Herr Abgeordneter Dr. Wuermeling, ich hätte Ihnen nicht das Wort erteilt, wenn ich gewußt hätte, was Sie sagen wollten. Nach § 84 der Geschäftsordnung hätten Sie diese persönliche Bemerkung am Schluß der Beratung machen müssen.
Meine Damen und Herren, damit ist die Rednerliste erschöpft.
— Ich stelle noch einmal fest, daß ich an die Bestimmungen der Geschäftsordnung gebunden bin. Es dient der Klärung des Sachverhalts, wenn man sich daran hält.
Ich komme zur Abstimmung über § 48 und die dazu vorliegenden Anträge. Meine Damen und Herren, ich bitte um möglichste Ruhe, damit wir bei der etwas komplizierten Form dieser Anträge die Obersicht behalten. Es liegt zunächst vor ein Antrag auf Umdruck Nr. 124, die Absätze 1 und 2 des § 48 insgesamt neu zu fassen. Ich halte diesen Antrag wegen seiner umfassenden Bedeutung für den weitestgehenden. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag auf Umdruck Nr. 124 Ziffer 2 zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen gegen zwei Stimmen abgelehnt.
Es liegt weiter der Antrag der Bayernpartei auf Umdruck Nr. 123 vor, in Abs. 1 im ersten Satz die Worte „ , die vor dem 8. Mai 1935 erstmals berufmäßig in den Wehrdienst eingetreten oder in ein Beamtenverhältnis oder in den Dienst der früheren Landespolizei berufen worden sind," zu streichen. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag der Bayernpartei auf Streichung dieser Worte zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist abgelehnt.
Der Antrag der Bayernpartei auf Umdruck Nr. 123 unter Ziffer 2 b ist zurückgezogen worden. Es liegt weiter vor der Antrag der CDU/CSU, FDP und DP auf Umdruck Nr. 119 unter Ziffer 3,
in § 48 Abs. 1 Satz 1 hinter dem Wort „entsprechend" — das ist die letzte Zeile in Abs. 1 vor der Ziffer 1 — nach einem Strichpunkt die Worte einzufügen:
§ 30 a findet Anwendung mit der Maßgabe, daß Beförderungen wegen erwiesener Tapferkeit
— und der Antrag ist von Herrn Abgeordneten Farke für die Antragsteller dahin erweitert worden, daß es „vor dem Feinde" heißen soll —
stets zu berücksichtigen sind.
Meine Damen und Herren, ich bitte diejenigen, die
diesem Antrage zuzustimmen wünschen, eine
Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe.
— Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen gegen wenige Stimmen angenommen.
Weiterhin liegt der Antrag der Fraktion der KPD auf Umdruck Nr. 115 unter Ziffer 3 vor, die Ziffern 1 und 2 des § 48 Abs. 1 Satz 2 völlig neu zu fassen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrage der KPD zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe.
— Gegen die Antragsteller abgelehnt.
Es liegt weiter vor der Antrag der Fraktion der SPD auf Umdruck Nr. 116 unter Ziffer 6, in § 48 Abs. 1 Ziffern 1 und 2 die Zahl „achtzehn" durch die Zahl „zwölf" zu ersetzen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag der SPD zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das zweite war die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Es liegt weiter der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Richter vor, in § 48 Abs. 1 Ziffer 2 am Ende die Worte „auf Widerruf" zu ersetzen durch die Worte „zur Wiederverwendung". Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Gegen drei Stimmen abgelehnt.
— Ich habe den Eindruck gehabt, Herr Abgeordneter Loritz, Sie hätten auch dafür gestimmt.
— Meine Damen und Herren, ich bitte doch, die Abstimmung nicht durch Debatten zu unterbrechen.
Es liegt weiter der Antrag der Bayernpartei auf Umdruck Nr. 123 unter Ziffer 2 c vor, in § 48 Abs. 1 Satz 3 die Worte „zwei Drittel" durch' die Worte „fünfzig vom Hundert" zu ersetzen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. -
Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist abgelehnt.
— Ja, das ist mir klar. Ich war jetzt bei dem ersten Absatz von § 48, der damit erledigt ist.
Ich komme jetzt, nachdem die Abänderungsanträge erledigt sind, zur Abstimmung über § 48 Abs. 1. Ich bitte diejenigen, die dem Antrage des Ausschusses unter Berücksichtigung der beschlossenen Abänderungen zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? - Gegen wenige Stimmen bei einigen Enthaltungen angenommen.
Nach der Ausschußvorlage ist Abs. 2 des § 48 unverändert geblieben. Anträge dazu liegen nicht
vor. Ich lasse abstimmen über Abs. 2 des § 48. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Absatz zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Angenommen.
Es liegt weiter der Antrag der Fraktion der SPD auf Umdruck Nr. 117 vor, einen Abs. 2 a mit dem Wortlaut einzufügen:
In die ruhegehaltsfähige Dienstzeit nach Absatz 1 wird die Zeit der Kriegsgefangenschaft eingerechnet, wenn die Heimkehr nach dem 8. Mai 1946 erfolgt ist. In diesen Fällen kommt der Stichtag des Absatzes 1 Satz 1 nicht zur Anwendung.
Zu diesem Antrage liegt ein Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Wuermeling vor, diese Frage aus dem § 48 — wenn ich so sagen darf — auszuklammern und sie dem Beamtenrechtsausschuß zur Beratung im Zusammenhang mit der Beratung des ihm vorliegenden Entwurfs eines Beamtengesetzes zu überweisen. Weiter liegt dazu ein Entschließungsantrag vor. Ich darf unterstellen, daß auch hier die Praxis verfolgt werden soll, über Entschließungen am Schluß der dritten Beratung abzustimmen.
Ich komme zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Wuermeling auf Überweisung. Ich bitte die Damen und Herren, die unter diesem Gesichtspunkt dem Überweisungsantrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag auf Überweisung ist angenommen. Damit ist der Antrag auf Umdruck Nr. 117 erledigt.
Ich rufe weiter zur Abstimmung Abs. 3 und Abs. 4 des § 48 auf. Abänderungsanträge liegen nicht vor. Ich bitte die Damen und Herren, die den beiden Absätzen zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe.
— Die Absätze sind angenommen.
Zu Abs. 5 liegt der Abänderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP Umdruck Nr. 119 Ziffer 2 vor, die Worte „unter Berücksichtigung der §§ 7 und 8" zu streichen.
— Es ist eine redaktionelle Änderung. Ich bitte aber, meine Damen und Herren, formell um Ihre Zustimmung. Wenn Sie zuzustimmen wünschen, bitte ich, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist angenommen; die Worte sind gestrichen.
Nach dieser Abstimmung über den Abänderungsantrag lasse ich über den Absatz 5 abstimmen. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Absatz ist angenommen.
Zum Abs. 6 liegt ein Antrag der Fraktion der WAV und des Herrn Abgeordneten Dr. Richter vor, am Schluß des Absatzes nach dem Wort „Herkunftslandes" einzufügen: einschließlich des ehemaligen Österreich-Ungarn.
Meine Damen und Herren, ich bitte diejenigen, die diesem Abänderungsantrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben.
— Meine Damen und Herren, die Abstimmung ist das einfachste. Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über den Abs. 6 in der Ausschußfassung. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Abs. 6 und somit der ganze Paragraph ist angenommen. Damit haben wir die einzelnen Abstimmungen über § 48 erledigt.
Ich rufe § 49 auf. Nach meinem Eindruck sind sämtliche Abänderungsanträge dazu bereits begründet, so daß sich wohl eine weitere Aussprache erübrigt. Ist das Haus damit einverstanden?
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Ich komme zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Herrn Abgeordneten von Thadden Umdruck Nr. 125 Ziffer 4, in § 49 einen Abs. 1 a einzufügen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen gegen drei Stimmen abgelehnt.
Es liegt weiter der Antrag des Herrn Abgeordneten von Thadden Umdruck Nr. 124 Ziffer 3 vor, in § 49 in den Absätzen 2 und 3 das Datum „8. Mai 1945" zu ändern in „20. August 1946". Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ohne Enthaltungen gegen drei Stimmen abgelehnt.
Zu Abs. 3 liegt der Abänderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP Umdruck Nr. 119 Ziffer 4 vor, daß in Satz 1 an die Stelle der Worte „bis zur Dauer von drei Monaten" die Worte „vorerst bis zur Dauer von zwölf Monaten" treten sollen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Einstimmig angenommen.
— Eine Gegenstimme.
Nachdem über die Abänderungsanträge abgestimmt ist, komme ich zur Abstimmung über § 49 insgesamt.
— Herr Abgeordneter Farke hat das Wort.