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ID0114005700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1951 5559 140. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5560D, 5580B, 5598C Gedenkworte des Präsidenten Dr. Ehlers für den verstorbenen Staatspräsidenten von Portugal Marschall Antonio Oscar de Fracoso Carmona 5561A Richtigstellung eines Zitats des Abg Dr. Koch aus dem Bundesgesetzblatt in der 137. Sitzung 5561B Zur Tagesordnung 5561C, 5567B Zurückziehung des von der Fraktion der DP eingebrachten .Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Wahlgesetze zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 2178 der Drucksachen) 5561C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu den Gesetzen zur Änderung des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft — Änderungsgesetz — 5561C zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen 5561C über die Rechtsstellung der in den ersten Deutschen Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes . . 5561C zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen 5561D über den Sitz des Bundesverfassungsgerichts 5561D betr. Zweites Gesetz über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern 5561D zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister 5561D zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes . 5561D Anfrage Nr. 143 der Fraktion der KPD betr. deutsche Auslandsschulden (Nrn. 1644, 2218 der Drucksachen) 5561D Anfrage Nr. 177 der Abg. Frau Dr. Probst u. Gen. betr. Bundesversorgungsgesetz (Nrn. 2142, 2219 der Drucksachen) . . 5561D Anfrage Nr. 178 der Fraktion der BP betr. Milchpreis (Nrn. 2165, 2220 der Drucksachen) 5561D Bericht des Bundesministers für Arbeit über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nrn. 2221 der Drucksachen) 5562A Bericht des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen über die Befreiung von Rundfunkgebühren für Erwerbslose (Nr. 2224 der Drucksachen) 5562A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Bundesrundfunkgesetzes (Nr. 2006 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und ',Fernmeldewesen (28. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Neue Wellenlänge für Radio München (Nrn. 2016, 1137 der Drucksachen) 5562A Matthes (DP), Antragsteller . . . 5562B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5565A Stücklen (CSU), Berichterstatter . 5566C Marx (SPD) 5567C Dr. Besold (BP) 5568D Dr. Decker (BP) 5570B Brunner (SPD) 5570C Brookmann (CDU) 5572C Dr. Mende (FDP) 5573D Dr. Jaeger (CSU) 5576A Müller (Frankfurt) (KPD) 5577D Dr. Seelos (BP) 5578B Frau Dr. Ilk (FDP) 5578D Dr. von Merkatz (DP) 5579A Ausschußüberweisung 5580A Beschlußfassung 5580B Wiedergenesung der Abg. Graf von Spreti und Etzel (Duisburg) 5580B Beratung der Interpellation der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP betr. Bezahlung von Handwerkerrechnungen (Nr. 2050 der Drucksachen) 5580B Günther (CDU), Interpellant . . . 5580C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5582B Beratung der Interpellation der Abgeordneten Dr. Orth u. Gen. betr. Kredit-Restriktionen (Nr. 2146 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Krediteinschränkungen in der Grenzlandwirtschaft (Nr. 2169 der Drucksachen) 5561C, 5583B Dr. Orth (CDU), Interpellant . . . . 5583B Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 5584C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5585B Dr. Preusker (FDP) (zur Geschäftsordnung)) 5586C Beschlußfassung 5586C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Äußerungen des Herrn Bundesministers der Justiz Dr. Dehler zum Mitbestimmungsrecht (Nr. 2168 der Drucksachen) 5586C Wönner (SPD), Interpellant 5586D, 5594B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5588B Dr. Arndt (SPD) Zur Sache 5588C Zur Geschäftsordnung 5591C Dr. Greve (SPD) 5588C, 5592D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . . 5589B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 5590A Harig (KPD) 5591A Euler (FDP) 5592A Ewers (DP) 5593C Dr. Krone (CDU) 5594A Böhm (SPD) 5594C von Thadden (DRP) 5595B Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Notarordnung für das Land Rheinland-Pfalz (Nr. 2171 der Drucksachen) 5595C Dr. Reismann (Z), Antragsteller . 5595D Ausschußüberweisung 5596B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs O eines Gesetzes zur Vermeidung von Härten in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei langer bergmännischer Tätigkeit (Nr. 2058 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 2175 der Drucksachen) 5596B Dannebom (SPD), Berichterstatter 5596C Beschlußfassung . . . . 5596D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Gleichstellung der Kriegsgeschädigten (Nrn. 2177, 124 der Drucksachen) 5597A Zur Geschäftsordnung: Reitzner (SPD) 5597A Strauß (CSU) 5597B Dr. Reismann (Z) 5597B Dr. Fink (BP) 5597C Ausschußüberweisung 5597C Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Anrechnung von Besatzungskohle auf die Exportquote (Nr. 2170 der Drucksachen) 5597C Dr. Seelos (BP) 5597D Ausschußüberweisung 5597D Beratung des Antrags der Abg. Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Horlacher u. Gen. betr. Übergangsregelung für die Einfuhr von Gemüse und Obst (Nr. 2179 der Drucksachen) . . 5598A Ausschußüberweisung 5598C Beratung der Übersichten Nr. 26 und Nr. 27 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nrn. 156, 163) 5598A, C Ausschußüberweisung 5598C Nächste Sitzung 5598C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem der Herr Bundesminister der Justiz Erklärungen abgegeben hat die das Hohe Haus herausgefordert haben und die von mir nur als schimpflich bezeichnet werden können, beantragt die sozialdemokratische Fraktion, den Herrn Bundeskanzler herbeizurufen.

    (Beifall bei der SPD. — Oho-Rufe rechts.)



Rede von Paul Löbe
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ein solcher Antrag ist nach der Geschäftsordnung jederzeit zulässig. Er muß aber von einer Mehrheit angenommen werden. Die Rednerliste zeigt noch zwei Namen.
Wir unterbrechen also. diese Beratung. Ich stelle zunächst den geschäftsordnungsmäßigen Antrag Dr. Arndt zur Abstimmung. Wünscht jemand dagegen zu sprechen?

(Zurufe von der Mitte: Abstimmen!)

— Ich bitte diejenigen Damen und Herren, welche dem Antrag Dr. Arndt zustimmen wollen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe.

(Abg. Dr. Arndt: Die Mehrheit kneift! Feige! — Gegenruf des Abg. Dr. Bucerius: Das dürfen Sie doch wirklich nicht sagen! — Erneute Zurufe von der SPD: Feige! Feige! — Zuruf rechts: Was hat der Bundeskanzler damit zu tun? — Abg. Renner: Das könnte Euch so passen! Das ist sein Justizminister! — Abg. Dr. Arndt: Ihr schändet ja den ganzen Bundestag! Gegenrufe in der Mitte und rechts. — Abg. Dr. Arndt: Ihr bringt Schimpf und Schande über den Bundestag!)

— Das Büro ist sich einig, daß das letztere die Mehrheit war. Der Antrag ist abgelehnt.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Euler.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von August-Martin Euler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Industriegewerkschaft Metall hat am 3. Januar 51 in Gegenwart des verstorbenen Vorsitzenden ,des Gewerkschaftsbundes, Herrn Dr. Böckler, den Beschluß gefaßt, die Arbeiter in der eisenschaffenden Industrie würden am 1. Februar die Arbeit niederlegen, falls bis dahin keine den gewerkschaftlichen Forderungen entsprechende Regelung des Mitbestimmungsrechts ergangen sei. Bei dieser Androhung handelte es sich nicht um einen gewöhnlichen Streik; denn was gefordert wurde, lag außerhalb dessen, was die Arbeitgeber bewirken konnten. Es handelte sich nicht um die Herbeiführung bestimmter wirtschaftlicher und sozialer Arbeitsbedingungen, sondern um eine gesetzgeberische Maßnahme. Ein Streik, der gesetzlich gerechtfertigt sein soll, muß sich gegen die Arbeitgeber als diejenigen wenden, die in der Lage sein müssen, die bestimmten wirtschaftlichen und sozialen Arbeitsbedingungen herbeizuführen, um die gerungen wird. Hier handelte es sich aber um eine generelle Regelung, die nur Gegenstand eines Gesetzes sein konnte. Eine Forderung, deren Erfüllung durch Streik erzwungen werden soll, ist, wenn sie so beschaffen ist, daß sie sich auf den Inhalt eines bestimmten Gesetzes richtet, die Androhung eines politischen Streiks.

    (Lachen bei der SPD.)

    Der politische Streik ist ausnahmsweise nur erlaubt, wenn er auf den Zweck gerichtet ist, den Staat in seinem demokratischen Bestand zu schützen.

    (Abg. Renner: Wo steht denn das?)

    – Es gibt auch ungeschriebene Grundgesetze in einer Demokratie.

    (Lachen links.)

    Im Parlamentarischen Rat bestand Einmütigkeit darüber, daß der politische Streik in einer rechtsstaatlichen Demokratie keine Berechtigung haben könne, es sei denn, es handelt sich um einen Akt der Notwehr, um einen Angriff auf den demokratischen Rechtsstaat zu verhüten oder diesem Angriff durch eine entsprechende Gegenwehr zu begegnen.
    Es bleibt also 'dabei und kann nicht bestritten werden, daß eis sich bei dem Verhalten der Gewerkschaften um die Androhung eines unerlaubten rechtswidrigen politischen Streiks handelte. Streiks als Druckmittel auf den Gesetzgeber sind der rechtsstaatlichen Demokratie wesensfremd. Die repräsentative Demokratie, die in unserem Grundgesetz niedergelegt ist, überträgt das Gesetzgebungsrecht ausschließlich bestimmten Organen. Die Gesetzgebung ist nur Sache der hierfür bestellten Organe, und das ist insonderheit als Gesetzgebungsorgan par excellence das Parlament. Die Mitglieder des Parlaments sind nach Art. 38 an Weisungen und Aufträge nicht gebunden. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen.

    (Abg. Renner: Falls vorhanden!)

    Die Entschließungsfreiheit dieser nur ihrem Gewissen unterworfenen Mitglieder des Parlaments untersteht dem strafrechtlichen Schutz des § 105 des Strafgesetzbuches.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Darüber hinaus ist seit jeher auch in der zivilrechtlichen Judikatur anerkannt gewesen, daß die gewerkschaftlichen Kampfmittel nur im Rahmen der allgemeinen Gesetze gegeben sind.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es bleibt zu konstatieren, daß sich die Gewerkschaften mit der Drohung, die an die Adresse der Regierung und des Parlaments gerichtet war, um ein Gesetz bestimmten Inhaltes herbeizuführen, eines schweren Angriffs auf die Demokratie schuldig gemacht haben.

    (Lachen links.)

    Dieser Angriff war um so schwerer, als er von einer machtvollen Organisation ausging. Angriffe gegen die Demokratie müssen als um so schwerwiegender beurteilt werden, je machtvoller die Verbände oder Interessengruppen sind, von denen sie ausgehen.
    Deshalb bestand auch gerade für den Justizminister die Verpflichtung — nicht nur gegenüber diesem Hause, sondern auch im politischen Wirken draußen —, die Öffentlichkeit auf die Gefahren hinzuweisen, die sich für den Bestand der rechtsstaatlichen Demokratie daraus ergeben, daß die Gewerkschaften einmal jedenfalls zu dem Mittel der Androhung eines rechts- und verfassungswidrigen politischen Streiks geschritten sind. Es besteht das allergrößte Interesse daran, daß die deutsche Öffentlichkeit erkennt: Bei einer solchen Praxis darf es nicht bleiben. Wenn man irgend etwas wünschen kann, dann dies, meine sehr geehrten Herren und Damen von der Sozialdemokratie, daß Sie zu der Einsicht gelangen: das Verhalten der Gewerkschaften, Streikmaßnahmen gegen Parlament und Regierung anzudrohen, darf sich nicht wiederholen.

    (Beifall rechts.)