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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 142. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1951 5609 142. Sitzung Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5610B, D, 5637B, 5641C Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abgeordneten Roth 5610B Beschlußfassung des Bundesrats zu den Gesetzen zur Abänderung des niedersächsischen Arbeitsschutzgesetzes für Jugendliche vom 9. Dezember 1948 5610D zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft 5611A über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll . . 5611A zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes 5611A Bericht des Bundeskanzlers betr. Abschluß der Entnazifizierung (Nr. 2241 der Drucksachen) 5611A Anfrage Nr. 176 der Fraktion des Zentrums betr. Gründung des „Stahlhelms" (Nrn 2140, 2202 der Drucksachen) 5611A Anfrage Nr. 179 der Fraktion der SPD betr Kohlenversorgung der Hausbrand- und Kleinverbraucher (Nrn. 2172, 2256 der Drucksachen) 5611A Anfrage Nr. 180 der Fraktion des Zentrums betr. Befreiung der freien Wohlfahrtsverbände und der ihnen angeschlossenen Einrichtungen von der Umsatzsteuer (Nrn. 2181, 2251 der Drucksachen) . . . 5611A Anfrage Nr. 182 der Fraktion der SPD betr. Verschlechterung der Leistungen für Tuberkulosekranke (Nrn. 2189, 2248 der Drucksachen) 5611B Anfrage Nr. 183 der Fraktion der FDP betr. Inanspruchnahme von Grund und Boden für Besatzungszwecke (Nrn. 2190, 2252 der Drucksachen) 5611B Anfrage Nr. 184 der Fraktion des Zentrums betr. steuerliche Erfassung von Mehrgewinnen (Nrn. 2195, 2249 der Drucksachen) 5611B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951) (Nr. 1982 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuer- fragen (11. Ausschuß) (Nrn. 2212, zu 2212 der Drucksachen) . . . . 5611B, 5620A, 5621A Neuburger (CDU): als Berichterstatter . 5611C, 5621D, 5622A als Abgeordneter . . . . 5625A, 5629B, 5631D, 5637C, 5640A Dr. Besold (BP) (zur Geschäftsordnung) 5613D Dr. Wellhausen (FDP): zur Geschäftsordnung 56140, 5616D, 5622B zur Sache 5621B, 5630C Seuffert (SPD): zur Geschäftsordnung 5614D zur Sache . 5624C, 5627D, 5636C, 5638C Dr. Bertram (Z): zur Geschäftsordnung 5615B zur Sache 5623C, 5625B, 5631C, 5632A, C, 5637C Walter (DP) 5622C, 5623A Pelster (CDU) 5622D, 5632A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 5623A, 5629A Kurlbaum (SPD) 5626A Freudenberg (FDP) 5626C Dr. Atzenroth (FDP) 5627A Dr. Kather (CDU) 5627C Dr. Koch (SPD) 5629D, 5631B Frau Dr. Weber (Essen) (CDU) . . . 5633D Frau Lockmann (SPD) 5634B Dr. Reismann (Z) 5635C Dr. Wuermeling (CDU) 5635D Dr. Trischler (FDP) 5639A Mellies (SPD) 5640C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5640D Abstimmungen 5614B, 5615A, 5621B, 5622A, B, 5623B, 5625D, 5626D, 5629D, 5631A, 5636C, 5638A, 5639A, 5641A Weiterberatung vertagt 5641C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 1983 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2229 der Drucksachen) . . . 5611C, 5613D Beratung abgesetzt 5613D Zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP, Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2061 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2213 der Drucksachen) 5611C, 5613D, 5615B zur Sache: Dr. Povel (CDU), Berichterstatter . 5615B zur Geschäftsordnung: Pelster (CDU) 5616C Dr. Wellhausen (FDP) .. 5616D Mellies (SPD) 5617A Rückverweisung an den Ausschuß . . . . 5617B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Viehzählungen vom 31. Oktober 1938 (Nr. 2186 der Drucksachen) 5617B Ausschußüberweisung 5617C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die richterliche Vertragshilfe (Vertragshilfegesetz) (Nr. 2192 der Drucksachen) 5617C Ausschußüberweisung 5617C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Vorlage eines Gesetzes über den Verkehr mit Gemüse und Obst (Nrn. 2203, 2113 der Drucksachen) 5617D Schill (CDU), Berichterstatter . . 5617D Kriedemann (SPD) 5619A Eichner (BP) 5619B Rath (FDP) 5619D Beschlußfassung 5620A Erste Beratung des von den Abg. Strauß u. Gen. eingebrachten Erntwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Verordnung zur Förderung der Nutzholzgewinnung vom 30. Juli 1937 (Nr. 2207 der Drucksachen) 5620B Strauß (CDU), Antragsteller . . . 5620B Ausschußüberweisung 5621A Nächste Sitzung 5641C Die Sitzung wird um 14 Uhr 24 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von August Neuburger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wollte an sich zu den beiden Anträgen nicht sprechen. Wenn aber der Herr Kollege Bertram soeben den Schluß zieht, daß mit der Regierungsvorlage einer gewissen Gruppe von Personen neue Steuervorteile zuteil würden, so muß ich dem doch in aller Form widersprechen. Diese Behauptung ist unrichtig.

    (Sehr richtig! bei den Regierungsparteien. — Zuruf von der SPD: Na, na!)

    — Ja, sie ist deswegen unrichtig, weil wir ja den § 32a in der bisherigen Form aufgehoben haben.

    (Abg. Dr. Bertram: § 32b! — Zuruf von der SPD: Sprechen Sie doch auch gleich zu § 32b!)

    — Nein, zwischen § 32a und § 32b ist ein wesentlicher Unterschied. Der § 32a brachte Steuervergünstigungen, die der § 32b nicht bringt. Es liegt also ein stufenweiser Abbau der Vergünstigungen des § 32a vor. Steuerpflichtige, die bis zu 80 0/o im Steuersatz nach oben gehen, unterliegen voll dem Wegfall der Steuervergünstigungen, der dadurch eintritt, daß wir den § 32a gestrichen haben. Nur die Steuerpflichtigen, die ein Einkommen darüber haben, werden mit der Spitze darüber etwas begünstigt.

    (Abg. Dr. Koch: Na also! Stimmt also doch!)

    Wir haben den § 32a nicht hundertprozentig gestrichen, sondern wir haben ihn, wie gesagt, zu 90 0/o abgebaut und haben hier diesen Plafond eingebaut. Man kann also nicht behaupten, daß neue Steuervorteile gegeben würden. Man kann höchstens sagen, man hätte den § 32a in vollem Umfange streichen sollen.
    Der Antrag der SPD als solcher ist nicht neu. Er wurde hier schon vor einem Jahr gestellt. Wir haben damals dazu in aller Form Stellung genommen. Schon damals — und ich möchte das heute wiederholen — wurden die Steuertarife, so wie sie die Alliierten für uns verordnet haben, nicht nur von der Koalition hier und nicht erst hier im Bundestag, sondern bereits im Wirtschafts-


    (Neuburger)

    rat als zu hoch angesehen. Es wurde darauf hingewiesen, daß es ein Akt der Steuergerechtigkeit sei und auch im Interesse der Steuerehrlichkeit liege, die Tarifsätze entsprechend zu senken. Die Voraussetzungen, die damals vorgelegen haben, sind heute noch in gleicher Weise gegeben.
    Daher bitte ich, die beiden Anträge abzulehnen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Weitere Wortmeldungen
liegen nicht vor. Ich schließe die Einzelbesprechung
zu Ziffer 11.
Es liegt der Antrag der Fraktion des Zentrums auf Umdruck Nr. 176 Ziffer 4 vor, § 1 Ziffer 11 zu streichen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag der Fraktion des Zentrums zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Meine Damen und Herren, Sie dienen der Abstimmung, wenn Sie sich nicht hinten im Saal aufhalten, sondern Ihre Plätze aufsuchen.
Weiterhin liegt der Antrag der Fraktion der SPD Umdruck Nr. 167 Ziffer 3 vor. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag der Fraktion der SPD zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben.
— Ich bitte um die Gegenprobe. — Das zweite ist die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Außerdem liegt vor der Eventualantrag — —

(Wortmeldung der Abgeordneten Frau Lockmann.)

— Zur Geschäftsordnung oder wozu?

(Abg. Frau Lockmann: Nein, zu dem Eventualantrag!)

— Ja, meine Dame, ich habe die Einzelbesprechung geschlossen und bin in der Abstimmung über die inzwischen begründeten Anträge. Zur Geschäftsordnung kann ich Ihnen das Wort geben, zur Einzelbesprechung nicht mehr.

(Abg. Dr. Koch: Zur Begründung des Eventualantrags!)

— Meine Damen und Herren, ich hatte vermutet, daß Herr Abgeordneter Seuffert seinen Eventualantrag gleichzeitig begründet hätte. Er hatte zuvor auch den Antrag Umdruck Nr. 166 schon begründet.

(Abg. Seuffert: Ich hatte den Eventualantrag nicht begründet!)

Darf ich annehmen, daß über den Inhalt und den Hintergrund dieser Anträge Klarheit besteht?

(Zuruf von der Mitte: Vollkommen!)

Also ich komme mit Ihrem Einverständnis zur Abstimmung über den Eventualantrag der Fraktion der SPD auf Seite 3 des Umdrucks Nr. 167 oben, in § 32 Abs. 3 Ziffer 2 hinter dem Wort „verwitwet" die Worte einzufügen: „oder als Frau unverheiratet". Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Eventualantrag zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das zweite ist die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Meine Damen und Herren, ich komme zur Abstimmung über den Ausschußantrag zu Ziffer 11. Es ist die Frage, ob über den Antrag Umdruck Nr. 166 zunächst abgestimmt werden soll. Technisch ist es möglich, über ihn auch hinterher abzustimmen. Ist das auch Ihre Meinung, Herr Abgeordneter Seuffert?

(Abg. Seuffert: Ich habe nicht verstanden, Herr Präsident!)

— Ich stellte die Frage, ob wir über ,den Antrag Umdruck Nr. 166 nach Abstimmung über den Ausschußantrag abstimmen sollen.

(Abg. Seuffert: Ist erledigt mit der Abstimmung über den Antrag!)

— Ist erledigt, bedarf also keiner Abstimmung mehr.
Ich komme zur Abstimmung über den Ausschußantrag zu Ziffer 11. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Ausschußantrag zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Der Antrag des Ausschusses ist angenommen.
Ich rufe auf Ziffer 12. Abänderungsanträge liegen nicht vor. Wünscht jemand das Wort zu nehmen? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Einzelbesprechung zu Ziffer 12. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Ausschusses zu Ziffer 12 zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Gegen wenige Stimmen bei wenigen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf Ziffer 12a. Zu Ziffer 12a liegen vor ein Abänderungsantrag der Fraktion der SPD Umdruck Nr. 167 Ziffer 4 und ein Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP Umdruck Nr. 179, ebenfalls Ziffer 4. Wer wünscht den Antrag zu begründen? — Herr Abgeordneter Seuffert, bitte.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Seuffert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde zur Begründung dieses Antrags wenig Worte brauchen. Unser Standpunkt in dieser Frage ist bekannt. Es handelt sich um den neuerlichen Versuch, eine wirklich systematische Regelung der hier zugrunde liegenden Frage, nämlich des Verhältnisses zwischen der Besteuerung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, zu verzögern und dafür eine Bestimmung einzuführen, die für beide Teile, sowohl für den Steuerpflichtigen wie für das Finanzamt und für die Steuerverwaltung, praktisch unanwendbar ist. Ich kann mir bei dieser Bestimmung kaum einen Steuerpflichtigen denken, der ernsthaft, bei richtiger Anwendung, das Risiko übernehmen wollte, den hier vorgesehenen Antrag zu stellen. Nach der Entwicklung, die die Steuergesetzgebung jetzt genommen .hat, werden die größeren Personengesellschaften und größere Einzelfirmen zweifellos deswegen in große Schwierigkeiten kommen. Auf der andern Seite hat uns der Finanzausschuß des Bundesrates bereits mitgeteilt, er werde dem Bundesrat empfehlen, wenn eine derartige Bestimmung in das Gesetz kommen sollte, den Vermittlungsausschuß anzurufen.
    Ich glaube, Sie stehen vor der Entscheidung, ob Sie eine derartig unzulängliche Angelegenheit als eine Scheinlösung präsentieren und sich damit in Gegensatz sowohl zur Wirtschaft wie zur Finanzverwaltung setzen wollen oder ob Sie endlich einmal darangehen wollen, dieses Problem richtig zu erfassen. Eines könnten Sie allerdings noch machen, was noch schlechter wäre, nämlich im Wege einer Ermächtigung, wie es ursprünglich vorgesehen war, der Ministerialbürokratie, die diese unzureichende Bestimmung hervorgebracht hat, die Lösung überhaupt in die Hand zu geben.