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ID0115607100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 156. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juli 1951 6179 156. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Juli 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 6180D, 6185D, 6239B Beschlußfassung des Bundesrats zu den Gesetzen zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes 6181A betr. die Industriebank Aktiengesellschaft 6181A zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen 6181A über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen 6181A betr. Weitergeltung der Getreidepreise 6181A zum Schutz der persönlichen Freiheit . 6181B zur Ergänzung des Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet 6181B zur Änderung des Tabaksteuergesetzes . 6181B über die Verlängerung der Dauer bestimmter Patente 6181B über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft . 6181B über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 6181B über die Verlängerung der Zuckerungsfrist bei Wein 6181B über den vorläufigen Handels- und Schifffahrtsvertrag vom 19. Dezember 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und der Republik Island . . . . 6181B betr. den Zolltarif 6181B Vorlage von Verordnungen über Preise für Margarine, Kunstspeisefette sowie feste Speisefette, über die Aufarbeitung von Steinkohlenrohteer sowie über Verwendungsbeschränkungen für Knochen . 61818 Anfrage Nr. 197 der Fraktion der SPD betr. Bundesgesundheitsrat (Nrn. 2310, 2316 der Drucksachen) 6181C Bericht des Bundesministers für Verkehr betr. Grenzübergang Emmerich—Zevenaar (Nr. 2315 der Drucksachen) . . . 6181C Änderungen der Tagesordnung 6181C Kohl (Stuttgart) (KPD) 6181D Meyer (Bremen) (SPD) 6182A Beschluß des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Nichtbeteiligung unmittelbar betroffener Abgeordneter bei der Beratung von Anträgen auf Aufhebung der Immunität . 6181C Mündliche Berichte des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Nr. 2411 der Drucksachen), dem Gesetz über eine Bundesbürgschaft zur Abwicklung von Saatenkrediten für die Ernten bis zum Jahre 1949 (Nr. 2413 der Drucksachen) 6186A dem Zolltarifgesetz (Nrn. 2412, 1294, 2250, 2380 der Drucksachen) 6182C Dr. Ringelmann, Staatsekretär im bayerischen Finanzministerium, Berichterstatter 6182C Schoettle (SPD), Berichterstatter . 6186A Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter 6220D Beschlußfassung 6185D; 6186C; 62211C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Deutsche Dienstkommandos bei den Besatzungsmächten (Nr. 2327 der Drucksachen) 6186C Gleisner (SPD), Interpellant . . . 6186C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6188C Frau Strohbach (KPD) 6189C Dr. Mende (FDP) 6190B Erler (SPD) 6191C Dr. Seelos (BP) 6193C von Thadden (DRP) 6193D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Anrechnung von Besatzungskohle auf die Exportquote (Nrn. 2371, 2170 der Drucksachen) 6194A Dr. Henle (CDU), Berichterstatter 6194A Beschlußfassung 6195D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Protokoll von Torquay vom 21. April 1951 und den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen vom 30. Oktober 1947 (Nr. 2400 der Drucksachen) 6195D Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . . . 6195D Ausschußüberweisung 6197A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Viehzählungen vom 31. Oktober 1938 (Nr. 2186 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr 2338 der Drucksachen) 6197A Happe (SPD), Berichterstatter . . . 6197B Beschlußfassung 6197C Zweite Beratung des Entwurfs eines Bundesbahngesetzes und dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Bundesbahn (Bundesbahngesetz) (Nrn. 1341, 1275 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 2399 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 247, 239, 240, 241) 6197C Rademacher (FDP), Berichterstatter 6197D Meyer (Bremen) (SPD) . . 6201D, 6203A, 6207A, 6208C Vesper (KPD) 6202B, 6206B, C, 6207C, D, 6208B Dr. Bleiß (SPD) 6203C, 6205D Dr.-Ing. Decker (BP) . . 6204B, 6209C, D Abstimmungen . . 6201D, 6202D, 6203C, 6204D, 6205C, 6206B, D, 6207B, C, 6208B, C, 6210A Zweite Beratung des Entwurfs eines Kilndigungsschutzgesetzes (KSchG) (Nr. 2090 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2384 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 251, 249, 243) 6181D, 6210A Kohl (Stuttgart) (KPD): zur Tagesordnung 6181D zur Sache 6220B Dr. Preller (SPD), Berichterstatter 6210B Günther (CDU) 6213A Sabel (CDU) 6214A Frau Kalinke (DP) 6214D Ludwig (SPD) 6215A, 6219B, C Dr. Atzenroth (FDP): zur Sache 6216A zur Geschäftsordnung 6220D Dr. Reismann (Z) 6216C Müller (Frankfurt) (KPD) 6218A Abstimmungen . . 6217D, 6219A, B, D, 6220C Anteilnahme des Bundestags an dem Schiffsunglück im Berliner Osten . . . 6220C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesdesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2131 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2385 der Drucksachen, Umdruck Nr. 246) 6221C Dr. Wellhausen (FDP): als Berichterstatter 6221C als Abgeordneter 6238D Dr. Preller (SPD) . . 6226B, 6227C, 6236B Euler (FDP) 6221C Sassnick (SPD) 6227D Kuntscher (CDU) 6228C Dr. Mühlenfeld (DP) (zur Geschäftsordnung) 6229C Dr. Seelos (BP) 6229D Müller (Frankfurt) (KPD) 6230C Freidhof (SPD) . . . 6231A, 6237C, 6238B Sabel (CDU) 6231B, 6234B Frau Döhring (SPD) . . 6231C, 6232B, C Dr. Dresbach (CDU) 6231D Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 6232D Frau Korspeter (SPD) . 6235B, C, 6236A Kohl (Stuttgart) (KPD) 6237D Dr. Jaeger (CSU) 6238D Abstimmungen 6226C, 6230A, D, 6231 B, 6232A, C, D, 6235A, C, D, 6236B, 6237B, 6238A, 6239A Beratung des Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Frommhold u. Gen. betr. Autobahnreklame (Nrn. 2350, 1688 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Freiherr von Fürstenberg, Dr. Solleder u. Gen. betr. Verkehrsgesetz (Nr. 2386 der Drucksachen) 6239B Dr.-Ing. Decker (BP), Antragsteller 6239B Müller (Hessen) (SPD) 6240B Beschlußfassung 6240C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Parzinger gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 28. Februar 1951 (Nr. 2352 der Drucksachen) 6240D Sassnick (SPD), Berichterstatter . 6240D Beschlußfassung 6241 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Bahlburg gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 3. Juli 1951 (Nr. 2406 der Drucksachen) 6241A Gengler (CDU), Berichterstatter . 6241A Beschlußfassung 6241C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Wehner gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 19. März 1951 (Nr. 2354 der Drucksachen) 6241C Ewers (DP), Berichterstatter . . . 6241C Beschlußfassung 6242A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 235) 6242A Beschlußfassung 6242A Beratung der Übersichten Nr. 32 und Nr. 33 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nrn. 234, 236) 6242C Beschlußfassung 6242C Nächste Sitzung 6242C Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Bernhard Günther


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das vorliegende Kündigungsschutzgesetz ist auf Grund einer Vereinbarung der beiden Sozialpartner zustande gekommen, nur mit dem einen Unterschied, daß bei den Arbeitgebern im wesentlichen nur die Industrie daran beteiligt war. Der Vertreter, der vom Handwerk anwesend war, hatte bei diesen Verhandlungen Bedenken angemeldet; er ist aber überstimmt worden. Es hat sich nun herausgestellt, daß nicht nur die Kräfte des Handwerks, sondern auch die der Landwirtschaft, des Gaststättengewerbes und der freien Berufe, des Großhandels und Einzelhandels zu diesen Besprechungen nicht herangezogen worden waren und deswegen auch ihre Bedenken nicht anmelden konnten.
    Wir sind im großen und ganzen absolut für ein Kündigungsschutzgesetz, nur mit dem Unterschied, daß wir diese weitgehenden Forderungen nicht ganz mitmachen können. Wir haben deshalb zu § 1 und § 21 Abänderungsanträge gestellt. Ich möchte Sie bitten, doch zu beachten, daß in der Mittelwirtschaft, im Handwerk usw. ganz andere Gesetze maßgebend sind als in der Großwirtschaft und daß Sie, sollten Sie dieses Gesetz in der Ausschußvorlage annehmen, damit innerhalb der Wirtschaft einen außerordentlich großen Schaden anrichten würden. Ich möchte sagen, daß sich dieses Gesetz zuungunsten derer auswirken würde, für die es eigentlich gemacht worden ist.
    Wenn ich mich zunächst nur zu § 1 äußern darf, wo nach unserem Antrag die Worte „länger als drei Monate" durch die Worte „länger als 12 Monate" ersetzt werden sollen, dann begründe ich dies damit, daß in der Kleinwirtschaft sowohl die Handwerksmeister als auch der Einzelhandel usw. nicht innerhalb von drei Monaten feststellen können, ob der Betreffende in dem Betriebe verbleiben kann oder nicht.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Das ist in einem solchen Betriebe außerordentlich schwer, wo doch ganz andere Verhältnisse, ich möchte sagen: auch kameradschaftlichere Verhältnisse vorhanden sind als in einem Großbetrieb. Dem muß hier Rechnung getragen werden. Ich
    möchte als Beispiel nur angeben: Wenn in einem Baunebengewerbe jemand im Sommer in Siedlungen beschäftigt wird, im Winter aber ganz andere Arbeiten anfallen, feinere Arbeiten oder solche für bestimmte Kundschaften in Frage kommen, dann kann der Meister mit dem besten Willen nicht im Sommer feststellen, ob er den Betreffenden dauernd beschäftigen kann.
    Zudem muß man eines festhalten. Wenn alle im Betriebe geschützt sind, dann ist grundsätzlich der Schutz für jeden sehr dünn, auch für den älteren Angestellten, weil eben der Schutz hier für alle Anwendung findet. Können aber diejenigen, die nur kurze Zeit in einem Betrieb beschäftigt sind — ein halbes Jahr oder bis zu einem Jahre —, eher entlassen werden, dann ist der Schutz für die Stammarbeiter um so besser. Das wirkt sich dann auch entsprechend für diesen Betrieb aus.
    Wenn wir zweitens jugendliche Menschen bis zu 25 Jahren nicht schützen wollen, so hat diese Haltung in erster Linie ihren Grund darin, daß diese jungen Menschen sich draußen den Wind um die Nase wehen lassen sollen. Diese Zwanzig-, Einundzwanzig-, ja auch die Vierundzwanzigjährigen
    befinden sich immer noch in der Ausbildung. Sie
    sollen sich ruhig einmal betrieblich verändern und
    auf Wanderschaft gehen, aber nicht durch einen
    derartigen Schutz nun gehalten sein, in einem Betrieb zu bleiben. Dadurch würden sich ihre Kenntnisse nicht so entwickeln, wie es notwendig wäre,

    (Sehr gut! rechts)

    um vor allem einen wirklich tüchtigen Facharbeiter
    heranzubilden, den wir gerade in Deutschland und
    gerade in der jetzigen Zeit dringendst brauchen.
    Aus diesen Gründen bitte ich Sie, den Abänderungsanträgen Ihre Zustimmung zu geben.
    Wenn der Herr Präsident es gestattet, bin ich bereit, auch zu den anderen Abänderungsanträgen zu sprechen. Inhaltlich hängen sie im großen und ganzen zusammen. Wenn wir sagen, daß Kleinbetriebe, wenn sie 10 oder weniger Arbeitnehmer haben, nicht geschützt werden sollen, dann möchten wir damit eben den Schutz der kleinen und mittleren Betriebe stärker herausstellen. Wir wollen damit die Masse dieser Arbeitnehmer nicht schutzlos lassen. Mit einem Antrag, der die Stammarbeiter, die fünf Jahre und länger in diesen Betrieben arbeiten, schützt, wären wir absolut einverstanden. Wir möchten aber nicht die kleinen Betriebe damit belasten, daß Leute, die noch kein Jahr in einem Betrieb sind, einen größeren Schutz erfahren. Bei einem Großbetrieb liegen die Ver- hältnisse anders. Der Großbetrieb ist immer in der Lage, einen Mann an einen Platz zu bringen, wo er vielleicht nicht ganz so ausgelastet ist und von wo der Betreffende dann von selbst geht, wenn man ihn quitt sein will. In einem Kleinbetrieb wäre dies nicht möglich, wenn wir derartige Leute schützen wollten. Ich bitte deshalb, auch diesen Abänderungsanträgen Ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich wiederhole meine Anregung: Wollen sich die Damen und Herren, die die anderen, völlig gleichlautenden Anträge eingebracht haben, nicht mit der Begründung dieser Anträge durch Herrn Abgeordneten Günther begnügen? Sie können ja nichts wesentlich anderes dazu sagen. Herr Atzenroth, sind Sie damit einverstanden? — Sie verzichten. Herr Reismann, verzichten Sie auch?

(Abg. Dr. Reismann: Ja!)



(Vizepräsident Dr. Schmid)

Und die Bayernpartei? — Herr Dr. Etzel und die Deutsche Partei verzichten ebenfalls.

(Beifall. — Abg. Strauß: Ein großer pädagogischer Erfolg!)

— Ich bedanke mich sehr für das Kompliment. Dann erteile ich das Wort dem Abgeordneten Sabel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Sabel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich hätte ganz gerne verzichtet, aber ich bin gegenteiliger Auffassung, und deswegen muß ich meine Meinung hier vortragen.

    (Zuruf rechts: Aber kurz!)

    — Ich will es so kurz wie möglich machen.
    Zur ersten Frage, der Betriebszugehörigkeit, möchte ich folgendes sagen: Es geht hier nicht darum, daß durch eine längere Betriebszugehörigkeit nun ein bestimmtes Treueverhältnis zum Betrieb dokumentiert werden soll, sondern es geht darum, den Betrieben Zeit zu lassen, den Arbeitnehmer nach seiner fachlichen und sonstigen Eignung für den Betrieb kennenzulernen. Darum geht es. Ich darf namens einer großen Zahl meiner Freunde sagen, daß wir der Meinung sind, daß gerade in den Kleinbetrieben der einzelne hinsichtlich seiner fachlichen und sonstigen Eignung schneller erkannt wird.

    (Abg. Huth: Denken Sie an die Verwaltungen!) Wir glauben deshalb, daß die Regierungsvorlage, die ja auch weitgehend auf Vereinbarungen der Sozialpartner beruht, doch hier das richtige Maß getroffen hat. Ich weiß, daß Bemühungen, hier einen Mittelweg zu finden, leider nicht zum Erfolg führten. Ich darf darauf hinweisen, daß eine Regelung nach den hier vorliegenden Abänderungsanträgen weitgehend eine Verschlechterung gegenüber den bestehenden Ländergesetzen bringen würde. Bei den Vorschlägen hat man sich in etwa nach den Ländergesetzen orientiert. Bayern und Württemberg-Hohenzollern haben jetzt bereits diese Fristen von drei Monaten. Sie haben diese Fristen für ausreichend erachtet.

    Von Kollegen Günther ist darauf hingewiesen worden, daß man die Vereinbarungen der Sozialpartner nicht überbewerten solle, weil das Handwerk hieran nicht beteiligt gewesen sei. Ich möchte dazu doch feststellen, daß auch das Handwerk an diesen Beratungen der Sozialpartner nach den mir zuteil gewordenen Informationen beteiligt war, und der Vertreter des Handwerks, Herr Wieser, hat damals, nachdem er zunächst Bedenken äußerte, doch dieser Regelung zugestimmt.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Ich darf auch feststellen, daß diese Fragen eingehend im Ausschuß behandelt worden sind. Wie bereits der Herr Berichterstatter zum Ausdruck gebracht hat, war der Ausschuß in seiner überwiegenden Mehrheit der Meinung, es doch bei den Vorschlägen der Regierung belassen zu sollen.
    Nun ist von Herrn Kollegen Günther auch im Namen der übrigen Antragsteller der Antrag begründet worden, man sollte den Kündigungsschutz von der Vollendung des 25. Lebensjahres abhängig machen. Die Sache hat keine so große Bedeutung, wie es scheint; denn man wird doch im allgemeinen nicht von einer sozialwidrigen Kündigung reden können, wenn es sich um jüngere Menschen handelt. Es ist nur zu prüfen, ob wir nicht bei einer solchen Regelung eventuell Fälle treffen, bei denen auch ein gewisses Bedürfnis auf Schutz vorhanden ist. Es kann sein, daß der noch nicht 25jährige Ernährer der Familie ist. Es kann sein, daß er selbst Familienvater ist, und eben dann muß in diesem Fall auch die soziale Seite bei notwendig werdenden Entlassungen geprüft werden. Man geht doch weitgehend in etwa fehl, wenn man glaubt, daß durch dieses Kündigungsschutzgesetz die Arbeitsverhältnisse zementiert werden sollten. Überlesen und überprüfen Sie die Absätze 2 und 3 des § 1, dann sehen Sie, daß nur gefordert wird, daß man bei notwendigen Entlassungen eben eine größere Sorgfalt anwendet und daß man gerade genauer überprüft, ob die soziale Situation in den einzelnen Fällen auch entsprechend berücksichtigt ist.
    Zu dem Änderungsantrag bezüglich des § 21 habe ich folgendes zu erklären. Es ist so: Würde man dem Antrag stattgeben, den ganzen Kündigungsschutz nur denen zu gewähren, die in Betrieben von mehr als 10 Arbeitnehmern beschäftigt sind, dann wäre das Ergebnis, daß man — ausgenommen häusliche Dienste und öffentlichen Dienst — rund 4 Millionen Arbeitnehmer von dem Kündigungsschutz ausnehmen würde. Ich halte das für äußerst bedenklich.

    (Abg. Euler: Rein statistische Betrachtungen!)

    — Nein, das sind keine statistischen Betrachtungen, hier handelt es sich um 4 Millionen Arbeitnehmer, die schutzbedürftig sind, Herr Euler!

    (Erneuter Zuruf des Abg. Euler.)

    Wir wollen uns doch die Wirklichkeit vor Augen führen. In großen Betrieben ist dieses Gesetz weitgehend überflüssig, weil in großen Betrieben Betriebsvertretungen dafür Sorge tragen, daß all diese Dinge gewährt werden, die nach dem Gesetz gewährt sein sollen. Wir müssen aber auch daran denken, den Menschen, die in mittleren und kleinen Betrieben beschäftigt sind, eben doch diesen Schutz in diesem bestimmten Umfang zu geben. Ich glaube, das sollten wir bei der Beurteilung dieser Frage nicht vergessen.
    Persönlich darf ich noch sagen: ich hätte es begrüßt, wenn man in beiden Streitpunkten einen Mittelweg gefunden hätte.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Leider war das nicht möglich. Ich möchte daher namens meiner Freunde bitten, der Regierungsvorlage und der Ausschußvorlage zuzustimmen.

    (Beifall in der Mitte.)