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ID0113200800

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    Deutscher Bundestag - 132. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 5061 132. Sitzung Bonn, Dienstag, den 10. April 1951 Geschäftliche Mitteilungen 5062A Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1951 5062B Gesetz zur Verlängerung der Wahlperiode der Landtage Baden und WürttembergHohenzollern 5062C Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister 5062C Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen . 5062 C Anfrage Nr. 174 der Abg. Dr. Wuermeling u. Gen. betr. Existenzsicherung der Familien der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes (Nrn. 2072 und 2138 der Drucksachen) 5062C Änderungen der Tagesordnung 5062C Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaus sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Nrn. 1858, 2042 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Nr. 2117 der Drucksachen) 5062D, 5089B, 5110D, 5111C Henßler (SPD) 5062D Dr. Seelos (BP) 5067B, 5115B Sabel (CDU) 5067D, 5113D Walter (DP) 5069C Harig (KPD) 5070B, 5114D Determann (Z) 5072B Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 5072C 5075C, 5082D Loritz (WAV) 5074C, 5115D Dr. Koch (SPD) 5074D Bergmann (SPD) 5075B Euler (FDP) : zur Sache 5075C, 5086D zur Geschäftsordnung . . . . 5111A, B, 5112B, D, 5114B Müller (Frankfurt) (KPD) . . . . 5076B, 5079C, 5085A, D Ewers (BP) 5077A Imig (SPD) 5078C Dr. Wellhausen (FDP) . . . 5079A, 5086A Ehren (CDU) 5080B Dr. Schöne (SPD) 5081D Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5083A Dr. Ollenhauer (SPD): zur Sache 5087B zur Geschäftsordnung . . 5088D, 5110D Dr. Ehlers, Präsident . . . 5087D, 5088D, 5089B, 5111B, C, 5112D, 5113B, C, 5114B Dr. von Brentano (CDU): zur Sache 5088C zur Geschäftsordnung 5111A Löbe (SPD) 5089A Unterbrechungen der Sitzung . . 5089B, 5111C Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) (zur Geschäftsordnung) 5112B Dr. von Merkatz (DP): zur Geschäftsordnung 5113A zur Sache 5114A, 5115B Ritzel (SPD) (zur Geschäftsordnung) . 5113B Persönliche Bemerkungen: Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 5116A Wonner (SPD) 5116B Dr. Mühlenfeld 5117A Abstimmungen 5075D, 5076C, 5080C, 5083C, 5085C, 5086B Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, 2075 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nr. 129) 5089C Dr. Wuermeling (CDU) . . 5089D, 5107B Erler (SPD) 5091A Fröhlich (BHE-DG) . . . . 5092D, 5110A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5093D Farke (DP) 5094B Loritz (WAV) 5094C, 5100B Dr. Nowack (Rheinland-Plaz) (FDP) 5094D, 5109C, D Renner (KPD) 5096B, 5102B Dr. Reismann (Z) 5097C Dr. Miessner (FDP) . 5097D, 5104B, 5108B Dr. Reif (FDP) 5099A, 5108C Farke (DP) 5099D, 5105B, 5106C Mellies (SPD) 5101A, 5105B Freiherr von Aretin (BP) 5101C Jacobi (SPD) 5101D Kuntscher (CDU) 5103A Görlinger (SPD) 5103D Matzner (SPD) 5106A Dr. Kleindinst (CSU) . . . 5108A, 5109B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5108D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5110A Dr. Ehlers, Präsident 5110B Abstimmungen . . 5097D, 5099B, 5104C, 5105D 5107B, 5108B, 5109A, 5110B, D, 5111A Nächste Sitzung 5117C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Gebhard Seelos


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der zweiten Lesung haben die SPD und die CDU bei entscheidenden Paragraphen gemeinsam gestimmt und dadurch wesentliche Voraussetzungen für das Gesetz gesichert. Eben haben wir bei den Ausführungen des Redners der SPD nicht gespürt, daß diese Koalition, diese Allianz honoriert worden ist.

    (Sehr gut! bei der CDU.)

    Im übrigen möchte ich zu den Ausführungen meines Vorredners folgendes sagen. Man hat es im alten Reichstag als einen Fortschritt empfunden, daß eine dritte Lesung eingeführt worden ist. Die Fragwürdigkeit dieses Fortschritts hat mein Vorredner in eindrucksvoller Weise demonstriert.

    (Beifall in der Mitte und rechts. — Zurufe von der SPD.)

    Es hat doch keinen Sinn, wenn wir wenige Wochen
    vorher ganz eingehend unsere grundsätzliche Auffassung dargelegt haben, daß wir uns hier in den Argumenten wiederholen.
    Die Bayernpartei hat ihren Standpunkt hier ausführlich dargelegt. Wir beschränken uns deshalb in der heutigen dritten Lesung auf folgende kurze Erklärung.
    Die Bayernpartei bejaht das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer.

    (Abg. Dr. Schmid [Tübingen]:: Sie verneint es!)

    Die Bayernpartei hat daher der Lösung zugestimmt, daß den fünf Vertretern der Arbeitgeber fünf Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat- gegenüberstehen.

    (Abg. Hilbert: „Gegenüber"?)

    Wenn die Bayernpartei aber den Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Fassung ablehnt, so geschieht dies, weil nicht allein die Arbeiter und Angestellten des Betriebes, sondern in der Mehrheit betriebsfremde Arbeitnehmer von den Gewerkschaften vorgeschlagen werden können, was nicht im Interesse der Arbeitnehmer liegt.

    (Zurufe von der SPD.) "

    Die Bayernpartei bejaht durchaus die Notwendigkeit der Gewerkschaften und ihre Mitarbeit bei der Regelung der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, bei der Beratung der im Aufsichtsrat befindlichen Arbeitnehmer des Betriebes, in der Durchführung ihrer berufsständischen Aufgaben, lehnt aber eine gesetzlich festgelegte Einmischung in dieser Form ab. Die Bayernpartei hat ihre Auffassung in ihrem Antrag insbesondere zu § 6 dargelegt, der ein Vorschlagsrecht der Gewerkschaften für zwei Arbeitnehmer vorsieht, es aber auf betriebseigene Personen beschränkt. Da eine andere Lösung eine Einschränkung der Rechte der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern bedeuten würde, müssen wir das Gesetz in seiner vorliegenden Fassung ablehnen.

    (Beifall bei der BP.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Sabel.

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    Rede von Anton Sabel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident"! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Henßler hat mit sehr viel Leidenschaft der Mehrheit des Hauses den Vorwurf machen wollen, daß sie für das Neue kein Verständnis habe, daß sie am Alten festhalten wolle.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Herr Kollege Henßler, ich muß den Vorwurf zurückgeben. Ich habe Ihrer Rede entnommen, daß Sie anscheinend auch nicht sehr "viel Verständnis haben für die Formen, die wir heute für zweckmäßig halten, um zusammen leben, um zusammen arbeiten zu können.

    (Zuruf von der SPD: Das ist die Unternehmerform!)

    Diese Darlegungen erinnern mich an eine Zeit, die immerhin zwei, drei Jahrzehnte zurückliegt.

    (Beifall bei der CDU. — Zuruf von der SPD: Das war sehr billig!)

    Von Herrn Kollegen Henßler wurde zum Ausdruck gebracht, aus der Ausschußarbeit wäre erkennbar gewesen, daß man die Gewerkschaften als solche ablehne. Meine Damen und Herren, wer an dieser Arbeit teilgenommen hat, konnte diesen Eindruck nie mit nach Hause nehmen. Es ging lediglich darum, daß die Funktionen richtig verteilt


    (Sabel)

    werden, und wir sind der Meinung, daß sowohl Arbeitnehmer im Betrieb wie Gewerkschaften draußen ihre bestimmten Funktionen haben. Wir wissen die Tätigkeit der Gewerkschaften zu schätzen. Ich bin selbst immerhin seit mehr als drei Jahrzehnten Gewerkschaftler.

    (Oho! links.)

    — Ja, oho! Seit 1917, wenn Sie es genau wissen wollen!

    (Zuruf von der SPD: Aber nichts gelernt! — Zuruf von der CDU: Aber wohl nicht in der „richtigen"! — Abg. Hilbert: Gibt es zweierlei Vertreter?)

    — Ich weiß es nicht. Es kann sein, daß die eine Richtung der Gewerkschaften von anderen Leuten nicht als vollwertig anerkannt wird.

    (Zuruf rechts: Es gibt eben Gewerkschaftsmonopol!)

    — Das scheint so zu sein, und ich muß schon sagen: Wenn ich hier die Anerkennung für die Tätigkeit der Gewerkschaften auch seit 1945 ausspreche, dann möchte ich aber in diese Anerkennung nicht eine Tätigkeit einbeziehen, wie sie beispielsweise Herr Kollege Wönner zur Zeit in Bayern leistet. Solche Tätigkeit dient zweifellos nicht dazu, die nötige Einheit der deutschen Gewerkschaftsbewegung zu erhalten,

    (Beifall bei der CDU und FDP — Zurufe von der SPD)

    und wir würden es begrüßen, wenn sich diese Herren Gewerkschaftler doch etwas größerer Zurückhaltung befleißigen wollten; denn sonst müßten sie einmal als die Totengräber der Einheitsgewerkschaftsbewegung bezeichnet werden.

    (Beifall in der Mitte und bei der FDP. — Anhaltende lebhafte Zurufe von der SPD und von der KPD. — Gegenrufe von der Mitte und von der FDP.)

    In den Ausführungen des Herrn Kollegen Henßler ist wenig erkennbar geworden über die positive Stellungnahme zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Ich hätte es insbesondere begrüßt, wenn er sich die Mühe gemacht hätte, die bisher geleistete Arbeit einmal mit dem Verhandlungsergebnis der Sozialpartner, mit den Richtlinien, die die an den Vorverhandlungen beteiligten Arbtnehmer- und Unternehmervertreter aufgestellt haben, in Vergleich zu setzen.

    (Sehr gut! bei der FDP.)

    Wenn er sich diese Mühe gemacht hätte, wäre es ihm nicht möglich gewesen,_ solche Gegensätze h erauszustellen.

    (Beifall in der Mitte und bei der FDP.)

    Ich möchte hier ausdrücklich feststellen, daß während der gesamten Beratungen in den vorbereitenden Ausschüssen die Anerkennung der paritätischen Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat nie umstritten war.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Es war von vornherein von allen anerkannt, daß Arbeitnehmer und Unternehmer in gleicher Zahl im Aufsichtsrat vertreten sein sollten. Ich darf auch feststellen, daß über den Arbeitsdirektor weitestgehend Übereinstimmung bestand.

    (Erneute Zustimmung in der Mitte.)

    Und das sind doch nun einmal die wesentlichsten Probleme, die in diesem Gesetzentwurf behandelt werden.
    Allerdings bestanden verschiedene Auffassungen darüber, wer nun die Vertreter der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat entsenden sollte. Wir haben — bitte bringen Sie dafür Verständnis auf — den Wunsch gehabt, daß in der Vertretung gerade die Belegschaft ein stärkeres Gewicht hat. Es handelt sich hier ja nicht um ein Gesetz, das die Frage der überbetrieblichen Mitbestimmung regelt, sondern es ist ein Gesetz, das vom Einzelunternehmen ausgeht, das die' Frage der Vertretung in Aufsichtsrat und Vorstand im Einzelunternehmen behandelt. In diesen Fragen des Einzelunternehmens hat die Belegschaft unseres Erachtens ein ganz entscheidendes Wort mitzureden.
    In seinen Ausführungen zur Frage des elften Mannes hat der Herr Kollege Henßler meines Erachtens auch nicht die zwischen den Verhandlungspartnern vereinbarten Richtlinien zur Grundlage genommen. Wer diese Richtlinien zum Vergleich heranzieht, erkennt, daß im Ausschuß keine Verschlechterung gegenüber dem vorgenommen worden ist, was die damals an den Verhandlungen Beteiligten gewollt haben.

    (Zuruf von der SPD: Und im § 6?!) Nachdem uns aber nach der zweiten Lesung der Deutsche Gewerkschaftsbund noch einige Wünsche unterbreitet hat, haben wir innerhalb unseres Fraktion geprüft, wieweit diesen nachträglichen Wünschen Rechnung getragen werden kann. Wir werden dem Hohen Haus einige Änderungen des in zweiter Lesung beschlossenen Gesetzentwurf es, insbesondere eine Änderung des § 6 Abs. 1 vorschlagen. Der Schlußsatz dieses Paragraphen soll lauten:

    Die Arbeitermitglieder der Betriebsräte
    wählen den zu benennenden Arbeitervertreter,
    die Angestelltenmitglieder der Betriebsräte
    wählen den zu benennenden Angestelltenvertreter im Aufsichtsrat in geheimer Wahl.
    Mit diesem Vorschlag haben wir einerseits der Auffassung der Gewerkschaften, soweit als es uns möglich war, Rechnung getragen, andererseits aber — darauf legen wir entscheidenden Wert — sichergestellt, daß die Minderheit im Betrieb — das wird in der Regel die Angestelltengruppe sein — die Möglichkeit hat, auf die Bestellung des Angestelltenvertreters im Aufsichtsrat einen entscheidenden Einfluß auszuüben. Darauf legen wir größten Wert. Wir befürchten, eine andere Fassung des Gesetzes würde nicht erreichen, daß von den Angestellten derjenige in den Aufsichtsrat entsandt wird, der das Vertrauen der Mehrheit seiner Gruppe hat.
    Wir schlagen weiterhin zu Abs. 2 vor, den Schlußsatz zu ändern, und zwar wollen wir, daß in dem Falle, in dem die Betriebsräte die Einsprüche gegen die vorgeschlagenen Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat ablehnen, ein Vermittlungsauschuß angerufen werden kann. In der zweiten Lesung war für diesen Fall die Einschaltung des Arbeitsministers beschlossen worden. Wir halten es für zweckmäßig, diese Angelegenheit nicht einer Behörde zu übertragen, sondern hiermit einen Vermittlungsausschuß zu betrauen, dem allerdings ein vom Bundesminister für Arbeit bestellter unparteiischer Vorsitzender angehört.
    Auch bei § 8 haben wir geprüft, wie wir den Wünschen der Gewerkschaften noch Rechnung tragen können. Sie wissen, daß in dem Gesetzentwurf der Regierung ursprünglich eine Lücke vorhanden war. Zunächst hatte der Aufsichtsrat den elften Mann zu bestellen. Wenn er sich nicht


    (Sabel)

    einigen konnte, hatte er das Recht, den Senat anzurufen. Dieser hatte drei Vorschläge an die Hauptversammlung zu machen. Es war nicht klargestellt, was geschehen sollte, wenn die Hauptversammlung keinen dieser Vorschläge akzeptierte. In der zweiten Lesung hat man eine Regelung gefunden, die praktisch bedeutet, daß der Hauptversammlung das letzte Entscheidungsrecht garantiert ist. Gegen diese Regelung hatten die Gewerkschaften Bedenken, und zwar der Art, daß schon hierdurch von vornherein ein ernstes Bestreben, sich über den elften Mann zu einigen, nicht unterstützt würde. Wir sind dazu gekommen, eine Neufassung des Abs. 3 von § 8 mit . folgendem Wortlaut vorzuschlagen:
    Der Vermittlungsausschuß schlägt innerhalb eines Monats dem Wahlorgan drei Personen zur Wahl vor, aus denen das Wahlorgan das Aufsichtsratsmitglied wählen soll. Kommt eine Wahl auf Grund des Vorschlages des Vermittlungsausschusses aus wichtigen Gründen nicht zustande, so kann das Wahlorgan weitere Vorschläge des Vermittlungsausschusses erbitten. Werden weitere Vorschläge nicht erbeten oder kommt eine Wahl auch auf Grund des zweiten Vorschlages des Vermittlungsausschusses aus wichtigen Gründen nicht zustande, so wählt das Wahlorgan von sich aus das weitere Mitglied.
    Der Unterschied liegt darin: hier wurde deutlich gemacht, daß das Wahlorgan die ihm gemachten Vorschläge lediglich aus wichtigen Gründen ablehnen kann. In jedem Falle, in dem das Wahlorgan dies ignorieren sollte, wird ein Anfechtungsgrund gegen eine erfolgte Wahl gegeben sein. Wir glauben, damit ist sichergestellt, daß bei der Auswahl des elften Mannes die Meinung der beiden Partner gebührend berücksichtigt wird. Hier ist die Möglichkeit gegeben, besser zu einer gemeinsamen, zu einer einheitlichen Auffassung zu kommen.
    Wir haben dann noch eine Reihe formaler Änderungen vorzuschlagen. Sie sind nicht wesentlich. Ich brauche dazu nichts Näheres zu sagen. Abschließend möchte ich aber noch folgendes bemerken. Sie dürften aus unseren Vorschlägen, aus unserer Stellungnahme in den gesamten Ausschüssen, aus der Tatsache, daß wir die ersten waren, die diesem Hohen Hause einen Gesetzentwurf über die Mitbestimmung eingereicht haben, doch erkennen, daß wir es mit dem Problem ernst meinen. Das wollen wir Ihnen in aller Deutlichkeit sagen. Sie dürften erkennen, daß wir uns ernstlich bemühen, auch mit den Gewerkschaften in einem guten Verhältnis zu stehen. Wir kennen und schätzen ihre Bedeutung und wollen weitgehend helfen, auch ihnen die gebührende Stellung in der deutschen Wirtschaft zu verschaffen. Ich bitte Sie um Ihr Verständnis für diese Situation. Ich muß es noch einmal sagen: Ausführungen,. wie sie Herr Kollege Henßler gemacht hat, sind nicht dazu angetan, hier in dem Hause die Atmosphäre zu schaffen, dir wir für eine fruchtbringende Arbeit nötig haben.

    (Zuruf von der SPD: Solche Belehrungen! — Weitere Zurufe links.)

    — Das ist notwendig! — Wenn Sie die eine positive Stellungnahme zu diesem Gesetz ablehnen, dann, meine Damen und Herren, wird das deutsche Volk wissen, woran es liegt, daß es hier zu einer positiven Lösung nicht gekommen ist. Sie werden die Schuld daran tragen!

    (Lebhafter Beifall in der Mitte. — Zuruf links: Das müssen Sie den Herrschaften von der CDU sagen! — Weitere Zurufe.)