Rede:
ID0114211800

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 142. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1951 5609 142. Sitzung Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5610B, D, 5637B, 5641C Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abgeordneten Roth 5610B Beschlußfassung des Bundesrats zu den Gesetzen zur Abänderung des niedersächsischen Arbeitsschutzgesetzes für Jugendliche vom 9. Dezember 1948 5610D zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft 5611A über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll . . 5611A zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes 5611A Bericht des Bundeskanzlers betr. Abschluß der Entnazifizierung (Nr. 2241 der Drucksachen) 5611A Anfrage Nr. 176 der Fraktion des Zentrums betr. Gründung des „Stahlhelms" (Nrn 2140, 2202 der Drucksachen) 5611A Anfrage Nr. 179 der Fraktion der SPD betr Kohlenversorgung der Hausbrand- und Kleinverbraucher (Nrn. 2172, 2256 der Drucksachen) 5611A Anfrage Nr. 180 der Fraktion des Zentrums betr. Befreiung der freien Wohlfahrtsverbände und der ihnen angeschlossenen Einrichtungen von der Umsatzsteuer (Nrn. 2181, 2251 der Drucksachen) . . . 5611A Anfrage Nr. 182 der Fraktion der SPD betr. Verschlechterung der Leistungen für Tuberkulosekranke (Nrn. 2189, 2248 der Drucksachen) 5611B Anfrage Nr. 183 der Fraktion der FDP betr. Inanspruchnahme von Grund und Boden für Besatzungszwecke (Nrn. 2190, 2252 der Drucksachen) 5611B Anfrage Nr. 184 der Fraktion des Zentrums betr. steuerliche Erfassung von Mehrgewinnen (Nrn. 2195, 2249 der Drucksachen) 5611B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951) (Nr. 1982 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuer- fragen (11. Ausschuß) (Nrn. 2212, zu 2212 der Drucksachen) . . . . 5611B, 5620A, 5621A Neuburger (CDU): als Berichterstatter . 5611C, 5621D, 5622A als Abgeordneter . . . . 5625A, 5629B, 5631D, 5637C, 5640A Dr. Besold (BP) (zur Geschäftsordnung) 5613D Dr. Wellhausen (FDP): zur Geschäftsordnung 56140, 5616D, 5622B zur Sache 5621B, 5630C Seuffert (SPD): zur Geschäftsordnung 5614D zur Sache . 5624C, 5627D, 5636C, 5638C Dr. Bertram (Z): zur Geschäftsordnung 5615B zur Sache 5623C, 5625B, 5631C, 5632A, C, 5637C Walter (DP) 5622C, 5623A Pelster (CDU) 5622D, 5632A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 5623A, 5629A Kurlbaum (SPD) 5626A Freudenberg (FDP) 5626C Dr. Atzenroth (FDP) 5627A Dr. Kather (CDU) 5627C Dr. Koch (SPD) 5629D, 5631B Frau Dr. Weber (Essen) (CDU) . . . 5633D Frau Lockmann (SPD) 5634B Dr. Reismann (Z) 5635C Dr. Wuermeling (CDU) 5635D Dr. Trischler (FDP) 5639A Mellies (SPD) 5640C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5640D Abstimmungen 5614B, 5615A, 5621B, 5622A, B, 5623B, 5625D, 5626D, 5629D, 5631A, 5636C, 5638A, 5639A, 5641A Weiterberatung vertagt 5641C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 1983 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2229 der Drucksachen) . . . 5611C, 5613D Beratung abgesetzt 5613D Zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP, Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2061 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2213 der Drucksachen) 5611C, 5613D, 5615B zur Sache: Dr. Povel (CDU), Berichterstatter . 5615B zur Geschäftsordnung: Pelster (CDU) 5616C Dr. Wellhausen (FDP) .. 5616D Mellies (SPD) 5617A Rückverweisung an den Ausschuß . . . . 5617B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Viehzählungen vom 31. Oktober 1938 (Nr. 2186 der Drucksachen) 5617B Ausschußüberweisung 5617C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die richterliche Vertragshilfe (Vertragshilfegesetz) (Nr. 2192 der Drucksachen) 5617C Ausschußüberweisung 5617C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Vorlage eines Gesetzes über den Verkehr mit Gemüse und Obst (Nrn. 2203, 2113 der Drucksachen) 5617D Schill (CDU), Berichterstatter . . 5617D Kriedemann (SPD) 5619A Eichner (BP) 5619B Rath (FDP) 5619D Beschlußfassung 5620A Erste Beratung des von den Abg. Strauß u. Gen. eingebrachten Erntwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Verordnung zur Förderung der Nutzholzgewinnung vom 30. Juli 1937 (Nr. 2207 der Drucksachen) 5620B Strauß (CDU), Antragsteller . . . 5620B Ausschußüberweisung 5621A Nächste Sitzung 5641C Die Sitzung wird um 14 Uhr 24 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Dr. Josef Trischler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Im Namen verschiedener Freunde stelle ich zu dieser Ziffer 13 einen Abänderungsantrag. Er bezieht sich in Wirklichkeit auf den bisherigen § 33 a des Einkommensteuergesetzes. Nach den letzten Beratungen vor mehreren Monaten war die Regelung so getroffen, daß für die Personengruppen der Füchtlinge, Vertriebenen, politisch Vertolgten, Spätheimkehrer und Personen mit Totalschäden bei der Einkommensteuer gewisse Pauschalabzüge möglich waren. Nach der jetzigen Vorlage werden diese Pauschalbeträge geringfügig erhöht, in Steuerklasse I um 60 DM von 480 auf 540 DM, in Steuerklasse II um 120 DM von 600 auf 720 DM und in Steuerklasse III ebenfalls um 120 DM von 720 auf 840 DM. Eine Erhöhung der Pauschalbeträge um 60 bzw. 120 DM ist damit zwar erfolgt; für die Steuer selbst bedeutet das aber praktisch nur ganz geringfügige Be-. träge. Demgegenüber verlieren dieselben Personengruppen die Möglichkeit, die für sie bisher bestand, daß sie auf Grund von Nachweisen über Neuanschaffungen in Steuerklasse I zusätzlich 960 DM in Abzug bringen konnten, in Steuerklasse II 1200 DM und in Steuerklasse III 1440 DM. Es werden also 60 DM gegen 960 und 120 gegen 1200 bzw. 1440 DM praktisch eingetauscht.
    Gewiß bringt die Neuregelung für die Allgemeinheit eine Verbesserung, aber die Streichung der anderen Möglichkeit ist nach unserem Empfinden doch nicht gerecht. Wir sollten im Gegenteil alles tun, um bei diesen Personengruppen den Willen zur Selbsthilfe, zur Neugründung von Existenzen und zu Neuanschaffungen in jeder Weise zu fördern, sie zu unterstützen und zu belohnen. Darauf hatten wir uns nach wirklich sehr langwierigen Verhandlungen schon vor einigen Monaten geeinigt. Wir sehen deshalb nicht ein, warum man sich nun nach wenigen Monaten mit diesem Problem von neuem auseinandersetzen soll. Wir hatten uns damals auf diesen Grundsatz geeinigt, und wir glauben, daß man diesen Grundsatz auch beibehalten sollte.
    Dieser Paragraph bekommt vielleicht gerade jetzt wieder besondere Bedeutung, nachdem wir bei der Beratung über § 10 a die Bevorzugung dieser Gruppen abgelehnt haben. Es ist vorhin gesagt worden, man wolle nicht für verschiedene Gruppen verschiedene Steuergrundlagen schaffen, hier für die Geschädigten, die Flüchtlinge und all die Personengruppen, die ich angeführt habe, und dort für die anderen. Das hat etwas für sich. Aber wir sind bisher nicht darum herumgekommen, und wir werden auch weiter nicht darum herumkommen, solange nicht die Grundlage für die wirtschaftliche Betätigung dieser Gruppen einigermaßen die gleiche ist. Man kann doch nicht bestreiten, daß diese Geschädigtengruppen mit nichts anfangen müssen, während die Einheimischen ihre Existenzgrundlage haben. Nicht nur, daß sie nichts haben; auch die entsprechenden Verbindungen, die geschäftlich ebenfalls von großer Bedeutung sind, fehlen ihnen, während die anderen ihr Vermögen und auch alles Sonstige behalten konnten.
    Wenn wir die Überzeugung hätten, daß durch den kommenden Lastenausgleich eine gewisse Angleichung der Ausgangsbasis geschaffen würde, so hätten wir für dies& Regelung Verständnis. Dann würden auch wir auf dem Standpunkt stehen: gut, wenn das geschaffen wird, kann man von dieser Verschiedenartigkeit der Besteuerung abgehen! Aber ein jeder, der die Vorlage des Lastenausgleichsgesetzes kennt und über die Beratungen einigermaßen informiert ist, weiß genau, daß davon gar keine Rede sein kann. Bei Maximalsätzen der Entschädigung bis 15 000 DM und bei einer Höchstsumme von 1200 DM, wie sie insbesondere für die hierdurch betroffene Gruppe der freien Berufe vorgesehen ist, kann man doch nicht von einer gesunden und gleichmäßigen Ausgangsbasis für alle sprechen. Wir stehen also nach wie vor auf dem Standpunkt, daß es notwendig ist, diese Gruppen bei der Einkommensteuer besonders zu berücksichtigen.
    Es wird der Einwand gemacht, die Handhabung dieser Vorlage sei sehr kompliziert und schwierig. Andererseits wird aber immer zugegeben, daß betragsmäßig diese Gruppe nicht in die Waagschale fällt. Es handelt sich dabei nur um einziffrige Millionen. Ich weiß nicht genau, wie hoch die Summe ist; aber Tatsache ist, daß es sich nur um ganz wenige Millionen handelt. Man kann es also nicht damit begründen, daß das Aufkommen an Einkommensteuer dadurch irgendwie wesentlich verringert würde. Die politische Bedeutung dieser Frage ist nach unserer Meinung viel wichtiger und größer. Daher sollte man hier nicht wegen dieser wenigen Millionen Schwierigkeiten machen. Diese Menschen sollen das Gefühl haben, daß man ihre Not anerkennt und daß man ihnen behilflich sein will, damit sie sich selbst helfen und entsprechend weiterkommen können. Ich habe oft das Empfinden, wir gewöhnten uns zu leicht daran, daß nun einmal die Flüchtlinge, die Ausgebombten, die Spätheimkehrer usw. hier sind und daß man an die wirklich vorhandene Not nicht immer wieder von neuem erinnern will. Hier haben wir eine kleine Möglichkeit zu helfen, und wenn sich der Bundestag in den vergangenen Monaten schon grundsätzlich auf die damals vorgesehene Methode geeinigt hatte, so sollte man das beibehalten.
    Wir bringen daher folgenden Antrag ein. Ich will ihn nicht wortwörtlich verlesen. Der Sinn ist der, daß zusätzlich zu den Pauschalbeträgen genau wie bisher die Summe, aber auch nur bei entsprechender Vorlage von Nachweisen noch abzugsfähig sein


    (Dr. Trischler)

    soll. Die Summe muß nur jetzt in den einzelnen Steuerklassen genannt werden, weil der doppelte Betrag — wenn man den Wortlaut zugrunde legt, wie er vorher bestand — nach der Erhöhung mehr ausmachen würde. Es würde also dann heißen, daß im letzten Satz des Abs. 1 die Worte „bis zur nochmaligen Höhe der genannten Freibeträge" gestrichen werden und hinter dem bisherigen Schlußwort „abzugsfähig" angefügt wird:
    bis zur Höhe von 960 Deutsche Mark bei Personen der Steuerklasse I,
    bis zur Höhe von 1200 Deutsche Mark bei Personen der Steuerklasse II,
    bis zur Höhe von 1440 Deutsche Mark bei Personen der Steuerklasse III.
    Das sind genau die Sätze, wie sie bis jetzt im Einkommensteuergesetz gewesen sind.
    Ich würde Sie daher darum bitten, mit Rücksicht darauf, daß Sie uns bei § 10 a nicht entgegengekommen sind, wenigstens hier diesem Antrag zustimmen zu wollen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung des Antrags der Herren Abgeordneten Dr. Trischler und Genossen gehört.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Neuburger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von August Neuburger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es tut mir persönlich leid, daß ich auch in diesem Fall das Hohe Haus bitten muß, den Antrag abzulehnen. Wenn Sie die heutige Debatte und die Beschlüsse, die wir gefaßt haben, rückblickend überschauen, wer- den Sie feststellen, daß wir steuerliche Opfer unter dem Gesichtspunkt der Streichung von steuerlichen Vergünstigungen von allen Berufsgruppen und Ständen gefordert haben. Wir haben solche Opfer von dem Unternehmer durch Streichung der §§ 7a, 10a und 32a gefordert. Wir haben Einschränkungen in bezug auf den Wohnungsbau im Sinne der mißbräuchlichen Benutzung des § 7c gemacht. Wir haben vorhin die Beschlüsse gefaßt, die eine Steuerbegünstigung der mitverdienenden Ehefrau, soweit sie in unselbständigem Arbeitsverhältnis steht, ausschließen.
    Die nächste Ziffer, die wir zu beschließen haben, betrifft den Wegfall der steuerlichen Vergünstigung für die Mehrarbeit, und so dürfen und können Sie eigentlich nicht darüber überrascht sein, wenn nun auch der § 33a nicht mehr in der bisherigen Weise aufrechterhalten werden kann. Er bleibt im übrigen für das laufende Jahr voll bestehen. Die Änderung, die wir beschließen und die die Regierung vorgeschlagen und der Ausschuß gebilligt hat, tritt also erst für das Jahr 1952 in Kraft. Die Regierung hat bewußt den Kreis und die Pauschsätze erhöht. Wenn über dem Gesetz steht: „Änderung und Vereinfachung", dann wollen wir doch ehrlich sein und anerkennen, daß gerade diese Bestimmung auch mit zur Vereinfachung beitragen soll.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Das soll aber nicht nur im Sinne der Vereinfachung zu Lasten der Betroffenen geschehen, sondern auch im Sinne der Wegräumung und der Ausräumung von Mißbräuchen, die wahrscheinlich auf keinem Gebiete der bisher gewährten steuerlichen Vergünstigungen so groß waren wie gerade hier.

    (Abg. Renner: Hört! Hört!)

    Die Finanzämter können da wirklich entsprechende
    Beispiele anführen. Das Zettelsammeln war gang und gäbe.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Der Antragsteller selbst mußte zugeben, daß wir für den Großteil des betroffenen Personenkreises durch die Erhöhung der Pauschsätze eine wirklich ganz erhebliche steuerliche Vergünstigung, bei der Mittelgruppe sogar bis zu 20 %, im Interesse dieser Bereinigung und Vereinfachung geben.
    Ich glaube daher, daß diejenigen, die davon be troffen werden — und es können ja nur die betroffen werden, die sozial schon bedeutend besser gestellt sind; denn nur sie konnten ja die Spitzenbeträge in bezug auf die Verdoppelung in Anspruch nehmen —, die Einsicht aufbringen müssen, daß eben in Zusammenhang mit dieser generellen Streichung von steuerlichen Vergünstigungen über alle Berufe, Klassen und Betriebszweige hinweg auch in dieser Beziehung eine gewisse Streichung vorgenommen werden mußte.
    Ich bitte Sie, die Vorlage der Regierung und des Ausschusses in diesem Sinne zu betrachten und demgemäß auch die beantragte zusätzliche Erhöhung ablehnen zu wollen.