Rede von
Peter
Blachstein
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf Sie zunächst, bitten, in der Drucksache Nr. 1905 einige Druckfehler zu berichtigen. Auf Seite 9 sind in den Erläuterungen zu Kap. 1 Tit. 1 statt der zwei Stellen der Besoldungsgruppe A lb nur eine Stelle, statt der sechs Stellen bei Besoldungsgruppe A 2 c 2 nur vier und dementsprechend dann unten bei „Zusammen" statt 17 nur 14 zu setzen.
Weiter muß auf Seite 23 in Kap. E 12 Tit. 3 betreffend Umbau des Dienstgebäudes der Vertretung in Paris der Betrag von 51 500 DM in 51 000 DM verändert werden.
Auf Seite 26 muß in den Erläuterungen zu Tit. 1 unter „Insgesamt" nicht der Betrag von 3 237 000 000 DM, sondern der Betrag von 3 227 000 000 DM stehen, und einige Zeilen weiter unten muß es statt 2 487 000 000 DM heißen: 2 477 000 000 DM.
Schließlich ändert sich auf Seite 51 in den Erläuterungen zu B 1 unter a) der Betrag auf 2 693 070 000 DM und unter b) auf 317 350 000 DM. Der Betrag unter „Insgesamt" bleibt derselbe. Es handelt sich nur um eine Verschiebung der Posten unter a) und b).
Und nun zum Einzelplan V — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Marshallplans. Der Haushaltsausschuß hat sich mit diesem Haushalt besonders eingehend beschäftigen müssen. Zunächst gab es leider Schwierigkeiten, da die dem Ausschuß vorgelegten Unterlagen anfangs nicht so sorgfältig vorbereitet waren, wie es der Ausschuß für seine Beratungen als notwendig ansehen mußte. Zum andern ging es um die Frage des ERP-Sondervermögens und seiner haushaltsmäßigen Eingliederung in den Haushalt des Bundesministeriums für den Marshallplan nach einem Beschluß des Bundestages vom vorigen Jahr. Die zunächst vom Finanzministerium vorgelegte Konstruktion, das ERP-Vermögen als Anhang, aber nicht als Teil des Haushalts einzubringen, wurde vom Ausschuß unter Berufung auf den Beschluß vom vorigen Jahre abgelehnt und eine Eingliederung in den außerordentlichen Haushalt des Ministeriums für den Marshallplan gefordert. Diese Konstruktion, diese haushaltsmäßige Regelung ist auch vorgelegt worden; dazu wird später noch einiges zu sagen sein.
Das Ministerium besteht aus dem eigentlichen Bundesministerium für den Marshallplan und aus den nachgeordneten Stellen, den Vertretungen der Bundesrepublik in Paris und Washington und dem ERP-Kontor in Bad Godesberg. Das Bundesministerium für den Marshallplan ist in drei Abteilungen mit 18 Referaten aufgeteilt: Abteilung I, Haushalts-, Personal- und Verwaltungsangelegenheiten nebst Hauptbüro und Sprachendienst — der bei diesem Ministerium natürlich einen ganz besonderen Umfang hat —; Abteilung II, Volkswirtschaftliche Abteilung; Abteilung III, Durchführung der Marshallplan-Hilfe selbst.
Bei den Beratungen im Haushaltsausschuß wurde an einem Zug zur Aufwändigkeit, die der Ausschuß glaubte feststellen zu müssen, Kritik geübt: eine zu große Erweiterung des Personalbestandes, zu hohe Anforderung von neuen Kräften, sowohl Beamten wie auch Angestellten und Arbeitern. Der Ausschuß sah sich gezwungen, an den ursprünglichen Ansätzen des Ministeriums recht erhebliche Abstriche vorzunehmen. Selbst nach diesen Abstrichen beträgt die Erweiterung des Personalbestandes bei den Beamten 14 Stellen von insgesanft 34, bei den Angestellten 27 Stellen von insgesamt 104, bei den Arbeitern 13 Stellen von insgesamt 23. Dabei ist noch zu berücksichtigen, daß es sich bei diesen Personalerweiterungen nicht nur um das Ministerium, sondern auch um seine Vertretungen im Ausland handelt. Die Hauptkritik am Aufbau und der Organisation des Ministeriums wurde gegen den Umfang der volkswirtschaftlichen Abteilung gerichtet. Es wird befürchtet, daß durch eine so umfangreiche Abteilung, wie sie Ihnen nun nach den Wünschen des Ministeriums — wenn auch in einer etwas verkleinerten Form — in der Ausschußvorlage vorgeschlagen wird, eine Doppelarbeit bei volkswirtschaftlich notwendigen Untersuchungen, die eigentlich in das Wirtschaftsministerium gehören, eintreten wird. Es wurde die Forderung erhoben, daß sich die volkswirtschaftliche Abteilung auf die Koordinierung der Aufgaben bei Durchführung des Marshallplans mit denen des Wirtschaftsministeriums und den dort angestellten und anzustellenden volkswirtschaftlichen Beobachtungen und Untersuchungen beschränkt. Es wurde auch gewünscht, daß gerade in einer solchen Abteilung statt neuer Beamter mehr hochqualifizierte Angestellte beschäftigt werden. Ein weiterer Wunsch des Ausschusses ging dahin, daß bei der Verwaltung des OEEC in Paris mehr Deutsche als bisher beschäftigt werden, daß also
der deutsche Anteil, der heute verschwindend gering ist, erhöht wird. Die Bundesregierung wird gebeten, bei dem OEEG in Paris in dieser Richtung zu wirken.
Von seiten der Verwaltung wurde auf die sehr schwierigen Arbeitsbedingungen des überlasteten Personals, sowohl hier im Bundesministerium für den Marshallplan als auch vor allem bei den Außenstellen in Paris und Washington, hingewiesen. Für einen großen Teil des Personals ist es unter den heutigen Verhältnissen der Teuerung und der ständig steigenden Lebenshaltungskosten außerordentlich schwierig, mit den normalen Gehältern und den Auslandszulagen auszukommen. Es entstehen auch dadurch Schwierig-, keiten, daß sich ein Teil der geeigneten Kräfte wegen dieser materiellen Verschlechterung, die eine Arbeit im Ausland zuweilen mit sich bringt, für diese Arbeiten ungern oder gar nicht zur Verfügung stellt. Vor allem erschwert der katastrophale Wohnungsmangel in Paris und teilweise auch in Washington die Unterbringung der Beamten und Angestellten. Im Ausschuß 'wurde der Wunsch ausgedrückt, daß die Regierung auch hier in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Stellen in den anderen Ländern vielleicht auf der Grundlage der Gegenseitigkeit versucht, Erleichterungen für die betroffenen Beamten und Angestellten zu erreichen.
Ich komme nun zu den einzelnen Etatsposten. Sie haben den Etat vor sich liegen. Ich mocnte zu den einzelnen Posten nur insoweit sprechen, als sich wichtige Veränderungen im haushalt ergeben haben. Bei Kap. 1 Tit. 4 ist durch die Einstellung neuen Personals eine Verringerung der Vergütungen für Überstunden bei den Angestellten von 28 000 auf 18 000 DM möglich gewesen. Unter dem gleichen Titel konnten die Überstundenvergütungen für Arbeiter von 18 000 auf 12 000 DM herabgesetzt werden.
In Kap. 1 Tit. 20, Kosten für Sachverständige, konnte eine Ermäßigung von 80 000 auf 40 000 DM beschlossen werden. Der Titel Kosten für Sachverständige hat den Haushaltsausschuß nicht nur bei diesem Ministerium, sondern bei den meisten Ministerien sehr eingehend beschäftigt. Es ist der Wunsch des Ausschusses, daß Mittel aus diesem Titel möglichst sparsam und nur bei wirklich dringendem Bedarf verwendet werden. Es geht nicht an, daß, vielleicht wünschenswerte, interessante besondere Untersuchungen, die für die Arbeit eines Ministeriums nicht unbedingt notwendig sind, auf Kosten dieses Titels vorgenommen werden. Wir sind der Meinung, daß in dieser Hinsicht bei allen Ministerien eine sehr große Sparsamkeit und Zurückhaltung geübt werden muß.
In Kap. 1 Tit. 32, Kosten der Veröffentlichungsverpflichtungen aus dem ERP-Vertrag, waren ursprünglich 1 150 000 DM vorgesehen. Der Haushaltsausschuß schlägt hier eine Senkung auf 800 000 DM vor. Es handelt sich dabei teilweise um Verpflichtungen, die die Bundesrepublik in dem ERP-Vertrag übernommen hat und ausführen muß. Die Wünsche der Amerikaner auf eine möglichst breite Publizität für das gesamte Projekt und die gesamte Durchführung des Marshallplans wurden durchaus verstanden. Der Haushaltsausschuß war aber der Meinung, daß hier auf die besonderen Verhältnisse in Deutschland, auf die prekäre Haushaltslage des Bundes Rücksicht genommen werden muß, und konnte sich deshalb zu einer höheren Bewilligung für diesen Posten nicht entschließen.
Ähnliche Bedenken wurden auch zu Kap. 1 Tit. 33 geäußert, wo eine Senkung des vorgesehenen Betrages von 2 Millionen DM auf 500 000 DM durch den Ausschuß beschlossen wurde. Wohl wünscht der Ausschuß, daß der Austausch von Erfahrungen im Rahmen des Marshallplans und vor allem der Erfahrungen in Amerika erfolgt und auch erweitert und verstärkt wird. Er war aber der Meinung, daß die Beteiligten und die doch sehr lebhaft interessierten Kreise vor allem der Industrie in stärkerem Maße als bisher zur Beteiligung an den Kosten herangezogen werden müssen, sowohl die Kreise des Handels und der Industrie als auch der Wirtschafts- und Landwirtschaftsverbände, die ja Studiengruppen nach den USA schicken; denn die Ergebnisse dieser Studien können für ihre weitere Arbeit von großem Nutzen sein. Sie sollten deshalb nach der Meinung des Ausschusses auch in beachtlichem Umfang zur Tragung der Kosten herangezogen werden.
Nun erlauben Sie mir einige Ausführungen zur haushaltsmäßigen Konstruktion des ERP-Sondervermögens im außerordentlichen Haushalt des Marshallplan-Ministeriums. Der Einzelplan des Bundesministeriums für den Marshallplan enthält in seinem außerordentlichen Teil die Marshallplanhilfe, also die haushaltsmäßigen Auswirkungen der bekannten ERP- oder Gegenwertmittel. Die Erstmaligkeit dieser Veranschlagung muß besonders hervorgehoben werden. Dieser Erstmaligkeit stellt sich eine gewisse Einmaligkeit der haushaltsrechtlichen Konstruktion an die Seite. Der Bundestag hat allen Anlaß, in diesem Fall auch einmal der formellen Seite seine besondere Aufmerksamkeit zu widmen, hat er doch durch seinen eigenen Beschluß vom 27. Juli 1950 die haushaltsmäßige Konstruktion der großen Gegenwertfonds ins Leben gerufen. Ein paar Hinweise sind angesichts der ungewöhnlich schwierigen Fragen, die hier ihre Erledigung gefunden haben, sicher notwendig.
Sie haben zweierlei im Druck vor sich, erstens den Verwendungsplan für die Gegenwertmittel, und zwar als Haushaltsausgabe, der auf der Einnahmeseite des außerordentlichen Haushalts ein gleich hoher Betrag gegenübersteht, und zweitens den Voranschlag des Sondervermögens, der durch alle entstehenden Vermögenswerte, insbesondere durch die Rückforderungsrechte der gegebenen Invistitionsdarlehen, gebildet wird. Der Voranschlag des Sondervermögens, im Volksmund ERP-Vermögen genannt, ist durch einen Bestandsnachweis ergänzt, der auf den Beginn des Rechnungsjahres abgestellt ist und einer Eröffnungsbilanz gleicht, sowie durch eine Darstellung der zahlenmäßigen Entwicklung, die das Sondervermögen seit seiner Entstehung durchgemacht hat. Durch die Veranschlagung der Ausgaben des Vermögens in Form von Darlehen und verlorenen Zuschüssen im eigentlichen Bundeshaushalt ist das Budgetrecht des Parlaments auch für das große ERP-Vermögen verwirklicht. Ich bitte, sich zu erinnern, daß dieser Gesichtspunkt die Veranlassung zu dem Plenarbeschluß vom 27. Juli 1950 war, mit dem der Bundestag sich auf den Standpunkt gestellt hat, daß die Verwendung der Gegenwertmittel nicht außerhalb des Haushalts vonstatten gehen dürfe. Zwar ist durch das sogenannte bilaterale Abkommen der Bundesrepublik mit den Vereinigten Staaten von Amerika vom 15. Dezember 1949 keine freie Verfügungsbefugnis der deutschen Seite gegeben, aber für die haushaltsmäßige Seite mag dies keine ausschlaggebende Rolle spielen. Die Bereitstellung der Gegenwertmittel an Westdeutschland im Rahmen
des großzügigen Europäischen Wiederaufbauprogramms der USA und die Verwendung der Mittel für die deutsche Wirtschaft sollten im Bundeshaushaltsplan verankert und vom Plenum des Bundestages gebilligt werden. Der Bundestag hat sich dabei allerdings auf die Rahmenbeträge beschränkt, um die Bewirtschaftung des Vermögens nicht allzustark einzuengen. Ich stelle fest, daß dieser Grundgedanke verwirklicht ist und daß dem Bundestag, ungeachtet des bereits abgelaufenen Rechnungsjahres, das ganze ERP-Programm zur Genehmigung vorliegt.
Die Bundesregierung hatte zunächst einen Son-. derplan aufgestellt und ihn dem Haushaltsplan des Bundesministeriums für den Marshallplan als Anlage beigefügt. Dieser Sonderplan enthielt die Verwendung der Gegenwertmittel. Er sollte auch in der vom Plenum beschlossenen Form, ebenso wie jetzt der Voranschlag des Sondervermögens, für die Bundesregierung verbindlich sein. Aber er war eben kein Teil des Bundeshaushalts. Aus diesem Grunde beschloß der Haushaltsausschuß, die Einstellung des Verwendungsplanes in den Bundeshaushalt zu fordern. Dies ist jetzt durchgeführt.
Zu der Kontroverse war es insbesondere deswegen gekommen, weil ein Verwaltungsgesetz für das ERP- Vermögen noch nicht verabschiedet ist. In einem solchen Verwaltungsgesetz, wie es die anderen großen Sondervermögen haben, kann auch die haushaltsmäßige Seite nach Belieben geregelt werden. Wenn in einem solchen Gesetz beispielsweise die Genehmigung des Voranschlages durch das Plenum des Bundestages enthalten wäre, hätte möglicherweise die jetzt gewählte Form der Veranschlagung noch weiter vereinfacht werden können. Ich kann berichten, daß ein Verwaltungsgesetz in Vorbereitung ist.
Von zwei festen Ausgangspunkten aus darf ich Ihnen die jetzige Konstruktion kurz erläutern. Der eine Festpunkt ist die Vorschrift des Art. III des Ratifizierungsgesetzes vom 31. Januar 1950, derzufolge alle im Zusammenhang mit dem Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik und den USA entstandenen und noch entstehenden Vermögenswerte ein Sondervermögen bilden. Das Sondervermögen ist haushaltsmäßig ein schwieriges Gebiet und ein Stiefkind des Haushaltsrechts. Das Gesetz ist aber zu respektieren; es schreibt die Erfassung und Bewirtschaftung aller ERP-Vermögenswerte im Rahmen eines Sondervermögens vor. Der Voranschlag für diese Vermögenswirtschaft liegt Ihnen in der durch § 9 der Reichshaushaltsordnung geregelten Form vor. Der zweite Festpunkt ist unser eigener Beschluß über die Einstellung des Verwendungsplans in den Haushalt.
Die Dinge laufen nun in der Praxis wie folgt. Die ankommenden Waren werden veräußert. Die Empfänger werden mit dem Rechnungsbetrag belastet. Die entstehenden Forderungen erfaßt buchmäßig die Verwaltung des Sondervermögens; eingehende Zahlungen, die sogenannten Gegenwerte für die Waren, werden auf Sammelkonten vereinnahmt. Auf den Unterschied zwischen ERP- und GARIOA-Einfuhren will ich hier nicht näher eingehen. Das ausführliche Vorwort des Einzelplans V enthält eine Übersicht über diese Unterschiede. Nun erfolgt die Bereinigung der Sammelkonten, Mängelrügen werden erledigt, Überzahlungen zurückgeleistet und es wird all das getan, was in einem solchen kaufmännischen Unternehmen nötig ist, um Leistung und Gegenleistung in Übereinstimmung zu bringen. Der bereinigte Bestand der
Sammelkonten geht alsdann auf ein Sonderkonto über, über das nach dem bilateralen Abkommen nur mittels Einzelfreigabe der Beträge und Zwecke durch die ECA-Mission verfügt werden kann. Auch daran liegt es, daß diese Handhabung sich nur schwer in das übliche Haushaltsschema einpassen läßt.
Aber gerade hier endet nun die Herrschaft des Sondervermögens, dessen Generalverwalter der Bundesminister für den Marshallplan ist, und es beginnt die Haushaltswirtschaft, als deren wesentlicher Teil der Verwendungsplan für die Gegenwertmittel anzusehen ist. Der Verwendungsplan steht auf der Ausgabeseite des außerordentlichen Haushalts, und zwar in den Titeln 1 bis 26, beginnend mit der Landwirtschaft und Forstwirtschaft; dann folgen der Kohlebergbau, die Energiewirtschaft, die Eisen-, die Nichteisen- und die Chemische Industrie, die Textilindustrie, die anderen Industrien, der Handel und das Gewerbe, die Verkehrswirtschaft, die Handelsflotte, der Wohnungsbau, die Forschung, die Ausgaben zugunsten Berlins, die Exportindustrie, die Kredite an Vertriebene usw. Alle diese Posten zusammen, insgesamt rund 2,6 Milliarden DM, ergeben die bekannten Investitionsmittel für den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft, und die Beträge werden als Darlehen über die Hauptleihinstitute, insbesondere die Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Vertriebenenbank, an die Kreditnehmer herangebracht.
Neben den Darlehen gibt es in besonderen Fällen auch verlorene Zuschüsse. Diesmal sind es rund 408 Millionen DM, die des organischen Zusammenhangs wegen gleich in den Einzelplänen der Fachverwaltungen als Ausgaben veranschlagt sind, beispielsweise die großen Forschungsmittel bei der Wirtschatt, der Landwirtschaft und der Inneren Verwaltung, oder die Zuschüsse für Exportzwecke bei der Wirtschaft, die Transportkosten für karitative Zwecke in dem vorliegenden Haushalt oder die sonstigen wirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Förderungsmaßnahmen aus ERP-Mitteln. Dabei ist ausdrücklich festgelegt, daß die Ausgaben nur in der Hohe der anteilig auf diese Titel entfallenden tatsächlichen Einnahmen des Einzelplans V Kap. 1 Tit. 2 des außerordentlichen Haushalts geleistet werden dürfen.
Die Veranschlagung der verlorenen Zuschüsse in den Einzelplänen der Fachverwaltungen soll den Sinn haben, die Zwecke und die Ansätze gleich mit den übrigen Haushaltsmitteln dieser Verwaltungen zusammen zu betrachten. Da der ERP-Plan aber eine Einheit bilden soll, sind die Zuschüsse wenigstens nachrichtlich im Einzelplan V genannt. Beide, Darlehen und Zuschüsse zusammen, finden ihren Gegenposten auf der Einnahmeseite in der Einstellung der bereinigten Gegenwertkonten in Form eines Beitrags aus dem ERP-Sondervermögen in den Haushalt. Beide Posten zusammen machen in diesem Jahr rund 3 Milliarden DM aus. Sie verlassen das Sondervermögen, wandern in den Bundeshaushalt, werden dort zu Darlehen oder Zuschüssen und wachsen in Form der Riickforderungsansprüche aus den gewährten Darlehen dem Sondervermögen wieder zu, wo sie buchmäßig erfaßt und betreut werden. Gerade aus dieser Handhabung wird ersichtlich, daß in der Konstruktion des Sondervermögens der wichtigste Grundsatz jeder Vermögenswirtschaft verwirklicht ist: der Grundsatz der Substanzerhaltung.
Die haushaltsmäßigen Interessen kommen innerhalb dieses wirtschaftlichen Kreislaufs der Gegen-
wertmittel in zwei Punkten besonders klar zum Zuge, einmal in der Tatsache, daß die eigentlichen Wirtschaftsausgaben des Sondervermögens Haushaltsausgaben des Bundes sind und den Regeln des Haushalts zu folgen haben, zum zweiten darin, daß die Rückflüsse aus den Darlehen und die beträchtlichen Zinseinnahmen ebenfalls Haushaltseinnahmen sind und dem Sondervermögen erst wieder über die Ausgabeseite des Haushalts zuwachsen. Dieser Umweg über den Haushalt hat bedeutsame praktische Folgen. Tilgungen und Zinsen stehen dann wieder im Sondervermögen zusammen mit den bereinigten Gegenwerten zum Einfließen in den Haushalt und für neue Ausleihungen oder für Zuschüsse bereit.
Der Voranschlag des Sondervermögens, von dem bei der kritischen Prüfung der ganzen Konstruktion am besten ausgegangen wird, enthält somit auf der Einnahmeseite die Gegenwerte, auf der Ausgabeseite die Abführung an den Haushalt. Die Tilgungsbeträge und Zinseingänge bilden neben den Zinsen und Wertpapieren und dem Erlös aus dem Verkauf solcher Papiere die weiteren Einnahmen. Mit diesen Wertpapieren berühre ich ein wichtiges Gebiet der Bewirtschaftung des Sondervermögens; ich möchte mit einigen Sätzen darauf eingehen, zumal sich der Haushaltsausschuß mit diesen Vorgängen besonders befaßt hat.
Als die Gegenwertkonten von der Bundesregierung übernommen wurden, bestand das Vermogen aus Aktiven und Passiven. Die Passiven waren Verbindlichkeiten in Höhe von rund 700 Millionen DM, die auf laufenden und festen Konten erfaßt und überwiegend aus Vorfinanzierungen entstanden waren. Die Tilgung der Verpflichtungen hat zum wesentlichen Tell im abgelaufenen Rechnungsjahr stattgefunden. Ich brauche nicht zu betonen, daß dies ein besonders schwerwiegendes Ereignis in der zurückliegenden Bewirtschaftung der Gegenwertmittel darstellt. Die Abdeckung fand gegenuber der Bank deutscher Länder statt. Um diese Summen aufbringen zu können, mußten selbstverständlich die Aktiven realisiert werden, soweit sie verfügbar waren. Zu den Aktiven gehörten Obligationen der Bundesbahn und der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Gesamtbetrag von 497 Millionen DM, die teils verkauft, teils lombardiert wurden, um die benötigten Beträge flüssig zu machen. Der Rest der zur Abdeckung der Verpflichtungen nötigen Mittel wurde über den Betriebsmittelplafonds des Bundes, der bekanntlich jetzt 2 Milliarden DM beträgt, finanziert. Für diese Inanspruchnahme der Betriebsmittel des Bundes muß das Sondervermögen, das abseits der Haushaltswirtschaft unter eigener Verantwortung geführt wird, natürlich an den Bund bezahlen, der ja selbst auch wieder Zinsen an die Bank deutscher Länder aufbringen muß. Die Abdeckung der Verpflichtungen finden Sie auf der Ausgabeseite des Sondervermögens. Wenn Sie bei der Prüfung dieses Voranschlags zu der überraschenden Feststellung kommen, daß die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, so bitte ich, nicht zu übersehen, daß es sich hier um einen Jahresvoranschlag handelt und daß der in der Eröffnungsbilanz ausgewiesene Bestand zu den erwarteten Jahreseinnahmen hinzuzurechnen ist.
Im Zusammenhang mit der Abdeckung von Verpflichtungen und der Betriebsmittelverschuldung des Sondervermögens beim Bund tauchte aber die Frage auf, ob etwa das Sondervermögen eine eigene Schuldenwirtschaft betreiben, insbesondere Kredit aufnehmen kann. Die Frage ist bei der Beratung des vorhin genannten Entwurfs eines Verwaltungsgesetzes zu entscheiden. Für die Gegenwart steht nach einer Erklärung der Bundesregierung im Haushaltsausschuß fest, daß mit Ausnahme der eben von mir erwähnten kassenmäßigen Schuld des Sondervermögens an die Bundeshauptkasse zur Abdeckung bestehender und übernommener Schulden keine Verpflichtungen des Sondervermögens geschaffen wurden und daß an solche Schulden auch nicht gedacht ist. Da das Sondervermögen rechtlich unselbständig ist, würde es sich ja um Verpflichtungen des Bundes handeln, und für die Verschuldung des Bundes gelten die bekannten besonderen Vorschriften. Nur durch das ERP-Verwaltungsgesetz könnte unter Umständen eine Ermächtigung des Sondervermögens zur Eingehung besonderer Verbindlichkeiten geschaffen werden; gedacht ist aber offenbar nur an Ermächtigungen zur Beschaffung von Betriebsmitteln im Rahmen der mit Sicherheit zu erwartenden Einnahmen.
Über die übrigen Einzelheiten des ERP-Vermögens gibt der Ihnen vorliegende Entwurf des außerordentlichen Haushalts, der mit ausführlichen Erläuterungen versehen ist, insbesondere aber auch der Voranschlag des Sondervermögens Aufschluß. Der Haushaltsausschuß hat alle diese Dinge geprüft und konnte trotz aller Schwierigkeiten der Materie die jetzige Konstruktion gutheißen. Der Ausschuß hat auch nicht gezögert, die nach vielen Monaten des Abwartens nun im Ergebnis vorliegende Arbeit der Verwaltung mit einer Anerkennung zu versehen. In der jetzt vorliegenden Übersicht haben wir ein einzigartiges Dokument über den Aufbau, den zahlenmäßigen Umfang und die Arbeitsweise der Marshallplanhilfe. Über die wirtschaftliche Bedeutung dieser Hilfe brauche ich hier nicht zu berichten; die aus dem Haushaltsplan ersichtlichen Zahlen über Investitionsdarlehen und Zuschüsse sprechen für sich. Ich spreche auch nicht über das Verhältnis und die Größenordnung der Rahmenbeträge in den einzelnen Sparten und Industrien; sie sind in den zuständigen Ausschüssen des Hauses sachverständig behandelt worden. Außerdem ist das Rechnungsjahr vorüber. Was für die deutsche Wirtschaft nach einem verlorenen Krieg ein Investitions- und Zuschußvolumen von über 3 Milliarden DM bedeutet, ist offenbar.
Der Haushaltsausschuß hat den Voranschlag in der vorliegenden Form gebilligt und schlägt Ihnen seine Annahme vor.
Meine Damen und Herren, ich habe noch den Haushalt des deutschen Vertreters im Rat der Internationalen Ruhrbehörde und des Deutschen Delegationsbüros in Düsseldorf zu erläutern und nehme an, Herr Präsident, daß das gleichzeitig geschehen soll.