Rede:
ID0113210200

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Metadaten
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    Vokabeln: 6
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 132. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 5061 132. Sitzung Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 Geschäftliche Mitteilungen 5062A Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 5062B Gesetz zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage Baden und WürttembergHohenzollern 5062C Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister 5062C Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen . 5062 C Anfrage Nr. 174 der Abg. Dr. Wuermeling u. Gen. betr. Existenzsicherung der Familien der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes (Nrn. 2072 und 2138 der Drucksachen) 5062C Änderungen der Tagesordnung 5062C Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaus sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Nrn. 1858, 2042 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Nr. 2117 der Drucksachen) 5062D, 5089B, 5110D, 5111C Henßler (SPD) 5062D Dr. Seelos (BP) 5067B, 5115B Sabel (CDU) 5067D, 5113D Walter (DP) 5069C Harig (KPD) 5070B, 5114D Determann (Z) 5072B Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 5072C 5075C, 5082D Loritz (WAV) 5074C, 5115D Dr. Koch (SPD) 5074D Bergmann (SPD) 5075B Euler (FDP) : zur Sache 5075C, 5086D zur Geschäftsordnung . . . . 5111A, B, 5112B, D, 5114B Müller (Frankfurt) (KPD) . . . . 5076B, 5079C, 5085A, D Ewers (BP) 5077A Imig (SPD) 5078C Dr. Wellhausen (FDP) . . . 5079A, 5086A Ehren (CDU) 5080B Dr. Schöne (SPD) 5081D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5083A Dr. Ollenhauer (SPD): zur Sache 5087B zur Geschäftsordnung . . 5088D, 5110D Dr. Ehlers, Präsident . . . 5087D, 5088D, 5089B, 5111B, C, 5112D, 5113B, C, 5114B Dr. von Brentano (CDU): zur Sache 5088C zur Geschäftsordnung 5111A Löbe (SPD) 5089A Unterbrechungen der Sitzung . . 5089B, 5111C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) (zur Geschäftsordnung) 5112B Dr. von Merkatz (DP): zur Geschäftsordnung 5113A zur Sache 5114A, 5115B Ritzel (SPD) (zur Geschäftsordnung) . 5113B Persönliche Bemerkungen: Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 5116A Wonner (SPD) 5116B Dr. Mühlenfeld 5117A Abstimmungen 5075D, 5076C, 5080C, 5083C, 5085C, 5086B Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, 2075 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 129) 5089C Dr. Wuermeling (CDU) . . 5089D, 5107B Erler (SPD) 5091A Fröhlich (BHE-DG) . . . . 5092D, 5110A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5093D Farke (DP) 5094B Loritz (WAV) 5094C, 5100B Dr. Nowack (Rheinland-Plaz) (FDP) 5094D, 5109C, D Renner (KPD) 5096B, 5102B Dr. Reismann (Z) 5097C Dr. Miessner (FDP) . 5097D, 5104B, 5108B Dr. Reif (FDP) 5099A, 5108C Farke (DP) 5099D, 5105B, 5106C Mellies (SPD) 5101A, 5105B Freiherr von Aretin (BP) 5101C Jacobi (SPD) 5101D Kuntscher (CDU) 5103A Görlinger (SPD) 5103D Matzner (SPD) 5106A Dr. Kleindinst (CSU) . . . 5108A, 5109B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5108D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5110A Dr. Ehlers, Präsident 5110B Abstimmungen . . 5097D, 5099B, 5104C, 5105D 5107B, 5108B, 5109A, 5110B, D, 5111A Nächste Sitzung 5117C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Freiherr Anton von Aretin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur eine Bemerkung vorweg. Eins ist überraschend: daß gerade die Regierungsparteien hier für die Strafbestimmung gegenüber den Gemeinden eintreten. Nachdem die Regierungsparteien ja auch in den meisten größeren Ländern die Kommunalaufsicht in eigener Hand haben, spricht dieses Verhalten nicht für ein Selbstvertrauen in bezug auf die Kommunalaufsichtsbehörden.
    Meine Herren, darf ich noch eine Bemerkung daran anfügen. Die Gemeinden haben bei einer anderen Sollbestimmung, nämlich bei dem Schwerbeschädigtengesetz, auch ohne jede Bußandrohung in aller Regel_ ihr Soll hundertprozentig und darüber hinaus erfüllt. Es ist nicht einzusehen, warum nun justament bei dieser Bestimmung eine Strafe eingeführt werden soll.

    (Widerspruch.)

    — Meine Herren, Sie widersprechen und sagen, es ist keine Strafe; aber in der Praxis ist es doch so etwas Ähnliches.
    Und nun darf ich daran noch eine zweite Bemerkung anknüpfen:

    (Abg. Strauß: Ich denke, nur eine?!)

    Gemeinde ist nicht gleich Gemeinde! Man hat in
    den Jahren nach 1945 den Gemeinden generell wohl
    keinen Vorwurf machen können. Sie haben mit
    aller Kraft das getan, was sie tun konnten, um
    das Schicksal zu meistern. Es gibt kriegszerstörte
    Gemeinden, gerade die großen Städte, die unter
    den Folgen des Krieges gelitten haben und auf die
    sich eine mit diesem Antrag geforderte Bestimmung sehr hart und ungerecht auswirken würde.

    (Beifall bei der Bayernpartei.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Jacobi.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Werner Jacobi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir nur noch ein paar kurze sachliche Bemerkungen, weil ich glaube, daß die mit den Abänderungsanträgen angeschnittene Frage nicht aus der Emotion her betrachtet und behandelt werden darf. In der Diskussion der zweiten Lesung ist verschiedentlich behauptet wor-


    (Jacobi)

    den — und das klang auch heute wieder in einigen Ausführungen an —, die Gemeinden wollten ,sich einer Verpflichtung entziehen.

    (Widerspruch bei der FDP.)

    Es ist schwierig, in dieser Frage ein gerechtes Urteil zu finden. Es finden sich fraglos hier und da Gemeinden, -die nicht im gleichen Umfang tätig geworden sind wie andere., Aber es gibt viele Gemeinden — und das ist die Mehrzahl der Großstädte, die zerstört sind —, die objektiv nicht in der Lage waren, Einstellungen in einem solchen Umfange vorzunehmen, wie das Gesetz es ihnen abverlangt,

    (Zurufe rechts)

    Städte, in denen Zuzugsbeschränkungen bestanden, Städte, in denen gar nicht die Möglichkeit der Unterbringung eines höheren Prozentsatzes von ostvertriebenen Beamten und Angestellten vorhanden war. Sehr viele Städte aber, meine Damen und Herren, haben Ostvertriebene eingestellt, die nach dem Gesetz nicht anspruchsberechtigt sind, die aber dennoch Ostvertriebene sind. Ich darf Ihnen nur eine Zahl nennen: in der Stadt Hannover sind bei einer Zahl von insgesamt 9212 Beschäftigten 250 anrechenbare Beamte, Angestellte sowie Arbeiter eingestellt worden, jedoch 1542 nichtanrechenbare, aber echte Ostvertriebene. Andere Städte wie Kiel und Stuttgart — ich könnte die Zahlen in einem erheblichen Umfang erweitern — stehen vor derselben Situation.

    (Zurufe rechts.)

    — Meine Damen und Herren, ich bitte Sie ja nur um sachliches Nachdenken! — Die Konsequenz dieser Ausgleichsabgabe, wenn sie geleistet werden sollte, wäre zwangsläufig die, daß man einen großen Teil von Ostvertriebenen wieder entlassen müßte, weil sie nicht dem Kreis der anzurechnenden Beamten und Angestellten angehören. Das ist eine Konsequenz, an die Sie vor allem dann denken sollten, wenn wir Überlegungen darüber anstellen, ob wir nicht wenigstens unter den Ostvertriebenen einigermaßen gleiches Recht für alle gelten lassen sollten.

    (Beifall bei der SPD.)