Rede von
Dr.
August
Dresbach
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe das Vergnügen, in meinem Heimatdorf unter Leuten zu wohnen, die alle keine volle Ackernahrung haben. Wenn ich heute diesem Antrag des Zentrums zustimmte, hätte ich zumindest Aussicht, am Sonntag zu einem Glas Freibier eingeladen zu werden.
Ich werde aber trotzdem dem Antrag nicht zustimmen, und zwar aus folgenden Gründen.
Die Leute, die auf gewerbliche Arbeit ausgehen, können die Grundsteuer im Zweifelsfall noch leichter aufbringen als die Landwirte, deren Grundbesitz gerade noch in die volle Ackernahrung hineinreicht, allerdings nicht im Sinne einer Objektsteuer, sondern aus sonstigem Einkommen. Es würde aber doch wohl sehr viel böses Blut erregen, wenn gerade diese Leute mit verhältnismäßig hohem gewerblichem Einkommen von der Grundsteuer freigestellt würden.
Besondere Mißlichkeiten sehe ich jedoch bei der Frage kommen, wie man den Begriff der vollen Ackernahrung abgrenzen soll. Das ist zeitlich verschieden. In der Zeit der Zwangswirtschaft haben wir in unserem Kreise tausend selbständige Landwirte mehr gehabt als zu normalen Zeiten. Sie sind jetzt nicht mehr da. Das ändert Sich also. In Monokulturen wie z. B. im Weinbau oder Gemüsebau kommen Sie schon mit sehr viel kleineren Flächen aus, um eine volle Ackernahrung herzustellen. Eine flächenmäßige Gleichmäßigkeit zwischen Monokulturen und gemischten Betrieben herzustellen, ist jedenfalls sehr schwer.
Nun hat sich das Zentrum mit seinem Antrag erfreulicherweise darauf eingestellt, daß dieser Ausfall gedeckt werden muß, und zwar schiebt es den Bund ein. Nach dem Grundgesetz ist ein Verkehr zwischen Bund und Gemeinden nicht möglich; denn der Art. 106, der hier maßgebend ist, sieht nur einen Verkehr zwischen Bund und Ländern vor. Die Frage der Realsteuerverteilung — nicht die des materiellen Steuerrechts — aber ist eine Angelegenheit des inneren Finanzausgleichs der Länder. Wenn Sie diese Dinge durchführen wollen, wenn Sie Ersatz dafür schaffen wollen, dann müssen Sie schon die Länder angehen. Tatsächlich, meine Herren vom Zentrum, gehen doch die Dinge in puncto Bund einerseits, Länder und Gemeinden andererseits, andere Wege. D. h. der Bund zapft infolge seines großen Finanzbedarfs seine Länder und vielleicht auch demnächst die Gemeinden an. Also, ich glaube, es heißt doch wohl die Zeichen der Zeit verkennen, wenn Sie noch einen Antrag stellen, daß der Bund Zahlungen an die Gemeinden leisten soll. Im übrigen stehen wir auf dem Standpunkt, daß diese hier angeschnittene Frage eine Angelegenheit des inneren Finanzausgleichs der Länder ist und lehnen deshalb den Antrag ab.