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ID0113909400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. April 1951 5477 139. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 5479C, 5485B Bericht des Bundeskanzlers betr. Schritte der Bundesregierung wegen Aufhebung der Wasserchlorisierungsmaßnahmen (Nr 2194 der Drucksachen) 54'79C Zur Tagesordnung 5479D, 5557A Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . . 5479D Ordnungsruf gegen den Abg. Dr. Ott wegen eines Zurufs in der 136. Sitzung . . . . 5480A Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes (Nr. 1575 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2077 der Drucksachen); Anderungsanträge Umdruck Nr. 79, 120 (neu), 126 5480B Dr. Gülich (SPD) 5480D, 5483B Dr. Bertram (Z) 5481A, 5484B Dr. Horlacher (CSU) . . . 5482B, 5483A Dr. Kneipp (FPD) (zur Geschäftsordnung) 5483A Abstimmungen . . . 5480B, 5481A, D, 5484C Beratung der Interpellation der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP betr. Verfassungswidrige Volksabstimmung (Nr 2185 der Drucksachen) 5485A Brookmann (CDU), Interpellant . 5485A, 5498A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5486C Frau Wessel (Z) 5487B Rische (KPD) 5491B Loritz (WAV) 5493A Frau Dr. Brökelschen (CDU) . . . 5493D Wehner (SPD) 5494B von Thadden (DRP) 5497B Euler (FDP) 5498B Dr. von Merkatz (DP) 5498D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan V — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Marshallplans .(Nr. 1905 der Drucksachen); Einzelplan Va — Haushalt des deutschen Vertreters im Rat der Internationalen Ruhrbehörde und des Deutschen Delegationsbüros in Düsseldorf (Nr. 1906 der Drucksachen) 5499A, 5502D Blachstein (SPD), Berichterstatter . . 5499B Dr. Seelos (BP) 5503C Blücher, Bundesminister für Angelegenheiten des Marshallplans 5504B, 5512D Paul (Düsseldorf) (KPD) 5508B Loritz (WAV) 5509C, 5515B Dr. Reismann (Z) 5510B Kalbitzer (SPD) 5511B, 5515A Dr. Vogel (CDU) 5513D Abstimmungen 5515D Erste Beratung des Entwurfs eines Wohnraummangelgesetzes (Nr. 2158 der Drucksachen) in Verbindung mit der . Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Frühwald u. Gen. betr. Mittel für Siedlungsvorhaben (Nrn. 2157, 1709 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, Z und Gruppe BHE-DG betr. Bereitstellung von Bundeshaushaltsmitteln für den sozialen Wohnungsbau im Haushaltsjahr 1951/52 (Nr. 2123 der Drucksachen) 5516A Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 5516A Glüsing (CDU), Berichterstatter . . 5516D Lücke (CDU) (zur Geschäftsordnung) 5517A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5517B Ausschußüberweisung 5517B Abstimmungen 5520C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): a) Einzelplan XXIV — Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben (Nr. 1923 der Drucksachen); b) Einzelplan XXV — Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben der Auslaufzeit 1949 (Nr. 1924 der Drucksachen); c) Einzelplan XXVII — Haushalt der Sonstigen Kriegsfolgelasten (Nr. 1926 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Erhöhung der Besatzungskosten (Nr. 2080 der Drucksachen) und mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Abgeltung von Besatzungsschäden und Besatzungsleistungen (Nr. 2029 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Einstellung der Truppenübungen der Besatzungsmächte (Nr. 2124 der Drucksachen) 5520C, 5558 Dr. Krone (CDU): schriftlicher Bericht . . . 5520D, 5558 zur Geschäftsordnung 5549C Dr. Seelos (BP): als Antragsteller 5520D zur Abstimmung 5548D Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 5523B Müller (Frankfurt) (KPD), Antragsteller 5524C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 5526C Strauß (CSU): zur Sache 5532B zur Geschäftsordnung 5549B Dr. Pfleiderer (FDP) . . . . 5538B, 5548B Fisch (KPD) : zur Sache 5541D zur Geschäftsordnung 5549D Dr. von Merkatz (DP): zur Sache 5543D zur Geschäftsordnung 5549C Hartmann, Staatssekretär im Buridesministerium der Finanzen- ,-5546A, 5547C Matthes (FDP) 5546C Schoettle (SPD) . . . . . . 5547D Abstimmungen 5549A, D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 155) 5550A Beschlußfassung 5550A Beratung der Übersicht Nr. 25 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 151) 5550B Beschlußfassung 5550B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft (Nrn. 1969 [neu], 2022 der Drucksachen) . . . . 5550B Dr. Bleiß (SPD), Berichterstatter . 5550B Naegel (CDU) 5551B Abstimmungen 5551B, C Zweite und dritte Beratung des vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung des Niedersächsischen Arbeitsschutzgesetzes für Jugendliche vom 9. Dezember 1948 (Nr. 1783 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge (33. Ausschuß) (Nr. 2155 der Drucksachen) 5552A Farke (DP), Berichterstatter . . . 5552A Beschlußfassung 5552C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Ergänzungsgesetz) (Nr. 2082 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2182 der Drucksachen) 5552C Naegel (CDU), Berichterstatter . . 5552D Kurlbaum (SPD) 5554A Abstimmungen 5554A, D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll (Nr. 1977 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 2176 der Drucksachen) 5554D Frau Schroeder (Berlin), Berichterstatterin 5555A Beschlußfassung 5555C Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Bundesrundfunkgesetzes (Nr. 2006 der Drucksachen) . . 5555D, 5557A zur Geschäftsordnung: Brunner (SPD) 5555D Dr. Mühlenfeld. (DP) 5556A Beratung abgesetzt 5556A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Even, Winkelheide u. Gen. betr. Fahrpreisermäßigung für Teilnehmer an Volksbildungslehrgängen (Nrn. 2144, 1865 der Drucksachen) 5556A Herrmann (SPD), Berichterstatter . 5556B Beschlußfassung 5556B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Veröffentlichung von Anstellungen und Beförderungen der höheren Beamten in den Amtsblättern (Nr. 2153, 1773 der Drucksachen) 5556C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 5556C Beschlußfassung 5556D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Zahlung einer Ausgleichszulage für ins Beamtenverhältnis überführte Arbeiter und Angestellte der Bundesbahn (Nrn. 2154, 1659 der Drucksachen) . . . 5556D Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 5556D Beschlußfassung 5557A Persönliche Erklärung nach § 85 der Geschäftsordnung: Jacobs (SPD) 5557B Nächste Sitzung 5557A, D Anlage: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen) betr. Einzelplan XXIV — Haus- _ halt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben —, Einzelplan XXV — Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben der Auslaufzeit 1949 — und Einzelplan XXVII — Haushalt der Sonstigen Kriegsfolgelasten (zu Drucksachen Nrn. 1923, 1924 und 1926) 5558 Die Sitzung wird um 9 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 139. Sitzung Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen) und zwar: Einzelplan XXIV — Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben; Einzelplan XXV — Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben der Auslaufzeit 1949; Einzelplan XXVII — Haushalt der Sonstigen Kriegsfolgelasten Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Krone Der Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben — Einzelplan XXIV — umfaßt an Ausgaben für das Rechnungsjahr 1950 4 048 558 500 DM. Der Rat der Alliierten Hohen Kommission hat davon Abstand genommen, die Höhe der im Rechnungsjahr 1950 voraussichtlich erfolgenden Einnahmen zu veranschlagen, weil deren Höhe nicht genau abzuschätzen sei. Unter Berücksichtigung bisheriger Erfahrungen ist die Gesamthöhe der Einnahmen im Rechnungsjahr 1950 seitens der Regierung auf 37 50p 000 DM geschätzt worden, so daß für den Einzelplan XXIV ein Zuschußbedarf von 4 011 058 500 DM besteht. Der Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben der Auslaufzeit 1949 für das Rechnungsjahr 1950 — Einzelplan XXV — umfaßt an Ausgaben 399 000 000 DM. An Einnahmen sind eingesetzt 2 500 000 DM, so daß ein Zuschußbedarf von 396 500 000 DM entsteht. Da die Alliierte Hohe Kommission entscheidenden Wert darauf legt, die Besatzungskosten und Auftragsausgaben der Auslaufzeit 1949 getrennt von den Besatzungskosten und Auftragsausgaben des Rechnungsjahres 1950 nachzuweisen, war die Aufstellung eines besonderen Einzelplanes XXV notwendig. Der Haushalt der Sonstigen Kriegsfolgelasten für das Rechnungsjahr 1950 — Einzelplan XXVII — umfaßt an Ausgaben 150 800 000 DM, an Einnahmen 1 100 000 DM. Mithin ein Zuschußbedarf von 149 700 000 DM. Im Einzelplan XXVII handelt es sich um Ausgaben erheblichen Umfanges, die mit der Besetzung entstanden sind. Die Trennung dieser Ausgaben von denen in den Einzelplänen XXIV und XXV geht wiederum auf ein Verlangen der Alliierten Hohen Kommission zurück. Der überwiegende Teil dieser Ausgaben entsteht im Zusammenhang mit Lohn- und Gehaltszahlungen an Arbeitskräfte im Dienste der Besatzungsmächte, und zwar im wesentlichen durch Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Es handelt sich hier um Ausgaben, deren Buchung als Besatzungskosten nicht zugelassen wurde. Im Vorwort der Bundesregierung zum Haushalt der Besatzungskosten ist darauf verwiesen, daß Besatzungslasten zu den Gebieten gehören, die den Besatzungsmächten vorbehalten sind. Eine deutsche Befugnis zur Gesetzgebung und Verwaltung ist insofern gegeben, als diese sich auf eine ausdrückliche Ermächtigung der Besatzungsmächte stützen kann. In einer Note vom 8. März 1950 hat der Rat der Alliierten Hohen Kommission der Bundesregierung die Voranschläge für die inneren Besatzungskosten und die inneren Auftragsausgaben zum Vollzug zugeleitet. Die Ausgaben sind mit Vorrang aus den ordentlichen Einnahmen des Haushaltes zu decken. Ein Blick in die Einzelpläne XXIV und XXV zeigt, daß diese Pläne nur allgemeine Ausgabepositionen enthalten, daß aber nähere Erläuterungen zu ihnen fehlen. Der Haushaltsausschuß war bei dieser Gegebenheit nicht in der Lage, in eine Beratung im einzelnen einzutreten. Er hat von den Ausgabepositionen der Einzelpläne XXIV und XXV und ihren Endsummen nur Kenntnis genommen. Er empfiehlt dem Hohen Hause die unveränderte Annahme dieser Einzelpläne. Der Einzelplan XXVII enthält, da es sich hier um die Sonstigen Kriegsfolgelasten handelt, die getrennt von den Einzelplänen XXIV und XXV zu buchen sind, Erläuterungen. Der Haushaltsausschuß empfiehlt nach Beratung und Prüfung des Einzelplanes XXVII auch dessen Annahme. Im Haushaltsausschuß kam die einmütige Auffassung zum Ausdruck, daß auf Grund der jetzt gegebenen innen- und außenpolitischen Verhältnisse die Frage der Besatzungskosten nicht wie bisher auf dem einseitigen Wege der Forderung gelöst werden könne, sondern auf dem Wege des Verhandelns und gegenseitigen Einvernehmens. Es wurde ferner betont, daß für die Zukunft die Besatzungskosten sich immer mehr zu einem deutschen Beitrag für die gesamteuropäische Sicherheit umwandeln müssen und daß dieser Beitrag von der Leistungsfähigkeit der Bundesrepublik abhänge. Die Leistungsfähigkeit der Bundesrepublik werde nicht zuletzt auch dadurch mitbestimmt und begrenzt, daß das deutsche Volk in einem besonderen Ausmaße soziale Verpflichtungen zu tragen habe, deren gerechte Lösung auch einen wesentlichen Beitrag unseres Volkes und Staates für den Frieden der Welt bedeute. Dr. Krone Berichterstatter
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    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem Antrag Drucksache Nr. 2123 soll die Bundesregierung beauftragt werden, zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues in den Haushalt 1951/52 den Betrag von 500 Millionen DM einzusetzen. Der vorliegende Antrag kann nicht für sich allein betrachtet werden, denn er ist nicht der einzige Antrag, der eine Mehrbelastung des Haushalts 1951/52 vorsieht. Das ist nur eine von vielen Mehrbelastungen, die der deutsche Bundestag für das kommende Haushaltsjahr in Aussicht genommen hat. Ich werde daher zunächst im ersten Teil meiner Ausführungen einen Überblick über den Haushalt 1951/52 geben, wie er sich gestalten würde, wenn die Anregungen des Deutschen Bundestages sämtlich durchgeführt werden sollten.
    Ich darf dabei zunächst eine verfassungsrechtliche Bemerkung vorausschicken. Art. 110 des Grundgesetzes schreibt vor, daß die Bundesregierung einen Haushaltsplan vorzulegen hat, der in Einnahmen und Ausgaben jeweils ausgeglichen ist. Der Art. 112 des Grundgesetzes überträgt dem Bundesfinanzminister eine persönliche Verantwortung, indem er bestimmt, daß Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen bedürfen und daß diese Zustimmung nur im Falle eines unvorhergesehenen unabweisbaren Bedürfnisses erteilt werden darf. Art. 113 des Grundgesetzes schreibt weiter vor, daß Beschlüsse des Bundestages und Bundesrates, die die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Ausgaben des Haushaltsplans erhohen oder neue Ausgaben mit sich bringen, der Zustimmung der Bundesregierung bedürfen. Die Bundesregierung muß also für solche Ausgaben auch die politische Verantwortung übernehmen.
    Diesen verfassungsmäßigen Bestimmungen entspricht die Bestimmung in § 48 a Ihrer Geschäftsordnung, in der vorgesehen ist, daß alle Anträge auf Ausgaben der Beratung und Beschlußfassung nur unterstellt werden dürfen, wenn die Anträge gleichzeitig eine Deckungsvorlage enthalten.
    Bei Beratung des Haushaltsplans des Bundesministeriums der Finanzen und bei Beratung der dem Hohen Hause bereits vorliegenden Entwürfe für neue Steuergesetze ist von diesem Hohen Hause der Wunsch ausgesprochen worden, die Bundesregierung und das Bundesministerium der Finanzen möchten doch sämtliche Steuergesetze für einen Jahresabschnitt einheitlich und als Ganzes vorlegen. Der Bundesfinanzminister wäre sehr erfreut, wenn er dazu in die Lage versetzt würde. Er wäre aber dazu nur in der Lage, wenn auf der anderen Seite auch dieses Hohe Haus alle Ausgaben für diesen Jahresabschnitt einheitlich und als Ganzes beschließen und vorlegen würde.
    Ich darf dem Hohen Hause darlegen, wie die Dinge tatsächlich heute liegen und welche Rückwirkungen auf die Finanzgebarung in Bund, Ländern und Gemeinden sich dadurch ergeben werden. Bei der Beratung des Haushalts des Bundesministeriums der Finanzen hat es sich faktisch um einen Rückblick auf das vergangene Jahr gehandelt. Das Haushaltsjahr 1950/51 schließt auch rechnerisch voraussichtlich mit einem tragbaren Überschuß an Ausgaben ab. Für die vergangene Zeit kann der Bundesminister der Finanzen sagen, daß es gelungen ist, die deutschen Finanzen in Ordnung zu halten, und daß die deutsche Bundesrepublik zu den fünf Ländern der Erde gehört, die ihren Haushalt bisher im wesentlichen abgeglichen durchgehalten haben. Es war daher dem Bundesfinanzminister auch möglich, auf die Vorwürfe, die gegen seine Amtsführung erhoben worden waren, mit ruhigem


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    Gewissen und mit Humor zu antworten. Heute muß ich zu Ihnen, meine Damen und Herren, über die Haushaltsentwicklung reden, wie sie sich durch die Ausgabenbeschlüsse des Deutschen Bundestages gestalten wird, und ich bin leider nicht in der Lage, darüber mit Humor zu reden. Ich muß das Hohe Haus bitten, das, was ich in vollem Ernste sage, auch mit vollem Ernst anzuhören und zu würdigen.
    Ich habe bei der Beratung der neuen Steuergesetze schon auseinandergesetzt, daß der Mehrbedarf des Bundes für innere und äußere Sicherheit und Sozialausgaben sowie für andere unvermeidbare Auswirkungen der Änderung der gesamten Wirtschaftslage der Welt einen Mehrbedarf von rund 4,5 Milliarden bringen wird. Ich habe dem Hohen Haus dabei erklären können, daß dieser Mehrbedarf gedeckt werden kann, wenn die Vorschläge des Bundesfinanzministeriums hinsichtlich der neuen Steuergesetze, hinsichtlich der Anwendung des Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes — Inanspruchnahme eines Teiles der Einkommen- und Körperschaftsteuer der Länder — rechtzeitig angenommen und durchgeführt werden. Ich habe weiterhin erklärt, daß selbst die neuen Belastungen, die erst nach Ausarbeitung und Vorlage dieser Steuergesetzentwürfe erneut als Folge der Erhöhung der Weltmarktpreise für Brotgetreide und der Rohstoffe von Margarine an den Bund herangetreten sind, vom Bund übernommen werden können, wenn die vom Bundesministerium der Finanzen in Aussicht genommene neue Deckungsvorlage, die viel erwähnte Sonderumsatzsteuer, von diesem Hohen Hause gebilligt und rechtzeitig durchgeführt wird. Ich habe aber bei all diesen Gelegenheiten und gerade mit Rücksicht auch auf die Höhe des von Deutschland zu leistenden unvermeidbaren Verteidigungsbeitrags darauf hingewiesen, daß nach meiner Überzeugung die deutsche Steuerkraft an der' Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angelangt ist und daß ich weitere Belastungen des deutschen Steuerzahlers nicht mehr für vertretbar halte.
    Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist eine von vielen Anregungen, die dem Bundesfinanzministerium nunmehr vorgetragen werden und die eine neue Mehrbelastung der deutschen Steuerkraft bedeuten. Ich habe schon früher gesagt, daß nach meiner Überzeugung die Grenze der Leistungsfähigkeit erreicht ist. Ich darf Ihnen eine Zusammenstellung all der Beschlüsse und Anregungen geben, die aus den Reihen dieses Hohen Hauses in der letzten Zeit gekommen sind:
    1. In der gestrigen Sitzung des Deutschen Bundestages wurde dem Beamtenrechtsausschuß ein Antrag der Zentrumspartei überwiesen, in dem eine Steigerung der 15 %igen Erhöhung der Dienstbezüge für die Beamten auf 20% und eine Erhöhung der Versorgungsbezüge der öffentlichen Bediensteten um 200/o gefordert wird. Diese Last trifft gewiß in erster Linie Länder und Gemeinden. Nachdem aber nunmehr die Länder auf dem Wege des Art. 106 Abs. 3 zur Deckung der nichtgedeckten Ausgaben des Bundes herangezogen werden sollen und müssen, wird im Endergebnis doch jede neue Belastung, die sich ja auf die Leistungsfähigkeit der Länder und Gemeinden und damit auf die Möglichkeit der Abführung eines Einkommen- und Körperschaftsteueranteils auswirkt, auf den Bund zurückfallen. Würde dem Antrag entsprochen werden, so würde insgesamt mit einer Mehrbelastung von jährlich 800 Millionen DM zu rechnen sein.

    (Zuruf von der KPD: Die sollen also weiter hungern!)

    2. Das Hohe Haus hat weiterhin einstimmig einen Antrag angenommen, die Renten der Sozialversicherten um 25 % zu erhöhen. Ich will weder bei diesem Antrag noch bei allen anderen Anträgen über deren innere Berechtigung sprechen; es handelt sich in dieser Stunde lediglich um die Frage, ob es möglich ist, die für die Durchführung der in diesen Anträgen genannten Aufgaben erf order-lichen Summen aufzubringen, und weiter darum, ob diese Summen aus Steuermitteln aufgebracht werden können und müssen. Wenn Steuermittel hier die einzige Deckung séin sollen, so würde das eine weitere Belastung der deutschen Steuerkraft von mindestens 1000 Millionen D-Mark sein.

    (Zuruf von der KPD: Lehnen Sie doch die Besatzungskosten ab!)

    Das ist die unmittelbare Wirkung.
    3. Die mittelbare Wirkung dieses Antrages kündigt sich bereits in den Forderungen der Verbände der Kriegsversehrten usw. an, über all die im Bundesversorgungsgesetz neu festgelegten Rentensätze hinaus eine weitere Erhöhung der Renten für die Kriegsbeschädigten um wenigstens 20 % durchzuführen. Es wird weiter die mittelbare Folge sein, daß die Fürsorgerichtsätze ebenfalls um 20 bis 25 % erhöht werden.

    (Abg. Renner: Es wird auch höchste Zeit!) Daraus würde sich für den Bund nach vorläufiger Berechnung eine weitere Mehrbelastung von jährlich 650 Millionen DM ergeben.

    4. Der Bundestag hat weiterhin ein Gesetz angenommen, wonach im Rahmen der Umsiedlung der Wohnungsbau in den Aufnahmeländern aus Bundesmitteln zusätzlich gefördert werden soll. Das bedeutet für den Bund einen Mehraufwand für das nächste Haushaltsjahr von wenigstens 225 Millionen DM.
    5. Dem Bundestag liegt ein Antrag vor, den Grenzlandfonds, der in den Vorschätzungen des Bundesfinanzministeriums mit 25 Millionen DM vorgesehen ist, auf 100 Millionen DM zu erhöhen, was eine weitere Mehrbelastung von 75 Millionen DM bedeutet.
    6. Die Stadt Berlin beantragt Gleichstellung mit den 11 Bundesländern, aber unter besonderen Vorzugsrechten für sie, was über die bisherigen Aufwendungen hinaus für den Bund eine weitere Mehrbelastung von 300 Millionen DM bedeuten würde.
    7. Der Deutsche Bundestag hat in einem Ausschuß nach meiner Unterrichtung sodann einen Antrag angenommen, Dieselkraftstoff für die privilegierten Verbraucher weiterhin zu verbilligen. Das würde für den Bundeshaushalt voraussichtlich einen Mehrbedarf von 120 Millionen DM bedeuten.
    8. Der Deutsche Bundesrat will dem Gesetzentwurf über die Gewinnbeteiligung des Bundes an der Bundesnotenbank widersprechen. Das würde für den nächsten Haushalt einen Ausfall von weiteren 80 Millionen DM bedeuten.
    9. Der Wohnungsausschuß des Deutschen tundestags berät ein Gesetz über Gewährung von Wohnungsbauprämien, die auf Bundeskosten gewahrt werden sollen. Eine neue Mehrbelastung des Bundeshaushalts im Jahre 1951/52 von 50 Millionen D-Mark!
    10. Ich muß anerkennen, daß der Finanzausschuß dieses Hohen Hauses die am 6. März in erster Lesung behandelten Gesetzentwürfe betreffend Änderung der Einkommen- und Umsatzsteuer während der letzten Wochen schnell beraten hat, und es darf wohl die Hoffnung ausgesprochen werden, daß diese Gesetze noch im Mai dieses Jahres in


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    A)Kraft treten können. Aber immerhin, zwei Monate des Haushaltsjahres sind dann schon vergangen, so daß wir für das nächste Haushaltsjahr mit einem Steuerausfall von ungefähr 300 Millionen DM, zum allergrößten Teil zu Lasten des Bundes, rechnen müssen.
    Alle diese Summen zusammengerechnet ergeben eine Mehrbelastung des Bundeshaushalts im Gesamtbetrag von 3600 Millionen DM. Ich lasse diese Zahl für sich allein sprechen. Ich enthalte mich jeden Kommentars. Ich darf bescheiden an die verfassungsmäßigen Verpflichtungen aus den Art. 110, 112 und 113 des Grundgesetzes erinnern und an die Richtlinien, die Sie sich freiwillig in § 48 a Ihrer Geschäftsordnung gesetzt haben.
    Meine Damen und Herren, der Bundesfinanzminister ist der Überzeugung, daß er gezwungen ist, in dieser Stunde zu mahnen und zu warnen, und daß er gezwungen sein wird, an den Bundesrat, den Bundestag und die Bundesregierung heranzutreten und sie auf die Gemeinsamkeit der Verantwortung hinzuweisen

    (Sehr richtig! bei der CDU)

    und sich mit ihnen gemeinsam zu beraten, wie die Sachlage gemeistert werden kann. Der Bundesfinanzminister ist der Überzeugung, daß sie zu meistern ist; aber er ist weiter der Überzeugung, daß sie nur gemeistert werden kann, wenn wir uns darauf besinnen, daß wir alle — ohne Unterschied der Partei, ohne Unterschied, bei welcher Interessentenvereinigung wir Mitglieder sind und welchen Stand und welche Berufsgruppe wir vertreten — in dieser Stunde nur ein gemeinsames Schicksal haben und daß wir diese Stunde nur bestehen, wenn wir ein Volk sind und kein Haufen von Interessenten.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Ich habe mir gestern in diesem Hohen Hause die Aussprache über die Frage des Südweststaates angehört. Länder und Ländergrenzen sind für den Bestand der deutschen Bundesrepublik keine Gefahr, jedoch die Grenzen, die innerhalb des deutschen Volkes durch die Interessengegensätze, durch die Agitationsarbeit mancher Funktionäre gezogen werden und die auch auf die gesetzgebenden Körperschaften zurückwirken, diese „Interessengrenzen" also sind für das deutsche Volk eine Gefahr.

    (Sehr wahr! in der Mitte. — Beifall bei der FDP und rechts.)

    Ich kann in dieser Stunde nur mahnen und ich kann die Öffentlichkeit nur darauf vorbereiten, daß die Bundesregierung hier die Führung übernehmen muß und übernehmen wird.

    (Zurufe von der KPD.)

    Zu all den vorgenannten Anträgen und Ausgaben von insgesamt 3 600 Millonen DM, für die heute keine Deckung vorhanden ist, kommt nunmehr der Antrag, der Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist,

    (Zuruf von der Mitte: Ein schöner Antrag!)

    ein von allen Parteien dieses Hohen Hauses unterzeichneter Antrag, wonach die Bundesregierung beauftragt wird, in den nächsten Haushaltsplan 500 Millionen DM einzusetzen. Das bedeutet also eine neue Mehrbelastung in Höhe von 200 Millionen DM gegenüber dem Haushaltsvoranschlag, in dem 300 Millionen bereits vorgesehen sind, wodurch sich also die vorgenannte Summe von 3 600 Millionen DM auf 3 800 Millionen DM erhöhen würde.
    Eine .Deckungsvorlage enthält der Antrag nicht. Ich darf aber wohl als selbstverständlich voraussetzen, daß der Antrag nach dem Willen der Antragsteller unter dem Vorbehalt gestellt ist, daß entsprechend Art. 110 des Grundgesetzes auch die Einnahmen zur Verfügung stehen, damit der Haushalt abgeglichen vorgelegt werden kann; den Haus-' halt abgeglichen vorzulegen, ist eine von der Verfassung auferlegte Verpflichtung, und von dieser verfassungsmäßigen Verpflichtung kann weder die Bundesregierung noch der Finanzminister — wie er nun auch heißt und welchen Namen er trägt — durch einen einfachen Antrag oder durch ein einfaches Gesetz entbunden werden.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Zu dem Antrag selbst darf ich bemerken: es ist selbstverständlich, daß die Bundesregierung nicht darauf hinzuweisen braucht, daß der soziale Wohnungsbau und seine Förderung ihr schon immer ein dringendes Anliegen gewesen ist. Ich erinnere doch an das vergangene Haushaltsjahr, in dem das Wohnungsbauprogramm eines der wesentlichsten Kernstücke der gesamten Wirtschaftspolitik der Bundesregierung war. Ich glaube, wir in diesem Hohen Hause müssen einig darüber sein, daß das Wohnungsbauprogramm des Jahres 1949/50 zu einem vollen Erfolg

    (Sehr richtig! in der Mitte)

    und zu einer weit stärkeren Wohnungsbautätigkeit geführt hat, als sie jemals im heutigen Gebiet der deutschen Bundesrepublik zu beobachten war.
    Der Bundesfinanzminister, der im Frühjahr 1950/51 vor einer der größten Finanztransaktionen stand, die überhaupt in der Geschichte eines Staates je notwendig war und die sich in aller Stille abgewickelt 'hat, nämlich 8 Milliarden DM Einnahmen und 8 Millarden DM Ausgaben reibungslos zu übernehmen, um zu verhindern, daß dieser Übergang vom Bund auf die Länder und umgekehrt etwa zu Kassenschwierigkeiten und Zahlungsschwierigkeiten führe, hat damals auch die Verantwortung für die Beschaffung der Mittel übernommen, die für das Wohnungsbauprogramm 1949/50 notwendig waren. Er braucht sich also nicht nach der Richtung zu verteidigen, ob er einen guten Willen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues hat oder nicht. Trotz all der Schwierigkeiten hat er im Benehmen mit den Ausschüssen dieses Hohen Hauses in den Haushaltsplan 1951/52 den Betrag von 300 Millionen DM bereits eingesetzt, allerdings mit dem Bemerken, er hoffe, daß der Münzgewinn, der im vorigen Jahr mit 400 Millionen DM eingesetzt werden konnte, in diesem Jahr wenigstens einen wesentlichen Teil dieses Betrages erbringen werde. Ich füge hinzu, daß in den letzten Wochen auf diesem Gebiet Schwierigkeiten — von seiten der Bank deutscher Länder — aufgetaucht sind, die nach meiner Überzeugung weder rechtlich noch sachlich ernsthaft zu begründen sind. Ich hoffe, daß diese Schwierigkeiten überwunden werden können und die Mittel für die Aufbringung dieser ersten 300 Millionen mit zur Verfügung stehen.
    Wir haben in den Beratungen des Ausschusses dieses Hohen Hauses auch erklärt, daß wir bereit sind — nachdem im vorigen Jahr, allerdings bei höheren Einnahmen, die für den Wohnungsbau bestimmt waren, der Betrag von 400 Millionen DM eingesetzt war —, auch in diesem Jahr den gleichen Betrag einzusetzen. Wir haben aber bemerkt: Unter der Voraussetzung, daß dieser, die 300 Millionen-Grenze übersteigernde Restbetrag von 100 Millionen 'zunächst unter einem gewissen Sperrvermerk eingesetzt werden muß. Die


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    l erwarteten Einkünfte müssen erst einmal wirklich da sein. Das Bundesfinanzministerium hat damals darauf hingewiesen, daß diese Einnahmen in erster Linie aus den neuen Steuern kommen sollen. Ich muß also das Hohe Haus dringend bitten, die Beratung und die Beschlußfassung über die ihm vorliegenden Steuergesetzentwürfe über die Einkommen- und Umsatzsteuer möglichst rasch zum Abschluß zu bringen, wenn die Summe von 400 Millionen gesichert sein soll. Ich habe der Öffentlichkeit gegenüber schon betont, daß jeder Monat Verzögerung bis zum Inkrafttreten dieser Steuergesetze einen Einnahme- und Kassenausfall von rund 200 Millionen DM im öffentlichen Haushalt bedeutet.
    Bleibt noch der Restbetrag von 100 Millionen DM. Meine Damen und Herren! Von der verfassungsmäßigen Verpflichtung — wie betont — der Abgleichung des Haushalts kann ich von niemandem, auch von dem Hohen Haus nicht. entbunden werden.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Sehr richtig!)

    Es ist aber selbstverständlich, daß ich den ehrlichen Willen und das ehrliche Bemühen habe, von den hohen Anforderungen, die an mich gestellt werden, das an dieerste Stelle zu setzen, was ich für dringend und unvermeidbar halte. Ich bin gern bereit, anzuerkennen, daß unter den Forderungen, die an uns gestellt werden, die auf Förderung des Wohnungsbaus eine der ersten ist. Der Bundesfinanzminister wird sich bemühen, Ihnen einen Haushaltsplan vorzulegen, mit dem Ihren Wünschen entsprochen werden kann,

    (Abg. Dr. Wuermeling: Bravo!)

    unter der Voraussetzung selbstverständlich, daß der Haushalt dabei abgeglichen bleibt.
    Meine Damen und Herren! Wenn Sie meine Ausführungen gehört haben, werden Sie mir zugestehen: es wird mich wohl niemand in diesem Hohen Hause um die Aufgaben beneiden. die ich zu erfüllen habe.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Aber, meine Damen und Herren, ich bitte das, was ich Ihnen gesagt habe, Ihrem Tun und Handeln und auch den Worten, die Sie der Bevölkerung gegenüber sprechen, zugrundezulegen.

    (Sehr gut! bei der CDU.)

    Weder darf der deutsche Staat eine Inflationspolitik treiben noch kann er sie treiben, selbst wenn er möchte, weil ihm weder eine Notendruckpresse noch eine willfährige Notenbank zur Verfügung steht.

    (Abg. Rische: Das ist aber ein Glück!)

    — Ich möchte in diesem Falle sagen: Gott sei
    Dank. Der deutsche Staat ist in der Aufnahme
    von Krediten nicht frei, und er kann nicht nach
    freiem Entschluß handeln. Er ist an 'das Gesetz
    gebunden. Die aus der Kreditermächtigung für
    den Bundesfinanzminister zur Verfügung stehende
    Summe ist sehr begrenzt. Der Bundesfinanzminister rechnet heute bereits die Möglichkeiten des
    nächsten Jahres durch. Er rechnet heute bereits
    durch, ob die ihm gegebenen Kreditmöglichkeiten
    auch ausreichen, für die Erfüllung der Aufgaben,
    die an den Bund und an die Bundeshauptkasse
    im nächsten Jahr voraussichtlich herantreten werden. Aber, meine Damen und Herren. Sie können
    überzeugt sein: solange der gegenwärtige Bundesfinanzminister sein Amt ausübt, wird er es als
    seine erste Aufgabe betrachten, den dringendsten
    *) Schriftlicher Bericht siehe Seite 5558. sozialen Notwendigkeiten gerecht zu werden und dabei doch die Finanzen des Staates in Ordnung zu halten.

    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung zu Punkt 2 c) der Tagesordnung. Es ist beantragt, den Antrag anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Antrag Nr. 2123 der Drucksachen zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einer Reihe von Enthaltungen und einigen Gegenstimmen angenommen.

(Abg. Dr. Wuermeling: Wir enthalten uns der Stimme, weil wir ohne Deckungsvorschlag nicht zustimmen! — Abg. Hilbert: Muß ja dem Finanzausschuß und dem Haushaltsausschuß überwiesen werden!)

— Es ist kein Überweisungsantrag gestellt. Ich rufe auf Punkt 7 der Tagesordnung: Zweite Beratung des Entwurfs eines 'Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen);

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()


    a) Einzelplan XXIV — Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben (Nr. 1923 der Drucksachen);
    b) Einzelplan XXV — Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben der Auslaufzeit 1949 (Nr. 1924 der Drucksachen);
    c) Einzelplan XXVII — Haushalt der Sonstigen Kriegsfolgelasten (Nr. 1926 der Drucksachen); in Verbindung damit:
    Beratung des Antrags der Fraktion der Bayernpartei betreffend Erhöhung der Besatzungskosten (Nr. 2080 der Drucksachen);
    Beratung des Antrags der Fraktion der Bavernpartei betreffend Abgeltung von Besatzungsschäden und Besatzungsleistungen (Nr. 2029 der Drucksachen);
    Beratung des Antrags 'der Fraktion der KPD betreffend Einstellung der Truppenübungen der Besatzungsmächte (Nr. 2124 der Drucksachen). Zum Einzelplan unter Punkt 7 a) der Tagesordnung hat zunächst Herr Abgeordneter Dr. Krone
    als Berichterstatter das Wort.

    (Abg. Dr. Krone: Der Bericht liegt schriftlich vor! Ich verzichte!)

    — Der Bericht liegt schriftlich vor.*) Gilt das gleiche auch für die Punkte 7 b) und 7 c) der Tagesordnung?

    (Abg. Dr. Krone: Für die Einzelpläne XXIV, XXV und XXVII!)

    — Danke! Dann kann, glaube ich, auf die mündliche Berichterstattung unter Verweisung auf den schriftlich vorliegenden Bericht verzichtet werden.
    'Zur Begründung des Antrags der Fraktion der Bayernpartei auf Drucksache Nr. 2080 hat Herr Abgeordneter Dr. Seelos das Wort.