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ID0113600600

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    Vokabeln: 6
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    6. Richter.: 1
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    Deutscher Bundestag - 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. April 1951 5818 136. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5314D Vorlage der Entwürfe von Verordnungen über Verarbeitung, Lieferung, Bezug, Vorratshaltung und statistische Erfassung von Nichteisen-Metallen (NEM I/51), Verwendungsbeschränkungen von Kupfer und Kupferlegierungen (NEM II/51) und Verwendungsbeschränkungen von Zink und Zinklegierungen (NEM III/51) 5314D Änderungen der Tagesordnung . . 5315A, 5381D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nr. 2131 der Drucksachen) 5315A Storch, Bundesminister für Arbeit 5315A, 5321B Sabel (CDU) 5315D Richter (Frankfurt) (SPD) 5317A Dr. Seelos (BP) 5318C, 5322D Willenberg (Z) 5319A Walter (DP) 5319B Dr. Schäfer (FDP) 5319C Renner (KPD) 5320D Frau Dr. Rehling (CDU) 5321D Arndgen (CDU) 5322A Schoettle (SPD) 5322B Ausschußüberweisung 5323A Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines zweiten Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und WürttembergHohenzollern (Nrn. 821, 1752, 1849 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für innergebietliche Neuordnung (30. Ausschuß) (Nr. 2160 der Drucksachen) . . . . 5323B Dr. Schmid (Tübingen) (SPD): zur Geschäftsordnung 5323C zur Sache 5327A, 5338C von Thadden (DRP) . . . . 5323D, 5342C Dr. Kopf (CDU) 5324A, 5340B, 5344D, 5345C Farke (DP) 5326B Dr. von Merkatz (DP) . . . 5326C, 5343A Freudenberg (FDP) 5330D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5331B Donhauser (Unabhängig) 5331D Fisch (KPD) 5331D Dr. Ehlers (CDU) 5333C Dr. Müller, Staatspräsident von Württemberg-Hohenzollern . . . 5334D Wohleb, Staatspräsident von Baden 5337C Dr. Hamacher (Z) 5338B Mayer (Stuttgart) (FDP) . . 5338C, 5342B Ewers (DP) 5339D Clausen (SSW) 5341A Erler (SPD) 5341B Dr. Jaeger (CDU) 5343D Euler (FDP) 5345D Abstimmungen . 5323C, 5339A, 5345B, 5346A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) Einzelplan XV — Haushalt des Bundesministeriums für Vertriebene (Nr. 1916 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Errichtung einer UmsiedlungsAusgleichskasse für Heimatvertriebene, Flüchtlinge und Evakuierte (Nr. 2112 der Drucksachen) 5346A Frau Dr. Probst (CSU), Berichterstatterin 5346B Reitzner (SPD) 5348B Schütz (CSU) 5351A Tichi (BHE-DG) 5353D Trischler (FDP) 5355A Wittmann (WAV) 5357D Willenberg (Z) 5360A Dr. Seelos (BP) 5360B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5361B Müller (Frankfurt) (KPD) 5361C Farke (DP) 5363C Dr. Goetzendorff (DRP-Hosp.) . . 5364B Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 5365A Meyer (Bremen) (SPD) (zur Abstimmung) 5367B Dr. Kather (CDU) (persönliche Bemerkung) 5367C Abstimmungen 5367B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuerrechts (Nr. 2130 der Drucksachen) 5368D Dr. Dresbach (CDU) 5368D Tenhagen (SPD) 5369D Dr. Besold (BP) 5370D Ausschußüberweisung 5371A Beratung des Antrags der Fraktion der WAV betr. Maßnahmen zur Sicherung deutschen Eigentums in Österreich (Nr 2024 der Drucksachen) 5371A Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP), Antragsteller 5371A Mellies (SPD) 5373B Ausschußüberweisung 5373C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Anweisung auf Herausgabe der Brückenbaupläne im Bereich der Bundesstraßen und der Bundesbahn an die US-Armee zum Zwecke des Einbaues von Sprengkammern (Nr. 2085 der Drucksachen) 5373C Fisch (KPD), Antragsteller 5373C Schoettle (SPD) 5375B Ausschußüberweisung 5375C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag des Abg. Stücklen u. Gen. betr. Maßnahmen zur Behebung des Landarbeitermangels (Nrn. 2126, 1870 der Drucksachen) 5375D Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter . 5375D Glüsing (CDU) 5377A Frau Strobel (SPD) 5377D Eichner (BP) 5378D Dr. Preiß (FDP) 5379B Ausschußüberweisung 5380B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Ott u. Gen. betr. Arbeitslosenfürsorgeunterstützung (Nrn. 2127, 1768 der Drucksachen) 5380B Pelster (CDU), Berichterstatter . . . 5380B Beschlußfassung 5380C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Erhöhung von Unterstützungssätzen (Nrn. 2128, 1434 der Drucksachen) . . . 5380D Pelster (CDU), Berichterstatter . . . 5380D Müller (Frankfurt) (KPD) 5381A Keuning (SPD) 5381C Beschlußfassung 5381D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, Z und Gruppe BHE-DG betr. Bereitstellung von Bundeshaushaltsmitteln für den sozialen Wohnungsbau im Haushaltsjahr 1951/52 (Nr. 2123 der Drucksachen) . . . 5381D, 5382A Beratung abgesetzt 5382B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Sicherungsmaßnahmen für den sozialen Wohnungsbau 1951 (Nrn. 2145, 1970 der Drucksachen) . 5381D, 5382B Wirths (FDP), Berichterstatter . . 5382C Beschlußfassung 5382C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 150) 5382C Beschlußfassung 5382C Erklärung nach § 85 der Geschäftsordnung: Dr. Wuermeling (CDU) 5382D Nächste Sitzung 5383C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Anton Sabel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf trägt einem


    (Sabel)

    schon seit Jahren bestehenden Bedürfnis Rechnung, nun nach dem Vorbild der alten Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung für das Bundesgebiet eine Bundesanstalt zu errichten. Es besteht eine Notwendigkeit dazu aus den verschiedensten Gründen. Die Arbeitsvermittlung muß überbezirklich organisiert sein, um den rechten Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage bei den Arbeitskräften zu erreichen. Gerade die derzeitigen Verhältnisse erfordern diese überbezirkliche Organisation ganz besonders. Sie wissen, daß eine Riesenzahl von Menschen, auch von arbeitsfähigen Menschen, in das Bundesgebiet eingeströmt sind und daß ihre Verteilung nicht immer nach gegebenen Arbeitsmöglichkeiten erfolgen konnte. Hier ist ein Bedürfnis vorhanden, durch eine überbezirkliche Organisation den Ausgleich an Arbeitskräften zu erreichen. Es ist auch notwendig, um die Rechtseinheitlichkeit auf diesem Sachgebiet wieder zu erreichen. Das Recht hat sich weitgehend auseinanderentwickelt. Ich weiß, daß man in den Arbeitsministerien der Länder da und dort schon bemüht war, die gröbsten Unterschiede auszubügeln. Aber weitgehend ist noch eine Differenziertheit vorhanden, die nicht vertretbar ist. Und dann ist es so, daß die unterschiedliche Arbeitslosigkeit in den einzelnen Ländern des Bundesgebietes einen Ausgleich auch der materiellen Mittel erfordert. Das war bisher schwer möglich. Es ist aber unerläßlich, zu diesem Ausgleich, zu dieser, sagen wir ruhig einmal: Gesamthaftung, zu dieser Solidarität zu kommen, damit man in dem Gebiet mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit auf die Hilfe aus anderen Bezirken rechnen kann.
    Dann ist dieses Gesetz verbunden mit der Wiedereinrichtung einer Selbstverwaltung. Seit Ende des Krieges hatte man schon versucht, die näher Interessierten mit in die Verwaltung einzuschalten: die Arbeitnehmer, die Arbeitgeber, aber auch die Gebietskörperschaften. Aber die beratenden Gremien, die man geschaffen hatte, waren eben nur beratende Gremien; sie hatten keine Entscheidungsbefugnis. Nun sollen durch das Gesetz weitgehende Entscheidungsbefugnisse auf die Gremien der Bundesanstalt verlagert werden.
    Ich möchte wegen der Kürze der Zeit nur zu einigen Fragen Stellung nehmen, die in dem Entwurf behandelt werden. Zunächst ist die Frage des Sitzes der Bundesanstalt angeschnitten worden. Meine Freunde sind der Meinung, daß die endgültige Entscheidung hierüber erst fallen kann, wenn die notwendigen Feststellungen getroffen sind. Meine Freunde sind aber nicht der Auffassung des Bundesrats, der glaubt, die Entscheidung über den Sitz der Bundesanstalt dem Verwaltungsrat übertragen zu sollen. Im Rahmen des notwendigen Ausgleichs der Bundesdienststellen ist es notwendig, daß dies Problem vom Gesetzgeber geregelt wird. Aber es muß vorerst die Möglichkeit gegeben sein, die verschiedenen vorliegenden Vorschläge zu überprüfen.
    Die entscheidendste Frage ist die, ob nun bei der Verwaltung der Bundesanstalt und ihrer Unterorgane die sogenannte Zweigleisigkeit oder die Dreigleisigkeit praktiziert werden soll. Darüber werden wohl die entscheidenden Diskussionen gepflogen werden. Ursprünglich hatte die Regierung in ihrem Entwurf vorgeschlagen, an der Spitze die Dreigleisigkeit vorzusehen — also Verwaltungsorgane, bestehend aus den Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der Gebietskörperschaften —, während in den mittleren und unteren Instanzen nur die Zweigleisigkeit vorgesehen war.
    Meine Freunde schließen sich der vom Bundesrat einstimmig vertretenen Auffassung an, die Dreigleisigkeit nun in allen Stufen durchzuführen, d. h neben den Arbeitnehmern und Arbeitgebern auch die Gebietskörperschaften an der Verwaltung zu beteiligen. Dazu scheint ein echtes Bedürfnis vorhanden zu sein.
    Wir hatten schon in der alten Reichsanstalt diese Regelung. Dem Praktiker ist es bekannt, daß auf die Mitarbeit der Männer aus den Gebietskörperschaften schlechthin nicht verzichtet werden kann. Ich darf eine Reihe von Fällen erörtern, die deutlich machen, wie notwendig doch diese Zusammenarbeit ist und wie wichtig es auch ist, gerade diese Kräfte bei der Durchführung von Notstandsarbeiten, bei Maßnahmen zur Industrieförderung, bei der Zusammenarbeit der Arbeitsämter mit den Fürsorgebehörden, dann in der Frage der Berufsberatung und bei der Zusammenarbeit mit den Schulen auch in den Verwaltungsorganen zu haben. All das sind Fragen, die es deutlich machen, daß es doch äußerst wertvoll ist, bei ihrer Behandlung die Vertreter der Gebietskörperschaften mit einzuschalten. Wir sind also dafür, hier nach diesem Schema zu verfahren.
    Ich glaube auch, daß hier diese echte Selbstverwaltung oder, sagen wir, diese hundertprozentige Selbstverwaltung, wie wir sie in der Krankenversicherung und in der Rentenversicherung haben, deswegen nicht praktiziert werden kann, weil ja die materiellen Leistungen doch nur zu einem Teil aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und der Unternehmer bestritten werden. Im Augenblick kann man sagen, daß im Jahresdurchschnitt etwa zwei Fünftel der materiellen Leistungen aus den Beitragsleistungen stammen, während drei Fünftel der materiellen Leistungen, und zwar die Leistungen der Arbeitslosenfürsorge, aus allgemeinen Steuermitteln kommen. Daraus mögen Sie ersehen, daß man das Prinzip, das man in anderen Versicherungszweigen angewandt hat, hier zweckmäßigerweise doch nicht anwenden kann.
    Dann ist noch die Frage der Bestellung der Leiter der Bundesanstalt, der Landesarbeitsämter und der Arbeitsämter strittig. Die Regierung hat vorgeschlagen, daß die Ernennung bei den Spitzenfunktionen durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundesarbeitsministers nach Zustimmung der Bundesregierung erfolgt. In der unteren Ebene soll die Ernennung durch den Vorstand der Bundesanstalt erfolgen, in jedem Fall aber nach Anhörung der Verwaltungsorgane. Der Bundesrat empfiehlt die Wahl der Leiter dieser Dienststellen durch die entsprechenden Organe. Meine Freunde stimmen dem Vorschlag der Bundesregierung zu,

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    und zwar aus dem Grund, weil sichergestellt ist, daß die Verwaltungsausschüsse gehört werden, daß also ihre Meinung schon berücksichtigt wird. Andererseits hat aber die Arbeitsverwaltung doch eine Unsumme von Hoheitsaufgaben zu erfüllen, und daher hat die Bundesregierung ein berechtigtes Interesse daran, bei der Bestellung dieser Funktionäre maßgeblich beteiligt zu sein.
    Das sind einige Fragen, die ich kurz andeuten wollte. Es wird notwendig sein, im Ausschuß zu dem Gesetzentwurf eingehend Stellung zu nehmen. Ich möchte der Auffassung des Bundesarbeitsministers beipflichten, daß wir versuchen sollten, baldmöglichst die Beratung abzuschließen; denn es besteht ein echtes Bedürfnis, die Bundesanstalt bald zum Funktionieren zu bringen.


    (Sabel)

    Namens meiner Freunde beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuß für Arbeit.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Richter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Willi Richter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat bereits im Juli vorigen Jahres unter Drucksache Nr. 1127 beantragt, die Bundesregierung möge einen Gesetzentwurf vorlegen, der die umgehende Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zum Ziel hat. Des weiteren heißt es in diesem Antrag, dieser Gesetzentwurf solle auch die volle Selbstverwaltung verankern. Unser Antrag mit diesem Wortlaut wurde leider von der Mehrheit dieses Hauses abgelehnt. Es wurde der Antrag der CDU/CSU angenommen, in dem es heißt:
    Die Bundesregierung wird beauftragt, alsbald einen Gesetzentwurf über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vorzulegen und den Wiederaufbau einer Selbstverwaltung durchzuführen.
    Was das Wort „alsbald" bedeutet, haben wir nun kennengelernt. Im Juli des vorigen Jahres hat sich das Hohe Haus mit der Frage beschäftigt, und Ende April dieses Jahres bekommen wir endlich den Gesetzentwurf zur ersten Lesung unterbreitet. Was den Wiederaufbau der Selbstverwaltung anlangt, haben wir eben aus dem Mund meines Herrn Vorredners, des Kollegen Sabel, vernommen. Ich werde
    meinen Ausführungen noch darauf zu sprechen kommen.
    Wir haben weiter beantragt, daß die drei berüchtigten „Führererlasse", auf die sich die Bundesregierung in ihren Maßnahmen gegenüber den Landesarbeitsämtern und der gesamten Arbeitsverwaltung stützte und die der Herr Bundesarbeitsminister in seinen Ausführungen gestreift hat, aufgehoben werden sollen. Wir begrüßen es, daß mit dem Gesetz nun endlich die Möglichkeit gegeben ist, diese Nazigesetze und -erlasse aufzuheben.
    Wir sind auch damit einverstanden, daß die Gliederung der Bundesanstalt nach altem geltenden Recht erfolgt, wie es in diesem Gesetz vorgesehen ist. Ich brauche hierzu Einzelheiten nicht anzuführen, sie sind vom Herrn Bundesarbeitsminister bereits erwähnt worden.
    Ich möchte aber, da wir jetzt bald an einem neuen Beginn stehen werden, es doch nicht unterlassen, von dieser Stelle aus denen die Anerkennung auszusprechen, die nun seit 1945 an der Lösung der schwierigen Aufgabe des Wiederaufbaus der Arbeitsverwaltung in den Gemeinden und Ländern arbeiten. Ich habe es außerordentlich bedauert, kürzlich einem Artikel in den „Lüdenscheider Nachrichten" entnehmen zu müssen — Herr Präsident, ich bitte, den einen Satz vorlesen zu dürfen —, daß ein hoher Beamter des Bundesarbeitsministeriums, und zwar der Leiter der Hauptabteilung für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Herr Ministerialdirektor Scheuble, gesagt haben soll: „Wir hoffen, die Arbeitsvermittlung nach Errichtung der Bundesanstalt weitgehend entpolitisieren zu können."

    (Hört! Hört! links. — Sehr richtig! rechts.)

    — Ich weiß nicht - Sie können nachher dazu sprechen, Herr Abgeordneter Euler, und das „Sehr richtig" etwas näher erläutern —, in welcher politischen Richtung Sie sich diese Dinge denken. Ich habe jedenfalls hier nur die Notiz stehen, daß Herr Scheuble, der Ministerialdirektor dieser Hauptabteilung, diese Äußerung getan haben soll. Herr Scheuble ist uns als Präsident des Amtes von Lemgo nicht unbekannt, wo er die Arbeitsverwaltung zu betreuen hatte, und wir alle, die wir dem Wirtschaftsrat angehört haben, wissen, daß in dieser Arbeitsverwaltung sehr viele ehemalige Pgs tätig waren. Ich weiß nicht, ob das jetzt bei den Arbeitsämtern und den jetzigen Landesarbeitsämtern auch der Fall ist und deshalb die Äußerung von Herrn Scheuble darauf zu beziehen ist.

    (Zuruf von der Mitte: Da ist es ein bißchen anders!)

    Wenn Herr Scheuble aber mit seinen Äußerungen etwa die Personen meinte, die seit 1945 unter den schwierigsten Verhältnissen im Intersese unserer gesamten Wirtschaft die Wiederaufbauarbeit geleistet haben, dann, kann ich Ihnen erklären, wird er sich äußerst enttäuscht fühlen. Denn dagegen werden sich die Organe der Selbstverwaltung — davon bin ich überzeugt —, ganz gleich aus welchen Gruppen, sie sich zusammensetzen, um der Gerechtigkeit willen, die hier verletzt werden würde, wehren.
    Und nun zu den Grundzügen des Gesetzes. In dem Gesetz ist der Sitz der Bundesanstalt bestimmt. Der Bundesrat hat nun beschlossen, daß die Organe der Selbstverwaltung den Sitz der Bundesanstalt festlegen sollen. Was die zuständigen Ausschüsse und letzten Endes das Hohe Haus beschließen werden, wollen wir der Zukunft überlassen.
    Wir sind auch mit der Gliederung der Bundesanstalt einverstanden, die nach altbewährtem System vorgenommen wird. Wir haben auch nichts dagegen einzuwenden, daß als Organe bei den einzelnen Gliedern der Bundesanstalt Ausschüsse gebildet werden. Wir sind aber der Meinung, daß zu überlegen ist, ob nicht neben dem Ausschuß bei den Arbeitsämtern und Landesarbeitsämtern auch noch ein vorstandsähnliches Gremium gebildet wird, wie es vor 1933 der geschäftsführende Ausschuß in den Arbeitsämtern und Landesarbeitsämtern war. Wir haben auch grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, daß in der Bundesanstalt selbst als der Hauptstelle ein Vorstand gebildet wird, der gerichtlich und außergerichtlich die Geschäfte zu führen und die Bundesanstalt zu vertreten hat.
    Aber nun zur Zusammensetzung der Organe. Da sind wir weder mit dem Vorschlag der Bundesregierung in dem Gesetzentwurf noch mit dem des Bundesrats einverstanden. Wir bedauern außerordentlich, daß mein Herr Vorredner, Herr Kollege Sabel, als Sprecher der CDU erklärt hat, die Drittelung sei der Weisheit letzter Schluß und seine Fraktion werde dafür eintreten. Wenn Sie das unter voller Selbstverwaltung der Beteiligten verstehen, dann muß ich das bedauern und erklären, daß wir darunter etwas anderes verstehen.

    (Sehr richtig! links.)

    Wir sind der Meinung, daß dieses Institut, das sowohl die Arbeitslosenversicherung wie die Arbeitsvermittlung zu betreuen hat, in den Organen der Selbstverwaltung doch überwiegend von Arbeitnehmern repräsentiert und besetzt werden sollte.


    (Richter [Frankfurt])

    Wir erkennen an, soweit die Arbeitsvermittlung in Frage kommt, daß auch die Arbeitgeber hieran ein Interesse haben. Wir haben keinerlei Bedenken, einen Teil der Mitglieder dieser Organe aus den Kreisen der Arbeitgeber zu besetzen.

    (Zuruf rechts: Wie großzügig!)

    Es gibt eine ganze Menge von Auftragsangelegenheiten, aber man darf die Auftragsangelegenheiten nicht mit Hoheitsaufgaben verwechseln, wie es mein Vorredner getan hat. Die Auftragsangelegenheiten, die die Arbeitsverwaltungen zu erledigen haben, sind gesetzlich zwingend vorgeschrieben, und daß sie nach dem Buchstaben des Gesetzes von den Arbeitsämtern auch erledigt werden, dafür sorgt die Aufsicht. Insofern stimmen wir der Bestimmung über die Dienstaufsicht, wahrgenommen durch das Bundesarbeitsministerium, voll und ganz zu, aber nicht mehr, vor allem nicht nach der Richtung, daß außer der Dienstaufsicht, wahrgenommen durch das Bundesarbeitsministerium — also durch die Bundesregierung —, nun noch andere Stellen Vertreter in die Organe der Bundesanstalt entsenden. Das ist des Guten zuviel. Das widerspricht dem Grundgedanken einer wahren Selbstverwaltung.
    Was die Frage des Geschäftsführers anlangt, so haben wir durch den Abgeordneten Sabel erfahren, daß er bzw. seine Fraktion nicht dem Vorschlag des Bundesrates zustimmen würde, sondern daß er hier nur für die Anhörung der Selbstverwaltungsorgane ist. Wenn in einer der wichtigsten Funktionen der Organe der Selbstverwaltung, also bei der Wahl des Leiters oder des Geschäftsführers oder wie er sonst bezeichnet wird, nur eine Anhörung erfolgen soll, bitte, dann haben Sie doch das bißchen Mut und sprechen Sie nicht von Selbstverwaltung, sondern sagen Sie: wir bilden hier ein beratendes Organ, das wir ab und zu einladen und anhören, und dann sagen wir uns Lebewohl, und damit hat sich's. Dann haben wir den Geschäftsführer, den Vorsitzenden, der genau wie zu Hitlers Zeiten autoritär die Geschäfte durchzuführen hat. Den lehnen wir ab!
    Hinsichtlich der Spruchbehörden können wir mit der Gesetzesvorlage nicht einverstanden sein. Die Spruchbehörden müssen von der Verwaltung vollständig losgelöst werden. Nach Art. 20 Abs. 2, 92 und 97 des Grundgesetzes sind Verwaltung und Rechtsprechung zu trennen, erfolgt die Rechtsprechung durch die Richter und müssen die Richter unabhängige Personen sein. Es kann nicht angehen, auch nicht in der untersten Instanz, daß die Beschwerde des Arbeitslosen an den Vorsitzenden des gleichen Arbeitsamtes gerichtet wird, gegen dessen Entscheidung sie sich richtet, daß also quasi der Vorsitzende des Arbeitsamtes in eigener Sache entscheidet, auch wenn er links und rechts neben sich einen Beisitzer hat. Die Beschwerde muß bei einem unabhängigen Gericht, bei der untersten Instanz des Arbeits- und Sozialgerichts, so wie nach Art. 96 des Grundgesetzes vorgesehen, anhängig gemacht werden.
    Was die Frage der Aufhebung der Nazierlasse anlangt, so werden wir hierzu unsere volle Zustimmung geben. Ebenso sind wir mit der Aufsicht einverstanden. Wir sind aber der Meinung, daß das Personal, das von den Arbeitsämtern und Landesarbeitsämtern zu übernehmen ist, das jahrelang seine Pflicht und Schuldigkeit getan hat, auch übernommen werden sollte.
    Wir sind der Auffassung, daß die Beratungen über die einzelnen Bestimmungen in den zuständigen Ausschüssen stattfinden sollten, und beantragen, als federführenden Ausschuß den Sozialpolitischen Ausschuß und des weiteren den Ausschuß für Arbeit damit zu betrauen.

    (Beifall bei der SPD.)