Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte zunächst um Entschuldigung, daß ich gestern nicht anwesend war. Aber ich hatte wegen der neuen Lohnregelung lange mit der Industriegewerkschaft Bergbau und der Deutschen Kohlenbergbauleitung zu verhandeln. Ich darf dazu gleich bemerken, daß nach allgemeiner Auffassung damit gerechnet werden kann, daß es trotz der anstehenden Lohnerhöhungen im Bergbau dennoch möglich ist, eine Lösung zu finden, die eine generelle Erhöhung der Kohlenpreise nicht notwendig macht. Auf jeden Fall aber ist gewährleistet, daß eine Verteuerung der Hausbrandkohle nicht Platz greift.
Zum andern, meine Damen und Herren, kennen Sie ja die Bestrebungen der Regierung, in den Genuß einer größeren Kohleverfügbarkeit zu gelangen. Es ist eine Note an die Hohe Kommission abgegangen, der sehr viele Besprechungen vorausgegangen sind. In dieser Note wird auf die Unhaltbarkeit der Zustände in bezug auf die deutsche Kohleversorgung im ganzen hingewiesen. Die Bundesregierung hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß, wie groß auch immer der Kohlenmangel innerhalb des deutschen Gesamtbedarfs sein mag, für diesen Winter unter allen Umständen eine bescheidene, aber doch ausreichende Hausbrandversorgung gewährleistet sein muß. Wir sind deshalb in all unseren Besprechungen, in unseren Eingaben und Noten immer davon ausgegangen, daß für diesen Winter pro Haushalt eine Menge von 24 Zentnern Kohle gegeben wird. Allerdings hat diese Versorgung der Bevölkerung mit Hausbrandkohle dann einen größeren Mangel bei der Versorgung der gewerblichen Wirtschaft zur Folge.
Ich darf hinzufügen, daß bei einer Versorgung mit Hausbrandkohle in dem vorgesehenen Umfang bei Aufrechterhaltung der derzeitigen Beschäftigung allein für das dritte Quartal eine Kohlenlücke von 3 Millionen t entsteht. Die Bundesregierung versucht, dieses Loch dadurch zu schließen, daß einmal eine Verminderung der Kohlenexporte in der Größenordnung von 1 Millionen t pro Quartal erreicht werden soll und daß zum andern durch amerikanische Zulieferungen noch einmal 2 Millionen t gewonnen werden. 1 Million t betrug die Zulieferung von amerikanischer Kohle bereits im zweiten Quartal dieses Jahres. Für das dritte Quartal hoffen wir noch eine Ausweitung vornehmen zu können. In einem kleineren Umfang ist sie uns bereits zugestanden; aber es wird darum noch debattiert und verhandelt werden, damit das ganze Loch von 2 Millionen t ausgefüllt wird.
Ich weiß sehr wohl, daß bei dieser Entscheidung die Frage des Kohlenexportpreises von größter Bedeutung ist. Ich kann Ihnen hier die endgültige Regelung noch gar nicht andeuten, sondern kann Ihnen nur sagen, daß die Bundesregierung grundsätzlich auf dem Standpunkt steht, daß eine Erhöhung des Kohlenexportpreises gefordert und wohl auch genehmigt werden muß.
Die Versorgung der Bevölkerung mit Hausbrandkohle hat natürlich auch unmittelbare Rückwirkungen auf die Grubenholzversorgung. Mit der Angleichung der Grubenholzpreise an die Faserholzpreise, die mit Wirkung vom 15. Juli in Kraft tritt, geht zugleich auch der Vorgriff auf den Holzeinschlag des Forstwirtschaftsjahres 1951/52 in Höhe von 600 000 Festmetern Hand in Hand. Damit wird die für das Frühjahr 1952 zu erwartende Versorgungslücke ausgefüllt. Die Zellstoffindustrie hat ihrerseits auch die Zusicherung gegeben, und es sind Abmachungen getroffen worden, daß von dieser Seite aus nicht in den Grubenholzbedarf eingebrochen wird. Im ganzen gesehen bleibt allerdings in der Grubenholzversorgung immer noch eine Lücke im Ausmaß von ungefähr 700 000 fm bis zum Ende des Forstwirtschaftsjahres 1952 offen.
Die Kohle hat von den Versorgungsmöglichkeiten durch Einfuhr von Holz im Herbst 1950 keinen Gebrauch gemacht. Es ist heute festzustellen, daß die Möglichkeit der Beschaffung von Grubenholz wohl noch gegeben, von Faserholz dagegen sehr zurückgegangen ist und skeptisch beurteilt wird. Dabei ist weiter zu berücksichtigen, daß das ausländische Grubenholz im Preise etwa doppelt so hoch liegt wie das deutsche. Der deutsche Preis bedeutet
an Kosten für die Kohle 1,50 DM pro Tonne, einschließlich des benötigten Schnittholzes 1,70 DM pro Tonne. Würden also 200/o des Grubenholzbedarfes eingeführt, so würde das unter Berücksichtigung des wesentlich höheren ausländischen Preises für den Bergbau eine Verteuerung des Grubenholzes von 1,50 auf 1,80 DM zur Folge haben. Der Bergbau steht aber auf dem Standpunkt, daß das erste Problem die quantitative Versorgung ist und daß die Kastenfrage erst an zweiter Stelle zu stehen hat. Hinsichtlich der Größenordnung der heute noch fehlenden Grubenholzmenge kann damit gerechnet werden, daß durch ausländische Zufuhren eine volle Deckung erreicht wird.