Rede:
ID0113601600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Renner.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. April 1951 5818 136. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5314D Vorlage der Entwürfe von Verordnungen über Verarbeitung, Lieferung, Bezug, Vorratshaltung und statistische Erfassung von Nichteisen-Metallen (NEM I/51), Verwendungsbeschränkungen von Kupfer und Kupferlegierungen (NEM II/51) und Verwendungsbeschränkungen von Zink und Zinklegierungen (NEM III/51) 5314D Änderungen der Tagesordnung . . 5315A, 5381D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2131 der Drucksachen) 5315A Storch, Bundesminister für Arbeit 5315A, 5321B Sabel (CDU) 5315D Richter (Frankfurt) (SPD) 5317A Dr. Seelos (BP) 5318C, 5322D Willenberg (Z) 5319A Walter (DP) 5319B Dr. Schäfer (FDP) 5319C Renner (KPD) 5320D Frau Dr. Rehling (CDU) 5321D Arndgen (CDU) 5322A Schoettle (SPD) 5322B Ausschußüberweisung 5323A Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines zweiten Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und WürttembergHohenzollern (Nrn. 821, 1752, 1849 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für innergebietliche Neuordnung (30. Ausschuß) (Nr. 2160 der Drucksachen) . . . . 5323B Dr. Schmid (Tübingen) (SPD): zur Geschäftsordnung 5323C zur Sache 5327A, 5338C von Thadden (DRP) . . . . 5323D, 5342C Dr. Kopf (CDU) 5324A, 5340B, 5344D, 5345C Farke (DP) 5326B Dr. von Merkatz (DP) . . . 5326C, 5343A Freudenberg (FDP) 5330D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5331B Donhauser (Unabhängig) 5331D Fisch (KPD) 5331D Dr. Ehlers (CDU) 5333C Dr. Müller, Staatspräsident von Württemberg-Hohenzollern . . . 5334D Wohleb, Staatspräsident von Baden 5337C Dr. Hamacher (Z) 5338B Mayer (Stuttgart) (FDP) . . 5338C, 5342B Ewers (DP) 5339D Clausen (SSW) 5341A Erler (SPD) 5341B Dr. Jaeger (CDU) 5343D Euler (FDP) 5345D Abstimmungen . 5323C, 5339A, 5345B, 5346A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) Einzelplan XV — Haushalt des Bundesministeriums für Vertriebene (Nr. 1916 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Errichtung einer UmsiedlungsAusgleichskasse für Heimatvertriebene, Flüchtlinge und Evakuierte (Nr. 2112 der Drucksachen) 5346A Frau Dr. Probst (CSU), Berichterstatterin 5346B Reitzner (SPD) 5348B Schütz (CSU) 5351A Tichi (BHE-DG) 5353D Trischler (FDP) 5355A Wittmann (WAV) 5357D Willenberg (Z) 5360A Dr. Seelos (BP) 5360B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5361B Müller (Frankfurt) (KPD) 5361C Farke (DP) 5363C Dr. Goetzendorff (DRP-Hosp.) . . 5364B Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 5365A Meyer (Bremen) (SPD) (zur Abstimmung) 5367B Dr. Kather (CDU) (persönliche Bemerkung) 5367C Abstimmungen 5367B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuerrechts (Nr. 2130 der Drucksachen) 5368D Dr. Dresbach (CDU) 5368D Tenhagen (SPD) 5369D Dr. Besold (BP) 5370D Ausschußüberweisung 5371A Beratung des Antrags der Fraktion der WAV betr. Maßnahmen zur Sicherung deutschen Eigentums in Österreich (Nr 2024 der Drucksachen) 5371A Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP), Antragsteller 5371A Mellies (SPD) 5373B Ausschußüberweisung 5373C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Anweisung auf Herausgabe der Brückenbaupläne im Bereich der Bundesstraßen und der Bundesbahn an die US-Armee zum Zwecke des Einbaues von Sprengkammern (Nr. 2085 der Drucksachen) 5373C Fisch (KPD), Antragsteller 5373C Schoettle (SPD) 5375B Ausschußüberweisung 5375C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag des Abg. Stücklen u. Gen. betr. Maßnahmen zur Behebung des Landarbeitermangels (Nrn. 2126, 1870 der Drucksachen) 5375D Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter . 5375D Glüsing (CDU) 5377A Frau Strobel (SPD) 5377D Eichner (BP) 5378D Dr. Preiß (FDP) 5379B Ausschußüberweisung 5380B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Ott u. Gen. betr. Arbeitslosenfürsorgeunterstützung (Nrn. 2127, 1768 der Drucksachen) 5380B Pelster (CDU), Berichterstatter . . . 5380B Beschlußfassung 5380C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Erhöhung von Unterstützungssätzen (Nrn. 2128, 1434 der Drucksachen) . . . 5380D Pelster (CDU), Berichterstatter . . . 5380D Müller (Frankfurt) (KPD) 5381A Keuning (SPD) 5381C Beschlußfassung 5381D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, Z und Gruppe BHE-DG betr. Bereitstellung von Bundeshaushaltsmitteln für den sozialen Wohnungsbau im Haushaltsjahr 1951/52 (Nr. 2123 der Drucksachen) . . . 5381D, 5382A Beratung abgesetzt 5382B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Sicherungsmaßnahmen für den sozialen Wohnungsbau 1951 (Nrn. 2145, 1970 der Drucksachen) . 5381D, 5382B Wirths (FDP), Berichterstatter . . 5382C Beschlußfassung 5382C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 150) 5382C Beschlußfassung 5382C Erklärung nach § 85 der Geschäftsordnung: Dr. Wuermeling (CDU) 5382D Nächste Sitzung 5383C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Auch meine Freunde begrüßen die endlich vollendete Vorlage dieses Gesetzentwurfs. Er hat zum Ziele, die Angelegenheiten der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitsvermittlung wieder zum Gegenstand einer einheitlichen Gesetzgebung des Bundes zu machen. Wir halten dies für um so notwendiger, weil es sich ja um eine Aufgabe handelt, die für außerordentlich viele Menschen von schicksalhafter Wirkung ist, für Menschen, die entweder vom Schicksal der Arbeitslosigkeit betroffen werden oder vor die Notwendigkeit gestellt sind, für ihr Leben andere Existenzgrundlagen zu finden. Und, meine Damen und Herren, beim Auffinden neuer Existenzgrundlagen sind Ländergrenzen doch etwas sehr Sekundäres. Wenn wir eine Wirtschaft entwickeln wollen, in der die Menschen nach ihrer Leistungsfähigkeit die immer bessere Möglichkeit bekommen sollen, nach Anlage und Neigung zu wirken, dann sind Ländergrenzen etwas Störendes.

    (Abg. Sabel: Sehr gut!)

    Wir begrüßen die Vereinheitlichung gerade auf diesem Gebiete, weil sie ein Mittel ist, auch auf dem Gebiete der Arbeitsvermittlung, der Arbeitsplatzsuche und des Arbeitsplatzwechsels, die wirkliche Freizügigkeit des deutschen Menschen, die durch mancherlei Dinge gestört ist und die auch insbesondere durch die ländermäßige Aufgliederung der gesamten Arbeitsvermittlung innerhalb des Bundesgebietes künstlich gestört ist, wiederherzustellen.

    (Bravo! bei der FDP.)

    Das ist ein Beweggrund, der nach meiner Meinung wesentlich beachtet werden muß.
    Eine weitere Erwägung kommt noch hinzu. Dies Gesetz — das hat der Herr Arbeitsminister ja hier eben dargelegt — beschränkt sich im wesentlichen darauf, zunächst einmal die Gesetzgebung aus der Zeit vor 1933, das alte AVAVG, wieder zu rekonstruieren. Ich glaube, daß man sich damit nicht begnügen kann. Die Rekonstruktionsabsicht ist zweifellos richtig. Wenn man aber schon diese zentralen Instanzen wiederherstellt und die Möglichkeit einer einheitlichen Gesetzgebung auf diesem Gebiete schafft — der Herr Arbeitsminister hat eben selbst gesagt, die Beratungen über eine Erneuerung des AVAVG setzten geradezu voraus, daß wir eine einheitliche bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts wiederherstellen —, so muß man sich, von diesen Überlegungen ausgehend, auf der andern Seite natürlich auch darüber klar sein, daß man sich nicht darauf beschränken kann, Einrichtungen wiederherzustellen, die gewesen sind, sondern man muß dabei auch überlegen, ob nicht diese oder jene Regelung einer Nachprüfung bedarf. Ich glaube, meine Damen und Herren, da werden wir z. B. bald wieder vor die Frage gestellt sein, ob es denn überhaupt eine Möglichkeit gibt, die Frage der


    (Dr. Schäfer)

    Vorsorge für Arbeitslose mit der bisherigen Fiktion der Versicherung überhaupt anzupacken. Trifft sie zu? — Ja, sie mag zutreffen gegenüber dem Vorgang struktureller Arbeitslosigkeit. Diese strukturelle Arbeitslosigkeit entsteht durch Wandlungen der technischen und wirtschaftlichen Grundlagen, durch Verschiebung der Standortverhältnisse, durch die Veränderung der Verwendbarkeit von Menschen in fortschreitenden oder rückläufigen Entwicklungen der Wirtschaft, die sich aus jedem wirtschaftlichen Fortschritt ergeben. Wir sind, glaube ich, alle einheitlich überzeugt, daß wir in dieser Hinsicht eine Humanisierung des Fortschritts zu betreiben haben, d. h. man muß Auffangstellungen machen und Auffangmöglichkeiten für diejenigen vorsehen, die das Unglück haben, an einer Stelle zu wirken, die durch neue wirtschaftliche Tatbestände, durch gewandelte Formen und Zwecke der Werktätigkeit ausgehöhlt oder zerstört wird.
    Aber das ist nur die eine Seite der Sache; das mögen Versicherungswagnisse sein, die man versicherungstechnisch erfassen kann. Ich möchte bezweifeln, daß man auch mit einer auf bestimmte Zeiträume der Leistungsgewährung begrenzten Versicherung in der Lage ist, dem Wagnis der konjunkturellen Arbeitslosigkeit nachzugehen, selbst wenn man anerkennt, daß da stellenweise Möglichkeiten des Ausgleichs bestehen. Ich glaube, in allen Ländern der Welt und auf allen Seiten dieses Hauses wird zumindest anerkannt, daß man da Milderung und Vorbeugung durch wirtschaftliche ,Interventionsmaßnahmen durchzuführen hat. Selbst wenn man das alles gelten läßt, bleibt ein unübersehbarer Rest deswegen, weil die meisten Notstände, die sich aus konjunkturellen Veränderungen ergeben, durch politische Motive ausgelöst werden. Die Wandlungen der politischen Kräfteverhältnisse, die Spannungen zwischen den Völkern, die Strukturveränderungen aus verschiedenartiger geistiger Haltung der Menschen durch unaufhörlich veränderte Vorstellungen von dem, was gut oder böse ist in der Politik oder im gesellschaftlichen Geschehen, das bewirkt Wagnisse, die nicht voraus zu schätzen sind. Gerade die Arbeitslosigkeit und die Störungen der Wirtschaft sind in den letzten Jahrzehnten nicht so sehr aus der Wirtschaft selbst, sondern vorwiegend durch politische Einflüsse auf das wirtschaftliche Geschehen hervorgerufen worden. Solche Wagnisse mit Versicherungseinrichtungen abfangen zu wollen, scheint mir sehr fragwürdig zu sein.
    Soweit man es aber tun zu können glaubt, muß man aus solcher Absicht die Folgerung ziehen und zumindest den Grundsatz anerkennen: diejenigen, die an der Aufbringung der Mittel beteiligt sind, können verlangen, daß diese von ihnen aufgebrachten Mittel nicht zweckentfremdet verwendet werden. Das ist nicht nur im Nazistaat, sondern sehr weitgehend auch nach 1945 geschehen. Ich will nicht von den Länderhaushalten sprechen, die zum Teil mit Mitteln der Arbeitslosenversicherung zum Ausgleich gebracht wurden; eine zumindest unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit sehr fragwürdige Angelegenheit, wenn man Beiträge, die nur von bestimmten Schichten aufgebracht werden, dazu verwendet, allgemeinen öffentlichen Aufgaben zu dienen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Es ist auch sehr fragwürdig, wenn man die Mittel
    vielfach unter dem Vorwand der produktiven Arbeitslosenfürsorge so verwendet, daß die an der
    Aufbringung dieser Beiträge Beteiligten nur zum geringsten Teil Nutznießer der Verteilung dieser Mittel gewesen sind. Diese Vorgänge sind zu beenden, und an sie sind ernste Überlegungen anzuknüpfen.
    Eine zweite Folgerung ergibt sich daraus, daß man die Selbstverwaltung auf diesem Gebiete zu einem echten Ausdruck, zu einer erheblichen Unabhängigkeit und Eigenverantwortung bringt. Ich muß sagen, ich bin durchaus nicht frei von Bedenken gegenüber der Vermischung von staatlicher Administration und den Selbstverwaltungsorganen, wie sie in dem Gesetzentwurf vorgesehen sind. Ich bin eher geneigt — zumindest für den Bereich des Bundes und auch der Länder —, die Selbstverwaltung der Beteiligten, allerdings zum Unterschied von Herrn Kollegen Richter nach den Grundsätzen der Parität der bei der Aufbringung Beteiligten, nämlich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, aufzubauen. Ich sehe durchaus nicht ein, daß aus der Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den Ländern und dem Bund, zwischen den Administrationen auf der Länder- oder Bundesebene mit den Organen der Arbeitsvermittlung und der Arbeitslosenversicherung unbedingt gefolgert werden müßte, es müßte da so etwas wie eine Drittelung in der Zusammensetzung der Selbstverwaltungsträger bestehen. Bei deren Zusammensetzung wird überdies daran gedacht werden müssen, daß wir das wiederholen, was man bei der Selbstverwaltungsgesetzgebung für die übrigen Zweige der Sozialversicherung getan hat: eine echte Selbstverwaltung auch dadurch zu verwirklichen, daß man zu diesen Organen kein Benennungsrecht von Organisationen zuläßt, sondern eine echte Wahl durch die Beteiligten betreibt. Auch das scheint notwendig zu sein, um die Verwaltung zu verlebendigen und vor einer personellen Erstarrung zu bewahren.
    Die kurze Redezeit erlaubt mir leider nur, diese Bemerkungen zu machen.

    (Beifall bei der DP.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Renner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Renner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die kommunistische Fraktion ist nicht in der Lage, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen.

    (Zuruf rechts: Das ist aber schade!)

    — Ich will versuchen, Ihnen klarzumachen, warum das schade ist. Dabei gehe ich von der vielleicht nicht berechtigten Annahme aus, daß Ihnen noch etwas beigebracht werden kann.

    (Heiterkeit. — Zuruf von der FDP: Schulmeister!)

    Ich beschränke mich — und ich darf das nach den Ausführungen des Herrn Kollegen Richter tun — aus Zeitmangel auf die wichtigsten Dinge, die von unserer Seite zu diesem Gesetz zu sagen sind.
    Da ist zuerst einmal die Frage der Übereignung des Vermögens des Arbeitsstocks von den Ländern an den Bund. Wir sind der Auffassung: diese Übereignung, diese Auslieferung der Gelder des Arbeitsstocks an den Bundesfinanzminister bietet keineswegs eine Garantie dafür, daß diese Gelder nicht in derselben oder in einer noch übleren Art ihrem eigentlichen Zweck entfremdet werden, wie wir das in den Zeiten von 1945 bis zuletzt erlebt haben. Wir wissen doch z. B., daß die Länder aus diesem Arbeitsstock - ich denke da an ein Land in der


    (Renner)

    französischen Besatzungszone — gelegentlich sogar einmal die Besatzungskosten bezahlt haben. Wir sind der Auffassung: wenn wir diesem Hoheitsträger — Finanzminister des Bundes — diese Gelder ohne Kontrolle ausliefern, müssen wir damit rechnen, daß er sie für die Zwecke seiner Regierung einsetzt; und diese Zwecke heißen Aufrüstung und Kriegsvorbereitung.

    (Lachen bei den Regierungsparteien.)

    Was nun die Zusammensetzung der Verwaltungsorgane angeht, so sind wir der Auffassung, daß der überwiegende und bestimmende Einfluß der versicherten Arbeiter und Angestellten sichergestellt werden muß. Die Dreigleisigkeit der Verwaltung, also die Einschaltung der Vertretungen der sogenannten Gebietskörperschaften in die Verwaltung, halten wir für untragbar. Wenn nur beabsichtigt ist, etwa die Probleme der produktiven Arbeitslosenhilfe, der Notstandsarbeiten oder der Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsämtern sachgemäß zu bearbeiten, dann ist eine direkte Einschaltung der Gebietskörperschaften überflüssig.
    Lassen Sie mich noch ein letztes Wort sagen. Die Erwerbslosen haben nicht den geringsten Vorteil von dieser Regelung; denn auch in diesem Gesetz ist ja nicht vorgesehen, daß ihre Vertreter in den Verwaltungsorganen durch direkte Wahl bestellt werden, was wir Kommunisten primär fordern.
    Aber was ist nun das Allergefährlichste an diesem Gesetzentwurf? Hier ist gesagt worden, daß ein führender Herr der Arbeitsverwaltung, der Herr Scheuble, geäußert habe, man müsse Schluß machen mit der Politisierung der Arbeitsvermittlung und der Arbeitsverwaltung. Ich bin der Meinung, daß mit dieser Regelung eine weitaus gefährlichere Politisierung eingeleitet werden soll: in der Periode der Aufrüstung und Kriegsvorbereitung muß auch die Arbeitskraft zentral verwaltet werden, um sie zentral einsetzen zu können. Wenn diese Hoheitsverwaltung verlangt, daß ihr das Recht des zentralen Einsatzes der freien Arbeitskräfte zugestanden wird, dann steht dahinter nichts anderes als die Absicht, die Arbeitskräfte im Lande für die Zwecke der Rüstung und Kriegsvorbereitung ohne Behinderung durch Einflüsse aus der Arbeiterschaft, aus den Gewerkschaften oder von anderer Stelle einsetzen zu können. Darin liegt unseres Erachtens die Hauptgefahr. Nachdem wir vor wenigen Wochen erlebt haben, daß Sie die zentrale Erfassung und Verwaltung für den Einsatz der Rohstoffe und anderen Materials eingerichtet haben, um sicherzustellen, daß dieses Material für die Kriegsvorbereitung eingesetzt werden kann, haben wir die feste Überzeugung, daß dieser Gesetzentwurf nichts anderes als eine Ergänzung dieser damaligen Maßnahme darstellt, um nun auch die Arbeitskraft für die ungestörte Durchführung der Rüstung und Kriegsvorbereitung von diesem Hoheitsträger aus zentral einsetzen zu können.

    (Beifall bei der KPD. — Oho-Rufe rechts.)