Rede von
Dr.
Rudolf
Vogel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Im Haushaltsausschuß wurde es mit Genugtuung vermerkt, daß das Bundeswirtschaftsministerium den Haushaltsausschuß mit
reichhaltigem und ausreichendem Material über die Stellenpläne, über den Gesamtaufbau und die Organisation des Ministeriums versehen hat. Der Organisations- und Stellenplan zeigt — dies ist eine bemerkenswerte Ausnahme von den anderen Stellenplänen, die uns bis jetzt im Haushaltsausschuß vorgelegt worden sind — eine wesentliche Verminderung der Stellen im Gegensatz zu der bei fast allen anderen Ministerien anzutreffenden Stellenvermehrung.
Wir haben einen Stellenplan vorliegen über 370 Beamte, 493 Angestellte und 170 Arbeiter, zusammen 1033 Bedienstete. Die Zahl der Beamten hat sich gegenüber der Zahl des Haushaltsplans von 1949 von 248 auf 370 vermehrt — dies lag durchaus im Zuge der bevorstehenden und auch gewünschten Verbeamtung des Hauses —, während sich umgekehrt die Zahl der Angestellten von 722 auf 493 vermindert hat. Diese Verminderung wurde vom Haushaltsausschuß in jedem einzelnen Falle besonders geprüft und als begrüßenswert empfunden.
Was die Organisation des Bundeswirtschaftsministeriums selbst anlangt, so führte die Durchsicht der einzelnen Abteilungen zu einer ausführlichen Debatte im Grunde genommen nur bei den Abteilungen II und V. Ich darf auf die einzelnen Punkte insbesondere bei der Abteilung II eingehen, weil hierbei der Antrag, der unter Punkt b) auf der Tagesordnung steht, von Bedeutung ist.
Es handelt sich darum, in die Organisation der Abteilung II ein besonderes Moment durch die Verstärkung der Referate für Handwerk, für Handel und vor allem für Bergbau hineinzutragen. Sie ersehen aus der Drucksache Nr. 21 sogar die Forderung nach einem Staatssekretariat für das Handwerk und den gewerblichen Mittelstand. Diese Wünsche wurden in den Beratungen unseres Ausschusses ausführlich besprochen. Vom Bundeswirtschaftsministerium selbst wurde gegen sie eingewandt, es handle sich hier, vor allem was das Handwerk anlangt, um eine mangelnde Zuständigkeit des Ministeriums. Das Bundeswirtschaftsministerium selbst konnte nur 300 000 DM zur Förderung des Handwerks einstellen. Es handelt sich hier also nur um einen Koordinationsbeitrag, weil auf der anderen Seite die Förderung des Handwerks eine besondere Aufgabe der Länder darstellt. Das Ministerium konnte sich bei der Ablehnung dieser Wünsche auf eine Referatsverstärkung auf einen Kabinettsbeschluß stützen. Der Ausschuß ist auf Grund der hierzu gemachten Darlegungen zu der Überzeugung gelangt, daß für das Haushaltsjahr 1950/51 eine Änderung des Stellenplans nicht mehr tunlich erscheint, hat aber für das nächste Haushaltsjahr 1951/52 dem Ministerium eine nochmalige Überprüfung dieser Wünsche nahegelegt, um vielleicht eine stärkere Berücksichtigung der Wünsche des Handwerks und des Handels durchzusetzen. Die antragstellende Partei hat dabei betont, sie werde die Entwicklung besonders beobachten, und sich zunächst mit einem Querschnittreferat einverstanden erklärt. Eine Änderung nicht nur im Falle des Handwerks, sondern auch bei dem Antrag, den der Einzelhandel gestellt hatte, hätte in der Tat den bisherigen organisatorischen Aufbau des Ministeriums gesprengt, wie sich der Haushaltsausschuß überzeugen konnte. Es wurde uns mitgeteilt, daß die Referatsleiter das Recht des direkten Vortrags beim Staatssekretär und beim Minister hätten und daß sie infolgedessen im Ministerium über eine ausreichend starke Stellung verfügten. Dabei kam die Befürchtung zum Ausdruck, daß, wenn man selbständige Unterabteilungen oder gar Staatssekretariate für Handwerk, Handel und vielleicht auch für den Bergbau errichten würde, das Gesamtgefüge des Ministeriums und seine horizontale Organisation durchbrochen würde.
Was die Forderung vor allem des Bergbaus anbetrifft, eine stärkere Berücksichtigung im Stellenplan zu erfahren, so hat das Ministerium ausdrücklich zugegeben, daß die bisherige Besetzung der Bergbauabteilung schwach erscheine, und erklärt, daß man im Rahmen des Haushaltsplans 1951/52 stellenplanmäßig eine geforderte stärkere personelle Berücksichtigung der Belange des Bergbaus vorsehen werde.
Eine ausgedehnte Debatte ergab sich weiter bei der Abteilung V, der Außenhandelsabteilung des Bundeswirtschaftsministeriums. Wer den Umfang — es handelt sich um über 200 Stellen – dieser einen Abteilung ermißt, kann natürlich verstehen, daß Aufgabe und Problemstellung dieser Abteilung Anlaß zu einer besonders lebhaften Aussprache boten. Hier war auf der einen Seite zu berücksichtigen, daß diese Abteilung sich gegenwärtig in einem Spaltungsprozeß befindet. Wir haben in dem in Entstehung begriffenen Auswärtigen Amt eine Abteilung IV, die ähnliche Funktionen wie die Außenhandelsabteilung V im Rahmen des Bundeswirtschaftsministeriums ausübt. Der Haushaltsausschuß hatte ein sehr starkes Interesse daran, zu erfahren, ob diese Trennung der Aufgabenbereiche sich reibungslos vollzieht und ob die neu zu errichtende Abteilung IV im Rahmen des künftigen Auswärtigen Amtes rein stellenplanmäßig in einem richtigen zahlenmäßigen Verhältnis zu der im Bundeswirtschaftsministerium verbleibenden Abtei-
lung V stehen wird. Diese Zusicherungen sind uns gegeben worden. Ich darf hinzufügen, daß inzwischen sich auch eine Unterabteilung des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten mit dieser Frage beschäftigt hat und daß dort von dem im Entstehen begriffenen Auswärtigen Amt auch bereits ein Überblick über die Planung der künftigen Abteilung IV gegeben worden ist, der, wie Ihnen der Berichterstatter bestätigen kann, dem entspricht, was uns das Bundeswirtschaftsministerium vortrug.
Was den Arbeitsumfang dieser Abteilung V anlangt, so wurden uns sehr eindrucksvolle Ziffern geboten. Es sind bis jetzt allein 39 Handelsverträge und Zahlungsabkommen geschlossen worden, 9 weitere Verträge sind in Arbeit, und 8 Verträge wurden als bevorstehend angegeben.
Nach diesem Überblick über die Organisation und den Aufbau des Bundeswirtschaftsministeriums darf ich mich nun den Punkten zuwenden, die finanziell von besonderem Interesse sind. Sie finden sie in dem Material zu Drucksache Nr. 1910, Einzelplan IX, aufgeführt, wobei auf den Seiten 2 und 3 die Einzelziffern in guter Übersicht dargeboten werden. Wir stellen zunächst fest, daß gegenüber der Regierungsvorlage, die 121 775 000 DM an Einnahmen vorsah, durch Beschluß des Haushaltsausschusses eine Summe von 102 357 000 DM festgesetzt worden ist. Somit verbleibt eine Differenz von 19,8 Millionen DM. Diese Verminderung mag bei einer ersten Durchsicht erstaunlich erscheinen. Sie wird aber im wesentlichen auf die verschiedene Bewertung zurückgeführt, die die Einnahmequellen des Bundeswirtschaftsministeriums gefunden haben. Es handelt sich im besonderen um die Beträge, die dem Bundeswirtschaftsministerium von der Zentralstelle für Mineralölbewirtschaftung zufließen und die vom Bundesfinanzministerium weitaus geringer bewertet werden — nämlich nur mit 82 Millionen DM —, als es dem Ausschuß haushaltsrechtlich richtig erschien. Der Haushaltsausschuß bestand infolgedessen auf einer richtigeren Bewertung dieser Positionen. Daher ist es hier zu einer Heraufsetzung auf 99 Millionen durch den Ausschuß gekommen.
Die Gesamtregelung dieser Frage wird insofern noch eine gewisse Zeit offen bleiben, als ein sehr ansehnlicher Betrag in Höhe von 20 Millionen DM bis jetzt noch auf Sperrkonto bei einer Hamburger Bank zur Verfügung des Bundeswirtschaftsministeriums steht, ein Betrag, von dem auch im Protokoll des Haushaltsausschusses ausdrücklich festgehalten ist, daß über seine künftige Verfügung noch keine Bestimmung getroffen werden kann. Dieser Betrag entstand aus einer verschiedenartigen Bewertung der Preisspanne von 12 bzw. 13 Pfennig, also einem Streitobjekt zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und der Zentralstelle. Je nachdem, wie dieser Streit entschieden wird, wird nachher auch über diesen relativ sehr hohen Betrag noch verfügt werden können.
Ein anderes Kapitel, das beim Ausschuß besondere Aufmerksamkeit fand, waren die Einnahmen, die bei den nunmehr auslaufenden Fachstellen unter Kap. 2 a ausgewiesen werden. Hier handelt es sich um den erheblichen Titel von 1,9 Millionen DM, der dadurch entstand, daß ursprünglich die Fachstellen von der Wirtschaft selbst durch Gebühren finanziert wurden und daß die hier noch ausstehenden Forderungen an Gebühren diesen erheblichen Umfang annahmen. Der Haushaltsausschuß beschloß hier, daß über diesen Betrag nur mit seiner Zustimmung verfügt werden dürfe.
Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang die einzelne Benennung der weiteren Zahlendifferenzen zwischen Regierungsvorlage und Ausschußbeschlüssen ersparen, obgleich sich zum Teil sehr erhebliche Unterschiede zwischen den Ansätzen und den Endziffern in den einzelnen Kapiteln ergeben. Sie sind meistens darauf zurückzuführen, daß das Haushaltsjahr schon derartig weit vorgeschritten ist — das gilt vor allem für die hier neu erscheinende Auskunftsstelle, aber auch für eine ganze Reihe anderer Stellen —, daß es nicht mehr notwendig erschien, die Haushaltsansätze in ihrem ursprünglichen Umfang aufrechtzuerhalten. So ist z. B. auch bei der Auskunftsstelle je nur ein Zwölftel des Ansatzes als ausreichend befunden worden. So ergeben sich eine ganze Anzahl von Einsparungen.
In der Schlußzusammenstellung finden Sie die Summen aufgeführt: die Einnahmen mit 121,7 Millionen DM, die Ausgaben mit 210 Millionen DM nach der Regierungsvorlage. Danach wäre also ein Zuschuß von 89 Millionen DM notwendig gewesen. Der 10. Auschuß hat dagegen, entsprechend der neuen Bewertung der Einnahmen aus der Zentralstelle für Mineralöl, einen Zuschuß von nur 73 Millionen DM beschlossen, was ein Weniger von 15 195 000 DM bedeutet.
Ich darf mich nun einzelnen Kapiteln besonders zuwenden. Gestatten Sie mir vor allen Dingen, über die ehemalige Physikalisch-Technische Reichsanstalt, die heutige Bundesanstalt, noch einige Worte zu sagen. Der Haushaltsausschuß hat sich vom Leiter dieser Anstalt ausführlich über die Aufgaben informieren lassen. Der Haushaltsausschuß des Bundestages hat dann zum Haushalt der Anstalt, eine wesentlich andere Stellung als der Bundesrat eingenommen. Während der Bundesrat auf sehr empfindlichen Streichungen bei der Bundesanstalt bestand, kam der Haushaltsausschuß des Bundestags zu der Überzeugung, daß angesichts der unbestrittenen Wichtigkeit der Funktionen der Bundesanstalt, vor allem für den Export, Streichungen nicht angebracht seien, sondern der vorgeschlagene Stellenplan aufrechterhalten bleiben müsse. Allerdings beschloß der Haushaltsausschuß weiter, diesen großen Apparat von über 400 Angestellten und Beamten durch einen zu bildenden Unterausschuß nachträglich prüfen zu lassen.
Ich darf noch auf einen besonders lebhaft diskutierten Posten aufmerksam machen, auf den Betrag, der zur Förderung der Normierung innerhalb der deutschen Wirtschaft vorgesehen ist. Der Haushaltsausschuß hat hier einer Erhöhung des Ansatzes von 300 000 auf 500 000 DM zugestimmt. Eine der umfangreichsten Diskussionen entspann sich beim Titel Ausgaben für Gutachten. Besonders lebhaft wandte sich die Opposition gegen die Ausgaben für das Gutachten von Professor Röpke. Vom Bundeswirtschaftsministerium wurde darauf hingewiesen, daß von dem ursprünglich angesetzten Betrag von über 10 000 DM nur noch 6022 DM übriggeblieben sind. Der Ausschuß beschloß schließlich, daß im künftigen Haushalt die Hälfte der vorgesehenen Mittel für Gutachten als gesperrt zu betrachten sei.
Ich darf mich weiter einzelnen neu in Erscheinung tretenden Kapiteln zuwenden und hier einige Streitpunkte erwähnen. Ganz ausführlich wurde die Frage der Verlegung der Bundesstelle für den Warenverkehr von Frankfurt nach Köln behandelt. Wir hatten im Ausschuß eine sehr lebhafte Aussprache darüber, ob die Verlegung notwendig wäre. Der Haushaltsausschuß hat dann den Ihnen bekannten Beschluß gefaßt, daß die Stelle in Frankfurt ver-
bleiben solle, sofern die wirtschaftlichen Notwendigkeiten es erforderten. Das Bundeswirtschaftsministerium gab darüber eine ausführliche Darstellung. Es wurde besonders darauf hingewiesen, daß zu der fraglichen Sitzung, in der die Entscheidung über die Verlegung gefällt wurde, die Stadt Frankfurt nicht erschienen war. Die Stadt Frankfurt hat Protest gegen die Verlegung eingelegt. Ungeklärt blieb, ob das Land Hessen die Stadt Frankfurt rechtzeitig benachrichtigte oder nicht. Ich nehme an, daß diese Frage noch in einem anderen Zusammenhang hier erörtert werden wird.
Einen gewissen Raum in den Beratungen nahm auch die Auskunftsstelle für den Außenhandel ein. Diese Stelle wird vollkommen neu geschaffen. Früher hatte man für die gleiche Aufgabe die Reichsstelle für den Außenhandel. Es handelt sich um eine Einrichtung, die für den Export außerordentlich notwendig ist, wie von niemandem bestritten wird. Die Auskunftsstelle soll ihre Tätigkeit bereits am 1. April aufnehmen. Vom Haushaltsausschuß ist ein Zwölftel des Haushalts für die Auskunftsstelle bewilligt worden.
Meine Damen und Herren, ich bin damit am Ende meiner Darlegungen über den Haushaltsplan für das Bundeswirtschaftsministerium. Damit ist gleichzeitig der auf der Tagesordnung aufgeführte Punkt 7 b — Beratung des Mundlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion des Zentrums betreffend Staatssekretariat für Handwerk und gewerblichen Mittelstand, Drucksache Nr. 21 — erledigt worden. Der Antrag der Fraktion der Bayernpartei - Punkt 7 c der Tagesordnung — hat sich dadurch selbst erledigt, daß der allergroßte Teil aller in Frage kommenden Auftrage inzwischen vergeben wurde. Der Antrag ist also laut Ausschußbeschluß rein zeitlich als überholt zu betrachten.