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ID0113901500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. April 1951 5477 139. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 5479C, 5485B Bericht des Bundeskanzlers betr. Schritte der Bundesregierung wegen Aufhebung der Wasserchlorisierungsmaßnahmen (Nr 2194 der Drucksachen) 54'79C Zur Tagesordnung 5479D, 5557A Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . . 5479D Ordnungsruf gegen den Abg. Dr. Ott wegen eines Zurufs in der 136. Sitzung . . . . 5480A Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes (Nr. 1575 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2077 der Drucksachen); Anderungsanträge Umdruck Nr. 79, 120 (neu), 126 5480B Dr. Gülich (SPD) 5480D, 5483B Dr. Bertram (Z) 5481A, 5484B Dr. Horlacher (CSU) . . . 5482B, 5483A Dr. Kneipp (FPD) (zur Geschäftsordnung) 5483A Abstimmungen . . . 5480B, 5481A, D, 5484C Beratung der Interpellation der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP betr. Verfassungswidrige Volksabstimmung (Nr 2185 der Drucksachen) 5485A Brookmann (CDU), Interpellant . 5485A, 5498A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5486C Frau Wessel (Z) 5487B Rische (KPD) 5491B Loritz (WAV) 5493A Frau Dr. Brökelschen (CDU) . . . 5493D Wehner (SPD) 5494B von Thadden (DRP) 5497B Euler (FDP) 5498B Dr. von Merkatz (DP) 5498D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan V — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Marshallplans .(Nr. 1905 der Drucksachen); Einzelplan Va — Haushalt des deutschen Vertreters im Rat der Internationalen Ruhrbehörde und des Deutschen Delegationsbüros in Düsseldorf (Nr. 1906 der Drucksachen) 5499A, 5502D Blachstein (SPD), Berichterstatter . . 5499B Dr. Seelos (BP) 5503C Blücher, Bundesminister für Angelegenheiten des Marshallplans 5504B, 5512D Paul (Düsseldorf) (KPD) 5508B Loritz (WAV) 5509C, 5515B Dr. Reismann (Z) 5510B Kalbitzer (SPD) 5511B, 5515A Dr. Vogel (CDU) 5513D Abstimmungen 5515D Erste Beratung des Entwurfs eines Wohnraummangelgesetzes (Nr. 2158 der Drucksachen) in Verbindung mit der . Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Frühwald u. Gen. betr. Mittel für Siedlungsvorhaben (Nrn. 2157, 1709 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, Z und Gruppe BHE-DG betr. Bereitstellung von Bundeshaushaltsmitteln für den sozialen Wohnungsbau im Haushaltsjahr 1951/52 (Nr. 2123 der Drucksachen) 5516A Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 5516A Glüsing (CDU), Berichterstatter . . 5516D Lücke (CDU) (zur Geschäftsordnung) 5517A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5517B Ausschußüberweisung 5517B Abstimmungen 5520C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): a) Einzelplan XXIV — Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben (Nr. 1923 der Drucksachen); b) Einzelplan XXV — Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben der Auslaufzeit 1949 (Nr. 1924 der Drucksachen); c) Einzelplan XXVII — Haushalt der Sonstigen Kriegsfolgelasten (Nr. 1926 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Erhöhung der Besatzungskosten (Nr. 2080 der Drucksachen) und mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Abgeltung von Besatzungsschäden und Besatzungsleistungen (Nr. 2029 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Einstellung der Truppenübungen der Besatzungsmächte (Nr. 2124 der Drucksachen) 5520C, 5558 Dr. Krone (CDU): schriftlicher Bericht . . . 5520D, 5558 zur Geschäftsordnung 5549C Dr. Seelos (BP): als Antragsteller 5520D zur Abstimmung 5548D Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 5523B Müller (Frankfurt) (KPD), Antragsteller 5524C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 5526C Strauß (CSU): zur Sache 5532B zur Geschäftsordnung 5549B Dr. Pfleiderer (FDP) . . . . 5538B, 5548B Fisch (KPD) : zur Sache 5541D zur Geschäftsordnung 5549D Dr. von Merkatz (DP): zur Sache 5543D zur Geschäftsordnung 5549C Hartmann, Staatssekretär im Buridesministerium der Finanzen- ,-5546A, 5547C Matthes (FDP) 5546C Schoettle (SPD) . . . . . . 5547D Abstimmungen 5549A, D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 155) 5550A Beschlußfassung 5550A Beratung der Übersicht Nr. 25 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 151) 5550B Beschlußfassung 5550B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete der Mineralölwirtschaft (Nrn. 1969 [neu], 2022 der Drucksachen) . . . . 5550B Dr. Bleiß (SPD), Berichterstatter . 5550B Naegel (CDU) 5551B Abstimmungen 5551B, C Zweite und dritte Beratung des vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung des Niedersächsischen Arbeitsschutzgesetzes für Jugendliche vom 9. Dezember 1948 (Nr. 1783 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge (33. Ausschuß) (Nr. 2155 der Drucksachen) 5552A Farke (DP), Berichterstatter . . . 5552A Beschlußfassung 5552C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Ergänzungsgesetz) (Nr. 2082 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2182 der Drucksachen) 5552C Naegel (CDU), Berichterstatter . . 5552D Kurlbaum (SPD) 5554A Abstimmungen 5554A, D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll (Nr. 1977 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 2176 der Drucksachen) 5554D Frau Schroeder (Berlin), Berichterstatterin 5555A Beschlußfassung 5555C Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Bundesrundfunkgesetzes (Nr. 2006 der Drucksachen) . . 5555D, 5557A zur Geschäftsordnung: Brunner (SPD) 5555D Dr. Mühlenfeld. (DP) 5556A Beratung abgesetzt 5556A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Even, Winkelheide u. Gen. betr. Fahrpreisermäßigung für Teilnehmer an Volksbildungslehrgängen (Nrn. 2144, 1865 der Drucksachen) 5556A Herrmann (SPD), Berichterstatter . 5556B Beschlußfassung 5556B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Veröffentlichung von Anstellungen und Beförderungen der höheren Beamten in den Amtsblättern (Nr. 2153, 1773 der Drucksachen) 5556C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 5556C Beschlußfassung 5556D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Zahlung einer Ausgleichszulage für ins Beamtenverhältnis überführte Arbeiter und Angestellte der Bundesbahn (Nrn. 2154, 1659 der Drucksachen) . . . 5556D Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 5556D Beschlußfassung 5557A Persönliche Erklärung nach § 85 der Geschäftsordnung: Jacobs (SPD) 5557B Nächste Sitzung 5557A, D Anlage: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen) betr. Einzelplan XXIV — Haus- _ halt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben —, Einzelplan XXV — Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben der Auslaufzeit 1949 — und Einzelplan XXVII — Haushalt der Sonstigen Kriegsfolgelasten (zu Drucksachen Nrn. 1923, 1924 und 1926) 5558 Die Sitzung wird um 9 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage zum Stenographischen Bericht der 139. Sitzung Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen) und zwar: Einzelplan XXIV — Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben; Einzelplan XXV — Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben der Auslaufzeit 1949; Einzelplan XXVII — Haushalt der Sonstigen Kriegsfolgelasten Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Krone Der Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben — Einzelplan XXIV — umfaßt an Ausgaben für das Rechnungsjahr 1950 4 048 558 500 DM. Der Rat der Alliierten Hohen Kommission hat davon Abstand genommen, die Höhe der im Rechnungsjahr 1950 voraussichtlich erfolgenden Einnahmen zu veranschlagen, weil deren Höhe nicht genau abzuschätzen sei. Unter Berücksichtigung bisheriger Erfahrungen ist die Gesamthöhe der Einnahmen im Rechnungsjahr 1950 seitens der Regierung auf 37 50p 000 DM geschätzt worden, so daß für den Einzelplan XXIV ein Zuschußbedarf von 4 011 058 500 DM besteht. Der Haushalt der Besatzungskosten und Auftragsausgaben der Auslaufzeit 1949 für das Rechnungsjahr 1950 — Einzelplan XXV — umfaßt an Ausgaben 399 000 000 DM. An Einnahmen sind eingesetzt 2 500 000 DM, so daß ein Zuschußbedarf von 396 500 000 DM entsteht. Da die Alliierte Hohe Kommission entscheidenden Wert darauf legt, die Besatzungskosten und Auftragsausgaben der Auslaufzeit 1949 getrennt von den Besatzungskosten und Auftragsausgaben des Rechnungsjahres 1950 nachzuweisen, war die Aufstellung eines besonderen Einzelplanes XXV notwendig. Der Haushalt der Sonstigen Kriegsfolgelasten für das Rechnungsjahr 1950 — Einzelplan XXVII — umfaßt an Ausgaben 150 800 000 DM, an Einnahmen 1 100 000 DM. Mithin ein Zuschußbedarf von 149 700 000 DM. Im Einzelplan XXVII handelt es sich um Ausgaben erheblichen Umfanges, die mit der Besetzung entstanden sind. Die Trennung dieser Ausgaben von denen in den Einzelplänen XXIV und XXV geht wiederum auf ein Verlangen der Alliierten Hohen Kommission zurück. Der überwiegende Teil dieser Ausgaben entsteht im Zusammenhang mit Lohn- und Gehaltszahlungen an Arbeitskräfte im Dienste der Besatzungsmächte, und zwar im wesentlichen durch Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Es handelt sich hier um Ausgaben, deren Buchung als Besatzungskosten nicht zugelassen wurde. Im Vorwort der Bundesregierung zum Haushalt der Besatzungskosten ist darauf verwiesen, daß Besatzungslasten zu den Gebieten gehören, die den Besatzungsmächten vorbehalten sind. Eine deutsche Befugnis zur Gesetzgebung und Verwaltung ist insofern gegeben, als diese sich auf eine ausdrückliche Ermächtigung der Besatzungsmächte stützen kann. In einer Note vom 8. März 1950 hat der Rat der Alliierten Hohen Kommission der Bundesregierung die Voranschläge für die inneren Besatzungskosten und die inneren Auftragsausgaben zum Vollzug zugeleitet. Die Ausgaben sind mit Vorrang aus den ordentlichen Einnahmen des Haushaltes zu decken. Ein Blick in die Einzelpläne XXIV und XXV zeigt, daß diese Pläne nur allgemeine Ausgabepositionen enthalten, daß aber nähere Erläuterungen zu ihnen fehlen. Der Haushaltsausschuß war bei dieser Gegebenheit nicht in der Lage, in eine Beratung im einzelnen einzutreten. Er hat von den Ausgabepositionen der Einzelpläne XXIV und XXV und ihren Endsummen nur Kenntnis genommen. Er empfiehlt dem Hohen Hause die unveränderte Annahme dieser Einzelpläne. Der Einzelplan XXVII enthält, da es sich hier um die Sonstigen Kriegsfolgelasten handelt, die getrennt von den Einzelplänen XXIV und XXV zu buchen sind, Erläuterungen. Der Haushaltsausschuß empfiehlt nach Beratung und Prüfung des Einzelplanes XXVII auch dessen Annahme. Im Haushaltsausschuß kam die einmütige Auffassung zum Ausdruck, daß auf Grund der jetzt gegebenen innen- und außenpolitischen Verhältnisse die Frage der Besatzungskosten nicht wie bisher auf dem einseitigen Wege der Forderung gelöst werden könne, sondern auf dem Wege des Verhandelns und gegenseitigen Einvernehmens. Es wurde ferner betont, daß für die Zukunft die Besatzungskosten sich immer mehr zu einem deutschen Beitrag für die gesamteuropäische Sicherheit umwandeln müssen und daß dieser Beitrag von der Leistungsfähigkeit der Bundesrepublik abhänge. Die Leistungsfähigkeit der Bundesrepublik werde nicht zuletzt auch dadurch mitbestimmt und begrenzt, daß das deutsche Volk in einem besonderen Ausmaße soziale Verpflichtungen zu tragen habe, deren gerechte Lösung auch einen wesentlichen Beitrag unseres Volkes und Staates für den Frieden der Welt bedeute. Dr. Krone Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, die Einreichung eines vervielfältigten Antrages ist nicht erforderlich.
    Darf ich noch einmal darauf hinweisen, daß der Abgeordnete Dr. Horlacher nichts anderes beantragt hat als eine Änderung von Buchstabe c) seines Antrages Umdruck Nr. 126, und zwar der Worte von der drittletzten Zeile an:
    für weitere angefangene 10 000 DM um je 5 000 DM, so daß die Steuerfreiheit bei einem Einheitswert von 140 000 DM entfällt.
    Herr Abgeordneter Dr. Horlacher, es ist ein Vermerk darunter, der nicht in eine unmittelbare Beziehung zu dem Text gebracht werden kann. Darf ich Sie noch einmal bitten, das zu klären.


Rede von Dr. Michael Horlacher
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Es soll heißen:
Die Steuerfreiheit ermäßigt sich über einen Einheitswert von 90 000 DM hinaus bis 100 000 DM auf 15 000 DM.
) Präsident Dr. Ehlers: Meine Damen und Herren, Sie können die Korrektur in Ihren Umdrucken ohne Schwierigkeit vornehmen. Es heißt also:
Die Steuerfreiheit ermäßigt sich über einen Einheitswert von 90 000 DM hinaus bis 100 000 DM auf 15 000 DM.
Die Worte „für weitere" bis „entfällt" sind gestrichen. Ich glaube, daß diese Korrektur ohne weiteres vorgenommen werden kann.
Herr Abgeordneter Dr. Kneipp, bestehen Sie auf Ihrem Antrag?

(Zuruf des Abg. Dr. Kneipp.) — Sie ziehen ihn zurück.

Wird das Wort weiter gewünscht? — Herr Ab- geordneter Dr. Gülich!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wilhelm Gülich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Materie der Änderung des Erbschaftsteuergesetzes verdient es ja eigentlich nicht, daß wir uns so lange damit aufhalten. Nachdem dieser Punkt wiederholt von der Tagesordnung abgesetzt worden ist, bin ich der Meinung, Herr Kollege Kneipp, wir sollten nun nicht mehr zögern, dieses Gesetz jetzt endlich zu verabschieden.
    Das Gesetz paßt sich in seinen materiellen Änderungen weitgehend den Bedürfnissen der Gegenwart an, entspricht also im wesentlichen einem juristischen Sauberkeitsbedürfnis des Herrn Bundesfinanzministers. Darüber hinaus ist durch die zur Diskussion stehende Sonderregelung der Erbschaftsteuer für die Landwirtschaft eine nicht unwesentliche materielle Änderung beabsichtigt. Der Herr Kollege Horlacher hat seinen Antrag von gestern etwas modifiziert in der Hoffnung, daß er nun angenommen werden könnte. Ich hoffe ebensosehr, daß Sie den Antrag nicht annehmen werden; denn er geht über das, was die Landwirtschaft billigerweise erwarten kann, hinaus.
    Ich habe gestern ausgeführt, daß es uns darauf ankommt -- und darin sind wir uns ja auch einig, Herr Kollege Horlacher —, den bäuerlichen Familienbetrieb zu erhalten und bei Erbübergängen einer Zersplitterung vorzubeugen. Die Grenze des bäuerlichen Familienbetriebes liegt im allgemeinen bei 30 000 DM Einheitswert, jedenfalls was Mittel-und Süddeutschland anbetrifft. Ich habe ferner ausgeführt, daß sich durch den Krieg die Bedeutung der Verwandtschaftsgrade geändert hat, daß an Stelle des oft einzigen gefallenen Sohnes im bäuerlichen Betrieb der Neffe, der Schwiegersohn oder der Vetter tritt. Für diese Fälle scheint mir der Ausschußbeschluß nicht weit genug zu gehen, weil er die nach den Steuerklassen IV oder III zu besteuernden Erbübergänge nur nach der Steuerklasse II versteuert wissen will. während man bei Anerkennung meiner Ausführungen über die Verschiebung der Bedeutung der Verwandtschaftsgrade folgerichtig beim Erbübergang eines bäuerlichen Betriebes bis zu einem Einheitswert von 30 000 DM den Erwerber nur nach der Steuerklasse I heranziehen dürfte. Das ist der Inhalt unseres Antrages, den ich nunmehr erneut einbringe.
    Zum zweiten aber habe ich — das will ich jetzt noch einmal kurz wiederholen, weil das Haus besser besetzt ist als gestern abend — folgendes dargelegt: Für die Verhältnisse Mittel- und Süddeutschlands genügt meines Erachtens die Regelung bis zu einem Einheitswert von 30 000 DM; für die Verhältnisse Norddeutschlands würde es außerordentlich schädlich sein, wenn wir den Ausschußantrag oder den Antrag Horlacher annehmen würden. Ich darf Ihnen das noch einmal mit ein paar Zahlen belegen. Nach der Statistik der Einheitswerte haben wir in Schleswig-Holstein rund 160 000 Landwirte mit rund 2,5 Millionen ha. Von diesen 160 000 landwirtschaftlichen Anwesen liegen 84% unter 20 000, 89% unter 30 000 DM Einheitswert. Diese 89% aller landwirtschaftlichen Anwesen nehmen 39% der landwirtschaftlich genutzten Fläche ein. Nehme ich nun die etwas größeren Landwirte, nämlich die mit Höfen von 30- bis 50 000 DM Einheitswert, dazu, so sind das nochmal 5%. Dann besitzen 94% aller Landwirte 52% der Fläche. Gehe ich jetzt aber noch eine Gruppe höher und berechne den Flächenanteil der landwirtschaftlichen Betriebe mit über 50 000 DM Einheitswert, so ergibt sich die überraschende Tatsache, daß knapp 6°/o aller Landwirte, nämlich die. welche Besitztümer mit einem Einheitswert von über 50 000 DM haben, 48% der gesamten landwirtschaftlichen Fläche Schleswig-Holsteins besitzen; Sib sehen also: eine enorme Steigerung des Flächenanteils in diesen Größenklassen.
    Würde man nun den Ausschußbericht annehmen, in dem ja sogar der Begriff der wirtschafts- oder bauernfähigen Person fehlt, so daß also im Erbgang auch jeder Nichtlandwirt in den Genuß einer derartigen Steuerbegünstigung kommen würde, dann würden wir dem Zusammenhalt des landwirtschaftlichen Großgrundeigentums Vorschub leisten und würden der gesamten Agrar- und Siedlungspolitik des Bundes und der Länder zuwiderhandeln. Das kann nicht im Sinne des Bundestags sein. .


    (Dr. Gülich)

    Um aber nun noch zu einem erträglichen Ergebnis zu kommen, sind wir bereit, in der zweiten Gruppe die Grenze von 50 000 auf 80 000 DM Einheitswert heraufzusetzen. Dann würden auch unsere Vollbauern in Norddeutschland — in Niedersachsen liegen die Verhältnisse nicht anders als in Schleswig-Holstein —

    (Abg. Dr. Horlacher: Aber in Niederbayern?!)

    — Niederbayern meinetwegen auch —, deren Betriebe etwa bei einer Größe von 45, 50, 55 ha liegen, mit in den Genuß der Steuervergünstigung kommen. Ich reiche also den Antrag meiner Fraktion lediglich mit der Änderung in der fünften Zeile der Ziffer 1 von unten: „DM 80 000" statt „DM 50 000", im übrigen ungeändert, wieder ein und bitte, diesem Antrage zuzustimmen.
    Zum Schluß noch ein kurzes Wort zu etwas anderem. Ich habe gestern abend eine Rüge des Herrn Kollegen Kneipp einstecken müssen, weil mir etwas zugestoßen ist, was einem Gelehrten nicht zustoßen darf: ich habe nämlich unzulänglich zitiert! Ich habe über Nacht mein Gedächtnis geordnet

    (Heiterkeit)

    und habe festgestellt, daß es sich um folgendes handelt — leider ist die Bibliothek hier noch nicht so vollständig, daß ich es dokumentarisch belegen kann —: Bei der Tagung der Friedrich-List-Gesellschaft im Jahre 1928., auf der es um Kapitalbildung and Steuersystem ging

    (Abg. Dr. Horlacher: Da war ich auch dabei!)

    — ja, da waren Sie auch dabei! —, hat der Redner zur Erbschaftsteuer sein Referat mit der Bemerkung eingeleitet: Wenn man sich die Bedeutung der Erbschaftsteuer klarmachen will, dann muß man sich an Professor Jastrow erinnern. der zu sagen pflegte: „Meine lieben Kommilitonen, wenn Sie sich die Bedeutung der Einkommen über 3000 Mark klarmachen wollen, so merken Sie sich als Faustregel: Es gibt keine Einkommen über 3000 Mark, denn sie liegen statistisch unter 1%" Und so sei es auch bei der Erbschaftsteuer! Das also schwebte mir gestern vor, daß das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer nicht so gewaltig ist, daß man darüber viel zu reden brauchte. Und dabei fiel mir, wie gesagt, das Beispiel ein, das ich nunmehr berichtigt habe. Ich hoffe, Herr Kollege Kneipp, daß wir uns nun einig sind; denn ich wußte selbst, daß die Erbschaftsteuer vor dem ersten .Weltkrieg für die Landwirtschaft bedeutungslos war.
    Ich bitte also, nunmehr den Antrag Horlacher abzulehnen — er ist ja selbst auch damit einverstanden —,

    (schallende Heiterkeit — Abg. Dr. Horlacher: Nein!)

    und ich bitte, unserem Antrag mit der von mir vorgeschlagenen Änderung zuzustimmen;

    (Beifall bei der SPD.)