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ID0113606200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. April 1951 5818 136. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5314D Vorlage der Entwürfe von Verordnungen über Verarbeitung, Lieferung, Bezug, Vorratshaltung und statistische Erfassung von Nichteisen-Metallen (NEM I/51), Verwendungsbeschränkungen von Kupfer und Kupferlegierungen (NEM II/51) und Verwendungsbeschränkungen von Zink und Zinklegierungen (NEM III/51) 5314D Änderungen der Tagesordnung . . 5315A, 5381D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2131 der Drucksachen) 5315A Storch, Bundesminister für Arbeit 5315A, 5321B Sabel (CDU) 5315D Richter (Frankfurt) (SPD) 5317A Dr. Seelos (BP) 5318C, 5322D Willenberg (Z) 5319A Walter (DP) 5319B Dr. Schäfer (FDP) 5319C Renner (KPD) 5320D Frau Dr. Rehling (CDU) 5321D Arndgen (CDU) 5322A Schoettle (SPD) 5322B Ausschußüberweisung 5323A Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines zweiten Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und WürttembergHohenzollern (Nrn. 821, 1752, 1849 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für innergebietliche Neuordnung (30. Ausschuß) (Nr. 2160 der Drucksachen) . . . . 5323B Dr. Schmid (Tübingen) (SPD): zur Geschäftsordnung 5323C zur Sache 5327A, 5338C von Thadden (DRP) . . . . 5323D, 5342C Dr. Kopf (CDU) 5324A, 5340B, 5344D, 5345C Farke (DP) 5326B Dr. von Merkatz (DP) . . . 5326C, 5343A Freudenberg (FDP) 5330D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5331B Donhauser (Unabhängig) 5331D Fisch (KPD) 5331D Dr. Ehlers (CDU) 5333C Dr. Müller, Staatspräsident von Württemberg-Hohenzollern . . . 5334D Wohleb, Staatspräsident von Baden 5337C Dr. Hamacher (Z) 5338B Mayer (Stuttgart) (FDP) . . 5338C, 5342B Ewers (DP) 5339D Clausen (SSW) 5341A Erler (SPD) 5341B Dr. Jaeger (CDU) 5343D Euler (FDP) 5345D Abstimmungen . 5323C, 5339A, 5345B, 5346A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) Einzelplan XV — Haushalt des Bundesministeriums für Vertriebene (Nr. 1916 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Errichtung einer UmsiedlungsAusgleichskasse für Heimatvertriebene, Flüchtlinge und Evakuierte (Nr. 2112 der Drucksachen) 5346A Frau Dr. Probst (CSU), Berichterstatterin 5346B Reitzner (SPD) 5348B Schütz (CSU) 5351A Tichi (BHE-DG) 5353D Trischler (FDP) 5355A Wittmann (WAV) 5357D Willenberg (Z) 5360A Dr. Seelos (BP) 5360B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5361B Müller (Frankfurt) (KPD) 5361C Farke (DP) 5363C Dr. Goetzendorff (DRP-Hosp.) . . 5364B Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 5365A Meyer (Bremen) (SPD) (zur Abstimmung) 5367B Dr. Kather (CDU) (persönliche Bemerkung) 5367C Abstimmungen 5367B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuerrechts (Nr. 2130 der Drucksachen) 5368D Dr. Dresbach (CDU) 5368D Tenhagen (SPD) 5369D Dr. Besold (BP) 5370D Ausschußüberweisung 5371A Beratung des Antrags der Fraktion der WAV betr. Maßnahmen zur Sicherung deutschen Eigentums in Österreich (Nr 2024 der Drucksachen) 5371A Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP), Antragsteller 5371A Mellies (SPD) 5373B Ausschußüberweisung 5373C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Anweisung auf Herausgabe der Brückenbaupläne im Bereich der Bundesstraßen und der Bundesbahn an die US-Armee zum Zwecke des Einbaues von Sprengkammern (Nr. 2085 der Drucksachen) 5373C Fisch (KPD), Antragsteller 5373C Schoettle (SPD) 5375B Ausschußüberweisung 5375C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag des Abg. Stücklen u. Gen. betr. Maßnahmen zur Behebung des Landarbeitermangels (Nrn. 2126, 1870 der Drucksachen) 5375D Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter . 5375D Glüsing (CDU) 5377A Frau Strobel (SPD) 5377D Eichner (BP) 5378D Dr. Preiß (FDP) 5379B Ausschußüberweisung 5380B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Ott u. Gen. betr. Arbeitslosenfürsorgeunterstützung (Nrn. 2127, 1768 der Drucksachen) 5380B Pelster (CDU), Berichterstatter . . . 5380B Beschlußfassung 5380C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Erhöhung von Unterstützungssätzen (Nrn. 2128, 1434 der Drucksachen) . . . 5380D Pelster (CDU), Berichterstatter . . . 5380D Müller (Frankfurt) (KPD) 5381A Keuning (SPD) 5381C Beschlußfassung 5381D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, Z und Gruppe BHE-DG betr. Bereitstellung von Bundeshaushaltsmitteln für den sozialen Wohnungsbau im Haushaltsjahr 1951/52 (Nr. 2123 der Drucksachen) . . . 5381D, 5382A Beratung abgesetzt 5382B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Sicherungsmaßnahmen für den sozialen Wohnungsbau 1951 (Nrn. 2145, 1970 der Drucksachen) . 5381D, 5382B Wirths (FDP), Berichterstatter . . 5382C Beschlußfassung 5382C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 150) 5382C Beschlußfassung 5382C Erklärung nach § 85 der Geschäftsordnung: Dr. Wuermeling (CDU) 5382D Nächste Sitzung 5383C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Hans Ewers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur einige ganz kurze Erklärungen abgeben.
    Mein Fraktionsfreund Herr Farke hat gestern als Ausschußmitberichterstatter die Auffassung der Minderheit des Ausschusses vertreten. Um allen Irrtümern vorzubeugen, möchte ich betonen, daß er nicht etwa namens der Fraktion gesprochen hat, was er auch nicht gesagt hat. Die Fraktion der Deutschen Partei hat ihren Mitgliedern die Abstimmung zu allen Punkten freigestellt.
    Wenn ich das Wort hier ergreife, so geschieht 'das deshalb, weil ich namens jener Mitglieder, die der Meinung sind, daß die großen für die Neugliederung maßgeblichen Grundsätze hier aus der Gesamterörterung unter Berücksichtigung namentlich der Ausführungen des Herrn Präsidenten Dr. Ehlers klar geworden sind, erklären möchte, daß wir jedenfalls mit einzelnen Ausführungen des Herrn Farke als Berichterstatter von Partei wegen nicht einverstanden sein können. Er hat — Herr Dr. Carlo Schmid hat darauf Bezug genommen — gesagt, daß nach völkerrechtlichen Grundsätzen hier gewisse Normen zu berücksichtigen seien. Wir stehen demgegenüber auf dem Standpunkt, daß bei dem Verhältnis deutscher Länder zueinander von Völkerrecht schlechterdings überhaupt nicht die Rede sein kann.

    (Beifall bei der SPD und FDP.)

    Die deutschen Länder haben ihre Grundsatznormen im Grundgesetz, und im übrigen ist auf sie deutsches Staats- und Verwaltungsrecht anzuwenden. Wir brauchen aus völkerrechtlichen Normen weder eine Analogie noch irgendeine sonstige Bezugnahme auf das internationale Recht.

    (Sehr richtig! rechts.)





    (Ewers)

    Wir wissen: Wir sind Deutsche, wir sind ein Bundesstaat und wir regeln als Deutsche unsere innerstaatlichen Angelegenheiten nach eigenen Rechtsnormen.

    (Bravo! rechts.)

    Das vorweg.
    Nun hat Herr Farke aber bedauerlicherweise in Durchführung seiner völkerrechtlichen Analogie auch schließlich auf eine etwa mögliche Auswirkung auf eine möglicherweise stattfindende Abstimmung in meinem Heimatland Schleswig-Holstein im Verhältnis zu den Dänen Bezug genommen.

    (Abg. Farke: Ich war Berichterstatter!)

    Zu diesen Ausführungen habe ich zumindest namens des Landesverbandes meiner Partei in Schleswig-Holstein folgendes zu erklären: Eine Abstimmung über die Nordgrenze des deutschen Teils von Schleswig kommt überhaupt gar nicht in Frage. Man kann darüber nicht jedes Jahrzehnt einmal abstimmen. Diese Abstimmung hat im Jahre 1921 stattgefunden, und damit ist für die nächsten Jahrhunderte die Grenze endgültig festgelegt. Einen anderen deutschen Standpunkt kann es überhaupt nicht geben.

    (Sehr gut! rechts.)

    Wenn aber abgestimmt werden sollte, so kann es gar nicht in Frage kommen, daß bei einer Abstimmung eine Gefahr für eine dänische Mehrheit in einem wesentlichen Grenzstreifen bestehen könnte. Die Gefahr ist überhaupt nicht vorhanden, und daß eine solche Gefahr vorliege, darf von deutscher Seite hier im Bundestag auch nicht andeutungsweise ausgesprochen werden. Jedenfalls muß ich namens der Deutschen Partei des Landes Schleswig-Holstein erklären, daß wir eine solche Gefahr in gar keiner Weise als vorliegend betrachten.

    (Beifall bei einem Teil der DP.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kopf.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Kopf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Es ist meine Aufgabe, den Abänderungsantrag zu § 6 zu begründen.
    Art. 118 des Grundgesetzes bestimmt, daß eine Volksbefragung stattzufinden hat. Es soll eine Volksbefragung sein; es soll nicht eine Bevölkerungsbefragung sein. Das bedeutet, daß diejenigen Kreise, die das wirkliche Volk, das wirkliche Staatsvolk eines Landes darstellen, instand gesetzt werden sollen, an der Abstimmung teilzunehmen. Dieses Volk ist nicht identisch mit der zufällig am Abstimmungstag anwesenden Wohnbevölkerung. Es geht nämlich zum Teil über sie hinaus, und dies ist der Anlaß dafür, daß wir in unserm Abänderungsantrag, und zwar mit einem neuen zweiten Absatz, die Anwendung des Geburtsprinzips gewünscht haben. Es ist doch so, daß diejenigen Menschen, die sich durch ihre Herkunft und Abstammung, durch ihre Tradition und auch durch die Geschichte mit ihren Heimatländern verbunden fühlen, dann nicht ausgeschlossen werden sollen, wenn es sich um das weitere Schicksal eben dieser Länder handelt. Jeder Mensch reicht ja mit den Wurzeln seines Seins in die Vergangenheit, er lebt in der Gegenwart, und er wächst in die Zukunft hinein. Es wäre aber verfehlt, wenn wir hier, wo es sich um das Schicksal der deutschen Länder handelt, den Blick in die Zukunft allein als ausschlaggebend ansehen wollten. Ebenso
    wichtig ist es nämlich, daß wir dem ersten Absatz des Art. 29 des Grundgesetzes Rechnung tragen und die bestehenden geschichtlichen Verhältnisse und die landsmannschaftliche Verbundenheit hier mitsprechen lassen. Gerade das Land, das mit die älteste demokratische Tradition in Europa hat, die Schweiz, hat das Prinzip des Heimatrechts aufs stärkste ausgebildet. Dieses Heimatrecht vererbt sich von Generation zu Generation, sogar dann, wenn sein Träger nie den Boden der Schweiz betreten hat. In den internationalen Abstimmungen der letzten Jahrzehnte, vor allem auch in der Saarabstimmung, ist mit vollem Recht auf dieses Geburtsprinzip Rücksicht genommen worden. Ich glaube aber auch, daß, wenn wir heute dieses Gesetz schaffen, wir ja zugleich Präzedenzfälle und Präjudizien für künftige Abstimmungen vielleicht ganz anderer Art schaffen. Wenn wir den Modus der Abstimmungsberechtigung festlegen, ist es notwendig und wertvoll, daß wir nicht die Menschen, die sich durch ihre Herkunft mit ihrer Heimat am stärksten verbunden wissen, von der Abstimmung ausschließen. Das ist der Grund dafür, daß wir die Anerkennung des Geburtsprinzips mit in unseren Antrag aufgenommen haben. Es kann nicht entscheidend sein, wieweit der einzelne in der Lage sein wird, dieses Abstimmungsrecht praktisch auszuüben, sondern es kommt darauf an, daß wir dem Prinzip Rechnung tragen, und das tun wir durch die Aufnahme dieser Bestimmung.
    Die zweite Abänderung betrifft die Frage der Wohnsitzdauer. Die beiden Anträge, die dem Ausschuß für innergebietliche Neuordnung überwiesen worden sind, gingen übereinstimmend von einer einjährigen Wohnsitzdauer aus. Der Ausschuß für innergebietliche Neuordnung hat diese Zeit von einem Jahr auf ein Vierteljahr herabgesetzt. Ich glaube, daß die Antragsteller beider Anträge zwingende und triftige Gründe dafür hatten, daß sie eine längere Aufenthaltsdauer für wünschenswert ansahen. Man hat sich gesagt, daß eine Entscheidung von dieser Tragweite nur von solchen Abstimmungsberechtigten getroffen werden kann, die nicht nur den Wohnsitz in einem neuen Land gewonnen haben, sondern die auch die Verhältnisse dieses Landes, die Tatsächlichkeiten, aber auch die Probleme dieses Landes kennengelernt haben. Wir möchten in unserem Antrag nicht so weit gehen, wie es die beiden Anträge, die dem Ausschuß vorgelegen haben, übereinstimmend getan haben. Wir möchten uns mit einem Minimum begnügen, und wir haben daher die Fassung gewählt, daß die Abstimmungsberechtigten im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Neugliederungsgesetzes ihren Wohnsitz ein Vierteljahr lang im Abstimmungsgebiet gehabt haben sollen. Diese Zeit ist relativ gering bemessen. Man kann Zweifel darüber haben, ob in dieser kurzen Frist bereits jemand mit den Lebensfragen dieses Gebietes wirklich so weit vertraut geworden ist. Dadurch aber, daß wir nur ein Minimum hier in Vorschlag bringen, möchten wir andererseits dem Umstand Rechnung tragen, daß möglichst weite Kreise der Bevölkerung, die am Abstimmungstage im Abstimmungsgebiet wohnhaft sind, auch die Möglichkeit haben, an dieser Abstimmung teilzunehmen und ihre Wünsche, wenn auch nicht im Hinblick auf die Vergangenheit, so doch im Hinblick auf die Zukunft geltend zu machen.

    (Beifall in der Mitte.)