Rede:
ID0113105100

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Metadaten
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    Vokabeln: 4
    1. Herr: 1
    2. Abgeordneter: 1
    3. Dr.: 1
    4. Kleindinst!: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. April 1951 5019 131. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5020B, 5038A Anfrage Nr. 173 der Abg. Hagge, Steinhörster u. Gen. betr. allgemeine Neuwahlen aller Vertretungen von Gemeinden und Kreisen im Lande Schleswig-Holstein vor Ablauf der festgesetzten Wahlperiode (Nrn. 2066 und 2118 der Drucksachen) . . 5020B Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, zu 1306 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 2075 der Drucksachen, Umdruck Nr. 108) . . . . 5020C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter . . 5020C, 5028A, 5034C, 5035B, 5037D, 5044A, 5047A Freiherr von Aretin (BP) 5021D Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 5022B, 5043D Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . . 5022C Gundelach (KPD) 5022D, 5037B Matzner (SPD) 5023A, 5044C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . 5023C, 5041A Fröhlich (BHE-DG) 5024A Farke (BP) 5024C, 5034D, 5042C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5025D Mellies (SPD) . . . . 5027B, 5045D, 5046C Dr. Wuermeling (CDU) . . . . 5028C, 5032B, 5042D, 5045A, D, 5046D Loritz (WAV) 5028B Jacobs (SPD) 5031A Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 5031C Dr. Miessner (FDP) . 5036C, 5038A, 5040A Jacobi (SPD) 5039B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5042A Gaul (FDP) 5043B Schoettle (SPD) 5045B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5045C Dr. Seelos (BP) 5046D Euler (FDP) 5047B Abstimmungen. . 5032D, 5034D, 5035B, 5036C, 5037B, 5038A, 5039D, 5044D, 5046A, 5047A Zur Geschäftsordnung - Abwicklung der Tagesordnung bzw. Vertagung 5047A, 5056C, 5057B Mellies (SPD) 5047A, 5056D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Dorls gemäß Ersuchen des Bundesministers der Justiz vom 5. April 1951 (Nr. 2116 der Drucksachen) 5047D Dr. Horlacher (CSU): als Berichterstatter 5047D als Abgeordneter 5050A Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . 5048C Dr. von Merkatz (DP) 5049B Ritzel (SPD) 5049C Beschlußfassung 5051B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan VII - Haushalt des Bundesministeriums der Justiz (Nr. 1908 der Drucksachen) 5051B zur Geschäftsordnung: Euler (FDP) 5051B Mellies (SPD) 5051C Dr. Oellers (FDP) 5051D Beratung abgesetzt 5052A Einzelplan XXII - Haushalt der finanziellen Hilfe für Berlin (Nr. 1921 der Drucksachen) 5052A Mellies (SPD), Berichterstatter . . 5052A Frau Kalinke (DP) 5052C, 5054C Frau Schroeder (Berlin) (SPD) 5053B, 5055D Bausch (CDU) 5054A Horn (CDU) 5054A Renner (KPD) 5055B Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 5056B Beschlußfassung 5056C Einzelplan XI - Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit (Nr. 1912 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 109) 5056D zur Geschäftsordnung: Arndgen (CDU) 5057A Gengler (CDU) 5057A Bausch (CDU) 5057B Beratung vertagt 5057B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Nr. 2051 der Drucksachen) - 5057B Ausschußüberweisung 5057C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Papierversorgung für den Zeitungsdruck (Nr. 2034 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Mende, Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz), Wirths u. Gen. betr. Papierversorgung der Tageszeitungen (Nr. 2036 der Drucksachen) . . 5057C Dr. Bleiß (SPD), Antragsteller . . . 5057C Wirths (FDP), Antragsteller . 5058A, 5060D Ehren (CDU) 5058D Huth (CDU) 5059D Loritz (WAV) 5060A Beschlußfassung 5060D Beratung der Übersicht Nr. 23 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 104) 5060D Beschlußfassung 5060D Nächste Sitzung 5060D Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Gustav Gundelach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Der § 73 b behandelt die Belange der Beamten und
    Berufssoldaten, die an eine Dienststelle der früheren Geheimen Staatspolizei, des früheren Forschungsamtes des Reichsluftfahrtministeriums oder der früheren Waffen-SS von Amts wegen versetzt waren. Diese Beamten und Berufssoldaten sollen hinsichtlich ihres Rechtsanspruchs so behandelt werden, als wenn sie in ihrer früheren Amtsstellung gewesen wären, mit der Einschränkung, daß ihre Dienstzeit bei den soeben genannten nazistischen Einrichtungen nicht angerechnet wird. In diesem § 73 b heißt es dann aber: „In besonderen Ausnahmefällen kann die oberste Dienstbehörde eine Anrechnung dieser Dienstzeit zulassen."
    Meine Fraktion vertritt den Standpunkt, daß dieser Paragraph zu streichen ist, weil damit nach unserer Meinung Tür und Tor geöffnet ist, Personen Rechte einzuräumen, die diese wegen ihres Verhaltens in der nationalsozialistischen Zeit keineswegs verdient haben. Wir sind — das sage ich ausdrücklich — nicht dagegen, daß im einzelnen Fall einem Beamten, der von Amts wegen an die genannten früheren nationalsozialistischen Einrichtungen versetzt wurde, der aber trotz allem ein anständiger Mensch geblieben ist, seine Beamtenansprüche zuerkannt werden sollen. Wir sind auch der Meinung, daß man einen derartigen Beamten, der also völlig schuldlos ist, in einem solchen Falle nicht dadurch bestrafen darf, daß ihm diese bei den genannten Dienststellen verbrachten Jahre nicht angerechnet werden. Wir sind aber der Meinung, daß sich solche Ausnahmefälle — die Fälle sind in der Tat selten — im Rahmen der Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz regeln lassen und daß es absolut unzweckmäßig ist, einen besonderen Paragraphen — wie hier § 73 b — dafür im Gesetz zu belassen. Meine Fraktion beantragt deshalb die Streichung dieses Paragraphen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Abgeordneter Dr. Kleindinst!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Josef Ferdinand Kleindinst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren! Bei der Wichtigkeit dieser Frage möchte ich doch noch einmal darauf hinweisen, was ich in meinem besonderen Bericht schon gesagt habe, daß vorn in dem Gesetzestext unter „Personenkreis" die Geheime Staatspolizei grundsätzlich ausgeschlossen worden ist. Wenn der § 73 b gestrichen würde, wäre es nicht möglich, denjenigen Beamten, die wider ihren Willen zu der Geheimen Staatspolizei gekommen sind und die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, die Tätigkeit in dieser Zeit auch anzurechnen. Das wäre auch auf dem Wege einer Durchführungsbestimmung nicht möglich, weil dazu keine Ermächtigung vorliegen würde. Es ist ja bekannt, daß Leute aus der Kriminalpolizei lediglich übernommen worden sind, um in der Fremdenpolizei, im Meldewesen und ähnlichen Aufgaben jahrelang tätig zu sein. Sie können sich ohne weiteres rechtfertigen und nachweisen, daß sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen. Aber diese Frage kann generell nicht geregelt werden; sie muß individuell, und zwar unter Verantwortung der obersten Dienstbehörde gelöst werden. Und was von der Geheimen Staatspolizei gilt, gilt auch für das noch nicht ganz geklärte Forschungsamt, das ja eine getarnte Einrichtung im Rahmen des BLM gewesen ist, eine Behörde zur Bespitzelung und Beobachtung im Interesse des Herrn Göring. Dasselbe gilt für Offiziere der Waffen-SS, von denen wir wissen, daß namentlich bei Beginn manche sich geweigert haben, ihr beizutreten, und dann zu ihr komman-


    (Dr. Kleindinst)

    diert worden sind. Diese Fälle können aber nur individuell geklärt werden. Dazu bedarf es der Ermächtigung in diesem § 73 b, der gegenüber der grundsätzlichen Ausschließung der Angehörigen dieser Organisationen und Personenkreise, wie sie in § 1 enthalten ist, den Unschuldigen anerkennen will.