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ID0115603200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 156. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Juli 1951 6179 156. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Juli 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 6180D, 6185D, 6239B Beschlußfassung des Bundesrats zu den Gesetzen zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes 6181A betr. die Industriebank Aktiengesellschaft 6181A zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen 6181A über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen 6181A betr. Weitergeltung der Getreidepreise 6181A zum Schutz der persönlichen Freiheit . 6181B zur Ergänzung des Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet 6181B zur Änderung des Tabaksteuergesetzes . 6181B über die Verlängerung der Dauer bestimmter Patente 6181B über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft . 6181B über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 6181B über die Verlängerung der Zuckerungsfrist bei Wein 6181B über den vorläufigen Handels- und Schifffahrtsvertrag vom 19. Dezember 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und der Republik Island . . . . 6181B betr. den Zolltarif 6181B Vorlage von Verordnungen über Preise für Margarine, Kunstspeisefette sowie feste Speisefette, über die Aufarbeitung von Steinkohlenrohteer sowie über Verwendungsbeschränkungen für Knochen . 61818 Anfrage Nr. 197 der Fraktion der SPD betr. Bundesgesundheitsrat (Nrn. 2310, 2316 der Drucksachen) 6181C Bericht des Bundesministers für Verkehr betr. Grenzübergang Emmerich—Zevenaar (Nr. 2315 der Drucksachen) . . . 6181C Änderungen der Tagesordnung 6181C Kohl (Stuttgart) (KPD) 6181D Meyer (Bremen) (SPD) 6182A Beschluß des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Nichtbeteiligung unmittelbar betroffener Abgeordneter bei der Beratung von Anträgen auf Aufhebung der Immunität . 6181C Mündliche Berichte des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Nr. 2411 der Drucksachen), dem Gesetz über eine Bundesbürgschaft zur Abwicklung von Saatenkrediten für die Ernten bis zum Jahre 1949 (Nr. 2413 der Drucksachen) 6186A dem Zolltarifgesetz (Nrn. 2412, 1294, 2250, 2380 der Drucksachen) 6182C Dr. Ringelmann, Staatsekretär im bayerischen Finanzministerium, Berichterstatter 6182C Schoettle (SPD), Berichterstatter . 6186A Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter 6220D Beschlußfassung 6185D; 6186C; 62211C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Deutsche Dienstkommandos bei den Besatzungsmächten (Nr. 2327 der Drucksachen) 6186C Gleisner (SPD), Interpellant . . . 6186C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6188C Frau Strohbach (KPD) 6189C Dr. Mende (FDP) 6190B Erler (SPD) 6191C Dr. Seelos (BP) 6193C von Thadden (DRP) 6193D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Anrechnung von Besatzungskohle auf die Exportquote (Nrn. 2371, 2170 der Drucksachen) 6194A Dr. Henle (CDU), Berichterstatter 6194A Beschlußfassung 6195D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Protokoll von Torquay vom 21. April 1951 und den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen vom 30. Oktober 1947 (Nr. 2400 der Drucksachen) 6195D Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . . . 6195D Ausschußüberweisung 6197A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Viehzählungen vom 31. Oktober 1938 (Nr. 2186 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr 2338 der Drucksachen) 6197A Happe (SPD), Berichterstatter . . . 6197B Beschlußfassung 6197C Zweite Beratung des Entwurfs eines Bundesbahngesetzes und dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Bundesbahn (Bundesbahngesetz) (Nrn. 1341, 1275 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 2399 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 247, 239, 240, 241) 6197C Rademacher (FDP), Berichterstatter 6197D Meyer (Bremen) (SPD) . . 6201D, 6203A, 6207A, 6208C Vesper (KPD) 6202B, 6206B, C, 6207C, D, 6208B Dr. Bleiß (SPD) 6203C, 6205D Dr.-Ing. Decker (BP) . . 6204B, 6209C, D Abstimmungen . . 6201D, 6202D, 6203C, 6204D, 6205C, 6206B, D, 6207B, C, 6208B, C, 6210A Zweite Beratung des Entwurfs eines Kilndigungsschutzgesetzes (KSchG) (Nr. 2090 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2384 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 251, 249, 243) 6181D, 6210A Kohl (Stuttgart) (KPD): zur Tagesordnung 6181D zur Sache 6220B Dr. Preller (SPD), Berichterstatter 6210B Günther (CDU) 6213A Sabel (CDU) 6214A Frau Kalinke (DP) 6214D Ludwig (SPD) 6215A, 6219B, C Dr. Atzenroth (FDP): zur Sache 6216A zur Geschäftsordnung 6220D Dr. Reismann (Z) 6216C Müller (Frankfurt) (KPD) 6218A Abstimmungen . . 6217D, 6219A, B, D, 6220C Anteilnahme des Bundestags an dem Schiffsunglück im Berliner Osten . . . 6220C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesdesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2131 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2385 der Drucksachen, Umdruck Nr. 246) 6221C Dr. Wellhausen (FDP): als Berichterstatter 6221C als Abgeordneter 6238D Dr. Preller (SPD) . . 6226B, 6227C, 6236B Euler (FDP) 6221C Sassnick (SPD) 6227D Kuntscher (CDU) 6228C Dr. Mühlenfeld (DP) (zur Geschäftsordnung) 6229C Dr. Seelos (BP) 6229D Müller (Frankfurt) (KPD) 6230C Freidhof (SPD) . . . 6231A, 6237C, 6238B Sabel (CDU) 6231B, 6234B Frau Döhring (SPD) . . 6231C, 6232B, C Dr. Dresbach (CDU) 6231D Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 6232D Frau Korspeter (SPD) . 6235B, C, 6236A Kohl (Stuttgart) (KPD) 6237D Dr. Jaeger (CSU) 6238D Abstimmungen 6226C, 6230A, D, 6231 B, 6232A, C, D, 6235A, C, D, 6236B, 6237B, 6238A, 6239A Beratung des Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Frommhold u. Gen. betr. Autobahnreklame (Nrn. 2350, 1688 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Freiherr von Fürstenberg, Dr. Solleder u. Gen. betr. Verkehrsgesetz (Nr. 2386 der Drucksachen) 6239B Dr.-Ing. Decker (BP), Antragsteller 6239B Müller (Hessen) (SPD) 6240B Beschlußfassung 6240C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Parzinger gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 28. Februar 1951 (Nr. 2352 der Drucksachen) 6240D Sassnick (SPD), Berichterstatter . 6240D Beschlußfassung 6241 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Bahlburg gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 3. Juli 1951 (Nr. 2406 der Drucksachen) 6241A Gengler (CDU), Berichterstatter . 6241A Beschlußfassung 6241C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Wehner gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 19. März 1951 (Nr. 2354 der Drucksachen) 6241C Ewers (DP), Berichterstatter . . . 6241C Beschlußfassung 6242A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 235) 6242A Beschlußfassung 6242A Beratung der Übersichten Nr. 32 und Nr. 33 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nrn. 234, 236) 6242C Beschlußfassung 6242C Nächste Sitzung 6242C Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf über das Protokoll


    (Staatssekretär Dr. Westrick)

    von Torquay eine eingehende schriftliche Begründung beigegeben, aus der Sie die Einzelheiten, die im Zusammenhang mit dem Gesetz von Bedeutung sind, ersehen. Ich darf mich daher auf einige grundlegende Bemerkungen beschränken.
    Die Mitarbeit am Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen vom 30. Oktober 1947, dem sogenannten GATT — General Agreement on Tariffs and Trade — ist für die Bundesrepublik ein wichtiger Schritt auf dem Wege zur Wiedereingliederung in das weltwirtschaftliche Zoll- und Handelssystem. Dieses Handelsabkommen ist für die Bundesrepublik hinsichtlich der Regelung ihrer internationalen Wirtschaftsbeziehungen von besonderer Bedeutung.
    Zu dem GATT gehören zur Zeit 32 Vertragsstaaten, zu denen in den nächsten Monaten schon weitere 7 hinzutreten werden. Die deutsche Delegation hat in Torquay mit 23 Delegationen verhandelt; sie hat 21 Abkommen abgeschlossen. Insgesamt wurden dort 147 Abkommen getroffen, in denen über 8000 verschiedene Zollkonzessionen festgelegt worden sind.
    Vorgänger der Zollkonferenz von Torquay waren das Abkommen von Genf 1947 und die Konferenz von Annecy 1949. In Torquay war erstmalig nach dem Kriege die Bundesrepublik bei der Zollkonferenz vertreten.
    Die Verhandlungen wurden jeweils zwischen zwei Staaten, also bilateral geführt; das Gesamtergebnis wurde in den sogenannten multilateralen Listen zusammengefaßt. Die Ihnen vorliegende Liste, die mit dem Namen „Die ausländischen ZollZugeständnisse von Torquay" bezeichnet ist, läßt nicht mehr erkennen, mit welchem Land eine Konzession ausgehandelt wurde. Alle Verhandlungsteilnehmer kommen vielmehr in den Genuß der von uns dem einen oder anderen Lande gemachten Konzessionen. Ebenso aber kommen auch wir in den Genuß aller zwischen dritten Staaten ausgehandelten Konzessionen, und zwar zusätzlich zu denjenigen, die uns direkt gewährt wurden.
    Als positives Ergebnis der Torquay-Konferenz kann insbesondere folgendes gewertet werden:
    1. Mit der Abmachung von Torquay hat die Bundesrepublik Anschluß an ein internationales System stabiler Zollpolitik gewonnen, da das Verhandlungsergebnis von Torquay zunächst für drei Jahre festgelegt ist, praktisch aber wahrscheinlich wesentlich länger in Kraft bleiben wird.
    2. Die Konzessionen, die sich die bisherigen GATT-Mitglieder in den Konferenzen von Genf und Annecy gegenseitig gemacht haben, wurden in Torquay mit geringfügigen Änderungen ebenfalls bis zum 31. Dezember 1953 verlängert und werden damit auch der Bundesrepublik zugute kommen.
    3. Der neue deutsche Zolltarif, der inzwischen vom Bundestag verabschiedet wurde, wird durch den Beitritt zum GATT anerkannt.
    4. Der Export der Bundesrepublik wird direkt und indirekt durch das Ergebnis von Torquay gefördert, insofern als 2570 Konzessionen in unseren bilateralen Verhandlungen vereinbart wurden, während über '7000 Konzessionen zwischen dritten Staaten gewährt wurden, die uns als sogenannte Indirekt-Benefits zugute kommen. Das durch direkte Konzessionen begünstigte deutsche Exportvolumen kann unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Preisentwicklung auf etwa 1 Milliarde DM geschätzt werden. Es wird über
    2 Milliarden DM steigen, wenn man die indirekten Begünstigurwen einschließt.
    5. Die Bundesrepublik erlangt durch Torquay und den Beitritt zum GATT zoll- und handelspolitische Selbständigkeit, da die alliierten Kontrollen über den Außenhandel — soweit sie nicht Fragen der militärischen Sicherheit und die besonderen alliierten Vorrechte auf dem Gebiete der Zölle betreffen — mit dem Anschluß an das GATT wegfallen.
    Es ist selbstverständlich, daß diese bedeutenden positiven Ergebnisse mit bemerkenswerten Zugeständnissen erkauft werden mußten. Diese haben ihren Niederschlag gefunden in den Ihnen vorliegenden sogenannten „Deutschen Zoll-Zugeständnissen von Torquay". Bezüglich etwa 50% der deutschen Zolltarifstellen, nämlich ca. 1800 Zollsätzen, waren durch 23 Teilnehmerstaaten über 3000 verschiedene Wünsche angemeldet. Im Laufe langwieriger Verhandlungen ist mit 21 Staaten bei 1179 Tarifstellen eine Einigung erzielt worden, hiervon betreffen 264 Positionen die Landwirtschaft und 915 Positionen die gewerbliche Wirtschaft. Die 1179 Zugeständnisse verteilen sich ziemlich gleichmäßig auf Bindungen und auf Senkungen von Zollsätzen, die sich nicht immer auf die ganze Zollposition, sondern häufig nur auf Teile von Tarifpositionen erstrecken.
    Die Verhandlungen waren für die deutsche Delegation im besonderen Maße dadurch erschwert, daß ihr damals noch kein endgültiger Zolltarif — der in der Zwischenzeit vom Bundestag verabschiedet ist — zur Verfügung stand. Trotzdem war es dank der ständig gehaltenen Fühlungnahme zwischen der Unterkommission Zolltarif des Außenhandelsausschusses des Bundestages und der deutschen Delegation in Torquay möglich, bei den internationalen Verhandlungen in Torquay zu befriedigenden Ergebnissen zu gelangen. Die Zollzugeständnisse sind erst gemacht worden, nachdem die interessierten Kreise der Wirtschaft gehört waren. Die Zugeständnisse sind übrigens in vielen Fällen auf Wünsche des Ausschusses des Bundestages zurückzuführen. Es war für die deutsche Delegation von großem Wert, daß die deutsche Industrie, Landwirtschaft und Handel sowie die Gewerkschaften durch Sachverständige ständig in Torquay vertreten waren und daher laufend um ihre Meinung befragt werden konnten.
    Die Ihnen vorliegende Schlußakte von Torquay ist namens der Bundesregierung unterschrieben von Ministerialdirektor von Maltzan, der, besonders verdienstvoll unterstützt durch Herrn Geheimrat Hagemann, die Leitung der deutschen Delegation hatte. Diese Schlußakte legt den Wortlaut des Protokolls von Torquay mit seinen Anlagen, den multilateralen Zollkonzessionslisten, fest. Die Unterzeichnung besitzt nur die Rechtskraft einer Paraphierung, so daß das Torquay-Protokoll selbst mit seinen Zollisten von den parlamentarischen Instanzen genehmigt sein muß, bevor die Bundesregierung ihre Unterschrift beim Generalsekretariat der Vereinten Nationen hinterlegen kann. Erst nach Verabschiedung dieses Gesetzes kann die Bundesregierung das Torquay-Protokoll unterschreiben. Die Bundesrepublik wird dadurch Mitglied des GATT werden, zumal sich inzwischen schon mehr als die erforderliche Zweidrittelmehrheit der GATT-Mitglieder für die Aufnahme der Bundesrepublik ausgesprochen haben. Erst danach treten nach einem festgesetzten Zeitplan die von uns zu gewährenden und von uns zu empfangenden Zollkonzessionen in Kraft. Es ist beabsichtigt,


    (Staatssekretär Dr. Westrick)

    so vorzugehen, daß der neue deutsche Zolltarif und die Torquay-Konzessionen gleichzeitig zum 1. Oktober dieses Jahres wirksam werden. Dies würde ermöglichen, bis dahin dem Zöllner wie dem Kaufmann den sogenannten Gebrauchstarif in die Hand zu geben, der sich aus dem vom Bundestag bereits verabschiedeten autonomen Tarif und den im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltenen Vertragszöllen ergibt.
    Ich schlage Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, daher vor, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich eröffne die Aussprache der ersten Beratung. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuß für Außenhandelsfragen zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Das ist der Fall. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe den Punkt 5 der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs
eines Gesetzes zur Änderung und Ergännzung
des Gesetzes über Viehzählungen vom 31. Oktober 1938 (Nr. 2186 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2338 der Drucksachen). (Erste Beratung: 142. Sitzung.)
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, diesen Punkt der Tagesordnung ohne Aussprache zu erledigen.
Das Wort als Berichterstatter hat Herr Abgeordneter Happe.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Happe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ernährungsausschuß hat sich in seiner Sitzung am 13. Juni 1951 mit der Änderung und Ergänzung des Viehzählungsgesetzes vom 31. Oktober 1938, Drucksache Nr. 2186, befaßt. Der Ausschuß hat der Änderung einmütig zugestimmt, und zwar in § 6 Abs. 1 der Bundesratsfassung und in den §§ 9 und 9 a dem Regierungsentwurf. Der Fassung des § 6 Abs. 1 Satz 2 des Regierungsentwurfs hat der Ausschuß nicht zugestimmt, weil darin bei Verhinderung des Viehhalters lediglich sein Vertreter angabe- und auskunftspflichtig gemacht wird. Wie die Praxis lehrt, besteht eine zwingende Notwendigkeit, für den Fall der Abwesenheit des Viehhalters die Angabe- und Auskunftspflicht auf die Familienmitglieder und die betriebsangehörigen Personen auszudehnen.
    Der Fassung der §§ 9 und 9 a der Regierungsvorlage hat der Ausschuß zugestimmt, weil es sich bei den Verstößen gegen das Gesetz über Viehzählungen nicht um Verstöße gegen Bewirtschaftungsvorschriften handelt, sondern lediglich um Verstöße gegen Bestimmungen, die wirtschaftsstatistischen Erhebungen dienen. Ein strafrechtlicher Schutz kann nicht entbehrt werden, da ein erhebliches öffentliches Interesse daran besteht, daß Viehzählungen ordnungsgemäß durchgeführt werden können und zu einem wahrheitsgemäßen Bild über den Viehbestand führen.
    Im übrigen nehme ich auf die schriftliche Begründung in der Drucksache Nr. 2186 Bezug. Der Antrag des Ausschusses auf Drucksache Nr. 2338 lautet: Der Bundestag wolle beschließen, dem Gesetzentwurf mit den aus der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlichen Änderungen, im übrigen unverändert nach der Vorlage zuzustimmen.