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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1951 5559 140. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5560D, 5580B, 5598C Gedenkworte des Präsidenten Dr. Ehlers für den verstorbenen Staatspräsidenten von Portugal Marschall Antonio Oscar de Fracoso Carmona 5561A Richtigstellung eines Zitats des Abg Dr. Koch aus dem Bundesgesetzblatt in der 137. Sitzung 5561B Zur Tagesordnung 5561C, 5567B Zurückziehung des von der Fraktion der DP eingebrachten .Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Wahlgesetze zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 2178 der Drucksachen) 5561C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zu den Gesetzen zur Änderung des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft — Änderungsgesetz — 5561C zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen 5561C über die Rechtsstellung der in den ersten Deutschen Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes . . 5561C zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen 5561D über den Sitz des Bundesverfassungsgerichts 5561D betr. Zweites Gesetz über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern 5561D zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister 5561D zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes . 5561D Anfrage Nr. 143 der Fraktion der KPD betr. deutsche Auslandsschulden (Nrn. 1644, 2218 der Drucksachen) 5561D Anfrage Nr. 177 der Abg. Frau Dr. Probst u. Gen. betr. Bundesversorgungsgesetz (Nrn. 2142, 2219 der Drucksachen) . . 5561D Anfrage Nr. 178 der Fraktion der BP betr. Milchpreis (Nrn. 2165, 2220 der Drucksachen) 5561D Bericht des Bundesministers für Arbeit über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (Nrn. 2221 der Drucksachen) 5562A Bericht des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen über die Befreiung von Rundfunkgebühren für Erwerbslose (Nr. 2224 der Drucksachen) 5562A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Bundesrundfunkgesetzes (Nr. 2006 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und ',Fernmeldewesen (28. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Neue Wellenlänge für Radio München (Nrn. 2016, 1137 der Drucksachen) 5562A Matthes (DP), Antragsteller . . . 5562B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5565A Stücklen (CSU), Berichterstatter . 5566C Marx (SPD) 5567C Dr. Besold (BP) 5568D Dr. Decker (BP) 5570B Brunner (SPD) 5570C Brookmann (CDU) 5572C Dr. Mende (FDP) 5573D Dr. Jaeger (CSU) 5576A Müller (Frankfurt) (KPD) 5577D Dr. Seelos (BP) 5578B Frau Dr. Ilk (FDP) 5578D Dr. von Merkatz (DP) 5579A Ausschußüberweisung 5580A Beschlußfassung 5580B Wiedergenesung der Abg. Graf von Spreti und Etzel (Duisburg) 5580B Beratung der Interpellation der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP betr. Bezahlung von Handwerkerrechnungen (Nr. 2050 der Drucksachen) 5580B Günther (CDU), Interpellant . . . 5580C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5582B Beratung der Interpellation der Abgeordneten Dr. Orth u. Gen. betr. Kredit-Restriktionen (Nr. 2146 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Krediteinschränkungen in der Grenzlandwirtschaft (Nr. 2169 der Drucksachen) 5561C, 5583B Dr. Orth (CDU), Interpellant . . . . 5583B Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 5584C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5585B Dr. Preusker (FDP) (zur Geschäftsordnung)) 5586C Beschlußfassung 5586C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Äußerungen des Herrn Bundesministers der Justiz Dr. Dehler zum Mitbestimmungsrecht (Nr. 2168 der Drucksachen) 5586C Wönner (SPD), Interpellant 5586D, 5594B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5588B Dr. Arndt (SPD) Zur Sache 5588C Zur Geschäftsordnung 5591C Dr. Greve (SPD) 5588C, 5592D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . . 5589B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 5590A Harig (KPD) 5591A Euler (FDP) 5592A Ewers (DP) 5593C Dr. Krone (CDU) 5594A Böhm (SPD) 5594C von Thadden (DRP) 5595B Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Notarordnung für das Land Rheinland-Pfalz (Nr. 2171 der Drucksachen) 5595C Dr. Reismann (Z), Antragsteller . 5595D Ausschußüberweisung 5596B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs O eines Gesetzes zur Vermeidung von Härten in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei langer bergmännischer Tätigkeit (Nr. 2058 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 2175 der Drucksachen) 5596B Dannebom (SPD), Berichterstatter 5596C Beschlußfassung . . . . 5596D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Gleichstellung der Kriegsgeschädigten (Nrn. 2177, 124 der Drucksachen) 5597A Zur Geschäftsordnung: Reitzner (SPD) 5597A Strauß (CSU) 5597B Dr. Reismann (Z) 5597B Dr. Fink (BP) 5597C Ausschußüberweisung 5597C Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Anrechnung von Besatzungskohle auf die Exportquote (Nr. 2170 der Drucksachen) 5597C Dr. Seelos (BP) 5597D Ausschußüberweisung 5597D Beratung des Antrags der Abg. Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Horlacher u. Gen. betr. Übergangsregelung für die Einfuhr von Gemüse und Obst (Nr. 2179 der Drucksachen) . . 5598A Ausschußüberweisung 5598C Beratung der Übersichten Nr. 26 und Nr. 27 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nrn. 156, 163) 5598A, C Ausschußüberweisung 5598C Nächste Sitzung 5598C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann die Interpellation namens des Bundesfinanzministeriums heute nur ganz allgemein beantworten, da mir die Fälle, die der Herr Interpellant hier vorgetragen hat, bis zu diesem Augenblick nicht bekanntgegeben waren. Ich hätte sonst versucht, sie vor dem Tage der Beantwortung der Interpellation zu klären. Der Herr Abgeordnete Günther hat schon bèi den Einzelfällen, die er hier brachte, darauf hingewiesen, daß es sich hier um Dinge handelt, die aus dem Übergang der Landesverwaltung auf die Bundesverwaltung, also aus den ersten Monaten der Bundesverwaltung herrühren und die daher stammen, daß damals Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Bund über die Pflicht zur Bezahlung der Rechnungen bestanden haben. Die Bundesverwaltung mußte hier ja erst aufgebaut werden und ist erst seit dem 1. Dezember 1949 in Funktion. Alle Aufträge, die vorher vergeben worden sind, sind also vom Lande vergeben worden, natürlich nicht immer für das Land, sondern zum Teil auch für Zwecke des Bundes. Daher war eine Auseinandersetzung darüber notwendig, was von den Bestellungen, die das Land vorgenommen hat, auf das Land und was auf den Bund entfällt. Es ist bedauerlich, daß diese Auseinandersetzung eine geraume Zeit in Anspruch genommen hat. Aber schließlich kann ja das Bundesfinanzministerium nicht Rechnungen begleichen, die das Land angehen. Wir stehen ja nicht nur unter der Kontrolle des Bundesrechnungshofes, sondern ich glaube, auch der Haushaltsausschuß des Hohen Hauses wäre nicht einverstanden gewesen, wenn wir Verpflichtungen, die den Bund nichts angehen, durch Zahlungen anerkannt hätten.
    Trotzdem haben wir uns bemüht, zu verhindern, daß diese Meinungsverschiedenheiten zu Lasten der Lieferanten ausgetragen werden, und haben bei besonders dringlichen Fällen, obwohl die Zahlungsverpflichtung nicht feststand, aus dem Haushalt des Bundesfinanzministeriums vorweggezahlt, also mit dem Risiko, ,daß unsere Verhandlungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen dadurch etwa ungünstig beeinflußt wurden. Wir haben aus dem Haushalt 1949 insgesamt 286 532,16 DM vorwegbezahlt, um der Notlage bestimmter Handwerker, wie sie der Herr Abgeordnete Günther geschildert hat, abzuhelfen. In der Zwischenzeit sind auch die damals nicht erledigten Rechnungen reguliert worden, so daß, soweit es mir bekannt ist, heute überhaupt keine Verpflichtungen des Bundes aus der damaligen Zeit mehr offenstehen. Abgesehen von diesen Meinungsverschiedenheiten in Nordrhein-Westfalen hat der Bund immer pünktlich innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist seine Zahlungen geleistet.
    Dasselbe gilt für die Bauträger, die mit Bundesmitteln z. B. den Wohnungsbau in Bonn für die Bundesbediensteten durchführen. Es haben sich dabei gewisse Schwierigkeiten dadurch ergeben, daß infolge der Lohnerhöhung im Bauhandwerk auf Grund des Remagener Schiedsspruchs Streitigkeiten über die Abwälzung der dadurch entstandenen Mehrkosten aufgetreten waren. Bei den unmittelbaren Bundesaufträgen sind diese Meinungsverschiedenheiten durch einen Erlaß des Bundesfinanzministeriums von Ende Januar 1951 ausgeräumt. Bei den Bauträgern soll eine entsprechende Regelung erfolgen.
    Das war die Antwort zu Punkt 1.
    Zu Punkt 2 darf ich sagen: Es ist uns bekannt, daß die betroffenen Handwerker zum Teil gezwungen waren, Bankkredite in Anspruch zu nehmen. Ich habe schon gesagt, daß wir durch Vorwegzahlungen in möglichst vielen Fällen helfen wollten.
    Zu Punkt 3 darf ich sagen: Es trifft nicht zu, daß Verzugszinsen von öffentlichen Auftraggebern nicht anerkannt werden. Nach unserer Ansicht kann die Bundesregierung als Schuldner privatrechtlicher Forderungen nicht anders behandelt werden als jeder andere Vertragschließende. Die Verdingungsordnung für Bauleistungen sieht vor, daß, wenn eine fällige Zahlung trotz Mahnung innerhalb einer gestellten Nachfrist nicht geleistet wird, sie vom Ende der Nachfrist ab nach dem


    (Staatssekretär Hartmann)

    Zinssatz der Notenbank für Lombard zu verzinsen ist. Der Auftraggeber hat außerdem auch etwaige weitere Schadenersatzansprüche zu erfüllen. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, sich dieser zivilrechtlichen Verpflichtung zu entziehen.
    Zu Punkt 4: Die Bundesregierung hat keinen Einfluß auf die Zahlungsweise der Länder und der Kommunalverwaltungen. Nach dem föderativen Charakter des Grundgesetzes steht uns ein solcher Einfluß nicht zu. Soweit die Länder Bundesbauaufgaben durchgeführt haben, hat die Bundesregierung stets für rechtzeitige Überweisung der erforderlichen Mittel gesorgt, so daß etwaige Verzägerungen in der Prüfung und Bezahlung der Baurechnungen vom Bund jedenfalls nicht zu vertreten sind.
    Nach unserer Ansicht sind besondere Maßnahmen nicht erforderlich, da die damals enstandenen Schwierigkeiten jetzt beseitigt sind. Sollten dem Herrn Abgeordneten Günther oder anderen Mitgliedern des Hohen Hauses noch Fälle bekannt sein, in denen Zahlungen nicht erfolgt sind, so darf ich bitten, diese Fälle dem Bundesfinanzministerium zur Prüfung zu übermitteln. In den Fällen, in denen es sich um Bundesverpflichtungen handelt, wird selbstverständlich unverzüglich Zahlung geleistet werden.


Rede von Paul Löbe
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Wird ein Antrag auf Besprechung der Interpellation gestellt? — Das ist nicht der Fall. Dann ist mit der Beantwortung der Interpellation dieser Punkt der Tagesordnung erledigt. Wir gehen über zum nächsten Punkt.

(Abg. Günther: Ich bitte ums Wort! — Gegenrufe: Erledigt! — Abg. Günther: Ich muß noch etwas klarstellen!)

— Die Besprechung ist geschlossen worden. Jetzt kann das nicht geschehen.

(Abg. Günther: Ich habe mich sofort gemeldet!)

— Es müssen 50 Abgeordnete einen Antrag auf Besprechung der Interpellation stellen. Das ist nicht geschehen.

(Abg. Günther: Aber die Ausführungen des Herrn Staatssekretärs stimmen nicht ganz!)

Wir kommen zum nächsten Punkt der Tagesordnung:
Beratung der Interpellation der Abgeordneten Dr. Orth und Genossen betreffend Kredit-Restriktionen (Nr. 2146 der Drucksachen).
Wir haben zu Beginn der heutigen Sitzung beschlossen, mit diesem Gegenstand den Punkt 9 der Tagesordnung zu verbinden:
Beratung des Antrags der Fraktion der Bayernpartei betreffend Krediteinschränkungen in der Grenzlandwirtschaft (Nr. 2169 der Drucksachen).
Ich eröffne darüber die Aussprache. Zunächst hat Herr Dr. Orth das Wort zur Begründung seiner Interpellation.
Dr. Orth (CDU), Interpellant: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich zu der Ihnen als Drucksache Nr. 2146 vorliegenden Interpellation noch einige Worte der Begründung und Erklärung sage. Ich werde mich kurz fassen. Die Zeit ist schon sehr vorgeschritten, und es wird auch wohl nicht allzuviel Interesse daran bestehen, daß lange Ausführungen zu einer Sache gemacht werden, zu der die Regierung ja Stellung nehmen muß.
Zunächst darf ich vorausschicken, daß meine politischen Freunde, die die Interpellation mit mir unterschrieben haben, nicht daran denken, den Banken wegen der Maßnahmen, die im Zuge der Kreditrestriktion getroffen wurden, in einer billigen Verallgemeinerung Vorwürfe zu machen oder an ihren Maßnahmen ohne Einschränkung Kritik zu üben. Wir wissen genau, daß es eine erhebliche Anzahl von Banken, und zwar große Banken, gibt, die in ihrer Kreditpolitik von vornherein so vorsichtig waren, daß sie bei ihrer Liquidität heute in der Lage sind, nicht schematisch jeden Kreditnehmer hart anzufassen. Es gibt Banken, die unter Berücksichtigung individueller Gegebenheiten ihre Kunden entsprechend vorsichtig behandeln.
Wir erkennen unter allen Umständen an, daß eine Kreditrestriktion innerhalb des Bundesgebietes angebracht war. Man darf nicht verkennen, daß das Kreditvolumen im Bundesgebiet sich vom Jahre 1949 bis heute von ungefähr 11 Milliarden DM auf 14 Milliarden DM erhöht hat. Angesichts dieser Erhöhung kann der Wirtschaft nunmehr auch eine Rückführung um 1 Milliarde DM billigerweise zugemutet werden. Sie kann ihr meines Erachtens auch deshalb zugemutet werden, weil viele Kreise der Wirtschaft Kredite sehr gern und in vielleicht höherem Maße als vertretbar aufgenommen haben, um damit vielleicht Waren anzusammeln oder erzeugte Waren zurückzuhalten und diese Waren mit Rücksicht auf einen eventuellen spekulativen Gewinn nicht dann zu verkaufen, wenn es notwendig gewesen wäre, sondern sie erst zu einem späteren Zeitpunkt auf den Markt zu bringen.
Wir anerkennen also, daß die Bank deutscher Länder mit ihrem Beschluß hier etwas richtiges getan hat, wenn sie sich zum Ziel gesetzt hat, Warenhortungen zu vermeiden oder angesammelte Warenläger durch Rücknahme von Krediten zur Auflösung zu bringen. Wir anerkennen auch, daß in manchen Fällen, in denen Kredite — sei es zeitlich oder sachlich — mißbräuchlich genommen wurden, eine Rücknahme der Darlehen ebenfalls vorgenommen werden kann und soll. Dies muß schon' allein mit Rücksicht auf den Kreis der Konsumenten geschehen.
Nun sind aber durch den Beschluß des Zentralbankrats der Bank deutscher Länder viele Banken — oder wenigstens eine große Zahl von Banken — dazu übergegangen, alle bei ihr genommenen Kredite zunächst einmal in einer Höhe von etwa 20 bis 300/o schematisch kurzfristig aufzukündigen. Hier, meine Damen und Herren, wird etwas, was in der Zielsetzung zweifellos richtig ist, zum Schema und verliert nun seinen Sinn. Ich darf Ihnen vielleicht einmal von einem Rundschreiben Kenntnis geben, das eine zentrale Rankendirektion an ihre untergebenen Banken geschickt hat und das gerade in unseren Kreisen, in den Kreisen der gewerblichen Wirtschaft, des Mittelstandes, sehr alarmierend gewirkt hat. Aus ihm ist zu entnehmen, was den Banken auferlegt ist. Diese zentrale Direktion sagt ihren Banken: ihr habt von jedem eurer Kreditnehmer 20 bis 30 % der Darlehen kurzfristig zurückzufordern; es ist auch ganz unabhängig davon zurückzufordern, ob es liquididätsmäßig notwendig ist oder nicht. Den Banken wird außerdem angedroht, daß, wenn sie diese Kredite nicht zurückverlangen, Schecks oder Wechsel, die von ihren Kunden bei der zentralen Direktion vorgelegt werden, eines Tages nicht honoriert werden, und zwar auch dann nicht, wenn der betreffende Akzeptant oder Scheckaussteller ein Gut-


(Dr. Orth)

haben bei der untergeordneten Bank hat. Daß sich die gewerbliche Wirtschaft hiergegen wehren muß, finden Sie doch alle selbstverständlich.
Wir müssen bedenken, daß viele Leute, die bei einer Bank einen Kredit aufgenommen haben, diesen Kredit in den Vereinbarungen mit der Bank zeitlich und der Höhe nach fixiert haben, nicht in der Lage sein werden, einen bestimmten Prozentsatz dieser Kredite von heute auf morgen zurückzuzahlen. Denken Sie einmal daran: ein Vertriebener hat sich mit Hilfe eines Bankkredits wiederum eine Existenz gegründet, ein Mann, der den Kredit sicher bis zur höchstmöglichen oberen Grenze in Anspruch nehmen muß. Nun soll er in kürzester Zeit einen Teil dieses Kredites zurückzahlen. Das ist eine unbillige Härte und auf jeden Fall auch wirtschaftlich nicht sinnvoll. Denn man bringt ja nicht nur ihn persönlich in eine sehr schwierige Lage, sondern man schädigt damit auch all die Kreise, die wirtschaftlich mit ihm zu tun haben.
Oder stellen Sie sich einen Landwirt vor. Er nimmt im Frühjahr einen Kredit bei seiner ländlichen Sparkasse auf, um damit seine Düngemittel zu kaufen. Es ist doch unmöglich, daß ein solcher Kreditnehmer vor Einbringung der Ernte in der Lage sein wird, einen Teil des Kredites zurückzuzahlen. Es ist gerade vorhin von meinem Vorredner gesagt worden, daß eine große Anzahl Handwerker heute von dem Tage an, an dem sie ihre Leistung und ihren Auftrag ausgeführt haben, bis zu dem Tage, an dem ihre Rechnungen honoriert werden, längere Zeit warten müssen. Wir wissen ja selbst, wie langwierig gerade im Baugewerbe die Restfinanzierungen sind, daß dort Formalitäten ,wie Grundbucheintragungen und andere Dinge abgewartet werden müssen. Der Handwerker muß also eine gewisse Zeit überstehen können, bis er sein Geld bekommt. Er braucht also als Betriebsmittel einen Kredit von der Bank, und er kann diesen Kredit sicherlich nicht früher zurückzahlen, bis die Rechnung für seine Leistung honoriert wird. Analog liegen die Verhältnisse in der Industrie. Wenn hier ein Unternehmen ebenfalls einen Kredit als Betriebsmittelkredit aufgenommen hat, der dem Unternehmen im Produktionsumlauf dient, dann ist es unmöglich, diesen Kredit während dieser Laufzeit zurückzuzahlen.
Was wir mit der Interpellation wollen, kann ich zusammenfassend ungefähr so formulieren: Wir gestehen ohne weiteres zu, daß eine Kreditrückführung in all den Fällen, in denen der Kredit mißbräuchlich zur Warenhortung oder zeitlich oder sachlich mißbräuchlich verwendet wird, erfolgen muß, daß die Bank deutscher Länder dann das Recht hat, zu verlangen, daß der Kredit zurückgezahlt wird, auch wenn die Rückzahlung mit Härten verbunden sein sollte. Wir dürfen aber meines Erachtens nicht so weit kommen, daß Kredite, die als Betriebsmittel in der gewerblichen Wirtschaft und in der Landwirtschaft laufen, nun von heute auf morgen zurückverlangt werden; denn damit bringen wir nicht nur die Darlehensnehmer in Schwierigkeiten, sondern wir richten auch in der gesamten Volkswirtschaft einen nach meiner Auffassung nicht absehbaren Schaden an.

(Sehr richtig! in der Mitte!)

Die Meinung, die ich mit meinen Freunden, die diese Interpellation mit eingebracht haben, vertrete, ist die, daß die Regierung bei dem Zentralbankrat der Bank deutscher Länder ihren Einfluß
dahin geltend machen muß, daß die Kreditrückführungen nicht schematisch auf jeden angewendet werden, sondern daß man mit vorsichtiger Hand die Forderung auf Rückzahlungen überwacht und daß man die Kredite nur so zurückverlangt, daß nicht volkswirtschaftliche und persönliche Schäden für die Kreditnehmer entstehen.

(Beifall in der Mitte.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Paul Löbe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zur Begründung des Antrages der Fraktion der Bayernpartei Nr. 2169 hat das Wort der Herr Abgeordnete Dr. Etzel (Barnberg).
    Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gegenstand unseres Antrages bildet eine Teil- und Sonderfrage der Gesamtprobleme, die heute beide, wenn sich die erforderliche Zahl von 50 Mitgliedern des Hauses für die Beratung auch der Interpellation findet, zur Debatte anstehen, nämlich der Restriktion der Kredite und der Bekämpfung und Beseitigung der Grenzlandnot. Die alte Frage, die sich hier erhebt, ist die, ob leichtes oder knappes Geld geboten werden soll. Diese Streit- und Kampffrage ist zu verschiedenen Zeiten immer wieder verschieden beantwortet worden. Die Verfechter des leichten Geldes sind die Anhänger des Gedankens, daß die Währung und die Kreditregelung maßgebend unter dem Einfluß der politischen Gewalt zu stehen haben. Die Anhänger des knappen Geldes dagegen sind die Verfechter der Unabhängigkeit des Zentralbanksystems, der Währungsbank. Den schmalen Weg zwischen diesen beiden äußersten Möglichkeiten zu gehen, ist die hohe Kunst der Kredit-, Geld-, Kapital- und Wirtschaftspolitik im allgemeinen. Wir sehen heute — in besonderer Schärfe in den Grenzgebieten — unter den Auswirkungen eines' Schematismus der Kreditpolitik, der sozusagen mit Stock und Exerzitium und überfallartigen Einschränkungen hingegebener Kredite arbeitet, ein flaues Gefühl sich in der Wirtschaft ausbreiten. Wir beobachten eine wachsende Illiquidität der Betriebe, eine nur langsame Entlastung des Arbeitsmarkts und das Zögern der Preise, mit der durch die Kreditrestriktionen gewollten Abwärtsentwicklung zu beginnen.
    Bei der Entscheidung darüber, ob leichtes oder knappes Geld herrschen soll, wird sich das Zentralbanksystem daran erinnern müssen, daß nur eine pflegliche, behutsame und individuelle Behandlung der Kreditnehmer zu einem Erfolg führen kann. Mit einer schematisierenden Handhabung würden auch gesunde Unternehmungen zum Erliegen gebracht. Unter dem doppelten Stoß und Druck einer ungeheuren, ständig wachsenden Steuerlast und der Einschnürung der Kredite gerät die Wirtschaft in Gefahr, und es könnte sein, daß man, indem man zwar die Scylla der Inflation vermeidet, in die Charybdis der Deflation gerät.
    Für die Grenzlandwirtschaft hat diese Frage und ihre Lösung eine besondere Dringlichkeit. Es gilt hier, mit noch behutsamerer, pfleglicherer Hand die Krediteinschränkungen vorzunehmen, also nur solche, die wirklich begründet sind, begründet, weil sie den Ausgangspunkt und Grundgedanken der Kreditrestriktionen verwirklichen sollen. Im ganzen bedeutet — dies möchte ich hier einschalten — die Festsetzung der rechtgläubigen Ziffer von 1 Milliarde DM eine willkürliche Entscheidung. Für uns geht es darum, vor allem die Anweisung der Bank deutscher Länder an die Landeszentralbanken, wonach die Kreditrückführung nicht nach


    (Dr. Etzel [Bamberg])

    einem allgemeinen Schema, sondern individuell unter angemessener, pfleglicher Berücksichtigung der Verhältnisse und Aufgaben eines Betriebes erfolgen soll, dahin zu ergänzen, daß auf die besondere Bedeutung und Stellung eines Betriebes in der Grenzlandwirtschaft jeder Bedacht genommen wird. Es erscheint weiterhin notwendig, daß in besonderen Ausführungsvorschriften der Bank deutscher Länder und der Landeszentralbanken den Geschäftsbanken der Grenzgebiete genügende Bewegungsfreiheit gegeben wird, um den dortigen Kreditbedarf unter allen Umständen zu befriedigen. Drittens muß Wert darauf gelegt werden, daß die Bank deutscher Länder und die Landeszentralbanken darauf verzichten, die entgegenkommendere Handhabung der Kreditlinie gegenüber der Grenzlandwirtschaft durch eine Verschärfung der Kreditpraxis gegenüber berechtigten Kreditbedürfnissen und -ansprächen anderer Wirtschaftsgebiete auszugleichen.
    Der wirtschaftspolitische Ausschuß hat heute morgen das Gesamtproblem der besonderen Nöte und Schwierigkeiten der Grenzlandwirtschaft erörtert. Einen Teil davon — aber unabhängig von dem in interministeriellen Konferenzen festgelegten Sanierungsplan — bildet diese Frage. Die Bank deutscher Länder würde meines Erachtens gut daran tun, sich von Zeit zu Zeit in angemessenen Abschnitten darüber zu vergewissern, ob nicht der Punkt erreicht ist, an dem zwar die inflatorische Entwicklung abgestoppt, gleichzeitig aber mit einer deflatorischen Entwicklung begonnen wird. Deflation des Kredits und der Währung bedeutet Arbeitslosigkeit, Inflation den Anfang der Enteignung der Bürger. Als der schlaue und einfallsreiche Odysseus auf seiner zehnjährigen Irrfahrt in die Nähe der Symplegaden kam, hat er, diese
    überlistend, eine Taube losgelassen, um mit seinen Genossen hindurchzukommen. Es gelang ihnen, und es blieben den Symplegaden nur einige Schwanzfedern dieser Taube. Wenn die Bank deutscher Länder diese Taube nicht rechtzeitig entläßt, um sich zu vergewissern, wie die Verhältnisse sind, dann befürchte ich, daß es sich nicht nur um einige Schwanzfedern der Wirtschaft in der Bundesrepublik handeln wird.
    An sich sind wir der Ansicht, daß der Antrag in unmittelbarer Abstimmung erledigt werden könnte. Für den Fall, daß das Hohe Haus dieser Form der Erledigung nicht zustimmt, möchten wir uns den Vorschlag erlauben, den Antrag dem Ausschuß für Geld und Kredit — federführend — zu überweisen und den Ausschuß für Wirtschaftspolitik mitzubeteiligen. Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags kennt keine Dringlichkeitsanträge. Angesichts der Dringlichkeit des Problems glaube ich gleichwohl, daß es zweckmäßig Und wirksam wäre, wenn das Hohe Haus für den Fall der Überweisung zum Ausdruck brächte, daß die Ausschüsse das Problem mit der größten Promptheit angehen und beraten möchten.

    (Beifall bei der BP.)