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ID0113204900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 132. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 5061 132. Sitzung Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 Geschäftliche Mitteilungen 5062A Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 5062B Gesetz zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage Baden und WürttembergHohenzollern 5062C Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister 5062C Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen . 5062 C Anfrage Nr. 174 der Abg. Dr. Wuermeling u. Gen. betr. Existenzsicherung der Familien der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes (Nrn. 2072 und 2138 der Drucksachen) 5062C Änderungen der Tagesordnung 5062C Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaus sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Nrn. 1858, 2042 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Nr. 2117 der Drucksachen) 5062D, 5089B, 5110D, 5111C Henßler (SPD) 5062D Dr. Seelos (BP) 5067B, 5115B Sabel (CDU) 5067D, 5113D Walter (DP) 5069C Harig (KPD) 5070B, 5114D Determann (Z) 5072B Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 5072C 5075C, 5082D Loritz (WAV) 5074C, 5115D Dr. Koch (SPD) 5074D Bergmann (SPD) 5075B Euler (FDP) : zur Sache 5075C, 5086D zur Geschäftsordnung . . . . 5111A, B, 5112B, D, 5114B Müller (Frankfurt) (KPD) . . . . 5076B, 5079C, 5085A, D Ewers (BP) 5077A Imig (SPD) 5078C Dr. Wellhausen (FDP) . . . 5079A, 5086A Ehren (CDU) 5080B Dr. Schöne (SPD) 5081D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5083A Dr. Ollenhauer (SPD): zur Sache 5087B zur Geschäftsordnung . . 5088D, 5110D Dr. Ehlers, Präsident . . . 5087D, 5088D, 5089B, 5111B, C, 5112D, 5113B, C, 5114B Dr. von Brentano (CDU): zur Sache 5088C zur Geschäftsordnung 5111A Löbe (SPD) 5089A Unterbrechungen der Sitzung . . 5089B, 5111C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) (zur Geschäftsordnung) 5112B Dr. von Merkatz (DP): zur Geschäftsordnung 5113A zur Sache 5114A, 5115B Ritzel (SPD) (zur Geschäftsordnung) . 5113B Persönliche Bemerkungen: Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 5116A Wonner (SPD) 5116B Dr. Mühlenfeld 5117A Abstimmungen 5075D, 5076C, 5080C, 5083C, 5085C, 5086B Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, 2075 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 129) 5089C Dr. Wuermeling (CDU) . . 5089D, 5107B Erler (SPD) 5091A Fröhlich (BHE-DG) . . . . 5092D, 5110A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5093D Farke (DP) 5094B Loritz (WAV) 5094C, 5100B Dr. Nowack (Rheinland-Plaz) (FDP) 5094D, 5109C, D Renner (KPD) 5096B, 5102B Dr. Reismann (Z) 5097C Dr. Miessner (FDP) . 5097D, 5104B, 5108B Dr. Reif (FDP) 5099A, 5108C Farke (DP) 5099D, 5105B, 5106C Mellies (SPD) 5101A, 5105B Freiherr von Aretin (BP) 5101C Jacobi (SPD) 5101D Kuntscher (CDU) 5103A Görlinger (SPD) 5103D Matzner (SPD) 5106A Dr. Kleindinst (CSU) . . . 5108A, 5109B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5108D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5110A Dr. Ehlers, Präsident 5110B Abstimmungen . . 5097D, 5099B, 5104C, 5105D 5107B, 5108B, 5109A, 5110B, D, 5111A Nächste Sitzung 5117C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Oskar Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Bereits in der zweiten Lesung wie auch im Ausschuß wurden zu der Frage der sogenannten Unabhängigkeit der Auisichtsratsmitglieder Ausführungen gemacht, die sich zum Teil auf das Gesetz beriefen, zum Teil aber zum Ausdruck brachten, daß die Aufsichtsratsmitglieder an keinerlei Weisungen gebunden seien. Die kommunistische Fraktion steht auf dem heute von mir schon angedeuteten Standpunkt, daß die Vertreter, die von der Generalversammlung in den Aufsichtsrat entsandt werden, automatisch ihre Weisungen eben als Vertreter der Aktionäre erhalten werden. Die Bestimmung des Gesetzes, daß sie an keinerlei Weisungen gebunden sind, ist rein formal. In der Praxis ist es so, daß sie stets die Weisungen und Aufträge der Aktionäre des Unternehmens wahrnehmen werden. Daß dabei der Gesichtspunkt der Wahrung der Interessen — d. h. insbesondere der Sicherung des Profits — des Unternehmens ausschlaggebend und maßgebend ist, brauche ich nicht mehr besonders zu unterstreichen. Ich verweise in dieser Beziehung auf die Ausführungen, die ich bereits zur zweiten Lesung zu dem Beispiel der Opelwerke gemacht habe.
    Demgegenüber aber steht die Tatsache, daß die Vertreter, die von der Belegschaft in dem Aufsichtsrat zu entsenden sind, gegenüber der Belegschaft die Verantwortung haben. Den Betrieben — es handelt sich insonderheit um die Grundstoffindustrien — ist im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsüberleitungsgesetz die Bestimmung auferlegt worden, ihre Produktion der Kriegsrüstung und dem Zwangsexport zur Verfügung zu stellen. Auf der anderen Seite werden der deutschen Wirtschaft für die Befriedigung ziviler Bedürfnisse das Material und die Produktion entzogen. Wenn dem vorliegenden Gesetz überhaupt ein gewisser Sinn beigelegt werden soll, dann müssen sich die Aufsichtsratsmitglieder, die von der Belegschaft zu entsenden sind, unter allen Umständen für die Interessen der Belegschaft und die friedliche Produktion einsetzen. Dann würde das Wort „Mitbestimmung" ungefähr einen Sinn erhalten. Daß sich die von der Belegschaft zu entsendenden Aufsichtsratsmitglieder für die sozialen und wirtschaftlichen Belange ihrer Belegschaft einzusetzen haben, bedarf keiner besonderen Erwähnung. Das setzt aber voraus, daß die Mitglieder in den Aufsichtsrat von der Belegschaft zu entsenden sind, ihren Weisungen unterliegen und vor ihr jederzeit Rechenschaft ablegen müssen. Infolgedessen müssen sie auch, wenn sie diese Weisungen nicht befolgen, von der Belegschaft abberufen werden können. Das erst sichert eine wirkliche Verpflichtung der Aufsichtsratsmitglieder gegenüber der Belegschaft und gewährleistet die Sicherung einer
    Friedensproduktion für unsere Bevölkerung. Das ist der Sinn unseres Änderungsantrags zu § 11, den wir Ihnen zur Annahme vorschlagen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Einzelbesprechung zu § 11.
Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der KPD — Ziffer 4 des Umdrucks Nr. 137 — abstimmen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. -0- Der Antrag ist abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU, Ziffer 6 des Umdrucks Nr. 135 betreffend eine neue Fassung des § 11. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der Antrag ist angenommen.

(Abg. Renner: Bei Enthaltungen!)

Da eine völlige Neufassung des § 11 vorgenommen ist, erübrigt sich eine Abstimmung über die in der zweiten Beratung beschlossene Fassung.
Ich rufe § 12 auf. — Keine Wortmeldungen. — Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe § 13 auf. Zu § 13 liegt erstens der Antrag der Fraktion der FDP auf Umdruck Nr. 134 Ziffer 2 vor, den § 13 zu streichen; zweitens der Antrag der Fraktion der KPD auf Umdruck Nr. 137 Ziffer .5, § 13 neu zu fassen. Herr Abgeordneter Müller wünscht, den Antrag zu begründen.

(Abg. Kunze: Herr Müller, muß das sein? — Zuruf rechts: Es hält ja doch bloß den Betrieb auf! Das hat ja gar keinen Zweck!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Oskar Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Nach der Fassung des Gesetzes, wie die bisherige Abstimmung sie ergeben hat, kommt ganz eindeutig zum Ausdruck, daß mit diesem Gesetz die Politik der Arbeitsgemeinschaft eine Untermauerung findet, die im schärfsten Gegensatz zu den Interessen der Arbeiterklasse selbst steht. Wenn ich in diesem Zusammenhang gerade, um dies mit einem praktischen Beispiel zu belegen, auf die Frage des Arbeitsdirektors zu sprechen komme, dann deswegen, weil der Arbeitsdirektor nach den Bestimmungen dieses Gesetzes durch den Aufsichtsrat, der mehrheitsmäßig durch die Aktionäre gewählt wird, an die Beschlüsse des Vorstandes gebunden ist, dessen Mehrheit sich aus den Vertretern und nach den Vorschlägen der Aktionäre zusammensetzt. Der Arbeitsdirektor wird also — das zeigt ja schon die bisherige Praxis — auf Grund der Mehrheitsbeschlüsse oder der Weisungsrechte des Vorstandes keine andere Linie verfolgen können und dürfen als die, die ihm seitens der Aktionäre des Unternehmens vorgeschrieben ist. Daraus ergibt sich, daß ein so gewählter Arbeitsdirektor niemals den Interessen und den Forderungen der Belegschaft des betreffenden Unternehmens wird Rechnung tragen können. Seine Funktion wird also darin bestehen, die Gesamtpolitik des betreffenden Unternehmens als Arbeitsdirektor und Mitglied des Vorstandes zur Durchführung zu bringen. Das entspricht nicht den Interessen der


    (Müller [Frankfurt])

    Belegschaft, entspricht nicht der Aufgabe seiner Funktion auch in der Richtung, daß das Unternehmen keine Kriegsproduktion herstellt.
    Ausgehend von diesem Gesichtspunkt -schlagen wir eine neue Fassung des § 13 vor, die zum Ausdruck bringt, daß die Bestellung des Arbeitsdirektors auf Vorschlag des Betriebsrats und des Vertrauensmännerkörpers erfolgt. Die Belegschaft muß dem ihre Zustimmung erteilen. Der Arbeitsdirektor ist _ verpflichtet, regelmäßig der Belegschaft Rechenschaft abzulegen; und er muß ihr auf Verlangen jederzeit über seine Tätigkeit Bericht erstatten. Die Belegschaft muß auch berechtigt sein, den Arbeitsdirektor, wenn er den Weisungen, die er von der Belegschaft erhält, nicht gerecht wird, abzuberufen. Wenn die Funktion des Arbeitsdirektors nach dieser Fassung des § 13 festgelegt würde, würde sie in etwa den Forderungen der Belegschaft Rechnung tragen.

    (Ironische Zurufe von der Mitte: Sehr richtig! — Weitere Zurufe und Unruhe.)