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ID0114400600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Mai 1951 5663 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 5664A, 5705A Änderungen der Tagesordnung . . 5664A, 5706B Eintritt des Abg. Dr. Niklas in den Bundestag 5664B Anfrage Nr. 85 der Zentrumsfraktion betr Überprüfung der Subventionen an die Margarineindustrie (Nrn. 2196 und 2279 der Drucksachen) 5664B Anfrage Nr. 89 der Fraktion der FDP betr Umsatzsteuersatz für Tabakgroßhandel (Nrn. 2243 und 2280 der Drucksachen) . . 5664B Beschlußfassung des Bundesrats zum Gesetz zur Vermeidung von Härten in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei längerer bergmännischer Tätigkeit . . . 5664B Entgegennahme und Besprechung einer Erklärung der Bundesregierung (Saarfrage) in Verbindung mit der Beratung der Interpellation der Abg. Strauß, Dr. Mende, Dr. Hamacher u. Gen. betr. Saarfrage (Nr. 2115 der Drucksachen) und mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Regelung der Saarfrage (Nr. 2114 der Drucksachen) 5664C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 5664C Strauß (CSU), Interpellant 5672A Dr. Schmid (Tübingen) (SPD), Antragsteller 5677D Dr. Wuermeling (CDU) 5686D Dr. Seelos (BP) 5688D Mayer (Stuttgart) (FDP) 5689D Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . 5692C Loritz (WAV) 5693D Ewers (DP) 5694D Dr. Ott (BHE-DG) 5696B Goetzendorff (DRP-Hosp.) 5698A von Thadden (DRP) 5696B Niebergall (KPD) 5698D Dr. Hamacher (Z) 5701C zur Geschäftsordnung: Mellies (SPD) 5702C Unterbrechung der Sitzung . . 5702D zur Abstimmung: Ollenhauer 1 (SPD) 5702D Dr. von Merkatz (DP) 5703A Renner (KPD) 5703B Frau Wessel (Z) 5704B von Thadden (DRP) 5704C Abstimmungen 5704D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Aufhebung von Kriegsvorschriften (Nr. 2093 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses, für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2236 [neu] der Drucksachen) 5705B Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter . 5705B Abstimmungen 5706A Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Nr 2233 der Drucksachen) 5706B Ausschußüberweisung 5706B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verteilung des im Geschäftsjahr 1950 erzielten Reingewinns der Bank deutscher Länder (Nr. 2244 der Druck- sachen) 5706C Scharnberg (CDU) 5706C Ausschußüberweisung 5706C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP und Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Facharztordnung für die deutschen Ärzte an die Fortschritte der medizinischen Wissenschaft und Praxis (Nr. 2255 der Drucksachen) 5706D Ausschußüberweisung 5706D Antrag des Bundesministers der Finanzen vom 4. Mai 1951 auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks gemäß § 47 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung (Nr 2246 der Drucksachen) 5706D Ausschußüberweisung 5706D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene (22. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Wahrung der Interessen der aus dem westlichen Ausland ausgewiesenen Deutschen (Nrn. 2227, 1826 der Drucksachen) 5706D Beratung vertagt Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 184) 5707A Beschlußfassung 5707C Beratung der Übersicht Nr. 28 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 165) 5707C Beschlußfassung 5707C Nächste Sitzung 5707C Schröter (CDU) 5706B Die -Sitzung wird um 14 Uhr 5 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
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    Rede von Dr. Konrad Adenauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Es sind uns leider Fälle bekanntgeworden, daß Bewohner des Saargebiets, die nach Bonn gekommen sind, schweren Nachteilen ausgesetzt waren.

    (Pfui-Rufe in der Mitte und rechts.)

    Der Chefredakteur der „Saarländischen Volkszeitung" hat deshalb seine Stellung verloren.

    (Hört! Hört! bei den Regierungsparteien.)

    Ich darf auch auf den Fall eines Angestellten eines saarländischen Landratsamtes hinweisen, dessen Ausweisung damit begründet wurde, er sei mit Dr. -Schumacher im Briefverkehr gestanden.

    (Erneute Rufe von den Regierungsparteien: Hört! Hört!) Demgegenüber möchte ich wünschen, daß der Saarbevölkerung der Weg nach Bonn in Zukunft ebenso offensteht wie der nach Paris.


    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wer aus dem Saargebiet Gedanken, Wünsche und Vorschläge an uns heranbringen will, der soll das tun, und er soll daran ebensowenig gehindert werden wie der Saarbewohner, der mit seinen Anliegen nach Frankreich geht.

    (Zustimmung in der Mitte und rechts.)

    Ich möchte aber nicht, daß hier nun wieder die gleiche Einseitigkeit entsteht, die das System des Ministerpräsidenten Hoffmann kennzeichnet. Ich würde es nur begrüßen, wenn die saarländischen
    , Politiker, die das tun wollen, das gleiche tun würden, was wir auch tun. Auch sie sollten sich um ein Verhältnis zu Frankreich bemühen, das ihnen eine offene und freie Aussprache nach allen Seiten hin ermöglicht.
    Ich möchte mich vorläufig auf diese Bemerkungen beschränken. Ich habe dabei die Stellung der Saarwirtschaft im Schumanplan mit Absicht nicht erörtert, weil ich möchte, daß die innenpolitische Lage im Saargebiet, die uns zunächst beschäftigt, eine einheitliche Stellungnahme dieses Hauses möglich machen wird, wie dies auch am 10. März des vergangenen Jahres der Fall war. Die Saarfrage kann nur dann 'zu einer guten Lösung gebracht werden, wenn sie nicht zu einer Parteifrage gemacht wird.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Bei der Erörterung des Gesetzentwurfes über die europäische Montanunion, den wir mit tunlichster Beschleunigung einbringen werden, werden sich die partei- und innenpolitischen Gegensätze mit aller Schärfe herausstellen. Hierbei wird selbstverständlich auch auf die Saarfrage zurückgegriffen werden müssen. Bis dahin wird es sich zeigen müssen, ob der durch das Verbot der Demokratischen Partei des Saargebietes ohne unsere Schuld durch die Saarregierung aufgeworfene Konflikt bereinigt werden kann. Wir werden uns auch auf allen uns zur Verfügung stehenden anständigen Wegen darum bemühen. Es wird uns auch eine Gewähr dafür gegeben werden müssen, daß das Recht der freien Meinungsäußerung über alle im Friedensvertrag zu lösenden Fragen für die Saarbevölkerung uneingeschränkt gewährleistet wird und daß damit unsere Auffassung von der Bedeutung des Briefwechsels vom 18. April Anerkennung findet.
    Das Saargebiet wurde in seiner Eigenschaft als assoziiertes Mitglied des Europarates zur Unterzeichnung der Konvention des Europarates über die Menschenrechte und Grundfreiheiten zugelassen. Die Saarregierung ist verpflichtet, diesen Grundrechten in ihrem Bereich Rechnung zu tragen. Die Bundesregierung wird die Aufmerksamkeit des Europarats auf die Tatsache lenken, daß die Saarregierung gegen diese Grundrechte verstoßen hat.

    (Bravo-Rufe rechts.)

    Auch die Alliierte Hohe Kommission wird gegenüber den Vorgängen im Saargebiet nicht untätig bleiben können.

    (Zuruf rechts: Hoffentlich!)

    Ich habe deshalb gestern dem geschäftsführenden Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission eine Note zugeleitet, in der unter anderem folgendes ausgeführt ist:
    Die Bundesregierung hält die drei in der Alliierten Hohen Kommission vertretenen Regierungen für verpflichtet, auf die Entwicklung der Saarfrage Einfluß zu nehmen. Nachdem bei der Moskauer Außenministerkonferenz im Jahre 1947 eine Einigung über die von der französischen Regierung erhobenen Forderungen hinsichtlich des Saargebietes nicht erzielt worden war, sind die Regierungen der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreichs und der Französischen Republik übereingekommen, daß das Saargebiet in das französische Zoll- und Währungsgebiet einbezogen werden soll. Sie haben in einem Protokoll vom 20. Februar 1948 die technischen Anordnungen klargestellt, die sich aus der wirtschaftlichen Angliederung der Saar an Frankreich ergeben. Aus diesem Protokoll, das die Alliierte Hohe Kommission der Bundesregierung auf deren Bitte am 12. März dieses Jahres zur Kenntnis gebracht hat, kann die Bundesregierung in


    (Bundeskanzler Dr. Adenauer)

    keiner Weise entnehmen, daß mit der Einbeziehung der Saar in das französische Zoll- und Währungsgebiet die politische Abtrennung des Gebietes von Deutschland verbunden sein sollte. Die These, daß die Einbeziehung der Saar in das französische Zoll- und Währungsgebiet nicht durchgeführt werden könne ohne eine gleichzeitige politische Abtrennung des Gebietes vom übrigen Deutschland, wurde niemals von allen Westalliierten angenommen, sebstverständlich auch nicht von der Bundesregierung. Die Präambel der Saarverfassung enthält zwar Bestimmungen über die politische Abtrennung des Gebietes vom übrigen Deutschland, aber abgesehen von den Tatsachen, die inzwischen über die Umstände, unter denen die Wahlen zum saarländischen Landtag stattgefunden haben, bekanntgeworden sind, kann ein solcher Landtagsbeschluß eines nicht souveränen Territoriums keine völkerrechtlichen und staatsrechtlichen Wirkungen, die sich auf Deutschland erstrecken sollen, bewirken.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Dieser Ansicht sind offenbar die drei Westalliierten Regierungen ebenfalls, da sie ja trotz dieser Präambel der Bundesregierung immer wieder erklärt haben, daß die endgültige Regelung der Saarfrage dem Friedensvertrag vorbehalten bleibt. Hierüber wurde auch anläßlich der Unterzeichnung des Vertrags über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl in Paris am 18. April dieses Jahres zwischen der Bundesregierung und der französischen Regierung in einem Briefwechsel ein Einvernehmen erzielt. In diesem Briefwechsel, der einen integrierenden Bestandteil des Vertragswerks bildet, sind die beiden Regierungen übereingekommen, daß die endgültige Regelung des Status der Saar nur durch einen Friedensvertrag oder einen gleichartigen Vertrag erfolgen kann. Diese Vereinbarung schließt weiter in sich, daß an der Saar nichts geschehen darf, was der Regelung im Friedensvertrag vorgreift und diese so zu einer inhaltlosen Geste macht.
    Die Regierung der französischen Republik
    — so heißt es in dieser Note an die Hohe Kommission zwecks Weitergabe an die westalliierten Regierungen
    die sich in dem Briefwechsel vom 18. April ihren eigenen Standpunkt bewahrt hat, würde nicht nach den Grundsätzen des Briefwechsels vom 18. April handeln, wenn sie die Bestrebungen der Saarregierung unterstützen würde, die darauf hinauslaufen, jede Erörterung über die endgültige Lösung der Saarfrage im Friedensvertrag durch die Bevölkerung des Saargebietes vor dem Zustandekommen des Friedensvertrages zu unterbinden. Selbst wenn man die Vorschriften der Präambel als einen integrierenden Bestandteil der Verfassung des Saargebietes ansehen will, so ist es doch in keinem demokratischen Staat der Welt einzelnen Gruppen oder .Parteien verwehrt, über Wert oder Unwert bestimmter Verfassungsvorschriften, soweit es sich nicht um die demokratische Grundordnung selbst handelt, zu diskutieren ,und auch Vorschläge für die Änderung der Verfassung auf legalem Wege zu machen.

    (Abg. Renner: Wer lacht da? Wie steht's denn damit bei uns, Herr Adenauer?)

    — Ach, Sie alter „Demokrat", seien Sie doch ruhig!

    (Heiterkeit. — Abg. Renner: Sie alter Westrheinländer! Was verstehen Sie schon unter „Demokratie"!)

    Die Saarregierung hat durch zahlreiche Gesetze
    — so fährt die Note fort —,
    die in der Öffentlichkeit vielfach unbemerkt blieben, weil im Saargebiet keine oppositionelle Presse geduldet wird, sich die Mittel zur Unterdrückung jeder ihr nicht genehmen politischen Meinung geschaffen. Hierher gehören die Verordnung über die Regelung des Versammlungswesens im Saarland vom 24. Februar 1948, die Verordnung über die vorläufige Regelung des Pressewesens vom 9. März 1948, das Gesetz über den Aufenthalt im Saarland vom 29. Juli 1948, das Gesetz zur Abänderung des Strafgesetzbuches vom 9. Juli 1950 sowie die zur Zeit dem saarländischen Landtag zur Beratung vorliegenden Gesetze zum Schutz der demokratischen Ordnung des Saarlandes, über die Zulassung politischer Parteien und über den Schutz des saarländischen Arbeitsmarktes. Ohne hier auf Einzelheiten eingehen zu wollen, muß im vorliegenden Zusammenhang wenigstens darauf hingewiesen werden, daß im Saargebiet politische Parteien nur auf Grund eines einstimmigen Beschlusses der Regierung mit Zweidrittelmehrheit des Landtages zugelassen werden können. Dies bedeutet praktisch die Ausschaltung jeder der Regierung nicht genehmen Opposition.

    (Abg. Renner: Die machen wenigstens noch ein Gesetz, wenn sie verbieten!)

    Der politische Druck, unter dem die Saarbevölkerung steht, findet' in der polizeilichen Überwachung aller Versammlungen und in einer mit aller Gründlichkeit durchgeführten Telefon- und Postüberwachung im Hinblick auf das auch in der Saarverfassung anerkannte Grundrecht der Freiheit der politischen Meinungsäußerung

    (Abg. Rische: Genau wie bei uns! — Gegenruf von der Mitte: Genau wie in Moskau! — Zurufe von der KPD.)

    — Manchmal glaube ich, Sie sind Beauftragter des Herrn Hoffmann.

    (Beifall rechts. Abg. Renner: Nein, nein! — Wir sind auch nicht Beauftragte von Herrn Truman!)

    Da es im Saargebiet in den vier Jahren nicht möglich war, eine ordentliche Verwaltungsgerichtsbarkeit zu schaffen, besitzt die Saarbevölkerung auch keine Rechtsmittel zur Wahrung ihrer staatsbürgerlichen Rechte.
    Die Bundesregierung sieht in dem Verbot der Demokratischen Partei eine Schlechterstellung einer politischen Gruppe, die in Hinsicht auf den im Friedensvertrag oder einem gleichartigen Vertrag zu regelnden Status der Saar eine andere Ansicht vertritt als die Saarregierung.
    Die Bundesregierung bittet die in der Alliierten Hohen Kommission vertretenen Regierungen, die infolge der Besetzung Deutschlands und durch das Abkommen vom 20. Februar 1948 über die Einbeziehung der Saar in das französische Zoll- und Währungsgebiet die Verantwortung für die Wahrung der demokratischen Grundrechte an der Saar übernommen
    5672 Deutscher Bundestag — 144. Sitzurig. Soria, Mittwoch, den 30. Mai 1951

    (Bundeskanzler Dr. Adenauer)

    haben, die geeigneten Schritte zu unternehmen, damit im Saargebiet die uneingeschränkte Freiheit der Meinungsäußerung und der Willensbildung hinsichtlich der Fragen hergestellt wird, die im Friedensertrag ihre endgültige Regelung finden sollen.
    Ich zweifle nicht daran, daß die in der Alliierten Hohen Kommission vertretenen Regierungen dem Standpunkt der Bundesregierung Verständnis entgegenbringen werden. Wir fordern die Freiheit der politischen Meinungsäußerung und Willensbildung für die Saar und die Beseitigung aller gesetzlichen und verwaltungsmäßigen Beschränkungen, gen, die dieser Freiheit heute im-Wege st hen.
    Ich hoffe, daß das Hohe Haus der Regierung hierbei seine uneingeschränkte Zustimmung geben wird.

    (Lebhafter Beifall in der Mitte und rechts, teilweise Beifall bei der SPD.)

    Präsident, Dr. Ehlers: Zur Begründung der Interpellation der Abgeordneten Strauß, Dr. Mende, Dr. Hamacher und Genossen, Drucksache Nr. 2115, hat das Wort der Abgeordnete, Strauß.
    Strauß (CSU), Interpellant: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vorgänge an der Saar im Laufe der letzten Jahre, in zunehmendem Maße im Laufe der letzten Monate und in wesentlichem Maße im Laufe der allerletzten Zeit haben die Berechtigung der Interpellation der Abgeordneten Strauß, Dr. Mende, Dr. Hamacher und Genossen, Drucksache Nr. 2115, in vollem Umfange bestätigt.
    Diese Interpellation ging nicht von der Zielsetzung aus, irgendwelche Gegensätze zu verschärfen. Sie diente nicht de Arbsicht, das europäische Gespräch, das bei den Verhandlungen in Paris in erfolgreicher Weise- geführt wurde, auch nur irgendwie zu belasten. Sie hatte in keiner Weise die Absicht vof Augen, etwa das wiedererwachende Vertrauen zwischen dem deutschen Volke und dem französischen Volke in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen oder zu stören. Wohl aber sollte diese Interpellation in der deutschen Öffentlichkeit und auch draußen über die wirklichen Vorgänge an der Saar Klarheit schaffen, und sie sollte als Warnung dienen, um eine Entwicklung zu verhindern, die weder für die Saarbevölkerung noch für Deutschland noch für Frankreich von Vorteil sein kann.

    (Abg. Dr. von Brentano: Sehr richtig!)

    Diese Interpellation ist durch die Erklärung des Herrn Johannes Hoffmann ausgelöst worden, daß der französische Außenminister den Schumanplan nach seiner Vorstellung mit doppelter Unterschrift unterzeichnen werde. Gerade nach dieser Erklärung des Herrn Johannes Hoffmann über die doppelte Unterschrift Frankreichs unter den Schumanplan gewinnt die Tatsache, daß der französische Außenminister nur einmal unterschrieben hat, und erhält der Notenwechsel vorn 18. April im Sinne eines Erfolges der Bundesregierung eine besondere Bedeutung.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Sehr richtig!) Außerdem ist diese Interpellation durch die immer stärkeren Anzeichen von undemokratischen und sogar diktatorischen Maßnahmen zur Unterdrückung einer jeden echten Opposition im Saargebiet ausgelöst worden.

    Damit über den Hintergrund der Gesinnung, in der wir uns mit diesen ernsten Sorgen an die Bundesregierung gewandt haben, kein Zweifel auftreten kann, stellen wir in der Rangfolge der Größenordnung unserer Lebensfragen und unserer Schicksalsnotwendigkeiten uns heute ganz -klar vor Augen, daß die Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa, vorbereitet durch eine Wirtschaftsunion der europäischen Staaten, für uns den Vorrang Nummer 1 hat.

    (Abg. Dr. von Brentano: Sehr gut!)

    Die dafür nötigen Vorarbeiten und Voraussetzungen dürfen aber nicht durch die Politik der Saarverwaltung, die sich etwas hochtrabend mit dem Titel „Regierung" bezeichnet, gestört werden.

    (Abg. Dr. Laforet: Sehr richtig!)

    Auch die sogenannte Saarregierung muß sich der Größenordnung Nummer 1, der Schaffung Europas, beugen und darf nicht aus der treuhänderischen Verwaltung der Saar eine Saarpolitik und aus der Saarpolitik ein politisches und persönliches Saargeschäft machen.
    Am 6. Juni 1947, als in München die Ministerpräsidentenkonferenz begann, traf dort ein Telegramm der damaligen Regierungskommission der Saar, unterzeichnet von dem Generalsekretär Kuchenbecker, ein, daß die saarländische Wirtschaft nach Frankreich orientiert sei und sich immer mehr dorthin orientieren werde. Deshalb sei die Entsendung eines Vertreters zur Münchener Ministerpräsidentenkonferenz zweck- und gegenstandslos. Dies geschah ein halbes Jahr vor dem sogenannten Wirtschaftsanschluß an Frankreich. Uns interessiert an dieser Tatsache in Erinnerung an die damalige Konferenz gerade, daß die Separatisten des Westens überhaupt nicht erschienen sind und die Separatisten des Ostens sich von der Konferenz entfernt haben.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Herr Kuchenbecker ist heute Präsident des saarländischen Verwaltungsgerichtshofes, der mangels Gesetz keine Tätigkeit ausüben kann. Herr Kuchenbecker soll demnächst auch über die Gesetzmäßigkeit des Verbots der Demokratischen Partei des Saarlandes mitentscheiden.
    Zweitens darf ich nun auf die im Oktober 1947 stattgefundenen Landtagswahlen eingehen. Diese Wahlen haben ausschließlich zu dem Zweck stattgefunden, einen Landtag aufzustellen, und dieser Landtag sollte die von einer 20 -Männer-Kommission vorbereitete Verfassung annehmen. Das Ergebnis der Landtagswahlen von 1947 wird heute von der Saarregierung und einigen französischen Persönlichkeiten mehr und mehr zu einem Volksentscheid umgedeutet und mißbraucht, als ob damals gleichzeitig die Abtrennung von Deutschland durch die Bevölkerung gebilligt worden wäre. Diese Wahl stand unter dem Eindruck des Hungers, der an der Saar noch künstlich verschärft worden war, und unter der Hoffnung einer wirtschaftlichen Besserung nach der Abtrennung von Deutschland und dem wirtschaftlichen Anschluß an Frankreich. Die Wahl stand ferner unter dem Druck von mehreren Ausweisungswellen der Jahre 1946 und 1947. Die Wahlen trugen, intern gesehen, gemeindepolitischen Charakter und hatten viellicht kulturpolitische Bedeutung. Sie werden heute umgefälscht als Plebiszit für die Loslösung von Deutschland. Wir müssen dazu ausdrücklich und eindringlich feststellen: Eine Volksabstimmung über eine Volkszugehörigkeit hat nach dem Sinn der Atlantik -Charta im Saargebiet seit 1945 niemals stattgefunden.

    (Lebhafte Zustimmung in der Mitte und rechts.)



    (Strauß)

    Eine solche Volksabstimmung, wenn dieses Wort heute hier ausgesprochen wird, kann nur in einer Fragestellung vorgelegt werden, und diese lautet: Bist du für eine Abtrennung von Deutschland? Sie kann nicht in der Fragestellung vorgelegt werden: Bist du für eine Rückkehr oder für einen Wiederanschluß an Deutschland?, weil das Saargebiet völkerrechtlich niemals von Deutschland getrennt worden ist und weil mit einer solchen Fragestellung de jure eine Abtrennung des Saargebiets von Deutschland nachträglich anerkannt würde, obwohl sie nie stattgefunden hat.
    In diesem Zusammenhang darf ich mich auf das Zeugnis eines französischen Professors, Georges Scelle, Direktor des Instituts für internationales Recht und Professor an der Sorbonne in Paris, berufen. Er unterscheidet in seinen Ausführungen bei den. Volksabstimmungen zwischen dem Begriff der Bestätigung und dem Begriff der Entscheidung, und er sagt über die Bestätigung folgendes:
    Die ersteren,
    — die Bestätigungen —,
    welche in der Vergangenheit am häufigsten angewandt worden sind, dienen nur dazu, um Abtrennungen und einseitige Annexionen oder bereits getroffene Maßnahmen zu bestätigen, welche von den Regierungen bereits durchgeführt sind. Es sind dies wirkliche Augentäuschungen, denn die Regierungen greifen zu diesen Volksbefragungen nur, wenn sie ihrer sicher sind, und es gibt kein Beispiel dafür, daß durch sie jemals etwas an bereits vollendeten Tatsachen geändert worden wäre. Am häufigsten werden diese bestätigenden Volksbefragungen von annektierenden Regierungen vorgenommen und ausgeführt unter der Kontrolle ihrer Handlanger, ja selbst unter dem Zwang einer militärischen Besatzung.
    Wenn heute von einer freien Entscheidung des Saarvolkes die Rede ist, dann kann es sich nicht um die Bestätigung einer Maßnahme der Vergangenheit handeln; es , kann sich lediglich um eine freie Entscheidung über die Lösung für die- Zukunft handeln.

    (Abg. Dr. von Brentano: Sehr richtig!)

    Diese freie Entscheidung über eine Lösung für die Zukunft ist im Sinne der Atlantik-Charta auch — und wir wagen das zum Ausdruck zu bringen — ein Präjudiz für den Geist und für den Inhalt, den der Friedensvertrag in dieser Frage haben muß.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Im Zusammenhang mit den Landtagswahlen darf ich auch noch aufs das Schreiben eingehen, das bereits in der Regierungserklärung erwähnt worden ist, das Schreiben, welches der katholische 'Dechant Braun im Auftrage sämtlicher Dechanten und Pfarrer des Saargebietes an die Regierung gerichtet hat. Er stellt im letzten Absatz der Erklärung ausdrücklich fest — und dieses Schreiben stammt erst vom 26. März 1950 —:
    Bis heute ist das Saarvolk — wie auch Léon - Blum ausdrücklich bekannte — noch nicht klar und eindeutig über seinen außenpolitischen Willen befragt worden, so daß die übliche amtliche Auslegung der bisherigen drei Wahlergebnisse als politische Willenskundgebung des Saarvolkes nicht einer objektiven Interpretation entspricht.
    Um zu verhindern, daß die Politik einer kleinen Clique um Herrn Hoffmann herum an der Saar zu einer Trübung des deutsch-französischen Verhältnisses und für persönliche Zwecke im klaren Widerspruch zum Willen der Bevölkerung mißbraucht wird, haben wir in dieser Interpellation die dort aufgeführten Fragen gestellt.
    Ich darf zur Frage. Nr. 1 folgendermaßen Stellung nehmen. Im Saargebiet ist bis heute keine echte Gewaltenteilung eingeführt, wie es in einer normalen Demokratie üblich ist. Freiheit der Presse, Freiheit der Versammlung, Freiheit der Vereinigung, Freiheit der Meinung, Freiheit der Person, Wahrung des Fernsprech-, Post- und Telegrafengeheimnisses sind in der saarländischen Verfassung formal niedergelegt, werden aber. bis zur gegenwärtigen Stunde häufig und in schwerwiegenden Fällen immer wieder gebrochen. Die Verwaltung nimmt dort Vollmachten der Gerichtsbarkeit für sich in Anspruch, indem sie z. B. — ohne dafür zuständig zu sein — Parteiverbote erläßt und Haussuchungen vornimmt. Die Gesetzgebung übernimmt Aufgaben der Gerichtsbarkeit, indem nach dem Gesetz betreffend die Bildung einer Verfassungskommission über die Erklärung der Verfassungswidrigkeit von Gesetzen sowie über die Auslegung und Interpretation von Verfassung und Gesetzen eine Kommission entscheidet, in der ausschließlich Abgeordnete Stimmrecht haben. Das heißt doch nichts anderes, als daß man den Teufel bei seiner Großmutter verklagt

    (Heiterkeit)

    oder daß der Delinquent über die Frage „schuldig oder nicht" selbst zu Gericht sitzen kann. Ich darf mich bei dieser Frage auf das Zeugnis eines saarländischen Landtagsabgeordneten selbst berufen, der bei der Debatte über die Bildung dieser Verfassungskommission folgende Äußerung gebraucht hat:
    Meine Damen und Herren, machen Sie, was Sie I wollen. Das Schlimmste neben der Diktatur der Einzelpersönlichkeit ist die Parteidiktatur. Daran gehen Staaten genauso zugrunde wie an einer Diktatur des Einzelnen.
    Und er sagte in diesem Zusammenhang weiter: Wenn so selbst die Verfassungskommission gegen die Verfassung gebildet werden kann, dann Gnade Gott der Demokratie, die wir erst schaffen wollen, und der Verfassung, die wir dem Volk geben.
    Es gibt im Saargebiet keine Verwaltungsgerichtsbarkeit. Wohl besteht ein Verwaltungsgerichtshof, der aber bis jetzt nicht tätig werden kann, weil bisher kein entsprechendes Gesetz verabschiedet worden ist. Der Verwaltungsgerichtshof kann nur in Wahlangelegenheiten tätig werden. Dieser Verwaltungsgerichtshof soll jetzt ohne gesetzliche Grundlage über etwas entscheiden, was ihm unter Berücksichtigung der Natur einer echten Demokratie in keinem Falle zustehen kann. Er soll über die Rechtmäßigkeit des Verbotes der Demokratischen Partei des Saarlandes entscheiden. Darüber kann nur ein Verfassungsgerichtshof entscheiden. Herr Hoffmann will nun einen- Verfassungsgerichtshof einrichten — der Antrag dafür ist im saarländischen Landtag eingebracht worden —, er soll aber mit drei Nichtparlamentariern und vier Parlamentariern besetzt werden. Die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze, die Verfassungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der Anordnungen der Regierung kann nur durch einen echten Verfassungsgerichtshof festgestellt werden.
    Wir haben im Saargebiet eine vorläufige Presseordnung vom Jahre 1948. Sie enthält Lizenzzwang, stäidige Verbote, Es gibt keine Rechtsmittel da-
    5674 Deutscher ,Bundestag — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. Mai 1951

    (Strauß)

    1 gegen, da bisher kein Verwaltungsgerichtshof für solche Fragen zuständig ist. Darum kann die Opposition an der Saar keine Zeitung erhalten. Die SPS, die Sozialdemokratische Partei des Saarlandes, stellt in unseren Augen auch keine echte Opposition in diesem Sinne dar, sondern in den meisten Fragen eine seiner Majestät gehorsamst untertänige Opposition, die den Mund nur so weit aufmachen darf, wie vorher abgesprochen worden ist und wie es ausreicht, um bei Naiven den Glauben an die Existenz einer Opposition hervorzurufen.
    Diese Opposition hat bisher genau so Verfassungs-
    und Verwaltungsmaßnahmen der Regierung gebilligt. Für die echte Opposition gibt es keinen Zugang zum Rundfunk, der von der Regierung und ihrer Partei ständig gebraucht wird.
    Theoretisch haben wir im Saargebiet die Versammlungsfreiheit. Jede Versammlung muß angemeldet werden. Sie wird von uniformierter und Kriminalpolizei vor und hinter dem Vorhang überwacht. Reden werden mitstenographiert, Autos, die vorfahren, werden notiert. Die Versammlung der DPS ist am 6. Mai wegen Beunruhigung der Bevölkerung verboten worden.
    Wir haben im Saargebiet formal auch die Vereinsfreiheit. Das Verbot der DPS ist auf Grund von angeblicher Verfassungswidrigkeit verhängt worden, weil durch sie vor Abschluß eines Friedensvertrages eine Änderung des gegenwärtigen Zustandes angestrebt worden sei. Der MRS, die Bewegung zum Anschluß des Saarlandes an Frankreich — was ja auch eine Vorwegnahme der endgültigen Regelung bedeuten würde —, ist nicht verboten worden, obwohl er offen den politischen Anschluß des Saargebietes an Frankreich propagiert hat. Der MRS braucht nicht verboten zu werden. Er hat Schiffbruch erlitten trotz des Gewissenszwanges, der bezüglich der Mitgliedschaft ausgeübt worden ist.
    Als wir — Abgeordnete der CDU/CSU, der FDP und des Zentrums — am Abend des 5. Mai zum Besuch der Kundgebung der Demokratischen Partei des Saarlandes in das Saargebiet einreisen wollten, wurden wir trotz Vorhandenseins aller benötigten Papiere durch saarländische Kriminalpolizei angehalten und mit einem Aufenthaltsverbot von 48 Stunden belegt. Für den ganz hinterhältigen Fall, daß einer dieser Teilnehmer über ein französisches Visum verfügen und unter dem Vorwand einreisen sollte, nur durchreisen und nach Frankreich weiterreisen zu wollen, hat man vorsorglich motorisierte Verkehrsstaffeln bereitgestellt, um uns das Geleit bis zur französischen Grenze zu geben!

    (Abg. Dr. von Brentano: Wie aufmerksam!)

    Bei einem meiner früheren Aufenthalte im Saargebiet hat mich ein Beamter um folgendes gebeten: Wenn eines Tages wiederum die Grenze zwischen dem Bundesgebiet und dem Saargebiet fallen sollte, die Grenze, die von Separatisten gegen den Willen des Volkes errichtet worden ist, dann möge man ja nicht die Zugehörigkeit zum MRS, zur Anschlußbewegung an Frankreich, bei saarländischen Beamten zu Maßnahmen gegen sie verwerten, weil sie durch ihre Vorgesetzten dazu gezwungen worden seien.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Er hat damit die Bitte ausgesprochen, ihnen vor einer eventuellen Spruchkammer später nicht die Zugehörigkeit zum MRS formal oder praktisch zur Last zu legen, und er hat mich noch dringlicher gebeten, ja nicht etwa seinen Namen zu nennen.
    Nach der saarländischen Verfassung besteht auch I das Postgeheimnis. Das Postgeheimnis ist dort nicht mehr als ein paar Worte ohne jeden Begriff und ohne jeden Inhalt. Noch wird nach wie vor im Saargebiet jedes interessante Telefongespräch abgehört, noch werden Briefe zensiert. Selbstverständlich ist, daß das Telegrafengeheimnis nicht gewahrt wird. Es geht hier in diesem Zusammenhang auch nicht um die Frage, ob das durch saarländische Beamte oder durch französische Organe geschieht. Wesentlich ist die Tatsache, daß dieser Bruch des Postgeheimnisses in der Hauptsache deshalb ausgeübt wird, um alle Beziehungen und Verbindungen zwischen dem Saargebiet und Deutschland zu unterbrechen, so schwierig wie möglich zu machen, sie unter eine stille, latente Drohung zu stellen und letzten Endes damit politische Wirkungen zu erzielen.
    Wir hören auch, daß an der Saar die Freiheit der Person gelten soll. Ich sagte schon vorhin im Zusammenhang mit den Landtagswahlen, daß die Ausweisungswelle im Jahre 1946 und 1947 bereits dazu gedient hat, die Landtagswahlen vorzubereiten. Wir haben bei der Abfassung unserer Interpellation ganz besonders an diesen Punkt, die Freiheit der Person, gedacht. Der hoffmannhörige Chefredakteur, der Verbreiter von Hoffmanns Erzählungen und Phantasien in der „Saarländischen Volkszeitung", Herr Dorscheid, hat dieser Interpellation entgegengehalten, daß wir falsch informiert seien, daß nur Kommunisten und Funktionäre des sowjetzonalen Sicherheitsdienstes ausgewiesen worden seien.

    (Hört!, Hört! in der Mitte.)

    Zu dieser Behauptung der saarländischen, Regierungsstimme, als die man die SVZ wohl bezeichnen kann, darf ich nur zwei Dinge verlesen, einmal eine. Bekanntmachung der Militärregierung. Sie stammt vom 6. Juli 1946. Dort heißt es:
    Am Dienstag wurde im Saargebiet eine Polizeiaktion von nicht unerheblichen Ausmaßen durchgeführt. Diese Maßnahmen hatten den Zweck, eine gewisse Anzahl Familien nicht saarländischer Herkunft, deren Mitglieder in der Nazipartei eine wichtige Rolle spielten, aus dem Saargebiet zu entfernen. Diese Familien wurden angewiesen, sich in der Provinz Württemberg niederzulassen. Sie sind nicht Gegenstand einer Internierungsmaßnahme und haben ferner die Möglichkeit, in aller Freiheit Nachrichten nach der Saar zu übermitteln.
    Zu dieser Ausweisung nimmt das State Department der USA im Jahre 1948 in folgender Weise Stellung:
    Diejenigen, welche sich der gegenwärtigen Tendenz am entschiedensten feindselig zeigten, — der Tendenz der Saarregierung —
    wurden aus dem Saarland ausgewiesen. Diese Aktion kam auf ihren Höhepunkt im Juni 1947, als ungefähr 1500 Familien aus der Saar vertrieben und in andere Teile der französischen Besatzungszone zerstreut wurden.
    Ein Opfer dieser Ausweisung, die angeblich nur Kommunisten und sowjetzonale Sicherheitsleute erfaßt hat, ist unter anderem auch der katholische Pastor Burgarten geworden. Pastor Bungarten hat zu der Behauptung des Herrn Dorscheid, daß nur Kommunisten und Sicherheitsorgane der sowjetzonalen Institutionen ausgewiesen worden seien, Stellung genommen. Er hat wegen der Behauptung des Herrn Dorscheid angefragt. Herr Dorscheid schreibt nämlich:


    (Strauß)

    Uns wäre es interessant, einmal zu erfahren welche deutschgesinnten Staatsbürger ausgewiesen oder der Freiheit beraubt wurden. Er wird uns die Antwort schuldig bleiben.
    Gemeint bin damit ich, der Abgeordnete Strauß. Die Antwort darauf gibt der katholische Pastor Bungarten. Pastor Bungarten, der vom Gauleiter Bürckel im „Dritten Reich" wegen seiner Einstellung gegen das Regime des Dritten Reiches bereits zweimal aus dem Saargebiet ausgewiesen wurde, der im Laufe des Dritten Reiches wegen seines Kampfes gegen die Diktatur, gegen den Nationalsozialismus, ständig unter Polizeimaßnahmen litt und unter Polizeidruck lebte, fragt die Saarregierung:
    Wollen Sie behaupten, daß ich ausgewiesen wurde als kommunistischer Funktionär oder als Angehöriger des SSD? Wollen Sie im Ernst weiterhin behaupten, daß keine deutschgesinnten Saarbürger ausgewiesen wurden, sondern nur kriminell belastete oder bolschewistische Elemente?
    Stufen Sie mich aber nicht in die Gruppe der kriminellen oder bolschewistischen Ausgewiesenen ein, dann frage ich Sie folgendes: Sind Sie bereit, nun einmal endlich in aller Offentlichkeit die realen Gründe meiner Ausweisung vom 6. Januar 1948 bekanntzugeben? Sind Sie bereit, in aller Öffentlichkeit zu bekennen, ob Sie oder jemand anderes die Verantwortung für meine Ausweisung aus dem Saarland trägt? Sind Sie bereit, mir, dem 76jährigen, endlich das elementarste Recht eines Staatsbürgers zu gewähren, wieder in das Saargebiet, die Stätte meiner 23jährigen Seelsorgertätigkeit zurückzukehren, um dort zu verweilen, oder wollen Sie in die Fußtapfen des NSDAP- Gauleiters Bürckel treten, der mich zweimal aus der Saar entfernen ließ, dessen Unrecht verewigen und dessen Brutalität noch übertreffen?
    Mit dieser ausführlicheren Darstellung des Falles Bungarten wollte ich nur einmal beweisen, daß die Antwort der Regierung des Saarlandes in der. SVZ auf unsere Interpellation nichts anderes ist als ein ganz kläglicher Versuch, sich um eklatante Tatsachen herumzudrücken und ebenso eklatante Lügen zu verbreiten.
    Es gibt noch eine Reihe von Fällen, deren Darstellung hier zu weit führen würde. Erst im November 1950 ist auch der Diözesan -Jugendseelsorger des Bistums Trier ausgewiesen worden. Wir sind wohl darüber informiert, warum Pastor Bun-garten ausgewiesen wurde. Es geschah deshalb, weil er an den Heiligen Vater wegen des Verbleibs bei den angestammten Bistümern Trier und Speyer einen von mehr als 300 Priestern unterschriebenen Brief gerichtet hat. Aus diesem und aus keinem anderen Grunde ist Pastor Bungarten ausgewiesen worden. Wenn wir dafür noch eine Bestätigung bräuchten, würden wir sie finden, indem wir einmal die Stimme eines französischen Abgeordneten, der dort der Vorkämpfer der französischen Saarpolitik antiquierten Stiles ist, vernehmen. Am 20. Oktober 1950 erklärte dieser Abgeordnete Jaques Bardoux, Präsident der Französisch-Saarländischen Vereinigung von vor 1935, Präsident der franco-saarländischen Freundschaftsgruppe, führender Saarpolitiker Frankreichs in der Nationalversammlung:
    Die Saar hat noch keinen Bischof. Auf Grund
    der Intervention der französischen Regierung
    hat der Heilige Stuhl einen Apostolischen Visitator ernannt; aber es handelt sich um einen Visitator, nicht um einen Apostolischen Administrator. Indessen üben die Bischöfe jenseits d?r saarländischen Grenze ihre Autorität auf kirchlichem Gebiet noch frei aus. Es ist für niemand ein Geheimnis, daß diese Autorität sich auch auf politischem Gebiet auswirkt, und zwar in 'einem der saarländischen Autonomie und der franco-saarländischen Zusammenarbeit feindlichen Sinne. Die Einsetzung eines saarländischen Bischofs muß deshalb die erste Voraussetzung einer saarländischen Selbständigkeit sein. Sie muß durch den saarländischen Ministerpräsidenten mit Unterstützung der französischen Regierung vom Vatikan gefordert werden.
    Meine Damen und Herren, nach dem im Saarland geltenden Strafprozeßrecht bedarf es zu jeder Haussuchung eines richterlichen Untersuchungsbefehls. Beim Verbot der Demokratischen Partei des Saarlandes haben sich die Herren geweigert, in die Haussuchung einzuwilligen. Sie wurden unter Androhung der sofortigen Verhaftung gezwungen, die Haussuchung bei sich vornehmen zu lassen. Mir ist beim Lesen dieser Nachricht ein Vorgang in Erinnerung gekommen, der sich bei uns in Bayern in den letzten Tagen ereignet hat. Dort haben 600 Polizisten auf Grund eines richterlichen Untersuchungsbefehls das Ausländerlager, das sogenannte Valka-Lager in Nürnberg durchsucht. Dieses Lager ist eine Unterbringungsstätte von vielen politischen Flüchtlingen aus der Tschechoslowakei, es ist aber auch Asyl für eine Reihe von schwer kriminellen Elementen und gleichzeitig ein Unterschlupf für Waffen geworden, mit denen Verbrechen gegen Leben und Eigentum begangen werden. Die amerikanische Militärregierung in Bayern hat das Vorgehen der Polizei als verfassungs- und gesetzwidrig bezeichnet, weil nicht jeder der 600 Polizisten einen Durchsuchungsbefehl bei sich in der Tasche gehabt hat.

    (Abg. Fisch: Weil die Insassen ihre Freunde sind!)

    — Ich glaube, die waren längere Zeit Ihre Freunde, Herr Kollege.

    (Abg. Fisch: Da sind Sie falsch informiert!)

    — Wenn Sie mir Ihren Informationsdienst zur Verfügung stellten, wäre ich genau so gut informiert wie Sie.
    Im Zusammenhang mit dem Verbot der DPS und den darauf folgenden Maßnahmen darf ich wohl noch einmal kurz auf die eigenartige Angelegenheit zu sprechen kommen, die mit dem sogenannten Schuman-Brief zusammenhängt. Am 5. Juni dieses Jahres hat Herr Hoppe, der gegenwärtige Leiter des saarländischen Informationsamtes, ehemaliger kommunistischer Landtagsabgeordneter, erklärt, daß enge Beziehungen zwischen der Demokratischen Partei des Saarlandes und der Sozialistischen Reichspartei bestünden. Am 6. Mai wurde die Kundgebung der Demokratischen Partei des Saarlandes verboten. Am 7. Mai wurden in Straßburg durch eine unbekannte Dame Abschriften eines Telegramms in englischer Sprache an die gesamte Presse mit Ausnahme der deutschen Presse verteilt, eines Telegramms, das Herr Dr. Dorls und Herr Remer im Namen der Sozialistischen Reichspartei an den Generalsekretär des Europarats geschickt haben sollen und in dem sie gegen das Verbot der DPS protestiert und ihre


    (Strauß)

    Solidarität mit der Demokratischen Partei des Saarlandes erklärt haben sollen. Die sofort aufgenommenen Nachforschungen haben ergeben, daß dieses Telegramm niemals beim Generalsekretär des Europarats eingetroffen ist. Herr Dr. Doris hat sich bereit erklärt, in einer vor dem Notar aufgenommenen eidesstattlichen Versicherung zu erklären, daß dieses Telegramm nie abgesandt worden sei, daß zwischen ihm und seiner Partei auf der einen Seite und der Demokratischen Partei des Saarlandes auf der anderen Seite keine Beziehungen bestünden oder jemals bestanden hätten. Mit dieser plumpen Telegrammfälschung — es ist ganz gleich, wer sie begangen hat — wollte man auch diejenigen deutschen Politiker diffamieren, die sich zum deutschen Gedanken an der Saar bekennen und schon bisher dafür eingetreten sind. Noch am 7. .Mai gab der saarländische Rundfunk dieses Telegramm durch. Interessant ist nur, daß die Telegrammabschriften auf einem Papier angefertigt sind -- man kann ja nie genau nachweisen, welches Papier jemand benutzte —, das genau dem Papier entspricht, das der saarländische Rundfunk im allgemeinen verwendet. Am 8. Mai hat das saarländische Informationsamt dieses Bärentelegramm der saarländischen Presse zur Verfügung gestellt, die es gerne übernommen hat. Am 8 und 9. Mai weilten Monsieur Grandval, der Hohe Kommissar des Saargebiets, und Herr Ministerpräsident Johannes Hoffmann in Paris, um sich dort angeblich über den Austausch von Gesandtschaften zu unterhalten. Am 8. und 9. Mai! Das Datum des 8. Mai trägt auch der Brief des Herrn Schuman an die Saarregierung, in dem er empfiehlt, gegen die DPS wegen ihrer Tätigkeit die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen oder sie in diesem Sinne zu betrachten und zu behandeln.
    Wenn auch niemals faktisch ein Kausalzusammenhang nachgewiesen werden kann, der Sinnzusammenhang zwischen diesen vorläufigen Ereignissen, zwischen dem Besuch des Herrn Hoffmann sowie dem Besuch des Herrn Grandval in Paris und dem Datum, das der Brief des Außenministers Schuman an die Saarregierung trägt, ist gegeben, wenn auch Außenminister Schuman heute erklärt, es sei ihm Material zur Verfügung gestellt worden, das ihn zu diesem Schritt veranlaßt habe. Wir wollen ihm auf der anderen Seite aber ruhig zugute halten, daß die Herren, die das Telegramm für die Weltöffentlichkeit gefälscht haben, mit diesem Telegramm auch hausieren gegangen sind und es benutzt haben, damit ihnen der geeignete Brief zur Verfügung gestellt wurde.
    Diese Methoden, meine sehr verehrten Damen und Herren, erinnern verzweifelt an Vorgänge, wie sie bei uns einmal stattgefunden haben, Vorgänge aus einem Geiste, gegen den die Saarregierung heute angeblich zu kämpfen vorgibt.
    2. Im Europarat sitzen heute saarländische Delegierte neben deutschen Delegierten. Das Saarland ist gegen unseren Willen assoziiertes Mitglied geworden. Der Deutsche Bundestag hat die Konvention der Menschenrechte ebenso wie der saarländische Landtag ratifiziert. Die Deutsche Bundesregierung und der Deutsche Bundestag halten sich an diese feierliche Verpflichtung. Im Saargebiet ist bisher die Konvention der Menschenrechte nicht mehr gewesen als ein Fetzen Papier. Wir legen feierlich Verwahrung dagegen ein, weil wir uns mit aller Kraft dagegen wehren, daß die Entwertung, die Verzerrung und der Mißbrauch der Begriffe von Freiheit und Recht damit auch seinen
    Einzug in den Westen halten würde, nachdem uns im Osten schon seit Jahren dieses Beispiel der Verzerrung vorexerziert worden ist.
    3. Wir haben uns in dieser Interpellation auch gegen die Maßnahmen der Endgültigkeit gewendet. Zu diesen Maßnahmen der Endgültigkeit sollte auch die Schaffung eines Begriffes der saarländischen Staatsangehörigkeit und der saarländischen Nationalität gehören. Der Deutsche ist Ausländer; der Franzose kann gleichzeitig Saarländer sein. Der Saarländer kann Franzose, nicht aber Deutscher sein. Wir stellen mit aller Deutlichkeit fest: Wenn auch nach dem saarländischen Staatsangehörigkeitsgesetz die deutsche Staatsangehörigkeit der Saarländer im Verhältnis zur Saarregierung erloschen ist — die deutsche Staatsangehörigkeit der Saarländer im Verhältnis zur Bundesregierung und zur Bundesrepublik ist nicht erloschen!

    (Sehr richtig!)

    Es gibt kein Vaterland, das von Homburg an der Saar bis nach St. Wendel an der Saar geht, wie es Herr Hoffmann in der Antwort auf den Hirtenbrief vom 15. März 1947 von sich bekannt hat. Es gibt nur eine Lüge von der saarländischen Nationalität, und von ihr ist es nur ein Schritt zur saarländischen Ideologie und damit zu einem Mikronationalismus, auf bayerisch: einem Nationalismus aus der Pinscherperspektive.

    (Heiterkeit.)

    Wirtschaftlich ist das Saargebiet vor allem nach Frankreich orientiert. Französische Normenvorschriften sollten übernommen werden; unter dem Widerstand der Wirtschaft sind sie fallengelassen worden. Alle Exportverträge gehen über die Hohe Kommission nach Paris zur Entscheidung. Wir haben auch von Maßnahmen gehört, die auf Endgültiges in allen Angelegenheiten der Kulturpolitik, im besonderen der Erziehung, hinzielten. Bei der Aufführung deutscher Stücke müssen Tantiemen bis zu 28 0/o der Einnahmen gezahlt werden, bei der Aufführung französischer Stücke werden diese Tantiemen erlassen.
    Wir haben das gleiche bei der Personalpolitik. Der Direktor der Universität Saarbrücken ist Franzose, ebenso zwei Drittel der Lehrkräfte; die Lehrsprache ist zum Teil französisch, wogegen gar nichts einzuwenden ist, z. B. aber auch für deutsche Rechtsgeschichte. Französisch sind aber auch der Direktor der Schule für Kunst und Handwerk, der Direktor des staatlichen Konservatoriums, sämtliche maßgebenden Leute der Régie des Mines, der Direktor des Landesamtes Saar, der Generaldirektor der Vereinigten Saarländischen Elektrizitätswerke, der Saareisenbahn, der Generaldirektor von Völklingen und Neunkirchen, die Generaldirektoren aller Großbanken und Versicherungen, ebenso Innenminister Hektor, Spezialminister für Ausweisungen, Verbote und Haussuchungen, ebenso der Landespolizeipräsident in Saarbrücken. Diese Liste kann noch beliebig ergänzt werden.
    Wir haben aus französischem Munde gehört, daß das Saarland verpflichtet ist, seine Bevölkerung, die europäische Einheit und die europäische Sicherheit mitverteidigen zu helfen, aber als saarländische Division unter französischen Fahnen.
    Am Tage nach der Paraphierung des Schumanplans und wenige Stunden vor der Abreise des französischen Staatspräsidenten nach Paris kam die Nachricht, daß saarländische und französische Gesandtschaften ausgetauscht werden sollen. Das Haus der Saarregierung ist in Paris gekauft. Haus


    (Strauß)

    und Diensträume für den französischen Gesandten in Saarbrücken werden von der Saarregierung zur Verfügung gestellt. Gesandtschaften sind im allgemeinen ein völkerrechtlicher Anerkennungstatbestand. In diesem Falle stellen wir fest: Ganz gleich, welchen Titel man diesen Vertretungen gibt, ob sie Konsulate, Gesandtschaften oder Botschaften sind, gleichgültig, welche Begriffe und welche Namen verwendet werden, der Austausch solcher Vertretungen kann kein völkerrechtlicher Anerkennungstatbestand sein. Nach dem Notenwechsel Schuman —Adenauer wurden die französischen Kreisdelegationen im Saargebiet in konsularische Agenturen umgewandelt.
    5. Wir haben aus diesem Grunde in unserer Interpellation bei der Regierung die Entsendung eines deutschen Bevollmächtigten ins Saargebiet angeregt. Wir stellen im Zusammenhang damit — und um keinen Irrtum aufkommen zu lassen — ausdrücklich fest, daß es sich bei der Entsendung eines solchen Bevollmächtigten und bei diesem Wunsch nicht um die Anerkennung des Saarstaates handelt, sondern um das Recht, durch einen deutschen Bevollmächtigten dort Informationen einzuholen und durch diesen Bevollmächtigten, demgegenüber die Saarregierung auskunftspflichtig ist, zuverlässig über die Vorgänge an der Saar informiert zu werden. Wir wollen damit nur die gleiche Basis für den Ausgang bei den Friedensverhandlungen oder einem ähnlichen Vertrage für uns sichern. Bei diesem -Bevollmächtigten handelt es sich in keiner Weise um irgendeine diplomatische Vertretung, die auf diplomatischem Wege mit der Saarregierung zu verkehren hat.
    Wir möchten zum Schluß zusammenfassend unsere Forderungen bekanntgeben:
    1. Deutschland hat politische und wirtschaftliche Interessen an der Saar. Frankreich hat wirtschaftliche Interessen an der Saar und sollte, um diese zu sichern, keine politischen haben.
    2. Die wirtschaftlichen Interessen Frankreichs an der Saar werden durch die Herauslösung von Kohle und Stahl aus den nationalen Wirtschaftseinheiten infolge des Schumanplans in einer höheren europäischen Einheit gesichert. Darum sollte Frankreich seine politische Hand aus dem Saargebiet zurückziehen, um Herrn Hoffmann und seinen separatistischen Mitarbeitern keinen Rückhalt für eine Störenfried-Politik zwischen Deutschland und Frankreich und für ihre antieuropäische Tätigkeit abzugeben. Das Saarproblem soll und darf keine Erschwerung für die Schaffung eines vereinigten Europas und keine Vorbelastung für eine deutsch -französische Verständigung sein.
    3. Wir können Herrn Hoffmann und sein Kabinett nicht als die Regierung eines autonomen Staates betrachten und demgemäß behandeln. Deshalb sind auch alle Versuche Herrn Hoffmann, sich auf dieser Grundlage an Bonn zu wenden und dort zu ' verhandeln, von vornherein zum Scheitern verurteilt. Wir warnen aber die Saarbevölkerung vor dem falschen Glauben, der ihr durch eine verlogene Propaganda aufgezwungen wird, daß die deutsche Bundesrepublik kein Interesse an den Verhältnissen an der Saar habe, weil sie nicht bereit und in der Lage ist, mit Herrn Hoffmann zu verhandeln. Wir fordern Herrn Hoffmann auf, das Verbot der Demokratischen Partei des Saarlandes als ernstete Erschwerung des Gesprächs zwischen Deutschland und Frankreich und als eine Erschwerung für die endgültige Regelung der Verhältnisse zurückzunehmen, Wir fordern ihn auf, sein Amt zur Verfügung zu stellen, damit eine unbelastete Persönlichkeit die Verwaltung an der Saar im Geiste der demokratischen Grundrechte und in der Gesinnung der Atlantik -Charta bis zur endgültigen Klärung in einem Friedensvertrage oder einem ähnlichen Vertrage führt. Johannes Hoffmann hat gezeigt, daß er unfähig oder unwillig war, gegenüber Frankreich Gefühl und Einstellung der deutschen Bevölkerung an der Saar in richtiger Weise zu interpretieren.
    4. Wir stellen deshalb fest, daß der Kampf um die politischen und wirtschaftlichen Interessen Deutschlands an der Saar weder gegen Europa noch gegen Frankreich gerichtet ist. Wir lehnen die bewußten Zweck- und Propagandalügen mit aller Schärfe ab, daß dieser Kampf nationalsozialistischem Geiste entspringe. Es ist ein Kampf um das Selbstbestimmungsrecht eines deutschen Bevölkerungsteils, es ist ein Kampf gegen den Chauvinismus und gegen einen gezüchteten Kleinnationalismus und es ist damit ein Kampf für die Grundsätze, um derentwillen von den Demokratien der letzte Krieg geführt worden ist. Die Saarländer wollen und sollen ehrliche Deutsche und damit gute Europäer sein, aber nicht halbe oder schlechte Franzosen.
    Wir haben als besten Grundsatz für das friedliche Zusammenleben der Völker und für die Beseitigung aller Konflikte aus der Vergangenheit den Grundsatz gelernt, dessen Verwirklichung wir auch hier fordern: Recht und Freiheit sollen vor Macht und Vorteil gehen.

    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Ich darf 'annehmen, daß die Herren Interpellanten die Beantwortung der Interpellation als mit der Erklärung der Bundesregierung erfolgt ansehen.

(Zustimmung.)

Ich darf weiter unterstellen, daß eine Besprechung der Interpellation im Zusammenhang mit der Besprechung der Erklärung der Bundesregierung erfolgen soll.

(Erneute Zustimmung.)

Der Abgeordnete Dr. Schmid wünscht, die Begründung des Antrages der SPD mit deren Beitrag zur Aussprache zu verbinden. Ich darf damit die Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung, die Interpellation und den Antrag der Fraktion der SPD eröffnen.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schmid.
Dr. Schmid (Tübingen) (SPD), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe im Namen der Fraktion der SPD den von ihr eingereichten Antrag zu begründen und gleichzeitig zu der soeben vom Herrn Bundeskanzler abgegebenen Regierungserklärung Stellung zu nehmen.
Der Herr Bundeskanzler hat in dieser Regierungserklärung im wesentlichen zum Ausdruck gebracht, daß die Regierung der Bundesrepublik die Saar als einen Bestandteil des deutschen Staatsgebietes betrachtet; daß sie der Auffassung ist, daß eine endgültige Regelung dessen, was man das Saarproblem nennt, erst in einem Friedensvertrage oder in einem gleichwertigen Vertrage erfolgen könne, und sie hat uns mitgeteilt, daß die französische Regierung durch eine an sie gerichtete Note sich zu der gleichen Auffasung bekannt habe. Sie hat uns zu verstehen gegeben, daß sie aus diesen Gründen eine auf Schaffung vollendeter Tatsachen


(Dr. Schmid [Tübingen])

ausgehende französische Politik an der Saar nicht für loyal halten könne. Weiter haben wir von der Regierung vernommen, daß sie auf Grund sicheren Materials behaupten könne, daß an der Saar keine rechtsstaatlichen Verhältnisse bestehen, wie es insbesondere das Verbot der Demokratischen Partei des Saarlandes ausweise. Freilich hat uns die Regierung hierzu gesagt, daß sie zwar den Vorfall aufs höchste bedauern müsse, daß man diesen Vorfall aber wohl nicht Paris zur Last legen dürfe, sondern Herrn Hoffmann und seinen Helfershelfern in Saarbrücken.
Schließlich, wenn ich recht verstanden habe, hat die Bundesregierung erklärt, daß sie bei allem festen Willen, an ihrer bisherigen Außenpolitik festzuhalten, nun doch gewisse Zusicherungen verlange, Zusicherungen bezüglich der Saar, ehe sie den Vertrag über die Montanunion diesem Parlament zur Ratifikation vorlegen könne.
Habe ich richtig verstanden, Herr Bundeskanzler?

(Zuruf von der Regierungsbank: Nein!) — Dann tut es mir leid, mich geirrt zu haben.

Schließlich ist uns dann weiter noch gesagt worden, daß in einer Note an die westlichen Besatzungsmächte diese gebeten worden sind, dafür zu sorgen, daß an der Saar rechtmäßige Zustände eintreten; und letzten Endes hat uns der Herr Bundeskanzler ermahnt, die Nerven zu behalten, und hat seiner Hoffnung Ausdruck gegeben, daß dies auch in Paris und anderswo der Fall sein möge. Dann werde schließlich alles gut gehen.
Nun, meine Damen und Herren, das Zutrauen des Herrn Bundeskanzlers in die politische Heilwirkung guter Nerven in allen Ehren — gute Nerven sind eine gute Sache; aber die Hoffnung daß alle, auf die es ankommen könnte, überall gute Nerven haben werden, scheint mir doch reichlich hypothetisch zu sein; und im Bereiche der Politik genügen Hypothesen so wenig wie gute Absichten.
Gute Absichten wie Hypothesen werden erst von dem Augenblick an politisch erheblich, von dem an sie eine gute Politik auslösen; und Politik ist immer nur dort am Werk, wo Tatsächlichkeiten geschaffen werden, d. h. wo man sich so verhält, daß der Partner vor Entscheidungen gestellt wird, deren Folgen ihm nicht gleichgültig sein können. Nach der Tauglichkeit ihrer Maßnahmen und nicht nach ihren Absichten ist zu entscheiden, ob sich eine Regierung politisch richtig, d. h. zweckmäßig verhalten hat.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Nun, Rechtsverwahrungen haben ihren Wert, einen großen Wert und sie sind wichtig. Aber wenn sie allein bleiben, haben sie nicht mehr Wert als ein Alarmsignal, und wenn nichts auf sie folgt, werden alle Rechtsverwahrungen wirkungslos — jedenfalls dort, wo es sich nicht nur um Randerscheinungen, sondern um politische Grundverhältnisse handelt. Sie werden dann in der Welt der Tatsachen . nur so ernst genommen wie ein Nachtusch oder wie das Sichsträuben eines Mannes, der entschlossen ist, schließlich doch mitzugehen, wenn die Respektsfrist, die man sich schuldig ist, einmal abgelaufen sein wird.

(Sehr gut! bei der SPD.) Rechtsverwahrungen sind politisch nur dann erheblich — und es handelt sich bei den Dingen, von denen wir hier sprechen, um Politik und ;nicht darum, Handakten für einen künftigen Zivilprozeß anzulegen —,


(Sehr richtig! bei der SPD)

wenn auf die Rechtsverwahrung ein Verhalten im
Bereich der Tatsächlichkeiten folgt, ein Verhalten, das geeignet ist, den in der Rechtsverwahrung angesprochenen Rechtszustand tatsächlich herzustellen oder seine Herstellung wenigstens zu begünstigen. Die Bundesregierung hat in ihrer bisherigen Politik nicht immer nach diesen Grundsätzen gehandelt. Ich werde das des Näheren auszuführen haben.
Zunächst ein Wort über die Rechtslage an der Saar. Was der Herr Bundeskanzler hierüber als die Meinung der Regierung ausgeführt hat, ist richtig und bedarf keiner Ergänzung. Ebenso richtig ist, was der Kollege Strauß gesagt hat. Ich glaube, daß ich es mir schenken kann, weitere Rechtsausführungen über dieses Thema zu machen. Ich stelle fest: Das Saargebiet ist völkerrechtlich betrachtet nichts anderes als ein Teil der französisch besetzten Zone Deutschlands, und zwar ein Teil, der von der Besatzungsmacht einem Sonderregime unterworfen worden ist;

(Sehr richtig! in der Mitte)

denn einseitige Maßnahmen vermögen nirgends auf der Welt Völkerrecht zu schaffen.

(Erneute Zustimmung.)

Wenn die Hohen Kommissare mit ihrer in der Note vom 23. Oktober 1950 vertretenen Auffassung recht haben, daß die Bundesrepublik das alleinige Recht habe, die Rechte des früheren Deutschen Reiches bis zur Friedensregelung zu übernehmen und bis zur Wiedervereinigung Deutschlands das deutsche Volk in internationalen Angelegenheiten zu vertreten, dann hat die Bundesregierung auch das Recht, international in Angelegenheiten aufzutreten, die das Saargebiet betreffen, und sich intern und nach außen der Rechte der Deutschen anzunehmen, die — nur durch Wirkung von Tatsachen ihrer Jurisdiktion entzogen —, an der Saar leben. Sie mischt sich damit nicht in fremde Angelegenheiten ein, sondern macht damit ein legitimes eigenes Recht geltend. Eine klarere Aktivlegitimation, als sie in der zitierten Note der Hohen Kommissare zum Ausdruck kommt, kann es nicht geben.
Gestatten Sie mir eine Bemerkung. Auch bei uns in Deutschland hat sich ein Sprachgebrauch eingebürgert, der geeignet ist, die Klarheit dieser rechtlichen Situation zu verwischen In der Note der Bundesregierung vom 18. April 1951 findet sich dieser Sprachgebrauch auch, der etwa besagt, daß die „endgültige Regelung des Status der Saar" nur durch den Friedensvertrag erfolgen könne. Wird damit nicht dem Mißverständnis Raum gegeben, daß die Saar heute noch keinen klaren rechtlichen Status habe?

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Die Saar hat einen rechtlichen Status, der eindeutig ist: sie ist ein Bestandteil des deutschen Staatsgebiets.

(Beifall bei der SPD.)

Wenn etwas einer rechtlichen Regelung bedürfte, so wäre das nicht der heutige rechtliche Status der Saar, sondern eine etwaige Veränderung dieses rechtlichen Status, der dann nach den Vorschriften des Völkerrechts durch einen neuen zu ersetzen wäre. Wäre es nicht gut, meine Damen und Herren, wenn wir unseren Sprachgebrauch ein bißchen sorgfältiger wählten? Wir laufen sonst Gefahr — was ich hier sage, gilt für uns alle —, etwas als zweifelhaft erscheinen zu lassen, das keinen Zweifel leidet!
Und noch eine Bemerkung: Man spricht so oft von Völkerrecht, das auf Grund alliierter Vereinbarungen für uns geschaffen worden sei. Nun,


(Dr. Schmid [Tübingen])

alliierte Vereinbarungen und ihre Dignität in allen Ehren; sie vermögen aber kein Recht für Deutschland zu schaffen. Deutschland können rechtlich nur Vereinbarungen entgegengehalten werden, die es selber mit getroffen hat!

(Abg. Dr. Laforet: Sehr richtig!)

Nun sagt man in Paris und auch anderswo: Ja, das ist alles richtig, aber inzwischen hat sich doch an der Saar einiges vollzogen, das man nicht wegdisputieren kann. Man sagt, das Saarvolk habe sich doch durch einen eigenen freien Entschluß von Deutschland losgesagt, und es habe sich eine Verfassung gegeben. Man sagt weiter: Völkerrecht hin, Völkerrecht her: Staaten entstehen originär; sie bestehen auch dann, wenn ihre Entstehung nicht von völkerrechtlichen Akten begleitet wird. Wenn sie sich durchgesetzt hätten, sagt man, hätten sie Anspruch auf Anerkennung durch dritte Staaten, auch durch den Altstaat, von dem sie sich etwa separiert haben sollten. Nun ja, es gibt eine Saarverfassung vom 15. Dezember 1947. Ja — in der Präambel dieser Verfassung wird „die politische Unabhängigkeit des Saarlandes vom deutschen Reich" erklärt. So heißt es wörtlich. Was ist das politisch, moralisch und juristisch wert, und wie ist das zustande gekommen?
Der Wille eines Volkes wird überall in der Welt durch eine ordnungsgemäß durchgeführte Volksabstimmung mit klarer, eindeutiger Fragestellung ermittelt. An der Saar ist nie ein Plebiszit erfolgt. Man hat sich damit begnügt, einen Landtag wählen zu lassen. Glaubt man denn wirklich, daß man mit Anspruch auf politische, moralische und juristische Beachtung die Frage, ob sich mehr als 900 000 Menschen endgültig von ihrem Mutterlande loslösen wollen, so nebenher beantworten lassen kann? Ich habe da einen Artikel des Herrn Johannes Hoffmann vor mir liegen, den er im Jahre 1930 geschrieben hat. Darin spricht er — und er meint uns — von „unseren Brüdern, die zu uns gehören und zu denen wir gehören; nur eine Grenze ist dazwischen, eine lächerliche Grenze, eingezeichnet auf den Karten, nicht aber in unseren Herzen." Das sagt der Stifter der Saarnation,

(Heiterkeit)

und er fährt fort:
Will man in Frankreich wahren Frieden mit Deutschland, will man der Saarbevölkerung ihr Recht geben, will man eine ehrliche wirtschaftliche Zusammenarbeit, die auch im wohlverstandenen Interesse Frankreichs liegt -- nun gut, wir sind dazu bereit. Dann gebe man uns aber erst unser einziges politisches Recht: die freie, unbeeinflußte Abstimmung, je eher, um so lieber. Sie ist die Waffe und Hoffnung, daß wir heimkehren dürfen ins Vaterhaus als freie Söhne eins freien, einigen, zu neuer Größe erstehenden deutschen Vaterlandes.

(Zuruf von der Mitte: Wie schön!)

So schrieb Herr Hoffmann im Jahre des Heils 1930. Warum denkt er heute, seit er von der Besatzungsmacht zum Ministerpräsidenten in Saarbrücken erkoren worden ist, anders? Warum wagt er denn heute dieses Plebiszit nicht, und warum erklärt er heute — vielleicht indem er die Worte eines seiner Vorgesetzten nachredet —, daß es an der Saar kein Plebiszit geben werde, denn ein Plebiszit sei undemokratisch?

(Lachen in der Mitte.)

Der Entwurf dieser Verfassung ist von einer Verfassungskommission von 20 Mitgliedern ausgearbeitet worden. Diese 20 Männer wurden von der Verwaltungskommission des Saarlandes, also von den Beauftragten und Vertrauensleuten des Hohen Kommissars an der Saar ernannt. Ernst Roth, der in Straßburg Verstorbene, der von seiner Partei vorgeschlagen worden war, wurde abgelehnt. Man wußte schon, was für Leute man zu delegieren hatte.

(Zuruf von der KPD: Das weiß man auch in Bonn!)

Der Entwurf der Verfassung durfte vor der Wahl zum Landtag, der diese Verfassung zu beschließen hatte, nicht publiziert werden. Die Ausgabe der „Volksstimme", der sozialdemokratischen Zeitung in Saarbrücken, in der die gesamte Verfassung abgedruckt war, wurde verboten, genauer gesagt, die Zensur nahm die schon gesetzte Verfassung heraus, und der verbliebene Raum mußte mit Feld-, Wald-und Wiesenartikeln ausgefüllt werden. Ein von Ernst Roth verfaßter Artikel über die Präambel durfte nicht erscheinen. Der Text der Verfassung wurde einige Tage vor der Wahl zum Landtag auf den Rathäusern ausgelegt. Dort sollte die Bevölkerung die Verfassung einsehen, und großmütigerweise hat man für die 900 000 Bewohner des Saargebietes 10 000 Exemplare drucken lassen, die sie auf den Rathäusern abholen konnten. Als der erweiterte Vorstand der Sozialdemokratischen Partei im Saargebiet mit 18 :3 Stimmen beschloß, eine Volksabstimmung über die Verfassung zu verlangen, wurde ein Teil seiner Mitglieder einzeln zu Herrn Grandval geholt und dort einzeln „aufgeklärt".

(Abg. Rische: Das macht heute Jakob Kaiser! — Heiterkeit.)

Ein paar Tage später erklärte sich dasselbe Gremium mit 20 : 4 Stimmen gegen eine Volksabstimmung. Das heiße ich Regierungskunst!

(Zuruf von der Mitte: Ihr habt da gut reden!)

Als der Landtag gewählt war und über die Verfassung abstimmen sollte, ließ Herr Grandval fünf sozialdemokratische Abgeordnete, die erklärt hatten, gegen die Präambel der Verfassung — also gegen die Separations -Präambel — stimmen zu wollen, zu sich kommen. Einer von ihnen hat mir persönlich berichtet, daß Herr Grandval den fünfen damals summa summarum gesagt habe, wenn die Abstimmung nicht so ausgehe, wie vorgesehen, werde Frankreich von den liberalen Verwaltungsmethoden von heute zu den Methoden der Besatzungsmacht zurückkehren,

(Hört! Hört! bei der SPD)

und sie würden das zu verantworten haben.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Und was hat man der Bevölkerung selber gesagt? Man hat ihr gesagt — es gibt ja tausend Sprachrohre, vermittels derer man so etwas in eine Bevölkerung hineinflüstern kann —, wenn das Saargebiet bei Deutschland verbleiben wolle, würden die Kohlengruben als Reparationen in Anspruch genommen; würden die Industriewerke nach der Methode Morgenthau demontiert; würden die Lebensmittellieferungen aus den übrigen Ländern der französischen Zone wegfallen — denn von dort kamen die Lebensmittellieferungen nach dem Saargebiet, und nicht aus Frankreich —,

(Sehr wahr! bei der SPD)

und dann würde auch die Saarbevölkerung die erdrückenden Reparationszahlungen leisten müssen, die die Deutschen zu erwarten hätten, und es


(Dr. Schmid [Tübingen])

werde das Saargebiet dann einen recht schlechten Umrechnungskurs zum französischen Franc bekommen.
Die Bevölkerung stand dem Sog dieser Propaganda hilflos gegenüber, sie war einseitiger Propaganda ausgesetzt, sie war abgeschnitten vom Verkehr mit dem übrigen Deutschland und seiner Presse. Die Rundfunksender wurden damals unter alliierter Aufsicht betrieben. Im Saargebiet hungerte mari mehr als sonstwo in Deutschland, und schließlich hat man dem Volke dort das Märchen eingetrichtert, Deutschland existiere nicht mehr. Die Saarverfassung — so mußte jeder denken — ist die logische Konsequenz der Verhältnisse, in denen wir nun einmal leben müssen, wenn wir nicht physisch untergehen wollen. Uns kann nur noch der wirtschaftliche Anschluß an Frankreich helfen; dann erhalten wir wenigstens die Möglichkeit, physisch zu existieren. — Ist es denn da ein Wunder, daß die Bevölkerung an der Saar eben die Listen wählte, die man ihr präsentierte —andere hatte sie ja nicht vor sich liegen —, diese Listen, auf die die Dienststellen des Herrn Grandval einen recht maßgeblichen Einfluß genommen haben? Und ist es ein Wunder, daß das so geschaffene Gebilde eine Monstrosität geworden ist?
Im allgemeinen sind Verfassungen der Ausdruck des Freiheitswillens eines Volkes und nicht seines Willens zur Selbsterniedrigung.

(Sehr richtig!)

Verfassungen wollen Instrumente der Selbstbestimmung und nicht der Unterwerfung sein. In der Saarverfassung aber setzt sich das Saarvolk selbst einen Landvogt, und sogar in der Präambel, an dem Ort der Verfassung, in den man sonst das Pathos einer Verfassung zu legen pflegt.

(Zuruf von der KPD.)

Dieser Landvogt soll das letzte Wort in allen
Dingen haben — und er hat dieses letzte Wort in allen Dingen. Und glaubt man denn, daß so etwas in den Gehirnen der 900 000 Menschen an der Saar gewachsen sein kann?
Die angebliche Autonomie des Saargebiets ist eine Protektoratsverfassung, die man — weil sich das heutzutage besser macht —, von einem eingeschüchterten Landtag beschließen ließ. In der ganzen Welt gehen die politischen Methoden und die völkerrechtlichen Formen des klassischen Kolonialismus zurück. An der Saar wurden sie in der Form dieser Verfassungskomödie neu eingeführt.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Und warum hat man das getan? Man hat es getan, um die Saarkonventionen aus der Taufe heben zu können, diese Konventionen, die die Bergwerke auf die Dauer von 50 Jahren Frankreich zur unkontrollierten Ausbeutung überlassen, die der Besatzungsmacht die Verwaltung der Eisenbahnen praktisch in die Hände spielen, und das für dauernd, die dazu Frankreich über die Sequesterbetriebe die Produktion der Hütten sicherten, die, weiter die Banken und Versicherungen in französische Hände gaben und damit auch die Spargelder der Saarbevölkerung großenteils dem französischen Kapitalmarkt zuleiteten — von den Zolleinnahmen und anderem ganz zu schweigen. In allen Kommissionen, die in diesen Konventionen vorgesehen sind, hat Frankreich die ausschlaggebende Stimme. Das ist keine gute Sache, und man berufe sich nicht auf den Vertragscharakter dieser Konventionen. Kontrahieren mit Herrn Johannes Hoffmann ist doch für die französische Republik ein Kontrahieren mit sich selbst..

(Beifall bei der SPD, in der Mitte und rechts.)

Und was ist das für eine Autonomie, bei der entscheidende innerpolitische Maßnahmen wie Parteiverbote und vieles andere durch Briefe des französischen Außenministers ausgelöst werden können, bei der. der Hohe Kommissar erklären kann, daß er' die Einführung des Mitbestimmungsrechts in der Industrie der Saar nicht dulden werde, denn die Saar könne keine anderen Gesetze haben als Frankreich.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Und was ist das für eine Autonomie, bei der ein fremder Hoher Kommissar das erste und das letzte Wort in allen politischen Angelegenheiten hat? Man lese doch die Artikel 2 bis 4 der allgemeinen, der politischen Saarkonvention, und vor allen Dingen: man lese die beiden geheimen Zusatzprotokolle, in denen dem Hohen Kommissar das entscheidende Recht bei der Ernennung der wichtigen Beamten, in Polizeiangelegenheiten und letzten Endes allem, was politisch interessant ist, zuerkannt wird. Die Saarkonventionen und die geheimen Zusatzprotokolle — das ist die wahre Verfassung der Saar!

(Sehr gut! bei der SPD.)

Was ist das für eine seltsame Union, bei der kein einziger Franzose einem Saarländer unterstellt ist, weder in der Wirtschaft noch in der Verwaltung, aber Zehntausende von Saarländern einigen Franzosen?
Und was ist das für eine Autonomie, im Namen derer die neugegründete Universität Saarbrücken einem französisch beherrschten Verwaltungsrat unterstellt ist und einem französischen Rektor, einem Rektor, der gestern 45 Studenten, die mit dem Omnibus nach Bonn fahren wollten, bedeutet hat, das gehe nicht!

(Hört! Hört! uhd Pfui-Rufe bei der SPD und den Regierungsparteien.)

Man spricht so gern von der europäischen Universität Saarbrücken. Aber eine solche Universität ist noch keine europäische Universität.

(Sehr richtig!)

Ich bin für eine Europäisierung und Entnationalisierung aller Universitäten, überall,

(Beifall bei der SPD)

aber nicht im Wege einseitiger Maßnahmen und Auflagen.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den Regierungsparteien.)

Die Verfassung des Saarlandes ist sonst — man muß es sagen — wunderschön; sie enthält nicht weniger als 59 Grundrechtsartikel. Was waren wir daneben, die wir das Grundgesetz der Bundesrepublik schufen, für armselige Wichte!

(Heiterkeit.)

Welch ein Rekord an Menschenrecht ist an der Saar aufgestellt worden! Und was ist daneben die Verfassungswirklichkeit? Nun, diese Verfassungswirklichkeit ist die Karikatur eines Rechtsstaates. Die Wirklichkeit an der Saar weist wenig von lebendig gewordenen Grundrechten auf, aber dafür alle Merkmale des Polizeistaates.

(Sehr richtig! rechts.)

Politische Parteien bedürfen der Genehmigung durch die Regierung — was doch nichts anderes heißt, als daß eine der Regierung nicht genehme


(Dr. Schmid [Tübingen])

Politik nicht betrieben werden kann. Die Post wird überwacht -- das hat Herr Strauß näher ausgeführt —; die Presse der Bundesrepublik wird ferngehalten, wenn sie Artikel bringt, die den Herren in Saarbrücken nicht gefallen. Politisch unerwünschte Personen werden ausgewiesen. Noch 1948 wurde Ernst Roth ausgewiesen und vor einigen Wochen der frühere Abgeordnete und französische Staatsangehörige Danzebrink, der nur das „Verbrechen" begangen hat, die Innenpolitik Johannes Hoffmanns zu mißbilligen. Kundgebungen oppositioneller Gruppen werden verboten. Bundestagsabgeordneten wird die Einreise unmöglich gemacht —

(Zurufe von der KPD.)

von einem entsprechenden Verbot für französische
Abgeordnete hat man bisher noch nichts gehört ...
Herr Hoffmann verfügt über einen Fonds von 60 Millionen Francs für die Propaganda für das Saarland,

(Abg. Rische: à la Kaiser!)

über einen Dispositionsfonds in Höhe von 20 Millionen Francs und über einen Fonds von 30 Millionen Francs, euphemistisch „Fonds zur Unterstützung der Europabewegung" genannt, zusammen rund 1,2 Millionen DM für das Jahr 1951. Und über diesen Fonds kann er verfügen, ohne daß der Rechnungshof seine Verfügungen nachprüfen könnte.

(Abg. Rische: Das ist hier bei Kaiser genau so!)

Der Landespolizeipräsident Lackmann ist französischer Staatsangehöriger ebenso wie sein Chef, der Innenminister Hektor.

(Abg. Rische: Kaiser hat alte Nazis, die schreiben!)

Die Krönung der polizeistaatlichen Praxis ist das Verbot der UPS vom 21. Mai dieses Jahres. Bei dieser Partei handelt es sich um eine ordnungsmäßig von der seinerzeitigen Militärregierung zugelassene und lizenzierte Partei. Ihr Programm lautet: Bis zum Friedensvertrag soll die Saarfrage entpolitisiert werden, d. h, das bisherige Protektoratssystem soll dadurch ersetzt werden, daß ein Beobachter der Bundesrepublik und ein Beobachter der französischen Republik eine unpolitische, neutrale und rein fachliche Verwaltung des Saargebiets überwachen. Meinungsverschiedenheiten zwischen diesen beiden Beobachtern soll ein Kontrollorgan des Europarates schlichten. Die Bundesrepublik 'wie auch Frankreich sollen auf die politische, kulturelle und sonstige Durchdringung des Saargebiets verzichten und diese Frage dem Willen der Bevölkerung überlassen. Das Programm sieht dann weiter vor,_ daß die Regierung in eine Verwaltung umgewandelt und daß der deutsche Markt wieder geöffnet werden solle. Als erstrebenswertes Ziel wird die Wiedereinführung des Wirtschafts- und Zollsystems angesehen, das in der Zeit von 1920 bis 1935 bestanden hat.
Und mit welcher Begründung wurde diese Partei verboten? Einmal: ihr Programm widerspreche den Grundgedanken der Verfassung. Und weiter: die Partei störe die ruhige wirtschaftliche und soziale Entwicklung im Saargebiet, sie erschwere die deutsch-französische Verständigung und mache eine europäische Lösung der Saarfrage unmöglich. Außerdem habe sie laufend unwahre Behauptungen über die Saarregierung verbreitet und mache das Saarland, seine Verfassung und seine staatlichen Einrichtungen verächtlich. Zu diesem Verbot
hat sich jüngst hier in Bonn der Präsident der Beratenden Versammlung des Europarates, Henri Spaak, geäußert. Er hat gesagt, wie man denn in Zukunft noch von westlicher Demokratie sprechen könne, wenn man politische Argumente mit Polizeigewalt beantworte.

(Sehr richtig!)

Offenbar tut' man es deswegen, weil man gegen die Wahrheit kein anderes Mittel zu haben glaubt als eben Polizei.

(Abg. Rische: Lehr schickt sie schon!)

Was heißt denn „gegen die Grundgedanken der Verfassung verstoßen?" Der Justizminister in Saarbrücken, Braun, hat im Jahre 1947 vor der Verfassungskommission des Saargebietes ausgeführt:
Die verfassungsmäßige demokratische Grundordnung des Staates ist das, was wir schützen
wollen. Das bedeutet nicht, daß ich, wenn ich
—wiedasMRS
das ist das Mouvement pour le Rattachement de _ la Sarre à la France —
für den politischen Anschluß
— in Klammern: natürlich an Frankreich — bin, einen Angriff auf die demokratische Grundordnung der Verfassung unternehme. Denn was ich anstrebe, nämlich den Anschluß an einen demokratischen Staat, ist niemals undemokratisch.
Er hatte recht, der Herr Minister Braun. Will man heute behaupten, die Bundesrepublik sei etwa ein undemokratischer Staat, und man habe deswegen die Demokratische Partei des Saarlandes leider verbieten müssen? Oder gilt an der Saar nicht gleiches Recht für alle Nachbarn?
Nein, diese Partei ist verboten worden, weil sie eine Auffassung über die Grundlegung des deutschfranzösischen Verhältnisses vertritt, die der französischen Politik nicht gefällt. Durch den Brief des Außenministers Schuman an Herrn Hoffmann vom 9. Mai wurde kundgetan, daß es über diese Frage an der Saar nur eine Auffassung geben darf. Und, meine Damen und Herren: wenn die Propaganda gegen die Schaffung vollendeter Tatsachen, die die endgültige Regung präjudizieren sollen, verfassungswidrig ist, d wenn eine Partei, die solches betreibt, verboten werden kann, warum wurde dann nicht seinerzeit, ehe sie aus Mangel an Masse einging, die Bewegung zum Anschluß der Saar an Frankreich verboten, dieses Mouvement, das ja zu keinem anderen Zweck gegründet worden ist, als um den Anschluß des Saargebiets an Frankreich und damit die Vernichtung der Autonomie des Saargebietes vorzubereiten?

(Sehr richtig! bei der SPD und den Regierungsparteien.)

Und warum wird denn heute nicht die Kommunnistische Partei an der Saar verboten,

(Abg. Renner: Die soll wohl auch verboten werden?)

die offen die Herren in Saarbrücken des Landesverrats zeiht? Wohl verstanden, nur in Saarbrücken, nicht entsprechend in Leipzig.

(Abg. Rische: Auch hier!)

Aber Herr Johannes Hoffmann hat sich noch in seiner Rede am 21. Mai dieses Jahres, in der er auf dieses Treiben hinweist, wohlweislich gehütet, die Auflösung der Kommunistischen Partei anzukündigen.

(Abg. Rische: Ihre Funktionäre sperrt man ein!)



(Dr. Schmid [Tübingen])

— Warum denn, Herr Rische? Ich will es Ihnen sagen; Sie kommen von sich aus doch nicht darauf:

(Heiterkeit.)

Herr Hoffmann braucht einen Popanz,

(Lebhafte Zustimmung bei der SPD und den Regierungsparteien)

im Hinblick auf den er sagen kann: „Wer deutsch denkt, fördert die Kommunisten." Das ist der Grund, weswegen er sie braucht und weswegen er sie nicht verbietet.

(Abg. Rische: Das ist ja eine eigentümliche lächerliche Begründung!)

Warum das Verbot der DPS? Nun, man hat sie verboten, weil man die kommenden Wahlen fürchtet, weil man an tausend Anzeichen erkannt hat, daß das Volk an der Saar sich wieder gefangen hat. Ich will hier auf die Symptome nicht näher eingehen. Sie kennen ja diese Dinge, sogar aus unserer Presse. Durch das Verbot dieser Partei will man die Opposition einschüchtern, auch die Opposition, die sich in anderen Parteien, insbesondere in der Sozialdemokratischen Partei des Saargebietes immer lebendiger regt. Darum scheut man sich nicht, ein in der Konvention der Menschenrechte — die der Europarat angenommen hat — verbrieftes Recht, das da heißt „Freiheit der demokratischen Meinungsäußerung" aufzuheben. Man but es, weil man weiß, daß dieses Regime nur gerettet werden kann, wenn man Neuwahlen ohne oppositionelle Parteien und ohne eine ernst zu nehmende oppositionelle Presse durchführt.

(Abg. Strauß: Sehr richtig!)

Es ist für mich besonders schmerzlich, feststellen
zu müssen, daß dies alles auf einen Brief hin geschehen ist, der die Unterschrift Robert Schumans
trägt. — Herr Kollege Strauß, ich glaube nicht, daß Ihre Hypothese richtig ist, daß der französische Außenminister durch ein Stückchen gelben Durchschlagpapiers zu seinem Briefe hätte bewogen werden können.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Dazu schätze ich nun doch die Ernsthaftigkeit seines Denkens zu hoch ein.
Ich glaube nicht, daß die Kunststücke, die man an der Saar versucht, viel nützen werden, auch wenn man oppositionelle Parteien nicht zuläßt. Die Bevölkerung an der Saar kann ja bei der Wahl weiße Zettel abgeben und damit zum Ausdruck bringen, was sie von dem Regime hält. Sie hat schon bei den letzten Wahlen da und dort weiße Zettel abgegeben. Bisher haben es 10 % der Wähler so gehalten. Bei der nächsten Wahl könnten es 80 % werden, wenn es sich einmal herumgesprochen hat, wie man auch wählen kann.

(Abg. Renner: Bei der Volksbefragung bei uns werden es 90 °/o!)

Diese Zustände an der Saar entsprechen nicht dem, was die Art. 3, 4 und 5 des Statuts des Europarates als Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Europarat bestimmen. Für diese Mitgliedschaft ist danach Voraussetzung — ich spreche noch gar nicht von der Menschenrechtskonvention —, daß auf dem Gebiet eines Mitgliedstaates jede seiner Jurisdiktion unterworfene Person im Genuß der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sein muß. Im Saargebiet ist das nicht der Fall.
Nun frage ich die Regierung, ob sie glaubt oder ob sie nicht glaubt, es den Menschen an der Saar schuldig zu sein, im Ministerrat des Europarates die Frage .der Unvereinbarkeit der Zustände an der
Saar mit diesen Artikeln des Europarat-Statuts aufzuwerfen und geeignete Folgerungen zu ziehen, wenn sie damit nicht gehört werden sollte.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Noch eines zum Brief Robert Schumans vom 9. Mai. Es heißt dort, der verbotenen Partei sei vorzuwerfen, daß sie in dem Saarstatut ein Regime substituieren wolle, das die Existenz einer autonomen Saar leugnet und damit „par anticipation", das heißt im Wege der Vorwegnahme, die endgültige Regelung der Saarfrage bestimmen wolle. Nun, das scheint mir, doch nicht ganz folgerichtig gedacht zu sein. Wer hat denn etwas zu antizipieren versucht? Jener, der die Saarkonventionen geschaffen hat, oder jener, der die Dinge an der Saar politisch neutralisieren will, um auf diese Weise eine einwandfreie Gesamtregelung möglich zu machen? Wenn schon durch die Forderung der Freiheit der politischen Meinungsäußerung das endgültige Schicksal der Saar vorweggenommen wird, auf welch schwachen Füßen muß dann die These stehen, die Saarländer stünden mit überwältigender Mehrheit auf dem Baden der heutigen de-facto-Regelung!
Und wie nimmt sich eine solche Feststellung bei einem Manne aus, der am 20. Februar dieses Jahres vor dem Senat in Paris ausgeführt hat, daß die französische Politik nach wie vor darauf angelegt sei, auch durch Maßnahmen im Saargebiet selbst — und dabei wurden die Saar-Konventionen als Maßnahmen zitiert, die die Staatlichkeit des Saargebiets konsolidieren sollten — die Abtrennung dieses Gebietes von Deutschland praktisch zu vollziehen?
Es steht doch fest — und hier nützt doch kein Versuch, über die Tatsachen hinwegzublicken —: trotz Europa-Politik, trotz Schumanplan ist die Loslösung der Saar von Deutschland ein integrierender Hauptbestandteil der französischen Außenpolitik geblieben. Und es steht fest — Sie sehen es doch jede Woche —, daß die französische Regie- rung keine Gelegenheit vorübergehen läßt, die erhofften Endresultate dieser Politik durch Schaffung vollendeter Tatsachen vor einer endgültigen rechtlichen Regelung vorwegzunehmen. Immer wieder können wir beobachten, daß sie mit viel Geschick und viel Beharrlichkeit darauf ausgeht, solche Gelegenheiten zu schaffen.
Ich stelle die Frage: Wie hat die Regierung der Bundesrepublik auf diese französische Politik reagiert? Diese Frage ist nicht von der Beantwortung der Frage zu trennen, welche Rolle die Saar innerhalb der politischen Gesamtkonzeption der Bundesregierung spielt und spielen muß. Ist für sie die Saar-Politik nur ein Punkt unter vielen anderen, wohl eine sehr wichtige Sache, aber doch nur ein relativ bedeutsames Anliegen, dem andere vorgehen könnten? Oder ist der endgültige Verbleib der Saar bei Deutschland für die Bundesregierung im Rahmen ihrer politischen Gesamtkonzeption ein prinzipales Anliegen, etwas, das der Relativierung nicht fähig ist, etwas, dem die Priorität vor anderen auch höchst bedeutsamen politischen Zielsetzungen zukommen muß? Dies muß so sein; denn sonst wird es nicht möglich sein, irgend etwas Großes und Europäisches wirksam und mit Aussicht auf dauernden Bestand zu schaffen.
Wenn es sich nur um Kohle, nur um Eisenhütten handelte — nun, dann könnte man vielleicht streiten. Aber es handelt sich um Menschen, es handelt sich um mehr als 900 000 Menschen,


(Dr. Schmid [Tübingen])

denen man das Recht verwehren will, sich in Freiheit als Glieder des Volkes zu bekennen, zu dem sie nach ihrer Gedankenwelt und ihrer Geschichte seit je gehören. Da geht es um Absolutes. Da gibt es kein halb und halb, sondern da gibt es nur ja und nein und den Willen zur Konsequenz nach außen und nach innen.
Der Kampf um die Einheit Deutschlands, der doch ein Kampf um die Einheit Europas ist, kann nur geführt werden, wenn Recht überall Recht und Unrecht überall Unrecht ist und wenn die Regierungen diesem Wissen entsprechend handeln. Wenn wir uns dem Geschehen an der Saar gegenüber im Prinzip anders verhalten als gegenüber dem Geschehen im Osten — welche politische, juristische und moralische Legitimation haben wir dann noch für unseren Kampf um die geraubten Ostgebiete?

(Zustimmung bei der SPD und beim Zentrum.)

Dabei ist das Prinzip entscheidend. Ist dieses aufgegeben, kann man für die Sache selber nicht mehr streiten. Ich brauche hier nicht darzulegen — Ihnen gesagt, meine Herren da drüben '(zur KPD) —, daß die Lebensverhältnisse der Menschen an der Saar mit denen der Menschen im Osten nicht vergleichbar sind und daß ich hier keinen Vergleich ziehen oder auch nur anregen will.
Darum handelt die Bundesregierung nur dann richtig, wenn sie der Erhaltung der Zugehörigkeit der Saar zu Deutschland innerhalb ihrer Politik eine zentrale Stellung einräumt — auch um Europas willen, das nur auf dem Fundament des Rechts aufgebaut werden kann, und weil man sich an Europa versündigt, wenn man — und sei es auch nur durch Unterlassen — die Hand dazu böte, daß sich durch blindes Verschulden drüben im Westen eine neue Irredenta bildet. Wir sollten nicht vergessen, welches Unglück über die Welt gekommen ist, weii man einmal einen Freistaat Danzig geschaffen hat!
Ich habe aus der Regierungserklärung den Eindruck gewonnen — und ich hoffe, daß ich mich diesmal nicht getäuscht habe —, daß die Zugehörigkeit der Saar zu Deutschland für die Bundesregierung etwas Unabdingbares ist, demgegenüber es nichts ins Feld zu führen gibt. Ich freue mich, daß die Regierung dieser Meinung Ausdruck verliehen hat.
Eine solche Politik kann natürlich wie jede Politik nur im Rahmen der Mittel getrieben werden, die man hat.

(Sehr gut! bei der CDU.)

— Aber, Herr Kollege, Politik ist nicht nur die
Kunst des Möglichen. Hinter diesem Satz kann
sich manchmal Phantasielosigkeit und Freude an
Untätigkeit verstecken. Politik ist vielmehr auch
die Aufgabe, das Notwendige möglich zu machen,

(Sehr gut! bei der SPD)

zum mindesten aber nichts dazu beizutragen, daß das Notwendige unmöglich werden könnte.
Nun, hat die Bundesregierung immer nach dieser Erkenntnis gehandelt? Sie sagt es.
Sie hat gewissen Warnungen gegenüber, die wir ausgesprochen haben, erklärt, daß sie die Maßnahmen, vor denen wir warnten, gerade um der` Saar willen treffe, deren Lage sie so bessern wolle und werde. Die Bundesregierung hat geglaubt, der Eintritt Deutschlands in den Europarat gleichzeitig mit Vertretern der Saar-Bevölkerung werde der französischen Politik an der Saar die Grundlage und die Intensität nehmen. Man sagte uns: Nun, sobald wir Deutschen in Straßburg sind, verliert auch die Frage der Zugehörigkeit des Saargebietes zu Deutschland jedes politische Interesse für die Franzosen. Wir hatten soviel Glauben nicht und haben gewarnt, die Franzosen würden diesen Schritt vielleicht dahin auswerten, daß die Bundesrepublik sich mit dem an der Saar geschaffenen Zustand abgefunden hätte. Man hat uns der Kleingläubigkeit dem Geiste Straßburgs gegenüber geziehen, und es fiel damals häufig das böse und törichte Wort von unserem angeblichen Nationalismus. Nun, am 20. Februar 1951 hat der französische Außenminister vor dem Senat erklärt, zwar habe die Bundesregierung das Saarland und die Saarregierung nicht anerkannt, aber das Bestehen des de-facto-Zustandes an der Saar sei unter anderem tatsächlich — nicht de iure, aber tatsächlich — durch die Bundesrepublik dadurch anerkannt worden, daß ihre Vertreter neben denen des Saargebiets auf den Bänken des Europarats Platz genommen haben.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Das ist deutlich, und es ist klar, daß der französische Außenminister damit etwas sagen wollte. Er wollte damit zum Ausdruck bringen, daß er der Meinung sei, daß aus diesem Umstand, etwas ausgehe, wenn nicht Rechtswirkungen, so doch mindestens politische Wirkungen.

(Abg. Euler: Wenn nicht eine deutliche Rechtsverwahrung ausgesprochen wird!)

— Ich komme darauf noch zu sprechen, Herr Kollege Euler.

(Abg. Kunze: Reicht die Redezeit denn noch dafür aus?)

— Herr Kollege Kunze, ich habe Sie nicht verstanden; es tut mir leid, Ihnen darum nicht antworten zu können.
Übrigens eine Frage: Warum hat man denn auf diese Rede, die doch ein politisches Ereignis ersten Ranges war, ein Ereignis, das der Aufmerksamkeit der Bundesregierung nicht entgangen sein dürfte, nicht geantwortet?

(Sehr richtig! Sehr gut! bei der SPD.)

Ich meine, dazu hätte man etwas sagen müssen,
etwas, das vielleicht wirksamer gewesen wäre,
Herr Euler, als nachträgliche Rechtsverwahrungen.

(Erneute Zustimmung bei der SPD.)

Und nun frage ich weiter: Will die Bundesregierung nicht im Hinblick auf Art. 26 des Europarat-Statuts, der davon spricht, daß die assoziierten Mitglieder Staaten sind, im Ministerrat Protest dagegen einlegen, daß dieser einen Beobachter der Saarregierung zugelassen hat? Sie kann das tun; denn als man uns eingeladen hatte, war nur davon die Rede, daß die Saar„ bevölkerung" vertreten werden sollte, und niemand sprach davon, daß man eine Saar„ regierung" in die Gremien des Europarats aufnehmen wolle.
Die Bundesregierung hat weiter geglaubt, durch die Unterzeichnung des Schumanplans die französischen Absichten auf die Saar dämpfen zu können. Man sagte: Wenn schon Kohle und Stahl in Europa gemeinsam verwaltet werden, welche praktische Bedeutung kann es dann für die Franzosen noch haben, daß die Saar zu Deutschland gehört? So sagte man uns, als wir warnten und darauf hinwiesen, was ein solcher Schritt alles zu präjudizieren vermöchte.


(Dr. Schmid [Tübingen])

Unter anderem hatten wir gesagt, man werde durch die Unterschrift nicht umhin können, das Recht Frankreichs auf völkerrechtliche Vertretung des Saargebiets als eines selbständigen Landes zum mindesten faktisch anzuerkennen. Art. 79 des Montan-Vertrages nennt die Saar — in einer, wie ich glaube, unverfänglichen Weise; vielleicht ' aber hätte dieser Artikel besser anders formuliert werden sollen. Wir sagten, man werde so einen völkerrechtlichen Vertrag mit einem Teile des deutschen Staatsgebietes abschließen, der dabei durch einen Staat vertreten wird, der es von Deutschland loslösen will.
Als der Herr Bundeskanzler und sein Staatssekretär nach dem 18. April nach Bonn zurückkehrten, sagten sie uns, es sei ein großer Erfolg erzielt worden. Der Herr französische Außenminister habe nicht als völkerrechtlicher Vertreter des Saargebiets unterzeichnet, sondern — ich erinnere mich noch einigermaßen — die wirtschaftlichen Hauptinteressenten an der Saarwirtschaft hätten gewissermaßen gemeinsam die Montanindustrie der Saar in den gemeinsamen Pool eingebracht. Kurz darauf sagte der Außenminister Schuman: natürlich habe er mit Wirkung für das „Saarland" als französischer Außenminister unterschrieben, und es habe doch nicht anders sein können, denn es gehe doch bei der Montanunion um die Übertragung von Hoheitsrechten; und natürlich werde darum das Saarparlament die Montanunion zu ratifizieren haben!

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Auch diese Erklärung ist, glaube ich, deutlich. Sie kam in Bonn manchem unerwartet; aber das konnte doch nur geschehen, weil man die Rede des französischen Außenministers vor dem Senat offenbar nicht gelesen hatte. Dort hat er am 20. Februar erklärt: „Auch wenn wir im Namen der französisch-saarländischen Wirtschaftsunion handeln, handeln wir im Namen zweier unterschiedener und unabhängiger Staaten."

(Lebhafte Rufe: Hört! Hört! bei der SPD.) Was dies an Bedrohlichem alles beinhaltet, brauche ich hier nicht auszuführen. Diese Erklärung kannte man oder mußte man kennen — und man hat trotzdem unterschrieben. Und nun frage ich, was man denn tun wird, wenn einmal die Ratifikationsurkunden hinterlegt werden, und wenn dann in der von dem französischen Außenminister vorgelegten Urkunde steht, daß das französische Parlament zugestimmt hat und daß nach Artikel soundso der Verfassung des Saarlandes auch das Saarparlament zugestimmt hat und daß infolgedessen die Montanunion nunmehr in Rechtswirksamkeit getreten sei. Wird denn durch einen solchen Akt nicht die völkerrechtliche Subjektivität des Saargebiets zum mindesten postuliert?

Und wie stand es mit der Meinung, durch die Unterstützung der Wirtschaftsunion verbessere man die deutsche Position an der Saar vom Wirtschaftlichen her? Am 13. Juni hat der Herr Bundeskanzler noch erklärt — ich lese nur den letzten Satz vor —: „Das Saarproblem verliert durch den Schumanplan in ganz großem Maße seine Bedeutung."

(Bewegung bei der SPD.)

Nun, einige Tage nach der Unterzeichnung hat der französische Außenminister kundgetan, das Ziel der französischen Außenpolitik bleibe dasselbe; es sei nach wie vor auf die Schaffung eines unabhängigen Saarstaates gerichtet.

(Zurufe von der SPD.)

Und am 9. Mai, am Tage nach unserer Debatte in der Beratenden Versammlung über den Schuman-plan, hat. Herr Minister Robert Schuman den Brief an Johannes Hoffmann geschrieben, den Brief, auf Grund dessen die Partei verboten worden ist, von der wir heute so oft gesprochen haben, und auf Grund dessen das Recht auf freie politische Willensbildung an der Saar aufgehoben worden ist.
Das, meine Damen und Herren, sind die Realitäten. In der Politik gelten nicht unsere Vorstellungen von den Dingen, sondern die Tatsachen; denn diese und nicht jene bestimmen die Wirklichkeit, in der wir leben müssen.
Eine Zeitung, die unserer Partei im allgemeinen nicht wohlwill, die „Frankfurter Allgemeine Zeitung", hat zu diesen Dingen am 25. Mai geschrieben:
Die französische Regierung hat erst abgewartet, bis ihr die Unterzeichnung des Schumanplans sicher erschien, und dann hat sie im Saargebiet zugeschlagen, um jede Gegnerschaft gegen
. die Hineinführung in die französische Schutzherrschaft unmöglich zu machen.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Angesichts dieser Tatbestände kann man doch wohl nicht gut behaupten, daß die Außenpolitik der Regierung, daß die Art, wie sie geführt wurde, eine Verbesserung der deutschen Position an der Saar herbeigeführt habe.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Man weist gern auf den Notenwechsel hin, der dem Vertrag über die Montanunion beigegeben worden ist. Nun, was enthält dieser Notenwechsel? Er enthält die gegenseitige Erklärung, daß der endgültige Status der Saar nur durch einen Friedensvertrag fixiert werden könne, und die gegenseitige Feststellung, daß die Unterschrift der deutschen Regierung nicht als juristische Anerkennung der Loslösung der Saar von Deutschland gewertet werden dürfe.
Nebenbei gesagt: In Saarbrücken — und nach der Presse zu schließen wohl auch da und dort in Paris — legt man diesen Briefwechsel anders aus als wir das in Bonn tun.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Dort legt man den Briefwechsel so aus, daß die deutsche Regierung durch diesen Notenwechsel verpflichtet sei, den jetzigen Status an der Saar bis zum Friedensvertrag — bis zum Friedensvertrag nur! — als Rechtszustand anzuerkennen. Herr Braun hat in einer der letzten Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates diesen Standpunkt vertreten. Ich halte diesen Standpunkt für unsinnig. Aber man sieht, auf welche Weise und aus was allem man Kapital zu schlagen versuchen kann.
Dieser Notenwechsel ist natürlich etwas und er hat seine Bedeutung; aber letzten Endes bringt er doch politisch nichts, was nicht schon mehrmals erklärt worden wäre. Aber wird denn. durch diese Rechtsverwahrungen das eigentliche Problem überhaupt getroffen? Das Problem ist doch nicht so sehr, daß man Rechtsansprüche nicht verschweigen darf — natürlich darf man das nicht, natürlich muß man deswegen Rechtsverwahrungen erheben —; aber das Problem ist doch: Handelt eine deutsche Regierung politisch richtig, wenn sie für die Dauer von 50 Jahren mit einem Staate eine so enge Bindung eingeht wie sie die Montanunion darstellt, mit einem Staate, der ihr offen erklärt ein wesentliches


(Dr. Schmid [Tübingen])

Ziel seiner Politik sei, ein lebenswichtiges Stück aus dem Volkskörper Deutschlands herauszuschneiden,

(Hört! Hört! und Sehr richtig! bei der SPD)

und der heute schon alles tut, um durch Schaffung vollendeter Tatsachen gegen das Völkerrecht und gegen jeden echten Geist einer europäischen Politik, ja gegen den vorgegebenen Zweck der Montanunion sich der Erreichung dieses Ziels zu versichern.
Was kann nach dem Beitritt Deutschlands zum politischen System des Europarats denn das Ziel einer solchen Politik Frankreichs sein? Doch nicht mehr politische Sicherung gegen einen deutschen . Angriff; doch nicht mehr Sicherung des Bezugs von Kohle aus der Saar, die man angeblich für die Minette in Lothringen braucht; doch offenbar etwas anderes, etwas rein Politisches, das ich nicht anders deuten kann als Schwächung Deutschlands an und für sich, selbst eines Deutschland, das die Verfügung über seine Montanindustrie einer internationalen hohen Behörde übergeben hat, in der Deutschland von neun Mitgliedern zwei stellt. Will man da noch behaupten, daß diese Außenpolitik richtig gewesen sei und daß es heute noch richtig sei, sie fortzusetzen?
Ich weiß, man übt einen starken Druck aus, auch einen moralischen Druck. Auch in Straßburg wurde das getan, und André Philip iat uns dort gesagt: noch seien die Tränen der Mütter nicht trocken und wir sprächen von der Saar!
Nun: Glaubt man französischerseits, die Saar zur Befriedigung von Reparationsansprüchen fordern zu müssen? Aber: die Herauslösung von 900 000 Deutschen aus ihrem Vaterland hat mit Reparationen nichts zu tun!

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Was Deutschland schuldet, hat Gesamtdeutschland zu leisten und dies in Geld und in Sachwerten, aber nicht in Menschen!

(Beifall bei der SPD.)

Und was die moralische Seite anlangt: ohne Zweifel, es gibt da eine moralische Seite und ein moralisches Problem, an dem wir schwer zu tragen haben und das wir nie außer acht lassen dürfen. Aber Unrecht macht man nicht durch Unrecht gut, und Unrecht wird nicht durch den Hinweis .auf größeres Unrecht zu Recht gemacht. Man wird sich drüben fragen müssen: Will man Deutschland gegenüber dem Bedürfnis nach Sühne, nach noch so gerechter Sühne Raum geben, oder will man ein tragfähiges Fundament für eine bessere Zukunft bauen? Wenn man dies will, nun, — dann muß man eben Politik machen, d. h. seine Maßnahmen im Hinblick auf ihre Auswirkungen in der Zukunft auswählen und nicht mit dem Blick auf die Vergangenheit.
Wir wissen, daß man der Bundesregierung gut zuredet. Vielleicht hat man ihr auch in Aussicht gestellt, daß nach den französischen Wahlen anderslautende Erklärungen abgegeben werden könnten. Wir hoffen nicht, daß die Bundesregierung glaubt, allein durch Zuschauen, durch gutes Zureden, durch Wiederholen ihres Rechtsstandpunktes, durch den Ausspruch ihres Bedauerns über das Geschehene, durch Noten, in denen man darum bittet, vertragsmäßige Zustände herzustellen, eine Politik umlenken zu können, deren Ziele und Methoden so eindeutig ein Kernstück einer so traditionsgebundenen Politik ausmachen, wie es die französische leider Gottes ist.

(Abg. Arnholz: Sehr wahr!) Und schließlich hat es ja etwas zu bedeuten, daß die Rücktrittsgesuche Monsieur Grandvals nicht angenommen worden sind und daß er, statt im Departement Moselle für die Partei des General de Gaulle zu kandidieren, weiter die französische Politik an der Saar zu betreiben haben wird.


(Hört! Hört! bei der SPD.)

Immer wieder versichert man uns, Frankreich wolle keine Annexion der Saar. Sicher will es das nicht.

(Zuruf links: Doch!)

Es wäre auch sehr ungeschickt, das zu wollen. Heute erzielt man denselben Effekt, zu dem man früher das schwerfällige Instrument der Annexion brauchte, auf andere Weise. Man separiert, macht autonom und setzt einen Hohen Kommissar ein.

(Zuruf von der KPD: Oder macht den Schumanplan)

Wenn dann noch Wirtschaftskonventionen dazukommen, was braucht man da noch viel zu annektieren? Ja, was kann man da noch viel annektieren?
Ich möchte darauf hinweisen, welche Haltung die französische Regierung eingenommen hat, als das Deutsche Reich der Weimarer Republik mit osterreich die Konvention über die Zollunion abgeschlossen hat.

(Sehr richtig! rechts.)

Damals hat die französische Regierung erklärt; wenn ein kleiner Staat mit einem großen Staat in ein so enges wirtschaftliches Verhältnis trete, dann komme das praktisch dem politischen Anschluß gleich, auch wenn er nicht expressis verbis ausgesprochen sei.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Noch in seinem Brief vom 9. Mai hat der französische Außenminister gesagt, daß durch die Zoll- und Währungsunion mit Frankreich die politische Loslösung des Saargebietes von Deutschland vollzogen worden sei.
Was ist zu tun? Die Bundesregierung muß ihren Rechtsverwahrungen und ihrer Note ein Verhalten folgen lassen, das in der Logik dieser Rechtsverwahrungen liegt. Genügt es denn wirklich festzustellen, daß alle die Dinge, von denen wir heute sprechen, zeit- und personenbedingt seien? Was ist denn nicht zeit- und personenbedingt in der Geschichte? Genügt es wirklich zu sagen, man lasse sich durch diese Dinge von dem Bemühen, ein gutes Einvernehmen zwischen Deutschland und Frankreich herzustellen, nicht ablenken? Ja, wer von uns will denn nicht ein gutes Verhältnis zwischen Deutschland und Frankreich?

(Sehr gut! bei der SPD.)

Wer will denn nicht die Integration des Westens in den Vereinigten Staaten von Europa? Die Frage ist doch: Wie soll das geschehen? Die Frage ist doch: Was muß getan werden, damit dieses Werk wirklich gelingt und daß das Gebäude hält,

(Sehr wahr! bei der SPD)

daß nicht nur ein Kartenhaus aufgebaut wird; die Frage ist doch, daß man von den Deutschen nicht Unterwerfung verlangen darf, eine Unterwerfung, die sich böse rächen müßte, wenn irgendeiner in Deutschland auf den Gedanken käme, man müsse drohen. Man kann doch wirklich nach all dem, was wir wissen, nicht mehr davon sprechen, daß man in Paris so sehr viel Verständnis für das habe, was an der Saar nötig sei. Nach dem Brief vom 9. Mai kann man das doch nicht mehr sagen. Man kann da doch nicht mehr sagen, daß der böse Jo-


(Dr. Schmid [Tübingen])

hannes Hoffmann nur die guten Absichten störe, die man in Paris habe. Die Saarregierung kann doch nur tun, was Paris genehmigt oder vorschreibt.

(Beifall bei der SPD.)

Auch der Appell an unsere guten Nerven genügt nicht. Auch die besten Nerven können reißen. Es ist Sache der Politik einer Regierung, Verhältnisse zu schaffen oder vorzubereiten, die unsere Nerven nicht auf diese Zerreißprobe stellen. Es hat doch auch wenig Sinn, darauf hinzuweisen, daß man in Paris sieben Monate mit der Ratifizierung gewartet habe. Nun, ich glaube, da gibt es doch sehr deutliche Äußerungen der verantwortlichsten Männer in Paris, die sehr viel eindeutiger zu interpretieren sind als diese Sieben-Monats-Pause in den Arbeiten des französischen Parlaments. Wenn der französische Herr Außenminister in Paris gesagt hat, gewisse Saar -Konventionen — die politischen —'brauche man nicht zu ratifizieren und solle man nicht ratifizieren, denn man müsse in der Lage sein, sie durch einfache Vereinbarungen ohne Beteiligung der Parlamente rasch zu ändern, damit man sie rasch der Entwicklung anpassen könne, — wer erlaubt uns denn, nach all dem, was geschehen ist, davon auszugehen, der französische Herr Außenminister habe damit gemeint, es könne sich einmal darum handeln, sich an eine im deutschen Sinne gehenden Entwicklung anzupassen?

(Sehr gut! bei der SPD.)

Ich glaube, er hat doch wohl eher gemeint, man müsse schnell handeln können, wenn die Entwicklung im Sinne der französischen politischen- Ziele geht.
Natürlich wird die Bundesregierung immer versuchen müssen, auf normalem Wege durch Vereinbarungen zu regeln,

(Zuruf in der Mitte: Aha!)

was zwischen zwei Nachbarstaaten geregelt werden muß. — Daß ich das sage, Herr Kollege, sollte Sie nicht wundern!

(Erneuter Zuruf von der Mitte.)

Aber wenn Sie sich nicht endgültig der Möglich keit begeben wollen, eines Tages den Endkampf an der Saar mit Aussicht auf Erfolg zu kämpfen, dann müssen Sie künftig davon absehen, politische Bindungen von höchster Tragweite einzugehen, solange an der Saar nicht die Meinungsfreiheit und die politische und sonstige Koalitionsfreiheit hergestellt sind; und solange nicht durch solide Garantien sichergestellt ist, daß Frankreich seine endgültige Haltung von dem Ergebnis einer freien, unbeeinflußten Volksabstimmung abhängig machen wird,

(Beifall bei der SPD)

und solange man in Paris nicht bereit ist, Fragen, die das Saargebiet betreffen, mit Bonn zu verhandeln, so' wie es das Völkerrecht verlangt.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Nur, wenn man dieses Junktim herstellt, wird es einen Sinn haben, die Mächte, die es angeht, um Verhandlungen zu bitten. Das zu fordern ist der Inhalt und Sinn unseres Antrags, den wir aus deutscher und aus europäischer Verantwortung heraus gestellt haben.
Der Herr Bundeskanzler hat einmal gesagt, wir müssen uns zentimeterweise vorwärts kämpfen. Das ist richtig, wenn man die Betonung nicht nur auf das Längenmaß, sondern auch auf das Verbum, nämlich auch auf „kämpfen" legt.

(Zustimmung bei der SPD.) Wir müssen kämpfen. Kämpfen heißt eben, leider Gottes, zuweilen nein sagen, um den Platz für das gute Ja freimachen zu können.


(Erneuter lebhafter Beifall bei der SPD.)

Daß wir den Krieg verloren haben, ist eine Binsenwahrheit. Ihre Erkenntnis entbindet uns nicht von der Verpflichtung, den Bestand Deutschlands auch und gerade im Zuge einer europäischen Politik. zu wahren. Europa kann ja nur aus heilen Gliedern bestehen, wenn es dauern soll. Mit verstümmelten Gliedern wird es nie gedeihen:

(Sehr gut! bei der SPD.)

Auch ein geschlagenes Volk hat Mittel: die Kräfte, die von seinem Willen zur Selbstachtung und Selbsterhaltung ausgehen. Und auch ein geschlagenes Volk hat Waffen: das Recht und die Festigkeit in der Verfolgung des Rechts. Nur durch sie schafft man dem Frieden und dem guten Willen der Menschen eine dauerhafte Stätte auf dieser Welt. Und auch einem geschlagenen Volk wird es nicht abgenommen, sich zu entscheiden. Die Entscheidungen, vor denen wir Deutsche noch lange stehen werden, werden von uns fast immer auch fordern, daß wir zwischen dem breiten bequemen und dem steilen schmalen Weg wählen. Immer wird die Versuchung an uns herantreten, den breiten Weg dem schmalen vorzuziehen. Hüten wir uns davor, eine Politik zu betreiben, bei der man gerade durch die Vorteile, die man am jeweils heutigen Tage einzuheimsen glaubt, das verlieren muß, worum es am Tage der Schicksalsentscheidung für Europa und für Deutschland gehen wird!

(Lebhafter anhaltender Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Wuermeling.