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ID0113101100

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Metadaten
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    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Matzner.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 131. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. April 1951 5019 131. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. April 1951. Geschäftliche Mitteilungen 5020B, 5038A Anfrage Nr. 173 der Abg. Hagge, Steinhörster u. Gen. betr. allgemeine Neuwahlen aller Vertretungen von Gemeinden und Kreisen im Lande Schleswig-Holstein vor Ablauf der festgesetzten Wahlperiode (Nrn. 2066 und 2118 der Drucksachen) . . 5020B Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nrn. 1306, zu 1306 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 2075 der Drucksachen, Umdruck Nr. 108) . . . . 5020C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter . . 5020C, 5028A, 5034C, 5035B, 5037D, 5044A, 5047A Freiherr von Aretin (BP) 5021D Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 5022B, 5043D Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . . 5022C Gundelach (KPD) 5022D, 5037B Matzner (SPD) 5023A, 5044C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . 5023C, 5041A Fröhlich (BHE-DG) 5024A Farke (BP) 5024C, 5034D, 5042C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5025D Mellies (SPD) . . . . 5027B, 5045D, 5046C Dr. Wuermeling (CDU) . . . . 5028C, 5032B, 5042D, 5045A, D, 5046D Loritz (WAV) 5028B Jacobs (SPD) 5031A Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 5031C Dr. Miessner (FDP) . 5036C, 5038A, 5040A Jacobi (SPD) 5039B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 5042A Gaul (FDP) 5043B Schoettle (SPD) 5045B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5045C Dr. Seelos (BP) 5046D Euler (FDP) 5047B Abstimmungen. . 5032D, 5034D, 5035B, 5036C, 5037B, 5038A, 5039D, 5044D, 5046A, 5047A Zur Geschäftsordnung - Abwicklung der Tagesordnung bzw. Vertagung 5047A, 5056C, 5057B Mellies (SPD) 5047A, 5056D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Dorls gemäß Ersuchen des Bundesministers der Justiz vom 5. April 1951 (Nr. 2116 der Drucksachen) 5047D Dr. Horlacher (CSU): als Berichterstatter 5047D als Abgeordneter 5050A Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) . 5048C Dr. von Merkatz (DP) 5049B Ritzel (SPD) 5049C Beschlußfassung 5051B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan VII - Haushalt des Bundesministeriums der Justiz (Nr. 1908 der Drucksachen) 5051B zur Geschäftsordnung: Euler (FDP) 5051B Mellies (SPD) 5051C Dr. Oellers (FDP) 5051D Beratung abgesetzt 5052A Einzelplan XXII - Haushalt der finanziellen Hilfe für Berlin (Nr. 1921 der Drucksachen) 5052A Mellies (SPD), Berichterstatter . . 5052A Frau Kalinke (DP) 5052C, 5054C Frau Schroeder (Berlin) (SPD) 5053B, 5055D Bausch (CDU) 5054A Horn (CDU) 5054A Renner (KPD) 5055B Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 5056B Beschlußfassung 5056C Einzelplan XI - Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit (Nr. 1912 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 109) 5056D zur Geschäftsordnung: Arndgen (CDU) 5057A Gengler (CDU) 5057A Bausch (CDU) 5057B Beratung vertagt 5057B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Nr. 2051 der Drucksachen) - 5057B Ausschußüberweisung 5057C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Papierversorgung für den Zeitungsdruck (Nr. 2034 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Mende, Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz), Wirths u. Gen. betr. Papierversorgung der Tageszeitungen (Nr. 2036 der Drucksachen) . . 5057C Dr. Bleiß (SPD), Antragsteller . . . 5057C Wirths (FDP), Antragsteller . 5058A, 5060D Ehren (CDU) 5058D Huth (CDU) 5059D Loritz (WAV) 5060A Beschlußfassung 5060D Beratung der Übersicht Nr. 23 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 104) 5060D Beschlußfassung 5060D Nächste Sitzung 5060D Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Gustav Gundelach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Nach § 48 des Gesetzentwurfs ist bei den Berufsoffizieren eine Dienstzeit von mindestens zehn Jahren, bei den Berufsunteroffizieren eine solche von mindestens achtzehn Jahren als Vorbedingung für die Behandlung als Beamte auf Lebenszeit festgelegt. Berufsoffiziere mit weniger als zehn und Berufsunteroffiziere mit weniger als achtzehn Jahren Dienstzeit sind nach diesem Gesetzentwurf wie Beamte auf Widerruf zu behandeln. Meine Fraktion ist gegen eine solche ungleiche Behandlung der Berufssoldaten.

    (Abg. Kuntscher: Oh!)

    Man kann sich, wenn man die Ansprüche der Berufssoldaten heute auf der Grundlage des Beamtenrechts regeln will, wie das mit dem vorliegenden Gesetz geschehen soll, unserer Meinung nach nicht darauf berufen, daß das Wehrmachtversorgungsgesetz zehn und achtzehn Dienstjahre vorgesehen hat. Aus diesem Grunde beantragt meine Fraktion eine Änderung der Fassung des § 48 Abs. 1 Ziffern 1 und 2 wie folgt:
    Dabei sind
    1. die Berufsoffiziere und Berufsunteroffiziere


    (Gundelach)

    mit einer Dienstzeit von zehn und mehr Jahren
    wie Beamte auf Lebenszeit,
    2. die Berufsoffiziere und Berufsunteroffiziere mit einer Dienstzeit von weniger als zehn Jahren wie Beamte auf Widerruf
    zu behandeln.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Matzner.

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    Rede von Oskar Matzner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den Abänderungsantrag meiner Fraktion Umdruck Nr. 116 Ziffer 6 kurz zu begründen.
    Wir haben schon im Ausschuß den Antrag gestellt, daß die Unteroffiziere nicht erst mit achtzehn, sondern schon mit zwölf Jahren Dienstzeit in den Genuß der gleichen Behandlung kommen wie die Offiziere nach zehn Jahren. Man hat uns damals entgegengehalten, daß hier die Rechtsverhältnisse anders sind. Ich darf aber darauf aufmerksam machen, daß wir gerade hinsichtlich- dieses Personenkreises von unseren Absichten etwas abweichen mußten, eine vollständige Gleichberechtigung herzustellen. Wir sind bewußt, und zwar aus verschiedenen Gründen, vom ehemaligen Wehrmachtfürsorgegesetz abgewichen. Es ist trotzdem folgendes festzustellen. Es geht absolut nicht an, daß die Unteroffiziere mit zwölf Dienstjahren noch nicht in den vollen Genuß der Altersversorgung kommen. Wir müssen nämlich für die Regelung die Verhältnisse so sehen, wie sie wären, wenn die Zeiten normal verlaufen wären. Dann wären diese Unteroffiziere zum Teil bei der Wehrmacht geblieben, zum Teil aber bestimmt auch in das Beamtenrecht eingerückt. Sie hatten also unstreitig nach zwölf Dienstjahren den Anspruch auf volle Versorgung, so oder so. Wir sehen deshalb nicht ein, weshalb man hier den Unterschied machen soll, zumal es sich hier wieder um Leute mit niedrigen Bezügen handelt. Ich erwähne in diesem Zusammenhang auch den von der Regierungsmehrheit gestellten Antrag, dem natürlich auch von uns zugestimmt wird, den Berufsunteroffizieren eine Übergangshilfe auf die Dauer von drei Monaten zu geben, welche durch den Abänderungsantrag, der inzwischen gestellt worden ist, auf zwölf Monate erweitert werden soll. Die Regelung wird den Verhältnissen nicht gerecht. Wenn wir normale Zeiten hätten, wenn diese Unteroffiziere aus irgendwelchen Gründen heute aus dem Dienst ausscheiden müßten, könnten wir es verstehen, daß man ihnen Übergangshilfen gibt, damit sie in einen neuen Beruf hineinkommen, damit sie sich umschulen können. Aber denken Sie doch daran, daß inzwischen eine ganze Reihe von Jahren vergangen Ist, daß diese Möglichkeiten heute nicht mehr bestehen und daß manche in ein Alter gekommen sind, in dem sie eben dann gar nichts bekommen, wenn diese Fassung des Gesetzes stehen bleibt. Wenn wir nun auch trotz der geschilderten Verhältnisse zugeben wollen, daß Zweifel über die Rechtsstellung der Unteroffiziere übrigbleiben können, möchten wir doch das Hohe Haus bitten, in diesem Falle, weil es sich eben um kleine Gehaltsempfänger handelt, nach dem alten Rechtsgrundsatz zu verfahren: im Zweifel für den Betroffenen.
    Ich sagte schon, es handelt sich um Menschen mit geringen Bezügen. Deswegen sind die Auswirkungen gar nicht bedeutend. Ich sagte auch, daß der § 49 Abs. 3 keinen echten Ersatz bietet. Deswegen bitte ich, unserem Antrag stattzugeben, das Wort „achtzehn" in Abs. 1 Ziffern 1 und 2 durch „zwölf" zu ersetzen.
    Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch den zweiten Abänderungsantrag zu § 48 begründen. Das fällt mir außerordentlich leicht. Sie wissen — das wurde auch vom Berichterstatter hervorgehoben —, daß wir den Stichtag des 8. Mai 1935 einführen mußten. Die Gründe dafür sind dargelegt worden. Wir haben uns aber immer Gedanken darüber gemacht, daß dieser Stichtag größere Härten mit sich bringen könne. Eine der unvertretbaren Härten scheint uns hinsichtlich der Spätheimkehrer vorzuliegen. Hier haben wir nach einem Ausweg gesucht. Wir wollen Ihnen nun vorschlagen, daß jenen Kriegsgefangenen aus den Reihen des angesprochenen Personenkreises der Wehrmacht auch die Zeit der Kriegsgefangenschaft als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet wird, bei denen sie länger als ein Jahr gedauert hat, also die Heimkehr nach dem 8. Mai 1946 erfolgt ist. Wir wissen, daß hier ein weiterer Personenkreis hinzutritt, glauben aber, wenn wir bei den Beamten diese Zeit anrechnen, es nicht verantworten zu können, dies bei den andern Heimkehrern unterlassen zu sollen. Wir schlagen deshalb vor, ihnen diese Kriegsgefangenschaftszeit anzurechnen mit der Maßgabe, daß in diesen Fällen die Stichtagsregelung des 8. Mai 1935 praktisch nicht zur Geltung kommt.