Rede von
Wilhelm
Brese
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Also gut, warten wir bis nachher.
Bei den zusätzlich eingesetzten 8 Stellen für Angestellte handelt es sich um eine notwendige Verstärkung der Unterabteilung Außenhandel, um die Arbeitsfähigkeit dieser Unterabteilung mit Rücksieht auf den Umfang der Außenhandelsvertragsverhandlungen und der damit verbundenen Auslandsdienstreisen nicht in Frage zu stellen. Sie finden diese Stellen auf Seite 8 des Ihnen vorliegenden Materials aufgeführt.
Ein besonders akutes Problem ist infolge einer bei diesem Ministerium vorliegenden relativ großen Überalterung die Frage des Nachwuchses an geeigneten Arbeitskräften geworden. Der Ausschuß hat in dieser Frage die Auffassung vertreten, daß es eine besonders dringende Aufgabe des Ministeriums sei, rechtzeitig für einen ausreichenden Nachwuchs zu sorgen.
Besondere Bedeutung kommt den unter „Allgemeine Haushaltsausgaben" ausgebrachten Förderungsmitteln zu, die nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses nunmehr die Summe von rund 62,5 Millionen DM erreichen. Weitere Beträge für diese Zwecke finden Sie im außerordentlichen Haushalt mit einer Summe von 18 Millionen DM ausschließlich der eingesetzten ERP-Mittel in Höhe von 20 Millionen DM. Im allgemeinen haben diese Mittel den Zweck, eine Steigerung der eigenen landwirtschaftlichen Erzeugung herbeizuführen, die nun einmal zur weitgehenden Sicherstellung der Ernährung des deutschen Volkes und zur möglichsten Senkung der Einfuhrquote im Interesse unserer Devisenlage ein dringendes Gebot ist., Ich darf kurz auf die wichtigsten Punkte eingehen, die im Haushaltsausschuß besonders gewürdigt wurden, da es im Rahmen einer Berichterstattung zu weit führen dürfte, auf alle finanziellen Probleme der förderungswürdigen Gebiete einzugehen.
Der Tit. 31 des Haushaltsplans ist zunächst einiger Worte wert. Sie finden hier gegenüber der Regierungsvorlage im Betrage zwar keine Veränderungen, jedoch hat es der Haushaltsausschuß unter einem Ausgleich innerhalb der einzelnen
Förderungsbeträge gemäß den Erläuterungen für erforderlich gehalten, für die außerordentlich wichtige Aufgabe des Vogelschutzes einen Betrag von 20 000 DM als Zuschuß an den Deutschen Bund für Vogelschutz in Stuttgart einzusetzen. Sie finden die nähere Aufgliederung auf Seite 10 des vorliegenden Materials.
Besonders möchte ich auch auf die Aufgliederung der Ziffer 7 der Erläuterungen hingewiesen haben. Für die Durchführung des vom Wirtschaftsrat beschlossenen Flüchtlingssiedlungsgesetzes war bis her lediglich ein durchlaufender Posten von 35 Millionen DM im Haushalt enthalten, der aus Mitteln des Soforthilfefonds abgezweigt wird. Nach eingehenden Erörterungen kam der Ausschuß übereinstimmend zu dem Beschluß, für die finanzielle Förderung der allgemeinen ländlichen Siedlung durch den Bund Haushaltsmittel einzusetzen, da hier noch sehr vieles im argen liegt. Für das Rechnungsjahr 1950 ist zunächst ein Betrag von 5 Millionen DM eingesetzt worden, der mit Rücksicht auf die Tatsache, daß das Haushaltsjahr im Zeitpunkt der Beratung fast abgelaufen war, übertragbar gemacht worden ist. Darüber hinaus soll der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dahingehend verhandeln, daß aus Mitteln der Soforthilfe weitere Beträge für die ländliche Siedlung zur Verfügung gestellt werden.
Vielleicht darf ich hierbei noch kurz auf die Frage der Bereitstellung von Mitteln für das landwirtschaftliche Bauwesen eingehen. In diesem Haushaltsjahr ist ein nur sehr bescheidener Betrag vorgesehen. Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat vorgeschlagen, für das nächste Haushaltsjahr einen Betrag von 500 000 DM vorzusehen. Der Haushaltsausschuß hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, daß im nächsten Haushaltsjahr mehr Mittel für das landwirtschaftliche Bauwesen vorgesehen werden sollen.
Ferner darf in diesem Zusammenhang auch auf die im außerordentlichen Haushalt für die Erschließung des Emslandes ausgebrachte Summe von 4 Millionen DM hingewiesen werden. Die Neufassung der Erläuterungen für diesen Ansatz, die Sie auf Seite 33 des Materials finden, gibt Ihnen einen Überblick über die Verwendung des Betrages.
Besondere Bedeutung hat der Haushaltsausschuß der Frage der Flurbereinigung beigemessen, da diese eine der wesentlichsten Voraussetzungen für die Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion ist.
Der Ausschuß ist nach eingehender Erörterung dieser Frage zu der Überzeugung gekommen, daß der veranschlagte Betrag von 1 Million DM viel zu gering ist, um eine wirklich positive finanzielle Förderung zu ermöglichen. Mit Rücksicht darauf, daß das Rechnungsjahr inzwischen abgelaufen ist,. hat man von einer Erhöhung des Ansatzes Abstand genommen, jedoch beschlossen, dem Hohen Hause vorzuschlagen, die Bundesregierung zu ersuchen, alsbald einen Gesetzentwurf über die Flurbereinigung vorzulegen, und im Haushaltsplan 1951 eine wesentlich höhere Summe für die Umlegung bereitzustellen als für das Haushaltsjahr 1950. Den Antrag des Ausschusses finden Sie auf der ersten Seite der Drucksache Nr. 1911.
In der Frage der Modernisierung der ländlichen Hauswirtschaft hat der Ausschuß eine andere Auffassung vertreten als der Bundesrat. Die beabsichtigte Errichtung einer hauswirtschaftlichen Forschungsanstalt ist begrüßt worden, da es gerade Aufgabe des Bundes sein müßte, durch eine verstärkte Forschungstätigkeit auf dem Gebiete der ländlichen Hauswirtschaft der zweifellos schwer arbeitenden Landfrau jede nur mögliche Erleichterung durch arbeitsparende Geräte usw. zu verschaffen.
Zur Bekämpfung pflanzlicher und tierischer Schädlinge sind in den Haushaltsplan 4,5 Millionen DM und für die Bekämpfung von Tierseuchen 1,23 Millionen DM eingesetzt warden. Bei der Tierseuchenbekämpfung ist durch eine Abänderung der Erläuterungen dafür Sorge getragen, daß ein ständiger Vorrat von 2 000 Litern Vakzinen vorhanden ist, um bei auftretenden Seuchen sofort wirksam eingreifen zu können. Näheres finden Sie auf Seite 17 ff des Materials.
Erwähnenswert sind noch die Zuschüsse für die Forschung auf dem Gebiete der Milchwirtschaft, des Weinbaues und der Lebensmitteltechnologie. Der Haushaltsausschuß hielt eine Erhöhung der Mittel unter dem Gesichtspunkt der durchzuführenden Forschungsaufgaben für angebracht. So wurde bei dem Forschungsinstitut für Rebenzüchtung Geilweilerhof der Ansatz von 30 000 DM auf 220 000 DM erhöht, wobei der Ausschuß jedoch der Auffassung war, daß dadurch den schwebenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern in der Frage der Übernahme des Instituts nicht vorgegriffen wird.
Bei der Süddeutschen Versuchs- und Forschungsanstalt für Milchwirtschaft in Weihenstephan wird vorgeschlagen, den Ansatz von 200 000 auf 300 000 DM zu erhöhen, und zwar unter Einbeziehung der staatlichen Milchwirtschaftlichen Lehr- und Versuchsanstalt Wangen im Allgäu. Die Neufassung der Erläuterung finden Sie auf Seite 15 des Materials.
Der für das Institut für Lebensmitteltechnologie in München vorgesehene Zuschuß ist auf 180 000 DM erhöht worden mit der Maßgabe, daß zunächst der Erhöhungsbetrag von 80 000 DM gesperrt bleibt. Diese Erhöhung entspricht der außerordentlichen Bedeutung, die der Lebensmitteltechnologie auf dem Gebiete des Konsums zukommt.
Bei Tit. 57 und damit im Zusammenhang Kap. 1 Tit. 1 des außerordentlichen Haushalts kam der Haushaltsausschuß, ohne für dieses Jahr die Mittel für wasserwirtschaftliche Vorhaben zu verstärken, zu der einmütigen Auffassung, daß im nachsten Haushaltsjahr erheblich mehr Mittel für wasserwirtschaftliche Maßnahmen bereitgestellt werden sollten, insbesondere auch für Wildbachregulierungen. Wichtig ist dies auch im Zusammenhang mit dem Problem der Arbeitslosigkeit.
Eine wertvolle, leider aber nur vorübergehende beachtliche Verstärkung erhalten die Förderungsmittel durch Zuschüsse aus dem ERP-Sondervermögen. Der im außerordentlichen Haushalt als erster Teilbetrag enthaltene Betrag von 20 Millionen DM ist, wie Sie aus den Erläuterungen ersehen können, für die verschiedensten Zwecke vorgesehen.
Zu erwähnen ist noch der ausgebrachte Zuschuß für die landwirtschaftliche Forschungsanstalt in Braunschweig-Völkenrode. Diese Einrichtung ist schon Gegenstand längerer Diskussionen im Wirtschaftsrat gewesen, und man ist über die Zweckmäßigkeit der Einrichtung auch noch heute geteilter Meinung. Der Haushaltsausschuß hat in seiner Mehrheit die Bedeutung der Forschungsanstalt nicht verkannt. Er hat jedoch den Wunsch ge-
äußert, sich diesen Komplex einmal an Ort und Stelle anzusehen. Die Mittel sind in der vorgesehenen Höhe bewilligt worden.
Bei der Beratung des Tit. 65 in Verbindung mit dem Tit. 11 des Kap. 1 der Einnahme hat der Haushaltsausschuß den Wunsch ausgesprochen, daß dem Bundestag alsbald ein Gesetz über das Vermögen des ehemaligen Reichsnährstandes vorgelegt werden möge. Der Bundesminister hat auf die besonderen Schwierigkeiten bei der Bearbeitung dieses Fragenkomplexes hingewiesen, jedoch der Hof fnung Ausdruck gegeben, daß eine Klärung im Zusammenhang mit der Frage der Einrichtung von Landwirtschaftskammern erfolgt.
Im Zusammenhang mit der Beratung der Förderungsmittel ist auch die Frage der Einrichtung einer Fakultät für Veterinärmedizin in Berlin erörtert worden. Der Ausschuß hat die Einrichtung einer solchen Fakultät in Berlin für dringlich und unbedingt erforderlich gehalten. Das Ministerium hat die Einrichtung einer veterinärmedizinischen Fakultät bejaht. Die Schwierigkeiten liegen jedoch in der Frage der Kosten, die durch die Einrichtung einer solchen Fakultät entstehen. Man hofft aber, hier in absehbarer Zeit eine Lösung zu finden.
Bei der Gesamthöhe des Zuschußbedarfs für diesen Haushalt sind die eingesetzten Mittel für die Vorratshaltung und für die Subventionierung von besonderer Bedeutung. Eine Vorratshaltung ist im Interesse der gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und auch im Interesse eines einigermaßen ausgeglichenen landwirtschaftlichen Marktes ohne Zweifel erforderlich. Diesem Erfordernis trägt auch der Bundestag durch die in letzter Zeit verabschiedeten Marktordnungsgesetze Rechnung. Der Betrag von 96,5 Millionen
DM, den Sie unter Kap. E 11 Tit. 5 finden, beruht auf dem Bevorratungsprogramm der Bundesregierung. Da nun aber das Programm infolge der Entwicklung auf den Märkten nicht in vollem Umfang erreicht werden konnte, wurde es entsprechend dem Vorschlag des Bundesrates für vertretbar gehalten, einen Betrag von 30 Millionen DM zu sperren. Auf die Neufassung der Erläuterung auf Seite 25 des Materials darf hingewiesen werden.
Die Subventionen erreichen im Haushalt die Höhe von 524,9 Millionen DM. Es handelt sich im wesentlichen um die Subventionierung der Einfuhr von Brot- und Futtergetreide und Zucker, um die für die Landwirtschaft wichtige Verbilligung von Düngemitteln sowie die Aufrechterhaltung des Konsumbrot- und neuerdings auch des Margarinepreises im Interesse der Verbraucher. Bei der schwer vorhersehbaren Entwicklung der Märkte und Preise handelt es sich um Schätzungen des Bedarfs, der naturgemäß erheblichen Änderungen unterworfen sein kann. Auf Antrag des Bundesministers der Finanzen und in Übereinstimmung mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat der Haushaltsausschuß eine Sperre von 40 Millionen DM vorgeschlagen, jedoch hieran die Erwartung geknüpft, daß diese Sperre nicht zu Schwierigkeiten führt.
Zu den Bundesforschungsanstalten sind noch einige Worte zu sagen. Das Problem der Forschungsanstalten überhaupt hat schon in Frankfurt dem Haushaltsausschuß manche Sorgen bereitet. Sie wissen, meine Damen und Herren, daß sich unsere Forschung sehr zersplittert hat und daß daher oft die Gefahr besteht, daß verschiedene Forschungsinstitute dasselbe tun. Die Abstimmung der Aufgaben einzelner Institute soll durch ein Verwaltungsabkommen mit den Ländern gewährleistet werden. Der Haushaltsausschuß hat auch beschlossen, nach Abschluß des Verwaltungsabkommens den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten um eine Überprüfung und entsprechende Stellungnahme zu bitten. Bei den hier etatisierten Instituten und Anstalten ist dies kaum der Fall.
Gegenüber dem Vorjahr waren nun in der Vorlage der Regierung zwei neue Forschungsanstalten vorgesehen; es sind die neu zu errichtende Bundesanstalt für Qualitätsforschung pflanzlicher Erzeugnisse und die Anstalt für Lebensmittelfrischhaltung in Karlsruhe, die als frühere Reichsanstalt seit dem Kriegsende von dem Land Württemberg-Baden finanziert worden ist und nunmehr auf den Bund übergehen soll. Bei der erstgenannten Anstalt hat der Bundesrat vorgeschlagen, die Mittel im vollen Umfang zu sperren, bis vom Bundesrechnungshof und der Studienkommission des Finanzausschusses des Bundesrats eine Überprüfung stattgefunden hat. Diese war zur Zeit der Beratungen des Haushaltsausschusses noch nicht erfolgt, und so entschloß sich der Ausschuß, die Mittel für diese Anstalt für 1950 zu streichen, ohne damit eine Entscheidung für das Jahr 1951 zu fällen. Der Ausschuß ging bei diesem Beschluß von dem Gesichtspunkt aus, daß die Errichtung dieser Anstalt im Haushaltsjahr 1950 sowieso nicht mehr möglich sein wird.
Hinsichtlich der Bundesanstalt für Lebensmittelforschung in Karlsruhe hatte der Bundesrat vorgeschlagen, die über einen Betrag von 200 000 DM hinausgehenden Mittel bis zum Vorliegen der Ergebnisse einer Überprüfung durch den Bundesrechnungshof und die bereits genannte Studienkommission zu sperren. Der Haushaltsausschuß hat hier beschlossen, diejenigen Mittel zu bewilligen, die das Land Württemberg-Baden im Rechnungsjahr 1950 tatsächlich aufgewendet hat, ohne damit hinsichtlich der Höhe der Ausgaben im Jahre 1951 die Entscheidung zu präjudizieren. Sobald auch hier das Gutachten des Rechnungshofes vorliegt, wird sich der Haushaltsausschuß erneut mit dieser Anstalt befassen. Auf die Anlage 1 zu Kap. 4 des Materials zur Drucksache Nr. 1911 darf ich noch verweisen.
Gestatten Sie mir noch ein Wort zur Bundesforschungsanstalt für Kleintierzucht in Celle. Der Haushaltsausschuß kann sich der vom Bundesrat vertretenen Auffassung nicht anschließen. Er hält diese Anstalt für so bedeutend, daß ihre Etatisierung im Haushaltsplan gerechtfertigt erscheint.'
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe Ihnen in großen Zügen die wichtigsten Fragen aufgezeigt, die im Rahmen der Beratung des Einzelplans X aufgetaucht sind. Soweit noch andere Änderungen und Ergänzungen gegenüber der Regierungsvorlage eingetreten sind, ersehen Sie diese aus der Ihnen vorliegenden Drucksache.
Namens des Haushaltsausschusses habe ich Sie um lie Annahme des Einzelplans X zu bitten.