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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. April 1951 5019 131. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5020B, 5038A Anfrage Nr. 173 der Abg. Hagge, Steinhörster u. Gen. betr. allgemeine Neuwahlen aller Vertretungen von Gemeinden und Kreisen im Lande Schleswig-Holstein vor Ablauf der festgesetzten Wahlperiode (Nrn. 2066 und 2118 der Drucksachen) . . 5020B Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, zu 1306 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 2075 der Drucksachen, Umdruck Nr. 108) . . . . 5020C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter . . 5020C, 5028A, 5034C, 5035B, 5037D, 5044A, 5047A Freiherr von Aretin (BP) 5021D Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 5022B, 5043D Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . . 5022C Gundelach (KPD) 5022D, 5037B Matzner (SPD) 5023A, 5044C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . 5023C, 5041A Fröhlich (BHE-DG) 5024A Farke (BP) 5024C, 5034D, 5042C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5025D Mellies (SPD) . . . . 5027B, 5045D, 5046C Dr. Wuermeling (CDU) . . . . 5028C, 5032B, 5042D, 5045A, D, 5046D Loritz (WAV) 5028B Jacobs (SPD) 5031A Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 5031C Dr. Miessner (FDP) . 5036C, 5038A, 5040A Jacobi (SPD) 5039B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5042A Gaul (FDP) 5043B Schoettle (SPD) 5045B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5045C Dr. Seelos (BP) 5046D Euler (FDP) 5047B Abstimmungen. . 5032D, 5034D, 5035B, 5036C, 5037B, 5038A, 5039D, 5044D, 5046A, 5047A Zur Geschäftsordnung - Abwicklung der Tagesordnung bzw. Vertagung 5047A, 5056C, 5057B Mellies (SPD) 5047A, 5056D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Dorls gemäß Ersuchen des Bundesministers der Justiz vom 5. April 1951 (Nr. 2116 der Drucksachen) 5047D Dr. Horlacher (CSU): als Berichterstatter 5047D als Abgeordneter 5050A Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . 5048C Dr. von Merkatz (DP) 5049B Ritzel (SPD) 5049C Beschlußfassung 5051B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan VII - Haushalt des Bundesministeriums der Justiz (Nr. 1908 der Drucksachen) 5051B zur Geschäftsordnung: Euler (FDP) 5051B Mellies (SPD) 5051C Dr. Oellers (FDP) 5051D Beratung abgesetzt 5052A Einzelplan XXII - Haushalt der finanziellen Hilfe für Berlin (Nr. 1921 der Drucksachen) 5052A Mellies (SPD), Berichterstatter . . 5052A Frau Kalinke (DP) 5052C, 5054C Frau Schroeder (Berlin) (SPD) 5053B, 5055D Bausch (CDU) 5054A Horn (CDU) 5054A Renner (KPD) 5055B Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 5056B Beschlußfassung 5056C Einzelplan XI - Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit (Nr. 1912 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 109) 5056D zur Geschäftsordnung: Arndgen (CDU) 5057A Gengler (CDU) 5057A Bausch (CDU) 5057B Beratung vertagt 5057B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Nr. 2051 der Drucksachen) - 5057B Ausschußüberweisung 5057C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Papierversorgung für den Zeitungsdruck (Nr. 2034 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Mende, Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz), Wirths u. Gen. betr. Papierversorgung der Tageszeitungen (Nr. 2036 der Drucksachen) . . 5057C Dr. Bleiß (SPD), Antragsteller . . . 5057C Wirths (FDP), Antragsteller . 5058A, 5060D Ehren (CDU) 5058D Huth (CDU) 5059D Loritz (WAV) 5060A Beschlußfassung 5060D Beratung der Übersicht Nr. 23 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 104) 5060D Beschlußfassung 5060D Nächste Sitzung 5060D Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.


Rede von Fritz Schäffer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Herr Vorredner hat darum ersucht, daß der Bundesminister der Finanzen zu den jetzt zur Aussprache stehenden Abänderungsanträgen Stellung nehme. Ich entspreche diesem Ersuchen auch deshalb, weil der Begründer des Antrages auf Umdruck Nr. 116 auch den Satz gesprochen hat: in dubio pro reo. — Meine Damen und Herren, wer ist in diesem Falle der reus?

(Abg. Dr. Schmid [Tübingen] : Das ist der Finanzminister!)

— Das heißt: derjenige, den Ihre Beschlüsse in der Form treffen, daß er zu leiden und zu tragen hat. (Abg. Arnholz: Das ist der Fiskus!)

— Das ist der Steuerzahler.


(Bundesfinanzminister Schäffer)

Meine Damen und Herren! Ich darf deshalb vom Standpunkt des Steuerzahlers aus, für den in diesem Hause so selten ein Wort gesprochen wird, doch einmal ein Wort reden.

(Lachen links. — Zuruf von der SPD: „Selten" von Ihrer Seite ist gut!)

Wir haben gestern in der Debatte schon betont, daß die Gesamtaufwendungen für das Gesetz nach den Beschlüssen, die der Ausschuß gefaßt hat, den Betrag von rund 750 Millionen DM erreichen. Ich habe gestern darauf hingewiesen, welchem Steueraufkommen das entspricht. Dabei darf ich dem Herrn Kollegen Mellies, weil er mir zulächelt, auf eine Bemerkung von gestern antworten. Gewiß, Herr Kollege Mellies, in früheren Zeiten hatte ich gehofft, daß die Aufwendungen für dieses Gesetz, vom Standpunkt des Steuerzahlers aus betrachtet, auf einen Betrag von etwa 450 Millionen DM beschränkt werden könnten. Ich habe nunmehr entsprechend den Wünschen, die an die Bundesregierung herangetragen wurden, erklärt, daß ich bereit bin, im neuen Haushalt einen Betrag bis zu 700 Millionen DM zu übernehmen. Aber, Herr Kollege Mellies, es wäre mir sehr lieb gewesen, ich hätte das, was ich in früheren Zeiten vermieden haben wollte, auch vermeiden können, nämlich mit Vorlagen wie der über eine Erhöhung von Umsatzsteuern an den Deutschen Bundestag heranzutreten. Ob man sich der politischen Verantwortung dann entzieht oder nicht, die tatsächliche Verantwortung für solche Steuergesetze tragen alle diejenigen, die zuerst, ohne den „reus", ohne den Steuerzahler zu hören, in diesem Hause die Ausgaben beschlossen haben, die dann irgendwie gedeckt werden müssen. Gerade deshalb möchte ich hier über diese Auswirkungen sprechen und darf die finanziellen Auswirkungen der Anträge ungefähr zusammenrechnen. Wir haben gestern den § 15 Abs. 2 gestrichen. Ich rechne nicht die 35 Millionen DM Ausgleichsbetrag, weil sie ja Mittel zu dem Zweck sind, die Unterbringung zu beschleunigen und bei den Gemeinden nun wirklich den Willen zur Unterbringung zu schaffen.

(Sehr richtig! bei den Regierungsparteien.)

Wir stehen vor der merkwürdigen Tatsache, daß gestern ein Antrag gestellt worden ist, die Unterbringung — sagen wir mal — nicht so durchzuführen, wie es der Gesetzgeber urspünglich wollte, und ich heute über Anträge sprechen muß, deren Durchführung gerade die Unterbringung zur Voraussetzung hat.

(Sehr richtig! bei den Regierungsparteien.)

Ich rechne, wie gesagt, nicht mit dem Ausgleichsbetrag von 35 Millionen DM; ich rechne mit dem Betrag, von dem ich annehmen muß, daß er an Ersparnissen bei der Unterbringung nicht erzielt werden wird. Das wird ein Betrag von wenigstens 50 Millionen DM sein. Wenn ich nun den Betrag berücksichtige, der durch den neuerdings gestellten Antrag, die Zahl „18" durch die Zahl „12" zu ersetzen, hinzukommt, so ist davon auszugehen, daß sich der Antrag auf einen Personenkreis von ungefähr 15 000 Menschen bezieht. Ich muß damit rechnen, daß die Mehrbelastung, die dem deutschen Steuerzahler dann zugemutet wird, 30 Millionen DM betragen wird. Wenn ich weiter die von der Bayernpartei gestellten Anträge berücksichtige, in § 48 Abs. 1 Satz 3 die Worte „zwei Drittel" durch die Worte „50 v. H." zu ersetzen, was auch wieder eine Ausweitung bedeuten wird, so tritt schon damit gegenüber den Ausschußbeschlüssen eine
Erhöhung in den Ausgaben von wenigstens 100 Millionen DM ein.
Meine Damen und Herren, wer die Ausgaben beschließt — ich habe es gestern gesagt —, muß die' Verantwortung vor dem deutschen Steuerzahler tragen, selbst wenn er bei den Deckungsvorlagen nein statt ja sagt, wozu er eigentlich verpflichtet ist.

(Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

Der Bundesfinanzminister hat die Pflicht, auf diese Zusammenhänge hinzuweisen. Ich darf daran erinnern: meine ersten Arbeiten an diesem Entwurf haben bereits um die Jahreswende 1949/50 eingesetzt. Ich habe damals eine Deputation beruflicher Wehrmachtangehöriger empfangen. Ohne daß ich mir etwas besonderes dachte, ist mir damals der Satz über die Lippen gekommen: „Es ist doch ganz selbstverständlich, daß jeder deutsche Vater, der im Weltkrieg einen Sohn in einer Uniform der Wehrmacht verloren hat, weiß, daß die große Mehrheit des Volkes der Wehrmacht innerlich genau so anständig gegenüberstehen muß wie er seinem eigenen toten Sohn, und daß infolgedessen den Wehrmachtangehörigen der Dank des Volkes gehört."

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die Leute haben ganz verwundert geschaut; denn
im Jahre 1949/50 war die Stimmung gegenüber
dem Wort Wehrmacht eine andere, als sie heute ist.

(Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

Ich war damals einer der ersten, der das ausgesprochen hat. Aber ich darf auch sagen: wenn ich es heute im Interesse der deutschen Steuerzahler und im Interesse der Allgemeinheit wage, die Grenzen einzuhalten, die nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Vernunft den Anträgen setzen müssen, wird mir jeder zugeben müssen, daß ich damit genau so ein Freund der beruflichen Wehrmachtangehörigen bin, wie ich es in einer Zeit war. in der man allgemein noch anders über sie gesprochen hat als heute. Ich bin derselbe Freund der Wehrmachtsangehörigen geblieben.
Ich möchte hier, indem ich zu dem Antrag übergehe, folgendes feststellen. Es ist falsch, wenn man z. B. zur Begründung des Antrages zu § 48 Abs. 1 Satz 3, die Worte „zwei Drittel" durch die Worte „50 v.H." zu ersetzen, sagt, das bedeute eine Gleichstellung mit den Berufsbeamten. Das ist ja nicht wahr. Wir haben bei den Berufsbeamten den Begriff der Dienstunfähigkeit. Die Dienstunfähigkeit kann unter Umständen erst gegeben sein, wenn medizinisch ein viel höherer Grad — nicht nur 50%, sondern sogar mehr als zwei Drittel — von Minderung der Berufsfähigkeit gegeben ist. Es handelt sich darum, ob einer den Dienst, zu dem er bestellt ist, den Dienst am Schreibtisch oder sonstwo, noch ausüben kann oder nicht. Wir haben Blinde, die ihren Dienst als Staatsbeamte tun; wir haben Gelähmte, die ihren Dienst als Staatsbeamte tun. Medizinisch sind sie 100% erwerbsunfähig, aber dienstfähig im Sinne des Gesetzes. Eine Gleichstellung ist nicht gegeben.
Wir müssen doch unsere Betrachtung über dieses Gesetz danach ausrichten, daß wirklich eine gleiche Behandlung herbeigeführt wird. Das ist doch das Ziel. Aber über dieses Ziel darf auch nicht hinausgegangen werden. Ich glaube, daß bei der Betrachtung der Frage der Berufsunteroffiziere diese Grenze übersehen worden ist. Was das Gesetz für die Berufsunteroffiziere festlegt, sind tatsächlich die Ansprüche, die ihnen in normalen Zeiten zu-


(Bundesfinanzminister Schiffer)

gestanden hätten. Ich kann eine Gesetzgebung aus dem Jahre 1938, an deren volle Verwirklichung Adolf Hitler, der dieses Gesetz verkündet hat, wohl selber nicht recht geglaubt hat — denn die Voraussetzung dieser Gesetzgebung wäre der völlige militärische Sieg in dem von ihm damals bereits geplanten Kriege gewesen; das hätte ein europaisches Gebiet vorausgesetzt, um all diese Versorgungsquellen zu schaffen — nicht zur Richtschnur nehmen. Ich muß daran denken, wie dieses Gesetz vom Jahre 1938 tatsächlich praktiziert worden ist und praktisch werden konnte. Die Voraussetzungen selbst nach diesem Gesetz wären nur bei .einer ganz geringen Personenzahl gegeben. Und wenn wir die Möglichkeiten, die der einzelne hatte, auf einen großen Kreis von Personen ausdehnen, dann erreichen wir nicht das Ziel der Gleichstellung, sondern schießen bei einer Gruppe über dieses Ziel weit hinaus und überschreiten den Rahmen des Möglichen, den Hitler in seiner Gesetzgebung überhaupt nie berechnet hat.
Ich bitte also, den Bundesfinanzminister richtig zu verstehen. Wenn der Bundesfinanzminister mahnen und auf das hinweisen muß, was möglich ist, wenn er auf die Lasten hinweisen muß, die die Ausgabenbeschlüsse aller Art für den deutschen Steuerzahler mit sich bringen, dann tut er seine Pflicht. Er hat das gleiche Herz für die deutsche Not und er will genau so helfen wie Sie. Aber bitte: Wir müssen daran denken, daß wir e i n Volk sind und die Lasten zusammen zu tragen und zu verantworten haben.

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Mellies.