Rede von
Anton
Storch
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Lenz hat im wesentlichen schon gesagt, um was es sich hier handelt. Es kann auf
keinen Fall davon gesprochen werden, daß es sich hier um ein Teilgesetz für die allgemeine Rentenerhöhung handeln soll, sondern hier handelt es sich nur darum, den in der Knappschaftsversicherung versicherten Menschen auch über das 30. Berufsjahr hinaus eine weitere Steigerung der Renten durch die eigene Beitragsleistung zu ermöglichen. Sie sollten sich klar darüber sein, daß die Mittel, die hierfür aufgewandt werden müssen, zwar, direkt gesehen, aus den Staatszuschüssen für die Rentenversicherung der Bergleute gezahlt werden müssen; aber im wesentlichen werden die Mittel, die hier gebraucht werden, durch das erhöhte Beitragsaufkommen in der Knappschaftsversicherung aufgebracht.
Wir benötigen für dieses Gesetz für das rückliegende halbe Jahr insgesamt 4,4 Millionen DM. Diese Gelder sind vorhanden. Wir brauchen darüber hinaus für das nächste volle Jahr 11,4 Millionen DM. Auch die Deckung ist gegeben. Wir müssen uns allerdings klar darüber sein, daß die Belastung aus diesem Gesetz weiterhin steigen wird; sie wird den Höchstbetrag einer jährlichen Mehrausgabe von 29,3 Millionen DM im Jahre 1960 erreichen.
Es ist so, wie der Herr Abgeordnete Lenz bereits sagte: Es handelt sich offensichtlich um eine vielleicht damals gar nicht gewollte Ungerechtigkeit. Man hat eine gesetzliche Formulierung in der Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan über die Regelung der Rentenversicherung des Bergbaues herausgebracht, die nicht klar übersehen hat, daß in der Zukunft die Bewertung des Geldes anders sein könnte, als sie damals war. Aus diesen neuen Entwicklungen heraus hat sich eben der Zustand ergeben, daß der Bergmann zwar 40 Berufsjahre' leisten kann, er darf 40 Jahre Beitrag an die Knappschaft bezahlen; aber über den Rahmen dessen, was er sich an Steigerungsbeträgen in 30jähriger Berufsarbeit erworben hat, kann er keine weiteren Rechte erwerben. Ich glaube, Sie alle in diesem Hohen Hause sind damit einverstanden, daß wir diesen offensichtlich ungerechten Zustand so schnell wie möglich beseitigen.