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ID0113412200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 134. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. April 1951 5199 134. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5200B, 5210B Zur Tagesordnung . . . 5203B, D, 5204A, 5210C, 5229D, 5254B, 5256A Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan VI — Haushalt des Bundesministeriums des Innern (Nr. 1907 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Zentrumsfraktion betr. Wiederbesiedlung der Insel Helgoland (Nr. 2017 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Zentrumsfraktion betr. Sicherung von Eigentum auf der Insel Helgoland (Nr. 2018 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Zentrumsfraktion betr. Bemühungen zur Freilassung von in der Ostzone inhaftierten Jugendlichen (Nr. 2019 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Zurückziehung des Beschlusses der Bundesregierung über Maßnahmen gegen Unternehmungen, die politische Organisationen verfassungsfeindlichen Charakters unterstützen (Nr. 2099 der Drucksachen) . . 5200C Abstimmungen 5200D, 5202B zur Abstimmung bzw. zur Geschäftsordnung: Mellies (SPD) 5200D, 5202A Frau Dr. Hubert (SPD) 5201A Dr. Wuermeling (CDU) 5201B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5201C Dr. Hammer (FDP) 5202A Bausch (CDU) 5203B Einzelplan XI - Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit (Nr. 1912 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Erhöhungen der Leistungen der Sozialversicherungsgesetzgebung, des Bundesversorgungsgesetzes und der öffentlichen Wohlfahrtspflege (Nr. 2087 der Drucksachen), sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Teuerungszulage als Vorschuß auf die beantragte Erhöhung der Sozialversicherungsrenten (Nr. 2143 der Drucksachen) und in Verbindung mit Einzelplan XXVI - Haushalt der sozialen Kriegsfolgelasten (Nr. 1925 der Druck- sachen) 5203C, 5210D Mellies (SPD) : zur Geschäftsordnung 5203C zur Sache 5215A Arndgen (CDU), Berichterstatter . 5210D Gengler (CDU), Berichterstatter . 5212A Renner (KPD) : als Antragsteller 5214A als Abgeordneter 5224D Hartmann, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium 5215C Bazille (SPD) 5215D, 5230D Storch, Bundesminister für Arbeit 5217D, 5231D Pohle (SPD) 5218A Horn (CDU) 5219C, 5235A Frau Kalinke (DP) 5222C Dr. Mende (FDP) 5226D Frau Dr. Probst (CSU) 5228B Brese (CDU) 5229D Willenberg (Z) 5231B Abstimmungen 5234D, 5235B Beratung des Antrags der Zentrumsfraktion betr. Freistellung landwirtschaftlichen Kleinbesitzes von der Grundsteuer (Nr 2020 der Drucksachen) 5203D Beratung vertagt 5203 Beratung der Zweiten Ergänzungsvorlage der Bundesregierung zum Entwurf eines .Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 2092 der Drucksachen) . .5204A, 5254B Ausschußüberweisung 5204A Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 5254B Beratung der Übersicht Nr. 24 über Anträge von Ausschüssen des Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 128) 5204B Beschlußfassung 5204B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Solleder, Dr. Schatz, Strauß u. Gen. betr. Osthilfefonds zur Behebung des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Notstandes Ostbayern (Nr. 2069 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, WAV, Z und Gruppe BHE-DG betr. Bildung eines Grenzlandfonds zur Behebung wirtschaftlicher und kultureller Notstände (Nr. 2078 der Drucksachen) 5204B Dr. Solleder (CDU), Antragsteller . . 5204C Dr. Edert (CDU-Hosp.), Antragsteller 5205C Storch, Bundesminister für Arbeit . 5205D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5206A Höhne (SPD) 5206D Dr. Horlacher (CSU) 5207C Müller (Frankfurt) (KPD) 5208D Frau Dr. Brökelschen (CDU) . . . 5209C Fröhlich (NHE-DG) 5210A Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 5210B Kemper (CDU) 5210B Ausschußüberweisung 5210C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan XII — Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr (Nr. 1913 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Kredite zur Beseitigung des Notstandes bei der Deutschen Bundesbahn (Nr. 2064 der Drucksachen) . . 5235D, 5255D Dr. Bärsch (SPD), Berichterstatter 5235D Walter (DP), Antragsteller 5239C Rademacher (FDP) 5240C, 5254A Gengler (CDU) 5243D Jahn (SPD) 5245A Schulze-Pellengahr (CDU) 5249A Ritzel (SPD) 5250B Pohle (SPD) 5250C Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5250D Mellies (SPD) 5254A Abstimmungen . . . .5253D, 5254A, 5255D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) über den Entwurf einer gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß (Nr. 745, 2139 der Drucksachen) 5254C Ritzel (SPD): zur Geschäftsordnung 5254C als Berichterstatter 5254D Beschlußfassung 5255D Nächste Sitzung 5256D Die Sitzung wird um 9 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Paul Löbe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wer ist Berichterstatter? Ritzel (SPD): Ich!


Rede von Paul Löbe
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ein Einspruch gegen die Erledigung des Punktes 6 wird nicht erhoben. Dann rufe ich ihn hiermit auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) über den Entwurf einer Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) (Nrn. 745, 2139 der Drucksachen).
Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Ritzel, das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Georg Ritzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Hohe Haus hat vor etwa Jahresfrist eine Geschäftsordnung für den Vermittlungsausschuß beschlossen, der auf Grund des Grundgesetzes eingesetzt worden ist, um Differenzen zwischen Bundestag und Bundesrat zu bereinigen. Der Vermittlungsausschuß hat bisher eine erfreuliche Tätigkeit entfaltet. Aber die Frist für die Gültigkeitsdauer der Geschäftsordnung, die wir damals, um zunächst einmal die Entwicklung und die Erfahrungen abzuwarten und bewerten zu können, bis zum 31. März 1951 befristet hatten, ist abgelaufen. Zur Zeit ist der Vermittlungsausschuß also ohne Geschäftsordnung.
    Nun hat nach Beratungen in dem Vermittlungsausschuß und in einem Unterausschuß des Vermittlungsausschusses eine Beratung in dem Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität des Bundestages stattgefunden, weil der Vermittlungsausschuß nicht in der Lage ist, seinerseits einen Antrag auf Erlaß einer neuen Geschäftsordnung zu stellen, sondern nach § 120 der Geschäftsordnung des Bundestages das Recht der Initiative für einen solchen Antrag an das Hohe Haus allein bei dem Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität liegt. Die Unterlagen, die der Vermittlungsausschuß erarbeitet hat, haben dem Geschäftsordnungsausschuß vorgelegen, und diese Vorschläge des Vermittlungsausschusses, die aus der Praxis geboren worden sind, sind mit einer kleinen Änderung von dem Ausschuß für Geschäftsordnung und_


    (Ritzel)

    Immunität zum Antrag erhoben worden. Sie finden diesen Antrag auf der Drucksache Nr. 2139 mit dem Datum vom 10. April 1951.
    In dieser Vorlage, für die ich Ihre Aufmerksamkeit erbitten darf, finden Sie links den alten Text und rechts den neuen. Ich darf Ihnen die wesentlichsten Unterschiede zwischen der alten und der geplanten neuen Geschäftsordnung in aller Kürze erläutern.
    Die §§ 1 und 2 der bisherigen Geschäftsordnung sollen unverändert bestehen bleiben.
    In § 3 ist eine Präzisierung in bezug auf die Vertretung der ordentlichen Mitglieder im Vermittlungsausschuß vorgenommen worden, und zwar mit dem Ziele, daß für jedes Mitglied des Vermittlungsausschusses ein bestimmter Vertreter bestellt werden soll, so daß also eine kontinuierliche Entwicklung in den Entscheidungen des Vermittlungsausschusses auf diese Weise gesichert werden soll.
    Dann ist ein § 3 a, der selbstverständlich später in einen § 4 umgewandelt werden muß, vorgesehen, der auf den Wechsel der Mitglieder und der Stellvertreter der Mitglieder des Vermittlungsausschusses abhebt und in dem gesagt ist, daß die Abberufung von Mitgliedern und Stellvertretern zwar erfolgen kann, daß aber diese Abberufung nur viermal innerhalb der Wahlperiode des Bundestages stattfinden kann. Das hat an sich nichts mit einem etwa aus persönlichen Gründen erfolgenden Rücktritt eines Abgeordneten als Mitglied des Vermittlungsausschusses zu tun.
    Die §§ 4, 5 und 6 bleiben bis auf den Abs. 3 des § 6 unverändert. Hier finden Sie einen neuen Begriff an Stelle des bisherigen; wir haben nämlich bisher in den Statuten des Vermittlungsausschusses von Änderungsvorschlägen gesprochen, die dem Bundestag und dem Bundesrat vorzulegen waren. Dieser Begriff Änderungsvorschlag soll künftig — und das zieht sich durch die ganze neue Geschäftsordnung — durch den Begriff Einigungsvorschlag ersetzt werden.
    Die §§ 7 und 8 sind unverändert geblieben.
    Bei § 9 ist aber eine Änderung vorzutragen. Künftig ist ein Einigungsvorschlag auf Änderung oder Aufhebung des vom Bundestage beschlossenen Gesetzes alsbald auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen. Ein vom Ausschuß bestimmtes Mitglied berichtet im Bundestag und Bundesrat, was bisher in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen war.
    Im zweiten Absatz des § 9 tritt dann wiederum „Einigungsvorschlag" an die Stelle von „Änderungsvorschlag".
    Es ist weiterhin zu § 9 ein dritter Absatz vorgesehen, der von Wichtigkeit ist. Hier heißt es: Sieht der Einigungsvorschlag mehrere Änderungen des Gesetzesbeschlusses vor, so ist in ihm zu bestimmen, ob und inwieweit im Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Erfolgt eine Einzelabstimmung über mehrere Änderungen, so ist eine Schlußabstimmung über den Einigungsvorschlag im ganzen erforderlich.
    Meine Damen und Herren, eine getrennte Abstimmung war nach der bisherigen Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses nicht möglich. In dem neuen Entwurf ist eine durchaus ausreichende Formulierung gefunden worden, die den Bedenken Rechnung trägt, daß etwa durch eine Teilabstimmung ein Zustand geschaffen werden könnte, der den ganzen Vorschlag des Vermittlungsausschusses illusorisch machen könnte. Mit dem neuen Wortlaut wird ausdrücklich bestimmt, daß nach den Vorschlägen des Vermittlungsausschusses getrennt abgestimmt werden kann, wenn es geschehen soll, und er sagt auch, inwieweit eine organisch gerechtfertigte, getrennte Abstimmung möglich sein soll.
    Dann ist noch ein § 9 a neu vorgeschlagen worden:
    Sieht der Einigungsvorschlag eine Bestätigung des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes vor, so bedarf es keiner erneuten Beschlußfassung durch den Bundestag. Der Vorsitzende des Ausschusses hat den Vorschlag noch am gleichen Tage dem Präsidenten des Bundestages und des Bundesrates mitzuteilen.
    Das bezweckt, die Arbeit des Bundestages zu erleichtern und keine überflüssigen Tagesordnungspunkte zu schaffen.
    In § 10 tritt wiederum an drei Stellen der Begriff Einigungsvorschlag an Stelle von Änderungsvorschlag.
    Schließlich hat der letzte Paragraph, der den schönen Titel „§ 11" trägt,

    (Heiterkeit)

    eine Neufassung folgender Art erhalten:
    Diese Geschäftsordnung tritt, wenn Bundestag oder Bundesrat ihre Aufhebung beschließen, sechs Monate nach der Beschlußfassung außer Kraft.
    Bis dahin waren wir vollkommen einig mit den Vorschlägen des Vermittlungsausschusses. Dann hat aber der Geschäftsordnungsausschuß seinerseits noch einen Vorschlag gemacht, der auch keinen Bedenken begegnen dürfte. Es soll dann heißen:
    ... außer Kraft, es sei denn, daß der Bundestag vorher mit Zustimmung des Bundesrats
    eine Änderung beschließt.
    Im ganzen also: eine Änderung der Geschäftsordnung. Meine Damen und Herren, es ist nichts Weltbewegendes, was dem Hohen Hause mit dieser endgültigen Geschäftsordnung zur Beschlußfassung vorgelegt wird. Aber notwendig ist diese Geschäftsordnung; denn wenn morgen ein Fall vorläge, der den Vermittlungsausschuß zum Zusammentreten veranlassen sollte, dann stünde der Ausschuß ohne entsprechende Geschäftsordnung da. Das wäre vom Übel.
    Der Vermittlungsausschuß selbst und der Ausschuß für Geschäftsordnung empfehlen Ihnen die die Annahme dieser Vorschläge.