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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1951 5883 148. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 5884A, 5930B, 5944D, 5945D Änderung der Tagesordnung . . . 5884B, 5945C Zur Geschäftsordnung: betr. Landsberger Hinrichtungen: Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . . 5884B betr. Genehmigung zur Verhaftung des Abg. Hedler: Hedler (DRP) 5884D Erste Beratung des von der Fraktion der BP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 2271 der Drucksachen) 5885A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5885A Ausschußüberweisung 5885B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen (Nr. 511 der Drucksachen) und des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamts für das Versicherungs- und Bausparwesen (Nr. 1152 'der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 1877 [neu] der Drucksachen; Änderungsanträge Umdruck Nrn. 170, 185, 194) in Verbindung mit der Ersten, zweiten und dritten Beratung des von den Abg. Dr. Krone, Dr. Reif u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Sitz des Bundesaufsichtsamts für das private Versicherungswesen (Nr. 2199 der Drucksachen) 5886B Ruhnke (SPD), Berichterstatter . . 5886C Dr. Tillmanns (CDU), Antragsteller 5887C Dr. Brönner (CDU) 5888C Brandt (SPD) 5889D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5891C, 5894B, 5896A Dr. Reif (FDP) 5892B Walter (DP) - 5893B Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 5893D Dr. Preusker (FDP) . . . . 5895A, 5896B Dr. Horlacher (CSU) 5895B Beschlußfassung . . ... . . . 5894A, 5896A, D Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. Müller (Bonn), Kriedemann, Dannemann, Tobaben, Wartner, Dr. Glasmeyer u. Gen. betr. Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft (Nr. 2304 der Drucksachen) 5896D Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Antragsteller 5896D Beschlußfassung 5897B Beratung des Berichts des Untersuchungsausschusses (44. Ausschuß) gemäß Antrag der Fraktionen der BP, CDU/CSU, SPD, FDP, DP, WAV und des Zentrums (Nrn. 2274, 1397 [neu] der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Subventionen an die Industrie (Nr. 1594 der Drucksachen) und der Beratung des Antrags „der Fraktion des Zentrums betr. Zahlungen der Industrie an politische Fonds (Nr. 1595 der Drucksachen) 5897B Zur Sache: Seuffert (SPD), Berichterstatter . . . 5897C Dr. Seelos (BP) 5897D Renner (KPD) 5899C Dr. Reismann_ (Z) 5905B Mayer (Stuttgart) (FDP) . . . 5910D, 5938D Ewers (DP) 5914C Dr. Arndt (SPD) 5917D Dr. Solleder (CSU) 5924C Loritz (WAV) 5929D Donhauser (Unabhängig) 5934B Goetzendorff (DRP-Hosp.) 5934C Fisch (KPD) 5936C Schoettle (SPD) 5939A Strauß (CSU) 5939C Dr. Horlacher (CSU) 5940D Persönliche Bemerkungen: Freiherr v. Fürstenberg (Unabhängig) 5942A Loritz (WAV) 5942A, C Schmitt (Mainz) (CDU) 5942B Rahn (CSU) 5942C Abstimmung vertagt 5930B, 5942D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Arndt gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 16. April 1951 (Nr. 2261 der Drucksachen) 5942D Hoogen (CDU), Berichterstatter . . 5943A Beschlußfassung 5944A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität von Abgeordneten (Nr. 2076 [neu] der Drucksachen) 5944B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 5944B Ewers (DP) 5944D Schoettle (SPD) 5945C Abstimmung vertagt 5944B Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 217) 5945C Beschlußfassung 5945C Nächste Sitzung 5945D Die Sitzung wird um 14 Uhr durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Besprechung.
    Ich komme zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache Nr. 2261. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen ist der Antrag angenommen.
    Meine Damen und Herren, wird der Antrag Drucksache Nr. 2076 (neu) zu einer Aussprache Anlaß geben?

    (Zurufe: Nein!)

    — Offenbar nicht!
    Dann darf ich den Punkt 5 aufrufen:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betreffend Aufhebung der Immunität von Abgeordneten (Nr. 2076 [neu] der Drucksachen).
    Den Herrn Berichterstatter Abgeordneten Ritzel bitte ich, das Wort zu nehmen.


Rede von Heinrich Georg Ritzel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der eben verabschiedete Fall erlaubt es, einen kleinen Vergleich mit den Dingen zu ziehen, die Gegenstand des Antrages des Ausschusses — Drucksache Nr. 2076 (neu) vom 31. Mai dieses Jahres — sind. Das Hohe Haus wird sich daran erinnern, daß es wiederholt Gelegenheit nehmen mußte, sich mit ganz kleinen Angelegenheiten zu befassen, in denen auch eine Aufhebung der Immunität von Bundestagsabgeordneten verlangt wurde. Es hat sich herausgestellt, daß das Parlament in dieser Weise mit Bagatellangelegenheiten, mit ganz kleinen Verkehrsdelikten, mit Verkehrssünden behelligt wird. Das hat vielfach den Wunsch laut werden lassen, eine Änderung herbeizuführen. Es hat sich aber auch herausgestellt, daß die Abgeordneten im Vergleich zu anderen Staatsbürgern insofern wesentlich schlechter gestellt sind, als auf der Tagesordnung des Parlaments solche Anträge auf Aufhebung der Immunität am laufenden Band erschienen sind, ohne daß der eigentliche Grund, der zu diesen Anträgen auf Aufhebung der Immunität führte, genannt wurde. Dabei handelte es sich wirklich nur um kleinlichsten Kram.
Ich darf aus der reichen Praxis des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität an zwei Fälle erinnern. Ein Abgeordneter, der seinen Wagen an einer Stelle parkt, an der es nicht erlaubt ist, setzt sich nach einer entsprechenden Anzeige der Gefahr aus — das ist Praxis —, daß auf der Tagesordnung des Hauses ein Antrag auf Aufhebung seiner Immunität erscheint.
Ein anderer Ihnen vielleicht noch in Ihrer Erinnerung haftender Fall betraf einen Abgeordneten dieses Hauses, der auf der Autobahn zwischen Köln und Bonn über den weißen Strich gefahren ist und den Ärger eines Polizisten erregt hat, der eine Anzeige einreichte, die den Effekt hatte, daß das Haus die Aufhebung der Immunität beschließen mußte. Und dergleichen Dinge gibt es mehr.
Das gab seinerzeit Veranlassung zu der ersten Drucksache Nr. 2076, in der eine Delegierung des Rechts dieses Hauses, die Immunität aufzuheben oder nicht aufzuheben, vorgesehen war. Gegen eine solche Delegierung eines Rechts des Parlaments erhoben sich Bedenken. Es fand eine Reihe von Besprechungen statt. Das Ergebnis derselben ist der einstimmige Beschluß des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität, wie er Ihnen in der Drucksache Nr. 2076 (neu) vorliegt.
Der Inhalt dieser Drucksache läßt sich mit wenigen Sätzen kurz darstellen: Es ist geplant, daß der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität in allen Angelegenheiten, die Verkehrsdelikte betreffen, und in allen Angelegenheiten, die nach Auffassung einer Zweidrittelmehrheit des Ausschusses als Bagatellsachen angesehen werden können, generell als vom Parlament beauftragt gilt, eine Vorentscheidung zu treffen. Die bisherige Praxis soll beibehalten werden; beispielsweise soll in allen Verkehrsdelikten rücksichtslos die Immunität aufgehoben werden. Wenn der Ausschuß mit Zweidrittelmehrheit zu einer Entscheidung gekommen ist, soll durch den Ausschußvorsitzenden dem Präsidenten des Hauses Mitteilung davon gemacht werden. Der Präsident teilt das Ergebnis dieser Vorentscheidung dem Hohen Hause schriftlich mit. Wenn innerhalb von drei Tagen das Hohe Haus keinen Einspruch erhebt und nicht verlangt, daß die Sache auf die Tagesordnung gesetzt und hier diskutiert wird, gilt diese Vorentscheidung als Entscheidung des Parlaments. Es kann dann entsprechend der Aktenlage verfahren werden.
Das ist der Sinn und Inhalt des Ausschußantrags Drucksache Nr. 2076 (neu), den ich im Namen des Ausschusses Ihrer Zustimmung empfehle.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich muß aber sagen, ich bin doch der Auffasung, daß es sich um eine grundlegende Entscheidung handelt, und ich schlage Ihnen vor, die Abstimmung auch über diesen Punkt morgen vorzunehmen.

    (Zurufe von der Mitte: Die Abstimmung kann sofort stattfinden! — Abg. Mellies: Bringen Sie mich nicht in Verlegenheit; ich muß sonst die Beschlußfähigkeit bezweifeln! — Abg. Ewers: Ich bitte ums Wort!)

    — Herr Abgeordneter Ewers, bitte!