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ID0113606600

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. April 1951 5818 136. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5314D Vorlage der Entwürfe von Verordnungen über Verarbeitung, Lieferung, Bezug, Vorratshaltung und statistische Erfassung von Nichteisen-Metallen (NEM I/51), Verwendungsbeschränkungen von Kupfer und Kupferlegierungen (NEM II/51) und Verwendungsbeschränkungen von Zink und Zinklegierungen (NEM III/51) 5314D Änderungen der Tagesordnung . . 5315A, 5381D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2131 der Drucksachen) 5315A Storch, Bundesminister für Arbeit 5315A, 5321B Sabel (CDU) 5315D Richter (Frankfurt) (SPD) 5317A Dr. Seelos (BP) 5318C, 5322D Willenberg (Z) 5319A Walter (DP) 5319B Dr. Schäfer (FDP) 5319C Renner (KPD) 5320D Frau Dr. Rehling (CDU) 5321D Arndgen (CDU) 5322A Schoettle (SPD) 5322B Ausschußüberweisung 5323A Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines zweiten Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und WürttembergHohenzollern (Nrn. 821, 1752, 1849 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für innergebietliche Neuordnung (30. Ausschuß) (Nr. 2160 der Drucksachen) . . . . 5323B Dr. Schmid (Tübingen) (SPD): zur Geschäftsordnung 5323C zur Sache 5327A, 5338C von Thadden (DRP) . . . . 5323D, 5342C Dr. Kopf (CDU) 5324A, 5340B, 5344D, 5345C Farke (DP) 5326B Dr. von Merkatz (DP) . . . 5326C, 5343A Freudenberg (FDP) 5330D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5331B Donhauser (Unabhängig) 5331D Fisch (KPD) 5331D Dr. Ehlers (CDU) 5333C Dr. Müller, Staatspräsident von Württemberg-Hohenzollern . . . 5334D Wohleb, Staatspräsident von Baden 5337C Dr. Hamacher (Z) 5338B Mayer (Stuttgart) (FDP) . . 5338C, 5342B Ewers (DP) 5339D Clausen (SSW) 5341A Erler (SPD) 5341B Dr. Jaeger (CDU) 5343D Euler (FDP) 5345D Abstimmungen . 5323C, 5339A, 5345B, 5346A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) Einzelplan XV — Haushalt des Bundesministeriums für Vertriebene (Nr. 1916 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Errichtung einer UmsiedlungsAusgleichskasse für Heimatvertriebene, Flüchtlinge und Evakuierte (Nr. 2112 der Drucksachen) 5346A Frau Dr. Probst (CSU), Berichterstatterin 5346B Reitzner (SPD) 5348B Schütz (CSU) 5351A Tichi (BHE-DG) 5353D Trischler (FDP) 5355A Wittmann (WAV) 5357D Willenberg (Z) 5360A Dr. Seelos (BP) 5360B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5361B Müller (Frankfurt) (KPD) 5361C Farke (DP) 5363C Dr. Goetzendorff (DRP-Hosp.) . . 5364B Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 5365A Meyer (Bremen) (SPD) (zur Abstimmung) 5367B Dr. Kather (CDU) (persönliche Bemerkung) 5367C Abstimmungen 5367B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuerrechts (Nr. 2130 der Drucksachen) 5368D Dr. Dresbach (CDU) 5368D Tenhagen (SPD) 5369D Dr. Besold (BP) 5370D Ausschußüberweisung 5371A Beratung des Antrags der Fraktion der WAV betr. Maßnahmen zur Sicherung deutschen Eigentums in Österreich (Nr 2024 der Drucksachen) 5371A Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP), Antragsteller 5371A Mellies (SPD) 5373B Ausschußüberweisung 5373C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Anweisung auf Herausgabe der Brückenbaupläne im Bereich der Bundesstraßen und der Bundesbahn an die US-Armee zum Zwecke des Einbaues von Sprengkammern (Nr. 2085 der Drucksachen) 5373C Fisch (KPD), Antragsteller 5373C Schoettle (SPD) 5375B Ausschußüberweisung 5375C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag des Abg. Stücklen u. Gen. betr. Maßnahmen zur Behebung des Landarbeitermangels (Nrn. 2126, 1870 der Drucksachen) 5375D Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter . 5375D Glüsing (CDU) 5377A Frau Strobel (SPD) 5377D Eichner (BP) 5378D Dr. Preiß (FDP) 5379B Ausschußüberweisung 5380B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Ott u. Gen. betr. Arbeitslosenfürsorgeunterstützung (Nrn. 2127, 1768 der Drucksachen) 5380B Pelster (CDU), Berichterstatter . . . 5380B Beschlußfassung 5380C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Erhöhung von Unterstützungssätzen (Nrn. 2128, 1434 der Drucksachen) . . . 5380D Pelster (CDU), Berichterstatter . . . 5380D Müller (Frankfurt) (KPD) 5381A Keuning (SPD) 5381C Beschlußfassung 5381D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, Z und Gruppe BHE-DG betr. Bereitstellung von Bundeshaushaltsmitteln für den sozialen Wohnungsbau im Haushaltsjahr 1951/52 (Nr. 2123 der Drucksachen) . . . 5381D, 5382A Beratung abgesetzt 5382B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Sicherungsmaßnahmen für den sozialen Wohnungsbau 1951 (Nrn. 2145, 1970 der Drucksachen) . 5381D, 5382B Wirths (FDP), Berichterstatter . . 5382C Beschlußfassung 5382C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 150) 5382C Beschlußfassung 5382C Erklärung nach § 85 der Geschäftsordnung: Dr. Wuermeling (CDU) 5382D Nächste Sitzung 5383C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Hermann Clausen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir als dem Vertreter der dänischen Minderheit in Südschleswig, zu den Ausführungen des Herrn Ewers einige Bemerkungen zu machen. Es ist mir an sich unverständlich, warum der Herr Abgeordnete Farke in seinen Ausführungen die Neugliederung im westdeutschen Raum mit einer etwaigen Abstimmung in einem Grenzgebiet — besonders in unserem Grenzgebiet — in Verbindung gebracht hat.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Es handelt sich doch hier bei der Neugliederung um eine rein innenpolitische westdeutsche Angelegenheit,

    (Sehr richtig! bei der FDP)

    während eine Abstimmung in einem Grenzgebiet eine — na, ich möchte sagen: zum Teil außenpolitische Angelegenheit ist.

    (Abg. Dr. Schmid [Tübingen]: Wäre!)

    — Wäre! — Die Neugliederung des gesamten Bundesgebietes hat ja mit einer solchen Abstimmung absolut nichts zu tun.

    (Zustimmung bei der FDP.)

    Und daher, möchte ich sagen, ist die Erklärung von Herrn Ewers hier vollkommen unangebracht und überflüssig.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Denn eine Abstimmung bei uns würde doch nur zum zweiten Male stattfinden können, wenn Dänemark eine entsprechende staatspolitische Forderung gestellt hätte.

    (Abg. Dr. Schmid [Tübingen]:: Und wenn sie konzediert würde!)

    — Richtig, so daß diese Forderung eben als Nachspiel die Abstimmung hätte! Da eine solche Forderung niemals vorgelegen hat, ist die Erklärung von Herrn Ewers — ich wiederhole es noch einmal — vollkommen überflüssig und unangebracht.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wann ein Volk in einem Grenzgebiet über seine staatliche Zugehörigkeit abstimmen soll, das sollte eigentlich das Volk selbst bestimmen. Für alle Parteien, die auf dem Boden des Selbstbestimmungsrechtes stehen, besteht darüber auch kein Zweifel.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Erler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Erler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich bin außerordentlich glücklich darüber, daß uns eben von dem einzigen hier anwesenden Vertreter fremden Volkstums bescheinigt worden ist, daß es sich auch in Südwestdeutschland um Angehörige des gleichen Volkes handelt und nicht etwa um Angehörige verschiedener Völker.

    (Sehr gut! rechts.)

    Uns ist vorhin die Lehre vorgetragen worden, daß es sich bei diesem Gesetz um ein Gesetz über eine Volksabstimmung und nicht etwa um ein Gesetz über eine Bevölkerungsabstimmung handele. Ich darf Sie in aller Bescheidenheit darauf aufmerksam machen: solange es in Deutschland in den Landesverfassungen, in der Weimarer Verfassung, irgendwann einmal, Volksabstimmungen gegeben hat, ist immer dieser technische Begriff verwendet worden, und zwar für innenpolitische Entscheidungen, nicht nur für Entscheidungen völlig anderer Art, für Grenzabstimmungen, bei denen es sich um die Zugehörigkeit zu zwei verschiedenen Völkern, zu zwei verschiedenen Nationen, zu rechtlich verschiedenen
    souveränen Staaten handelt; das ist ein völlig anderes Problem und hat mit dieser Sache nicht das Geringste zu tun.
    Wir müssen also schon das Wort nehmen, wie es ist: Volksabstimmung. Wenn wir dem Kollegen Dr. Kopf folgen wollten, dann müßte die Überschrift lauten: Völkerabstimmung. Daß wir eine Völkerabstimmung machen zwischen zwei verschiedenen Völkern, ob die sich nun zu einem neuen Bund oder etwas Ähnlichem zusammentun wollen, davon ist doch gar keine Rede.
    Wir wollen also festhalten, daß hier die Frage des Geburtsprinzips lediglich nach innerdeutschen Verhältnissen zu entscheiden ist und nach gar nichts anderem. Wie sieht es denn da aus? Das Geburtsprinzip findet in den überstaatlichen, in den internationalen Abstimmungen deshalb Anwendung, weil die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Staate fortdauernde Rechtswirkungen mit sich bringt, auch wenn man sich von dem Staatsgebiet entfernt. Als Deutscher bleibe ich in Valparaiso deutscher Staatsangehöriger und habe selbstverständlich ein Interesse daran, was aus dieser meiner alten Heimat wird, mit der ich nicht nur moralisch und kulturell, sondern auch rechtlich verbunden bin und bleibe. Aber es ist nun einmal so — dieser Zustand wird sich voraussichtlich nicht wieder einstellen —: Wir haben in der Bundesrepublik keine Badener Staatsangehörigkeit mit besonderen Rechtswirkungen, wir haben keine württembergische Staatsangehörigkeit mit besonderer Rechtswirkung. Das gab es einmal. Aber selbst in dieser Bundesrepublik sind wir über den Zustand hinausgewachsen und haben die allgemeine, allumfassende deutsche Staatsangehörigkeit, die den deutschen Staatsangehörigen in allen Ländern, in denen sie wohnen, die gleichen staatsbürgerlichen Rechte auch in den innenpolitischen Fragen des betreffenden Bundeslandes gibt. Wenn man das akzeptiert — das ist der Lauf der Ereignisse gewesen, und wir können das Rad der Geschichte nicht rückwärts drehen —, dann kommt man zu der logischen Konsequenz, daß das Volk — wenn wir einmal den Begriff aufnehmen wollen —, das über das Schicksal eines bestimmten Gebietes zu entscheiden hat, eben derjenige Teil des deutschen Volkes ist, der dort wohnt und wahlberechtigt ist. Deshalb, aus diesen wohlfundierten Rechtsgründen bitten wir Sie, nicht dem Abänderungsantrag zuzustimmen.
    Ich habe als Berichterstatter aber schon darauf hingewiesen, daß es noch einen Zweckmäßigkeitsgrund gibt, weil die Bestimmung sonst undurchführbar wäre. Wer das Geburtsprinzip jetzt hier einführt, stellt damit klar, daß die Volksabstimmung auf alle Fälle nachher einige hundert Mal angefochten wird und wir noch einige Dutzend Prozesse zu führen haben werden. Das wollen wir unter allen Umständen vermeiden. Wir wollen dafür sorgen, daß sehr klare Normen für die Abstimmungsberechtigung festgelegt werden, um alle Möglichkeiten irgendwelcher Widersprüche und Schwierigkeiten auszuschalten. Dieser zweite Grund ist genau so erheblich. Ich habe hier schon darauf hingewiesen, daß wir nach dem Geburtsprinzip einen Großteil von Deutschen, die in den beiden Gebieten geboren sind, an der Teilnahme verhindern würden, nämlich alle diejenigen, die in der Ostzone und in Berlin leben und praktisch an der Abstimmung nicht teilnehmen könnten. Es könnte sich also nur um die zufällig in den übrigen Ländern der Bundesrepublik wohnenden Deutschen aus Baden und Württemberg handeln.


    (Erler)

    Dann möchte ich noch ein kurzes Wort zu der Erweiterung der Wohnsitzzeit sagen, die für die Abstimmungsberechtigung gefordert wird. Aus guten Gründen hat sich der Ausschuß entschlossen, das Prinzip der Bundestagswahl zu übernehmen. Wahlberechtigt zum Bundestag ist, wer am Wahltage länger als drei Monate im Bundesgebiet gewohnt hat, Deutscher ist und die übrigen Voraussetzungen erfüllt. Wir wollen unter keinen Umständen — ich beschwöre Sie geradezu — in der jetzigen sehr explosiven innerpolitischen Atmosphäre auch nur in einer einzigen Frage den Eindruck erwecken, als wollten wir unsere Heimatvertriebenen bei einer wichtigen Abstimmung schlechter stellen, als sie bei der Bundestagswahl standen.

    (Beifall rechts.)

    Das ist der Grund, weshalb ich Sie wirklich eindringlich bitte, hier doch nicht die geschlossene Front der Heimatvertriebenen gegen sich mobil zu machen. Auch wenn's gut gemeint ist: der Eindruck wird verheerend sein. In der Öffentlichkeit, in den Kreisen der Heimatvertriebenen wird es heißen: „Da seht ihr es wieder einmal; es wird von staatsbürgerlicher Gleichberechtigung geredet, aber in der Praxis versucht man, uns hier anders zu behandeln als bei der Bundestagswahl, bei der die allgemeinen Wahlrechtsvorschriften gegolten haben". In die französische Zone — das ist das Problem — werden die Menschen gerade jetzt umgesiedelt, damit wir sie dort in unsere Gemeinschaft aufnehmen. Wenn wir sie in diese Gemeinschaft aufnehmen, dann müssen wir ihnen die Chance geben, auch mit zu entscheiden, ob es sich, um zwei getrennte oder um eine einheitliche Gemeinschaft handeln soll. Diese Entscheidung muß allen denen offenstehen, die dort ihre neue Heimat finden werden. Das sind auch die Heimatvertriebenen, die bereits drei Monate vor dem Abstimmungstag in die Länder der französischen Zone umgesiedelt worden sind.
    Aus diesem Grunde bitte ich Sie, den Abänderungsantrag in beiden Punkten abzulehnen.

    (Beifall bei der SPD und FDP.)