Rede:
ID0115201800

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Metadaten
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    Vokabeln: 4
    1. Herr: 1
    2. Abgeordneter: 1
    3. Seuffert,: 1
    4. bitte!Seuffert: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1961 6025 152. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 6026A, 6073C Genesung der Abg. Frau Thiele 6026B Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Versorgung mit Hausbrandkohle und Nutzholz (Nr. 2295 der Drucksachen) 6026B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 6026B, 6029A Willenberg (Z) 6027A Frau Thiele (KPD) 6027D Dr. Kreyssig (SPD) 6028C Beschlußfassung 6029C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Verkündung des Gesetzes über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten- und Pensionsversicherungen (Nr. 2263 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten-und Pensionsversicherungen (Nr. 2282 der Drucksachen) 6029C Seuffert (SPD) 6029D, 6031D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 6030D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6031A Ausschußüberweisung 6032A Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Nr 2260 der Drucksachen) 6032A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Antragsteller 6032B, 6051D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6035B Dr. Laforet (CSU) 6038A Dr. Greve (SPD) 6040A Dr. Fink (BP) 6042B Fisch (KPD) 6044A Farke (DP) 6045D Dr. Dresbach (CDU) 6047A( Dr. Bertram (Z) 6048A von Thadden (DRP) 6049C Dr. Jaeger (CSU) 6050C Ausschußüberweisung 6053A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Industriekreditbank Aktiengesellschaft (Nr. 1854 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2217 der Drucksachen) . . . 6053A Dr. Hoffmann (FDP), Berichterstatter 6053B Beschlußfassung 6054A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Preiß, Neber, Farke, Eichner, Dr. Glasmeyer, Reindl u. Gen. betr. Soforthilfeabgabe am 20. Mai 1951 (Nrn. 2296, 2215 der Drucksachen) 6054B Kunze (CDU), Berichterstatter . . 6054B Beschlußfassung 6054A Beratung des Ersten Berichts des Untersuchungsausschusses zur Prüfung der im Raume Bonn vergebenen Aufträge (42. Ausschuß) (Nrn. 2275, 523 der Drucksachen) 6054D Dr. Hasemann (FDP) : als Berichterstatter 6054D als Abgeordneter 6064D Renner (KPD) 6055D Erler (SPD) 6057C Hoogen (CDU) 6061D Ewers (DP) 6067B Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 6067D Beschlußfassung 6068C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Nr. 2292 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen (8. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Tillmanns u. Gen. betr. Flüchtlingsausgleich zwischen Berlin und der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 2312 der Drucksachen) 6068C Dr. Tillmanns (CDU), Berichterstatter 6068D Bielig (SPD), Berichterstatter . . . 6069B Brookmann (CDU) 6069C Dr. Reif (FDP) 6070B Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 6070C Dr. Lukaschek, Bundesminister für Vertriebene 60'71C Beschlußfassung 6072A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Zuckerungsfrist bei Wein (Nrn. 2163 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2290 der Drucksachen) 6072B Gibbert (CDU), Berichterstatter . 6072B Beschlußfassung 6072C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den vorläufigen Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 19. Dezember 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Island (Nr. 2150 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2293 der Drucksachen) 6072D Lange (SPD), Berichterstatter . . . 6072D Beschlußfassung 6073A Nächste Sitzung 6073C Die Sitzung wird um 14 Uhr durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war mir leider unmöglich, früher in diesem Hause zu erscheinen, weil ich einer gemeinsamen Sitzung der sogenannten Sozialpartner beiwohnen mußte, und es hat mir leid getan, mich dort entfernen zu müssen.
    Zur Aussprache steht die Interpellation betreffend Verkündung des Gesetzes über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten- und Pensionsversicherungen. Der materielle Gegenstand der Interpellation dürfte beseitigt sein, da das Gesetz inzwischen verkündet worden ist. Die Bundesregierung hat Überlegungen angestellt, ob zu diesem Gesetz die Zustimmung nach Art. 113 des Grundgesetzes notwendig ist und ob sie diese Zustimmung erteilen kann. Sie muß ja spätestens im Augenblick der Verkündung die Zustimmung erteilen. Sie ist sich über die Frage in dem Augenblick klargeworden, dem die Aufstellung des Haushaltsplans des nächsten Jahres einigermaßen zu übersehen war, hat die Zustimmung erteilt und das Gesetz verkündet.
    Wir unterhalten uns also jetzt über die rein theoretische, in diesem Falle aber gar nicht mehr praktische Frage, ob Art. 113 sich auch auf Initiativgesetze — das ist wohl die Frage — des Bundestages bezieht oder ob er sich nur auf Anträge und Beschlüsse bezieht. Ich bitte, nun doch die Verfassung in ihrem Zusammenhang zu lesen. Die Verfassung in ihrem Zusammenhang stellt in Art. 110 zunächst einmal den Grundsatz auf, daß der Haushaltsplan als Regel vor Beginn des Rechnungsjahres durch Gesetz festzustellen und in Einnahme und Ausgabe auszugleichen ist. In Art. 112 bestimmt die Verfassung, daß Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen bedürfen. Das gilt schlechthin für sämtliche Haushaltsüberschreitungen und sämtliche außerplanmäßigen Ausgaben, ohne daß ein Vorbehalt gemacht ist. Ich mache das Haus darauf aufmerksam. Also der Grund, worauf und aus dem heraus außerplanmäßige Ausgaben oder Haushaltsüberschreitungen gemacht werden sollen, spielt nach dem Wortlaut des Art. 112 gar keine Rolle.
    Der Art. 113 setzt außerdem — daneben! — fest, daß Beschlüsse des Bundestages und des Bundesrates, welche die von der Regierung vorgechlagenen Ausgaben des Haushaltsplanes erhöhen oder neue Ausgaben in sich schließen, der Zustimmung der Bundesregierung bedürfen. Aus dem Zusammenhang ergibt sich folgendes: Der Gesetzgeber des Grundgesetzes wollte aus den Erfahrungen der Jahre 1923 und 1948 heraus der Bundesregierung und dem Bundesminister der Finanzen eine ganz besondere Verantwortung auferlegen, die Verantwortung, unter allen Umständen eine neue Inflation zu vermeiden. Deswegen hat er die persönliche Verantwortung des Finanzministers in Art. 112 des Grundgesetzes festgelegt, daß er darüber wachen muß, daß der Haushalt eingehalten wird und außerplanmäßige Ausgaben und Haushaltsüberschreitungen nur mit seiner Zustimmung, d. h. mit seiner höchstpersönlichen Verantwortung vorgenommen werden können.

    (Zuruf von der SPD: Geht am Thema vorbei!)

    — Nein, das hängt innerlich damit zusammen. Der
    Gesetzgeber hat in Abs. 2 auch vorgesehen, daß
    diese Zustimmung nur im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses erteilt werden kann.
    Meine Damen und Herren! Es wäre möglich, daß durch ein Initiativgesetz, das letzten Endes rein theoretisch alle Formen in sich fassen kann, die Bundesregierung auch einmal zu einer außerplanmäßigen Ausgabe oder zu einer Haushaltsüberschreitung gezwungen werden soll. In diesem Falle — ohne jeden Vorbehalt — wäre der Art 112 des Grundgesetzes doch anwendbar. Wenn der Finanzminister durch eine Zustimmung oder ein Übersehen die Gefährdung der Abgleichung des Etats duldet, ist es seine politische Verantwortung, geht es auf seine persönliche Verantwortung und könnte unter Umständen sogar später einmal, wenn sich schlimme Folgen zeigen, Gegenstand einer Ministeranklage sein.
    Der Art. 113 des Grundgesetzes umfaßt ebenso sämtliche Beschlüsse des Bundetages und des Bundesrates. Diese Art. 110, 112 und 113 zusammen mit den anderen Art. 114 und 115 umfassen e i n Gebiet, nämlich die Sicherung des deutschen Volkes gegen neue Gefahren einer Inflation dadurch, daß eine Fehlbetragswirtschaft — gleichgültig durch wen — eingeleitet wird, und stehen deshalb hier in diesem Abschnitt in. der Regelung der Finanzpolitik und in der Gewährleistung einer gesunden Finanzpolitik. Die Frage kann ja einmal der Verfassungsgerichtshof entscheiden; durch Beschlüsse einer Regierung und des Parlaments lassen sich Verfassungsfragen nicht endgültig entcheiden.
    Ich muß für meine Person sagen: Ich lege den Art. 113 des Grundgesetzes im ganzen Zusammenhang dahin aus, daß er sämtliche Beschlüsse des Bundestages und des Bundesrates umfaßt, die, wie es hier vorgesehen ist, Haushaltsziffern betreffen. aber diese Haushaltsziffern erhöhen oder sonstwie neue Ausgaben für die Zukunft in sich schließen. Wenn für die Gegenwart außerhalb des Haushalts Ausgaben erzwungen werden sollen, ist meiner Überzeugung nach Art. 112 Grundgesetz einschlägig, und zwar auch gleichgültig, ob diese Ausgaben auf Grund Gesetzes oder auf Grund eines einfachen parlamentarischen Beschlusses erzwungen werden sollen. Das ist meine persönliche Rechtsauffassung.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter Seuffert, bitte!
Seuffert (SPD).: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist bedauerlich, .daß der Herr Bundesfinanzminister meine Ausführungen vorhin nicht anhören konnte. Sonst hätte er wohl erkennen können, 'daß der von ihm vertretenen Auffassung, ich Taube, recht gewichtige Argumente entgegenstehen, und zwar Argumente, die der Linie, die er verfolgt hat, entgegenstehen. Ich will diese Argumente hier nicht wiederholen, sondern ich beantrage, den Gegenstand der Interpellation zur weiteren Behandlung dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zu 'überweisen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Der Gegenstand der Interpellation kann an sich nach der Geschäftsordnung nicht überwiesen werden. Es können Interpellationen zur Prüfung dazu gestellter Anträge einem Ausschuß überwiesen


    (Präsident Dr. Ehlers)

    werden. Wir sind allerdings gelegentlich so verfahren, daß wir Interpellationen überwiesen haben. Wenn also der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht glaubt, auf diese Weise weiterkommen zu können, — —

    (Abg. Dr. Laforet: Nein! So kommen wir nicht weiter!)

    — Meine Damen und Herren, sollte es nicht möglich sein, diese an sich ja staatsrechtliche Frage durch Erörterungen in den Sachverständigengremien weiter zu klären, ohne daß wir dazu eine Überweisung vornehmen?

    (Abg. Schoettle: Das Sachverständigengremium ist doch der Rechtsausschuß! Warum nicht überweisen?)

    — Es ist der Antrag auf Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht gestellt. Ich bitte die- Damen und Herren, die der Überweisung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. —

    (Zurufe: Hammelsprung!)

    — Nein, meine Damen und Herren, der Vorstand ist einmütig der Auffassung, daß das erste die Mehrheit war. Die Überweisung ist erfolgt.
    Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Nr. 2260 der Drucksachen).
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Begründungszeit von 20 Minuten und eine Aussprachezeit von 150 Minuten vor.
    Zur Begründung Herr Abgeordneter Dr. Dr. Höpker-Aschoff, bitte!