Rede von
Dr.
Carlo
Schmid
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Wir brauchen in diesem Augenblick nicht darüber abzustimmen. Über Resolutionen wird normalerweise am Schluß der dritten Lesung entschieden. Wir stellen diesen Überweisungsantrag bis dahin zurück.
Nun lasse ich über den Antrag der SPD Umdruck Nr. 116 Ziffer 7 abstimmen. Wer für die Annahme dieses Antrags ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Darf ich bitten, die Abstimmung zu wiederholen? Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit.
— Dann müssen wir im Hammelsprung entscheiden. Wer für die Streichung ist, den bitte ich, durch die Ja-Tür zu kommen.
Ich bitte, die Türen zu schließen. Die Abstimmung beginnt.
Ich bitte, die Abstimmung zu beschleunigen. —
Ich bitte, die Türen zu schließen. Die Abstimmung ist geschlossen. Meine Damen und Herren! Das Ergebnis der Abstimmung ist: 142 Ja-Stimmen, 133 Nein-Stimmen, 11 Enthaltungen. Damit ist § 79 gestrichen.
§ 79 a. — Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
Zu § 79 b liegt ein Abänderungsantrag des Herrn von Thadden vor, wieder Umdruck Nr. 125, diesmal Ziffer 6. Der Abänderungsantrag wird nicht begründet. Ich lasse abstimmen. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Offenbar ist niemand dafür; ich sehe keine Hand.
Meine Damen und Herren, wenn Sie dafür sind, geben Sie doch bitte ein Handzeichen.
— Wenn wir abstimmen, muß man doch ein bißchen auf seinen Antrag achten. Sonst sollte man ihn lieber nicht einbringen. —
Wer dagegen ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegen einige wenige Stimmen abgelehnt.
Ich lasse nun abstimmen über § 79 b, — § 80, —
§ 80 a. — Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
Es ist nun durch den Ausschuß auf Umdruck Nr. 108 Ziffer 5 beantragt worden, einen neuen § 80 b einzufügen:
Soweit sich Rechtsstreitigkeiten durch den Erlaß dieses Gesetzes erledigen, werden Gerichtskosten einschließlich Auslagen nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
Wer dafür ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
§ 80 b nach der alten Zählung, 80 c nach der neuen Zählung. Wer dafür ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
Zu § 80 c ist ein Abänderungsantrag gestellt — Umdruck Nr. 116, Ziffer 8 —, einen neuen § 80 d einzufügen. — Herr Abgeordneter Mellies, bitte!