Rede von
Alfred
Loritz
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§ 1 statuiert die allgemeine Besetzungsnorm auf Grund des Mitbestimmngsgesetzes, und deswegen kann man hier auch darüber sprechen! Wir lehnen diese Besetzung ab und geben die Begründung dafür. Ich denke nicht daran, eine allgemeine Debatte zu eröffnen, sondern ich spreche, wie ich schon sagte, zu § 1 des Gesetzes.
Und auf einen Zwischenruf, Herr Präsident — das möchte ich Ihnen auch noch sagen —, muß ich unter allen Umständen zu antworten Gelegenheit haben. Auf den Zwischenruf: Aktionäre sind doch auch mehrfach in verschiedenen Aktiengesellschaften im Aufsichtsrat tätig! — kann ich nur antworten: Vielleicht in ein paar anderen, vielleicht in einem Dutzend anderer, niemals aber in allen der betreffenden Branche.
— Ich warte nur, bis ich ruhig sprechen kann.
Und noch ein Zweites möchte ich Ihnen sagen, meine Damen und Herren: Wir glauben, daß es andere Mittel gibt, um das Los der Arbeitnehmer zu bessern, und da würden wir freudigst mitmachen. Davon steht aber in diesem Gesetz, weder in § 1 noch sonstwo, leider gar nichts drinnen, nämlich davon, den Arbeitern die Möglichkeit zu geben, bei Fabriken und Gesellschaften, die auf Grund der heutigen Konjunktur unerhört große Gewinne machen, eine Mitbeteiligung am Mehrgewinn zu erzielen. Die Bestimmungen, die uns heute präsentiert werden, werden von manchen Kreisen vielleicht deswegen so befürwortet, weil man damit die Augen der Öffentlichkeit und die Augen der Arbeitnehmer davon ablenken will, daß ihnen der Wert des Geldes unter der Hand zerrinnt, daß sie durch das Steigen der Preise wirtschaftlich immer schlechter gestellt werden.