Rede:
ID0112903300

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Dr.: 1
    7. Wellhausen.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. April 1951 4895 129. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 4. April 1951. Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abg. Leddin 4896B Mandatsniederlegung des Abg. von Knoeringen 4897A Eintritt des Abg. Dr. Kreyssig in den Bundestag 4897A Eintritt des Abg. Dr. Preller in den Bundestag 4897A Fernschreiben des Abg. Dr. Doris an den Bayerischen Innenminister Dr. Hoegner betr. Verbot von Versammlungen der SRP in Bayern 4897A Geschäftliche Mitteilungen . 4897C, 4922B, 4935B, 4945B, 4946A Urlaubsgesuch des Abg. Dr. Dorls . 4897C, 4945B Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzen über die Rechtsstellung heimatloser Aus- länder im Bundesgebiet 4897D über eine Finanzhilfe für das Land Schleswig-Holstein 4897D zur weiteren Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes 4897D über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verlängerung der Prioritätsfristen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes 4897D zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen 4897D zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes 4897D Zweites Gesetz über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft 4897D zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 4898A über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung . . . 4898A über den Verkehr mit Vieh und Fleisch . 4898A zur Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein 4898A zur Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes 4898A Beschlußfassung des Bundesrats zum Gesetz über die Errichtung einer Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft 4898A Zustimmung des Bundesrats zu den Verordnungen über die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über die Preise für Roheisen, Walzwerkserzeugnisse und Schmiedestücke, über die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung zur Änderung von Preisen für Steinkohle, Steinkohlenkoks und Steinkohlenbriketts aus den Revieren Ruhr und Aachen und zur Ergänzung und Änderung der Verordnung über Getreidepreise für die Monate Oktober 1950 bis Juni 1951 4898A Anfrage Nr. 117 der Abg. Karpf u. Gen. betr. steuerliche Behandlung der Heimarbeiter und Hausgewerbetreibenden in der Aschaffenburger Bekleidungsindustrie (Nrn. 1355 und 2098 der Drucksachen) . . 4398A Anfrage Nr. 151 der Abg. Dr. Wuermeling, Junglas u. Gen. betr. Beseitigung der Doppelgleisigkeit in der Verwaltung der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft (Nrn. 1755, 1835 und 2084 der Drucksachen) . . 4898B Anfrage Nr. 164 der Fraktion der SPD betr. Anordnung über betriebliche Erziehungsmaßnahmen bei Jugendlichen vom 22. Oktober 1943 (Nrn. 1964 und 2073 der Drucksachen) 4898B Anfrage Nr. 166 der Fraktion der BP betr Abgeltung von Besatzungsschäden im Verhältnis 10 zu 1 (Nrn. 1994 und 2083 der Drucksachen) 4898B Anfrage Nr. 167 der Fraktion der SPD betr Auslieferung von Deutschen an eine Besatzungsmacht (Nrn. 2001 und 2097 der Drucksachen) 4898B Anfrage Nr. 168 der Fraktion der SPD betr. 4. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (Nrn. 2002 und 2103 der Drucksachen) 4898B Anfrage Nr. 172 der Fraktion der FDP betr. Preußische Gemäldesammlungen (Nrn. 2049 und 2104 der Drucksachen) . . . 4898C Bericht des Bundesministers der Finanzen über die Ausführung des Beschlusses des Deutschen Bundestags vom 22. Februar 1951 betr. Stundung der Soforthilfeabgabe (Nr. 2102 der Drucksachen) . . . 4898C Beratung der Interpellation der Fraktion des Zentrums und der Fraktion der BP betr. Wiederherstellung der deutschen Rechte ail dem Konzern der Vereinigten Glanzstoff-Fabriken AG. (Nr. 2014 der Drucksachen) 4898C Dr. Bertram (Z), Interpellant . . . 4898C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4899D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaus sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Nrn. 1858, zu 1858 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nrn. 2042, zu 2042 der Drucksachen) . . 4900B Sabel (CDU), Berichterstatter . . . . 4900C Müller (Frankfurt) (KPD): zur Geschäftsordnung . . . 4903A, 4928B zur Sache 4909D, 4916B, 4926C, 4927B, 4928D zur Abstimmung 4923A Dr. Koch (SPD) 4903B Loritz (WAV) 4904C Dr. Wellhausen (FDP) 4905D, 4909B, 4913A, 4924B, 4928C Bergmann (SPD) 4906D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 4907B, 4920A, 4925A Walter (DP) 4911C Pelster (CDU) 4912A, 4921B Dr. Seelos (BP) 4913D Imig (SPD) 4914C von Thadden (DRP) 4917B Dr. Wuermeling (CDU) 4917D Kuhlemann (DP) 4919C Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 4922A Unterbrechung der Sitzung . . 4922B Determann (Z) 4922C Richter (Frankfurt) (SPD) 4924A Dr. Schöne (SPD) 4925C Dr. von Brentano (CDU) 4928A Abstimmungen . 4908C, 4909C, 4911D, 4923B, 4924A, 4926D, 4928C, 4929A Zurückziehung des von den Abg. Strauß u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Mineralölbewirtschaftung (Nr. 2070 der Drucksachen) 4929B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Nr. 2089 der Drucksachen) 4929B Ausschußüberweisung 4929C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Ergänzungsgesetz) (Nr. 2082 der Drucksachen) 4929B Naegel (CDU), Antragsteller . . . 4929D Loritz (WAV) 4930C Harig (KPD) 4930D Ausschußüberweisung 4931B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vermeidung von Härten in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei langer bergmännischer Tätigkeit (Nr. 2058 der Drucksachen) 4931B Lenz (CDU), Antragsteller 4931C Storch, Bundesminister für Arbeit 4931D, 4934C Dannebom (SPD) 4932B Kohl (Stuttgart) (KPD) 4933C Willenberg (Z) 4934D Ausschußüberweisung 4935B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen): Einzelplan XIII — Haushalt des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen (Nr. 1914 der Drucksachen) . 4935B Dr. Bärsch (SPD), Berichterstatter . 4935B Bausch (CDU) 4935C, 4942D Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 4936B, 4939C, 4943C Cramer (SPD) - 4937C Brese (CDU) 4941C Kohl (Heilbronn) (FDP) 4942A Dr. Tillmanns (CDU) 4943B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . 4943B Beschlußfassung 4943D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge (31. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Krüppelfürsorge (Nrn. 2068, 1869 der Drucksachen) . 4944A Frau Niggemeyer (CDU), Berichterstatterin 4944A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4944D Beschlußfassung 4945A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kulturpolitik (37. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Rat für Formentwicklung deutscher Erzeugnisse in Industrie und Handwerk (Nrn. 2074, 1347 der Drucksachen) . . . 4945B Gaul (FDP), Berichterstatter . . . 4945B Beschlußfassung 4945D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 105) 4946A Beschlußfassung 4946C Nächste Sitzung 4946C Die Sitzung wird um 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Georg Pelster


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wird wohl von niemandem bestritten, daß der Ausschuß sich wirklich Mühe gegeben hat, in der Frage der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats nach Möglichkeit zu einer einmütigen Auffassung zu kommen. Dieses Problem ist aber außerordentlich schwierig. Die Meinungen gehen da sehr weit auseinander. Wieweit sie auseinandergehen, das hat ja die Beratung zu § 4 gezeigt, wo man der Meinung ist, daß alle Macht nach unten in die Betriebe hineingelegt werden soll.
    Der Vorschlag des Ausschusses für Arbeit ist von dem Ausschußvorsitzenden erläutert worden. Wir haben nach Abschluß der Ausschußberatungen die Dinge weiter diskutiert. Sie alle, die Sie dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik und dem für Arbeit angehören, wissen, daß dieser Vorschlag mehr oder weniger ein Versuch war, die Arbeiten des Ausschusses wenigstens abzuschließen, einen Bericht zu ermöglichen, aber die Tür trotzdem offen zu lassen, um vielleicht doch noch eine bessere Formulierung zu finden.
    Meine politischen Freunde und ich sind der Meinung, daß der Apparat zu schwerfällig ist, der nach dem Ausschußvorschlag für die Wahl der Arbeitnehmervertreter aufgestellt werden soll. Wenn wir neben den Betriebsräten der einzelnen Werke, die in Einheitsgesellschaften zusammengeschlossen werden, noch einen Wahlkörper hätten, der doppelt soviel Mitglieder wie die Betriebsräte zählen würde, dann wäre das ein schwerfälliger Apparat; denn der Wahlkörper könnte außerordentlich groß sein. Ich erinnere daran, daß die Hibernia elf Zechen hat. Ich denke, ich bin aus Bergarbeiterkreisen recht unterrichtet worden.

    (Zuruf rechts: Dreizehn!)

    Alle diese Zechen haben ihren eigenen Betriebsrat. Es sind zirka 25 000 Arbeitnehmer. Wenn nun zu den Betriebsräten in den einzelnen Zechenbetrieben noch Wahlmänner in der doppelten Anzahl gewählt werden, wird der Apparat nach der Auffassung meiner politischen Freunde und nach meiner eigenen Ansicht zu groß. Wir haben uns deshalb entschlossen, einen Abänderungsantrag zu stellen, daß der Wahlkörper nicht in dieser Form eingerichtet wird. Wir folgen weitgehend der Regierungsvorlage und wollen in diesem Gesetz festgelegt wissen, daß aus der Arbeitnehmerschaft der Betriebe heraus zwei Vertreter als Aufsichtsratsmitglieder bestimmt werden sollen. Es sollen dies ein Arbeiter und ein Angestellter sein. Beide, sowohl der Arbeiter als auch der Angestellte, sollen vom Vertrauen der Arbeitnehmerschaft getragen sein, der Angestellte vom Vertrauen der Angestelltenschaft, der Arbeiter vom Vertrauen der Arbeiterschaft der Betriebe. Wir möchten verhüten, daß der Angestelltenvertreter unter Umständen von der Mehrheitsgruppe der Arbeitervertreter bestimmt wird; denn das könnte
    leicht eintreten, entspräche aber nicht dem Sinn des Gesetzes, wie wir es verstehen und haben wollen. Wir sind der Meinung, daß es gut ist, wenn die Angestelltenmitglieder des Betriebsrats für sich das Angestelltenmitglied des Aufsichtsrats wählen, das dem Wahlorgan vorgeschlagen wird. Ebenso soll von den Arbeitermitgliedern des Betriebsrats der Arbeitervertreter für den Aufsichtsrat benannt werden.
    Wir wünschen weiter auch eine Berücksichtigung der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften, weil sie ja auch vom Vertrauen der Arbeitnehmerschaft der Betriebe getragen sind. Wenn das nicht der Fall wäre, könnten ja keine Mitglieder der Gewerkschaften da sein. Wir wollen, daß die Gewerkschaften in engstem Benehmen mit den Betriebsräten von sich aus ebenfalls zwei Kandidaten für diese Wahl zum Aufsichtsrat vorschlagen. Ich bin gewiß, daß dieses Vorschlagsrecht immer nur im Benehmen und in Zusammenarbeit mit den Spitzenorganisationen ausgeübt wird. Ich weiß, daß dem Wort „Spitzenorganisation" etwas Ominöses anhaftet.

    (Zuruf der Abg. Frau -Kalinke.)

    Wir wollen uns aber über eines im klaren sein, und ich glaube, das ganz offen aussprechen zu müssen. Ich habe lange genug in der deutschen Arbeiterbewegung gestanden und weiß, daß es oft gut ist, wenn von oben, von überbetrieblicher Ebene ein regulierender Einfluß ausgeübt wird. Ein solcher Einfluß wirkt auch dann regulierend, wenn betriebsegoistische Interessen irgendwie eine Rolle zu spielen beginnen.
    Ich bin der festen Überzeugung, daß die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ihre Kandidaten den Betriebsmitgliedern, also der Arbeitnehmerschaft des Betriebes, niemals aufzwingen werden, also nicht gewissermaßen diktatorisch handeln werden.

    (Zuruf von der FDP: Sie sind ein Optimist!)

    Die Aufstellung kann nur in der Zusammenarbeit aller Gruppen geschehen. Wenn diese vier Vorschläge so zustande kommen, dann wird es auch richtig sein, wenn das fünfte Mitglied nach § 4 Abs. 1 b, das sogenannte unabhängige Mitglied, von übergeordneter Stelle auf dieselbe Art und Weise gewählt bzw. dem Wahlorgan in Vorschlag gebracht wird.
    Wir haben uns deshalb erlaubt, Ihnen den § 6 in der von uns gewünschten Fassung in Umdruck Nr. 110 vorzulegen. Sie haben bei dem Interesse, das gerade dieser Paragraph findet, sicher bereits davon Kenntnis, und ich kann es mir wohl ersparen, auf die Dinge im einzelnen einzugehen und alles nochmals in Einzelheiten vorzutragen. Ich wiederhole: zwei Mitglieder aus den Betrieben, ein Arbeiter und ein Angestellter; ich wiederhole weiter: zwei Mitglieder, die von den Gewerkschaften — meinetwegen Spitzenorganisationen im Benehmen mit den Gewerkschaften —, aber auch in Beratung mit den Betriebsangehörigen vorgeschlagen werden, wobei das fünfte Mitglied ebenfalls auf diese Art und Weise benannt wird. Sie lesen in Abs. 4 des § 6: „Für das in § 4 Absatz 1 Buchstabe b bezeichnete weitere Mitglied gilt Absatz 3 entsprechend". Diese Vorschläge werden dem Wahlorgan zugeleitet. Abs. 5 sagt: „Das Wahlorgan ist an die Vorschläge der Betriebsräte und der Spitzenorganisationen .gebunden". Eine Divergenz kann vielleicht dadurch bestehen, daß wir gewünscht haben, statt „Spitzenorganisation"


    (Pelster)

    „Spitzenorganisationen" zu sagen. Ich glaube, dagegen kann niemand etwas haben. Wir machen dieses Gesetz ja nicht für heute und morgen; wir machen es auch nicht für ein halbes Jahr oder für ein ganzes Jahr. Wir wollen nicht, daß durch die Fassung des Gesetzes jedwede mögliche Entwicklung — ganz egal, wie sie läuft; niemand kann etwas voraussehen — irgendwie verbaut wird. Ich bin mir klar darüber, daß die vernünftigen Menschen aus der Arbeitnehmerbewegung mit mir einer Meinung sind, daß dagegen nichts einzuwenden ist.
    Das hätte ich zu § 6 zu sagen. Ich bitte, dem § 6 in der Fassung, wie wir sie vorgelegt haben, Ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Wellhausen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Wellhausen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Die Fraktion der FDP stellt zu § 6 einen Antrag, der Ihnen inzwischen im Umdruck vorliegt. Ich werde ihn aber doch vorlesen, da ich höre, daß er nicht überall vorliegt:
    § 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

    (2) Die Vertreter der Arbeitnehmer müssen Arbeiter oder Angestellte der zum Unternehmen gehörenden Betriebe sein. Für ihre Wahl können die Betriebsräte der zum Unternehmen gehörenden Betriebe nach Beratung mit den im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften und die Arbeitnehmer Wahlvorschläge aufstellen. Die Wahlvorschläge der Arbeitnehmer müssen von mindestens einem Zehntel der Arbeitnehmer des Unternehmens oder von mindestens 100 Arbeitnehmern unterzeichnet sein. Jeder Wahlvorschlag muß mindestens die doppelte Zahl von Namen enthalten, wie Vertreter zu wählen sind.

    § 6 Abs. 3 wird gestrichen.
    Zur Begründung darf ich kurz folgendes ausführen. Ich bin mit meinem Vorredner der Meinung, daß sich Arbeitskreis und Ausschüsse sehr große Mühe gegeben haben, in diesem Punkte zu einer Lösung zu kommen. Der Vorschlag in der Regierungsvorlage bedeutete praktisch — das ist im Ausschuß und besonders im Arbeitskreis sehr oft erörtert worden — ein reines Kopfnicken der Generalversammlung. Es ist — vorsichtig ausgedrückt — eine Übertreibung, wenn man eine solche Generalversammlung dann als ein Wahlorgan bezeichnet. Eine Institution, die mit dem Kopf zu nicken hat — sie muß nicken — in einer Demokratie als ein Wahlorgan zu bezeichnen, ist meines Erachtens eine reine Farce.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Das kann die FDP unter gar keinen Umständen mitmachen.
    Wir sind aber der Meinung, daß der § 6 in Abs. 1 in bezug auf das nunmehrige Wahlorgan, das nicht mehr die Generalversammlung ist, einen guten Mittelweg gefunden hat. Wir glauben, daß es nicht richtig ist, die Betriebsräte zum alleinigen Wahlorgan zu machen. Denn der Arbeiter und der Angestellte haben mit Recht bei ihrer Stimmabgabe zur Wahl des Betriebsrates bei der Beurteilung der Kandidaten andere Gesichtspunkte in den Vordergrund gerückt, die zu beachten nötig ist, als wenn sie jemanden in den Aufsichtsrat des Unternehmens delegieren wollen. Das ist im Ausschuß so ausführlich — stundenlang, möchte ich sagen erörtert worden, daß ich darauf verzichte, es hier zu wiederholen. Es ist nach meiner Auffassung auch keineswegs so, wie uns Freund Pelster gesagt hat, daß das Wahlorgan zu schwerfällig sei. Man darf in solchen Fällen nicht immer mit dem Beispiel Hibernia arbeiten. Vielmehr ergibt sich auf diese Weise in der großen Mehrzahl der Fälle ein durchaus arbeits- und funktionsfähiges Wahlorgan.
    Wir weichen von dem Ausschußbericht entscheidend in den weiteren Absätzen des § 6 ab. Wir sind der Meinung — ich sage das aus voller Überzeugung und werde immer dieser Überzeugung bleiben —, daß die Betriebsnähe des zu Wählenden das Entscheidende ist. Diese Betriebsnähe kann überhaupt nicht besser dokumentiert werden als dadurch, daß ausschließlich Mitglieder des Unternehmens selbst, Angestellte und Arbeiter, gewählt werden. Wir wollen nicht dieses kollektivistische Denken, und — nehmen Sie es mir nicht übel — wenn Sie glauben, sich nur auf die Gewerkschaften und hur auf die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften verlassen zu können — das ist doch der Unterton Ihres Antrages —, stellen Sie meines Erachtens den Betriebsräten, vor allem aber den Arbeitern und Angestellten des Unternehmens, die doch der Träger der ganzen Angelegenheit sind, ein sehr schlechtes Zeugnis, ein Minderwertigkeitszeugnis aus.

    (Sehr richtig! rechts. — Zuruf von der SPD.)

    — Das kann doch nicht Ihr Glaube sein, Herr Richter,

    (Abg. Richter [Frankfurt] : Auch nicht Ihrer!)

    daß Sie bei den Gewerkschaften nun alle Wahrheit und Weisheit gepachtet haben. Ich weiß, daß speziell Sie persönlich sich sehr darum bemühen; denn Sie kenne ich ja am besten. Wir wollen aus den Arbeitnehmern funktionsfähige, selbständige, verantwortungsbewußte Leute machen. Deswegen wollen wir sie in die Aufsichtsräte entsenden und nicht Angehörige der Gewerkschaftsorganisationen oder gar der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften. Wenn das eine Erziehungsarbeit bedeutet, dann, bitte, leisten Sie doch von den Gewerkschaften aus diese Erziehungsarbeit. Wir sind sehr damit einverstanden. Sorgen Sie dafür

    (Abg. Richter [Frankfurt] : Sie wehren sich ja dagegen!)

    — verehrter Herr Richter, ich meine manchen Ihrer Funktionäre, nicht Sie —, daß überlegene, hervorragende Facharbeiter, Meister, Angestellte, Oberingenieure auch die richtigen Begriffe für ihre Arbeit und ihre Aufgaben im Aufsichtsrat bekommen. Aber nehmen Sie es ihnen doch nicht ab, werden Sie doch nicht ihr Vormund oder gar ihre Hebamme. Das haben die nicht nötig.

    (Zustimmung bei der FDP.)

    Wir wollen, daß die Arbeitnehmer selber ihre Rechte wahrnehmen.
    Ich glaube, damit habe ich zur Begründung unseres Vorschlages genug gesagt.

    (Beifall bei der FDP.)