Rede von
Josef
Arndgen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Weiterbehandlung des von dem Herrn Arbeitsminister eingebrachten Gesetzentwurfes sind hier zwei Anträge gestellt worden. Der Herr Kollege Sabel hat den Antrag gestellt, dieses Gesetz dem Ausschuß für Arbeit zu überweisen, und der Herr Kollege Richter hat den Antrag gestellt, dieses Gesetz dem Ausschuß für Sozialpolitik federführend unter Beteiligung des Ausschusses für Arbeit zuzuleiten.
Herr Kollege Richter, ich bitte, es mir nicht übelzunehmen, wenn ich mich auch als Ihr Stellvertreter im Ausschuß für Sozialpolitik gegen Ihren Antrag wende. Denn es hat doch einen Sinn gehabt, als wir bei der Bildung der Ausschüsse des Bundestags zwei Ausschüsse bestellt haben, die sich mit sozialen Angelegenheiten beschäftigen. Der Sinn lag einmal darin, daß wir davon überzeugt waren, daß auf dieses Haus eine Fülle von sozialen Gesetzen zukommen, die in einem Ausschuß allein nicht verkraftet werden können. Zum zweiten ist der eine Ausschuß bewußt „Ausschuß für Arbeit" und der andere Ausschuß bewußt „Ausschuß für sozialpolitische Angelegenheiten" benannt worden. Bei Bildung dieser Ausschüsse war man eben der Auffassung, daß in dem Ausschuß für Arbeit alle Angelegenheiten, die die erwerbsfähigen Menschen betreffen, bearbeitet werden sollen, während der Ausschuß für Sozialpolitik sich mit den Angelegenheiten beschäftigen soll, die den Menschen dann betreffen, wenn er irgendwie der Fürsorge oder Vorsorge bedarf, d. h. im Falle der Krankheit, der Invalidität, im Falle des Alters usw. Nachdem schon durch die Wahl der Worte Abgrenzungen dieser Gebiete gezogen sind, bitte ich das Hohe Haus, den Antrag Richter abzulehnen und den Antrag Sabel anzunehmen.