Rede von
Hans
Ewers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur feststellen, daß wir im
Immunitätsausschuß diesen Beschluß einstimmig gefaßt haben und daß wir ihn im Interesse des Ansehens des Hohen Hauses für geboten erachten. Sie wollen bedenken, daß ein Grundsatz des Ausschusses lautet: In Verkehrssachen kein Sonderrecht der Abgeordneten. Wenn hier die Anträge kommen, die Immunität der Abgeordneten X, Y, Z aufzuheben, erhält man den Eindruck, als ob hier eine Fülle von Verbrechen oder Vergehen mindestens verdächtiger Persönlichkeiten vorhanden wäre. Es werden damit Sachen an die Öffentlichkeit gezogen, die bei jedem anderen Staatsbürger völlig geheim bleiben.
Diese Tatsache und der Umstand, daß Dinge harmlosester Art Ursache der Anträge sind, denen man entweder entspricht und damit die Immunität aufhebt, um keine Sonderrechte zu schaffen, oder die man ablehnt, weil es wirklich reine Lächerlichkeiten sind, begründen die Auffassung, daß es im Interesse des Parlaments und der Sauberkeit unseres Ansehens liegt, solche wirklich lächerlichen Dinge nicht auf die Tagesordnung zu setzen, wie das Herr Ritzel vorgetragen hat.
Die Frage war nur zeitweise umstritten, ob dem Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität, der ja ohnehin nach der Geschäftsordnung ohne besonderen Auftrag Fragen der Geschäftsordnung erörtern und darüber Vorschläge machen kann, diese Ermächtigung übertragen werden kann. Diese Rechtsfrage haben wir im Ausschuß stets bejaht; sie ist jetzt insbesondere mit dem Justizministerium abgesprochen, und es herrscht Einmütigkeit darüber, daß keine rechtlich schwerwiegenden Bedenken bestehen, wenn die Beschlüsse dem Bundestag vorgelegt und von ihm, wenn das sein Wille ist, aufgehoben werden können.
Die Angelegenheit ist also in der Weise geregelt, daß wir von einer Mitwirkung des Bundestags auch bei diesen durch Stillschweigen zustande gekommenen Beschlüssen reden können. Damit ist auch ein letzter Zweifel beseitigt.
Ich möchte aus den Gründen, die ich angegeben habe und die Ihnen auch Herr Ritzel vorgetragen hat, dringend empfehlen, den Beschluß ebenso wie im Ausschuß einstimmig zu fassen, auch bei nicht stark besetztem Hause.