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ID0114202700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 142. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1951 5609 142. Sitzung Bonn, Dienstag, den 22. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5610B, D, 5637B, 5641C Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abgeordneten Roth 5610B Beschlußfassung des Bundesrats zu den Gesetzen zur Abänderung des niedersächsischen Arbeitsschutzgesetzes für Jugendliche vom 9. Dezember 1948 5610D zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft 5611A über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll . . 5611A zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes 5611A Bericht des Bundeskanzlers betr. Abschluß der Entnazifizierung (Nr. 2241 der Drucksachen) 5611A Anfrage Nr. 176 der Fraktion des Zentrums betr. Gründung des „Stahlhelms" (Nrn 2140, 2202 der Drucksachen) 5611A Anfrage Nr. 179 der Fraktion der SPD betr Kohlenversorgung der Hausbrand- und Kleinverbraucher (Nrn. 2172, 2256 der Drucksachen) 5611A Anfrage Nr. 180 der Fraktion des Zentrums betr. Befreiung der freien Wohlfahrtsverbände und der ihnen angeschlossenen Einrichtungen von der Umsatzsteuer (Nrn. 2181, 2251 der Drucksachen) . . . 5611A Anfrage Nr. 182 der Fraktion der SPD betr. Verschlechterung der Leistungen für Tuberkulosekranke (Nrn. 2189, 2248 der Drucksachen) 5611B Anfrage Nr. 183 der Fraktion der FDP betr. Inanspruchnahme von Grund und Boden für Besatzungszwecke (Nrn. 2190, 2252 der Drucksachen) 5611B Anfrage Nr. 184 der Fraktion des Zentrums betr. steuerliche Erfassung von Mehrgewinnen (Nrn. 2195, 2249 der Drucksachen) 5611B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951) (Nr. 1982 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuer- fragen (11. Ausschuß) (Nrn. 2212, zu 2212 der Drucksachen) . . . . 5611B, 5620A, 5621A Neuburger (CDU): als Berichterstatter . 5611C, 5621D, 5622A als Abgeordneter . . . . 5625A, 5629B, 5631D, 5637C, 5640A Dr. Besold (BP) (zur Geschäftsordnung) 5613D Dr. Wellhausen (FDP): zur Geschäftsordnung 56140, 5616D, 5622B zur Sache 5621B, 5630C Seuffert (SPD): zur Geschäftsordnung 5614D zur Sache . 5624C, 5627D, 5636C, 5638C Dr. Bertram (Z): zur Geschäftsordnung 5615B zur Sache 5623C, 5625B, 5631C, 5632A, C, 5637C Walter (DP) 5622C, 5623A Pelster (CDU) 5622D, 5632A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 5623A, 5629A Kurlbaum (SPD) 5626A Freudenberg (FDP) 5626C Dr. Atzenroth (FDP) 5627A Dr. Kather (CDU) 5627C Dr. Koch (SPD) 5629D, 5631B Frau Dr. Weber (Essen) (CDU) . . . 5633D Frau Lockmann (SPD) 5634B Dr. Reismann (Z) 5635C Dr. Wuermeling (CDU) 5635D Dr. Trischler (FDP) 5639A Mellies (SPD) 5640C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5640D Abstimmungen 5614B, 5615A, 5621B, 5622A, B, 5623B, 5625D, 5626D, 5629D, 5631A, 5636C, 5638A, 5639A, 5641A Weiterberatung vertagt 5641C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 1983 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2229 der Drucksachen) . . . 5611C, 5613D Beratung abgesetzt 5613D Zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP, Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2061 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2213 der Drucksachen) 5611C, 5613D, 5615B zur Sache: Dr. Povel (CDU), Berichterstatter . 5615B zur Geschäftsordnung: Pelster (CDU) 5616C Dr. Wellhausen (FDP) .. 5616D Mellies (SPD) 5617A Rückverweisung an den Ausschuß . . . . 5617B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Viehzählungen vom 31. Oktober 1938 (Nr. 2186 der Drucksachen) 5617B Ausschußüberweisung 5617C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die richterliche Vertragshilfe (Vertragshilfegesetz) (Nr. 2192 der Drucksachen) 5617C Ausschußüberweisung 5617C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Vorlage eines Gesetzes über den Verkehr mit Gemüse und Obst (Nrn. 2203, 2113 der Drucksachen) 5617D Schill (CDU), Berichterstatter . . 5617D Kriedemann (SPD) 5619A Eichner (BP) 5619B Rath (FDP) 5619D Beschlußfassung 5620A Erste Beratung des von den Abg. Strauß u. Gen. eingebrachten Erntwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Verordnung zur Förderung der Nutzholzgewinnung vom 30. Juli 1937 (Nr. 2207 der Drucksachen) 5620B Strauß (CDU), Antragsteller . . . 5620B Ausschußüberweisung 5621A Nächste Sitzung 5641C Die Sitzung wird um 14 Uhr 24 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Ich bitte, auch diesen Punkt zurückzustellen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, der Antragsteller bittet, auch diese Ziffer zurückzustellen. Wir können aber so nicht verhandeln. Ich schlage vor, diesen Punkt der Tagesordnung bis zur Verteilung der Drucksachen mit den Abänderungsanträgen vorläufig abzusetzen und mir zu gestatten, einen anderen Punkt der Tagesordnung vorwegzunehmen. Ist das Haus einverstanden?

(Zustimmung.)

— Dann wird so verfahren.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP, Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2061 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2213 der Drucksachen).
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. Povel als Berichterstatter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Bernardus Povel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe über das Exportförderungsgesetz zu berichten, das heute in zweiter Lesung ansteht. Der Zweck des Gesetzes besteht darin, steuerliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Export zu fördern. Neben der Exportförderung durch steuerliche Maßnahmen sind noch andere Maßnahmen, und zwar wirtschaftspolitische und finanzpolitische Maßnahmen, getroffen worden. Die wirtschaftspolitischen Maßnahmen be-
    stehen in der Hauptsache darin, daß man dem C Export in der Zuteilung von ausländischen Rohmaterialien, hauptsächlich von ECA-Rohmaterialien, und auch von inländischen Rohmaterialien Priorität eingeräumt hat. Die kreditpolitischen Maßnahmen sind in der Hauptsache dadurch gekennzeichnet, daß man die Kreditrestriktion, die ja in der allgemeinen Wirtschaft eine so große Beschränkung der Liquidität hervorgerufen hat, bei den Exportgeschäften nicht anwendet. Außerdem können die Exporttratten gezogen werden, wodurch es dem Exporteur ermöglicht ist, billige Kredite zu bekommen. Die Kredite, die der Exporteur durch Exporttratten bekommt, richten sich nach den Sätzen, die in den Bestimmungsländern Gültigkeit haben. Beispielsweise sind die Diskontsätze in der Schweiz 1 1/2 %, in den USA 1 3/4 % und in den Pfund-Ländern 2 %. Unter Berücksichtigung der 3 °/o, die noch durch die Bankprovisionen hinzukommen, kann man also damit rechnen, daß der Exporteur präterpropter seinen Export mit 5 % Jahreszinsen vorfinanzieren kann. Dadurch ist er in einer verhältnismäßig günstigen Lage.
    Neben diese allgemeinen wirtschaftlichen Maßnahmen treten nun die in diesem Gesetz vorgeschlagenen steuerlichen Maßnahmen. Die Regierung und sämtliche Parteien waren sich im Ausschuß über folgendes klar. Es sollte in jeder Weise verhindert werden, daß durch dieses Gesetz der Eindruck entsteht, daß wir mit unseren Exportwaren Dumping betreiben wollen. Das Gesetz soll nur insoweit einen steuerlichen Anreiz geben, als dieser Anreiz notwendig erscheint. Außerdem soll die Förderung nur bis zum Jahre 1954, also bis zum Jahre 1953 einschließlich gelten. Es ist nämlich zu bedenken, daß der steuerliche Ausfall, den wir durch dieses Gesetz haben, verhältnismäßig C recht groß ist. Wir rechnen damit, daß an Einkommensteuern ein Betrag von 151 Millionen DM und an Umsatzsteuern ein Betrag von 140 Millionen DM ausfällt. Diese Beträge sind nach den Umsätzen des Vorjahres, also nicht des laufenden Jahres, errechnet. Wenn wir das Ziel erreichen wollen, den Export um 50 % zu steigern, müssen wir also damit rechnen, daß wir einen Steuerausfall von über 400 Millionen DM erleben werden. Es ist allerdings zu bedenken, daß die Steuervergünstigungen bei den Ertragsteuern zur Hälfte jeweils nur gestundet werden, daß steuerfreie Reserven gebildet werden, die im Laufe von zehn Jahren amortisiert werden.
    Wir haben bei den Beratungen im Ausschuß zwischen den Warenlieferungen und den Leistungen unterschieden. Bei den Warenlieferungen sind wir davon ausgegangen, daß im allgemeinen der Exportumsatz als Grundlage für die Förderung dienen soll, während bei den Leistungen die Devisenspitzen als Grundlage dienen. Dann mußten wir in der Höhe der Vergünstigungen zwischen den Exporten, die von den Fabrikanten, und den Exporten, die von dem Handel durchgeführt werden, unterscheiden. Ferner muß zwischen den Inlandswaren, die exportiert werden, und den Auslandswaren unterschieden werden, die in Form von Transitwaren über Deutschland exportiert werden. Ferner waren die Sätze zu staffeln, je nachdem, ob es sich um Rohstoffe, Halbfabrikate oder Fertigfabrikate handelt. Wichtig war es auch, in etwa die Exportwertigkeit zu berücksichtigen. Es kann ja sogar vorkommen, daß der Export bestimmter Waren unerwünscht ist. In § 4 a ist vorgesehen, daß unerwünschte Exporte nicht gefördert werden.


    (Dr. Povel)

    Für besonders exportwertige Waren ist weiterhin vorgesehen, durch eine Entschließung, die Ihnen unter Ziffer 2 des Ausschußberichts vorliegt, die Möglichkeit zu geben, weitere Anreize steuerlicher Art zu schaffen.
    Über den Inhalt des Gesetzes möchte ich nur kurz folgendes sagen. In Abschnitt I ist zwischen der steuerfreien Rücklage, die für Fertigwaren der Industrie auf 3 % festgesetzt worden ist, und dem bei der Gewinnermittlung absetzbaren Betrag zu unterscheiden, der beim Handel auf 1 % und bei Industriexporten auf 3 % festgesetzt worden ist.
    In Abschnitt II sind die Umsatzsteuervergütungen festgelegt. Die Höhe ist je nach den steigenden Umsatzsteuersätzen auf 0,75 % bei Grundstoffen, auf 1,5 % bei Halbfabrikaten und auf 4 % bei Fertigfabrikaten vorgesehen.
    In Abschnitt III handelt es sich um eine Befreiung von der Wechselsteuer, auch wenn die Wechsel im Inland zahlbar gestellt sind.
    Es ist noch ein Abschnitt III a angefügt worden, in welchem bestimmt wird, daß die Versicherungssteuer beim Export und beim Transitverkehr wegfällt.
    Einige Zweifelsfragen sind im Ausschuß ausführlich besprochen worden. Es ist die Frage aufgetaucht, ob der in dem Initiativentwurf der Parteien vorgesehene Gesamtumsatz von 5 % als Mindestvoraussetzung beibehalten werden soll. Außerdem war in dem Entwurf vorgesehen, daß ein Mindestexportumsatz von 10 000 DM erreicht werden muß. Der Ausschuß ist zu dem Ergebnis gekommen, die 5 % zu streichen. Die Vergünstigung kann also ohne Rücksicht auf den prozentualen Exportanteil in Anspruch genommen werden. Außerdem hat man den Mindestexportumsatz von 10 000 auf 5 000 DM heruntergesetzt.
    Längere Zeit wurde auch über die Frage verhandelt, wie das Verhältnis bei den Vergütungen zwischen Industrie und Handel sein sollte. Der Handel hatte beantragt, die Hälfte von dem zu bekommen, was die Industrie bekam. Man hat aber an dem Entwurf festgehalten und hat das Verhältnis 1 : 3 vorgesehen. Dafür hat man aber beim Transithandel im reinen Transithandel 10 % der Devisenspitze als einkommensteuerlich absetzbaren Betrag vorgesehen, und zwar mit dem Stimmenverhältnis 11 zu 2. Beim gebrochenen Transithandel — das ist der Transithandel, bei dem geringfügige Bearbeitungen oder Umpackungen vorgenommen werden — hat man 6 % der Devisenspitze vorgesehen.
    Wichtig war die Beurteilung der Frage, wie es in der Exportvergütung für besonders exportwichtige Waren werden sollte. Der Ausschuß ist bei der Einteilung in Roh-, Halb- und Fertigfabrikate geblieben, hat aber den Vorschlag gemacht, daß eine Verfeinerung durchgeführt wird und daß his Ende des Jahres von der Regierung ein neuer Vorschlag vorgelegt wird, auf Grund dessen dann die Besserstellung der besonders förderungswichtigen Exporte erfolgen kann.
    Der Ausschuß bittet Sie, den Ausschußentwurf zu genehmigen und außerdem die Entschließung anzunehmen, die unter Ziffer 2 aufgeführt ist.
    Ich bin gebeten worden, Ihnen noch folgende redaktionelle Änderungen vorzuschlagen. In der vom Ausschuß beschlossenen Fassung des § 3 Abs. 3 Ziffer 2 erste Zeile tritt an die Stelle des Wortes „Auslieferungen" das Wort „Ausfuhrlieferungen". Das ist ein Schreibfehler.
    In der Fassung des 11. Ausschusses § 6 Abs. 2 ist im ersten Satz hinter das 'Wort „Diskontierung" der folgende Halbsatz einzufügen:
    sofern die Außenhandelsbank auf dem Wechsel bestätigt, daß dem Wechsel ein Lieferungsgeschäft an das Ausland zugrunde liegt oder der Wechsel dem Aussteller zur Finanzierung von Lieferungsgeschäften an das Ausland dient.