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ID0113204700

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    Deutscher Bundestag - 132. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 5061 132. Sitzung Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 Geschäftliche Mitteilungen 5062A Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 5062B Gesetz zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage Baden und WürttembergHohenzollern 5062C Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister 5062C Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen . 5062 C Anfrage Nr. 174 der Abg. Dr. Wuermeling u. Gen. betr. Existenzsicherung der Familien der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes (Nrn. 2072 und 2138 der Drucksachen) 5062C Änderungen der Tagesordnung 5062C Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaus sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Nrn. 1858, 2042 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Nr. 2117 der Drucksachen) 5062D, 5089B, 5110D, 5111C Henßler (SPD) 5062D Dr. Seelos (BP) 5067B, 5115B Sabel (CDU) 5067D, 5113D Walter (DP) 5069C Harig (KPD) 5070B, 5114D Determann (Z) 5072B Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 5072C 5075C, 5082D Loritz (WAV) 5074C, 5115D Dr. Koch (SPD) 5074D Bergmann (SPD) 5075B Euler (FDP) : zur Sache 5075C, 5086D zur Geschäftsordnung . . . . 5111A, B, 5112B, D, 5114B Müller (Frankfurt) (KPD) . . . . 5076B, 5079C, 5085A, D Ewers (BP) 5077A Imig (SPD) 5078C Dr. Wellhausen (FDP) . . . 5079A, 5086A Ehren (CDU) 5080B Dr. Schöne (SPD) 5081D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5083A Dr. Ollenhauer (SPD): zur Sache 5087B zur Geschäftsordnung . . 5088D, 5110D Dr. Ehlers, Präsident . . . 5087D, 5088D, 5089B, 5111B, C, 5112D, 5113B, C, 5114B Dr. von Brentano (CDU): zur Sache 5088C zur Geschäftsordnung 5111A Löbe (SPD) 5089A Unterbrechungen der Sitzung . . 5089B, 5111C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) (zur Geschäftsordnung) 5112B Dr. von Merkatz (DP): zur Geschäftsordnung 5113A zur Sache 5114A, 5115B Ritzel (SPD) (zur Geschäftsordnung) . 5113B Persönliche Bemerkungen: Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 5116A Wonner (SPD) 5116B Dr. Mühlenfeld 5117A Abstimmungen 5075D, 5076C, 5080C, 5083C, 5085C, 5086B Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, 2075 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 129) 5089C Dr. Wuermeling (CDU) . . 5089D, 5107B Erler (SPD) 5091A Fröhlich (BHE-DG) . . . . 5092D, 5110A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5093D Farke (DP) 5094B Loritz (WAV) 5094C, 5100B Dr. Nowack (Rheinland-Plaz) (FDP) 5094D, 5109C, D Renner (KPD) 5096B, 5102B Dr. Reismann (Z) 5097C Dr. Miessner (FDP) . 5097D, 5104B, 5108B Dr. Reif (FDP) 5099A, 5108C Farke (DP) 5099D, 5105B, 5106C Mellies (SPD) 5101A, 5105B Freiherr von Aretin (BP) 5101C Jacobi (SPD) 5101D Kuntscher (CDU) 5103A Görlinger (SPD) 5103D Matzner (SPD) 5106A Dr. Kleindinst (CSU) . . . 5108A, 5109B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5108D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5110A Dr. Ehlers, Präsident 5110B Abstimmungen . . 5097D, 5099B, 5104C, 5105D 5107B, 5108B, 5109A, 5110B, D, 5111A Nächste Sitzung 5117C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Konrad Adenauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    (Zurufe von der KPD)


    (Unruhe — Zurufe von der SPD)


    (Beifall bei der CDU.)


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
— Ich bitte um Entschuldigung. Angesichts der Tatsache, daß der Antrag der Fraktion des Zentrums sich nicht auf die Fassung der zweiten Beratung, sondern auf den Ausschußantrag bezieht, geht er über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU hinaus. Es ist vom Zentrum beantragt worden, § 8 in der Fassung des Ausschusses zu übernehmen und den Abs. 3 in der Form neu zu fassen, wie ich es vorhin verlesen habe.

(Zuruf rechts: Bitte nochmals verlesen!)



(Präsident Dr. Ehlers)

— Es dreht sich also um die Fassung des 20. Ausschusses. Der Abs. 3 soll folgende Fassung erhalten:
Der Vermittlungsausschuß schlägt innerhalb eines Monats dem Aufsichtsrat drei Personen zur Wahl vor. Kommt eine Wahl innerhalb von zwei weiteren Monaten nicht zustande, so bestimmt der Vermittlungsausschuß das fehlende Aufsichtsratsmitglied.
Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist abgelehnt.
Ich komme zum letzten noch vorliegenden Abänderungsantrag, dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Umdruck Nr. 135 Ziffer 3.

(Abg. Richter [Frankfurt]: Zur Abstimmung, Herr Präsident!)

— Ich bin in der Abstimmung, Herr Abgeordneter.

(Abg. Richter [Frankfurt] : Wir beantragen zu § 8 Abs. 3 Satz 1 und zu den folgenden Sätzen getrennte Abstimmung!)

— Bestehen dagegen Bedenken? — Das ist nicht der Fall. Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der CDU/CSU, und zwar zunächst über § 8 Abs. 3 Satz 1, der folgenden Wortlaut erhalten soll:
Der Vermittlungsausschuß schlägt innerhalb eines Monats dem Wahlorgan drei Personen zur Wahl
—muß das heißen,

(Zustimmung)

ich bitte das zu berichtigen —
vor, aus denen das Wahlorgan das Aufsichtsratsmitglied wählen soll.
Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Satz zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Dieser Satz ist bei einigen Enthaltungen angenommen.

(Abg. Dr. Schumacher: Den haben Sie vorhin abgelehnt! — Zuruf rechts: Aber nicht alle!)

Ich lasse über die folgenden Sätze des Abs. 3 des § 8 in der Fassung des Umdrucks Nr. 135 Ziffer 3 abstimmen: „Kommt eine Wahl" bis „das weitere Mitglied." Ich bitte die Damen und Herren, die diesen Sätzen zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Diese Sätze sind abgelehnt.

(Heiterkeit bei der SPD. — Abg. Richter [Frankfurt]: Jetzt haben wir die Vereinbarung der Sozialpartner!)

Ich komme zur Abstimmung über den § 8 in der Fassung der zweiten Beratung unter Berücksichtigung der eben beschlossenen Abänderungen. Ich hoffe, daß jedes Mitglied des Hauses sich über die Abänderungen und den Inhalt der jetzt folgenden Abstimmung im klaren ist.

(Abg. Dr. Wuermeling: Kann das nicht noch einmal verlesen werden?)

Ich stelle noch einmal fest, damit kein Zweifel besteht: es ist der Antrag der CDU/CSU, in Abs. 1 nach dem Wort „Mitglied" die Worte „des Aufsichtsrates" einzufügen, angenommen worden. Die Abänderungsanträge zu Abs. 2 des § 8 sind abgelehnt worden.
Bei § 8 Abs. 3 ist der Abänderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU hinsichtlich des Satzes I angenommen worden. Es heißt also jetzt:
Der Vermittlungsausschuß schlägt innerhalb eines Monats dem Wahlorgan drei Personen zur Wahl vor, aus denen das Wahlorgan das Aufsichtsratsmitglied wählen soll.
Das heißt also: Dieser eben beschlossene Abänderungsantrag deckt sich völlig mit dem Beschluß der zweiten Beratung, stellt also gar keine Abänderung dar, ist also insofern nur eine Wiederholung des Beschlusses der zweiten Beratung. Die weiteren Abänderungsanträge sind abgelehnt.
Zur Erleichterung bitte ich, über den Inhalt der Beschlüsse der zweiten Beratung absatzweise abstimmen lassen zu können. Ich bitte die Damen und Herren, die unter Berücksichtigung der beschlossenen Abänderungen dem Abs. 1 de§ § 8 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen.
Ich komme zur Abstimmung über Abs. 2. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Abs. 2 des
§ 8 in der Fassung der zweiten Beratung zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen angenommen.
Ich bitte die Damen und Herren, die dem Abs. 3 unter Berücksichtigung der Abänderung, die keine Abänderung ist,

(Heiterkeit)

zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei wenigen Gegenstimmen und wenigen Enthaltungen angenommen.
Ich komme zur Abstimmung über Abs. 4. Ich bitte die Damen und Herren, die Abs. 4 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Angenommen.
Damit ist die Einzelberatung zu § 8 erledigt.
Ich rufe auf § 9 und weise darauf hin, daß zwei Anträge der Fraktion der CDU/CSU, Ziffer 4 und Ziffer 5 des Umdrucks Nr. 135 vorliegen. Wünscht jemand dazu das Wort? — Das ist nicht der Fall.

(Unruhe.)

Meine Damen und Herren, Sie erleichtern uns durch Ruhe die Abstimmung und die Erledigung des Punktes der Tagesordnung. Ich bitte Sie darum.
Ich schließe die Einzelbesprechung der dritten Beratung und komme zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU, Ziffer 4 des Umdrucks Nr. 135, neue Fassung des Abs. 1 Satz 2. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Abänderungsantrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der Antrag ist angenommen.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU Umdruck Nr. 135 Ziffer 5 zu
§ 9 Abs. 2 Satz 2. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ist angenommen.
Unter Berücksichtigung dieser Abänderung komme ich zur Abstimmung über den § 9 in seiner Gesamtheit. Ich bitte die Damen und Herren, die § 9 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Ist angenommen.
Ich rufe auf § 10. — Keine Wortmeldungen. Ich bitte die Damen und Herren, die § 10 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Angenommen.
Ich rufe auf § 11. Ich weise darauf hin, daß zwei Anträge vorliegen. Erstens der Antrag der Frak-


(Präsident Dr. Ehlers)

tion der KPD, § 11 neu zu fassen. Der Antrag ist nicht vervielfältigt, ich verlese ihn.

(Zuruf rechts: Umdruck Nr. 137 ist vervielfältigt und liegt vor!)

— Er ist inzwischen eingegangen; ich habe noch die Originalfassung zu Umdruck Nr. 137. Ich brauche also den Antrag in der vorgeschlagenen neuen Fassung nicht zu verlesen. Ich weise darauf hin, daß im Umdruck Nr. 135 Ziffer 6 weitere Neufassungsanträge vorliegen.
Der Abgeordnete Müller wünscht zu Ziffer 4 des Antrags der KPD Umdruck Nr. 137 das Wort zu nehmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Oskar Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Bereits in der zweiten Lesung wie auch im Ausschuß wurden zu der Frage der sogenannten Unabhängigkeit der Auisichtsratsmitglieder Ausführungen gemacht, die sich zum Teil auf das Gesetz beriefen, zum Teil aber zum Ausdruck brachten, daß die Aufsichtsratsmitglieder an keinerlei Weisungen gebunden seien. Die kommunistische Fraktion steht auf dem heute von mir schon angedeuteten Standpunkt, daß die Vertreter, die von der Generalversammlung in den Aufsichtsrat entsandt werden, automatisch ihre Weisungen eben als Vertreter der Aktionäre erhalten werden. Die Bestimmung des Gesetzes, daß sie an keinerlei Weisungen gebunden sind, ist rein formal. In der Praxis ist es so, daß sie stets die Weisungen und Aufträge der Aktionäre des Unternehmens wahrnehmen werden. Daß dabei der Gesichtspunkt der Wahrung der Interessen — d. h. insbesondere der Sicherung des Profits — des Unternehmens ausschlaggebend und maßgebend ist, brauche ich nicht mehr besonders zu unterstreichen. Ich verweise in dieser Beziehung auf die Ausführungen, die ich bereits zur zweiten Lesung zu dem Beispiel der Opelwerke gemacht habe.
    Demgegenüber aber steht die Tatsache, daß die Vertreter, die von der Belegschaft in dem Aufsichtsrat zu entsenden sind, gegenüber der Belegschaft die Verantwortung haben. Den Betrieben — es handelt sich insonderheit um die Grundstoffindustrien — ist im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsüberleitungsgesetz die Bestimmung auferlegt worden, ihre Produktion der Kriegsrüstung und dem Zwangsexport zur Verfügung zu stellen. Auf der anderen Seite werden der deutschen Wirtschaft für die Befriedigung ziviler Bedürfnisse das Material und die Produktion entzogen. Wenn dem vorliegenden Gesetz überhaupt ein gewisser Sinn beigelegt werden soll, dann müssen sich die Aufsichtsratsmitglieder, die von der Belegschaft zu entsenden sind, unter allen Umständen für die Interessen der Belegschaft und die friedliche Produktion einsetzen. Dann würde das Wort „Mitbestimmung" ungefähr einen Sinn erhalten. Daß sich die von der Belegschaft zu entsendenden Aufsichtsratsmitglieder für die sozialen und wirtschaftlichen Belange ihrer Belegschaft einzusetzen haben, bedarf keiner besonderen Erwähnung. Das setzt aber voraus, daß die Mitglieder in den Aufsichtsrat von der Belegschaft zu entsenden sind, ihren Weisungen unterliegen und vor ihr jederzeit Rechenschaft ablegen müssen. Infolgedessen müssen sie auch, wenn sie diese Weisungen nicht befolgen, von der Belegschaft abberufen werden können. Das erst sichert eine wirkliche Verpflichtung der Aufsichtsratsmitglieder gegenüber der Belegschaft und gewährleistet die Sicherung einer
    Friedensproduktion für unsere Bevölkerung. Das ist der Sinn unseres Änderungsantrags zu § 11, den wir Ihnen zur Annahme vorschlagen.