Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem Antrag Drucksache Nr. 2123 soll die Bundesregierung beauftragt werden, zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues in den Haushalt 1951/52 den Betrag von 500 Millionen DM einzusetzen. Der vorliegende Antrag kann nicht für sich allein betrachtet werden, denn er ist nicht der einzige Antrag, der eine Mehrbelastung des Haushalts 1951/52 vorsieht. Das ist nur eine von vielen Mehrbelastungen, die der deutsche Bundestag für das kommende Haushaltsjahr in Aussicht genommen hat. Ich werde daher zunächst im ersten Teil meiner Ausführungen einen Überblick über den Haushalt 1951/52 geben, wie er sich gestalten würde, wenn die Anregungen des Deutschen Bundestages sämtlich durchgeführt werden sollten.
Ich darf dabei zunächst eine verfassungsrechtliche Bemerkung vorausschicken. Art. 110 des Grundgesetzes schreibt vor, daß die Bundesregierung einen Haushaltsplan vorzulegen hat, der in Einnahmen und Ausgaben jeweils ausgeglichen ist. Der Art. 112 des Grundgesetzes überträgt dem Bundesfinanzminister eine persönliche Verantwortung, indem er bestimmt, daß Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen bedürfen und daß diese Zustimmung nur im Falle eines unvorhergesehenen unabweisbaren Bedürfnisses erteilt werden darf. Art. 113 des Grundgesetzes schreibt weiter vor, daß Beschlüsse des Bundestages und Bundesrates, die die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Ausgaben des Haushaltsplans erhohen oder neue Ausgaben mit sich bringen, der Zustimmung der Bundesregierung bedürfen. Die Bundesregierung muß also für solche Ausgaben auch die politische Verantwortung übernehmen.
Diesen verfassungsmäßigen Bestimmungen entspricht die Bestimmung in § 48 a Ihrer Geschäftsordnung, in der vorgesehen ist, daß alle Anträge auf Ausgaben der Beratung und Beschlußfassung nur unterstellt werden dürfen, wenn die Anträge gleichzeitig eine Deckungsvorlage enthalten.
Bei Beratung des Haushaltsplans des Bundesministeriums der Finanzen und bei Beratung der dem Hohen Hause bereits vorliegenden Entwürfe für neue Steuergesetze ist von diesem Hohen Hause der Wunsch ausgesprochen worden, die Bundesregierung und das Bundesministerium der Finanzen möchten doch sämtliche Steuergesetze für einen Jahresabschnitt einheitlich und als Ganzes vorlegen. Der Bundesfinanzminister wäre sehr erfreut, wenn er dazu in die Lage versetzt würde. Er wäre aber dazu nur in der Lage, wenn auf der anderen Seite auch dieses Hohe Haus alle Ausgaben für diesen Jahresabschnitt einheitlich und als Ganzes beschließen und vorlegen würde.
Ich darf dem Hohen Hause darlegen, wie die Dinge tatsächlich heute liegen und welche Rückwirkungen auf die Finanzgebarung in Bund, Ländern und Gemeinden sich dadurch ergeben werden. Bei der Beratung des Haushalts des Bundesministeriums der Finanzen hat es sich faktisch um einen Rückblick auf das vergangene Jahr gehandelt. Das Haushaltsjahr 1950/51 schließt auch rechnerisch voraussichtlich mit einem tragbaren Überschuß an Ausgaben ab. Für die vergangene Zeit kann der Bundesminister der Finanzen sagen, daß es gelungen ist, die deutschen Finanzen in Ordnung zu halten, und daß die deutsche Bundesrepublik zu den fünf Ländern der Erde gehört, die ihren Haushalt bisher im wesentlichen abgeglichen durchgehalten haben. Es war daher dem Bundesfinanzminister auch möglich, auf die Vorwürfe, die gegen seine Amtsführung erhoben worden waren, mit ruhigem
Gewissen und mit Humor zu antworten. Heute muß ich zu Ihnen, meine Damen und Herren, über die Haushaltsentwicklung reden, wie sie sich durch die Ausgabenbeschlüsse des Deutschen Bundestages gestalten wird, und ich bin leider nicht in der Lage, darüber mit Humor zu reden. Ich muß das Hohe Haus bitten, das, was ich in vollem Ernste sage, auch mit vollem Ernst anzuhören und zu würdigen.
Ich habe bei der Beratung der neuen Steuergesetze schon auseinandergesetzt, daß der Mehrbedarf des Bundes für innere und äußere Sicherheit und Sozialausgaben sowie für andere unvermeidbare Auswirkungen der Änderung der gesamten Wirtschaftslage der Welt einen Mehrbedarf von rund 4,5 Milliarden bringen wird. Ich habe dem Hohen Haus dabei erklären können, daß dieser Mehrbedarf gedeckt werden kann, wenn die Vorschläge des Bundesfinanzministeriums hinsichtlich der neuen Steuergesetze, hinsichtlich der Anwendung des Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes — Inanspruchnahme eines Teiles der Einkommen- und Körperschaftsteuer der Länder — rechtzeitig angenommen und durchgeführt werden. Ich habe weiterhin erklärt, daß selbst die neuen Belastungen, die erst nach Ausarbeitung und Vorlage dieser Steuergesetzentwürfe erneut als Folge der Erhöhung der Weltmarktpreise für Brotgetreide und der Rohstoffe von Margarine an den Bund herangetreten sind, vom Bund übernommen werden können, wenn die vom Bundesministerium der Finanzen in Aussicht genommene neue Deckungsvorlage, die viel erwähnte Sonderumsatzsteuer, von diesem Hohen Hause gebilligt und rechtzeitig durchgeführt wird. Ich habe aber bei all diesen Gelegenheiten und gerade mit Rücksicht auch auf die Höhe des von Deutschland zu leistenden unvermeidbaren Verteidigungsbeitrags darauf hingewiesen, daß nach meiner Überzeugung die deutsche Steuerkraft an der' Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angelangt ist und daß ich weitere Belastungen des deutschen Steuerzahlers nicht mehr für vertretbar halte.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist eine von vielen Anregungen, die dem Bundesfinanzministerium nunmehr vorgetragen werden und die eine neue Mehrbelastung der deutschen Steuerkraft bedeuten. Ich habe schon früher gesagt, daß nach meiner Überzeugung die Grenze der Leistungsfähigkeit erreicht ist. Ich darf Ihnen eine Zusammenstellung all der Beschlüsse und Anregungen geben, die aus den Reihen dieses Hohen Hauses in der letzten Zeit gekommen sind:
1. In der gestrigen Sitzung des Deutschen Bundestages wurde dem Beamtenrechtsausschuß ein Antrag der Zentrumspartei überwiesen, in dem eine Steigerung der 15 %igen Erhöhung der Dienstbezüge für die Beamten auf 20% und eine Erhöhung der Versorgungsbezüge der öffentlichen Bediensteten um 200/o gefordert wird. Diese Last trifft gewiß in erster Linie Länder und Gemeinden. Nachdem aber nunmehr die Länder auf dem Wege des Art. 106 Abs. 3 zur Deckung der nichtgedeckten Ausgaben des Bundes herangezogen werden sollen und müssen, wird im Endergebnis doch jede neue Belastung, die sich ja auf die Leistungsfähigkeit der Länder und Gemeinden und damit auf die Möglichkeit der Abführung eines Einkommen- und Körperschaftsteueranteils auswirkt, auf den Bund zurückfallen. Würde dem Antrag entsprochen werden, so würde insgesamt mit einer Mehrbelastung von jährlich 800 Millionen DM zu rechnen sein.
2. Das Hohe Haus hat weiterhin einstimmig einen Antrag angenommen, die Renten der Sozialversicherten um 25 % zu erhöhen. Ich will weder bei diesem Antrag noch bei allen anderen Anträgen über deren innere Berechtigung sprechen; es handelt sich in dieser Stunde lediglich um die Frage, ob es möglich ist, die für die Durchführung der in diesen Anträgen genannten Aufgaben erf order-lichen Summen aufzubringen, und weiter darum, ob diese Summen aus Steuermitteln aufgebracht werden können und müssen. Wenn Steuermittel hier die einzige Deckung séin sollen, so würde das eine weitere Belastung der deutschen Steuerkraft von mindestens 1000 Millionen D-Mark sein.
Das ist die unmittelbare Wirkung.
3. Die mittelbare Wirkung dieses Antrages kündigt sich bereits in den Forderungen der Verbände der Kriegsversehrten usw. an, über all die im Bundesversorgungsgesetz neu festgelegten Rentensätze hinaus eine weitere Erhöhung der Renten für die Kriegsbeschädigten um wenigstens 20 % durchzuführen. Es wird weiter die mittelbare Folge sein, daß die Fürsorgerichtsätze ebenfalls um 20 bis 25 % erhöht werden.
Daraus würde sich für den Bund nach vorläufiger Berechnung eine weitere Mehrbelastung von jährlich 650 Millionen DM ergeben.
4. Der Bundestag hat weiterhin ein Gesetz angenommen, wonach im Rahmen der Umsiedlung der Wohnungsbau in den Aufnahmeländern aus Bundesmitteln zusätzlich gefördert werden soll. Das bedeutet für den Bund einen Mehraufwand für das nächste Haushaltsjahr von wenigstens 225 Millionen DM.
5. Dem Bundestag liegt ein Antrag vor, den Grenzlandfonds, der in den Vorschätzungen des Bundesfinanzministeriums mit 25 Millionen DM vorgesehen ist, auf 100 Millionen DM zu erhöhen, was eine weitere Mehrbelastung von 75 Millionen DM bedeutet.
6. Die Stadt Berlin beantragt Gleichstellung mit den 11 Bundesländern, aber unter besonderen Vorzugsrechten für sie, was über die bisherigen Aufwendungen hinaus für den Bund eine weitere Mehrbelastung von 300 Millionen DM bedeuten würde.
7. Der Deutsche Bundestag hat in einem Ausschuß nach meiner Unterrichtung sodann einen Antrag angenommen, Dieselkraftstoff für die privilegierten Verbraucher weiterhin zu verbilligen. Das würde für den Bundeshaushalt voraussichtlich einen Mehrbedarf von 120 Millionen DM bedeuten.
8. Der Deutsche Bundesrat will dem Gesetzentwurf über die Gewinnbeteiligung des Bundes an der Bundesnotenbank widersprechen. Das würde für den nächsten Haushalt einen Ausfall von weiteren 80 Millionen DM bedeuten.
9. Der Wohnungsausschuß des Deutschen tundestags berät ein Gesetz über Gewährung von Wohnungsbauprämien, die auf Bundeskosten gewahrt werden sollen. Eine neue Mehrbelastung des Bundeshaushalts im Jahre 1951/52 von 50 Millionen D-Mark!
10. Ich muß anerkennen, daß der Finanzausschuß dieses Hohen Hauses die am 6. März in erster Lesung behandelten Gesetzentwürfe betreffend Änderung der Einkommen- und Umsatzsteuer während der letzten Wochen schnell beraten hat, und es darf wohl die Hoffnung ausgesprochen werden, daß diese Gesetze noch im Mai dieses Jahres in
A)Kraft treten können. Aber immerhin, zwei Monate des Haushaltsjahres sind dann schon vergangen, so daß wir für das nächste Haushaltsjahr mit einem Steuerausfall von ungefähr 300 Millionen DM, zum allergrößten Teil zu Lasten des Bundes, rechnen müssen.
Alle diese Summen zusammengerechnet ergeben eine Mehrbelastung des Bundeshaushalts im Gesamtbetrag von 3600 Millionen DM. Ich lasse diese Zahl für sich allein sprechen. Ich enthalte mich jeden Kommentars. Ich darf bescheiden an die verfassungsmäßigen Verpflichtungen aus den Art. 110, 112 und 113 des Grundgesetzes erinnern und an die Richtlinien, die Sie sich freiwillig in § 48 a Ihrer Geschäftsordnung gesetzt haben.
Meine Damen und Herren, der Bundesfinanzminister ist der Überzeugung, daß er gezwungen ist, in dieser Stunde zu mahnen und zu warnen, und daß er gezwungen sein wird, an den Bundesrat, den Bundestag und die Bundesregierung heranzutreten und sie auf die Gemeinsamkeit der Verantwortung hinzuweisen
und sich mit ihnen gemeinsam zu beraten, wie die Sachlage gemeistert werden kann. Der Bundesfinanzminister ist der Überzeugung, daß sie zu meistern ist; aber er ist weiter der Überzeugung, daß sie nur gemeistert werden kann, wenn wir uns darauf besinnen, daß wir alle — ohne Unterschied der Partei, ohne Unterschied, bei welcher Interessentenvereinigung wir Mitglieder sind und welchen Stand und welche Berufsgruppe wir vertreten — in dieser Stunde nur ein gemeinsames Schicksal haben und daß wir diese Stunde nur bestehen, wenn wir ein Volk sind und kein Haufen von Interessenten.
Ich habe mir gestern in diesem Hohen Hause die Aussprache über die Frage des Südweststaates angehört. Länder und Ländergrenzen sind für den Bestand der deutschen Bundesrepublik keine Gefahr, jedoch die Grenzen, die innerhalb des deutschen Volkes durch die Interessengegensätze, durch die Agitationsarbeit mancher Funktionäre gezogen werden und die auch auf die gesetzgebenden Körperschaften zurückwirken, diese „Interessengrenzen" also sind für das deutsche Volk eine Gefahr.
Ich kann in dieser Stunde nur mahnen und ich kann die Öffentlichkeit nur darauf vorbereiten, daß die Bundesregierung hier die Führung übernehmen muß und übernehmen wird.
Zu all den vorgenannten Anträgen und Ausgaben von insgesamt 3 600 Millonen DM, für die heute keine Deckung vorhanden ist, kommt nunmehr der Antrag, der Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist,
ein von allen Parteien dieses Hohen Hauses unterzeichneter Antrag, wonach die Bundesregierung beauftragt wird, in den nächsten Haushaltsplan 500 Millionen DM einzusetzen. Das bedeutet also eine neue Mehrbelastung in Höhe von 200 Millionen DM gegenüber dem Haushaltsvoranschlag, in dem 300 Millionen bereits vorgesehen sind, wodurch sich also die vorgenannte Summe von 3 600 Millionen DM auf 3 800 Millionen DM erhöhen würde.
Eine .Deckungsvorlage enthält der Antrag nicht. Ich darf aber wohl als selbstverständlich voraussetzen, daß der Antrag nach dem Willen der Antragsteller unter dem Vorbehalt gestellt ist, daß entsprechend Art. 110 des Grundgesetzes auch die Einnahmen zur Verfügung stehen, damit der Haushalt abgeglichen vorgelegt werden kann; den Haus-' halt abgeglichen vorzulegen, ist eine von der Verfassung auferlegte Verpflichtung, und von dieser verfassungsmäßigen Verpflichtung kann weder die Bundesregierung noch der Finanzminister — wie er nun auch heißt und welchen Namen er trägt — durch einen einfachen Antrag oder durch ein einfaches Gesetz entbunden werden.
Zu dem Antrag selbst darf ich bemerken: es ist selbstverständlich, daß die Bundesregierung nicht darauf hinzuweisen braucht, daß der soziale Wohnungsbau und seine Förderung ihr schon immer ein dringendes Anliegen gewesen ist. Ich erinnere doch an das vergangene Haushaltsjahr, in dem das Wohnungsbauprogramm eines der wesentlichsten Kernstücke der gesamten Wirtschaftspolitik der Bundesregierung war. Ich glaube, wir in diesem Hohen Hause müssen einig darüber sein, daß das Wohnungsbauprogramm des Jahres 1949/50 zu einem vollen Erfolg
und zu einer weit stärkeren Wohnungsbautätigkeit geführt hat, als sie jemals im heutigen Gebiet der deutschen Bundesrepublik zu beobachten war.
Der Bundesfinanzminister, der im Frühjahr 1950/51 vor einer der größten Finanztransaktionen stand, die überhaupt in der Geschichte eines Staates je notwendig war und die sich in aller Stille abgewickelt 'hat, nämlich 8 Milliarden DM Einnahmen und 8 Millarden DM Ausgaben reibungslos zu übernehmen, um zu verhindern, daß dieser Übergang vom Bund auf die Länder und umgekehrt etwa zu Kassenschwierigkeiten und Zahlungsschwierigkeiten führe, hat damals auch die Verantwortung für die Beschaffung der Mittel übernommen, die für das Wohnungsbauprogramm 1949/50 notwendig waren. Er braucht sich also nicht nach der Richtung zu verteidigen, ob er einen guten Willen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues hat oder nicht. Trotz all der Schwierigkeiten hat er im Benehmen mit den Ausschüssen dieses Hohen Hauses in den Haushaltsplan 1951/52 den Betrag von 300 Millionen DM bereits eingesetzt, allerdings mit dem Bemerken, er hoffe, daß der Münzgewinn, der im vorigen Jahr mit 400 Millionen DM eingesetzt werden konnte, in diesem Jahr wenigstens einen wesentlichen Teil dieses Betrages erbringen werde. Ich füge hinzu, daß in den letzten Wochen auf diesem Gebiet Schwierigkeiten — von seiten der Bank deutscher Länder — aufgetaucht sind, die nach meiner Überzeugung weder rechtlich noch sachlich ernsthaft zu begründen sind. Ich hoffe, daß diese Schwierigkeiten überwunden werden können und die Mittel für die Aufbringung dieser ersten 300 Millionen mit zur Verfügung stehen.
Wir haben in den Beratungen des Ausschusses dieses Hohen Hauses auch erklärt, daß wir bereit sind — nachdem im vorigen Jahr, allerdings bei höheren Einnahmen, die für den Wohnungsbau bestimmt waren, der Betrag von 400 Millionen DM eingesetzt war —, auch in diesem Jahr den gleichen Betrag einzusetzen. Wir haben aber bemerkt: Unter der Voraussetzung, daß dieser, die 300 Millionen-Grenze übersteigernde Restbetrag von 100 Millionen 'zunächst unter einem gewissen Sperrvermerk eingesetzt werden muß. Die
l erwarteten Einkünfte müssen erst einmal wirklich da sein. Das Bundesfinanzministerium hat damals darauf hingewiesen, daß diese Einnahmen in erster Linie aus den neuen Steuern kommen sollen. Ich muß also das Hohe Haus dringend bitten, die Beratung und die Beschlußfassung über die ihm vorliegenden Steuergesetzentwürfe über die Einkommen- und Umsatzsteuer möglichst rasch zum Abschluß zu bringen, wenn die Summe von 400 Millionen gesichert sein soll. Ich habe der Öffentlichkeit gegenüber schon betont, daß jeder Monat Verzögerung bis zum Inkrafttreten dieser Steuergesetze einen Einnahme- und Kassenausfall von rund 200 Millionen DM im öffentlichen Haushalt bedeutet.
Bleibt noch der Restbetrag von 100 Millionen DM. Meine Damen und Herren! Von der verfassungsmäßigen Verpflichtung — wie betont — der Abgleichung des Haushalts kann ich von niemandem, auch von dem Hohen Haus nicht. entbunden werden.
Es ist aber selbstverständlich, daß ich den ehrlichen Willen und das ehrliche Bemühen habe, von den hohen Anforderungen, die an mich gestellt werden, das an dieerste Stelle zu setzen, was ich für dringend und unvermeidbar halte. Ich bin gern bereit, anzuerkennen, daß unter den Forderungen, die an uns gestellt werden, die auf Förderung des Wohnungsbaus eine der ersten ist. Der Bundesfinanzminister wird sich bemühen, Ihnen einen Haushaltsplan vorzulegen, mit dem Ihren Wünschen entsprochen werden kann,
unter der Voraussetzung selbstverständlich, daß der Haushalt dabei abgeglichen bleibt.
Meine Damen und Herren! Wenn Sie meine Ausführungen gehört haben, werden Sie mir zugestehen: es wird mich wohl niemand in diesem Hohen Hause um die Aufgaben beneiden. die ich zu erfüllen habe.
Aber, meine Damen und Herren, ich bitte das, was ich Ihnen gesagt habe, Ihrem Tun und Handeln und auch den Worten, die Sie der Bevölkerung gegenüber sprechen, zugrundezulegen.
Weder darf der deutsche Staat eine Inflationspolitik treiben noch kann er sie treiben, selbst wenn er möchte, weil ihm weder eine Notendruckpresse noch eine willfährige Notenbank zur Verfügung steht.
— Ich möchte in diesem Falle sagen: Gott sei
Dank. Der deutsche Staat ist in der Aufnahme
von Krediten nicht frei, und er kann nicht nach
freiem Entschluß handeln. Er ist an 'das Gesetz
gebunden. Die aus der Kreditermächtigung für
den Bundesfinanzminister zur Verfügung stehende
Summe ist sehr begrenzt. Der Bundesfinanzminister rechnet heute bereits die Möglichkeiten des
nächsten Jahres durch. Er rechnet heute bereits
durch, ob die ihm gegebenen Kreditmöglichkeiten
auch ausreichen, für die Erfüllung der Aufgaben,
die an den Bund und an die Bundeshauptkasse
im nächsten Jahr voraussichtlich herantreten werden. Aber, meine Damen und Herren. Sie können
überzeugt sein: solange der gegenwärtige Bundesfinanzminister sein Amt ausübt, wird er es als
seine erste Aufgabe betrachten, den dringendsten
*) Schriftlicher Bericht siehe Seite 5558. sozialen Notwendigkeiten gerecht zu werden und dabei doch die Finanzen des Staates in Ordnung zu halten.