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ID0112900300

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Metadaten
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    11. Wirtschaft.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 129. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. April 1951 4895 129. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 4. April 1951. Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abg. Leddin 4896B Mandatsniederlegung des Abg. von Knoeringen 4897A Eintritt des Abg. Dr. Kreyssig in den Bundestag 4897A Eintritt des Abg. Dr. Preller in den Bundestag 4897A Fernschreiben des Abg. Dr. Doris an den Bayerischen Innenminister Dr. Hoegner betr. Verbot von Versammlungen der SRP in Bayern 4897A Geschäftliche Mitteilungen . 4897C, 4922B, 4935B, 4945B, 4946A Urlaubsgesuch des Abg. Dr. Dorls . 4897C, 4945B Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzen über die Rechtsstellung heimatloser Aus- länder im Bundesgebiet 4897D über eine Finanzhilfe für das Land Schleswig-Holstein 4897D zur weiteren Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes 4897D über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verlängerung der Prioritätsfristen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes 4897D zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen 4897D zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes 4897D Zweites Gesetz über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft 4897D zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 4898A über die Bemessung und Höhe der Arbeitslosenfürsorgeunterstützung . . . 4898A über den Verkehr mit Vieh und Fleisch . 4898A zur Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein 4898A zur Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes 4898A Beschlußfassung des Bundesrats zum Gesetz über die Errichtung einer Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft 4898A Zustimmung des Bundesrats zu den Verordnungen über die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über die Preise für Roheisen, Walzwerkserzeugnisse und Schmiedestücke, über die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung zur Änderung von Preisen für Steinkohle, Steinkohlenkoks und Steinkohlenbriketts aus den Revieren Ruhr und Aachen und zur Ergänzung und Änderung der Verordnung über Getreidepreise für die Monate Oktober 1950 bis Juni 1951 4898A Anfrage Nr. 117 der Abg. Karpf u. Gen. betr. steuerliche Behandlung der Heimarbeiter und Hausgewerbetreibenden in der Aschaffenburger Bekleidungsindustrie (Nrn. 1355 und 2098 der Drucksachen) . . 4398A Anfrage Nr. 151 der Abg. Dr. Wuermeling, Junglas u. Gen. betr. Beseitigung der Doppelgleisigkeit in der Verwaltung der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft (Nrn. 1755, 1835 und 2084 der Drucksachen) . . 4898B Anfrage Nr. 164 der Fraktion der SPD betr. Anordnung über betriebliche Erziehungsmaßnahmen bei Jugendlichen vom 22. Oktober 1943 (Nrn. 1964 und 2073 der Drucksachen) 4898B Anfrage Nr. 166 der Fraktion der BP betr Abgeltung von Besatzungsschäden im Verhältnis 10 zu 1 (Nrn. 1994 und 2083 der Drucksachen) 4898B Anfrage Nr. 167 der Fraktion der SPD betr Auslieferung von Deutschen an eine Besatzungsmacht (Nrn. 2001 und 2097 der Drucksachen) 4898B Anfrage Nr. 168 der Fraktion der SPD betr. 4. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (Nrn. 2002 und 2103 der Drucksachen) 4898B Anfrage Nr. 172 der Fraktion der FDP betr. Preußische Gemäldesammlungen (Nrn. 2049 und 2104 der Drucksachen) . . . 4898C Bericht des Bundesministers der Finanzen über die Ausführung des Beschlusses des Deutschen Bundestags vom 22. Februar 1951 betr. Stundung der Soforthilfeabgabe (Nr. 2102 der Drucksachen) . . . 4898C Beratung der Interpellation der Fraktion des Zentrums und der Fraktion der BP betr. Wiederherstellung der deutschen Rechte ail dem Konzern der Vereinigten Glanzstoff-Fabriken AG. (Nr. 2014 der Drucksachen) 4898C Dr. Bertram (Z), Interpellant . . . 4898C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4899D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen des Bergbaus sowie der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Nrn. 1858, zu 1858 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nrn. 2042, zu 2042 der Drucksachen) . . 4900B Sabel (CDU), Berichterstatter . . . . 4900C Müller (Frankfurt) (KPD): zur Geschäftsordnung . . . 4903A, 4928B zur Sache 4909D, 4916B, 4926C, 4927B, 4928D zur Abstimmung 4923A Dr. Koch (SPD) 4903B Loritz (WAV) 4904C Dr. Wellhausen (FDP) 4905D, 4909B, 4913A, 4924B, 4928C Bergmann (SPD) 4906D Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU) . 4907B, 4920A, 4925A Walter (DP) 4911C Pelster (CDU) 4912A, 4921B Dr. Seelos (BP) 4913D Imig (SPD) 4914C von Thadden (DRP) 4917B Dr. Wuermeling (CDU) 4917D Kuhlemann (DP) 4919C Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 4922A Unterbrechung der Sitzung . . 4922B Determann (Z) 4922C Richter (Frankfurt) (SPD) 4924A Dr. Schöne (SPD) 4925C Dr. von Brentano (CDU) 4928A Abstimmungen . 4908C, 4909C, 4911D, 4923B, 4924A, 4926D, 4928C, 4929A Zurückziehung des von den Abg. Strauß u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Mineralölbewirtschaftung (Nr. 2070 der Drucksachen) 4929B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Nr. 2089 der Drucksachen) 4929B Ausschußüberweisung 4929C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Ergänzungsgesetz) (Nr. 2082 der Drucksachen) 4929B Naegel (CDU), Antragsteller . . . 4929D Loritz (WAV) 4930C Harig (KPD) 4930D Ausschußüberweisung 4931B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vermeidung von Härten in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei langer bergmännischer Tätigkeit (Nr. 2058 der Drucksachen) 4931B Lenz (CDU), Antragsteller 4931C Storch, Bundesminister für Arbeit 4931D, 4934C Dannebom (SPD) 4932B Kohl (Stuttgart) (KPD) 4933C Willenberg (Z) 4934D Ausschußüberweisung 4935B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen): Einzelplan XIII — Haushalt des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen (Nr. 1914 der Drucksachen) . 4935B Dr. Bärsch (SPD), Berichterstatter . 4935B Bausch (CDU) 4935C, 4942D Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 4936B, 4939C, 4943C Cramer (SPD) - 4937C Brese (CDU) 4941C Kohl (Heilbronn) (FDP) 4942A Dr. Tillmanns (CDU) 4943B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . 4943B Beschlußfassung 4943D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge (31. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Krüppelfürsorge (Nrn. 2068, 1869 der Drucksachen) . 4944A Frau Niggemeyer (CDU), Berichterstatterin 4944A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4944D Beschlußfassung 4945A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kulturpolitik (37. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Rat für Formentwicklung deutscher Erzeugnisse in Industrie und Handwerk (Nrn. 2074, 1347 der Drucksachen) . . . 4945B Gaul (FDP), Berichterstatter . . . 4945B Beschlußfassung 4945D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 105) 4946A Beschlußfassung 4946C Nächste Sitzung 4946C Die Sitzung wird um 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, den wegen dienstlicher Inanspruchnahme gestellten Urlaubsanträgen zuzustimmen. Ich möchte mich, da ich erst in diesem Augenblick von einer Dienstreise zurückgekehrt bin, zunächst informieren, ob ärztliche Atteste bei den Abgeordneten vorliegen, die krankheitshalber Urlaub erbitten. Ich werde Ihnen in kurzer Zeit vorschlagen, welche Entscheidung zu fällen ist.
    Ich stelle fest, daß Herr Abgeordneter Dr. Wellhausen, der sich ursprünglich für heute entschuldigt hatte, anwesend ist.
    Entsprechend der Übung des Hauses werden die übrigen amtlichen Mitteilungen ohne Verlesung ins stenographische Protokoll aufgenommen:
    Der Deutsche Bundesrat hat unter dem 16. März 1951 mitgeteilt, daß er in seiner Sitzung am gleichen Tage den nachstehenden Gesetzen zugestimmt habe bzw. einen Antrag gemäß Art. '77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht stelle:
    Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet;
    Gesetz über eine Finanzhilfe für das Land Schleswig-Holstein;
    Gesetz zur weiteren Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes;
    Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verlängerung der Prioritätsfristen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes;
    Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über den
    Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen; Gesetz zur Änderung und Ergänzung des
    Wertpapierbereinigungsgesetzes;


    (Präsident Dr. Ehlers)

    Zweites Gesetz über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft;
    Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung;
    Gesetz über die Bemessung und Höhe der
    Arbeitslosenfürsorgeunterstützung;
    Gesetz über den Verkehr mit Vieh und
    Fleisch;
    Gesetz zur Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein;
    Gesetz zur Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes.
    Gegen das Gesetz über die Errichtung einer Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft werde er einen Einspruch gemäß Art. 77 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht einlegen.
    Den Verordnungen über die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über die Preise für Roheisen, Walzwerkserzeugnisse und Schmiedestücke, über die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung zur Änderung von Preisen für Steinkohle, Steinkohlenkoks und Steinkohlenbriketts aus den Revieren Ruhr und Aachen und zur Ergänzung und Änderung der Verordnung über Getreidepreise für die Monate Oktober 1950 bis Juni 1951 habe er mit Änderungen zugestimmt.
    Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 27. März 1951 die Anfrage Nr. 117 der Abgeordneten Karpf und Genossen betreffend steuerliche Behandlung der Heimarbeiter und Hausgewerbetreibenden in der Aschaffenburger Bekleidungsindustrie — Drucksache Nr. 1355 — beantwortet. Die Antwort . wird als Drucksache Nr. 2098 vervielfältigt.
    Der Herr Bundesminister für Arbeit hat am 8. März 1951 zur Anfrage Nr. 151 der Abgeordneten Dr. Wuermeling, Junglas und Genossen betreffend Beseitigung der Doppelgleisigkeit in der Verwaltung der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft — Drucksachen Nr. 1755, 1835 — im Nachgang zu seiner Antwort vom 25. Januar 1951 berichtet. Das Schreiben ist als Drucksache Nr. 2084 abgedruckt.
    Der Herr Bundesminister für Arbeit hat am 7. März 1951 die Anfrage Nr. 164 der Fraktion der SPD betreffend Anordnung über betriebliche Erziehungsmaßnahmen bei Jugendlichen vom 22. Oktober 1943 — Drucksache Nr. 1964 — beantwortet. Die Antwort ist als Drucksache Nr. 2073 vervielfältigt.
    Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 15. März 1951 die Anfrage Nr. 166 der Fraktion der Bayernpartei betreffend Abgeltung von Besatzungsschäden im Verhältnis 10 zu 1 — Drucksache Nr. 1994 — beantwortet. Die Antwort ist als Drucksache Nr. 2083 vervielfältigt.
    Der Herr Bundesminister der Justiz hat unter dem 20. März 1951 die Anfrage Nr. 167 der Fraktion der SPD betreffend Auslieferung von Deutschen an eine Besatzungsmacht — Drucksache Nr. 2001 — beantwortet. Die Antwort ist als Drucksache Nr. 2097 vervielfältigt.
    Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 29. März 1951 die Anfrage Nr. 168 der Fraktion der SPD betreffend Vierte Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses — Drucksache Nr. 2002 — beantwortet. Die Antwort ist als Drucksache Nr. 2103 vervielfältigt.
    Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 31. März 1951 die Anfrage Nr. 172 der Fraktion der FDP betreffend Preußische Gemäldesammlungen — Drucksache Nr. 2049 — beantwortet. Die Antwort ist als Drucksache Nr. 2104 vervielfältigt.
    Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 27. März 1951 über die Ausführung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 22. Februar 1951 betreffend Stundung der Soforthilfeabgabe berichtet. Sein Schreiben ist als Drucksache Nr. 2102 vervielfältigt.
    Meine Damen und Herren! Ich rufe Punkt 1 der
    Tagesordnung auf:
    Beratung der Interpellation der Abgeordneten Frau Wessel und Fraktion des Zentrums, Dr. Seelos und Fraktion der Bayernpartei, Tichi, Schuster und Genossen betreffend Wiederherstellung der deutschen Rechte an dem Konzern der Vereinigte Glanzstoff-Fabriken AG. (Nr. 2014 der Drucksachen).
    Der Ältestenrat hat eine Begründungszeit von 10 Minuten vorgesehen.
    Zur Begründung der Interpellation hat Herr Abgeordneter Dr. Bertram das Wort.
    Dr. Bertram (Z), Interpellant: Meine Damen und Herren! Der Gegenstand der Interpellation wird das Außenministerium zum erstenmal in Funktion setzen. Ich muß etwas weiter ausholen, um Ihnen den Gegenstand näherzubringen.
    Als 1929 die Gesellschaft — zunächst Enka, später Aku – gegründet wurde, hat man diesen Vertragsweg gewählt, weil im internationalen Recht die Möglichkeit zu einer Fusion nicht gegeben war. Man hat wirtschaftlich zwar eine Fusion gewollt, hat sie aber formaljuristisch nicht schaffen können. Man hat aber in den Vertragsbestimmungen und in den Begleitverträgen den Gedanken der Parität zwischen den holländischen und den deutschen Vermögensinteressen ausdrücklich bejaht. Wirtschaftlich gesehen war der deutsche Vermögensanteil wesentlich größer als der holländische. Bei einem deutschen Vermögenswert Ende 1928 von rund 200 Millionen Mark und einem holländischen Vermögen von rund 40 Millionen Mark, umgerechnet, hätte es nahegelegen, das holländische Vermögen in eine deutsche Gesellschaft einzubringen. Man hat aber eine holländische Rechtsform gewählt. Die Gründe hierfür zu untersuchen, würde im einzelnen zu weit führen; offenbar aber ist es geschehen, um eine deutsche Kontrolle über das deutsche Vermögen, das in dieser holländischen Schale untergebracht wurde, zu erschweren.
    Die Vertragsgrundlage für dieses ganze Vertragswerk ist aber mit Zustimmung der holländischen Regierung dahin gefunden worden, daß der wirtschaftliche deutsche Einfluß gewahrt wurde. Es sind neue Aku-Aktien an die deutschen Aktionäre ausgegeben worden. Die holländische Regierung hat 1929 zugestimmt. Die Tatsache, daß es sich hierbei formal im wesentlichen um eine holländische Gesellschaft, wirtschaftlich aber um deutsch-holländisches Gemeinschaftseigentum handelt, ergibt sich ganz klar und deutlich aus


    (Dr. Bertram)

    Ziffer 8 des Begleitvertrages. Nach Ziffer 7 des Begleitvertrages ist ein Arbeitsausschuß gebildet worden, in dem neben zwei Holländern fünf deutsche Herren tätig waren. Dieser Arbeitsausschuß hat folgende Funktion — und das ist der entscheidende Punkt —:
    In bezug auf den Arbeitsausschuß ist zwischen den beiden Gesellschaften vereinbart, daß diesem Ausschuß gemäß den in den Statuten der Unie vorgesehenen Ermächtigungen die Führung der laufenden Geschäfte des Gesamtunternehmens und insbesondere die Ausübung der durch die Statuten dem Aufsichtsrat vorbehaltenen Rechte bezüglich der Verwaltung der Beteiligungen und der mit den Beteiligungen verbundenen Rechte zusteht.
    Damit war also festgestellt, daß der Arbeitsausschuß, in dem eine deutsche Mehrheit bestand, bei der Aku die Verfügung und die Rechte des Aufsichtsrats über das Glanzstoff-Aktienpaket hatte, das in die Aku eingebracht worden war.
    Man kann aus diesem Vertrag nur die Schlußfolgerung ziehen, daß es sich tatsächlich um ein internationales Treuhandverhältnis, in die Form der Einbringung von deutschen Vermögenswerten in eine holländische juristische Person gekleidet, handelt. Die Aku-Aktien, die also jetzt den früheren Glanzstoff-Aktionären im Austausch gegeben wurden, stellten deshalb materiell kein holländisches Vermögen dar, sondern eigentlich nichts anderes als das ursprüngliche deutsche Glanzstoff-Vermögen, das nur eine andere juristische Form bekommen hatte.
    Durch Verordnung der holländischen Regierung von 1944 sind diese Aku-Aktien zu Unrecht den deutschen Aktionären enteignet worden da es sich im Kern um innerdeutsches Vermögen handelte. Damit wurde innerdeutsches Vermögen, nämlich der gesamte Glanzstoffkonzern, der gesamte Glanzstoffbesitz unter holländische Kontrolle gestellt und auch substantiell holländisches Staatsvermögen. Durch diese Verordnung von 1944 — und das ist der entscheidende Punkt — wurde deutsches, in Holland nur liegendes Treuhandvermögen Deutschland enteignet und zu holländischem Staatsvermögen gemacht. 1947 hat die holländische Regierung den von mir so genannten Treuhandvertrag, in dem der Arbeitsausschuß gebildet worden war und in dem die Rechte des Arbeitsausschusses statuiert worden waren, für nichtig erklärt.
    Der Schaden für die deutsche Volkswirtschaft ist sehr groß. Es sind wenigstens 100 Millionen Gulden nach dem derzeitigen Börsenwert, die der deutschen Volkswirtschaft entgangen sind. Dieses Vermögen verzinst sich im Durchschnitt der letzten Jahre mit 7 bis 71/2 °/o. Diese Zinsen sind wieder nach Holland geflossen, statt daß sie in Deutschland geblieben wären. Das Glanzstoffunternehmen in Deutschland arbeitet also, obwohl es selbst. formell noch als deutsches Unternehmen dasteht, praktisch nur für Holland, ohne daß Holland je. mals eine Gegenleistung für diese Glanzstoffaktien gegeben hätte.
    Die holländische Regierung stützt sich nun auf das Kontrollratsgesetz Nr. 5. Dieses Gesetz greift überhaupt nicht ein; denn Art. 2 des Kontrollratsgesetzes Nr. 5 bestimmt ausdrücklich, daß nur außerhalb Deutschlands befindliches Vermögen beschlagnahmt wird. Die Aku-Aktien sowohl wie das wirtschaftlich dahinter stehende Glanzstoffvermögen — die Fabriken, die Grundstücke und die sonstigen Werte — waren aber niemals ausländisches Vermögen, sondern sind immer nur innerdeutsches Vermögen gewesen, so daß das Kontrollratsgesetz Nr. 5 überhaupt nicht eingreift. Holland hat die deutschen Stücke für nichtig erklärt. Das ist auch ein Verstoß gegen das internationale Privatrecht, weil diese Stücke sich nicht in Holland befanden, sondern immer in Deutschland gewesen sind. Holland hat also damit gegen die Haager Landkriegsordnung verstoßen, die verbietet, daß fremdes Privateigentum im fremden Land beschlagnahmt wird. Das Militärregierungsgesetz Nr. 53 mag zwar eingreifen; aber dieses Gesetz Nr. 53 hindert die deutsche Verwaltung und die deutsche Regierung nicht, einzugreifen und eine Wiederunterstellung unter deutsche Verwaltung sicherzustellen. Dadurch wird insbesondere auch nicht verhindert, daß die deutsche Regierung die eventuell jetzt nicht mehr zeitgemäßen Treuhandverträge auflöst und das deutsche Glanzstoffvermögen auch formell wieder in deutsche Hand zurückführt.
    Meine Damen und Herren, dieser Punkt hat Parallelen bei dem Traktatrecht; aber gerade bei dem Traktatrecht sind die Dinge, von deutscher Seite aus gesehen, sogar noch ungünstiger, weil ja die Grundstücke, die von Holland ergriffen worden sind, in Holland liegen. Hier handelt es sich aber um wirtschaftlich immer in Deutschland gebliebene Vermögensstücke, die die holländische Regierung zu Unrecht mit Beschlag belegt hat.
    Meine Damen und Herren! Die Schumanplanverhandlungen sind so weit abgeschlossen und haben die Möglichkeit ergeben, daß im größeren europäischen Rahmen tatsächlich auf einem gewissen industriellen Sektor eine Vereinigung herbeigeführt wird: Diese Glanzstoff-Fusion, die damals aus Mangel an einem internationalen europäischen Recht diesen eigenartigen Weg gefunden hat: Einbringung der Glanzstoffaktien in die Aku und dafür Begebung von Aku-Aktien nach Deutschland, ist — so kann man sagen — eine Art Vorstufe oder eine Art Parallelerscheinung zu einer internationalen europäischen Industrievereinigung. Wenn man sich jedoch klarmacht, daß sich hier eine Regierung wie die holländische nicht scheut, unter Verletzung des internationalen Privatrechts, wenn sie gerade einmal die politische Übermacht zu haben glaubt, den Partner an diesem Vertrage zu enteignen und damit die von ihr selbst 1929 gegebene Zustimmungserklärung für null und nichtig zu bezeichnen, dann muß das natürlich für das Vertrauen in- alle intereuropäischen wirtschaftlichen Abmachungen eine beträchtliche Rückwirkung haben.
    Ich bin deshalb der Ansicht, daß die deutsche Bundesregierung alles tun sollte, um alsbald entweder die wahrhaftige Durchführung der ursprünglichen Verträge von 1929 sicherzustellen oder aber eine Auflösung der Entflechtung durch Aufteilung des ursprünglich holländischen Vermögensanteils und des ursprünglich deutschen Vermögensanteils in zwei wieder selbständige Vermögen herbeizuführen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Zur Beantwortung der Interpellation hat das Wort der Herr Bundesminister für Wirtschaft.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ludwig Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zu der Interpellation auf Drucksache Nr. 2014 nehme ich wie folgt Stellung.


    (Bundeswirtschaftsminister Dr. Erhard)

    Die Zusammenhänge, insbesondere die aktienmäßige Verflechtung der Vereinigte Glanzstoff-Fabriken AG mit der Allgemeinen Kunstseide-Union — Aku — sowie die Tatsache der Beschlagnahme der im deutschen Besitz befindlichen Aku-Aktien durch den holländischen Staat sind der Bundesregierung bekannt. Für die Errichtung der ersten deutschen Perlonfabrik sind der Vereinigte Glanzstoff-Fabriken AG 5 Millionen DM als Kredit zur Verfügung gestellt worden. Diese Gelder stammen jedoch nicht aus ERP-Mitteln, sie wurden vielmehr aus dem Exportförderungsprogramm der Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Ziel dieses Investitionskredits war die Errichtung einer Anlage zur Herstellung von Perlonseide und Perlongarn. Der Kredit wurde gewährt, weil durch die Aufnahme einer derartigen Produktion Einsparungen an Devisen zu erwarten sind sowie Exportmöglichkeiten für Perlonfertigwaren geschaffen wurden.
    Unmittelbare Schritte zur Beseitigung der Folgen des von der holländischen Regierung unter Verletzung des Völkerrechts, insbesondere der Haager Landkriegsordnung, begangenen Unrechts konnten seitens der Bundesregierung bei der holländischen Regierung bisher nicht eingeleitet werden, da die Fragen der Behandlung des deutschen Vermögens im Auslande auch nach dem revidierten Besatzungsstatut noch zu den Vorbehaltsgebieten der Alliierten Hohen Kommission gehören.
    Holland hat die Schlußakte der Pariser Reparationskonferenz vom 14. Januar 1946 unterzeichnet und sich damit zu der in diesem Abkommen getroffenen Vereinbarung über die Beschlagnahme und Verwertung des deutschen Eigentums im Ausland zu Reparationszwecken bekannt. Die Bundesregierung hat bei allen sich ihr bietenden Gelegenheiten darauf verwiesen, daß die in dem Pariser Reparationsabkommen getroffenen Maßnahmen von ihr als völkerrechtswidrig angesehen und mithin nicht anerkannt werden können.
    Die Bundesregierung ist laufend bemüht gewesen und wird es weiter sein, wegen der Behandlung des deutschen Vermögens im Auslande von der Alliierten Hohen Kommission Erleichterungen zugestanden zu erhalten. Diese Bestrebungen sind jedoch seitens der Alliierten Hohen Kommission bisher stets ablehnend beschieden worden. Gleichwohl wird die Bundesregierung auch in Zukunft nichts unversucht lassen, um die Genehmigung der Allierten Hohen Kommission zur Erleichterung auf diesem Gebiete zu erlangen. Sie erachtet es jedoch in diesem Zeitpunkt nicht für zweckmäßig, unter Berufung auf Art. 25 des Grundgesetzes innerdeutsche gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, die die holländische Herrschaft über die Vereinigte Glanzstoff-Fabriken AG. so lange beseitigen oder einschränken, bis die Rechte der deutschen Aktionäre an der Aku und die vertraglichen Rechte der deutschen Gesellschaft und der deutschen Verwaltungsmitglieder wiederhergestellt sind.