Meine Damen und Herren, mit diesem Ausblick in die Zukunft ist die Aussprache geschlossen. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag des Haushaltsausschusses, Drucksache Nr. 1914, den Haushalt des Bundesministeriums für das Post-und Fernmeldewesen unverändert nach der Vorlage anzunehmen. Ich bitte die Damen und Herren, die
diesem Antrag des Haushaltsausschusses zuzustimmen wünschen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen mit Mehrheit angenommen.
Meine Damen und Herren, es ist mir mitgeteilt worden, es sei eine Vereinbarung darüber zustandegekommen, daß' der Einzelplan XVI morgen erörtert werden soll. Trifft das zu, meine Damen und Herren?
– Es trifft zu. Ich habe den Eindruck, als ob der Herr Minister davon keine Kenntnis bekommen hat.
— Es ist nach der Mitteilung der Herren Abgeordneten bekanntgegeben worden. Dann wird also der Einzelplan XVI morgen erörtert.
Ich rufe nun auf Punkt 7 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge über den Antrag der
Fraktion der SPD betreffend Krüppelfürsorge .
Berichterstatter ist Frau Abgeordnete Niggemeyer. Ich bitte Sie, das Wort zu nehmen. — Es ist vorgesehen, daß eine Aussprache nicht stattfinden soll. — Das Haus ist einverstanden.
Bitte, Frau Abgeordnete!
Frau Niggemeyer , Berichterstatterin: Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Ich glaube, das Hohe Haus wird mir dankbar sein, wenn ich mich in meinem Bericht kurz fasse.
Ich bedaure allerdings — und ich glaube, ich spreche da im Namen sämtlicher Mitglieder nicht nur des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge, sondern auch des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge —, daß die Probleme, die uns angehen, meistens an das Ende einer Tagesordnung gesetzt werden, wenn sowohl die Kraft wie das Interesse der meisten Mitglieder verpufft sind.
Ich möchte wünschen, daß, wenn wir zu der eigentlichen sachlichen Beratung dieses Gesetzes kommen, dann einmal, verehrter Herr Präsident, sowohl von Ihnen als auch vom Ältestenrat auch diesen Problemen in der Weise Rechnung getragen wird, daß sie an den Anfang einer Tagesordnung gesetzt werden.
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Das ist eine Privatäußerung von mir.
Wenn ich nun zu meinem Bericht komme, so lassen Sie mich sagen, daß wir in der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für öffentliche Fürsorge und für Gesundheitswesen am 14. März zu dem Antrag der Sozialdemokratischen Partei Stellung genommen haben, der besagte, daß die Bundesregierung möglichst bald eine bundeseinheitliche Regelung der Krüppelfürsorge vornehmen möge. In der Sitzung, in der wir zu diesem Problem Stellung genommen haben, stellten wir erfreulicherweise fest, daß im Bundesministerium des Innern schon Beratungen über diese Dinge im Gange waren, und zwar auf Grund von Anträgen der an diesen Dingen interessierten Verbände, die schon im Dezember gemeinsam an das Innenministerium den Antrag gestellt hatten, zu einer bundeseinheitlichen Regelung zu kommen.
Daß eine bundeseinheitliche Regelung notwendig ist, ergibt sich aus der Verschiedenartigkeit, mit der das Krüppelfürsorgegesetz in den verschiedenen Ländern des Bundes gehandhabt wird. Rechtsgrundlage dieses Gesetzes ist an sich die Fürsorgepflichtverordnung des Jahres 1924 aus Preußen. In den verschiedenen Ländern sind aber zu dieser Fürsorgepflichtverordnung zusätzliche Bestimmungen getroffen worden. Auch nach dem Krieg ist in den Ländern eine verschiedene ,Handhabung dieses Gesetzes zutage getreten.
Wir haben uns an Hand von Referaten nach den beiden Hauptgesichtspunkten, nach denen zu diesem Gesetz Stellung genommen werden kann und muß, nämlich nach der fürsorgerechtlichen Seite und nach der medizinischen Seite hin, davon überzeugen lassen, daß an sich drei Wege möglich sind, zu einer gesetzlichen Neuordnung zu kommen: entweder die Krüppelfürsorge in die zu erwartende neue Fürsorgepflichtverordnung mit einzubauen oder aber zu einer Koordinierung der einzelnen Bestimmungen auf der Länderbasis zu kommen. Als dritter Weg schien uns derjenige gangbar zu sein, ein besonderes Gesetz zu schaffen. Wenn der Ausschuß für öffentliche Fürsorge gemeinsam mit dem Ausschuß für Gesundheitsfragen sich zu dem letzten entschlossen hat, dann hauptsächlich aus dem Gesichtspunkt, daß seit der ersten Schaffung eines Krüppelfürsorgegesetzes im Jahre 1920 die Medizin und die medizinische Erkenntnis derartige Fortschritte gemacht haben, daß die in dem damaligen Krüppelfürsorgegesetz, dessen Wert nicht verkannt sein und dessen Wirkung nicht abgeleugnet werden soll, getroffenen Bestimmungen doch nicht mehr der heutigen medizinischen Erkenntnis und den daraus folgenden Verpflichtungen für den Staat und für die Träger der sozialen Maßnahmen entsprechen. So sind sowohl die Mitglieder des Ausschusses für öffentliche Fürsorge als auch die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheitswesen einstimmig zu dem Entschluß gekommen, dem Hohen Hause vorzuschlagen, es möge dem Antrag, der ihm unter Drucksache Nr. 2068 vorliegt, seine Zustimmung geben:
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag baldmöglichst ein Krüppelfürsorgegesetz, entsprechend dem Antrag der Fraktion der SPD — Nr. 1869 der Drucksachen —, vorzulegen.