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ID0113204200

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    Deutscher Bundestag - 132. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 5061 132. Sitzung Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 Geschäftliche Mitteilungen 5062A Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 5062B Gesetz zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage Baden und WürttembergHohenzollern 5062C Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister 5062C Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen . 5062 C Anfrage Nr. 174 der Abg. Dr. Wuermeling u. Gen. betr. Existenzsicherung der Familien der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes (Nrn. 2072 und 2138 der Drucksachen) 5062C Änderungen der Tagesordnung 5062C Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaus sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Nrn. 1858, 2042 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Nr. 2117 der Drucksachen) 5062D, 5089B, 5110D, 5111C Henßler (SPD) 5062D Dr. Seelos (BP) 5067B, 5115B Sabel (CDU) 5067D, 5113D Walter (DP) 5069C Harig (KPD) 5070B, 5114D Determann (Z) 5072B Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 5072C 5075C, 5082D Loritz (WAV) 5074C, 5115D Dr. Koch (SPD) 5074D Bergmann (SPD) 5075B Euler (FDP) : zur Sache 5075C, 5086D zur Geschäftsordnung . . . . 5111A, B, 5112B, D, 5114B Müller (Frankfurt) (KPD) . . . . 5076B, 5079C, 5085A, D Ewers (BP) 5077A Imig (SPD) 5078C Dr. Wellhausen (FDP) . . . 5079A, 5086A Ehren (CDU) 5080B Dr. Schöne (SPD) 5081D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5083A Dr. Ollenhauer (SPD): zur Sache 5087B zur Geschäftsordnung . . 5088D, 5110D Dr. Ehlers, Präsident . . . 5087D, 5088D, 5089B, 5111B, C, 5112D, 5113B, C, 5114B Dr. von Brentano (CDU): zur Sache 5088C zur Geschäftsordnung 5111A Löbe (SPD) 5089A Unterbrechungen der Sitzung . . 5089B, 5111C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) (zur Geschäftsordnung) 5112B Dr. von Merkatz (DP): zur Geschäftsordnung 5113A zur Sache 5114A, 5115B Ritzel (SPD) (zur Geschäftsordnung) . 5113B Persönliche Bemerkungen: Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 5116A Wonner (SPD) 5116B Dr. Mühlenfeld 5117A Abstimmungen 5075D, 5076C, 5080C, 5083C, 5085C, 5086B Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, 2075 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 129) 5089C Dr. Wuermeling (CDU) . . 5089D, 5107B Erler (SPD) 5091A Fröhlich (BHE-DG) . . . . 5092D, 5110A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5093D Farke (DP) 5094B Loritz (WAV) 5094C, 5100B Dr. Nowack (Rheinland-Plaz) (FDP) 5094D, 5109C, D Renner (KPD) 5096B, 5102B Dr. Reismann (Z) 5097C Dr. Miessner (FDP) . 5097D, 5104B, 5108B Dr. Reif (FDP) 5099A, 5108C Farke (DP) 5099D, 5105B, 5106C Mellies (SPD) 5101A, 5105B Freiherr von Aretin (BP) 5101C Jacobi (SPD) 5101D Kuntscher (CDU) 5103A Görlinger (SPD) 5103D Matzner (SPD) 5106A Dr. Kleindinst (CSU) . . . 5108A, 5109B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5108D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5110A Dr. Ehlers, Präsident 5110B Abstimmungen . . 5097D, 5099B, 5104C, 5105D 5107B, 5108B, 5109A, 5110B, D, 5111A Nächste Sitzung 5117C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Einzelbesprechung zu § 6.
    Ich bitte Sie, freundlichst davon Kenntnis zu nehmen, daß sich in Umdruck Nr. 136 bei dem Tempo der Herstellung ein Fehler eingeschlichen hat. In Ziffer 3 b des Umdrucks Nr. 136 fehlen einige Worte. Es muß bei dem Eventualantrag der SPD heißen:
    Die Arbeitermitglieder und die Angestelltenmitglieder der Betriebsräte machen ihre Vorschläge getrennt. Die Betriebsräte sind an diese Vorschläge gebunden.
    Es werden also die Worte „machen ihre Vorschläge getrennt" und „Die Betriebsräte" eingefügt. Ebenso ist in dem Antrag der CDU/CSU auf Umdruck Nr. 135 ein Schreibfehler enthalten. Es muß zu § 6 Abs. 1 in der drittletzten Zeile nicht „Angestelltenvertreter", sondern „Angestelltenmitglieder" heißen.
    Der weitestgehende Antrag zur Neufassung des § 6 ist der der Kommunistischen Partei. Der Antrag entfernt sich am weitesten von den Beschlüssen der zweiten Beratung. Ich bitte die Damen und Herren, die dem vorgetragenen Antrag der KPD zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der Antrag ist gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
    Weiterhin haben wir den Antrag der Fraktion der Deutschen Partei zur Neufassung des § 6 des Entwurfs.

    (Abg. Euler: Herr Präsident, der FDPAntrag ist weitergehend!)

    — Ich bitte einen Augenblick um Ihr freundliches Gehör. Ich würde zu dem gleichen Ergebnis gekommen sein, Herr Abgeordneter Euler. Wenn Sie diesen Antrag und den Antrag der FDP vergleichen, der sich formell auf § 6 Abs. 2 bezieht, aber sachlich zu § 6 Abs. 1 der Beschlüsse der zweiten Beratung eine unmittelbare Beziehung hat, wird deutlich, daß der Antrag der FDP der weitestgehende ist. Darum bitte ich, zunächst über den Antrag auf Umdruck Nr. 134 abstimmen lassen zu dürfen.
    Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag der FDP, den Abs. 2 des § 6 neu zu fassen und den Abs. 3 des § 6 zu streichen, zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der Antrag ist bei einigen Enthaltungen abgelehnt.
    Es folgt der Antrag der Deutschen Partei auf Neufassung des § 6, der hinsichtlich der Bestimmung, daß sämtliche Arbeiter und Angestellten einem Betrieb des Unternehmens angehören müssen, eine größere Abweichung von den Beschlüssen der zweiten Beratung bringt. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag der Fraktion der Deutschen Partei zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der Antrag ist bei einigen Enthaltungen abgelehnt.
    Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD zu § 6 Abs. 1, die beiden letzten Sätze zu streichen und dafür die in Umdruck Nr. 136 Ziffer 3 a aufgeführte Fassung zu wählen. Ich bitte die Damen und Herren. die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist abgelehnt.
    Für den Fall der Ablehnung hat die SPD den Antrag auf Umdruck Nr. 136 Ziffer 3 b gestellt. Ich bitte die Damen und Herren. die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. -- Der Antrag ist abgelehnt.
    Ich komme zur Abstimmung über den letzten zu diesem Paragranhen vorliegenden Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Umdruck Nr. 135, die Absätze 1 und 2 von § 6 unter Berücksichtigung des vorhin berichtigten Druckfehlers neu zu fassen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Meine Damen und Herren. das Ergebnis ist nicht völlig eindeutig zu übersehen.

    (Zurufe: Jawohl!)

    — Wir befinden uns hier oben anders als Sie in einer gewissen Einmütigkeit. Vielleicht haben wir gelegentlich einen besseren Überblick.
    Wir kommen also zum Hammelsprung. Ich bitte


    (Präsident Dr. Ehlers)

    die Damen und Herren, die dem Antrag der CDU/CSU zuzustimmen wünschen, durch die Ja-Tür, die anderen, durch die Nein-Tür hereinzukommen.

    (Die Abgeordneten verlassen den Saal.) Meine Damen und Herren, ich bitte, mit der Auszählung zu beginnen.


    (Wiedereintritt und Zählung der Abgeordneten.)

    Darf ich um Beschleunigung der Abstimmung bitten. —

    (Pause.)

    Darf ich nochmals um Beschleunigung der Abstimmung bitten.
    Ich bitte, die Abstimmung zu schließen. Ich bitte, die Türen zu schließen.
    Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt: von 355 Abgeordneten haben mit Ja gestimmt 138, mit Nein 196, Enthaltungen 21. Dem Vorwurf, daß der Sitzungsvorstand nicht zählen könne, begegne ich von vornherein mit dem Hinweis, daß sich während des Hammelsprungs Veränderungen ergeben können, im übrigen der Vorstand paritätisch zusammengesetzt ist.

    (Heiterkeit.)

    Meine Damen und Herren, damit sind sämtliche Abänderungsanträge abgelehnt.
    Ich komme zur Abstimmung über den § 6 in der Fassung der zweiten Beratung. Ich bitte die Damen und Herren, die dem § 6 in der Fassung der zweiten Beratung zuzustimmen wünschen, eine .Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. —

    (Große Heiterkeit.)

    — Meine Damen und Herren, Verkehrsunglück gibt es überall; ich bitte Sie, sich nicht zu sehr zu freuen! —

    (Anhaltende Heiterkeit.)

    Stimmenthaltungen? —

    (Zuruf rechts [zur SPD]: Hoch die Arme!)

    Bei zahlreichen Enthaltungen ist der § 6 in der Fassung der zweiten Beratung angenommen.

    (Unruhe. — Glocke des Präsidenten.)

    Ich rufe auf § 7. Abänderungsanträge liegen nicht vor. Das Wort wird nicht gewünscht.
    Meine Damen und Herren, wir nähern uns dem § 8; ich bitte, sich langsam zu sammeln!

    (Heiterkeit.)

    Ich komme zur Abstimmung über § 7. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen mit Mehrheit angenommen.
    Ich rufe auf § 8. Ich darf, damit Klarheit besteht, auf die Abänderungsanträge hinweisen. Es liegt zunächst der zweifellos weitestgehende Antrag der Fraktion der KPD vor, den § 8 zu streichen; weiterhin der Antrag der Fraktion der CDU/CSU — Umdruck Nr. 135 Ziffer 2 —, in § 8 Abs. 1 in der zweiten Zeile hinter dem Wort „Mitglied" die Worte „des Aufsichtsrates" einzufügen; weiterhin der Antrag der Fraktion der CDU/CSU — Ziffer 3 des Umdrucks Nr. 135 —, § 8 Abs. 3 neu zu fassen. Ferner liegt der Antrag der Fraktion der SPD auf Umdruck Nr. 139 vor — er ist noch nicht verteilt —, eine Neufassung des Abs. 2 vorzunehmen, und zwar folgenden Wortlautes:
    Kommt ein Vorschlag nach Abs. 1 nicht zustande oder wird eine vorgeschlagene Person nicht gewählt, so wird der Vermittlungsausschuß angerufen.
    Weiterhin liegt ein Antrag der Fraktion der SPD unter Ziffer 4 des Umdrucks Nr. 136 vor — der Antrag ist verteilt —, einen Abs. 2 a einzufügen; weiterhin der Antrag der Fraktion der SPD, Umdruck Nr. 136 Ziffer 5 a, § 8 Abs. 3 neu zu fassen, und für den Fall der Ablehnung der Eventual-antrag unter Ziffer 5b des Umdrucks Nr. 136.
    Ich bitte Sie, davon Kenntnis zu nehmen, daß in der Ziffer 5a dieses Umdrucks in der dritten Zeile das zweite Wort nicht „dieses", sondern „diese" heißen muß und daß in der vierten Zeile das Wort „vorgeschlagen" durch das Wort „vorschlagen" ersetzt werden muß.
    Weiterhin ein Antrag des Zentrums, der ebenfalls noch nicht verteilt ist, dahingehend, § 8 in der Fassung des Auschußbeschlusses in zweiter Beratung zu übernehmen und Abs. 3 zu ändern, und zwar in folgenden Wortlaut:
    Der Vermittlungsausschuß schlägt innerhalb eines Monats dem Aufsichtsrat drei Personen zur Wahl vor. Kommt eine Wahl innerhalb von zwei weiteren Monaten nicht zustande, so bestimmt der Vermittlungsausschuß das fehlende Aufsichtsratsmitglied.
    Wer wünscht, das Wort zu nehmen, meine Damen und Herren? — Herr Abgeordneter Dr. Schöne!


Rede von Dr. Joachim Schöne
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anläßlich der zweiten Lesung hatte ich bereits die Ehre, die Kritik meiner politischen Freunde an der Ausschußfassung dieses § 8 hier vorzutragen. Ich konzentrierte diese Kritik auf zwei Punkte: einmal darauf, daß durch die Ausschußfassung an die Stelle des Zwanges zur Einigung der zehn Aufsichtsratsmitglieder, wie sie damals in der Vereinbarung der Sozialpartner vorgesehen war, ein Zwang zur Nichteinigung getreten sei; der andere Punkt meiner Kritik betraf die Tatsache, daß die Grundlage der Parität durch die Ausschußfassung ausgehöhlt und umgeändert worden ist. Diese beiden Punkte unserer Kritik darf ich noch einmal in Ihr Gedächtnis zurückrufen, meine Damen und Herren. Meine Argumentation entbehrte sichtlich der Überzeugungskraft, denn das Hohe Haus entschied sich in zweiter Lesung bei der Beschlußfassung für die Fassung des Ausschusses.
Inzwischen hat die CDU/CSU-Fraktion auf Umdruck Nr. 135 einen Abänderungsantrag zu § 8 eingebracht, und der Herr Kollege Sabel hat vorhin mit Nachdruck und entsprechender Betonung darauf hingewiesen, daß in diesem Antrag eine wesentliche Änderung insofern vorgesehen sei, als der Vorschlag des Vermittlungsausschusses jetzt nur aus wichtigen Gründen zurückgewiesen werden könne. Nun bedeutet zweifelsohne die Formulierung „wichtiger Grund", insbesondere unter Bezugnahme auf die Definition dieser Worte im Aktiengesetz, eine Verbesserung gegenüber der früheren Fassung. Aber die von mir eben noch einmal wiederholte Kritik gegen die alte Fassung von § 8 bleibt doch nach wie vor bestehen. Denn es heißt auch in der neuen Formulierung des Antrages der CDU/CSU-Fraktion:
Werden weitere Vorschläge nicht erbeten oder
kommt eine Wahl auch auf Grund des zweiten
Vorschlages des Vermittlungsausschusses aus


(Dr. Schöne)

wichtigen Gründen nicht zustande, so wählt das Wahlorgan
— das Ist die Hauptversammlung —
von sich aus das weitere Mitglied.
Das ist im Grunde genommen derselbe Stein des Anstoßes, den wir beim alten § 8 bereits hatten.
Nun hat der Herr Kollege Sabel zur Begründung der Neufassung dieses § 8 auf Umdruck Nr. 135 auf die Formulierung der Vereinbarung der Richtlinien über die Mitbestimmung in der Kohle und Eisen schaffenden Industrie hingewiesen, wie sie seinerzeit von den Sozialpartnern abgefaßt wurde. Ich habe denselben Umdruck hier liegen wie Herr Kollege Sabel, und ich entnehme ihm mit der gütigen Erlaubnis des Herrn Präsidenten folgende zwei Sätze betreffend das elfte Mitglied:
Kommt ein solcher Vorschlag
— das ist ein Vorschlag der übrigen zehn an die Hauptversammlung —
nicht zustande oder lehnt ihn die Hauptversammlung ab, so wird der gemäß d einausetzende Senat angerufen. Dieser Senat macht der Hauptversammlung gleichzeitig drei Vorschläge lür die Wahl des elften Mitgliedes; die Hauptversammlung soll die Wahl aus diesen drei Personen treffen.
Ich vermag nicht zu sehen, welche Punkte der Herr
Kollege Sabel aus dieser Vereinbarung zur Begründung des Umdrucks Nr. 135 heranziehen kann.
Auf der andern Seite, meine Damen und Herren, bitte ich Sie, sehr aufmerksam die von uns eingebrachten Abanderungsantrage zu § 8 anzuschauen. bie haben dort emmal den Vorschlag, § 8 Abs. 2 neu zu fassen in der Form:
Kommt ein Vorschlag nach Absatz 1 nicht zustande oder wird eine vorgeschlagene Person nicht gewahlt, so wird der V ermittlungsausschuß angerufen.

(le-setz fallen, ein ständiger ti ermittiungsausschuß gebildet werden. Dieser ständige Vermittlungsausschuß, gewählt auf drei Jahre, soll sich aus sechs Mitgiiedern zusammensetzen. Die Mitglieder werden durch die Bundesregierung je zur Hälfte aus Vorschlägen der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und aus Vorschlagen der unter dieses Gesetz fallenden Unternehmen auf die Dauer von drei Jahren berufen. Das entspricht im wesentlichen doch der Fassung, wie sie seinerzeit die Sozialpartner in der Vereinbarung getroffen hatten, nur mit dem Unterschied, daß es nicht „Senat", sondern „Vermittlungsausschuß" heißt. § 8 Abs. 3 soll nach unserem Abänderungsantrag auf Umdruck Nr. 136 folgende Fassung erhalten: Der Vermittlungsausschuß schlägt innerhalb eines Monats den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern drei Personen zur Wahl vor, aus denen diese innerhalb eines weiteren Monats das Aufsichtsratsmitglied dem Wahlorgan — der Hauptversammlung — zur Wahl vorschlagen. Das Wahlorgan ist an den Vorschlag der übrigen Aufsichtsratsmitglieder gebunden. Meine Damen und Herren, wenn Sie aufmerksam diesen Abänderungsantrag meiner Freunde verfolgen und wenn Sie die Vereinbarung, die seinerzeit zwischen den Sozialpartnern geschlossen worden ist, zugrunde legen, dann werden Sie feststellen, daß beide in etwa übereinstimmen. Auf alle Fälle sind die beiden von mir immer wieder hervorgehobenen Mängel der alten Fassung endgültig ausgeräumt. Sie haben für die zehn Aufsichtsratsmitglieder den Zwang zur Einigung, und Sie haben für den Fall, daß die zehn sich nicht einigen, eine neutrale Stelle, die von der Bundesregierung eingesetzt ist, die dann den neutralen elften Mann stellt. Der Grundsatz der Parität bleibt also völlig gewahrt. Meine Damen und Herren, wenn Sie nicht in der Lage sein sollten, der abgeänderten Fassung von Umdruck Nr. 136, Ziffer 5 a zuzustimmen, so darf ich Sie namens meiner Freunde bitten, doch der Fassung unter Ziffer 5 b zuzustimmen, wo es heißt: § 8 Abs. 3 erhält folgende Fassung: Der Vermittlungsausschuß schlägt innerhalb eines Monats dem Wahlorgan drei Personen zur Wahl vor, aus denen das Wahlorgan das Aufsichtsratsmitglied wählen soll. Ich darf an dieser Stelle erklären, daß bei diesem Paragraphen — bei § 8 — betreffend die Entsendung des elften Mannes für meine politischen Freunde der Punkt gegeben ist, an dem wir darüber zu entscheiden haben, ob es sich um eine wirkliche Neuordnung der deutschen Wirtschaft handelt oder nicht. Ich darf noch einmal erklären, daß der Grundsatz der Parität, wie er seinerzeit von den Sozialpartnern vereinbart worden ist, für uns das Hauptkriterium für das ganze Gesetz ist. Ich darf Sie namens meiner Freunde bitten, unserem Abänderungsantrag Ihre Zustimmung zu geben. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schröder. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich fürchte, daß es nicht für alle Mitglieder des Hauses ganz leicht sein wird, den Nuancen zu folgen, die jetzt zu beachten sind, wenn man zwischen Richtlinien, Regierungsvorlage, Ausschußfassung, Beschlüssen der zweiten Lesung und den jetzt noch vorliegenden zwei Abänderungsanträgen unterscheiden will. Ich glaube aber, meine Damen und Herren, daß wir uns bereits in der zweiten Beratung bemüht haben, im Kern den Gedanken der Regierungsvorlage, der ja ein beiderseits gebilligter Gedanke war, wiederherzustellen. Ich habe vorhin ausgeführt, daß wir nicht darin zu brillieren versuchen sollten, ob wir die Parität nun in jedem Quentchen so oder so exakter treffen. Wir wissen, daß in der Auseinandersetzung um den elften Mann dort, wo wir nicht gleiche oder nicht durch zwei teilbare Zahlen aufzuteilen haben, immer in irgendeiner Weise ein allerletzter Ausweg bleiben muß, wenn ein solches Gesetz nicht eine klare lex imperfecta bleiben soll. Ich glaube daher, daß der Abänderungsantrag, den meine Fraktion vorgelegt hat, durchaus mit dem Eventual-antrag, den die SPD unter 5 b gestellt hat, übereinstimmt und daß er sich von diesem nur darin unterscheidet, daß unser Antrag in der Tat eine etwas klarere und endgültige Fassung liefert. Den Gedanken, der sich in Ziffer 4 des Vorschlages der sozialdemokratischen Fraktion findet, möchten wir nicht wieder aufgreifen. Wir sind uns jedenfalls im Ausschuß und auch — das glaube ich sagen zu dürfen — in der zweiten Beratung darin einig gewesen, daß es sich empfiehlt, diesen Vermittlungsausschuß, der ja sowieso nur ein Notbehelf sein soll, nicht als eine überbetriebliche Institution, sondern nur als ein für jedes Unternehmen ad hoc geschaffenes Gremium anzusehen. Wenn wir diesem Gedanken treu bleiben, dann glaube ich, daß wir in dem Vorschlage, den meine Fraktion jetzt vorgelegt hat, eine Lösung finden, die in der Tat geeignet ist, alle Seiten zu befriedigen. Das Wort hat der Herr Bundeskanzler. Meine Damen und meine Herren! Sie wissen, daß ich bei den Verhandlungen, die zwischen den beiden Verhandlungspartnern über die Mitbestimmung bei Kohle und Eisen stattgefunden haben, den Vorsitz geführt habe. Die Frage der Wahl des elften Mitgliedes des Aufsichtsrats war diejenige Frage, die zurückgestellt und zuletzt behandelt worden ist. Nachdem über alle anderen Fragen eine Einigung erzielt worden war, stießen hier die beiden gegensätzlichen Auffassungen sehr stark aufeinander. Die Herren, die den DGB vertraten unter Führung des Herrn Dr. Böckler, verlangten — ich sehe jetzt einmal von der Differenz Senat-Vermittlungsausschuß ab; sie spielt keine entscheidende Rolle —, daß das Wahlorgan, d. h. die Generalversammlung einen der Vorgeschlagenen wählen müßte. Die Vertreter der anderen Seite erklärten, daß sie nicht in der Lage wären, diesem Vorschlage zuzustimmen. Nachdem die Auseinandersetzung hinund hergegangen war, habe ich dann einen Vermittlungsvorschlag gemacht, und zwar habe ich vorgeschlagen, an Stelle des Wortes „muß" das Wort „soll" zu setzen. Gleichzeitig habe ich den Teilnehmern an der Verhandlung den Unterschied zwischen den Worten „soll" und „muß" nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch auseinandergesetzt, d. h., daß eine Mußvorschrift bindend sei, daß eine Sollvorschrift zwar auch bindend sei, daß aber der-j enge, den die Sollvorschrift angeht, davon abgehen könne, wenn ein wichtiger Grund vorliege. Dieser mein Vorschlag ist dann von sämtlichen Teilnehmern der Verhandlung angenommen worden. Meine Damen und Herren! Wenn wir jetzt die beiden Anträge sehen, zunächst den der sozialdemokratischen Fraktion, so bemerken wir, daß hier wieder das Wort „soll" aufgenommen worden ist. Das würde bedeuten, daß das Wahlorgan dann, wenn es aus wichtigen Gründen glaubt, nicht einen von den Vorgeschlagenen wählen zu können, frei entscheiden kann. In dem Antrag der CDU/ CSU ist derselbe Gedanke klarer und unzweideutiger zum Ausdruck gekommen. Es besteht also rechtlich zwischen den beiden Anträgen kein Unterschied. Beide Anträge entsprechen dem, was damals von den Verhandlungspartnern vereinbart worden ist. Ich würde es ganz außerordentlich bedauern, wenn dieses sehr wichtige Gesetz, auf dessen Zustandekommen die Bundesregierung einen sehr großen Wert legt, schließlich daran scheitern würde, daß zwei große Parteien hier im Saale zwar, so wie ich das verstehe, dasselbe wollen, nämlich das wiederherzustellen, was vereinbart worden ist, daß aber eine verschiedene Ausdrucksweise eine solche Meinungsverschiedenheit hervorbringt. Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Einzelbesprechung zu § 8. Ich darf in der Abstimmung absatzweise vorgehen. Zunächst liegt der Antrag der Fraktion der KPD vor, den § 8 überhaupt zu streichen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrage zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? -Bei einer Enthaltung gegen die Antragsteller abgelehnt. Ich komme weiter zu dem Antrage der Fraktion der CDU/CSU auf Umdruck Nr. 135 Ziffer 2, in § 8 Abs. 1 Satz 2 nach dem Worte „Mitglied" die Worte „des Aufsichtsrats" einzufügen. — Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrage zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist angenommen. Ich komme zum Antrag der Fraktion der SPD, den ich vorhin verlesen habe und der im Umdruck nicht vorliegt. Ich verlese ihn noch einmal: § 8 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Kommt ein Vorschlag nach Abs. 1 nicht zustande oder wird eine vorgeschlagene Person nicht gewählt, so wird der Vermittlungsausschuß angerufen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist abgelehnt. Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion Umdruck Nr. 136 Ziffer 4, einen Abs. 2 a mit dem Wortlaut, den Sie vor sich haben, einzufügen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist abgelehnt. Ich komme zum Antrag der Fraktion der SPD Umdruck Nr. 136 Ziffer 5 a, § 8 Abs. 3 unter Berücksichtigung der Druckfehler, die ich vorhin berichtigt habe, neu zu fassen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrage zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist abgelehnt. Für den Fall der Ablehnung hat die Fraktion der SPD den Antrag Ziffer 5 b des Umdrucks Nr. 136 gestellt. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist abgelehnt. Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU Umdruck Nr. 135 — — (Abg. Dr. Schmid [Tübingen] : Der Zentrumsantrag geht weiter!)


(Zurufe von der KPD.)


(Beifall bei der SPD.)