Damals haben sich doch bloß die Großen unterhalten,

    (Widerspruch links)

    die Großindustrie -und die Gewerkschaften.

    (Lebhafte Zurufe links.)

    Wo sind z. B. die freien Berufe gewesen? Die hat man doch gar nicht einmal zur Teilnahme aufgefordert. Man muß doch auch auf sie Rücksicht nehmen. Wo ist denn die Landwirtschaft in Hattenheim gewesen? Auch sie ist nicht vertreten gewesen.

    (Lebhafte Zustimmung.)

    Und gerade für sie will ich bei § 1 sprechen. Sehen
    Sie sich doch einmal die Verhältnisse im Betrieb an!

    (Erneute Zurufe links.)

    Das kann man doch ganz ohne besondere Erregung machen, lieber Herr Kollege. Nehmen wir es doch, wie es ist! Da lernen Sie einen Mann kennen; der wird während der Erntezeit eingestellt. Weiß man denn, ob er auch für die Bestellungsarbeiten im Frühjahr zu gebrauchen ist? Wenn er ein Vierteljahr da ist, trifft das Gesetz für ihn zu. Dann wird die Folge sein, daß er zwangsweise entlassen werden muß, bevor es soweit ist.
    Nehmen wir einen freien Beruf, den Architekten! Der Mann hat einen größeren Auftrag, er arbeitet eine gewisse Zeit daran und stellt einen Stab von 12 technischen Mitarbeitern ein. Soll er die entlassen, weil die Leute nach einem Vierteljahr Rechte erwerben, die einem anderen, älteren Mitarbeiter im Wege stehen? Gerade bei den freien Berufen, auch bei den künstlerischen Berufen, handelt es sich um Individualleistungen; da kann man nicht einen Mann wegschicken und einen andern für ihn hineinsetzen, weil er vielleicht mehr Kinder hat oder andere soziale Gründe vorliegen. Wenn man die Arbeitgeber aber dazu zwingt, so zu verfahren, dann verleitet man sie dazu, sozial Schwache erst überhaupt nicht einzustellen, damit diese den Älteren, die sie bisher schon beschäftigt haben, nachher nicht im Wege stehen.
    Denken Sie einmal an den Fall meines eigenen Bürovorstehers! Ich habe seit Jahr und Tag einen Mann, der kinderlos verheiratet ist. Wenn ich nun aus Gefälligkeit jemanden einstelle, der viele Kinder hat, um ihm vorübergehend zu helfen, soll ich dann gezwungen sein, späterhin den älteren Getreuen, der mir, als es mir schlecht ging, geholfen hat, zu entlassen, weil der nachträglich Aufgenommene Kinder hat? Das geht doch nicht!

    (Zuruf von der Mitte: Das steht gar nicht im Gesetz!)

    — Doch, das steht drin! Das kann man in der Großindustrie machen, wo mit einer größeren Zahl von


    (Dr. Reismann)

    Teilnehmern zu rechnen ist und man den einen durch den andern mehr oder weniger ersetzen kann. Das können Sie aber überall dort nicht, wo es sich um Vertrauensverhältnisse handelt, also in allen Kleinbetrieben, und das sind; wenn man generalisieren will, alle Betriebe bis zu 10 Beschäftigten. Wer übernimmt unter anderem auch die Haftung für den Angestellten, wenn sich -nach Ablauf von drei Monaten herausstellt, daß der Mann weniger geeignet ist und faul wird? Die drei Monate lang hat er sich zusammengerissen, und jetzt bringt er seinen Dienstherrn laufend in die Gefahr von Regreßverpflichtungen. Nimmt das Gesetz dem Dienstherrn die Regreßpflicht ab? Wenn ich einen Stift habe — so etwas ist vorgekommen; er war nicht mehr Lehrling —, der geruht, Berufungsbegründungen mit Porto in den Briefkasten zu stecken, statt sie persönlich abzugeben, muß ich für die Folgen aufkommen. Aber bei Gericht muß ich den Nachweis führen, daß der Mann untragbar ist!
    Nun stellen Sie sich einmal vor, wie das in einem Handwerksbetrieb oder in einem Einzelbetrieb mit wenigen Angestellten geht Anderswo haben Sie einen Sozialdirektor, der Karteien führt und schöne Listen macht, in denen sauber zu lesen steht, wie der betreffende Mann sich 23 Jahre oder 1, 2 oder 3 Jahre benommen hat. Da ist es zu beweisen. In einem großen Büro sind viele Leute vorhanden, die dem Mann auf die Finger sehen. Aber bei einem Bauern, bei einem Handwerker oder bei einem Freiberufler mit einer kleinen Beschäftigtenzahl ist derjenige, der es beweisen könnte, in der Lage der Partei. Er kann es nicht beweisen, hat keine Zeugen, er wird also bei Gericht unterliegen. Dann steht er da und muß bezahlen. Jetzt zeigt sich, daß der Mann, der hier kurzerhand als der sozial Stärkere hingestellt wird, in sehr vielen Fällen der sozial Schwächere ist. Da ist überhaupt gar nicht das soziale Gefälle, das wirtschaftliche Gefälle vorhanden, von dem man hier generalisierend ein für allemal ausgeht. Gerade der Inhaber eines Kleinbetriebes mit ein, zwei oder drei Gehilfen ist doch nicht ein Krösus, der einen Mann ein ganzes Jahr umsonst durchziehen kann. Bei fünf oder sechs Gehilfen wird er auch noch kein großer Unternehmer sein, bei dem es keine Rolle spielt, ob er einen Mann durchzieht. Bei ihm spielt eine solche Abfindung eine erhebliche Rolle. Die Rentabilität, unter Umständen sogar die Existenzmöglichkeit hängt gerade bei einem Angehörigen des freien Berufes davon ab.
    Denken Sie einmal an den Fall des Architekten, der für ein bestimmtes Objekt eine größere Zahl von Technikern eingestellt hat. Er muß entweder seine alten Stammarbeiter vielleicht aus sozialen Gründen entlassen, oder aber er muß so viel dafür aufbringen, daß seine eigene Existenz gefährdet wird.
    Ich wünsche hier nicht mehr, als daß gerade auch auf die kleinen Betriebe, die kleinen Unternehmer, auf die individuellen Verhältnisse Rücksicht genommen wird. Gerade bei den kleinen Betrieben — die Zahl der Beschäftigten liegt praktisch zwischen 3 und 10 — muß man noch bedenken, daß das Arbeitsverhältnis zwischen den Beteiligten ohnehin so eng und so vertraulich ist, daß überflüssige Entlassungen praktisch nicht erfolgen, weil die Beteiligten viel zu sehr mit ihrer Existenz aufeinander angewiesen sind.

    (Abg. Sabel: Wo wohnen Sie eigentlich?)

    — Ich möchte wissen, wo Sie wohnen, wenn Sie
    unterstellen, daß in einem kleinen Betrieb die Leute von vornherein so feindlich und so uninteressiert aneinander vorbeigehen. Da, wo ich zu Hause bin, in Münster, ist das nicht Sitte. Da lebt man so miteinander, daß man füreinander Interesse hat. Das kann man aber auseinandertreiben, wenn man die Leute durch solche Gesetze zwingt, egoistisch zu denken. Es besteht die Gefahr, daß das, was man gutherzig sozial gemeint hat, hinterher sehr zum Nachteil derer ausschlägt, für die es nützlich sein soll. Letzten Endes ist der Unternehmer sich selber der nächste. Er kann es, je kleiner der Betrieb ist, im Interesse seiner Existenz und der Existenz seiner Familie gar nicht verantworten, daß er sich da in ein Abenteuer begibt und hinterher ein Jahr lang eine Kraft mit durchziehen muß, ohne daß er von ihr eine Arbeitsleistung hat.
    In einem kleinen Betrieb ist noch eine Gefahr vorhanden. Wenn ein Mann lebenslängliche Rechte bekommen soll, setzt man im allgemeinen eine längere Erfahrung mit ihm voraus. Man bezeichnet jemanden als leichtfertig, wenn er heiratet, nachdem die Partner sich erst ein Vierteljahr kennengelernt haben. Man bezeichnet im zivilen Leben jemand als leichtfertig, wenn er eine Einstellung für einen wichtigen Posten vornimmt, ohne den Mann ausreichend lange untersucht zu haben. Man läßt ihn deswegen haften. Wenn aber in dem vorliegenden Fall nach einem Vierteljahr schon eine so gut wie lebenslängliche Anstellung erfolgen soll, so geht das zu weit.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)